Gesellschaft X - -

Rubrum

Gesellschaft X - -

Partei: Gesellschaft X

Bereich: Bewilligte

Thema: -

Massnahmen: Erlass einer anfechtbaren Verfügung (Art. 25a VwVG; Art. 25 DSG)

Rechtskraft: rechtskräftig; Abschreibungsentscheid BVGer B-3418/2022

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 03.08.2022

Zusammenfassung

Die FINMA schloss gegen die X ein Enforcementverfahren ab und teilte dieser mit, dass sie beabsichtige, eine Medienmitteilung über das Verfahren zu publizieren. Weil die X den Erlass einer anfechtbaren Verfügung beantragte, erliess die FINMA eine Realaktverfügung. Die FINMA kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen von Art. 22 FINMAG für die Publikation einer Medienmitteilung gegeben sind, und wies das Gesuch entsprechend ab.