Versicherung X - andere
Rubrum
Versicherung X - andere
Partei: Versicherung X
Bereich: Bewilligte
Thema: andere
Massnahmen: Abweisung des Gesuchs um Erteilung einer Ausnahmebewilligung
Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Kommunikation: -
Entscheiddatum: 11.07.2018
Zusammenfassung
Die Versicherung X hat bei der FINMA ein Gesuch um Erteilung einer unbefristeten Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 13 Abs. 3 AVO eingereicht. Praxisgemäss erteilt die FINMA jedoch nur zeitlich beschränkte Ausnahmen vom Verbot der Doppelfunktion. Die Gesuchstellerin unterliess es zudem grundsätzlich, mit ihrer Argumentation aufzuzeigen, inwiefern es sich bei ihr um einen Einzelfall bzw. um eine Ausnahmesituation handelt, welche die Anwendbarkeit von Art. 13 Abs. 3 AVO zu begründen vermag. Aus diesen Gründen wurde das Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Verbot der Doppelfunktion abgewiesen.