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Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung, Ausgabe Mai 2025

ENSI G14 · Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)

Vom 10. Juni 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ensi-ifsn-ifsn/g14/de/berechnung-der-strahlenexposition-in-der-umgebung-von-kernanlagen-infolge-emittierter-radioaktiver-stoffe-und-direktstrahlung-ausgabe-mai-2025

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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  3. Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)
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Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung, Ausgabe Mai 2025

1 Einleitung

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ist die Aufsichtsbehörde für die nukleare Sicherheit und Sicherung der Kernanlagen in der Schweiz. In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt es Richtlinien. Richtlinien sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Sie konkretisieren zudem den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Das ENSI kann im Einzelfall Abweichungen zulassen, wenn die vorgeschlagene Lösung in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung mindestens gleichwertig ist.

2 Rechtliche Grundlagen

Diese Richtlinie stützt sich auf Art. 7 Abs. 3, Art. 23 Abs. 2, Art. 112 Abs. 3, Art. 123 Abs. 5 und Art. 184 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung vom 26. April 2017 (StSV; SR 814.501) und Art. 2 Abs. 4 der Verordnung des UVEK vom 17. Juni 2009 über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen (SR 732.112.2) sowie Art. 70 Abs. 1 Bst. a des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1).

3 Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Richtlinie legt die Methodik und die Randbedingungen fest, die für die Berechnung der Strahlendosis für repräsentative Personen aus der Bevölkerung in der Umgebung einer Kernanlage aus Abgaben radioaktiver Stoffe über Fortluft, Abwasser und Direktstrahlung verwendet werden. Diese Berechnungen kommen insbesondere zur Anwendung bei: a. prospektiven Berechnungen für den Normalbetrieb im Zusammenhang mit den einzuhaltenden Abgabelimiten radioaktiver Stoffe Die Resultate dienen der Überprüfung der Einhaltung des quellenbezogenen Dosisrichtwerts und des Dosisrichtwerts für Direktstrahlung sowie der Immissionsgrenzwerte in der Umgebung bei Ausschöpfung der Abgabelimiten. b. prospektiven Berechnungen für potenzielle Strahlenexpositionen im Rahmen von Nachweisen zur Einhaltung der relevanten Dosiskriterien für die Auslegung von Betrieben beziehungsweise Kernanlagen und zum Zweck der Optimierung dieser Auslegung

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 1

c. retrospektiven Berechnungen für den Normalbetrieb aufgrund tatsächlich erfolgter Abgaben zur Überprüfung der Einhaltung des quellenbezogenen Dosisrichtwerts und zum Nachweis der ausreichenden Abgabeoptimierung Diese Richtlinie gilt im Aufsichtsbereich des ENSI für die Kernanlagen, falls in der Betriebsbewilligung oder in einem davon abgeleiteten Reglement (beispielsweise im Abgabereglement) nicht anders geregelt. Sie gilt zudem für andere Betriebe im Aufsichtsbereich des BAG oder der Suva, wenn sie oder Teile davon – gegebenenfalls mit Anpassungen in Bewilligungen des BAG oder äquivalenten Dokumenten – als anwendbar erklärt werden.

4 Expositionen durch Kurzzeitabgaben (SE1 und SE2)

4.1 Ausbreitung freigesetzter radioaktiver Stoffe

4.1.1 Luftgetragene Emissionen

4.1.1.1 Transport in der Luft

a. Die Modellierung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Umgebung der Anlage hat mit einem Gaussmodell gemäss Kap. A2.1 und A2.5.4 unter Berücksichtigung der effektiven Abgabehöhe Heff und von Gebäudeeinflüssen (vgl. Kap. A2.5.1) sowie der Orographie (vgl. Kap. A2.5.2) zu erfolgen. Alternative Ausbreitungsmodelle (Lagrange etc.) sind zu begründen. b. Die Festlegung der während der Wolkenphase für die repräsentativen Personen (vgl. Kap. 4.2.1) massgebenden Kurzzeitausbreitungsfaktoren χ𝐾𝐾 für Inhalation respektive der submersionskorrigierten Kurzzeitausbreitungsfaktoren χ𝐾𝐾,𝑆𝑆 für Submersion hat gemäss den Formeln in Kap. A2.1.1 mit folgenden Vorgaben zu erfolgen:

1 Die Abgabe erfolgt während einer Freisetzungsdauer von 24 Stunden

mit einer konstanten Abgaberate. Während dieser Zeit ist von einer höhenunabhängigen, festen Windgeschwindigkeit von 1 Meter pro Sekunde und einer invarianten Windrichtung und Wetterkategorie auszugehen.

2 Windrichtung und Wetterkategorie (Pasquill-Gifford-Stabilitätsklassen

A bis F) sind so zu wählen, dass unter Berücksichtigung der Orographie für die repräsentativen Personen nach Kap. 4.2.1 die höchste Gesamtdosis aus allen Expositionspfaden gemäss Kap. 4.2.2 resultiert.

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c. Für die Kernkraftwerke sind die Ausbreitungsfaktoren χ𝐾𝐾 und χ𝐾𝐾,𝑆𝑆 gemäss Tabelle 6.1 der Beilage „Für die Berechnungen nach ENSI-G14 zu verwendende Parameter“ zu verwenden. d. Wenn sich die relevanten Parameter der Abgabestelle wie Kaminhöhe, Kamindurchmesser (aussen und innen) und Luftvolumenstrom oder Ausstossgeschwindigkeit um mehr als 10 % von den Parametern unterscheiden, welche der Berechnung Werte χ𝐾𝐾 und χ𝐾𝐾,𝑆𝑆 gemäss Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zu Grunde lagen, müssen neue Berechnungen der Kurzzeit-Ausbreitungsfaktoren durchgeführt oder die bestehenden Berechnungen überprüft werden. Die neu berechneten Werte sind dem ENSI mitzuteilen.

4.1.1.2 Ablagerung auf Boden und Pflanzen

a. Für die Ablagerung auf Boden und Pflanzen muss sowohl trockene (Fallout) als auch nasse Ablagerung (Washout) gemäss Kap. A2.2 berücksichtigt werden. b. Die Festlegung der während der Bodenphase für die repräsentativen Personen (vgl. Kap. 4.2.1) massgebenden Kurzzeitwashoutfaktoren 𝑊𝑊𝐾𝐾 und Kurzzeitfalloutfaktoren 𝐹𝐹𝐾𝐾 hat gemäss den Formeln in Kap. A2.2 mit folgenden Vorgaben zu erfolgen:

1 Die Abgabe erfolgt während einer Freisetzungsdauer von 24 Stunden

mit einer konstanten Abgaberate; während der ersten 8 Stunden wird eine feste höhenunabhängige Windgeschwindigkeit von 1 Meter pro Sekunde, eine invariante Windrichtung und eine konstante Niederschlagsintensität von 2 Millimeter pro Stunde angesetzt. Für die Zeit zwischen 8 und 24 Stunden ist von einer Niederschlagsintensität von 1 Millimeter pro Stunde auszugehen und anzunehmen, dass die Wetterverhältnisse so variieren, dass während dieser Zeit die totalen Ablagerungsfaktoren 𝜉𝜉𝐾𝐾 und 𝜉𝜉′𝐾𝐾 auf den Boden und die Pflanzenoberfläche halbiert werden können.

2 Windrichtung und Wetterkategorie sind so zu wählen, dass unter Berücksichtigung der Orographie für die repräsentativen Personen nach

Kap. 4.2.1 die höchste Gesamtdosis aus allen Expositionspfaden gemäss Kap. 4.2.2 resultiert. c. Für die Kernkraftwerke sind die Washout- und Falloutfaktoren 𝑊𝑊𝐾𝐾 und 𝐹𝐹𝐾𝐾 gemäss Tabelle 6.2 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zu verwenden.

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d. Wenn sich die relevanten Parameter der Abgabestelle wie Kaminhöhe, Kamindurchmesser (aussen und innen) und Luftvolumenstrom oder Ausstossgeschwindigkeit um mehr als 10 % von den Parametern unterscheiden, welche der Berechnung der Werte von 𝑊𝑊𝐾𝐾 und 𝐹𝐹𝐾𝐾 gemäss Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zugrunde lagen, müssen neue Berechnungen der Kurzzeit-Washout- und -Fallout-Faktoren durchgeführt oder die bestehenden Berechnungen überprüft werden. Die neu berechneten Werte sind dem ENSI zu melden.

e. Die gesamte orts- und zeitabhängige Ablagerungsrate 𝐴𝐴̇ aus Fallout und Washout errechnet sich für jeden Ort gemäss Kap. A2.2.3.

4.1.1.3 Eindringen in den Boden und in den Wurzelbereich und radioaktiver Zerfall

Für die für die Strahlung vom Boden wirksame zeitabhängige Aktivität und für die zeitabhängige Aktivität im Wurzelbereich von Pflanzen sind der radioaktive Zerfall und das Eindringen in tiefere Bodenschichten gemäss den in Kap. A2.3.1.1 und A2.3.2.1 vorgegebenen Annahmen und Modellen zu berücksichtigen.

4.1.1.4 Aktivität auf und in konsumierbaren Pflanzenteilen und Futterpflanzen

Die Berechnung der auf und in den konsumierbaren Pflanzenteilen und Futterpflanzen zeitabhängig vorhandenen Aktivität hat mit den Annahmen und Modellen gemäss Kap. A2.4.1 zu erfolgen.

4.2 Dosisberechnung

4.2.1 Repräsentative Personen

a. Die Dosisberechnungen haben für hypothetisch festgelegte, repräsentative Personen zu erfolgen. Dabei sind Erwachsene, zehnjährige Kinder und einjährige Kleinkinder separat zu betrachten. b. Die repräsentativen Personen sind wie folgt festzulegen:

1 Sie halten sich während der Freisetzungsphase während 8 Stunden im

Freien am Ort mit der grössten Gesamtdosis auf, die als Summe aus Submersion, Inhalation und Direkt- respektive Streustrahlung aus der Anlage entsteht. Dabei dürfen Distanzen zum Abgabeort kleiner als

200 Meter und Orte innerhalb des eingezäunten Anlageareals ausgeschlossen werden. Daran anschliessend halten sie sich während der

restlichen Freisetzungsphase am Ort ihres Lebensmittelpunkts gemäss Ziff. 2 mit den dort üblichen Langzeit-Lebensgewohnheiten

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 4 Mai 2025

betreffend Aufenthalt im Haus und im Freien (Berücksichtigung der Abschirmung) auf.

2 Sie haben in der anschliessenden Bodenphase ihren Lebensmittelpunkt in einer Distanz von mindestens 500 Metern vom Abgabeort in

einem ständig bewohnten Gebiet am Ort mit der höchsten für die Bodenstrahlungsdosis massgebenden Aktivitätsablagerung auf dem Boden. Andere Gebiete können von der Betrachtung ausgeschlossen werden.

3 Sie decken ihren gesamten Lebensmittelbedarf an Obst, Früchten, Gemüse, Getreide, Milch, Fleisch und Eiern gemäss Tabelle 3 der Beilage

„Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ lokal aus einem Gebiet im Umkreis von 5 Kilometern um den Abgabeort. Dabei ist von einer zeitlich und räumlich gemittelten Kontamination der Lebensmittel über diesen Umkreis auszugehen.

4 Wird keine standortspezifische Mittelung der Lebensmittelkontamination nach Ziff. 3 durchgeführt, ist konservativ anzusetzen, dass 12,5 %

der Lebensmittel vom Ort mit der höchsten für die Ingestionsdosis massgebenden Aktivitätsablagerung auf den Pflanzenoberflächen respektive dem Boden stammen und dass der Rest der Lebensmittel nicht kontaminiert ist. Bei der Bestimmung dieses Ortes dürfen Distanzen zur Abgabestelle von weniger als 500 Metern und landwirtschaftlich nicht nutzbare Flächen (z. B. Wald) von der Betrachtung ausgeschlossen werden. c. Für die Berücksichtigung der Lebensgewohnheiten (mittlere Verzehr- und Atemraten der Schweizer Bevölkerung, Aufenthaltsdauer im Freien resp. im Haus etc.) der repräsentativen Personen sind die jeweiligen Werte gemäss Tabellen 1 und 3 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zu verwenden.

4.2.2 Expositionspfade

4.2.2.1 Direkt- und Streustrahlung aus der Kernanlage oder dem Betrieb

Der Beitrag durch die Direkt- und Streustrahlung zur Gesamtdosis der repräsentativen Personen ist durch geeignete Abschirmrechnungen unter Berücksichtigung des Abstands zwischen Strahlungsquelle und dem Aufenthaltsort der repräsentativen Personen oder Erfahrungswerten aus Umgebungsmessungen der Ortsdosisleistung in der Umgebung und Aufenthaltszeiten der repräsentativen Personen abzuschätzen und gegebenenfalls für deren Gesamtdosis zu berücksichtigen.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 5

4.2.2.2 Luftgetragene Emissionen

a. Bei den luftgetragenen Emissionen sind für die Dosisberechnung die folgenden Teilpfade zu berücksichtigen: 1. externe Strahlung aus der Fortluftfahne (vgl. Bst. b und c)

2 Inhalation aus der Fortluftfahne (vgl. Bst. d)

3 Bodenstrahlung durch abgelagerte radioaktive Stoffe (vgl. Bst. e)

4 Ingestion (vgl. Bst. f und g)

b. Für die Dosis aus externer Strahlung aus der Fortluftfahne sind die Beiträge von Edelgasen und anderen chemisch inerten, gasförmigen γ-Strahlern, von β-/γ-Aerosolen und von Iod zu berücksichtigen. c. Die Dosisberechnung für externe Strahlung aus der Fortluftfahne ist mit einem für die Aktivitätsverteilung innerhalb der Fahne submersionskorrigierten Immersionsmodell gemäss Kap. A3.1 durchzuführen. Alternative Submersionsmodelle sind zu begründen. d. Bei der Dosisberechnung als Folge einer Inhalation radioaktiver Stoffe sind β-/γ-Aerosole sowie elementares, aerosolförmiges und organisches Iod und α-Aerosole zu berücksichtigen. Dabei sind die Formeln gemäss Kap. A3.2 zu verwenden. e. Die Dosisberechnung für Bodenstrahlung hat für Aerosole und die verschiedenen Iodspezies unter Berücksichtigung der Abschwächung der Strahlung infolge des Eindringens der Aktivität in den Boden sowie den radioaktiven Zerfall gemäss Kap. A3.3 zu erfolgen. f. Für die Ingestion sind die drei Teilpfade Aufnahme über pflanzliche Produkte, über Milch und über Fleisch zu berücksichtigen. Dabei ist für Futterpflanzen, Obst und Gemüse sowohl die direkte Ablagerung von radioaktiven Stoffen auf die Pflanzenoberfläche als auch deren Transfer über den Wurzelbereich in die Pflanzen einzubeziehen. g. Die Ingestionsdosis ist gemäss Kap. A3.4 für β-/γ-Aerosole, die verschiedenen Iodspezies und α-Aerosole zu bestimmen.

4.2.2.3 Einzelfälle

In Einzelfällen oder auf Verlangen der Aufsichtsbehörden ist abzuklären, ob spezielle Expositionspfade zu berücksichtigen sind oder ob die Abgabe von Einzelnukliden wie Tritium und Kohlenstoff-14 in einer Form erfolgt, die eine Anpassung oder Erweiterung der in dieser Richtlinie beschriebenen Methoden erfordert.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 6 Mai 2025

4.3 Abgabelimitierung und -optimierung

4.3.1 Prospektive Berechnungen im Rahmen der Abgabelimitierung

Für prospektive Dosisberechnungen zur Überprüfung der Einhaltung des quellenbezogenen Dosisrichtwerts bei Ausschöpfung der Abgabelimiten gemäss Art. 112 Abs. 3 StSV sind folgende Regeln und Annahmen zu beachten: a. Bei Kurzzeitabgaben ist die Gesamtdosis im ersten Jahr nach der Abgabe für die repräsentativen Personen zu bestimmen. Es ist konservativ anzunehmen, dass die Freisetzung 2 Monate vor dem Ende der Ernte- und Weideperiode erfolgt. b. Es ist anzunehmen, dass die Kurzzeitabgabelimiten (KAL) für alle limitierten Nuklide und alle Freisetzungspfade oder Abgabestellen, für die eine gleichzeitig erfolgende Abgabe angenommen werden muss, ausgeschöpft werden. Voneinander unabhängige Abgabestellen, für die keine gleichzeitige Abgabe angenommen werden muss, sind unabhängig zu betrachten. c. Für die Kernkraftwerke in Betrieb sind die in Tabelle 5 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ genannten Standard- Nuklidgemische zu verwenden. Für andere Anlagen und Betriebe ist ein anlagespezifisches, umhüllendes Nuklidgemisch zu definieren und nach vorgängiger Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde zu verwenden. d. Die Dosisberechnungen haben grundsätzlich mit den in den Anhängen festgelegten Modellen und Parametern für die gemäss Kap. 4.2.1 definierten repräsentativen Personen aus der Bevölkerung und die in Kap. 4.2.2 genannten Expositionspfade zu erfolgen. Der Betreiber kann nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde im Einzelfall bei seinen Berechnungen zusätzliche standortspezifische Gegebenheiten, Messungen oder nachvollziehbare Betrachtungen (z. B. Windkanalexperimente, Wetterstatistik) für seine Anlage berücksichtigen. e. Falls keine Festlegung des quellenbezogenen Dosisrichtwerts gemäss Art. 7 Abs. 3 StSV erfolgte, ist von einem generischen Wert für alle Kernanlagen und Abgabestellen am Standort von insgesamt 0,3 mSv pro Jahr auszugehen.

4.3.2 Retrospektive Dosisberechnungen aufgrund tatsächlicher Abgaben

a. Für den Normalbetrieb sind im Rahmen der Abgabelimitierung und -optimierung im Einzelfall retrospektive Dosisberechnungen aufgrund tatsächlich erfolgter Abgaben durchzuführen.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 7

b. Der Nachweis der Einhaltung des quellenbezogenen Dosisrichtwerts hat retrospektiv für die repräsentativen Personen (vgl. Kap. 4.2.1) und die Expositionspfade (vgl. Kap. 4.2.2) mit den in dieser Richtlinie vorgegebenen Modellen, Annahmen und Parametern zu erfolgen. Dies betrifft insbesondere:

1 Anlagen mit mehreren Abgabestellen, deren Abgaben nicht über die

freigesetzte Aktivität der einzelnen Abgabestellen, sondern direkt über den quellenbezogenen Dosisrichtwert der Gesamtanlage limitiert sind

2 Dosisberechnungen zum nachträglichen Nachweis der Einhaltung des

quellenbezogenen Dosisrichtwerts oder der Wirksamkeit der für die Abgaben erfolgten Optimierung c. Für retrospektive Berechnungen sind die bei prospektiven Berechnungen angenommenen generischen Parameter wie Abgabemengen, Abgabegemische, Wetterparameter, anzusetzende Lebens-, Aufenthalts- und Ernährungsgewohnheiten der repräsentativen Personen, örtliche Lebensmittelproduktion oder Freisetzungszeitpunkt durch gemessene oder realistischere Werte zu ersetzen, sofern diese bekannt sind. d. Bei der Dokumentation der Berechnungen ist auszuweisen, welche für die Berechnung verwendeten Parameter auf gemessenen oder realistischeren Daten und welche auf generischen Annahmen beruhen.

5 Expositionen durch Langzeitabgaben (SE1 und

5.1 Ausbreitung freigesetzter radioaktiver Stoffe

5.1.1 Luftgetragene Emissionen

5.1.1.1 Transport in der Luft

a. Die Modellierung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Umgebung der Kernanlagen hat mit einem Gaussmodell gemäss Kap. A2.1 und A2.5.4 unter Berücksichtigung der effektiven Abgabehöhe Heff und von Gebäudeeinflüssen (vgl. Kap. A2.5.1), der Orographie (vgl. Kap. A2.5.2) und eines höhenabhängigen Geschwindigkeitsprofils (vgl. Kap. A2.5.3) zu erfolgen. Alternative Ausbreitungsmodelle (Lagrange etc.) sind zu begründen. b. Die Festlegung der für die repräsentativen Personen (vgl. Kap. 5.2.1) zu verwendenden Langzeitausbreitungsfaktoren χ𝐿𝐿 oder der submersions-

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 8 Mai 2025

korrigierten Langzeitausbreitungsfaktoren χ𝐿𝐿,𝑆𝑆 hat basierend auf einer Meteostatistik über mindestens zwei Kalenderjahre gemäss Kap. A2.1.2 zu erfolgen. c. Für die Kernkraftwerke sind die Ausbreitungsfaktoren χ𝐿𝐿 und χ𝐿𝐿,𝑆𝑆 gemäss Tabelle 6.1 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zu verwenden. d. Wenn sich die relevanten Parameter der Abgabestelle wie Kaminhöhe, Kamindurchmesser (aussen und innen) und Luftvolumenstrom oder Ausstossgeschwindigkeit um mehr als 10 % von den Parametern unterscheiden, welche der Berechnung der Werte χ𝐿𝐿 und χ𝐿𝐿,𝑆𝑆 gemäss der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zu Grunde lagen, müssen neue Berechnungen der Langzeit-Ausbreitungsfaktoren durchgeführt oder die bestehenden Berechnungen überprüft werden. Die neu berechneten Werte sind dem ENSI zu melden.

5.1.1.2 Ablagerung auf Boden und Pflanzen

a. Für die Ablagerung auf Boden und Pflanzen muss sowohl trockene (Fallout) als auch nasse Ablagerung (Washout) gemäss Kap. A2.2 berücksichtigt werden. b. Der Langzeit-Washout-Faktor 𝑊𝑊𝐿𝐿 und der Langzeit-Fallout-Faktor 𝐹𝐹𝐿𝐿 sind aufgrund einer Meteostatistik über mindestens zwei Kalenderjahre gemäss Kap. A2.2 für die repräsentativen Personen (vgl. Kap. 5.2.1) festzulegen. c. Für die Kernkraftwerke sind die Washout- und Fallout-Faktoren 𝑊𝑊𝐿𝐿 und 𝐹𝐹𝐿𝐿 gemäss Tabelle 6.2 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zu verwenden. d. Wenn sich die relevanten Parameter der Abgabestelle wie Kaminhöhe, Kamindurchmesser (aussen und innen) und Luftvolumenstrom oder Ausstossgeschwindigkeit um mehr als 10 % von den Parametern unterscheiden, welche der Berechnung der Werte 𝑊𝑊𝐿𝐿 und 𝐹𝐹𝐿𝐿 gemäss der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zu Grunde lagen, müssen neue Berechnungen der Langzeit-Washout und -Fallout-Faktoren durchgeführt oder die bestehenden Berechnungen überprüft werden. Die neu berechneten Werte sind dem ENSI zu melden.

e. Die gesamte orts- und zeitabhängige Ablagerungsrate 𝐴𝐴̇ aus Fallout und Washout errechnet sich für jeden Ort gemäss Kap. A2.2.3.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 9

5.1.1.3 Eindringen in den Boden und in den Wurzelbereich und radioaktiver Zerfall

Für die für die Strahlung vom Boden wirksame zeitabhängige Aktivität und für die zeitabhängige Aktivität im Wurzelbereich von Pflanzen sind der radioaktive Zerfall und das Eindringen in tiefere Bodenschichten mit den in den Kap. A2.3.1.2 und A2.3.2.2 vorgegebenen Annahmen und Modellen zu berücksichtigen.

5.1.1.4 Aktivität auf und in konsumierbaren Pflanzenteilen und Futterpflanzen

Die Berechnung der auf und in den konsumierbaren Pflanzenteilen und Futterpflanzen zeitabhängig vorhandenen Aktivität hat mit den Annahmen und Modellen gemäss Kap. A2.4.2 zu erfolgen.

5.1.2 Wassergetragene Emissionen in Fliessgewässer

a. Es ist anzunehmen, dass die gesamte über den Wasserpfad abgegebene Nuklidmenge mit dem Flusswasser mittransportiert wird. b. Für wässrige Abgaben ist für die Konzentration im Wasser eine vollständige Durchmischung mit dem Flusswasser anzunehmen.

5.2 Dosisberechnung

5.2.1 Repräsentative Personen

a. Die Dosisberechnungen haben für hypothetisch festgelegte, repräsentative Personen zu erfolgen. Dabei sind Erwachsene, zehnjährige Kinder und einjährige Kleinkinder separat zu betrachten. b. Die repräsentativen Personen sind wie folgt festzulegen:

1 Sie haben ihren Lebensmittelpunkt in einer Distanz von mindestens

500 Metern vom Abgabeort in einem ständig bewohnten Gebiet am Ort

mit der grössten Gesamtdosis, die sich als Summe aus Submersion, Inhalation und Bodenstrahlung und gegebenenfalls Direkt- und Streustrahlung direkt aus der Anlage ergibt. Andere Gebiete können von der Betrachtung ausgeschlossen werden.

2 Sie decken ihren gesamten Lebensmittelbedarf an Obst, Früchten, Gemüse, Getreide, Milch, Fleisch und Eiern gemäss Tabelle 3 der Beilage

„Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ lokal aus einem Gebiet im Umkreis von 5 Kilometern um den Abgabeort. Dabei ist von einer zeitlich und räumlich gemittelten Kontamination der Lebensmittel über diesen Umkreis auszugehen.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 10 Mai 2025

3 Wird keine standortspezifische Mittelung der Lebensmittelkontamination nach Ziff. 2 durchgeführt, ist konservativ anzusetzen, dass 25 %

der Lebensmittel vom Ort mit der höchsten für die Ingestionsdosis massgebenden Aktivitätsablagerung auf die Pflanzenoberflächen oder den Boden stammen und der Rest der Lebensmittel nicht kontaminiert ist. Bei der Bestimmung dieses Ortes können Distanzen zur Abgabestelle von weniger als 500 Metern und landwirtschaftlich nicht nutzbare Flächen (z. B. Wald) von der Betrachtung ausgeschlossen werden.

4 Sie decken ihren Fischbedarf und 20 % des Trinkwasserbedarfs mit

dem Flusswasser aus dem Fluss unterhalb der Anlage (vgl. Kap. 5.1.2 Bst. b). c. Für die Berücksichtigung der Lebensgewohnheiten (mittlere Verzehr- und Atemraten der Schweizer Bevölkerung, Aufenthaltsdauer im Freien oder im Haus etc.) der repräsentativen Personen sind die jeweiligen Werte gemäss Tabellen 1 und 3 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zu verwenden.

5.2.2 Expositionspfade

5.2.2.1 Direkt- und Streustrahlung aus der Kernanlage oder dem Betrieb

Der Beitrag durch die Direkt- und Streustrahlung zur Gesamtdosis der repräsentativen Personen ist durch geeignete Abschirmrechnungen unter Berücksichtigung des Abstands zwischen Strahlungsquelle und dem Aufenthaltsort der repräsentativen Personen oder Erfahrungswerten aus Umgebungsmessungen der Ortsdosisleistung in der Umgebung und Aufenthaltszeiten der repräsentativen Personen abzuschätzen und gegebenenfalls für deren Gesamtdosis zu berücksichtigen.

5.2.2.2 Luftgetragene Emissionen

a. Bei den luftgetragenen Emissionen sind für die Dosisberechnung die folgenden Teilpfade zu berücksichtigen: 1. externe Strahlung aus der Fortluftfahne (vgl. Bst. b und c)

2 Inhalation aus der Fortluftfahne (vgl. Bst. d)

3 Bodenstrahlung durch abgelagerte radioaktive Stoffe (vgl. Bst. e)

4 Ingestion (vgl. Bst. f und g)

b. Für die Dosis aus externer Strahlung aus der Fortluftfahne sind die Beiträge von Edelgasen und anderen chemisch inerten, gasförmigen γ-Strahlern, von β-/γ-Aerosolen und von Iod zu berücksichtigen.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 11

c. Die Dosisberechnung für externe Strahlung aus der Fortluftfahne ist mit einem für die Aktivitätsverteilung innerhalb der Fahne submersionskorrigierten Immersionsmodell gemäss Kap. A3.1 durchzuführen. Alternative Submersionsmodelle sind zu begründen. d. Bei der Dosisberechnung als Folge einer Inhalation radioaktiver Stoffe sind β-/γ-Aerosole sowie elementares, aerosolförmiges und organisches Iod und α-Aerosole zu berücksichtigen. Dabei sind die Formeln gemäss Kap. A3.2 zu verwenden. e. Die Dosisberechnung für Bodenstrahlung hat für Aerosole und die verschiedenen Iodspezies unter Berücksichtigung der Abschwächung der Strahlung infolge des Eindringens der Aktivität in den Boden sowie den radioaktiven Zerfall gemäss Kap. A3.3 zu erfolgen. f. Für die Ingestion sind die drei Teilpfade Aufnahme über pflanzliche Produkte, über Milch und über Fleisch zu berücksichtigen. Dabei ist für Futterpflanzen, Obst und Gemüse sowohl die direkte Ablagerung von radioaktiven Stoffen auf die Pflanzenoberfläche als auch deren Transfer über den Wurzelbereich in die Pflanzen einzubeziehen.

g. Die Ingestionsdosis ist gemäss Kap. A3.4 bis A3.6 für β-/γ-Aerosole, die verschiedenen Iodspezies, α-Aerosole, Kohlenstoff-14 und Tritium zu bestimmen.

5.2.2.3 Wassergetragene Emissionen in Fliessgewässer

a. Für wassergetragene Emissionen in Fliessgewässer ist die Dosis über den Trinkwasserkonsum, den Verzehr von Milch und Fleisch von Tieren, die mit Flusswasser getränkt wurden, und über den Verzehr von Fischen aus dem Fluss unterhalb der Anlage zu berücksichtigen. b. Die Ingestionsdosis aus dem Wasserpfad ist gemäss den Formeln in Kap. A3.7 und A3.8 (speziell für Tritium) zu berechnen.

5.2.2.4 Einzelfälle

In Einzelfällen oder auf Verlangen der Aufsichtsbehörden ist abzuklären, ob spezielle Expositionspfade zu berücksichtigen sind oder ob die Abgabe von Einzelnukliden wie Tritium und Kohlenstoff-14 in einer Form erfolgt, die eine Anpassung oder Erweiterung der in dieser Richtlinie beschriebenen Methoden erfordert.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 12 Mai 2025

5.3 Abgabelimitierung und -optimierung

5.3.1 Prospektive Berechnungen im Rahmen der Abgabelimitierung

Für prospektive Dosisberechnungen zur Überprüfung der Einhaltung des quellenbezogenen Dosisrichtwerts bei Ausschöpfung der Abgabelimiten gemäss Art. 112 Abs. 3 StSV sind folgende Regeln und Annahmen zu beachten: a. Bei Langzeitabgaben ist die Gesamtdosis für die repräsentativen Personen im ersten Kalenderjahr, welches auf 100 Betriebsjahre mit jährlich ausgeschöpften Jahresabgabelimiten (JAL) und den daraus resultierenden Ablagerungen auf den Boden und im Wurzelbereich gemäss Kap. A2.3.2 folgt, zu berechnen. Es ist davon auszugehen, dass die Ernte- und Weideperiode am 1. Mai beginnt und am 31. Oktober endet. b. Es ist anzunehmen, dass die Abgabelimiten für alle limitierten Nuklide und alle Freisetzungspfade und Abgabestellen gleichzeitig ausgeschöpft werden. Dabei ist von über das Jahr homogen verteilten Freisetzungen der radioaktiven Stoffe an die Umgebung auszugehen, sofern von einem von der Jahreszeit weitgehend unabhängigen Betriebsverlauf der Anlage auszugehen ist. c. Für die Kernkraftwerke in Betrieb sind die Standard-Nuklidgemische gemäss Tabelle 5 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zu verwenden. Für andere Anlagen und Betriebe ist ein anlagespezifisches, umhüllendes Nuklidgemisch zu definieren und nach Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde zu verwenden. d. Die Dosisberechnungen haben grundsätzlich mit den in den Anhängen festgelegten Modellen und Parametern für die gemäss Kap. 5.2.1 definierten repräsentativen Personen aus der Bevölkerung und die in Kap. 5.2.2 genannten Expositionspfade zu erfolgen. Der Betreiber kann nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde im Einzelfall bei seinen Berechnungen zusätzliche standortspezifische Gegebenheiten, Messungen oder nachvollziehbare Betrachtungen (z. B. Windkanalexperimente, Wetterstatistik) für seine Anlage berücksichtigen. e. Falls keine Festlegung des quellenbezogenen Dosisrichtwerts gemäss Art. 7 Abs. 3 StSV erfolgte, ist von einem generischen, quellenbezogenen Dosisrichtwert für die Gesamtheit aller Kernanlagen und Abgabestellen am Standort von insgesamt 0,3 mSv pro Jahr auszugehen.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 13

5.3.2 Retrospektive Dosisberechnungen aufgrund tatsächlicher Abgaben

a. Für den Normalbetrieb sind im Rahmen der Abgabelimitierung und -optimierung im Einzelfall retrospektive Dosisberechnungen aufgrund tatsächlich erfolgter Abgaben durchzuführen. b. Der Nachweis der Einhaltung des quellenbezogenen Dosisrichtwerts hat retrospektiv für die repräsentativen Personen (vgl. Kap. 5.2.1) und die Expositionspfade (vgl. Kap. 5.2.2) mit den in dieser Richtlinie vorgegebenen Modellen, Annahmen und Parametern zu erfolgen. Dies betrifft insbesondere:

1 Anlagen mit mehreren Abgabestellen, deren Abgaben nicht über die

freigesetzte Aktivität der einzelnen Abgabestellen, sondern direkt über den quellenbezogenen Dosisrichtwert der Gesamtanlage limitiert sind

2 Dosisberechnungen zum nachträglichen Nachweis der Einhaltung des

quellenbezogenen Dosisrichtwerts oder der Wirksamkeit der für die Abgaben erfolgten Optimierung c. Für retrospektive Berechnungen sind die bei prospektiven Berechnungen angenommenen generischen Parameter wie Abgabemengen, Abgabegemische, Wetterparameter, anzusetzende Lebens-, Aufenthalts- und Ernährungsgewohnheiten der repräsentativen Personen und örtliche Lebensmittelproduktion durch gemessene oder realistischere Werte zu ersetzen, sofern diese bekannt sind. d. Bei der Dokumentation der Berechnungen ist auszuweisen, welche für die Berechnung verwendeten Parameter auf gemessenen oder realistischeren Daten und welche auf generischen Annahmen beruhen.

6.1 Ausbreitung freigesetzter radioaktiver Stoffe

6.1.1 Luftgetragene Emissionen

6.1.1.1 Transport in der Luft

a. Die Modellierung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Umgebung der Anlage hat mit einem Gaussmodell gemäss Kap. A2.1 und A2.5.4 unter Berücksichtigung der effektiven Abgabehöhe Heff und von Gebäudeeinflüssen (vgl. Kap. A2.5.1) sowie der Orographie (vgl. Kap. A2.5.2) zu erfolgen. Alternative Ausbreitungsmodelle (Lagrange etc.) sind zu begründen.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 14 Mai 2025

b. Die Festlegung der während der Wolkenphase für die repräsentativen Personen (vgl. Kap. 6.2.1) massgebenden Kurzzeitausbreitungsfaktoren χ𝐾𝐾 für Inhalation oder der submersionskorrigierten Kurzzeitausbreitungsfaktoren χ𝐾𝐾,𝑆𝑆 für Submersion hat gemäss den Formeln in Kap. A2.1.1 basierend auf dem für den zu betrachtenden Störfall massgebenden Quellterm und den Abgabeparametern (Abgabeort, Abgabehöhe etc.) mit folgenden Vorgaben zu erfolgen:

1 Während einer Freisetzungsdauer von bis zu 8 Stunden ist von einer

höhenunabhängigen, festen Windgeschwindigkeit von 1 Meter pro Sekunde und einer invarianten Windrichtung auszugehen.

2 Es sind alle Pasquill-Gifford-Wetterkategorien (Stabilitätsklassen A-F

der Atmosphäre) zu berücksichtigen.

3 Für länger andauernde Freisetzungen radioaktiver Stoffe kann davon

ausgegangen werden, dass Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Wetterkategorie variieren. Für diese Fälle ist ein Modell mit zeitlich gestaffelten Ausbreitungsbedingungen zu verwenden. Die Reduktionsfaktoren für die Ausbreitungsfaktoren sind: Faktor 2 für die Zeit zwischen 8 und 24 Stunden, Faktor 4 für die Zeit zwischen 24 und 72 Stunden und Faktor 8 für die Zeit danach.

6.1.1.2 Ablagerung auf Boden und Pflanzen

a. Für die Ablagerung auf Boden und Pflanzen muss sowohl trockene (Fallout) als auch nasse Ablagerung (Washout) gemäss Kap. A2.2 berücksichtigt werden. b. Für die nasse Ablagerung ist davon auszugehen, dass es während der ersten 8 Stunden ständig mit einer mittleren Niederschlagsintensität von 2 Millimetern pro Stunde regnet. Bei länger dauernden Freisetzungen radioaktiver Stoffe kann davon ausgegangen werden, dass Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Wetterkategorie und Niederschlagsintensität variieren. Für diese Fälle ist ein Modell mit zeitlich gestaffelten Auswaschbedingungen zu verwenden. Die Reduktionsfaktoren sowohl für die Washoutfaktoren als auch für die Niederschlagsintensität sind: Faktor 2 für die Zeit zwischen 8 und 24 Stunden, Faktor 4 für die Zeit zwischen 24 und 72 Stunden und Faktor 8 für die Zeit danach.

c. Die gesamte orts- und zeitabhängige Ablagerungsrate 𝐴𝐴̇ aus Fallout und Washout errechnet sich für jeden Ort gemäss Kap. A2.2.3.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 15

6.1.1.3 Eindringen in den Boden und in den Wurzelbereich und radioaktiver Zerfall

Für die für die Strahlung vom Boden wirksame zeitabhängige Aktivität und für die zeitabhängige Aktivität im Wurzelbereich von Pflanzen sind der radioaktive Zerfall und das Eindringen in tiefere Bodenschichten mit den in Kap. A2.3.1.1 und A2.3.2.1 vorgegebenen Annahmen und Modellen zu berücksichtigen.

6.1.1.4 Aktivität auf und in konsumierbaren Pflanzenteilen und Futterpflanzen

Die Berechnung der auf und in den konsumierbaren Pflanzenteilen und Futterpflanzen zeitabhängig vorhandenen Aktivität hat mit den Annahmen und Modellen gemäss Kap. A2.4.1 zu erfolgen.

6.1.2 Wassergetragene Emissionen in Fliessgewässer

a. Es ist anzunehmen, dass die gesamte über den Wasserpfad abgegebene Nuklidmenge mit dem Flusswasser mittransportiert wird. b. Für wässrige Abgaben ist für die Konzentration im Wasser eine vollständige Durchmischung mit dem Flusswasser anzunehmen.

6.2 Dosisberechnung

6.2.1 Repräsentative Personen

a. Die Dosisberechnungen haben für hypothetisch festgelegte repräsentative Personen zu erfolgen. Dabei sind Erwachsene, zehnjährige Kinder und einjährige Kleinkinder separat zu betrachten. b. Die repräsentativen Personen sind wie folgt festzulegen:

1 Sie halten sich während der Freisetzungsphase während 8 Stunden im

Freien am Ort mit der grössten Gesamtdosis auf, die als Summe aus Submersion, Inhalation und Direkt- oder Streustrahlung aus der Anlage entsteht. Dabei dürfen Distanzen zum Abgabeort von weniger als 200 Metern oder Orte innerhalb des eingezäunten Anlageareals ausgeschlossen werden. Daran anschliessend halten Sie sich während der restlichen Freisetzungsphase am Ort ihres Lebensmittelpunkts gemäss Ziff. 2 mit den dort üblichen Langzeit-Lebensgewohnheiten betreffend Aufenthalt im Haus und im Freien (Berücksichtigung der Abschirmung) auf.

2 Sie haben in der anschliessenden Bodenphase ihren Lebensmittelpunkt in einer Distanz von mindestens 500 Metern vom Abgabeort in

einem ständig bewohnten Gebiet am Ort mit der höchsten für die

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 16 Mai 2025

Bodenstrahlungsdosis massgebenden Aktivitätsablagerung auf dem Boden. Andere Gebiete können von der Betrachtung ausgeschlossen werden. 3. Sie decken ihren gesamten Lebensmittelbedarf an Obst, Früchten, Gemüse, Getreide, Milch, Fleisch und Eiern gemäss Tabelle 3 in der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ lokal aus einem Gebiet im Umkreis von 5 Kilometern um den Abgabeort. Dabei ist von einer zeitlich und räumlich gemittelten Kontamination der Lebensmittel über diesen Umkreis auszugehen.

4 Wird keine standortspezifische Mittelung der Lebensmittelkontamination nach Ziff. 3 durchgeführt, ist konservativ anzusetzen, dass 12,5 %

der Lebensmittel vom Ort mit der höchsten für die Ingestionsdosis massgebenden Aktivitätsablagerung auf die Pflanzenoberflächen oder den Boden stammen und der Rest der Lebensmittel nicht kontaminiert ist. Bei der Bestimmung dieses Ortes können Distanzen zur Abgabestelle von weniger als 500 Metern und landwirtschaftlich nicht nutzbare Flächen (z. B. Wald) von der Betrachtung ausgeschlossen werden.

5 Sie decken ihren Fischbedarf und 20 % des Trinkwasserbedarfs mit

dem Flusswasser aus dem Fluss unterhalb der Anlage (vgl. Kap. 6.1.2 Bst. b). c. Für die Berücksichtigung der Lebensgewohnheiten (mittlere Verzehr- und Atemraten der Schweizer Bevölkerung, Aufenthaltsdauer im Freien oder im Haus etc.) der repräsentativen Personen sind die Werte gemäss Tabellen 1 und 3 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI- G14“ zu verwenden.

6.2.2 Expositionspfade

6.2.2.1 Direkt- und Streustrahlung aus der Kernanlage oder dem Betrieb

Der Beitrag durch die Direkt- und Streustrahlung zur Gesamtdosis der repräsentativen Personen ist durch geeignete Abschirmrechnungen unter Berücksichtigung des Abstands zwischen Strahlungsquelle und dem Aufenthaltsort der repräsentativen Personen oder Erfahrungswerten aus Umgebungsmessungen der Ortsdosisleistung in der Umgebung und Aufenthaltszeiten der repräsentativen Personen abzuschätzen und gegebenenfalls für deren Gesamtdosis zu berücksichtigen.

6.2.2.2 Luftgetragene Emissionen

a. Bei den luftgetragenen Emissionen sind für die Dosisberechnung die folgenden Teilpfade zu berücksichtigen:

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 17

1. externe Strahlung aus der Fortluftfahne (vgl. Bst. b und c)

2 Inhalation aus der Fortluftfahne (vgl. Bst. d)

3 Inhalation durch wieder aufgewirbelte radioaktive Stoffe (vgl. Bst. e)

4 Bodenstrahlung durch abgelagerte radioaktive Stoffe (vgl. Bst. f)

5 Ingestion (vgl. Bst. g und h)

b. Für die Dosis aus externer Strahlung aus der Fortluftfahne sind die Beiträge von Edelgasen und anderen chemisch inerten, gasförmigen γ-Strahlern, von β-/γ-Aerosolen und von Iod zu berücksichtigen. c. Die Dosisberechnung für externe Strahlung aus der Fortluftfahne ist mit einem für die Aktivitätsverteilung innerhalb der Fahne submersionskorrigierten Immersionsmodell gemäss Kap. A3.1 durchzuführen. Alternative Submersionsmodelle sind zu begründen. d. Bei der Dosisberechnung als Folge einer Inhalation radioaktiver Stoffe sind β-/γ-Aerosole sowie elementares, aerosolförmiges und organisches Iod und α-Aerosole zu berücksichtigen. Dabei sind die Formeln gemäss Kap. A3.2 zu verwenden.

e. Im Falle von Abgaben von α-Aerosolen, die zu signifikanten Dosisbeiträgen führen, ist der Einfluss durch die Inhalation wieder aufgewirbelter Stoffe (Resuspension) gemäss Kap. A3.2 zu berücksichtigen. f. Die Dosisberechnung für Bodenstrahlung hat für Aerosole und die verschiedenen Iodspezies unter Berücksichtigung der Abschwächung der Strahlung infolge des Eindringens der Aktivität in den Boden sowie den radioaktiven Zerfall gemäss Kap. A3.3 zu erfolgen. g. Für die Ingestion sind die drei Teilpfade Aufnahme über pflanzliche Produkte, über Milch und über Fleisch zu berücksichtigen. Dabei ist für Futterpflanzen, Obst und Gemüse sowohl die direkte Ablagerung von radioaktiven Stoffen auf die Pflanzenoberfläche als auch deren Transfer über den Wurzelbereich in die Pflanzen einzubeziehen. h. Die Ingestionsdosis ist gemäss Kap. A3.4 für β-/γ-Aerosole, die verschiedenen Iodspezies, α-Aerosole zu bestimmen. i. Zur Ermittlung der maximalen Gesamtdosis aus allen Expositionspfaden ist die Ausbreitungsrechnung gemäss Kap. 6.1.1 für alle Pasquill-Gifford-Wetterkategorien (Stabilitätsklassen A-F der Atmosphäre) bei kombinierter trockener und nasser Ablagerung für verschiedene Abwinddistanzen durchzuführen.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 18 Mai 2025

6.2.2.3 Wassergetragene Emissionen in Fliessgewässer

a. Für wassergetragene Emissionen in Fliessgewässer ist die Dosis über den Trinkwasserkonsum, den Verzehr von Milch und Fleisch von Tieren, die mit Flusswasser getränkt wurden, und über den Verzehr von Fischen aus dem Fluss unterhalb der Anlage zu berücksichtigen. b. Die Ingestionsdosis aus dem Wasserpfad ist gemäss den Formeln in Kap. A3.7 und A3.8 (speziell für Tritium) zu berechnen

6.2.2.4 Einzelfälle

In Einzelfällen oder auf Verlangen der Aufsichtsbehörden ist abzuklären, ob spezielle Expositionspfade zu berücksichtigen sind oder ob die Abgabe von Einzelnukliden wie Tritium und Kohlenstoff-14 in einer Form erfolgt, die eine Anpassung oder Erweiterung der in dieser Richtlinie beschriebenen Methoden erfordert.

6.3 Auslegungsstörfälle (SE3)

Für prospektive Dosisberechnungen zur Überprüfung der Einhaltung der Dosiskriterien gemäss Art. 8 Abs. 4bis KEV und Art. 123 Abs. 2 StSV für die Auslegung von Betrieben und Kernanlagen sind folgende Vorgaben zu beachten: a. Bei Störfallbetrachtungen ist die Gesamtdosis für die repräsentativen Personen für den Vergleich mit den Dosiskriterien für das erste Jahr nach der störfallbedingten Abgabe zu bestimmen. Es ist konservativ anzunehmen, dass die Freisetzung 2 Monate vor dem Ende der Ernteperiode erfolgt. b. Die Quellterme sind spezifisch für den zu betrachtenden Störfall gemäss Richtlinie ENSI-A08 oder bei Betrieben mit einer Bewilligung nach Strahlenschutzverordnung nach Vorgabe durch die Aufsichtsbehörde anzusetzen. c. Die Dosisberechnungen haben grundsätzlich mit den in den Anhängen festgelegten Modellen und Parametern für die gemäss Kap. 6.2.1 definierten repräsentativen Personen aus der Bevölkerung und die in Kap. 6.2.2 genannten Expositionspfade zu erfolgen. Der Betreiber kann nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde im Einzelfall bei seinen Berechnungen zusätzliche standortspezifische Gegebenheiten, Messungen oder nachvollziehbare Betrachtungen (z. B. Windkanalexperimente, Wetterstatistik) für seine Anlage berücksichtigen. d. Für Dosisberechnungen für Kernanlagen und Betriebe sind grundsätzlich keine dosisreduzierenden Massnahmen in der Umgebung zu berücksichtigen.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 19

e. Für prospektive Berechnungen im Rahmen der Optimierung der Auslegung sind die Bestimmungen dieser Richtlinie und insbesondere die obenstehenden Bst. a bis d dem Zweck entsprechend anzuwenden. Eventuelle Anpassungen sind zu dokumentieren.

6.4 Auslegungsüberschreitende Störfälle (SE4)

Wird für auslegungsüberschreitende Störfälle ein Nachweis für die Einhaltung von Dosiskriterien verlangt, so gelten für die deterministische prospektive Dosisberechnung die Vorgaben gemäss Kap. 6.1 und 6.2 sowie Kap. 6.3 Bst. a bis d mit folgenden Ausnahmen: a. Ein Aufenthalt in Distanzen zum Abgabeort von weniger als 500 Metern darf für die repräsentativen Personen gemäss Kap. 6.2 ausgeschlossen werden. b. Ein Beitrag über den Ingestionspfad muss für die repräsentativen Personen gemäss Kap. 6.2 nicht berücksichtigt werden.

7 Übergangsbestimmung

Während einer Übergangsfrist von zwei Jahren sind auch Dosisberechnungen gemäss Ausgabe Februar 2008 der Richtlinie ENSI-G14 zulässig.

Diese Richtlinie wurde am 28. Mai 2025 vom ENSI verabschiedet. Der Direktor des ENSI: sig. M. Kenzelmann

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 20 Mai 2025

Anhang 1 Begriffe (gemäss ENSI-Glossar) Abgabereglement Im anlagenspezifischen „Reglement für die Abgaben radioaktiver Stoffe und die Überwachung von Radioaktivität und Direktstrahlung in der Umgebung der Kernanlage … “ werden die Vorschriften über die Kontrolle der Abgaben und das Programm für die Umgebungsüberwachung gestützt auf Art. 22 bis 24, 111 bis 113 und 191 bis 195 StSV geregelt. Im Weiteren regelt es darin die Aufsichtstätigkeit, insbesondere die Stichprobenerhebung und die Vergleichsmessungen durch die Behörden BAG und ENSI. Ingestion Ingestion ist die Aufnahme von Radionukliden über die Nahrung. Jahresabgabelimite (JAL) Die Jahresabgabelimite (JAL) ist ein aus dem quellenbezogenen Dosisrichtwert für den Standort für einzelne Nuklide oder Nuklidgemische ermittelter Aktivitätswert zur Limitierung der mit Fortluft oder Abwasser in die Umgebung jährlich abgegebenen radioaktiven Stoffe: Dabei werden die Jahresabgabelimiten benachbarter Betriebe berücksichtigt. Kurzzeitabgabelimite (KAL) Die Kurzzeitabgabelimite (KAL) ist ein aus dem quellenbezogenen Dosisrichtwert für den Standort nach dem Modell der Richtlinie ENSI-G14 für einzelne Nuklide oder Nuklidgemische ermittelter Aktivitätswert zur Limitierung der mit Fortluft oder Abwasser in die Umgebung wöchentlich oder täglich abgegebenen radioaktiven Stoffe. Repräsentative Person Eine repräsentative Person ist eine Person, die einer Strahlendosis ausgesetzt ist, die repräsentativ für die Dosiswerte der hoch strahlenexponierten Personen der Bevölkerung in der Umgebung ist. Die repräsentative Person ist ein hypothetisches Konstrukt. Dieses wird benutzt, um die Einhaltung der Vorschriften (Compliance) zu überprüfen oder für prospektive Beurteilungen (prospective assessments gemäss IAEA-Glossary und ICRP-101). Prospektive Dosisberechnung Eine prospektive Dosisberechnung ist eine vorausschauende Dosisberechnung für ein hypothetisches Ereignis in der Zukunft mit Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt oder Direktstrahlung, dessen Auftreten bei der Planung beziehungsweise Auslegung einer Tätigkeit, eines Betriebs oder einer Kernanlage mit einer gewissen Häufigkeit angenommen wird. Im Normalbetrieb eines Betriebs oder einer Kernanlage wird dabei üblicherweise von einer Häufigkeit von 1 pro Jahr ausgegangen. Bei potenziellen Strahlenexpositionen liegt die Häufigkeit

in der Regel deutlich unterhalb von 1 pro Jahr. Die für ein fiktives Ereignis in der Zukunft anzunehmenden Randbedingungen wie Wetterbedingungen, Abgabemenge, Nuklidvektor bei der Abgabe, Wohn- und Aufenthaltsort der betroffenen Personen während und nach der

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 21

Abgabe sind in der Regel nicht bekannt und werden aufgrund von Erfahrungswerten abgeschätzt und konservativ festgelegt. Dies führt dazu, dass auch die damit berechnete Dosis eine in der Regel konservative Dosisabschätzung für eine potenziell eintretende Expositionssituation für Personen in der Umgebung darstellt. Retrospektive Dosisberechnung Eine retrospektive Dosisberechnung erfolgt aufgrund einer bereits aufgetretenen Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt oder Direktstrahlung. Neben der Abgabemenge und dem Nuklidvektor sind bei retrospektiven Berechnungen in der Regel weitere Randbedingungen wie beispielsweise die Wetterverhältnisse bekannt. Somit kann bei retrospektiven Rechnungen die Dosis grundsätzlich realistischer und weniger konservativ abgeschätzt werden, als dies bei prospektiven Dosisberechnungen möglich ist.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 22 Mai 2025

Anhang 2 Aktivitätstransport, Ablagerung und Migration

A2.1 Aktivitätstransport in der Luft

A2.1.1 Kurzzeitausbreitungsfaktor χ𝑲𝑲 und submersionskorrigierter Kurzzeitausbreitungsfaktor χ𝑲𝑲,𝑺𝑺

A2.1.1.1 Kurzzeitausbreitungsfaktor χ𝐊𝐊

Für eine Gaussverteilung in der Ausbreitungsfahne ergibt sich der Kurzzeitausbreitungsfaktor am Boden gemäss folgender Formel: 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 2 𝑦𝑦 2 𝑦𝑦 2 − + − 2∙𝜎𝜎𝑧𝑧 2 2∙𝜎𝜎𝑦𝑦 2 2∙𝜎𝜎𝑦𝑦,0 2 𝑒𝑒 𝑒𝑒 χ𝐾𝐾 𝑥𝑥, 𝑦𝑦, 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 = (1 − 𝐺𝐺𝑡𝑡 ) · + 𝐺𝐺𝑡𝑡 · 𝜋𝜋 ∙ 𝜎𝜎𝑧𝑧 ∙ 𝜎𝜎𝑦𝑦 ∙ 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 ) 𝜋𝜋 ∙ 𝜎𝜎𝑧𝑧,0 ∙ 𝜎𝜎𝑦𝑦,0 ∙ 𝑈𝑈(0)

A2.1.1.2 Kurzzeitausbreitungsfaktor χ𝑲𝑲,𝑺𝑺 für submersionskorrigierte Immersionsrechnung Der submersionskorrigierte Kurzzeitausbreitungsfaktor χ𝐾𝐾,𝑆𝑆 kann für eine Gaussverteilung in der Ausbreitungsfahne näherungsweise nach der folgenden Formel bestimmt werden: 1 1 χ𝐾𝐾,𝑆𝑆 (𝑥𝑥, 𝑦𝑦, 𝐻𝐻) = (1 − 𝐺𝐺𝑡𝑡 ) · 𝐾𝐾𝐹𝐹𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠,𝑠𝑠ℎ𝑎𝑎𝑎𝑎𝑒𝑒 · 𝐾𝐾𝐹𝐹𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠,𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑠𝑠 · + 𝐺𝐺𝑡𝑡 · 𝐾𝐾𝐹𝐹𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠,𝑠𝑠ℎ𝑎𝑎𝑎𝑎𝑒𝑒,0 · 𝜋𝜋 ∙ 𝜎𝜎𝑧𝑧 ∙ 𝜎𝜎𝑦𝑦 ∙ 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 ) 𝜋𝜋 ∙ 𝜎𝜎𝑧𝑧,0 ∙ 𝜎𝜎𝑦𝑦,0 ∙ 𝑈𝑈(0)

Der Submersions-Korrekturfaktor 𝐾𝐾𝐹𝐹𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠,𝑠𝑠ℎ𝑎𝑎𝑎𝑎𝑒𝑒 , der eine Korrektur für die Form der Gauss-Fahne im Zentrum der Fahne einführt, kann für die Zwecke in dieser Richtlinie mit einem Fit-Polynom wie folgt angenähert werden: 𝐾𝐾𝐹𝐹𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠,𝑠𝑠ℎ𝑎𝑎𝑎𝑎𝑒𝑒 = 1 − 𝑒𝑒 −𝑃𝑃𝑠𝑠ℎ𝑎𝑎𝑎𝑎𝑒𝑒 (𝑙𝑙𝑙𝑙(𝜎𝜎𝑦𝑦 ),𝑙𝑙𝑙𝑙(𝜎𝜎𝑧𝑧 ))

Dabei ist 𝑃𝑃𝑠𝑠ℎ𝑎𝑎𝑎𝑎𝑒𝑒 (𝑙𝑙𝑙𝑙(𝜎𝜎𝑦𝑦 ), 𝑙𝑙𝑙𝑙(𝜎𝜎𝑧𝑧 )) ein zweidimensionales Fit-Polynom 5. Grades: 5 5−𝑎𝑎 𝑎𝑎 𝑃𝑃𝑠𝑠ℎ𝑎𝑎𝑎𝑎𝑒𝑒 𝑙𝑙𝑙𝑙(𝜎𝜎𝑦𝑦 ), 𝑙𝑙𝑙𝑙(𝜎𝜎𝑧𝑧 ) = 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑖𝑖 ∙ 𝑙𝑙𝑙𝑙(𝜎𝜎𝑦𝑦 ) ∙ (𝑙𝑙𝑙𝑙(𝜎𝜎𝑧𝑧 )) 𝑖𝑖

Die zu verwendenden Polynomfaktoren 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑖𝑖 sind in Tabelle 2.1 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zu finden. Der Submersions-Korrekturfaktor 𝐾𝐾𝐹𝐹𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠,𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑠𝑠 , der die Abweichung des Aufpunkts in z (Höhenrichtung) und y-Richtung (Quer zur Achse) beschreibt, kann für die Anwendung in dieser Richtlinie ebenfalls mit einem mehrdimensionalen Fit-Polynom angenähert werden: 𝑜𝑜 𝑜𝑜 −𝑃𝑃𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑠𝑠 𝜇𝜇∙𝑜𝑜∙𝑎𝑎𝑠𝑠𝑦𝑦𝑎𝑎(𝜎𝜎𝑦𝑦 , 𝜎𝜎𝑧𝑧 ), , 𝐾𝐾𝐹𝐹𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠,𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑠𝑠 = 𝑒𝑒 𝜎𝜎′𝑦𝑦 𝜎𝜎′𝑧𝑧

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 23

𝑜𝑜 𝑜𝑜 Das Fit-Polynom 𝑃𝑃𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑠𝑠 𝜇𝜇 ∙ 𝑟𝑟 ∙ 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑦𝑦𝑎𝑎(𝜎𝜎𝑦𝑦 , 𝜎𝜎𝑧𝑧 ), 𝜎𝜎′ , 𝜎𝜎′ ist dabei in der Form: 𝑦𝑦 𝑧𝑧

𝑟𝑟 𝑟𝑟 𝑃𝑃𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑠𝑠 𝜇𝜇 ∙ 𝑟𝑟 ∙ 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑦𝑦𝑎𝑎(𝜎𝜎𝑦𝑦 , 𝜎𝜎𝑧𝑧 ) , , 𝜎𝜎′𝑦𝑦 𝜎𝜎′𝑧𝑧 4 (4−𝑎𝑎) (4−𝑎𝑎−𝑖𝑖) 𝑖𝑖 𝑎𝑎 𝑟𝑟 𝑟𝑟 𝑖𝑖 = 𝑐𝑐𝑎𝑎𝑖𝑖𝑖𝑖 ∙ 𝜇𝜇 ∙ 𝑟𝑟 ∙ 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑦𝑦𝑎𝑎(𝜎𝜎𝑦𝑦 , 𝜎𝜎𝑧𝑧 ) · ∙ 𝜎𝜎′𝑦𝑦 𝜎𝜎′𝑧𝑧

In dieser Formel ist µ der lineare Schwächungskoeffizient in m-1, 𝑟𝑟 der Abstand des Aufpunkts

senkrecht zur Fahnenachse (𝑟𝑟 = 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 2 + 𝑦𝑦 2 ) und 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑦𝑦𝑎𝑎 𝜎𝜎𝑦𝑦 , 𝜎𝜎𝑧𝑧 ein Term, der die Asym- 𝑜𝑜 𝑜𝑜 metrie der Fahne beschreibt; die Terme 𝜎𝜎′ , 𝜎𝜎′ und 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑦𝑦𝑎𝑎 𝜎𝜎𝑦𝑦 , 𝜎𝜎𝑧𝑧 können umgeschrieben wer- 𝑦𝑦 𝑧𝑧

den als:

𝑜𝑜 𝜎𝜎𝑦𝑦 2 ∙𝑦𝑦 2 +𝜎𝜎𝑧𝑧 2 ∙𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑟𝑟𝑜𝑜2 𝑜𝑜 𝜎𝜎𝑦𝑦 2 ∙𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑟𝑟𝑜𝑜 2 +𝜎𝜎𝑧𝑧 2 ∙𝑦𝑦 2 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑙𝑙 𝜎𝜎𝑦𝑦 , 𝜎𝜎𝑧𝑧 = ; = resp. 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑦𝑦𝑎𝑎 𝜎𝜎𝑦𝑦 , 𝜎𝜎𝑧𝑧 = . 𝜎𝜎′𝑦𝑦 𝜎𝜎𝑦𝑦 ∙𝜎𝜎𝑧𝑧 𝜎𝜎′𝑧𝑧 𝜎𝜎𝑦𝑦 ∙𝜎𝜎𝑧𝑧 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎 𝜎𝜎𝑦𝑦 , 𝜎𝜎𝑧𝑧

Für die Bestimmung des submersionskorrigierten Kurzzeitausbreitungsfaktors ist in der Regel y=0 zu setzen und es gilt 𝑟𝑟 = 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 , 𝜎𝜎′𝑦𝑦 = 𝜎𝜎𝑦𝑦 und 𝜎𝜎′𝑧𝑧 = 𝜎𝜎𝑧𝑧

Die Polynomfaktoren 𝑐𝑐𝑎𝑎𝑖𝑖𝑖𝑖 sowie der zu verwendende lineare Schwächungskoeffizient µ wären grundsätzlich von der Energie der emittierten Gamma-Strahlung abhängig, für die Zwecke dieser Richtlinie ist es aber für alle Nuklide ausreichend, von einer mittleren Gamma-Emissionsenergie entsprechend 137Cs/137mBa von ca. 661 keV auszugehen. Sowohl die zu verwendenden Polynomfaktoren als auch der lineare Schwächungskoeffizient µ sind in Tabelle 2.2 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ zu finden. Mit vorgängiger Zustimmung der Aufsichtsbehörden sind auch andere Modelle als das submersionskorrigierte Immersionsmodell für die Ermittlung der Submersionsdosis aus der Fahne während der Freisetzungsphase zulässig.

A2.1.2 Langzeitausbreitungsfaktor χ𝑳𝑳 und submersionskorrigierter Langzeitausbreitungsfaktor χ𝑳𝑳,𝑺𝑺

Der Langzeitausbreitungsfaktor χ𝐿𝐿 und der submersionskorrigierte Langzeitausbreitungsfaktor χ𝐿𝐿,𝑆𝑆 werden durch Mittelung unter Zugrundelegung einer dreiparametrigen meteorologischen Langzeitstatistik aus den Kurzzeitausbreitungsfaktoren χ𝐾𝐾(,𝑆𝑆) ermittelt:

χ𝐿𝐿(,𝑆𝑆) (𝑋𝑋, 𝑌𝑌) = 𝑃𝑃𝑎𝑎𝑖𝑖𝑖𝑖 ∙ χ𝐾𝐾 𝑥𝑥(𝑋𝑋, 𝑌𝑌, 𝑖𝑖), 𝑦𝑦(𝑋𝑋, 𝑌𝑌, 𝑖𝑖), 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥(𝑋𝑋, 𝑌𝑌, 𝑖𝑖), 𝑦𝑦(𝑋𝑋, 𝑌𝑌, 𝑖𝑖), 𝑗𝑗, 𝑘𝑘), 𝑗𝑗, 𝑘𝑘 𝑎𝑎,𝑖𝑖,𝑖𝑖

Für die Mittelung müssen für Langzeitausbreitungsfaktoren immer auch Querabweichungen in y-Richtung des Aufpunkts zur Fahnenachse berücksichtigt werden.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 24 Mai 2025

Bezeichnungen in A2.1 In den obigen Formeln bedeuten die Parameter Folgendes, sofern nicht schon vorher erklärt: 𝐺𝐺𝑡𝑡 Anteil der Abgabe, der aufgrund von Gebäudeeinflüssen als Bodenabgabe anzunehmen ist (vgl. Kap. A2.5.1) 𝐻𝐻𝑎𝑎 tatsächliche Freisetzungshöhe (z. B. Kaminhöhe) ohne jegliche Korrektur 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒 effektive Abgabehöhe (d. h. Höhe der Fahnenachse) in m am Abgabeort der Freisetzung (vgl. Kap. A2.5.1) 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 orografiekorrigierte, effektive Fahnenhöhe in m über dem Punkt in der Umgebung mit den absoluten Koordinaten X (nach Osten) und Y (nach Norden) relativ zum Freisetzungsort (vgl. Kap. A2.5.2) Ohne Orografiekorrektur ist Heff,oro der effektiven Abgabehöhe Heff gleichzusetzen. 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 ) Windgeschwindigkeit in m/s in unkorrigierter Abgabehöhe (z. B. Kaminhöhe) Für Rechnungen im Normalbetrieb im Rahmen der Kurzzeitabgabelimiten und für potenzielle Strahlenexpositionen ist gemäss Kap. 4.1.1 resp. 6.1.1 von einer festen Windgeschwindigkeit von 1 m/s in der unkorrigierten Abgabehöhe auszugehen. Für Rechnungen im Normalbetrieb im Rahmen der Langzeitabgabelimitierung sind die Windgeschwindigkeiten aus der zugrundeliegenden Meteostatistik in Messhöhe zu verwenden und mit den Formeln gemäss Kap. A2.5.3 auf die Abgabehöhe zu korrigieren, wobei die Windgeschwindigkeit einen Minimalwert von 0,5 m/s nicht unterschreiten soll. 𝑈𝑈(0) Windgeschwindigkeit in m/s in Bodennähe (10 m über Boden). Für Rechnungen im Normalbetrieb im Rahmen der Kurzzeitabgabelimiten und für potenzielle Strahlenexpositionen ist gemäss Kap. 4.1.1 resp. 6.1.1 von einem höheninvarianten Windgeschwindigkeitsprofil und damit von 1 m/s auszugehen. Für Rechnungen im Normalbetrieb im Rahmen der Langzeitabgabelimitierung sind die Windgeschwindigkeiten aus der zugrundeliegenden Meteostatistik mit den Formeln gemäss Kap. A2.5.3 auf eine Höhe von 10 m über Boden zu korrigieren, wobei die Windgeschwindigkeit einen Minimalwert von 0,5 m/s nicht unterschreiten soll. 𝑥𝑥, 𝑦𝑦 Abwinddistanz zum Abgabeort und Querabweichung von der Fahnenachse orthogonal zur Ausbreitungsrichtung in m Für die Bestimmung der maximalen Kurzzeitausbreitungs- und Kurzzeit- Washout-Faktoren nach Kap. A2.2 kann 𝑦𝑦 = 0 gesetzt werden.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 25

𝑋𝑋, 𝑌𝑌 absolute Koordinaten eines Punktes in der Umgebung (𝑋𝑋 = West-Ost-Richtung, 𝑌𝑌 = Süd-Nord-Richtung) relativ zum Freisetzungsort in m 𝜎𝜎𝑦𝑦 , 𝜎𝜎𝑧𝑧 Gausssche Ausbreitungsparameter in m

Sie sind abhängig von der Abwinddistanz x der effektiven Abgabehöhe 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒 und der Wetterkategorie (Pasquill-Gifford Stabilitätsklassen A bis F). Sie sind aus den Vogt-Parametern und mit den Formeln gemäss Kap. A2.5.4 zu berechnen. 𝜎𝜎𝑦𝑦,0 , 𝜎𝜎𝑧𝑧,0 Gausssche Ausbreitungsparameter für Boden-Abgabe

𝑃𝑃𝑎𝑎𝑖𝑖𝑖𝑖 Wahrscheinlichkeit für eine Wettersituation mit Ausbreitungsrichtung in den Sektor 𝑖𝑖, Windgeschwindigkeit im Intervall j und Wetterkategorie 𝑘𝑘 𝑖𝑖 Laufzahl über die Ausbreitungssektoren der zugrundeliegenden Wetterstatistik Es ist anzunehmen, dass die Ausbreitungsrichtung zentral in den Sektor geht. 𝑗𝑗 Laufzahl über die Windgeschwindigkeitsintervalle Als Windgeschwindigkeit ist der Mittelwert der Intervallgrenzen anzusetzen. 𝑘𝑘 Laufzahl über die Wetterkategorien (Pasquill-Gifford Stabilitätsklassen A-F)

A2.2 Fallout- beziehungsweise Washout-Faktoren

A2.2.1 Fallout Für trockene Ablagerung gilt für die Fallout-Ablagerungsrate 𝐴𝐴̇𝐹𝐹 : 𝐴𝐴̇𝐹𝐹 = 𝑄𝑄̇ ∙ 𝐹𝐹{𝐾𝐾;𝐿𝐿}

mit den Kurzzeit- und Langzeitausbreitungsfaktoren 𝐹𝐹{𝐾𝐾;𝐿𝐿} : 𝐹𝐹{𝐾𝐾;𝐿𝐿} = χ{𝐾𝐾;𝐿𝐿} ∙ 𝑣𝑣𝑔𝑔

A2.2.2 Washout Für nasse Ablagerung bei Niederschlag gilt für die Washout-Ablagerungsrate 𝐴𝐴̇𝑊𝑊 : 𝐴𝐴̇𝑊𝑊 = 𝑄𝑄̇ ∙ 𝑊𝑊{𝐾𝐾;𝐿𝐿}

Analog zu den Ausbreitungsfaktoren werden auch Kurzzeit- und Langzeit-Washout-Faktoren 𝑊𝑊𝐾𝐾 und 𝑊𝑊𝐿𝐿 definiert.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 26 Mai 2025

A2.2.2.1 Kurzzeit-Washout-Faktor 𝑾𝑾𝑲𝑲 Der Kurzeit-Washout-Faktor 𝑊𝑊𝐾𝐾 wird für eine Gausssche Aktivitätsverteilung in der Ausbreitungsfahne gemäss folgender Formel berechnet: 𝑦𝑦 2 𝑦𝑦 2 − − 2⋅𝜎𝜎𝑦𝑦 2 2⋅𝜎𝜎𝑦𝑦,0 2 𝛬𝛬 ⋅ 𝑒𝑒 𝛬𝛬 ⋅ 𝑒𝑒 𝑊𝑊𝐾𝐾 (𝑥𝑥, 𝑦𝑦) = (1 − 𝐺𝐺𝑡𝑡 ) ∙ + 𝐺𝐺𝑡𝑡 ∙ √2 ⋅ 𝜋𝜋 ⋅ 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 ) ⋅ 𝜎𝜎𝑦𝑦 √2 ⋅ 𝜋𝜋 ⋅ 𝑈𝑈(0) ⋅ 𝜎𝜎𝑦𝑦,0

A2.2.2.2 Langzeit-Washout-Faktor 𝑾𝑾𝑳𝑳 Der Langzeit-Washout-Faktor 𝑊𝑊𝐿𝐿 wird durch Mittelung unter Zugrundelegung einer vierparametrigen meteorologischen Langzeitstatistik aus den Kurzzeit-Washout-Faktoren 𝑊𝑊𝐾𝐾 ermittelt:

𝑊𝑊𝐿𝐿 (𝑋𝑋, 𝑌𝑌) = 𝑃𝑃𝑎𝑎𝑖𝑖𝑖𝑖𝑎𝑎 ∙ 𝑊𝑊𝐾𝐾 ( 𝑥𝑥(𝑋𝑋, 𝑌𝑌, 𝑖𝑖), 𝑦𝑦(𝑋𝑋, 𝑌𝑌, 𝑖𝑖), 𝑗𝑗, 𝑘𝑘, Λ(𝑎𝑎)) 𝑎𝑎,𝑖𝑖,𝑖𝑖,𝑎𝑎

A2.2.3 Totale Ablagerungsfaktoren für den Boden und auf Pflanzenoberflächen Totale Ablagerungsfaktoren 𝜉𝜉{𝐾𝐾;𝐿𝐿} für die Ablagerung auf die Bodenoberfläche und 𝜉𝜉 ′ {𝐾𝐾;𝐿𝐿} für die Ablagerung direkt auf die Oberfläche von Pflanzen werden wie folgt definiert: für Ablagerung direkt auf den Boden: 𝜉𝜉{𝐾𝐾;𝐿𝐿} = 𝐹𝐹{𝐾𝐾;𝐿𝐿} + 𝑊𝑊{𝐾𝐾;𝐿𝐿}

für Ablagerung auf die Pflanzenoberflächen: 𝜉𝜉 ′ {𝐾𝐾;𝐿𝐿} = 𝐹𝐹{𝐾𝐾;𝐿𝐿} + 𝑒𝑒𝑑𝑑 ∙ 𝑊𝑊{𝐾𝐾;𝐿𝐿}

A2.2.4 Bezeichnungen Im Kapitel A2.2 bedeuten die Parameter Folgendes, sofern nicht schon vorher erklärt: 𝑒𝑒𝑑𝑑 Anteil der direkten feuchten Ablagerungen auf Pflanzenoberflächen für Aerosole (0,3) und elementares Iod (1,0) m Laufzahl über die vorliegenden Niederschlagsintensitäts-Kategorien 𝑃𝑃𝑎𝑎𝑖𝑖𝑖𝑖𝑎𝑎 Wahrscheinlichkeit für eine Wettersituation mit Ausbreitungsrichtung in den Sektor i, Windgeschwindigkeit im Intervall j, Wetterkategorie k und eine Niederschlagsintensität im Intervall m Es gilt Pijkm = Tijkm/Ttot, wobei Ttot die Gesamtzeit ist, über welche die Wetterstatistik erhoben wurde, Tijkm die Zeit, für welche die Wetterbedingungen i, j, k, m zutrafen. 𝑄𝑄 gesamte, während der Freisetzungsdauer oder während des Kalenderjahres freigesetzte, luftgetragene Aktivität

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 27

𝑣𝑣𝑔𝑔 Ablagerungsgeschwindigkeit auf den Boden

Diese unterscheidet sich je nach Nuklidgruppe für Aerosole (0,0015 m/s), elementares Iod (0,01 m/s) oder organisches Iod (0,0001 m/s) oder wenn der Washout bei Fehlen einer vierparametrigen Wetterstatistik rein über den Fallout mitberücksichtigt wird (0,017 m/s für alle Nuklidgruppen). Λ Washout-Koeffizient in s-1

Es gilt Λ = Λo.(IN/Io)κ, mit einer Niederschlagsintensität IN, einer Referenzniederschlagsintensität Io (1 mm/h) und einem Korrekturexponenten κ (0,8 für Iod und Aerosole, 1 für tritiiertes Wasser). Λo bezeichnet den Referenz- Washout-Koeffizienten für eine Niederschlagsintensität von 1 mm/h.

A2.3 Zeitabhängige Aktivität auf dem und im Boden

A2.3.1 Wirksame Bodenaktivität für externe Strahlung

A2.3.1.1 Kurzzeitabgaben Die für die externe Strahlung wirksame Ablagerung 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆 (𝑡𝑡) ergibt sich für Kurzzeitabgaben nach der Freisetzung zu:

𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆 (𝑡𝑡) = 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 ∙ 𝑒𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 ∙ 𝑒𝑒 − 𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑓𝑓 ∙𝑡𝑡 + 𝑒𝑒𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 ∙ 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑠𝑠𝑠𝑠𝑜𝑜𝑠𝑠)∙𝑡𝑡

A2.3.1.2 Langzeitabgaben Für Langzeitabgaben berechnet sich die für die externe Strahlung wirksame Ablagerung 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆 (𝑡𝑡) wie folgt:

𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆 (𝑡𝑡) = 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 (0) ∙ 𝑒𝑒 − 𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑓𝑓 ∙𝑡𝑡 + 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 (0) ∙ 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑠𝑠𝑠𝑠𝑜𝑜𝑠𝑠 )∙𝑡𝑡 +

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 1 − 𝑒𝑒 − 𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑓𝑓 ∙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑠𝑠𝑠𝑠𝑜𝑜𝑠𝑠 )∙𝑡𝑡 + ∙ 𝑒𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 ∙ + 𝑒𝑒𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 ∙ 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠

Für die Abgabelimitierung errechnen sich die zu Beginn des Jahres bereits über 100 Vorbetriebsjahre (𝑇𝑇100) abgelagerten schnell und langsam eindringenden wirksamen Aktivitäten 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 (0) und 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 (0) zu:

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 1 − 𝑒𝑒 − 𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑓𝑓 ∙𝑇𝑇100 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 (0) = 𝑒𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 ∙ ∙ 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑠𝑠𝑠𝑠𝑜𝑜𝑠𝑠)∙𝑇𝑇100 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 (0) = 𝑒𝑒𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 ∙ ∙ 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 28 Mai 2025

Für Berechnungen der Dosis aus gemessenen Jahresabgaben ergeben sich 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 (0) und 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 (0) iterativ über 1-Kalenderjahres-Intervalle (𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 ):

𝑄𝑄(−𝐾𝐾𝑗𝑗) ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 1 − 𝑒𝑒 − 𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑓𝑓 ∙𝑇𝑇𝐾𝐾𝐾𝐾 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 (0) = 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 (−𝐾𝐾𝑗𝑗) ∙ 𝑒𝑒 − 𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑓𝑓 ∙𝑇𝑇𝐾𝐾𝐾𝐾 + 𝑒𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 ∙ ∙ 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡

𝑄𝑄(−𝐾𝐾𝑗𝑗) ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑠𝑠𝑠𝑠𝑜𝑜𝑠𝑠 )∙𝑇𝑇𝐾𝐾𝐾𝐾 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 (0) = 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 (−𝐾𝐾𝑗𝑗) ∙ 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑠𝑠𝑠𝑠𝑜𝑜𝑠𝑠)∙𝑇𝑇𝐾𝐾𝐾𝐾 + 𝑒𝑒𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 ∙ ∙ 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠

𝑄𝑄(−𝐾𝐾𝑗𝑗) ist die (homogen angenommene) Abgabe des vorhergehenden Kalenderjahres und 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 (−𝐾𝐾𝑗𝑗) und 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 (−𝐾𝐾𝑗𝑗) sind die jeweiligen Aktivitätsanteile zu Beginn des vorhergehenden Kalenderjahres.

A2.3.2 Nuklidkonzentration im Wurzelbereich von Pflanzen

A2.3.2.1 Kurzzeitabgaben Die zeitabhängige Aktivitätskonzentration 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (𝑡𝑡) im Wurzelbereich der Pflanzen ergibt sich ab dem Folgejahr nach der Abgabe nach der Formel:

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (𝑡𝑡) = ∙ 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑡𝑡 𝑃𝑃{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃}

A2.3.2.2 Langzeitabgaben Ab Beginn der Wachstumsperiode von Pflanzen im zu betrachtenden Kalenderjahr gilt: 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (𝑡𝑡) = 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (0) ∙ 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑡𝑡

wobei 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (0) der Aktivitätskonzentration im Wurzelbereich zu Beginn des Kalenderjahres und λW einer nicht radioaktivitätsbedingten Abreicherungskonstante aus dem Wurzelbereich entspricht. Die Bodenkonzentration 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (0) im Wurzelbereich von Pflanzen aus den Ablagerungen der Vorjahre errechnet sich nach 100 Betriebsjahren unter der Annahme homogener Abgaben:

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇100 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 ∙ 𝑃𝑃{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑊𝑊

Für eine Berechnung aus gemessenen Jahresabgaben ergibt sich 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (0) iterativ:

𝑄𝑄(−𝐾𝐾𝑗𝑗) ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇𝐾𝐾𝐾𝐾 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (0) = 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (−𝐾𝐾𝑗𝑗) ∙ 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇𝐾𝐾𝐾𝐾 + ∙ 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 ∙ 𝑃𝑃{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑊𝑊

In diesen Formeln bedeutet 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (−𝐾𝐾𝑗𝑗) die Aktivitätskonzentration im Wurzelbereich zu Beginn des vorangegangenen Kalenderjahres und 𝑄𝑄(−𝐾𝐾𝑗𝑗) die homogen angenommene Abgabe

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 29

zwischen dem Beginn des vorangegangenen Kalenderjahres und dem Beginn des zu betrachtenden Kalenderjahres.

A2.3.3 Bezeichnungen Im Kapitel A2.3 bedeuten die Parameter Folgendes, sofern nicht schon vorher erklärt: 𝑃𝑃{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} Flächenmasse des Erdreichs im Wurzelbereich (𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 für pflanzl. Produkte = Q gesamte, während der Freisetzungsdauer oder während des Kalenderjahres freigesetzte, luftgetragene Aktivität

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 , 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉′𝐾𝐾 totale, während der Freisetzung erfolgte Ablagerung auf den Boden resp. die Pflanzenoberfläche: für Rechnungen nach Kap. 4 ergibt sich diese als 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉3 + 𝑄𝑄4 ∙ 𝜉𝜉4 , wobei die Indizes 1 bis 4 die Freisetzungszeiträume 0 – 8 h, 8 – 24 h, 24 – 72 h resp. > 72 h bezeichnen. Dies gilt analog auch für 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉′𝐾𝐾 t verstrichene Zeit seit dem Beginn einer Kurzzeitabgabe resp. für Langzeitabgaben seit Beginn des betrachteten Kalenderjahres 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 Zeitraum eines Kalenderjahres (1 Jahr)

𝑇𝑇100 Ablagerungszeitraum von 100 Jahren 𝑒𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 , 𝑒𝑒𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 schnell resp. langsam eindringender Anteil der für die externe Strahlung wirksamen Aktivität in den Boden (0,63 resp. 0,37) 𝜆𝜆 radiologische Zerfallskonstante −𝜆𝜆 ergibt sich aus der Halbwertszeit gemäss 𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 , 𝜆𝜆𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 nicht radioaktivitätsbedingte schnelle resp. langsame Abreicherungskonstanten für Strahlung aus Ablagerungen auf den Boden (1,0 Jahr-1 entsprechend einer Verweilzeit von rund 0,7 Jahren resp. 7·10-3 Jahr-1 entsprechend einer Verweilzeit von rund 100 Jahren) 𝜆𝜆𝑊𝑊 nichtradioaktive Abreicherungskonstante aus dem Wurzelbereich (Annahme: 𝜆𝜆𝑊𝑊 = 𝜆𝜆𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 = 7·10-3 Jahr-1, entsprechend einer Verweilzeit von rund

100 Jahren)

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 30 Mai 2025

A2.4 Zeitabhängige Aktivität auf und in Konsum- und Futterpflanzen

A2.4.1 Kurzzeitabgaben

A2.4.1.1 Phase 1 [0 ≤ t ≤ 𝑻𝑻{𝑷𝑷𝑷𝑷;𝑭𝑭𝑷𝑷}]: Ablagerung auf der Pflanzenoberfläche

In der Phase 1 direkt nach der Abgabe ergibt sich die zeitabhängige Aktivitätskonzentration 𝐶𝐶{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃},𝐵𝐵𝑙𝑙 (𝑡𝑡) durch Ablagerung auf die Pflanzenoberfläche der erntefrischen Pflanzen gemäss folgender Formel:

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆 )∙𝑡𝑡 𝑌𝑌{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃}

A2.4.1.2 Phase 2 [𝑻𝑻𝑷𝑷 ≤ t ≤ 𝑻𝑻𝑷𝑷 + 𝑻𝑻𝟎𝟎.𝟓𝟓 ]: Lagerprodukte im ersten Winterhalbjahr nach der Abgabe In der Phase 2 ergibt sich die zeitabhängige Aktivitätskonzentration in den Lagerpflanzen zu:

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇 1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆𝑉𝑉 ∙𝑇𝑇{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} 𝐶𝐶{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃},𝐿𝐿 (𝑡𝑡) = ∙ 𝑒𝑒 𝑃𝑃 ∙ ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙(𝑡𝑡−𝑇𝑇𝑃𝑃) 𝑌𝑌{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} 𝜆𝜆𝑉𝑉 ∙ 𝑇𝑇0.5

A2.4.1.3 Phase 3 [ 𝑻𝑻𝑷𝑷 + 𝑻𝑻𝟎𝟎.𝟓𝟓 ≤ t]: Wurzelaufnahme ab dem Folgejahr der Freisetzung Sowohl für Frischpflanze wie für gelagerte pflanzliche Produkte und Futterprodukte errechnet sich die Aktivitätskonzentration durch Wurzelaufnahme 𝐶𝐶𝑃𝑃𝑒𝑒𝑙𝑙,𝑊𝑊 (𝑡𝑡) für den Zeitraum wie folgt:

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 𝐶𝐶{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃},𝑊𝑊 (𝑡𝑡) = ∙ 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑡𝑡 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹{𝐵𝐵𝑜𝑜−𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐵𝐵𝑜𝑜−𝐹𝐹𝑃𝑃} 𝑃𝑃{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃}

A2.4.2 Langzeitabgaben

A2.4.2.1 Sommerhalbjahr Aktivitätskonzentration durch Ablagerung auf die Pflanzenoberfläche für Blattgemüse, Obst und Beeren, Getreide und Futtermittel (ohne Wurzelgemüse): 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐿𝐿 1 − 𝑒𝑒 (𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 ∙ 𝑌𝑌{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉

Aktivitätskonzentration durch Aufnahme in allen Pflanzen durch den Wurzeltransfer: 𝐶𝐶{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃},𝑊𝑊 (𝑡𝑡) = 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (0) ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹{𝐵𝐵𝑜𝑜−𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐵𝐵𝑜𝑜−𝐹𝐹𝑃𝑃} ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑡𝑡

Dabei ist t die seit Beginn des Kalenderjahres verstrichene Zeit.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 31

A2.4.2.2 An die Ernteperiode anschliessendes Winterhalbjahr In Lagerprodukten vorhandene Aktivitätskonzentration durch Ablagerung auf die Pflanzenoberfläche im Sommerhalbjahr für Blattgemüse, Obst und Beeren, Getreide und Futtermittel (ohne Wurzelgemüse): 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐿𝐿 1 − 𝑒𝑒 (𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} 1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇0.5 𝐶𝐶{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃},𝐵𝐵𝑙𝑙,𝐿𝐿 (𝑡𝑡) = ∙ ∙ ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙(𝑡𝑡−𝑇𝑇𝐸𝐸 −𝑇𝑇0.5) 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 ∙ 𝑌𝑌{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 𝜆𝜆 ∙ 𝑇𝑇0.5

In Lagerprodukten vorhandene Aktivitätskonzentration für alle Pflanzen inklusive Wurzelgemüse: 𝐶𝐶{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃},𝑊𝑊,𝐿𝐿 (𝑡𝑡) = 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (0) ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹{𝐵𝐵𝑜𝑜−𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐵𝐵𝑜𝑜−𝐹𝐹𝑃𝑃} ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆𝑡𝑡

A2.4.3 Bezeichnungen Im Kapitel A2.4 bedeuten die Parameter Folgendes, sofern nicht schon vorher erklärt: 𝑌𝑌{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} Flächenbewuchsdichte für pflanzliche Produkte (𝑌𝑌𝑃𝑃𝑃𝑃 = 2,2 kg/m2) resp. Fut- 𝑇𝑇𝐸𝐸 Zeit zwischen Beginn des Kalenderjahres und dem Beginn der Ernteperiode (0,33 Jahre entsprechend einem Erntebeginn etwa am 1. Mai) 𝑇𝑇{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} bezeichnet die Wachstumsdauer von pflanzlichen Produkten (0,167 Jahre entsprechend 2 Monaten) resp. Futter-/Weidepflanzen (0,083 Jahre entsprechend einem Monat) 𝑇𝑇𝑃𝑃 beschreibt für Abgaben im Sommerhalbjahr die Zeit zwischen der Abgabe und dem Ende der Ernteperiode 𝑇𝑇0.5 ist der Zeitraum eines halben Jahres 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝑃𝑃𝑒𝑒𝑙𝑙 der Transferfaktor zwischen Boden und Pflanzen ist der Proportionalitätsfaktor zwischen einer Aktivitätskonzentration im Wurzelbereich der Pflanzen und in der Pflanze (𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝑃𝑃𝑃𝑃 für den Transfer in pflanzliche Produkte, 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝐹𝐹𝑃𝑃 für den Transfer in Futterpflanzen). Der Transferfaktor ist grundsätzlich dimensionslos: seine Einheit ist kgBodenmasse pro kgPflanzenmasse 𝜆𝜆𝑉𝑉 nichtradioaktive Abreicherungskonstante für die Pflanzenoberfläche (18 Jahr-1 für alle Nuklide, entsprechend einer Verweilzeit von rund 14 Tagen)

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 32 Mai 2025

A2.5 Hilfsformeln zur Ermittlung abgeleiteter Parameter unter

A2.5.1 Formeln zur Bestimmung der effektiven Abgabehöhe Heff und zur Berücksichtigung von Gebäudeeinflüssen Eine Impulsüberhöhung ∆𝐻𝐻 gemäss Briggs, welche bei Normalbetriebsabgaben für die effektive Abgabehöhe 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒 = 𝐻𝐻𝑎𝑎 + ∆𝐻𝐻 über den Kamin berücksichtigt werden darf, kann wie folgt bestimmt werden: 2 1 𝑊𝑊 3 𝑎𝑎 3 ∆𝐻𝐻1 = 1,44 ∙ 𝐷𝐷𝑎𝑎 ∙ 𝑈𝑈(𝐻𝐻0 ) ∙ − 𝐶𝐶 mit 𝑥𝑥 = 200 𝑎𝑎; 𝑎𝑎 𝐷𝐷𝑎𝑎

C ist dabei ein Korrekturfaktor für den Downwash, wenn W0 < 1,5· 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 ) ist: 𝐶𝐶 = 3 ∙ 1,5 − ∙ 𝐷𝐷𝑒𝑒 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 )

Für neutrale und unstabile Wetterklassen (Pasquill-Gifford Stabilitätsklassen A – D) ist ∆𝐻𝐻1 mit dem folgenden Wert zu vergleichen: 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 ) 𝑎𝑎 und es ist für ∆𝐻𝐻 das Minimum von ∆𝐻𝐻1 und ∆𝐻𝐻2 zu verwenden.

Für stabile Wetterklassen (Pasquill-Gifford Stabilitätsklassen E und F) ist ∆𝐻𝐻1 mit den folgenden beiden Werten zu vergleichen 𝐹𝐹 4 1 𝐹𝐹 3 𝑎𝑎

𝐷𝐷𝑎𝑎 2 und es ist für ∆𝐻𝐻 das Minimum aus ∆𝐻𝐻1 ,∆𝐻𝐻3 und ∆𝐻𝐻4 zu verwenden.

Der Faktor 𝐺𝐺𝑡𝑡 , der den Anteil der Freisetzungsmenge beschreibt, der aufgrund des Gebäudeeinflusses angrenzender oder naheliegender Gebäude mit einer Höhe 𝐻𝐻𝐺𝐺 als bodennahe Freisetzung zu betrachten ist, ist für hohe Kamine mit einer Höhe 𝐻𝐻𝑎𝑎 ≥ 2 ∙ 𝐻𝐻𝐺𝐺 auf 0 zu setzen. Für niedrige Kamine mit 𝐻𝐻𝑎𝑎 < 2 ∙ 𝐻𝐻𝐺𝐺 wird er gemäss den folgenden Formeln bestimmt:

𝑊𝑊 𝑎𝑎 𝑊𝑊 𝑊𝑊 𝐺𝐺𝑡𝑡 = 2,58 − 1,58 ∙ 𝑈𝑈(𝐻𝐻0 ) für 1 < 𝑈𝑈(𝐻𝐻0 ) ≤ 1,5 𝑎𝑎 𝑎𝑎

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 33

𝐺𝐺𝑡𝑡 = 0,3 − 0,06 ∙ für 1,5 < ≤5 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 ) 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 )

𝑊𝑊 𝑎𝑎

Für Betriebsstörungen und Störfälle ist für Kaminabgaben und alle anderen Freisetzungsorte die effektive Freisetzungshöhe 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒 der tatsächlichen Abgabehöhe 𝐻𝐻𝑎𝑎 gleichzusetzen. Zur Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse ist der Faktor 𝐺𝐺𝑡𝑡 auf 0 zu setzen für hohe Abgabehöhen (𝐻𝐻𝑎𝑎 ≥ 2 ∙ 𝐻𝐻𝐺𝐺 ). Für 𝐻𝐻𝑎𝑎 < 2 ∙ 𝐻𝐻𝐺𝐺 ist 𝐺𝐺𝑡𝑡 als 1 (entsprechend einer reinen bodennahen Freisetzung) anzunehmen. Abweichungen davon sind statthaft, wenn im Einzelfall nachvollziehbar belegt werden kann, dass für den betrachteten Störfall während der gesamten Störfalldauer eine Ausstossgeschwindigkeit 𝑊𝑊0 aus dem Kamin von deutlich mehr als 1 Meter pro Sekunde angenommen werden kann oder bei anderen Freisetzungsorten eine signifikante thermische Überhöhung anzunehmen ist, wie sie beispielsweise nach einem Flugzeugabsturz mit Kerosinbrand auftreten kann. Die Annahmen und Nachweise für solche Einzelbetrachtungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

In den obigen Formeln bedeuten die Parameter Folgendes: 𝐷𝐷𝑎𝑎 innerer Kamindurchmesser (m) 𝐷𝐷𝑒𝑒 äusserer Kamindurchmesser (m), wenn dieser unbekannt ist, ist 𝐷𝐷𝑎𝑎 zu verwenden 𝐻𝐻𝐺𝐺 Höhe der um den Abgabeort angrenzenden resp. naheliegenden Gebäude 𝑆𝑆 Stabilitätsparameter: Für Wetterkategorie E kann dafür ein Wert von 8,7 10-4, für Wetterkategorie F ein solcher von 1,75·10-3 eingesetzt werden 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 ) unkorrigierte Windgeschwindigkeit in Abgabehöhe (m/s)

A2.5.2 Bestimmung der orographiekorrigierten effektiven Höhe der Fahnenachse über dem Gelände (Heff,oro) a) Für Aufpunkte direkt unter der Fahnenachse wird die orographiekorrigierte effektive Höhe der Fahnenachse angelehnt an die Formeln gemäss deutscher Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 der Strahlenschutzverordnung, 2012 (AVV)wie folgt bestimmt: - Für die Wetterklassen A – D: 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒 für ℎ𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 0) < : 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 0) = 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒 − ℎ𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 0)

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 34 Mai 2025

sonst: 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 0) = - Für die Wetterklassen E und F: für ℎ𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 0) < 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒 :

𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 0) = 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒 − ℎ𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 0)

sonst: 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 0) = 0

b) Für Aufpunkte mit Auslenkung y von der Fahnenachse: 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 𝑦𝑦) = 𝐻𝐻𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒,𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 0) + ℎ𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 0) − ℎ𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 (𝑥𝑥, 𝑦𝑦)

horo(x,0) und h(x,y) sind dabei die orographischen Höhen des Geländes bezogen auf den Fusspunkt der Abgabestelle (entsprechend der Festlegung, dass horo(0,0) = 0 sein muss).

A2.5.3 Windgeschwindigkeitsprofil bei in der Messhöhe 𝒛𝒛𝒎𝒎 gemessener Windgeschwindigkeit Für die Bestimmung des Langzeitausbreitungsfaktors ist die Windgeschwindigkeit in Messhöhe der Meteostatistik UM wie folgt auf die unkorrigierte Abgabehöhe U(Ha) zu korrigieren (Formel gemäss deutscher AVV, 2012): 𝐻𝐻 𝑎𝑎𝑘𝑘 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 ) = 𝑈𝑈𝑀𝑀 ∙ 𝑧𝑧 𝑎𝑎 für Ha>10m 𝑚𝑚

10 𝑎𝑎𝑘𝑘 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 ) = 𝑈𝑈𝑀𝑀 ∙ für Ha≤10m 𝑧𝑧𝑚𝑚

Darin bedeuten die Parameter Folgendes: 𝐻𝐻𝑎𝑎 unkorrigierte Höhe des Abgabekamins 𝑈𝑈(𝐻𝐻𝑎𝑎 ) Windgeschwindigkeit in Abgabehöhe (m/s) 𝑈𝑈𝑀𝑀 Windgeschwindigkeit in Messhöhe (m/s) 𝑧𝑧𝑎𝑎 Höhe, in der die Windgeschwindigkeit gemessen wurde (m)

Für den Exponenten 𝑎𝑎𝑖𝑖 sind für die Pasquill-Gifford-Stabilitätsklassen die folgenden Werte zu verwenden:

Stabilitätsklasse A B C D E F 𝑎𝑎𝑖𝑖 0,09 0,20 0,22 0,28 0,37 0,42

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 35

A2.5.4 Formeln und Tabellen zur Berechnung der Gaussschen Ausbreitungsparameter 𝝈𝝈𝒚𝒚 und 𝝈𝝈𝒛𝒛 Die Gaussschen Ausbreitungsparameter σy und σz werden in Abhängigkeit der Abwinddistanz x aus den sogenannten Vogt-Parametern abgeleitet (Formeln und Parameter gemäss deutscher AVV, 2012): 𝑎𝑎 𝑞𝑞𝑦𝑦 𝜎𝜎𝑦𝑦 (𝑥𝑥) = 𝑝𝑝𝑦𝑦 ∙ und

𝑎𝑎 𝑞𝑞𝑧𝑧

Für die Vogt-Parameter 𝑝𝑝{𝑦𝑦;𝑧𝑧} (m) und 𝑞𝑞{𝑦𝑦;𝑧𝑧} (dimensionslos) sind die folgenden Werte zu verwenden: Wetterkategorie Effektive Abgabehöhe Heff Vogt-Parameter A B C D E F

py 1,503 0,876 0,659 0,640 0,801 1,294 qy 0,833 0,823 0,807 0,784 0,754 0,718

50 Meter

pz 0,151 0,127 0,165 0,215 0,264 0,241 qz 1,219 1,108 0,996 0,885 0,774 0,662 py 0,170 0,324 0,466 0,504 0,411 0,253 qy 1,296 1,025 0,866 0,818 0,882 1,057

100 Meter

pz 0,051 0,070 0,137 0,265 0,487 0,717 qz 1,317 1,151 0,985 0,818 0,652 0,486 py 0,671 0,415 0,232 0,208 0,345 0,671 qy 0,903 0,903 0,903 0,903 0,903 0,903

180 Meter

pz 0,0245 0,033 0,104 0,307 0,546 0,484 qz 1,500 1,320 0,997 0,734 0,557 0,500

Für Zwischenhöhen 𝐻𝐻𝑎𝑎 werden die Parameter 𝑝𝑝{𝑦𝑦;𝑧𝑧} resp. 𝑞𝑞{𝑦𝑦;𝑧𝑧} gemäss folgenden Formeln zwischen der oberen (𝐻𝐻𝑜𝑜 ) und unteren (𝐻𝐻𝑠𝑠 ) Grenzhöhe interpoliert: 𝐻𝐻 −𝐻𝐻 𝐻𝐻 −𝐻𝐻 𝑎𝑎 𝑢𝑢 𝑜𝑜 𝑎𝑎 𝑝𝑝{𝑦𝑦;𝑧𝑧} (𝐻𝐻𝑎𝑎 ) = 𝑝𝑝{𝑦𝑦;𝑧𝑧} (𝐻𝐻𝑜𝑜 ) 𝐻𝐻𝑜𝑜−𝐻𝐻𝑢𝑢 ∙ 𝑝𝑝{𝑦𝑦;𝑧𝑧} (𝐻𝐻𝑠𝑠 ) 𝐻𝐻𝑜𝑜−𝐻𝐻𝑢𝑢 ; (𝐻𝐻𝑎𝑎 −𝐻𝐻𝑢𝑢 )∙𝑞𝑞{𝑦𝑦;𝑧𝑧} (𝐻𝐻𝑜𝑜 )+(𝐻𝐻𝑜𝑜 −𝐻𝐻𝑎𝑎 )∙𝑞𝑞{𝑦𝑦;𝑧𝑧} (𝐻𝐻𝑢𝑢 ) 𝑞𝑞{𝑦𝑦;𝑧𝑧} (𝐻𝐻𝑎𝑎 ) = . 𝐻𝐻𝑜𝑜 −𝐻𝐻𝑢𝑢

Für Höhen kleiner als 50 m respektive grösser als 180 m sind die Vogt-Parameter für 50 m respektive 180 m zu verwenden.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 36 Mai 2025

Anhang 3 Dosisberechnung Sämtliche folgende Formeln beziehen sich auf Einzelnuklide. Um die gesamte Dosis eines Pfades zu erhalten, muss über alle beteiligten Nuklide aufsummiert werden.

A3.1 Externe Strahlung unter der Fortluftfahne (Edelgase, Iod und Aerosole)

A3.1.1 Formeln Die externe submersionskorrigierte Immersionsdosis unter der Fortluftfahne ergibt sich für Kurz- und Langzeitabgaben nach der Formel: 𝑄𝑄 𝐸𝐸𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠 = ∙χ ∙ 𝑘𝑘 ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆⋅𝑇𝑇𝑒𝑒𝑧𝑧 ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎,𝑀𝑀 ∙ 𝑘𝑘𝑆𝑆𝑃𝑃𝐸𝐸,𝑀𝑀 + 𝑘𝑘𝐶𝐶 {𝐾𝐾;𝐿𝐿},𝑆𝑆 𝑠𝑠 𝜆𝜆𝐷𝐷𝑎𝑎 + 𝑒𝑒𝐷𝐷𝑎𝑎 ∙ ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑧𝑧 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆𝐷𝐷𝑎𝑎 ∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑧𝑧 ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎,𝐷𝐷𝑎𝑎 ∙ 𝑘𝑘𝑆𝑆𝑃𝑃𝐸𝐸,𝐷𝐷𝑎𝑎 𝜆𝜆𝐷𝐷𝑎𝑎 − 𝜆𝜆 𝑎𝑎

Für Freisetzungszeiträume mit unterschiedlichen Aufenthaltsorten der repräsentativen Personen und variierenden Ausbreitungsfaktoren χ𝐾𝐾 muss die Dosis gegebenenfalls stückweise berechnet und am Schluss aufsummiert werden.

A3.1.2 Bezeichnungen Im Kapitel A3.1 bedeuten die Parameter Folgendes, sofern nicht schon vorher erklärt: 𝐸𝐸𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠 submersionskorrigierte Immersionsdosis in Sv – es wird angenommen, dass diese für Erwachsene, 10-Jährige und Kleinkinder identisch ist 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎,{𝑀𝑀;𝐷𝐷𝑎𝑎} Immersionsdosisfaktor des betrachteten Mutternuklids M beziehungsweise der Tochter 𝐷𝐷𝑎𝑎 in (Sv/a)/(Bq/m3); der Immersionsdosisfaktor wird für Erwachsene, 10-Jährige und Kleinkinder identisch angenommen 𝑒𝑒𝐷𝐷𝑎𝑎 Anteil der Mutteraktivität, die in die Tochter 𝐷𝐷𝑎𝑎 zerfällt

𝑘𝑘𝐶𝐶 Anzahl Sekunden in einem Jahr (3,16·107 s) 𝑘𝑘𝑠𝑠 Abschirmkoeffizient durch partiellen Aufenthalt in Häusern (0,4) 𝑘𝑘𝑆𝑆𝑃𝑃𝐸𝐸,{𝑀𝑀;𝐷𝐷𝑎𝑎} Korrekturfaktor des Immersionsdosisfaktors für die Schwerpunktsenergie (SPE) der emittierten Gammastrahlung der Mutter resp. der Tochter 𝐷𝐷𝑎𝑎 𝑄𝑄 Gesamtabgaben im betrachteten Zeitraum (Freisetzungszeitraum resp. im betrachteten Kalenderjahr) in Bq 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑧𝑧 Flugzeit der Radioaktivität in der Fahne bis zum Aufpunkt in Jahren

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 37

𝜆𝜆 radioaktive Zerfallskonstante des Mutternuklids in Jahr-1 𝜆𝜆𝐷𝐷𝑎𝑎 radioaktive Zerfallskonstante des Tochternuklids 𝐷𝐷𝑎𝑎 in Jahr-1

χ{𝐾𝐾;𝐿𝐿},𝑆𝑆 submersionskorrigierter Kurzzeit- (χ𝐾𝐾,𝑆𝑆 ) resp. Langzeitausbreitungsfaktor

A3.2 Inhalation und Resuspension (Luftpfad: Iod, Aerosole)

A3.2.1 Formeln Die Inhalationsdosis für Kurz- und Langzeitabgaben ergibt sich gemäss folgender Formel:

𝜆𝜆𝐷𝐷𝑎𝑎 ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆⋅𝑇𝑇𝑒𝑒𝑧𝑧 ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙ℎ,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾},𝑀𝑀 + 𝑒𝑒𝐷𝐷𝑎𝑎 ∙ ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑧𝑧 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆𝐷𝐷𝑎𝑎 ∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑧𝑧 ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙ℎ,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾},𝐷𝐷𝑎𝑎 𝑎𝑎 𝜆𝜆𝐷𝐷𝑎𝑎 − 𝜆𝜆

Bei Störfallbetrachtungen im Rahmen der Auslegung ist während der ersten 8 Stunden von einer erhöhten Atemrate 𝑈𝑈𝑎𝑎𝑙𝑙ℎ gemäss Tabelle 3 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ auszugehen. Für Freisetzungszeiträume mit unterschiedlichen Aufenthaltsorten der repräsentativen Personen und variierenden Ausbreitungsfaktoren χ𝐾𝐾 muss die Dosis gegebenenfalls stückweise berechnet und am Schluss aufsummiert werden. Bei der Auslegung gegen Störfälle wird die Inhalation von wieder aufgewirbelten Stoffen durch Addition des Dosisanteils 𝐸𝐸𝑜𝑜𝑒𝑒𝑠𝑠,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} zur obigen Formel berücksichtigt:

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 ∙ 𝑘𝑘𝑐𝑐 ∙ 𝑈𝑈𝑎𝑎𝑙𝑙ℎ,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙ℎ,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾}

1 − 𝑒𝑒−(𝜆𝜆+𝐿𝐿)⋅𝑇𝑇𝑒𝑒𝑥𝑥𝑝𝑝 1 − 𝑒𝑒−𝜆𝜆⋅𝑇𝑇𝑒𝑒𝑥𝑥𝑝𝑝 ∙ 𝐾𝐾0 ∙ + 𝐾𝐾𝑒𝑒 ∙ + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑜𝑜𝑒𝑒𝑠𝑠,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 ) 𝜆𝜆 + 𝐿𝐿 𝜆𝜆

A3.2.2 Bezeichnungen Im Kapitel A3.2 bedeuten die Parameter Folgendes, sofern nicht schon vorher erklärt: 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙ℎ,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} Inhalationsdosis in Sv für Erwachsene (E), 10-Jährige (10j) und Kleinkinder (KK) 𝐸𝐸𝑜𝑜𝑒𝑒𝑠𝑠,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} Inhalationsdosis in Sv durch Resuspension von radioaktiven Stoffen für Erwachsene, 10-Jährige und Kleinkinder 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙ℎ,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾},{𝑀𝑀,𝑇𝑇𝑎𝑎} Inhalationsdosisfaktor des betrachteten Nuklids resp. der Tochter Ti in

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 38 Mai 2025

𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑜𝑜𝑒𝑒𝑠𝑠,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 ) von der Expositionszeit (𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 ) abhängiger Korrekturfaktor zur Berücksichtigung des Resuspensionsdosisbeitrags von nach der Abgabe gebildeten Tochterprodukten. Für Expositionszeiten 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 von 1 und 50 Jahren sind diese Korrekturfaktoren in Tabelle 4.3 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ tabelliert. Für Nuklide ohne Töchter oder wenn der Beitrag der Töchter z. B. für andere Expositionszeiten mit einem separaten Algorithmus ermittelt und berücksichtigt wird,

𝑒𝑒𝐷𝐷𝑎𝑎 Anteil der Mutteraktivität, die in die Tochter 𝐷𝐷𝑎𝑎 zerfällt

𝐾𝐾0 , 𝐾𝐾𝑒𝑒 Wiederaufwirbelungskoeffizienten in m-1 𝑘𝑘𝑐𝑐 Anzahl Sekunden im Jahr oder Kalenderjahr (3,16·107 s) L Immobilisierungskonstante am Boden in Jahr-1 Q Gesamte Abgabe über den Freisetzungszeitraum resp. das betrachtete Kalenderjahr in Bq 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 Expositionszeit für wiederaufgewirbelte Stoffe in Jahren

𝑇𝑇𝑒𝑒𝑧𝑧 Flugzeit der Radioaktivität in der Fahne bis zum Aufpunkt in Jahren 𝑈𝑈𝑎𝑎𝑙𝑙ℎ,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} Atemrate [m /s] für Erwachsene (E), 10-jährige (10j) oder Kleinkinder (KK)

𝜆𝜆 radioaktive Zerfallskonstante des Mutternuklids M in Jahr-1 𝜆𝜆 𝑇𝑇𝑎𝑎 radioaktive Zerfallskonstante des Tochternuklids Ti in Jahr-1

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 totale Kurzzeitablagerung auf den Boden in Bq·m-2 χ{𝐾𝐾;𝐿𝐿} Kurzzeit- (χ𝐾𝐾 ) resp. Langzeitausbreitungsfaktor (χ𝐿𝐿 ) in s/m3

A3.3 Bodenstrahlung (Luftpfad: Iod, Aerosole)

A3.3.1 Formeln Die Dosiswerte aus Bodenstrahlung für Kurzzeit- und Langzeitabgaben nach der Expositionszeit 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 respektive 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 ergeben sich nach folgenden Formeln:

A3.3.1.1 Kurzzeitabgaben

1 − 𝑒𝑒 − 𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑓𝑓 ⋅𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑠𝑠𝑠𝑠𝑜𝑜𝑠𝑠)⋅𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎

𝐸𝐸𝐵𝐵𝑆𝑆 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 = 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝑖𝑖 ∙ 𝑘𝑘𝑠𝑠 ∙ 𝑒𝑒𝐵𝐵𝑆𝑆 ∙ 𝑒𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 ∙ + 𝑒𝑒𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 ∙ + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝐵𝐵𝑆𝑆,𝐾𝐾 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 39

A3.3.1.2 Langzeitabgaben

1 − 𝑒𝑒 − 𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑓𝑓 ⋅𝑇𝑇𝐾𝐾𝐾𝐾 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑠𝑠𝑠𝑠𝑜𝑜𝑠𝑠)⋅𝑇𝑇𝐾𝐾𝐾𝐾 𝐸𝐸𝐵𝐵𝑆𝑆 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 = 𝑘𝑘𝑠𝑠 ∙ 𝑒𝑒𝐵𝐵𝑆𝑆 ∙ 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 (0) ∙ + 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 (0) ∙ + 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠

1 − 𝑒𝑒 − 𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑓𝑓 ⋅𝑇𝑇𝐾𝐾𝐾𝐾 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 − 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 + ∙ 𝑒𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 ∙ + 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡

1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑠𝑠𝑠𝑠𝑜𝑜𝑠𝑠)⋅𝑇𝑇𝐾𝐾𝐾𝐾 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 − ⎫ 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 𝑄𝑄𝑉𝑉𝑖𝑖 ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 ⎞ + 𝐿𝐿 +𝑒𝑒𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 ∙ ∙ 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝐵𝐵𝑆𝑆,𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 + ∙ 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑉𝑉𝑖𝑖 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 ⎬ 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 ⎠⎭

A3.3.2 Bezeichnungen Im Kapitel A3.3 bedeuten die Parameter Folgendes, sofern nicht schon vorher erklärt: 𝐴𝐴𝐵𝐵𝑆𝑆,{𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡,𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠} (0) für die externe Strahlung wirksame schnell und langsam eindringende Aktivität im Boden zu Beginn des Kalenderjahres aufgrund der Ablagerun-

𝐸𝐸𝐵𝐵𝑆𝑆 𝑇𝑇{𝐸𝐸𝑎𝑎𝑎𝑎;𝐾𝐾𝑖𝑖} Bei Langzeitabgaben im Kalenderjahr (𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 = 1 Jahr) resp. bei Kurzzeitabgaben in der der Abgabe folgenden Expositionszeit 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 akkumulierte Dosis in Sv. Es wird für Bodenstrahlung angenommen, dass diese für Erwachsene, 10-Jährige und Kleinkinder identisch ist 𝑒𝑒𝐵𝐵𝑆𝑆 Bodenstrahlungs-Dosisfaktor [(Sv/Jahr)/(Bq/m2)] für das betrachtete Nuklid. Der Immersionsdosisfaktor wird für Erwachsene, 10-Jährige und Kleinkinder identisch angenommen 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝐵𝐵𝑆𝑆,{𝐾𝐾;𝐾𝐾𝑖𝑖;𝑉𝑉𝑖𝑖} 𝑇𝑇{𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎;𝐾𝐾𝑗𝑗} von der Expositionszeit (𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 resp. 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 ) abhängige Korrekturfaktoren zur Berücksichtigung des Dosisbeitrags aus Bodenstrahlung für die nach der Abgabe gebildeten Tochterprodukte. Für Kurzzeitabgaben mit anschliessenden Expositionszeiten 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 von 1 und 50 Jahren sowie für Langzeitabgaben mit konstant angenommenen Abgaben Q im betrachteten Kalenderjahr und QVj während 100 Vorjahren sind die Korrekturfaktoren 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝐵𝐵𝑆𝑆,𝐾𝐾 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 , 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝐵𝐵𝑆𝑆,𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 resp. 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝐵𝐵𝑆𝑆,𝑉𝑉𝑖𝑖 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 in Tabelle 4.3 der Beilage “Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ tabelliert. Für Nuklide ohne Töchter oder wenn der Beitrag der Töchter z.B. für andere Expositionszeiten oder für andere, über die Vorjahre oder das Kalenderjahr nicht invariant angenommenen Langzeitablagerungen auf den Boden mit einem separaten Algorithmus ermittelt und berücksichtigt wird, sind die dann nicht anwendbaren 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝐵𝐵𝑆𝑆,… (𝑇𝑇{𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎;𝐾𝐾𝑖𝑖} ) = 0 zu setzen

𝑒𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 , 𝑒𝑒𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 schnell resp. langsam eindringender Anteil der für die externe Strahlung wirksamen Aktivität in den Boden (0,63 resp. 0,37)

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 40 Mai 2025

𝑘𝑘𝑠𝑠 Abschirmfaktor für die Bodenstrahlung durch partiellen Aufenthalt in Häusern (0,4) Q, QVj Gesamtabgabe über die Freisetzungsdauer resp. über das Kalenderjahr in Bq; QVj bezeichnet bei Langzeitabgaben die konstant angenommene Jahresabgaben der Vorjahre Für Iod ist zu beachten, dass Abgaben von elementarem, aerosolförmigem Iod resp. organischen Iodverbindungen unterschiedlich am Boden abgelagert werden und daher separat behandelt werden müssen. Für die Abgaben von organischen Iodverbindungen ist die Ablagerung dabei in der Regel vernachlässigbar. Im Normalbetrieb ist anzunehmen, dass die Iodabgaben zu 50 % elementar, zu 25 % aerosolförmig und zu 25 % organisch erfolgen. Für Störfallbetrachtungen ergibt sich die Aufteilung der Iodabgaben aus den Quelltermannahmen für den jeweiligen Störfall.

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝑖𝑖 totale Kurzzeitablagerung in Bq·m-2 auf den Boden 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 , 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 betrachtete Expositionszeit in Jahren; für Langzeitabgaben entspricht 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 = 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 einem Kalenderjahr, für Kurzzeitabgaben der seit dem Beginn der Freisetzung verstrichenen Zeit 𝜆𝜆 radioaktive Zerfallskonstante in Jahr 𝜆𝜆𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑡𝑡 , 𝜆𝜆𝑠𝑠𝑙𝑙𝑜𝑜𝑠𝑠 Nicht radioaktivitätsbedingte schnelle und langsame Abreicherungskonstanten für Strahlung aus Ablagernungen auf den Boden (1,0 Jahr-1 resp. 7·10-3 Jahr-1) 𝜉𝜉𝐿𝐿 totaler Langzeit-Ablagerungsfaktor (𝜉𝜉𝐿𝐿 ) in m Es ist zu berücksichtigen, dass sich diese Ablagerungsfaktoren für Aerosolabgaben und nichtaerosolförmige Iod-Abgaben (elementar, organisch) stark unterscheiden können (siehe auch oben unter den Bemerkungen zu Q) und dass andere als aerosolförmige Abgaben somit separat betrachtet werden müssen.

A3.4 Ingestion (Luftpfad: Iod, Aerosole)

A3.4.1 Ingestionsdosis aus pflanzlichen Produkten

A3.4.1.1 Kurzzeitabgaben Der Verzehr von pflanzlichen Produkten, die bis zum Ende der betrachteten Expositionszeit Texp nach der Abgabe kontaminiert werden, führt zu folgender Ingestionsdosis: • Für 0 < 𝑻𝑻𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆 ≤ 𝑻𝑻𝑷𝑷 (im Zeitraum bis zum Ende der Ernteperiode):

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 41

𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑠𝑠 ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎

𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 = 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ ∙ 𝑌𝑌𝑃𝑃𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 )

∙ 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 }

• Für 𝑻𝑻𝑷𝑷 < 𝑻𝑻𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆 ≤ 𝑻𝑻𝑷𝑷 + 𝑻𝑻𝟎𝟎.𝟓𝟓 (im ersten Winterhalbjahr): 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑠𝑠 ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝑃𝑃𝑃𝑃 1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆𝑉𝑉 ∙𝑇𝑇𝑃𝑃𝑃𝑃 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝑃𝑃 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎

𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 = 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ + ∙ 𝑌𝑌𝑃𝑃𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) 𝜆𝜆𝑉𝑉 ∙ 𝑇𝑇0.5 𝜆𝜆

∙ 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 }

• Für 𝑻𝑻𝑷𝑷 + 𝑻𝑻𝟎𝟎.𝟓𝟓 < 𝑻𝑻𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆 ≤ 𝑻𝑻𝟏𝟏 (ab Beginn der Wurzelperiode nach dem ersten Winterhalbjahr bis ein Jahr nach der Freisetzung): 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑠𝑠 ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝑃𝑃𝑃𝑃 1 − e−λV ∙TPP e−λ∙TP − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙(𝑇𝑇𝑃𝑃 +𝑇𝑇0.5)

= 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ + ∙ ∙ 𝑌𝑌𝑃𝑃𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) λV ∙ T0.5 λ

∙ 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾}(𝑇𝑇𝑃𝑃 + 𝑇𝑇0.5 )} +

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙(𝑇𝑇𝑃𝑃+𝑇𝑇0.5) − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎

+ 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 ∙ { ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝑃𝑃𝑃𝑃 ∙ ∙ 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑊𝑊 )

∙ 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑇𝑇,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,𝑊𝑊,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 }

• Für 𝑻𝑻𝟏𝟏 < 𝑻𝑻𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆 = 𝒏𝒏 ∙ 𝑻𝑻𝟏𝟏 (in den Jahren mit Wurzelaufnahme danach, 1< 𝑙𝑙 <=100, n ganzzahlig):

𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑠𝑠 ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝑃𝑃𝑃𝑃 1 − e−λV∙TPP e−λ∙TP − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙(𝑇𝑇𝑃𝑃 +𝑇𝑇0.5)

= 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ + ∙ ∙ 𝑌𝑌𝑃𝑃𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) λV ∙ T0.5 λ

∙ 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇𝑃𝑃 + 𝑇𝑇0.5 )} +

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡

+ 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 ∙ { ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝑃𝑃𝑃𝑃 ∙ 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃

𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙(𝑇𝑇𝑃𝑃+𝑇𝑇0.5) − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇1 ∙ ∙ 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑇𝑇,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾 + (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑊𝑊 )

𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊)∙𝑇𝑇1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 + ∙ 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑇𝑇,𝐸𝐸 ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐸𝐸 + (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑊𝑊 )

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 42 Mai 2025

+ 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,𝑊𝑊,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇1 ) + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,𝑊𝑊,𝐸𝐸 𝑇𝑇1 → 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 }

A3.4.1.2 Langzeitabgaben

Nach Aufintegration der während des Kalenderjahres 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 mit pflanzlichen Produkten aufgenommenen Aktivität ergibt sich folgende Ingestionsdosis:

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐿𝐿 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑠𝑠𝑠𝑠 ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝑃𝑃𝑃𝑃 1 1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇0.5 = ∙ ∙ ∙ 𝑇𝑇0.5 + ∙ ∙ 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑌𝑌𝑃𝑃𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) 𝑇𝑇0.5 𝜆𝜆

1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇1 + 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (0) ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝑃𝑃𝑃𝑃 ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝐸𝐸 ∙ ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 ∙ 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑇𝑇,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝜆𝜆

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐿𝐿 𝑄𝑄𝑉𝑉𝑖𝑖 ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 + ∙ 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 + ∙ 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,𝑊𝑊,𝑉𝑉𝑖𝑖,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖

A3.4.2 Ingestionsdosis aus Milch und Milchprodukten Im Folgenden wird für die Milch- und Milchprodukte folgende korrigierte Verzehrrate zur Berücksichtigung der Zeit zwischen Produktion und Verzehr verwendet: 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} = 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑎𝑎 + 𝑈𝑈𝐿𝐿𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝐿𝐿𝐹𝐹𝑎𝑎

A3.4.2.1 Kurzzeitabgaben Der Verzehr von Milch und Milchprodukten von Kühen, die bis zum Ende der Expositionszeit 𝑇𝑇𝐸𝐸𝑎𝑎𝑎𝑎 nach der Abgabe mit kontaminiertem Futtermittel gefüttert werden, führt zu folgender Ingestionsdosis: • Für 0 < 𝑻𝑻𝑬𝑬𝒆𝒆𝒆𝒆 ≤ 𝑻𝑻𝑭𝑭𝑷𝑷 (im Zeitraum bis zum Ende des Wachstums von Futterpflanzen):

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎

𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 = 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ ∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝑀𝑀𝑎𝑎 ∙ 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 )

∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 }

• Für 𝑻𝑻𝑭𝑭𝑷𝑷 < 𝑻𝑻𝑬𝑬𝒆𝒆𝒆𝒆 ≤ 𝑻𝑻𝑷𝑷 (im anschliessenden Zeitraum bis zum Ende der Ernteperiode):

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃

𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 = 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ ∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝑀𝑀𝑎𝑎 ∙ 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 )

∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 )}

• Für 𝑻𝑻𝑷𝑷 < 𝑻𝑻𝑬𝑬𝒆𝒆𝒆𝒆 ≤ 𝑻𝑻𝒆𝒆 + 𝑻𝑻𝟎𝟎.𝟓𝟓 (im ersten Winterhalbjahr):

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 43

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉)∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆𝑉𝑉 ∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝑃𝑃 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎

𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 = 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ + ∙ ∙ 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) 𝜆𝜆𝑉𝑉 ∙ 𝑇𝑇0.5 𝜆𝜆

∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝑀𝑀𝑎𝑎 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 }

• Für 𝑻𝑻𝒆𝒆 + 𝑻𝑻𝟎𝟎.𝟓𝟓 < Texp ≤ 𝑻𝑻𝟏𝟏 (ab Beginn der Wurzelperiode nach dem ersten Winterhalbjahr bis ein Jahr nach der Freisetzung):

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆𝑉𝑉 ∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝑃𝑃 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙(𝑇𝑇𝑃𝑃+𝑇𝑇0.5)

= 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ + ∙ ∙ 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) 𝜆𝜆𝑉𝑉 ∙ 𝑇𝑇0.5 𝜆𝜆

∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝑀𝑀𝑎𝑎 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇𝑃𝑃 + 𝑇𝑇0.5 )} +

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙(𝑇𝑇𝑃𝑃+𝑇𝑇0.5) − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎

+ 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 ∙ { ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝑃𝑃𝑃𝑃 ∙ ∙ 𝑃𝑃𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑊𝑊 )

∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝑀𝑀𝑎𝑎 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,𝑊𝑊,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 }

• Für 𝑻𝑻𝟏𝟏 < 𝑻𝑻𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆 = 𝒏𝒏 ∙ 𝑻𝑻𝟏𝟏 (in den Jahren mit Wurzelaufnahme danach, 1< 𝑙𝑙 <=100, n ganzzahlig):

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 1 − e−λV∙TFP e−λ∙TP − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙(𝑇𝑇𝑃𝑃+𝑇𝑇0.5)

= 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ + ∙ ∙ 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) λV ∙ T0.5 λ

∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝑀𝑀𝑎𝑎 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇𝑃𝑃 + 𝑇𝑇0.5 )} +

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡

+ 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 ∙ { ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝑃𝑃𝑃𝑃 ∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝑀𝑀𝑎𝑎 ∙ 𝑃𝑃𝐹𝐹𝑃𝑃

𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙(𝑇𝑇𝑃𝑃+𝑇𝑇0.5) − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇1 ∙ ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑊𝑊 )

𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊)∙𝑇𝑇1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 + ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝑀𝑀𝑎𝑎,𝐸𝐸 ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐸𝐸 + (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑊𝑊 )

+ 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,𝑊𝑊,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇1 ) + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,𝑊𝑊,𝐸𝐸 (𝑇𝑇1 → 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 )}

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 44 Mai 2025

A3.4.2.2 Langzeitabgaben Nach Aufintegration der während des Kalenderjahres 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 mit Milchprodukten aufgenommenen Aktivität ergibt sich folgende Ingestionsdosis: 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐿𝐿 1 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 1 1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇0.5 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 = ∙ ∙ ∙ 𝑇𝑇0.5 + ∙ ∙+ 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) 𝑇𝑇0.5 𝜆𝜆

1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇1 + 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (0) ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝐸𝐸 ∙ ∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝑀𝑀𝑎𝑎 ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝜆𝜆

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐿𝐿 𝑄𝑄𝑉𝑉𝑖𝑖 ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 + ∙ 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 + ∙ 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,𝑊𝑊,𝑉𝑉𝑖𝑖,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖

A3.4.3 Ingestionsdosis aus Fleisch, Fleischprodukten und Eiern Im Folgenden wird für Fleisch, Fleischprodukte und Eier 1 die folgende korrigierte Verzehrrate zur Berücksichtigung der Zeit zwischen Produktion und Verzehr verwendet: 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} = 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑠𝑠

A3.4.3.1 Kurzzeitabgaben Der Verzehr von Fleisch von Rindern, die bis zum Ende der Expositionszeit 𝑇𝑇𝐸𝐸𝑎𝑎𝑎𝑎 nach der Abgabe mit kontaminiertem Futtermittel gefüttert werden, führt zu folgender Ingestionsdosis: • Für 0 < 𝑻𝑻𝑬𝑬𝒆𝒆𝒆𝒆 ≤ 𝑻𝑻𝑭𝑭𝑷𝑷 (im Zeitraum bis zum Ende der Wachstumsdauer von Futterpflanzen):

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎

𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 = 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ ∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝐹𝐹𝑙𝑙 ∙ 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 )

∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 }

• Für 𝑻𝑻𝑭𝑭𝑷𝑷 < 𝑻𝑻𝑬𝑬𝒆𝒆𝒆𝒆 ≤ 𝑻𝑻𝑷𝑷 (im anschliessenden Zeitraum bis zum Ende der Ernteperiode):

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃

𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 = 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ ∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝐹𝐹𝑙𝑙 ∙ 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 )

∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 )}

1 Die Verzehrmenge von Fleisch, Fleischprodukten und Eiern insgesamt wird als Rindfleischverzehr behandelt

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 45

• Für 𝑻𝑻𝑷𝑷 < 𝑻𝑻𝑬𝑬𝒆𝒆𝒆𝒆 ≤ 𝑻𝑻𝒆𝒆 + 𝑻𝑻𝟎𝟎.𝟓𝟓 (im ersten Winterhalbjahr):

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆𝑉𝑉∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝑃𝑃 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎

𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 = 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ + ∙ ∙ 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) 𝜆𝜆𝑉𝑉 ∙ 𝑇𝑇0.5 𝜆𝜆

∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝐹𝐹𝑙𝑙 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 }

• Für 𝑻𝑻𝒆𝒆 + 𝑻𝑻𝟎𝟎.𝟓𝟓 < Texp ≤ 𝑻𝑻𝟏𝟏 (ab Beginn der Wurzelperiode nach dem ersten Winterhalbjahr bis ein Jahr nach der Freisetzung):

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 1 − e−λV∙TFP e−λ∙TP − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙(𝑇𝑇𝑃𝑃 +𝑇𝑇0.5)

= 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ + ∙ ∙ 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) λV ∙ T0.5 λ

∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝐹𝐹𝑙𝑙 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇𝑃𝑃 + 𝑇𝑇0.5 )} +

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙(𝑇𝑇𝑃𝑃+𝑇𝑇0.5) − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎

+ 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 ∙ { ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ ∙ 𝑃𝑃𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑊𝑊 )

∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝐹𝐹𝑙𝑙 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,𝑊𝑊,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 }

• Für 𝑻𝑻𝟏𝟏 < 𝑻𝑻𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆𝒆 = 𝒏𝒏 ∙ 𝑻𝑻𝟏𝟏 (in den Jahren mit Wurzelaufnahme danach, 1< 𝑙𝑙 <=100, n ganzzahlig):

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 1 − e−λV∙TFP e−λ∙TP − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙(𝑇𝑇𝑃𝑃 +𝑇𝑇0.5)

= 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 ∙ { ∙ + ∙ ∙ 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) λV ∙ T0.5 λ

∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝐹𝐹𝑙𝑙 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇𝑃𝑃 + 𝑇𝑇0.5 )} +

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡

+ 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉𝐾𝐾 ∙ { ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝐹𝐹𝑙𝑙 ∙ 𝑃𝑃𝐹𝐹𝑃𝑃

𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙(𝑇𝑇𝑃𝑃 +𝑇𝑇0.5) − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇1 ∙ ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑊𝑊 )

𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑊𝑊 )∙𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 + ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑙𝑙 ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐸𝐸 + (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑊𝑊 )

+ 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,𝑊𝑊,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} (𝑇𝑇1 ) + 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,𝑊𝑊,𝐸𝐸 (𝑇𝑇1 → 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 )

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 46 Mai 2025

A3.4.3.2 Langzeitabgaben Nach Aufintegration der während des Kalenderjahres 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 mit Milchprodukten aufgenommenen Aktivität ergibt sich folgende Ingestionsdosis: 𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐿𝐿 1 1 − 𝑒𝑒 −(𝜆𝜆+𝜆𝜆𝑉𝑉 )∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑃𝑃 1 1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇0.5 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 = ∙ ∙ ∙ 𝑇𝑇0.5 + ∙ ∙+ 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑌𝑌𝐹𝐹𝑃𝑃 (𝜆𝜆 + 𝜆𝜆𝑉𝑉 ) 𝑇𝑇0.5 𝜆𝜆

1 − 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇1 + 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (0) ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐵𝐵𝑜𝑜−𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝐸𝐸 ∙ ∙ 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝐹𝐹𝑙𝑙 ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝜆𝜆

𝑄𝑄 ∙ 𝜉𝜉 ′ 𝐿𝐿 𝑄𝑄𝑉𝑉𝑖𝑖 ∙ 𝜉𝜉𝐿𝐿 + ∙ 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,𝐵𝐵𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 + ∙ 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,𝑊𝑊,𝑉𝑉𝑖𝑖,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖

A3.4.4 Bezeichnungen Im Kapitel A3.4 bedeuten die Parameter Folgendes, sofern nicht schon vorher erklärt: 𝐶𝐶𝐵𝐵𝑜𝑜 (0) Konzentration des betrachteten Nuklids im Boden zu Beginn eines Kalenderjahres bei Langzeitabgaben in Bq/kg 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑃𝑃𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersgruppenspezifische Ingestionsdosis durch Verzehr von pflanzlichen Produkten in Sv 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersgruppenspezifische Ingestionsdosis durch Verzehr von Milch und Milchprodukten in Sv 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersgruppenspezifische Ingestionsdosis durch Verzehr von Fleisch, Fleischprodukten und Eiern in Sv 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersgruppenspezifischer Ingestionsdosisfaktor in Sv/Bq

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 Anteil der durch die Abgabe kontaminierten Produkte im Umkreis von 5 km (wenn keine standortspezifischen Parameter vorliegen, sind 0,125 für Kurzzeit- und 0,25 für Langzeitabgaben einzusetzen) 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,… } 𝑇𝑇{𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎;𝐾𝐾𝑗𝑗} von der Expositionszeit (𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 resp. 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 ) abhängige Korrekturfaktoren zur Berücksichtigung des Dosisbeitrags aus Ingestion für die nach der Abgabe gebildeten Tochterprodukte. Für Kurzzeitabgaben mit anschliessenden Expositionszeiten 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 von 1 und 50 Jahren sowie für Langzeitabgaben mit konstant angenommenen Abgaben Q im betrachteten Kalenderjahr und QVj während 100 Vorjahren gelten die Korrekturfaktoren 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝑀𝑀𝑎𝑎;𝐹𝐹𝑙𝑙},{𝐵𝐵𝑙𝑙;𝑊𝑊},{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 und 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝑀𝑀𝑎𝑎;𝐹𝐹𝑙𝑙},{𝐵𝐵𝑙𝑙;𝑊𝑊},{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑇𝑇𝐾𝐾𝑖𝑖 gemäss Tabelle 4.3 der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“. Für Nuklide ohne Töchter oder wenn der Beitrag der Töchter z. B. für andere Expositionszeiten oder für andere, über die Vorjahre oder das Kalenderjahr nicht

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 47

invariant angenommenen Langzeitablagerungen in den Wurzelbereich mit einem separaten Algorithmus ermittelt und berücksichtigt wird, sind die dann nicht anwendbaren 𝑒𝑒𝐷𝐷,𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,… (𝑇𝑇𝑒𝑒𝑎𝑎𝑎𝑎 ) = 0 zu setzen.

𝑃𝑃{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} Flächenmasse des Erdreichs im Wurzelbereich (𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 für pflanzliche Produkte = 280 kg/m2, 𝑃𝑃𝐹𝐹𝑃𝑃 für Futterpflanzen = 120 kg/m2) Q, QVj Gesamtabgabe über die Freisetzungsdauer resp. über das Kalenderjahr in Bq; QVj bezeichnet bei Langzeitabgaben die konstant angenommene Jahresabgaben der Vorjahre Für Iod ist zu beachten, dass Abgaben von elementarem, aerosolförmigem Iod resp. organischen Iodverbindungen unterschiedlich am Boden resp. auf die Pflanzenoberfläche abgelagert werden und daher separat behandelt werden müssen. Für die Abgaben von organischen Iodverbindungen ist die Ablagerung dabei in der Regel vernachlässigbar. Im Normalbetrieb ist anzunehmen, dass die Iodabgaben zu 50 % elementar, zu 25 % aerosolförmig und zu 25 % organisch erfolgen. Für Störfallbetrachtungen ergibt sich die Aufteilung der Iodabgaben aus den Quelltermannahmen für den jeweiligen Störfall. T Expositionsdauer in Jahren 𝑇𝑇𝐸𝐸 Beginn der Ernteperiode relativ zum Kalenderjahr (0,3 Jahre) 𝑇𝑇𝑃𝑃 Dauer zwischen dem angenommenen Abgabezeitpunkt und dem Ende der Ernteperiode (0,167 Jahre) 𝑇𝑇𝐹𝐹𝑀𝑀𝑎𝑎 , 𝑇𝑇𝐿𝐿𝑀𝑀𝑎𝑎 , 𝑇𝑇𝐹𝐹𝑙𝑙 Zeit zwischen Produktion und Verzehr von Frischmilchprodukten, gelagerten Milchprodukten und Fleischprodukten 𝑇𝑇𝐹𝐹{𝐵𝐵𝑜𝑜−𝐹𝐹𝑃𝑃;𝐵𝐵𝑜𝑜−𝑃𝑃𝑃𝑃} Transferfaktor von Radionukliden über den Wurzelbereich vom Boden in Futterpflanzen resp. pflanzliche Produkte 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝑀𝑀𝑎𝑎 Transfer von Radionukliden aus dem Futter in die Milch in Tag pro l 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝐹𝐹𝑙𝑙 Transfer von Radionukliden aus dem Futter ins Fleisch in Tag/kg 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑙𝑙 Verzehrrate für Fleisch, Fleischprodukte und Eier in kg/Jahr 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 , 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑇𝑇 Verzehrrate für Oberflächengemüse und Gemüse in kg/Jahr 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑀𝑀𝑎𝑎 , 𝑈𝑈𝐿𝐿𝑀𝑀𝑎𝑎 Verzehrrate für Frischmilch und gelagerten Milchprodukten in l/Jahr 𝑉𝑉𝐹𝐹𝑃𝑃 täglicher Futterbedarf von Milchkühen in kg/d 𝑌𝑌{𝑃𝑃𝑃𝑃;𝐹𝐹𝑃𝑃} Flächenbewuchsdichte für pflanzliche Produkte (𝑌𝑌𝑃𝑃𝑃𝑃 = 2,2 kg/m2) resp. 𝜆𝜆 radioaktive Zerfallskonstante in Jahr-1;

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 48 Mai 2025

𝜆𝜆𝑉𝑉 nicht radioaktivitätsbedingte Abreicherungskonstante für Ablagerungen auf Pflanzenoberflächen in Jahr-1 𝜆𝜆𝑊𝑊 nicht radioaktivitätsbedingte Abreicherungskonstante für Ablagerungen im Wurzelbereich von Pflanzen in Jahr-1 𝜉𝜉𝐾𝐾 , 𝜉𝜉𝐿𝐿 , 𝜉𝜉 ′ 𝐾𝐾 , 𝜉𝜉 ′ 𝐿𝐿 totale Kurz- und über das Jahr gemittelte Langzeitablagerungsfaktoren auf Boden und Pflanzenoberflächen in m-2 Ergeben sich für die 𝜉𝜉 ′ 𝐿𝐿 signifikante Unterschiede zwischen dem Sommer- und dem Winterhalbjahr, ist der nur über das Sommerhalbjahr gemittelte Wert zu verwenden.

A3.5.1 Formeln Bei Langzeitabgaben (und Kurzzeitabgaben nur im Einzelfall nach Prüfung der Anwendbarkeit), inklusive Berücksichtigung des Verzehrs von Lagerprodukten im Winter, gilt:

𝑄𝑄 𝑒𝑒𝐾𝐾 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐶𝐶−14,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} = ∙ 𝜒𝜒{𝐾𝐾;𝐿𝐿} ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 ∙ ∙ 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑇𝑇,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑈𝑈𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑘𝑘𝑐𝑐 Ψ

Für Kurzzeitabgaben ist die so berechnete Dosis mit 2 zu multiplizieren, um den Verzehr von Lagerprodukten im Winter zu berücksichtigen.

A3.5.2 Bezeichnungen 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐶𝐶−14,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersspezifische Ingestionsdosis verursacht durch C in Sv 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersspezifischer Ingestionsdosisfaktor für C in Sv/Bq

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 Anteil der durch die Abgabe kontaminierten Produkte im Umkreis von 5 km (wenn keine standortspezifischen Parameter vorliegen, sind 0,125 für Kurzzeit- und 0,25 für Langzeitabgaben einzusetzen) 𝑒𝑒𝑖𝑖 Massenanteil des Kohlenstoffs in der Nahrung (0,125) 𝑘𝑘𝑐𝑐 Anzahl Sekunden in einem Jahr (3,16·107) Q Gesamte Abgabe von C (in der Form von CO2) im Kalenderjahr für Langzeitabgaben resp. im Freisetzungszeitraum für Kurzzeitabgaben 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersspezifische Verzehrrate für Fleisch in kg/Jahr

𝑈𝑈𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} totale altersspezifische Verzehrrate für Milch (UFMi,{E;10j;KK}+ULMi,{E;10j;KK} in kg/Jahr) – für Milch wird angesetzt 1 l/Jahr = 1 kg/Jahr

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 49

𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑇𝑇,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} totale Verzehrrate für Gemüse (total inklusive Wurzelgemüse) in kg/Jahr

𝜒𝜒{𝐾𝐾;𝐿𝐿} Kurzzeitausbreitungsfakor resp. über das Jahr gemittelter (oder bei signifikanten Unterschieden zwischen Sommer- und Winterhalbjahr über das Som- merhalbjahr gemittelter) Langzeitausbreitungsfaktor in s/m Ψ Kohlenstoffkonzentration in der Luft (1,8·10-4 kg/m )

Neben der Ingestion ist für 14C für alle chemischen Formen gegebenenfalls der Dosisbeitrag durch Inhalation gemäss Kap. A3.2 zu berücksichtigen, wobei aber für eine Abgabe von CO2 der Ingestionsbeitrag bei Weitem dominiert.

A3.6 Ingestion (Luftpfad: Tritium)

A3.6.1 Formeln Bei Langzeitabgaben (und Kurzzeitabgaben nur im Einzelfall nach Prüfung der Anwendbarkeit), inklusive Berücksichtigung des Verzehrs von Lagerprodukten im Winter, gilt: 𝜒𝜒{𝐾𝐾;𝐿𝐿} 𝑊𝑊{𝐾𝐾;𝐿𝐿},𝐻𝐻𝑇𝑇𝑃𝑃 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐻𝐻𝑇𝑇𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} = 𝑄𝑄 ∙ 𝑒𝑒𝐿𝐿𝑠𝑠 ∙ + 𝑒𝑒𝑁𝑁 ∙ ∙ 𝑒𝑒𝑊𝑊𝑎𝑎 ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 ∙ 𝑘𝑘𝑐𝑐 ∙ 𝛷𝛷 𝐼𝐼𝑁𝑁 ∙ 𝑘𝑘𝑁𝑁

∙ 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑇𝑇,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑒𝑒𝐹𝐹 𝑈𝑈𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾}

Für Kurzzeitabgaben ist die so berechnete Dosis mit 2 zu multiplizieren, um den Verzehr von Lagerprodukten im Winter zu berücksichtigen; fLu und fN sind im Einzelfall zu bestimmen. Liegt für die Bestimmung des Langzeit-Washout-Faktors keine vierparametrige Wetterstatistik vor, ist ersatzweise von einem WL von 0,017·χL auszugehen. Neben der Ingestion ist für Tritium für alle chemischen Formen gegebenenfalls der Dosisbeitrag durch Inhalation gemäss Kap. A3.2 zu berücksichtigen.

A3.6.2 Bezeichnungen 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝐻𝐻𝑇𝑇𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} Ingestionsdosis durch tritiiertes Wasser in Sv

𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersgruppenspezifischer Ingestionsdosisfaktor in Sv/Bq

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡 Anteil der durch die Abgabe kontaminierten Produkte im Umkreis von 5 km (wenn keine standortspezifischen Parameter vorliegen 0,125 für Kurzzeit- und 0,25 für Langzeitabgaben) 𝑒𝑒𝐹𝐹 Wasseranteil in Milch und Fleisch, der aus dem Futter, d. h. nicht aus dem Tränkewasser stammt (0,4) 𝑒𝑒𝐿𝐿𝑠𝑠 Wasseranteil in den Pflanzen, der aus der Luftfeuchte stammt (0,3 für Langzeitabgaben, für Kurzzeitabgaben im Einzelfall zu bestimmen)

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 50 Mai 2025

𝑒𝑒𝑁𝑁 Wasseranteil in den Pflanzen, der aus dem Niederschlag stammt (0,7 für Langzeitabgaben, für Kurzzeitabgaben im Einzelfall zu bestimmen) 𝑒𝑒𝑊𝑊𝑎𝑎 mittlerer Gewichtsanteil von Wasser in Nahrungsmitteln (0,75) 𝐼𝐼𝑁𝑁 für Langzeitabgaben Niederschlagsmenge im Sommerhalbjahr resp. für Kurzzeitabgaben Niederschlagsmenge im Freisetzungszeitraum 𝑘𝑘𝑐𝑐 Anzahl Sekunden in einem Jahr (3,16·107) 𝑘𝑘𝑁𝑁 Umrechnungskonstante von mm Niederschlag in kg pro m (1) Q gesamte Abgabe von tritiiertem Wasserdampf im Kalenderjahr für Langzeitabgaben resp. im Freisetzungszeitraum für Kurzzeitabgaben 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersspezifische Verzehrrate für Fleisch in kg/Jahr

𝑈𝑈𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} totale altersspezifische Verzehrrate für Milch (UFMi,{E;10j;KK}+ULMi,{E;10j;KK} in kg/Jahr) – für Milch wird angesetzt 1 l/Jahr = 1 kg/Jahr 𝑈𝑈𝑃𝑃𝑃𝑃𝑇𝑇,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} totale altersspezifische Verzehrrate für Gemüse (total inklusive Wurzelgemüse) in kg/Jahr 𝑊𝑊{𝐾𝐾;𝐿𝐿},𝐻𝐻𝑇𝑇𝑃𝑃 Kurz- resp. über das Jahr gemittelter (oder bei signifikanten Unterschieden zwischen Sommer- und Winterhalbjahr über das Sommerhalbjahr gemittelter) Langzeit-Washout-Faktor in m-2 für tritiiertes Wasser 𝜒𝜒{𝐾𝐾;𝐿𝐿} Kurzzeitausbreitungsfakor resp. über das Jahr gemittelter (oder bei signifikanten Unterschieden zwischen Sommer- und Winterhalbjahr über das Som- merhalbjahr gemittelter) Langzeitausbreitungsfaktor in s/m 𝛷𝛷 mittlere absolute Luftfeuchtigkeit in kg/m3 (9·10-3)

A3.7 Ingestion (Wasserpfad, ohne Tritium)

A3.7.1 Formeln Im Folgenden werden für Milch, Fleisch und Fisch die folgenden, für die Zeit zwischen Produktion und Verzehr korrigierten Verzehrraten verwendet: 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} = 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑎𝑎 + 𝑈𝑈𝐿𝐿𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝐿𝐿𝐹𝐹𝑎𝑎 für Milch,

𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} = 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑠𝑠 für Fleisch und

𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜,𝐹𝐹𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} = 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒 −𝜆𝜆∙𝑇𝑇𝐹𝐹𝑎𝑎 für Fisch.

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung Mai 2025 51

Die Dosis ergibt sich für Langzeitabgaben und – sehr konservativ auch für Kurzzeitabgaben - gemäss folgender Formel: 𝑄𝑄 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑊𝑊𝑃𝑃,{𝐸𝐸,10𝑖𝑖,𝐾𝐾𝐾𝐾} = ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡,𝑇𝑇𝑊𝑊 ∙ 𝑈𝑈𝑇𝑇𝑊𝑊,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑉𝑉𝑇𝑇𝑊𝑊 ∙ 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝑀𝑀𝑎𝑎 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑟𝑟𝑟𝑟,𝑀𝑀𝑖𝑖,{𝐸𝐸;10𝑗𝑗;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝐽𝐽 +𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝐹𝐹𝑙𝑙 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑟𝑟𝑟𝑟,𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑗𝑗;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑇𝑇𝐹𝐹𝑊𝑊𝑎𝑎−𝐹𝐹𝑎𝑎 ∙ 𝑈𝑈𝐶𝐶𝑜𝑜𝑟𝑟𝑟𝑟,𝐹𝐹𝑖𝑖,{𝐸𝐸;10𝑗𝑗;𝐾𝐾𝐾𝐾} ∙ 𝑒𝑒𝑖𝑖𝑙𝑙𝑖𝑖,{𝐸𝐸;10𝑗𝑗;𝐾𝐾𝐾𝐾}

A3.7.2 Bezeichnungen 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑊𝑊𝑃𝑃,{𝐸𝐸,10𝑖𝑖,𝐾𝐾𝐾𝐾} altersgruppenspezifische Ingestionsdosis über den Wasserpfad in Sv

𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersgruppenspezifischer Ingestionsdosisfaktor in Sv/Bq

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡,𝑇𝑇𝑊𝑊 Anteil des Trinkwassers, der aus Oberflächengewässern stammt (0,2)

J für Jahres- resp. Kurzzeitabgaben massgebender Durchfluss des jeweiligen Flusses (Vorfluters) in m3/Jahr Q totale Abgaben an das Abwasser im Kalenderjahr resp. im Freisetzungszeitraum in Bq 𝑇𝑇𝐹𝐹𝑊𝑊𝑎𝑎−𝐹𝐹𝑎𝑎 Transferfaktor vom Wasser in den Fisch in m /kg 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝑀𝑀𝑎𝑎 Transfer von Radionukliden aus dem Futter in die Milch in Tag pro l 𝑇𝑇𝐹𝐹𝐹𝐹𝑃𝑃−𝐹𝐹𝑙𝑙 Transfer von Radionukliden aus dem Futter ins Fleisch in Tag/kg 𝑇𝑇𝐹𝐹𝑀𝑀𝑎𝑎 , 𝑇𝑇𝐿𝐿𝑀𝑀𝑎𝑎 , 𝑇𝑇𝐹𝐹𝑎𝑎 , 𝑇𝑇𝐹𝐹𝑙𝑙 Zeit zwischen Produktion und Verzehr von Frischmilch, gelagerten Milchprodukten, Fisch, Fleisch 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} jährlicher Verzehr von Fisch in kg/Jahr

𝑈𝑈𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} jährlicher Verzehr von Fleisch in kg/Jahr

𝑈𝑈𝐹𝐹𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} jährlicher Verzehr von Frischmilchprodukten in kg/Jahr

𝑈𝑈𝐿𝐿𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} jährlicher Verzehr von Lagermilchprodukten in kg/Jahr

𝑈𝑈𝑇𝑇𝑊𝑊,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} jährlicher Trinkwasserkonsum in m3/Jahr

𝑉𝑉𝑇𝑇𝑊𝑊 täglicher Wasserverbrauch von Rindern in m3/Tag (0,075) 𝜆𝜆 radioaktive Zerfallskonstante in Jahr-1

A3.8 Ingestion (Wasserpfad: tritiiertes Wasser; HTO)

A3.8.1 Formeln Für die Berechnung der Ingestion von Tritium über den Wasserpfad werden Trinkwasser- und Fischverzehr sowie Ingestion von Milch und Fleisch von Tieren, die mit Flusswasser getränkt

Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung 52 Mai 2025

wurden, berücksichtigt. Es wird angenommen, dass der Wassergehalt das gleiche Verhältnis von HTO/H2O respektive Tritiumaktivität pro kg Wasser aufweist, wie das Wasser in der Tränke resp. im Flusswasser. Damit gilt für die Gesamt-Tritiumdosis aus dem Abwasserpfad die folgende Formel: 𝑄𝑄 𝑒𝑒𝑊𝑊𝑎𝑎 ∙ (1 − 𝑒𝑒𝐹𝐹 ) 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑊𝑊𝑃𝑃,𝐻𝐻𝑇𝑇𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} = ∙ 𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡,𝑇𝑇𝑊𝑊 ∙ 𝑈𝑈𝑇𝑇𝑊𝑊,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + ∙ 𝑈𝑈𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} + 𝐽𝐽 𝑘𝑘𝑎𝑎𝑖𝑖 𝑒𝑒𝑊𝑊𝑎𝑎 𝑘𝑘𝑎𝑎𝑖𝑖 𝐹𝐹𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾}

A3.8.2 Bezeichnungen 𝐸𝐸𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,𝑊𝑊𝑃𝑃,𝐻𝐻𝑇𝑇𝑃𝑃,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersgruppenspezifische Ingestionsdosis über den Wasserpfad in Sv für tritiiertes Wasser 𝑒𝑒𝑎𝑎𝑙𝑙𝑔𝑔,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} altersgruppenspezifischer Ingestionsdosisfaktor in Sv/Bq

𝑒𝑒𝑐𝑐𝑜𝑜𝑙𝑙𝑡𝑡,𝑇𝑇𝑊𝑊 Anteil des Trinkwassers, der aus Oberflächengewässern stammt (0,2)

𝑒𝑒𝑊𝑊𝑎𝑎 mittlerer Gewichtsanteil von Wasser in Nahrungsmitteln (0,75) 1 − 𝑒𝑒𝐹𝐹 Wasseranteil in Milch und Fleisch aus dem Tränkewasser (0,6) J Für Jahres- resp. Kurzzeitabgaben massgebender Durchfluss des jeweiligen Flusses (Vorfluters) in m3/Jahr 3 3 𝑘𝑘𝑎𝑎𝑖𝑖 Umrechnungfaktor kg zu m für Wasser (1000 kg/m ) Q totale Abgaben an das Abwasser im Kalenderjahr resp. im Freisetzungszeitraum in Bq 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} jährlicher Verzehr von Fisch in kg/Jahr 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑙𝑙,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} jährlicher Verzehr von Fleisch in kg/Jahr 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} jährlicher Verzehr von Frischmilchprodukten in kg/Jahr 𝑈𝑈𝐿𝐿𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} jährlicher Verzehr von gelagerten Milchprodukten in kg/Jahr 𝑈𝑈𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} Summe aus frischer 𝑈𝑈𝐹𝐹𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} und gelagerter Milch 𝑈𝑈𝐿𝐿𝑀𝑀𝑎𝑎,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} 𝑈𝑈𝑇𝑇𝑊𝑊,{𝐸𝐸;10𝑖𝑖;𝐾𝐾𝐾𝐾} jährlicher Trinkwasserkonsum in m3/Jahr

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Anhang 4 Parameter Die für die Berechnung zu verwendenden Parameter richten sich nach der Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“, welche als integraler Bestandteil dieser Richtlinie zu betrachten ist. Die Beilage „Parameter für Dosisberechnungen nach Richtlinie ENSI-G14“ gliedert sich in folgende Tabellen:

Tabelle 1: Allgemeine Parameter und Zahlenwerte (gegebenenfalls inklusive Referenz) Tabelle 2: Polynomfaktoren und andere Parameter zur Bestimmung der Submersions-Korrekturfaktoren 𝐾𝐾𝐹𝐹𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠,𝑠𝑠ℎ𝑎𝑎𝑎𝑎𝑒𝑒 und 𝐾𝐾𝐹𝐹𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠,𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑠𝑠 Tabelle 2.1: Polynomfaktoren zur Bestimmung des Korrekturfaktors 𝐾𝐾𝐹𝐹𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠,𝑠𝑠ℎ𝑎𝑎𝑎𝑎𝑒𝑒

Tabelle 2.2: Polynomfaktoren zur Bestimmung des Korrekturfaktors 𝐾𝐾𝐹𝐹𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠𝑠,𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑠𝑠

Tabelle 3: Inhalation und Ingestion: Atemrate sowie Verzehrmengen sowie weitere, für die Lebensmittelgruppen spezifische Parameter Tabelle 4: Nuklidspezifische Parameter Tabelle 4.1: Dosisfaktoren für Einzelpersonen der Bevölkerung (Aerosole AMAD = 1 μm) Zur Beachtung: Die Tabelle 4.1 enthält im Sinne der Benutzerfreundlichkeit auch Dosisfaktoren für Nuklide, die in der Strahlenschutzverordnung aufgeführt sind. Die Dosisfaktoren entstammen derselben Quelle; sollten dennoch Abweichungen festgestellt werden, sind die Werte der StSV massgebend und die festgestellte Abweichung ist der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Klärung zu melden. Tabelle 4.2: Transferfaktoren Luftpfad: Boden-pflanzliche Produkte, Boden-Futterpflanzen, Futterpflanzen-Milch, Futterpflanzen-Fleisch Wasserpfad: Wasser-Fisch Tabelle 4.3: Faktoren zur Berücksichtigung von Tochterprodukten zur Dosis durch das Mutternuklid Tabelle 5: Standardnuklidgemische für Normalbetriebsrechnungen für Siede- und Druckwasserreaktoren für die Abgabelimitierung Tabelle 5.1: Edelgase (Abluft) Tabelle 5.2: Aerosole (Abluft) Tabelle 5.3: Abgaben mit dem Abwasser (ohne tritiiertes Wasser) Tabelle 6: Vordefinierte Ausbreitungs- und Ablagerungsfaktoren für die schweizerischen Kernkraftwerke im Betrieb für Limitierungsrechnungen Tabelle 6.1: Ausbreitungsfaktoren Tabelle 6.2: Fallout- und Washoutfaktoren

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Herausgeber: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI CH-5201 Brugg

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