Versicherungsvermittler A (natürliche Person) - andere
Rubrum
Versicherungsvermittler A (natürliche Person) - andere
Partei: Versicherungsvermittler A (natürliche Person)
Bereich: Bewilligter Bereich
Thema: andere
Massnahmen: Nichteintreten auf das Gesuch um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler (Art. 13 Abs. 2 VwVG);
Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Kommunikation: -
Entscheiddatum: 10.03.2025
Zusammenfassung
Am 27. August 2024 stellte A ein Gesuch um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Im Rahmen der Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen liess sich A trotz mehrfacher Aufforderung bis zuletzt nicht vernehmen. Angesichts der fehlenden Mitwirkung im Verfahren von A und der damit einhergehenden Verletzung der Mitwirkungspflicht i.S.v. Art. 13 Abs. 1 Bst. a VwVG war der FINMA eine Beurteilung des Erstregistrierungsgesuchs, d. h. die Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen i.S.v. Art. 41 VAG, aufgrund der Aktenlage nicht möglich. Die FINMA trat deshalb auf das Gesuch um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler nicht ein (Art. 13 Abs. 2 VwVG).