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FINMA-Rundschreiben "Verantwortlicher Aktuar"

FINMA-RS 2017/4 · FINMA-Enforcementfälle (Zusammenfassungen)

Vom 7. Dez. 2016

https://lexipedia.io/de/docs/ch/finma/rs-2017-4/de/finma-rundschreiben-verantwortlicher-aktuar

Abgerufen am 30. Aug. 2026

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  3. FINMA-Enforcementfälle (Zusammenfassungen)
Quelle

FINMA-Rundschreiben "Verantwortlicher Aktuar"

. Banken Erlass: Referenz: Laupenstrasse 27, 3003 Bern Finanzgruppen und -kongl. BankG Konkordanz: Andere Intermediäre Inkraftsetzung:

X Versicherer

Vers.-Gruppen und -Kongl. VAG Rechtliche Grundlagen:

Vermittler

Tel. +41 (0)31 327 91 00, Fax +41 (0)31 327 91 Vermögensverwalter Rundschreiben 17/4 Trustees

Verwalter von Koll.vermögen FINIG Fondsleitungen AVO Art. 99 1. Januar 2017 Kontoführende Wertpapierhäuser

www.finma.ch VAG Art. 23, 7. Dezember 2016

Nicht kontoführ. Wertpapierhäuser AVO-FINMA Art. 2–4

Handelsplätze Anforderungen an den verantwortlichen Ak- FINMAG Art. 7 Abs. 1 Bst. b

Zentrale Gegenparteien

Zentralverwahrer Verantwortlicher Aktuar FinfraG Adressaten Transaktionsregister FINMA-RS 17/4 „Verantwortlicher Aktuar“

Zahlungssysteme

Teilnehmer

SICAV

KmG für KKA

SICAF KAG Depotbanken

Vertreter ausl. KKA

Andere Intermediäre

SRO GwG SRO-Beaufsichtigte vormals FINMA-RS 08/16 „Verantwortliche(r) Aktuar/in“ vom 20. November 2008

Prüfgesellschaften Andere Ratingagenturen tuar

Die FINMA erlässt gestützt auf Art. 2–4 der Versicherungsaufsichtsverordnung-FINMA (AVO-FINMA, SR 961.011.1), Art. 99 der Aufsichtsverordnung (AVO; SR 961.011) sowie Art. 23 und 24 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG; SR 961.01) das vorliegende Rundschreiben.

Mit gleichwertigem Titel nach Art. 99 Abs. 1 AVO ist der Aktuarstitel eines vollständig qualifizierten Aktuars (fully qualified member, Full Member) einer ausländischen Aktuarvereinigung gemeint, welche zur Schweizerischen Aktuarvereinigung SAV äquivalente Anforderungen stellt.

Die Listen der ausländischen Aktuarvereinigungen, die solche Titel vergeben, sind einsehbar unter:

  • Europa: actuary.eu > about-the-aae > member-associations

  • Übersee: www.actuaries.org > about the IAA > Membership

Die Vertrautheit mit den schweizerischen Gegebenheiten nach Art. 99 Abs. 3 AVO setzt grundsätzlich voraus, dass die Person während mindestens der letzten drei Jahre eine breite aktuarielle Tätigkeit in den von dem Versicherungsunternehmen betriebenen Branchen in der Schweiz ausgeübt hat. Personen, die diese Bedingung nicht erfüllen, müssen nachweisen, dass sie über ein äquivalentes, ihrem Aufgabenbereich entsprechendes Wissen verfügen.

Nach Art. 23 Abs. 2 und 24 Abs. 1 VAG muss der verantwortliche Aktuar in der Lage sein, die finanziellen Folgen der Tätigkeit des Versicherungsunternehmens richtig einzuschätzen. Dies setzt insbesondere vertiefte Kenntnisse über die Rückstellungen und Versicherungsrisiken (Zeichnungs- und Rückstellungsrisiken) sowie ein Gesamtverständnis über die Finanzrisiken (Markt- und Kreditrisiken), die Szenarien und deren Aggregation namentlich im Zusammenhang mit dem SST voraus. Der verantwortliche Aktuar muss in der Lage sein, die Rückstellungen und Versicherungsrisiken im Gesamtkontext der Unternehmensrisiken zu beurteilen und die Auswirkungen auf die Solvenz zu verstehen.

In der Mitteilung zur Bestellung des verantwortlichen Aktuars muss angegeben werden, in welchem Verhältnis zum Versicherungsunternehmen er steht. Insbesondere müssen der FINMA Interessenkonflikte offen gelegt werden.

Die organisatorische Einbettung des verantwortlichen Aktuars in das Versicherungsunternehmen muss aufgezeigt werden. Sie muss sachgerecht sein und die Aufgabenerfüllung des verantwortlichen Aktuars gewährleisten.

Die Information über die Beendigung des Zusammenarbeitsverhältnisses nach Art. 4 AVO- FINMA hat eine Beschreibung der Gründe der Trennung, Demission oder Abberufung zu beinhalten. Alle für die Aufsicht relevanten Aspekte sind zu nennen.

Für den verantwortlichen Aktuar muss eine Stellvertretung bestehen. Die aktuariellen Kenntnisse der Stellvertretung müssen einen geordneten Übergang bis zur definitiven Bestellung des neuen verantwortlichen Aktuars gewährleisten.

Vorgeschlagene Personen für die Funktion des verantwortlichen Aktuars müssen der FINMA im Genehmigungsverfahren für ein Interview zur Verfügung stehen.