Bank X - andere
Rubrum
Bank X - andere
Partei: Bank X
Bereich: Bewilligte
Thema: andere
Massnahmen: Feststellung, dass die Bank X ein organisiertes Handelssystem gemäss Art.42 Bst. c FinfraG betreibt.
Rechtskraft: nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-4080/2022
Kommunikation: -
Entscheiddatum: 15.07.2022
Zusammenfassung
Die Bank X bietet eine elektronische Plattform für den bilateralen Handel u.a. mit Forex-Derivaten an. Sie stellt Kurse im System zur Glattstellung der Derivatepositionen. Die FINMA kam diesbezüglich zum Schluss, dass die drei kumulativen Voraussetzungen gemäss Rz. 5 des FINMA-RS 2018/01 für das Vorliegen eines organisierten Handelssystems OHS erfüllt seien, und dass der vorliegende Glattstellungsmechanismus, welcher für den Derivatehandel typisch ist, nicht unter die Primärmarktausnahme fällt.