FINMA-Rundschreiben "Offenlegung - Versicherer (Public Disclosure)"
I Gegenstand
Dieses Rundschreiben konkretisiert Art. 111a und 203a der Aufsichtsverordnung (AVO; SR 961.011) zum Bericht über die Finanzlage (Bericht) von beaufsichtigten Versicherungsunternehmen, Versicherungsgruppen und Versicherungskonglomeraten.
Es beschreibt die Grundlagen zum Inhalt und Aufbau des Berichtes sowie die Mindestanforderungen an Art und Inhalt der Offenlegung.
II Geltungsbereich
Dieses Rundschreiben richtet sich an alle Versicherungsunternehmen nach Art. 2 Abs. 1 Bst. a und b des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG; SR 961.01) sowie an die der Gruppen- bzw. Konglomeratsaufsicht unterstellten Versicherungsgruppen und Versicherungskonglomerate nach Art. 2 Abs. 1 Bst. d i.V.m. Art. 65 und 73 VAG.
Aufgehoben 4*
III Allgemeine Bestimmungen
Der Bericht ist für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte verständlich formuliert.
Er fokussiert auf das abgelaufene Geschäftsjahr (Berichtsperiode).
Er ist in einer der Landessprachen oder in Englisch zu veröffentlichen.
Als Geschäftsbericht gilt grundsätzlich der statutarische Einzelabschluss oder ein geprüfter Einzel- oder Konzernabschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung gemäss Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung [VASR; SR 221.432].
Der Bericht beinhaltet den Geschäftsbericht und den zusammenfassenden Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung (Art. 728b Abs. 2 OR).
Sofern der Bericht und der Geschäftsbericht in gleicher Form veröffentlicht werden, kann im Bericht auf die konkreten Informationen aus dem Geschäftsbericht verwiesen werden.
Der Bericht ist inhaltlich konsistent mit den übrigen veröffentlichten Informationen und der Berichterstattung an die FINMA.
IV Bericht über die Finanzlage von Versicherungsunternehmen
Der Bericht besteht aus ausformulierten quantitativen und qualitativen Informationen. Er wird durch von der FINMA vorgegebene quantitative Vorlagen (siehe Kapitel VII) ergänzt.
Bei der Erstellung des Berichtes berücksichtigt das Versicherungsunternehmen die Besonderheiten, die Grösse und die Komplexität des Unternehmens.
Versicherungsunternehmen der Aufsichtskategorie 2 sowie beaufsichtigte Versicherungsgruppen/-konglomerate mit Versicherungsunternehmen der Aufsichtskategorie 2 legen an den entsprechenden Stellen im Bericht Informationen in Bezug auf die Bewirtschaftung von klimabezogenen Finanzrisiken offen.
Die Offenlegung umfasst mindestens folgende Informationen:
• zentrale Merkmale der Governance-Struktur, über welche das Versicherungsunterneh- men verfügt, um klimabezogene Finanzrisiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu bewirtschaften und zu überwachen sowie darüber Bericht zu erstatten,
• Beschreibung der kurz-, mittel- und langfristigen klimabezogenen Finanzrisiken, deren Einfluss auf die Geschäfts- und Risikostrategie, sowie Auswirkungen auf die bestehenden Risikokategorien,
• Risikomanagementstrukturen und –prozesse zur Identifikation, Beurteilung und Bewirt- schaftung von klimabezogenen Finanzrisiken,
• quantitative Informationen (Kennzahlen und Ziele) zu klimabezogenen Finanzrisiken so- wie die verwendete Methodologie.
Die Versicherungsunternehmen legen die Kriterien und Bewertungsmethoden offen, anhand derer sie die Wesentlichkeit der klimabezogenen Finanzrisiken beurteilen.
Der Bericht entspricht im Aufbau den Vorgaben der Unterkapitel IV.A zur Geschäftstätigkeit, IV.B zum Unternehmenserfolg, IV.C zu Governance und Risikomanagement, IV.D zum Risikoprofil, IV.E zur Bewertung, IV.F zum Kapitalmanagement und IV.G zur Solvabilität.
Der Bericht enthält eine einleitende Zusammenfassung. Er geht auch auf allfällige wesentliche Änderungen in der Berichtsperiode in Bezug auf die in Rz 18 bis 82 genannten Unterkapitel ein.
Aufgehoben 16*
Die folgenden Bestimmungen gelten nicht für Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland:
Kapitel IV.C
Kapitel IV.D
Kapitel IV.E
Kapitel IV.F
Kapitel IV.G
Sofern keine Versicherungstätigkeit im Ausland erfolgt, können Versicherer im Anwendungsbereich von Art. 1c AVO (Kleinversichererregime) und Rückversicherer der Kategorien 4 und 5 auf die Veröffentlichung von detaillierten Informationen zu folgenden Bestimmungen verzichten und stattdessen eine Kurzdarstellung veröffentlichen:
Kapitel IV.A
Kapitel IV.B
Kapitel IV.C
Kapitel IV.D betreffend Rz 43, 44, 45, 48, 49, 50,
Kapitel IV.E
Kapitel IV.F
A. Geschäftstätigkeit
Der Bericht enthält mindestens folgende Informationen zur Geschäftstätigkeit des Versicherungsunternehmens:
• Angaben zur Strategie, zu Zielen und zu den wesentlichen Geschäftssegmenten
• Konzernzugehörigkeit (falls vorhanden) und Informationen zu für das Versicherungsun- ternehmen relevanten Vorgängen/Transaktionen innerhalb des Konzerns
• Angaben zu den wesentlichen Anteilseignern im Sinne von Art. 4 Abs. 2 Bst. f VAG
• Auflistung der wesentlichen Niederlassungen
• Aufgehoben
• Wesentliche aussergewöhnliche Ereignisse
B. Unternehmenserfolg
Der Bericht enthält mindestens folgende qualitative und quantitative Informationen zum versicherungstechnischen Ergebnis des Versicherungsunternehmens:
• Angaben zu Prämien, Kosten, Schäden bzw. Leistungen während der Berichtsperiode (wie sie im Geschäftsbericht stehen)
• Gegenüberstellung mit den Angaben aus der Vorberichtsperiode
• Kommentierung dieser Angaben in der Segmentierung der quantitativen Vorlagen „Erfolg NL Solo“, „Erfolg L Solo“ und „Erfolg Solo RV“
Der Bericht enthält mindestens folgende qualitative und quantitative Informationen zum finanziellen Ergebnis des Versicherungsunternehmens:
• Angaben zu Erträgen und Aufwendungen aus/für Kapitalanlagen während der Berichts- periode (wie sie im Geschäftsbericht stehen), nach Anlageklassen
• Gegenüberstellung mit den Angaben aus der Vorberichtsperiode
• Kommentierung dieser Angaben
• Informationen über direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste
Der Bericht enthält Informationen zu sonstigen wesentlichen Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode sowie eine Gegenüberstellung mit den Angaben der Vorberichtsperiode.
C Corporate Governance und Risikomanagement
Der Bericht enthält mindestens Informationen zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung des Versicherungsunternehmens sowie zu Änderungen während der Berichtsperiode.
Der Bericht enthält mindestens folgende Informationen zum Risikomanagement des Versicherungsunternehmens:
• Beschreibung des angewandten Systems, inklusive Risikostrategien, Methoden und Pro- zesse
• Beschreibung der Funktionen Risikomanagement, Interne Revision und Compliance so- wie deren Implementierung im Versicherungsunternehmen
• Wesentliche Änderungen im Risikomanagement während der Berichtsperiode
Der Bericht enthält eine allgemeine Beschreibung des im Versicherungsunternehmen implementierten internen Kontrollsystems.
D. Risikoprofil
Der Bericht enthält qualitative und quantitative Informationen zum Risikoprofil des Versicherungsunternehmens.
Die Informationen werden nach folgenden Risikokategorien gegliedert:
• Versicherungsrisiko
• Marktrisiko
• Kreditrisiko
• Operationelles Risiko (mindestens qualitative Informationen)
• Weitere wesentliche Risiken (mindestens qualitative Informationen)
Der Bericht enthält mindestens folgende Informationen über die Risikoexponierung des Versicherungsunternehmens während der Berichtsperiode, einschliesslich seiner Exponierung aufgrund wesentlicher ausserbilanzieller Positionen und der Risikoübertragung auf Zweckgesellschaften (SPV):
• Beschreibung der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, ein- schliesslich allfälliger wesentlicher Änderungen während der Berichtsperiode
• Beschreibung der Massnahmen zur Beurteilung dieser Risiken innerhalb des Unterneh- mens, einschliesslich allfälliger wesentlicher Änderungen während der Berichtsperiode
Der Bericht enthält ferner:
• Eine Beschreibung der wesentlichen Risikokonzentrationen, welchen das Versiche- rungsunternehmen ausgesetzt ist.
• Eine Beschreibung der zur Risikominderung verwendeten Instrumente und der Prozesse für die Überwachung der dauerhaften Wirksamkeit dieser Instrumente.
E. Bewertung
Zur für Solvabilitätszwecke verwendeten marktkonformen Bewertung der Aktiven enthält der Bericht mindestens die folgenden Informationen:
• Wert der Aktiven, getrennt nach Anlageklassen (gemäss Aufteilung in den quantitativen Vorlagen)
• Beschreibung der zur Bewertung verwendeten Grundlagen und Methoden
• Getrennt für jede Anlageklasse, quantitative und qualitative Erläuterungen, falls wesent- liche Unterschiede in den Grundlagen und Methoden zwischen der Bewertung für Solvabilitätszwecke und der Bewertung für den Geschäftsbericht bestehen
Zur für Solvabilitätszwecke verwendeten marktkonformen Bewertung der Rückstellungen für Versicherungsverpflichtungen enthält der Bericht mindestens die folgenden Informationen:
• Brutto- und Netto-Wert der Rückstellungen für Versicherungsverpflichtungen
• Beschreibung der zur Bewertung verwendeten Grundlagen, Methoden und Hauptannah- men
• Quantitative und qualitative Erläuterungen, falls wesentliche Unterschiede in den Grund- lagen, Methoden und Hauptannahmen zwischen der Bewertung für Solvabilitätszwecke und der Bewertung für den Geschäftsbericht bestehen
Zum Mindestbetrag enthält der Bericht mindestens die folgenden Informationen:
• Wert des Mindestbetrags und der sonstigen Effekte auf das Zielkapital
• Beschreibung der zu dessen Bestimmung verwendeten Grundlagen, Methoden und Hauptannahmen
Zur für Solvabilitätszwecke verwendeten marktkonformen Bewertung der übrigen Verbindlichkeiten enthält der Bericht mindestens die folgenden Informationen:
• Wert der Rückstellungen für übrige Verbindlichkeiten
• Beschreibung der zur Bewertung verwendeten Grundlagen, Methoden und Hauptannah- men
F. Kapitalmanagement
Zum Kapitalmanagement des Versicherungsunternehmens enthält der Bericht mindestens die folgenden Informationen:
• Ziele, Strategie und Zeithorizont der Kapitalplanung
• Struktur, Höhe und Qualität des im Geschäftsbericht ausgewiesenen Eigenkapitals
• Beschreibung allfälliger wesentlicher Änderungen während der Berichtsperiode
• Quantitative und qualitative Erläuterungen, falls wesentliche Unterschiede zwischen dem im Geschäftsbericht ausgewiesenen Eigenkapital und der Differenz zwischen den für Solvabilitätszwecke marktkonformen bewerteten Aktiven und Passiven bestehen
G. Solvabilität
Das Versicherungsunternehmen informiert über die Wahl des Solvenzmodells. Es begründet gegebenenfalls die Wahl eines internen Modells, beschreibt dessen wichtigste Merkmale und informiert über den Stand der Genehmigung durch die FINMA.
Zum Zielkapital enthält der Bericht mindestens die folgenden Informationen (mit Erläuterungen):
• Aufteilung des Zielkapitals in seine wesentlichen Komponenten
• Aufteilung des Marktrisikos und des Versicherungsrisikos in seine wesentlichen Kompo- nenten
• Vergleich mit den Angaben aus der Vorberichtsperiode
Zum risikotragenden Kapital enthält der Bericht mindestens die folgenden Informationen (mit Erläuterungen):
• Aufteilung des risikotragenden Kapitals in seine wesentlichen Komponenten
• Vergleich mit den Angaben aus der Vorberichtsperiode
Das Versicherungsunternehmen kommentiert die ausgewiesene Solvabilität.
Das Versicherungsunternehmen weist im Bericht darauf hin, dass die aktuellen Informationen zur Solvabilität (risikotragendes Kapital, Zielkapital) denjenigen entsprechen, welche es der FINMA eingereicht hat und allenfalls noch einer aufsichtsrechtlichen Prüfung unterliegen.
V Bericht über die Finanzlage von beaufsichtigten Versicherungsgruppen/-konglomerate
Aufgehoben 83*-84*
Der Bericht von beaufsichtigten Versicherungsgruppen/-konglomerate enthält zusätzlich folgende Informationen:
• In Bezug auf Geschäftstätigkeit
• Beschreibung der rechtlichen Struktur
• Auflistung der wesentlichen Tochtergesellschaften und Beteiligungen unter Angabe der qualitativen oder quantitativen Beteiligungsverhältnisse
• Auflistung der Niederlassungen mit wesentlichem Geschäftsanteil im Verhältnis zur Stammgesellschaft
• Quantitative und qualitative Informationen zu Zweckgesellschaften wie Risikotrans- fer- oder Kapitaltransfergesellschaften sowie Joint Ventures
• In Bezug auf Unternehmenserfolg
• Quantitative Informationen zu den wichtigsten Märkten (gemessen am Prämienvolu- men)
• Qualitative Angaben zu relevanten Vorgängen und Transaktionen innerhalb des Konzerns
• In Bezug auf Risikoprofil
• Qualitative und quantitative Informationen über wesentliche Risikokonzentrationen auf Konzernebene
• In Bezug auf Kapitalmanagement
• Auflistung der wesentlichen Tochtergesellschaften
• Nachweis der Veränderungen des Eigenkapitals, sofern nicht bereits im Geschäfts- bericht publiziert
• Erläuterungen zur eingesetzten Kapitalisierungsstruktur, insbesondere hybrider, be- dingter und mezzaniner Kapitalisierungen.
VI Gesamtbericht über die Finanzlage
In der Schweiz beaufsichtigte Versicherungsgruppen/-konglomerate können einen Gesamtbericht veröffentlichen.
Der Gesamtbericht enthält eine getrennte Darstellung der zu veröffentlichenden Informationen für die einzelnen Versicherungsunternehmen und für die Versicherungsgruppe/das Versicherungskonglomerat.
VII Quantitative Vorlagen
Die FINMA definiert quantitative Vorlagen zum Bericht von Versicherungsunternehmen (siehe Anhang 1) und von beaufsichtigten Versicherungsgruppen/-konglomeraten (siehe Anhang 2).
Die quantitativen Vorlagen „Vereinfachte SST-Bilanz“ und „Solvabilität“ gelten nicht für Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland oder welche auf die Veröffentlichung von detaillierten Informationen gemäss Rz 17.1 verzichten.
Die quantitativen Vorlagen enthalten Angaben zur Berichtsperiode, zur Vorberichtsperiode sowie teilweise zu möglichen zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen.
VIII Verantwortung (Genehmigung, Sign-off)
Das Organ für die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle verantwortet den Bericht und genehmigt dessen Offenlegung im Sinne dieses Rundschreibens. Für Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland erfolgt die Genehmigung durch den Generalbevollmächtigten.
IX Veröffentlichungspflicht und –fristen
Aufgehoben 106*-107*
Sobald der Bericht veröffentlicht wird, wird er der FINMA unterbreitet.
Aufgehoben 109*-112*
Der begründete Antrag betreffend eine Befreiung oder Ausnahme von der Veröffentlichung ist der FINMA spätestens 30 Tage nach Ablauf der Berichtsperiode einzureichen. Eine Ausnahme von der Veröffentlichtungspflicht kann insbesondere beschränkt auf einzelne Bereiche des Berichts, die Frequenz der Veröffentlichung oder gesamthaft erfolgen. Die Befreiung oder Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht gilt ab dem Entscheid der FINMA.
Aufgehoben 114*-115*
X Aufgehoben
Aufgehoben 116*-118*
Verzeichnis der Änderungen
Das Rundschreiben wird wie folgt geändert: Diese Änderung wurde am 22.8.2019 beschlossen und tritt am 1.1.2020 in Kraft
Geänderte Rz Diese Änderungen wurden am 6.5.2021 beschlossen und treten am 1.7.2021 in Kraft
Neue Rz 13.1, 13.2, 13.3, 13.4, 13.5, 13.6, 13.7, Diese Änderungen wurden am 26.6.2024 beschlossen und treten am 1.9.2024 in Kraft
Neue Rz 17.1
Geänderte Rz 1, 2, 3, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 13.1, 15, 54, 58, 65, 72, 85, 87, 100,
101, 102, 103, 105, 108,
Aufgehobene Rz 4, 16, 23, 83, 84, 106, 107, 109, 110, 111, 112, 114, 115, 116, 117,
Übrige Änderungen Titel vor Rz 83 (Änderung), Titel vor Rz 115 (Aufhebung)
Die Anhänge des Rundschreibens werden wie folgt geändert: Diese Änderungen wurden am 31.3.2017 beschlossen und treten am 16.5.2017 in Kraft
Geändert Anhang 1: Währungen in den Templates „Marktnahe Bilanz Solo“ und „Solva Solo“ Anhang 2: Währungen in den Templates „Marktnahe Bilanz Konzern“ und „Solva Konzern“ Diese Änderungen wurden am 22.8.2019 beschlossen und treten am 1.1.2020 in Kraft
Geändert Anhang 1: Template „Marktnahe Bilanz Solo“ Anhang 2: Template „Marktnahe Bilanz Konzern“ Diese Änderungen wurden am 26.6.2024 beschlossen und treten am 1.9.2024 in Kraft
Geändert Anhang 1: Templates „Marktnahe Bilanz Solo“ und „Solva Solo“ Anhang 2: Templates „Marktnahe Bilanz Konzern“ und „Solva Konzern“