FINMA-Rundschreiben "Rechnungslegung – Banken"
I Gegenstand und Geltungsbereich
Das Rundschreiben bezieht sich auf die Vorschriften über die Buchführung und Rechnungslegung des 32. Titels des Obligationenrechts (Art. 957–963b OR; SR 220) sowie des Bankengesetzes vom 8. November 1934 (Art. 6–6b BankG; SR 952.0), der Bankenverordnung vom 30. April 2014 (Art. 25–42 BankV; SR 952.02) und der Rechnungslegungsverordnung-FINMA vom 31. Oktober 2019 (RelV-FINMA; SR 952.024.1) und enthält die entsprechende Verbuchungs- und Offenlegungspraxis. Es bildet zusammen mit den Rechnungslegungsvorschriften des Bankengesetzes, der Bankenverordnung und der RelV-FINMA die Rechnungslegungsvorschriften für Institute nach Art. 1 Abs. 1 RelV- FINMA. Diese sind einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung gemäss der Verordnung vom 21. November 2012 über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung gleichgestellt (Art. 2 Abs. 1 VASR; SR 221.432). Das Rundschreiben richtet sich an Banken nach Art. 1a BankG, Wertpapierhäuser nach Art. 2 Bst. e und Art. 41 des Finanzinstitutsgesetzes vom 15. Juni 2018 (FINIG;
SR 954.1) sowie an Finanzgruppen und Finanzkonglomerate nach Art. 3c Abs. 1 und BankG. Im Folgenden werden Banken, Wertpapierhäuser, Finanzgruppen und Finanzkonglomerat unter dem Begriff „Institute“, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate zusätzlich unter dem Begriff „Finanzgruppen“ zusammengefasst.
II Erfassung
A. Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Art. 15 RelV-FINMA)
Bewertungsänderungen sowie etwaige Zinsabgrenzungen von Finanzinstrumenten, welche mittels Fair-Value-Option zum Fair Value bewertet werden, werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst und im entsprechenden Anhang offengelegt. Allfällige Auswirkungen einer Veränderung der eigenen Kreditwürdigkeit auf den Fair Value nach der erstmaligen Bilanzierung können im Ausgleichskonto erfasst werden.
B. Finanzanlagen (Art. 16 RelV-FINMA)
Bei Schuldtiteln, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, werden ausfallrisikobedingte Wertveränderungen sofort zu Lasten der Position 1.6 «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» erfasst.
C Strukturierte Produkte
Die vom Institut festgelegten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze enthalten Angaben über die Behandlung der strukturierten Produkte. Die strukturierten Produkte werden wie folgt erfasst:
Aktiven aus strukturierten Produkten: Strukturierte Produkte, deren Bewertung aufgrund der Fair-Value-Option erfolgt, werden in der Position 1.8 «Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung» erfasst. Bei strukturierten Produkten, welche getrennt und separat bewertet werden, wird das Basisinstrument entsprechend der Art des Basisinstruments und das Derivat in der Position 1.7 «Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» respektive der Position 2.5 «Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» erfasst. Eine gemeinsame Erfassung in der Position des Basisinstruments ist gestattet.
Verpflichtungen aus strukturierten Produkten: Die selbst emittierten strukturierten Produkte, deren Bewertung aufgrund der Fair-Value-Option erfolgt, werden in der Position 2.6 «Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» erfasst. Bei selbst emittierten strukturierten Produkten, welche getrennt und separat bewertet werden, wird das Basisinstrument entsprechend der Art des Basisinstruments und das Derivat in der Position 1.7 «Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» respektive der Position 2.5 «Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» erfasst. Eine gemeinsame Erfassung in der Position des Basisinstruments ist gestattet.
D. Sicherungsbeziehungen (Art. 19 RelV-FINMA)
Die Erfolge aus dem Absicherungsgeschäft werden in der gleichen Position der Erfolgsrechnung erfasst wie die entsprechenden Erfolge aus dem Grundgeschäft. Im Falle von Macro-Hedges im Zinsengeschäft kann der Saldo entweder in der Position 1.1 «Zins- und Diskontertrag» oder in der Position 1.4 «Zinsaufwand» erfasst werden. Aufgelaufene Zinsen auf Absicherungsgeschäften, die in der Erfolgsrechnung nach der Accrual-Methode erfasst werden, werden nicht als Rechnungsabgrenzungen verbucht, sondern im Ausgleichskonto (in der Position 1.14 «Sonstige Aktiven» bzw. der Position 2.10 «Sonstige Passiven») erfasst, damit keine Doppelzählung mit bereits bilanzierten Wiederbeschaffungswerten erfolgt. Überschreitet die Auswirkung der Absicherungsgeschäfte die Auswirkung der Grundgeschäfte, wird der überschreitende Teil des derivativen Finanzinstruments einem Handelsgeschäft gleichgestellt. Die Erfassung des überschreitenden Teils erfolgt somit in der Position 3 «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» und nicht im Ausgleichskonto.
E. Sachanlagen (Art. 20 RelV-FINMA)
Vom Institut selbst entwickelte Software wird unter der Position 1.12 «Sachanlagen» bilanziert, sofern die Bedingungen für die Aktivierung von selbst erarbeiteten immateriellen Werten (siehe Art. 22 RelV-FINMA) sinngemäss erfüllt sind. Die Abschreibungsmethoden sowie die angewandten Bandbreiten für die vorgesehene Nutzungsdauer je Kategorie von Sachanlagen werden im Anhang offengelegt. Falls die Bandbreiten relativ gross sind, werden sie je Kategorie im Anhang erläutert. Wird eine
einmal festgelegte Abschreibungsmethode durch eine andere ersetzt, wird dies im Anhang offengelegt. Die für den Periodenerfolg wesentlichen Auswirkungen des Methodenwechsels werden für jede Anlagekategorie beziffert.
F. Wertberichtigungen für Ausfallrisiken a) Behandlung von überfälligen Zinsen (Art. 26 RelV-FINMA)
Künftig auflaufende Zinsen und Kreditkommissionen, die als Zinsbestandteil gelten, und überfällig sind, werden so lange nicht mehr der Erfolgsposition 1.1 «Zins- und Diskontertrag» gutgeschrieben, bis keine verfallenen Zinsen mehr länger als 90 Tage ausstehend sind. Eine rückwirkende Stornierung der Zinserträge ist nicht zwingend. Falls nicht rückwirkend storniert wird, werden die Forderungen aus den bis zum Ablauf der 90-Tage-Frist aufgelaufenen Zinsen (fällige, nicht bezahlte Zinsen und aufgelaufene Marchzinsen) über die Position 1.6 «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» wertberichtigt. Eine bezüglich der Frist abweichende Behandlung der überfälligen Zinsen wird im Anhang in den vom Institut festgelegten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen angegeben. Die überfälligen Zinsen werden nach dem Bruttoprinzip ermittelt. Die in einer anderen Berichtsperiode frei gewordenen Zinswertberichtigungen werden über die Erfolgsposition 1.6 «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» erfasst. b) Option zur Behandlung von Krediten mit häufigen und hohen Schwankungen (Art. 24 RelV-FINMA)
Für Kredite (mit entsprechenden Kreditlimiten), für welche eine Risikovorsorge notwendig ist und deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (z.B. Kontokorrentkredite), besteht folgende Option der Erfassung: • Die erstmalige sowie spätere Bildung der Risikovorsorge erfolgt gesamthaft (d.h. Wertberichtigungen für die effektive Benützung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpfte Kreditlimite) über die Position 1.6 «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft».
Bei Veränderungen der Ausschöpfung wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen Wertberichtigungen und Rückstellungen vorgenommen und in der Position «Darstellung der Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie der Reserven für allgemeine Bankrisiken und ihrer Veränderungen im Laufe des Berichtsjahres» entsprechend offengelegt.
Auflösungen von freiwerdenden Wertberichtigungen oder Rückstellungen erfolgen ebenfalls über die Position 1.6 «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Sofern von dieser Option Gebrauch gemacht wird, wird dies in den vom Institut festgelegten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen festgehalten.
G. Verbindlichkeiten (Art. 27 RelV-FINMA)
Bei Verbindlichkeiten, die einen Emissionswert aufweisen, welcher tiefer oder höher ist als der Nennwert (Disagio oder Agio), wird der Differenzbetrag bei der Bruttoverbuchung unter der Position 1.10 «Aktive Rechnungsabgrenzungen» bzw. der Position 2.9 «Passive Rechnungsabgrenzungen» erfasst. Bei der Brutto- und Nettoverbuchung wird das Disagio bis zum Endverfall der Verbindlichkeit über die Position 1.4 «Zinsaufwand» nach der Accrual-Methode aufgelöst. Die Verbuchung des Agios erfolgt sinngemäss.
H. Rückstellungen (Art. 28 RelV-FINMA)
Die Bildung von Rückstellungen und die erfolgswirksame (Teil-)Auflösung von nicht mehr erforderlichen Rückstellungen wird wie folgt erfasst:
Steuerrückstellungen über die Position 12 «Steuern»;
Vorsorgerückstellungen sowie Restrukturierungsrückstellungen im Zusammenhang mit Personalaufwand über die Position 5.1 «Personalaufwand»;
Andere Rückstellungen über die Position 7 «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste».
III Statutarischer Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung
A. Stetigkeit in Darstellung und Bewertung (Art. 37 RelV-FINMA)
Werden in einer Berichtsperiode Fehler aus früheren Perioden entdeckt, erfolgt die Korrektur in der Berichtsperiode erfolgswirksam nach Art. 37 RelV-FINMA über die ordentlichen Positionen der Erfolgsrechnung. Die Korrektur über die Position 10 «Ausserordentlicher Aufwand» oder die Position 9 «Ausserordentlicher Ertrag» ist bei betriebsfremden Geschäftsvorfällen zulässig. Ist der Betrag der Fehlerkorrektur wesentlich, werden der Grund des Fehlers im Anhang erläutert und die Auswirkungen quantitativ angegeben.
B. Stille Reserven (Art. 38 RelV-FINMA)
Stille Reserven in der Position 2.11 «Rückstellungen» werden in der Position 16 «Darstellung der Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie der Reserven für allgemeine Bankrisiken und ihrer Veränderungen im Laufe des Berichtsjahres» im Anhang unter der Unterposition «Übrige Rückstellungen» ausgewiesen.
Umbuchungen von stillen Reserven in Reserven für allgemeine Bankrisiken werden in der Position 16 «Darstellung der Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie der Reserven für allgemeine Bankrisiken und ihrer Veränderungen im Laufe des Berichtsjahres» im Anhang entsprechend offengelegt. Eine Aufwertung von Beteiligungen oder Sachanlagen bis höchstens zum Anschaffungswert wird im Anhang der Jahresrechnung angegeben und begründet.
C Wertberichtigungen für Ausfallrisiken
Es ist möglich, auf die erfolgswirksame Auflösung nicht mehr erforderlicher Wertberichtigungen zu verzichten. Diese stellen somit stille Reserven dar und werden erfolgsneutral in die Position 2.11 «Rückstellungen» oder die Position 2.12 «Reserven für allgemeine Bankrisiken» überführt (Umbuchung). Diese Zuweisung wird in der Position 16 «Darstellung der Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie der Reserven für allgemeine Bankrisiken und ihrer Veränderungen im Laufe des Berichtsjahres» im Anhang entsprechend offengelegt.
D. Rückstellungen (Art. 43 RelV-FINMA)
Es ist möglich, auf die Auflösung nicht mehr erforderlicher Rückstellungen, die seinerzeit zu Lasten der Erfolgsposition 7 «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» bzw. gemäss Rz 17 und 18 dotiert wurden, zu verzichten. Diese stellen somit stille Reserven dar und werden entsprechend behandelt (Umwandlung und Offenlegung in der Position 16 «Darstellung der Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie der Reserven für allgemeine Bankrisiken und ihrer Veränderungen im Laufe des Berichtsjahres» in der Unterposition «Übrige Rückstellungen») oder erfolgsneutral in die Position 2.12 «Reserven für allgemeine Bankrisiken» überführt (Umbuchung). Diese Zuweisung wird in der Position 16 «Darstellung der Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie der Reserven für allgemeine Bankrisiken und ihrer Veränderungen im Laufe des Berichtsjahres» im Anhang entsprechend offengelegt.
E. Reserven für allgemeine Bankrisiken (Art. 46 RelV-FINMA)
Reserven für allgemeine Bankrisiken werden erfasst:
Über die Position 11 «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken»;
aufgrund einer Umbuchung von bisher betriebswirtschaftlich erforderlicher Wertberichtigungen und Rückstellungen, soweit diese zulasten der Position 7 «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet wurden; oder
mittels Umbuchung von stillen Reserven in der Position 2.11 «Rückstellungen».
Werden die in einer Rechnungsperiode neu nicht mehr erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen in der gleichen Rechnungsperiode für die Bildung von Reserven für allgemeine Bankrisiken verwendet (Umbuchung), wird dies in der Position 16 «Darstellung der Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie der Reserven für allgemeine Bankrisiken und ihrer Veränderungen im Laufe des Berichtsjahres» im Anhang entsprechend offengelegt.
F. Mitarbeiterbeteiligungspläne (Art. 49 RelV-FINMA)
Allfällige Differenzen bei der Erfüllung (Settlement) werden über die Position 5.1 «Personalaufwand» verbucht.
IV Statutarischer Einzelabschluss True and Fair View
A. Stetigkeit in Darstellung und Bewertung (Art. 51 RelV-FINMA)
Die Rz 27 über die Stetigkeit in Darstellung und Erfassung gilt sinngemäss auch für den statutarischen Einzelabschluss True and Fair View.
B. Mitarbeiterbeteiligungspläne (Art. 63 RelV-FINMA)
Die Rz 38 über die Behandlung von allfälligen Differenzen bei der Erfüllung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen gilt sinngemäss auch für den statutarischen Einzelabschluss True and Fair View.
V Zusätzlicher Einzelabschluss True and Fair View
Verdeckte Leistungen von Beteiligten werden in der «Kapitalreserve» erfasst. Sie entstehen, wenn eigene Kapitalanteile unter dem Fair Value erworben werden oder wenn eigene Kapitalanteile im Rahmen eines Wiederverkaufs zu einem über dem Fair Value liegenden Preis veräussert werden, oder ein Beteiligter oder eine verbundene Gesellschaft Geld oder andere Güter oder Leistungen erbringt, ohne dass das Institut eine Gegenleistung gibt oder wenn diese Gegenleistung kleiner als der Fair Value der erhaltenen Leistung ist. Keine Anpassung ist für normale Kapitalerhöhungen mit einem Emissionspreis unter dem aktuellen Fair Value notwendig, solange die zufliessenden Mittel selbst zum Fair Value erfasst werden. Verdeckte Leistungen an Beteiligte werden zulasten der Position «Kapitalreserve» erfasst. Sie entstehen, wenn eigene Kapitalanteile über dem Fair Value erworben oder unter dem Fair Value veräussert werden, oder dem Beteiligten oder einer verbundenen Ge-
sellschaft Güter oder Leistungen abgegeben werden, ohne das Institut eine Gegenleistung erhält oder wenn diese Gegenleistung kleiner als der Fair Value der gegebenen Leistung ist.
VI Konzernrechnung
Die Rz 41–43 über die Behandlung von Transaktionen mit Beteiligten gelten sinngemäss für die Konzernrechnung.
VII Übergangsbestimmungen
Die Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken sowie von Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften kann für den Abschluss des Geschäftsjahres 2020 auch nach dem FINMA-RS 15/1 „Rechnungslegung Banken“ erfolgen.
Anhang 1
der Bilanz und der Ausserbilanzgeschäfte
Die nachfolgenden Erläuterungen zum Inhalt der einzelnen Positionen erfassen die wesentlichen Elemente. Die Aufzählung der einzubeziehenden Elemente ist nicht abschliessend. Pos. 1 Aktiven Pos. 1.1 Flüssige Mittel
kurante schweizerische Münzen und Banknoten, ohne Numismatik;
fremde Geldsorten, soweit sie frei in Schweizer Franken konvertierbar sind;
Guthaben bei Postämtern im Ausland, sofern die Guthaben eine unbeschränkte Garantie des entsprechenden Staates aufweisen und frei transferierbar sind;
Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank;
Giroguthaben bei von der FINMA anerkannten Girozentralen;
Sichtguthaben bei einer ausländischen Notenbank;
Clearing-Guthaben ausländischer Filialen bei einer anerkannten Clearing-Bank des betreffenden Landes. Pos. 1.2 Forderungen gegenüber Banken
alle Forderungen gegenüber Banken, soweit nicht unter einer anderen Position auszuweisen;
• Forderungen gegenüber kontoführenden Wertpapierhäusern nach dem FINIG;
Forderungen gegenüber Notenbanken, Clearinginstituten und ausländischen Postämtern, soweit sie nicht unter Position 1.1 auszuweisen sind;
fällige, nicht bezahlte Zinsen;
Lieferansprüche aus Edelmetallguthaben gegenüber Banken ausserhalb des Handelsgeschäfts;
Handelswechsel, wenn der Bezogene eine Bank ist;
Eigenwechsel an die Order der Bank (blosse Sicherungswechsel fallen ausser Betracht);
Checks, wenn der Aussteller eine Bank ist. Pos. 1.3 Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
Forderungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities-Borrowing- und Reverse-Repurchase-Geschäften. Pos. 1.4 Forderungen gegenüber Kunden
Alle Forderungen gegenüber Nicht-Banken, soweit nicht unter einer anderen Position auszuweisen;
hypothekarisch gedeckte Forderungen in Form von Kontokorrent-Krediten, einschliesslich Baukredite vor der Konsolidierung und Betriebskredite;
Anhang 1
der Bilanz und der Ausserbilanzgeschäfte
Forderungen des Instituts als Leasinggeber im Rahmen des Finanzierungsleasings, ohne Immobilien-Finanzierung;
Lieferungsansprüche aus Edelmetallguthaben gegenüber Kunden, ausserhalb des Handelsgeschäfts;
fällige, nicht bezahlte Zinsen;
Handelswechsel, wenn der Bezogene keine Bank ist;
Checks, wenn der Aussteller keine Bank ist. Pos. 1.5 Hypothekarforderungen
direkte und indirekte Grundpfandforderungen in Form von Darlehen gegen Grundpfanddeckung (Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Grundpfandtiteln);
Terrainkredite in Form von Darlehen und Festen Vorschüssen;
Immobilien-Finanzleasing;
fällige, nicht bezahlte Zinsen. Pos. 1.6 Handelsgeschäft Alle im Rahmen des Handelsgeschäftes gehaltenen und im Eigentum des Institutsbefindlichen
Schuldtitel, Geldmarktpapiere / -geschäfte;
Beteiligungstitel;
physische und in Kontoform gehaltene Edelmetalle und Rohstoffe;
Kryptowährungen;
weitere Handelsaktiven. Pos. 1.7 Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente
Positive Wiederbeschaffungswerte aller am Bilanzstichtag offener derivativer Finanzinstrumente aus Eigen- und Kundengeschäften (bezüglich Aufrechnung vgl. Art. 8 Abs. 2 Bst. d RelV-FINMA), und zwar unbesehen der erfolgsmässigen Behandlung beispielsweise von Absicherungsgeschäften. Für die Bilanzierung von Wiederbeschaffungswerten aus Kundengeschäften gelten folgende Grundsätze: Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente aus Kundengeschäften werden bilanziert, sofern dem Institut während der Restlaufzeit des Kontraktes ein Risiko erwachsen kann, falls der Kunde einerseits oder die andere Gegenpartei (Börse, Börsenmitglied, Emittent des Instruments, Broker usw.) andererseits allfälligen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Aus diesem Grundsatz werden folgende Regeln abgeleitet:
Ausserbörsliche Kontrakte (OTC):
Anhang 1
der Bilanz und der Ausserbilanzgeschäfte
Institut als Kommissionär: Die Wiederbeschaffungswerte aus Kommissionsgeschäften werden grundsätzlich bilanziert, es sei denn, das Institut gibt dem Kunden die Gegenpartei namentlich bekannt. In diesem Fall trägt das Institut nur ein Kreditrisiko, sofern der Kontrakt für den Kunden einen Verlust darstellt. Folglich werden nur solche positiven Wiederbeschaffungswerte bilanziert. Als Gegenbuchungen gelten die entsprechenden negativen Wiederbeschaffungswerte, d.h. der Gewinn der Gegenpartei, mit der das Institut in eigenem Namen für fremde Rechnung handelt. Sofern hingegen der Kontrakt für den Kunden einen Gewinn darstellt, wird das Geschäft nicht bilanziert. Ist ein Institut aus technischen Gründen nicht in der Lage, diese Unterscheidungen vorzunehmen, so werden sämtliche Wiederbeschaffungswerte aus Kommissionsgeschäften bilanziert. Das Institut hält in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen entsprechend fest, nach welchen Grundsätzen es das Wiederbeschaffungswerte aus Kommissionsgeschäften erfasst.
Institut als Eigenhändler: Wiederbeschaffungswerte werden bilanziert.
Institut als Mäkler: Wiederbeschaffungswerte werden nicht bilanziert.
Börsengehandelte Kontrakte (exchange traded) Institut als Kommissionär: Wiederbeschaffungswerte werden grundsätzlich nicht bilanziert, es sei denn, der aufgelaufene Tagesverlust (variation margin) ist ausnahmsweise nicht durch die effektiv einverlangte Einschussmarge (initial margin) vollständig abgedeckt. Ausweispflichtig ist nur der ungedeckte Teil. Im Falle von Traded Options ist der Ausweis nur dann erforderlich, wenn die effektiv einverlangte maintenance margin den Tagesverlust des Kunden nicht vollständig abdeckt. Ausweispflichtig ist auch hier nur der ungedeckte Teil. Tagesgewinne der Kunden werden nie ausgewiesen.
Nach dem Erfüllungstagprinzip verbuchte Kassageschäfte mit positiven Wiederbeschaffungswerten. Pos. 1.8 Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung Finanzinstrumente ausserhalb des Handelsgeschäfts, für welche das Institut die Fair-Value-Option gemäss Art. 15 RelV-FINMA gewählt hat. Pos. 1.9 Finanzanlagen Weder mit der Absicht des Handels – und im Falle von Beteiligungstiteln und Liegenschaften – noch mit der Absicht der dauernden Anlage gehaltene und im Eigentum des Instituts befindliche
Wertschriften und Wertrechte auf Wertschriften;
Geldmarktpapiere wie BIZ-Wechsel, Bankers Acceptances, Commercial Papers, Certificates of Deposit, Treasury Bills sowie Geldmarktbuchforderungen;
Wertrechte auf Geldmarkt- und ähnliche Papieren;
Schuldbuchforderungen gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
Anhang 1
der Bilanz und der Ausserbilanzgeschäfte
aus dem Kreditgeschäft übernommene zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften, Beteiligungstitel und Waren;
physische Edelmetalle;
Kryptowährungen für eigene Rechnung;
Kryptowährungen für Rechnung von Kunden, falls die Kryptowährungen im Konkursfall des Instituts nicht aussonderbar sind. Finanzinstrumente, für welche das Institut die Fair-Value-Option gewählt hat, werden unter Position 1.8 ausgewiesen. Pos. 1.10 Aktive Rechnungsabgrenzungen Alle aus periodengerechter Abgrenzung von Zinsen und anderen Erfolgspositionen, Agios auf Aktivpositionen und Disagios auf Passivpositionen, sowie aus übrigen Abgrenzungen entstehende Aktiven werden hier ausgewiesen (Transitorische Aktiven). Pos. 1.11 Beteiligungen
im Eigentum des Instituts befindliche Beteiligungstitel, die mit der Absicht dauernder Anlage gehalten werden, unabhängig des stimmberechtigten Anteils;
im Eigentum des Instituts befindliche Beteiligungen mit Infrastrukturcharakter für das Institut, insbesondere Beteiligungen an Gemeinschaftswerken;
Forderungen gegenüber Unternehmen, an denen das Institut dauernd beteiligt ist, sofern sie steuerrechtlich Eigenkapital darstellen. Pos. 1.12 Sachanlagen
Liegenschaften, es sei denn, es handle sich um in den Finanzanlagen bilanzierte Bestände;
Saldi von Bau- und Umbaurechnungen;
Einbauten in fremde Liegenschaften;
übrige Sachanlagen;
Objekte im Finanzierungsleasing;
selbst entwickelte oder erworbene Software. Pos. 1.13 Immaterielle Werte
Goodwill;
Patente;
Lizenzen;
übrige immaterielle Werte. Pos. 1.14 Sonstige Aktiven
aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitragsreserven und allenfalls von anderen Aktiven (wirtschaftlicher Nutzen) aus Vorsorgeeinrichtungen;
Anhang 1
der Bilanz und der Ausserbilanzgeschäfte
Aktivsaldo des Ausgleichskontos für in der Berichtsperiode nicht erfolgswirksame Wertanpassungen. Dieses umfasst insbesondere:
nicht erfolgswirksame Anpassungen von Wiederbeschaffungswerten derivativer Finanzinstrumente;
nicht erfolgswirksame Wertanpassungen aus dem Darlehensgeschäft mit anderen Vermögenswerten als Geld;
Zinskomponenten aus vor Endfälligkeit veräusserten Finanzanlagen mit der Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit (Art. 16 Abs. 2 RelV-FINMA);
Zinskomponenten aus vor Endfälligkeit veräusserten Absicherungsgeschäften;
Bei Anwendung eines anerkannten internationalen Standards zur Rechnungslegung für einen Geschäftsvorfall gemäss Art. 3 Abs. 4 RelV- FINMA im statutarischen Einzelabschluss entstehende direkte Buchungen ins Eigenkapital.
Coupons;
fremde Geldsorten, soweit nicht unter Position 1.1 enthalten;
reine Abrechnungskonti;
Saldo aus dem institutsinternen Geschäftsverkehr;
Waren;
indirekte Steuern;
aktive latente Ertragssteuern Pos. 1.15 Nicht einbezahltes Gesellschaftskapital Pos. 1.16 Total Aktiven Pos. 1.16.1 Total nachrangige Forderungen Pos. 1.16.1.1 davon mit Wandlungspflicht und / oder Forderungsverzicht
Pos. 2 Passiven Pos. 2.1 Verpflichtungen gegenüber Banken Analog Position 1.2 Forderungen gegenüber Banken
passivierte Leasingraten aus von Banken geleasten Objekten, soweit in der Bilanz aktiviert;
Hypotheken Dritter auf eigenen Liegenschaften, sofern eine Bank Gläubigerin ist.
Anhang 1
der Bilanz und der Ausserbilanzgeschäfte
Pos. 2.2 Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities-Lending- und Repurchase-Geschäften. Pos. 2.3 Verpflichtungen aus Kundeneinlagen
alle Finanzverpflichtungen gegenüber Nicht-Banken, soweit nicht unter einer anderen Position auszuweisen;
Termingelder. Pos. 2.4 Verpflichtungen aus Handelsgeschäften
Alle Shortbestände im Zusammenhang mit den in Pos. 1.6 «Handelsgeschäft» erwähnten Instrumenten;
Nach dem Abschlusstagprinzip verbuchte Verpflichtungen aus Shortpositionen aufgrund von Kassaleerverkäufen nach Netting je Valor und pro Gegenpartei für OTC-Geschäfte; falls bei börslichen Transaktionen eine Lieferung gegen Zahlung vorgesehen ist, kann ein Netting je Valor vorgenommen werden. Pos. 2.5 Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente
Negative Wiederbeschaffungswerte aller am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente aus Eigen- und Kundengeschäften (bzgl. Aufrechnung siehe Art. 8 Abs. 2 Bst. d RelV-FINMA, bzgl. Bilanzierung von Wiederbeschaffungswerten aus Kundengeschäften siehe Rz 35–43 dieses Anhangs);
Nach dem Erfüllungstagprinzip verbuchte Kassageschäfte mit negativen Wiederbeschaffungswerten. Pos. 2.6 Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung Finanzinstrumente ausserhalb des Handelsgeschäfts, für welche das Institut die Fair-Value-Option gemäss Art. 15 RelV-FINMA gewählt hat. Pos. 2.7 Kassenobligationen Pos. 2.8 Anleihen und Pfandbriefdarlehen
von Institut emittierte Obligationen-, Options- und Wandelanleihen;
vom Institut ausgegebene Geldmarkt- und ähnliche Papiere, sofern der Gläubiger nicht bekannt ist;
Darlehen der Pfandbriefzentralen;
Darlehen der Emissionszentralen. Pos. 2.9 Passive Rechnungsabgrenzungen Analog zu Position 1.10 «Aktive Rechnungsabgrenzungen» Zudem werden in dieser Position erfasst:
Abgrenzungen für geschuldete Steuern;
Anhang 1
der Bilanz und der Ausserbilanzgeschäfte
Abgrenzungen für aktienbasierte Vergütungen, sofern keine Erfassung in der Position «Kapitalreserve» erfolgt;
noch nicht bezahlte Sozialabgaben und Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen. Pos. 2.10 Sonstige Passiven
Passivsaldo des Ausgleichskontos für in der Berichtsperiode nicht erfolgswirksame Wertanpassungen. Dieses umfasst insbesondere:
Anpassungen von Wiederbeschaffungswerten derivativer Finanzinstrumente im Falle von Absicherungsgeschäften;
Wertanpassungen aus dem Darlehensgeschäft mit anderen Vermögenswerten als Geld;
Zinskomponenten aus vor Endfälligkeit veräusserten Finanzanlagen mit der Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit (Art. 16 Abs. 2 RelV-FINMA);
Zinskomponenten aus vor Endfälligkeit veräusserten Absicherungsgeschäften.
passivierte Leasingraten aus von Nicht-Banken geleasten Objekten, soweit in der Bilanz aktiviert;
Hypotheken Dritter auf eigenen Liegenschaften, sofern eine Nicht-Bank Gläubigerin ist;
institutseigene „Fonds“ ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie beispielsweise Vorsorge- und Wohltätigkeitsfonds;
reine Abrechnungskonti;
Saldo aus dem institutsinternen Geschäftsverkehr;
fällige, nicht eingelöste Coupons und Schuldtitel;
indirekte Steuern;
übrige Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen sowie nicht-finanzielle Verpflichtungen;
Badwill (ausser Lucky Buy) im Zusammenhang mit erwarteten Mittelabflüssen. Pos. 2.11 Rückstellungen
Rückstellungen für die Abdeckung von Risiken, die auf einem vergangenen Ereignis begründet sind und einen in Höhe oder Fälligkeit ungewissen, aber verlässlichen schätzbaren Mittelabfluss erwarten lässt;
Rückstellungen für latente Steuern;
Rückstellungen aus Vorsorgeverpflichtungen;
Restrukturierungsrückstellungen;
übrige Rückstellungen;
stille Reserven im Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung.
Anhang 1
der Bilanz und der Ausserbilanzgeschäfte
Pos. 2.12 Reserven für allgemeine Bankrisiken Reserven für allgemeine Bankrisiken werden über die Position 11 der Erfolgsrechnung «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken», und im Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung durch eine Umbuchung von neu nicht mehr notwendigen Wertberichtigungen und Rückstellungen oder durch eine Umbuchung von stillen Reserven gebildet. Die Auflösung der Reserven für allgemeine Bankrisiken erfolgt über die Position 11 der Erfolgsrechnung «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken». Pos. 2.13 Gesellschaftskapital
Aktien-, Genossenschafts-, Dotationskapital;
Kommanditsumme;
einbezahlte Kapitalkonti;
Partizipationskapital. Pos. 2.14 Gesetzliche Kapitalreserve
Agio aus Kapitalerhöhungen;
A-Fonds-Perdu-Zuschüsse;
statutarischer Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung und statutarischer Einzelabschluss True and Fair View: Die Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen wird separat ausgewiesen (davon-Position);
zusätzlicher Einzelabschluss True and Fair View und Konzernrechnung: Veräusserungserfolg aus dem Handel mit eigenen Beteiligungstiteln;
zusätzlicher Einzelabschluss True and Fair View und Konzernrechnung: Beträge im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen im Falle von echten Eigenkapitalinstrumenten sowie allfällige Differenzen bei der Erfüllung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen;
zusätzlicher Einzelabschluss True and Fair View und Konzernrechnung: Eigenkapitaltransaktionskosten;
zusätzlicher Einzelabschluss True and Fair View und Konzernrechnung: Die Position heisst «Kapitalreserve». Pos. 2.15 Gesetzliche Gewinnreserve
Die Äufnung erfolgt gemäss den einschlägigen Vorschriften des Obligationenrechts;
statutarischer Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung und statutarischer Einzelabschluss True and Fair View:
Veräusserungserfolg aus dem Handel mit eigenen Beteiligungstiteln;
zusätzlicher Einzelabschluss True and Fair View und Konzernrechnung: Die Position heisst «Gewinnreserve».
Anhang 1
der Bilanz und der Ausserbilanzgeschäfte
Pos. 2.16 Freiwillige Gewinnreserven
Der Ausweis dieser Position erfolgt nur im statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung und im statutarischen Einzelabschluss True and Fair View;
Im zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View und in der Konzernrechnung erfolgt der Ausweis in der Position Gewinnreserve. Pos. 2.17 Eigene Kapitalanteile (Minusposition) Alle eigenen Kapitalanteile im Besitz des Instituts (Kapitalanteile anderer Gesellschaften der Finanzgruppe gelten nicht als eigene Kapitalanteile des Instituts). Pos. 2.18 Gewinnvortrag / Verlustvortrag Pos. 2.19 Gewinn / Verlust (Periodenerfolg) Pos. 2.20 Total Passiven Pos. 2.20.1 Total nachrangige Verpflichtungen Pos. 2.20.1.1 davon mit Wandlungspflicht und / oder Forderungsverzicht
Pos. 3 Ausserbilanzgeschäfte Pos. 3.1 Eventualverpflichtungen
Kreditsicherungsgarantien in Form von Aval-, Bürgschafts- und Garantieverpflichtungen einschliesslich Garantieverpflichtungen in Form unwiderruflicher Akkreditive, Indossamentsverpflichtungen aus Rediskontierung, Anzahlungsgarantien und ähnliches wie Pfandbestellungen zugunsten Dritter, aufgrund interner Regressverhältnisse nicht bilanzierte Anteile von Solidarschulden (z.B. bei einfachen Gesellschaften) oder rechtlich verbindliche Patronatserklärungen. Charakteristisch für diese Eventualverbindlichkeiten ist, dass eine bereits bestehende Schuld eines Hauptschuldners zugunsten eines Dritten garantiert wird.
Bietungsgarantien (bid bonds), Lieferungs- und Ausführungsgarantien (performance bonds), Bauhandwerkerbürgschaften, Letters of Indemnity, übrige Gewährleistungen einschliesslich Gewährleistungen in Form unwiderruflicher Akkreditive und ähnliches. Charakteristisch für diese Eventualverbindlichkeiten ist, dass zum Zeitpunkt, in dem das Geschäft abgeschlossen und als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen wird, noch keine Schuld des Hauptschuldners zugunsten eines Dritten besteht, jedoch in Zukunft eine solche entstehen kann, z.B. bei Eintreten eines Haftpflichtfalles.
unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven;
übrige Eventualverpflichtungen, die verlässlich schätzbar sind.
Anhang 1
der Bilanz und der Ausserbilanzgeschäfte
Pos. 3.2 Unwiderrufliche Zusagen
am Bilanzstichtag nicht benützte, aber verbindlich abgegebene, unwiderrufliche Zusagen zur Erteilung von Krediten oder zu andern Leistungen. Erteilte Kreditlimiten, die durch das Institut jederzeit gekündigt werden können, werden nicht ausgewiesen, ausser die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt mehr als sechs Wochen.
feste Übernahmezusagen aus Wertschriftenemissionen abzüglich feste Zeichnungen;
feste Kreditablösezusagen (Kreditzusage an den Käufer, Sicherstellung des Anspruchs des Gläubigers mit einer Bankgarantie). Sind die beiden, eine Einheit bildenden Verpflichtungsgeschäfte des Instituts so strukturiert, dass weder abwicklungstechnische, noch wirtschaftliche, noch rechtliche Risiken eintreten können, wird nur die unwiderrufliche Zusage in der Ausserbilanz ausgewiesen, weil deren Erfüllung als sicher gilt und die Garantie nur eventuell zu erfüllen ist.
Zahlungsverpflichtung gegenüber der Einlagensicherung. Pos. 3.3 Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen auf Aktien und anderen Beteiligungstiteln. Pos. 3.4 Verpflichtungskredite
Verpflichtungen aus aufgeschobenen Zahlungen (deferred payments);
Akzeptverpflichtungen (nur Verbindlichkeiten aus im Umlauf befindlichen Akzepten);
übrige Verpflichtungskredite; soweit nicht mindestens einseitig erfüllt.
Anhang 2
der Erfolgsrechnung
Die nachfolgenden Erläuterungen zum Inhalt der einzelnen Positionen erfassen die wesentlichen Elemente. Die Aufzählung der einzubeziehenden Elemente ist nicht abschliessend. Bei den mit «Ertrag» bzw. «Aufwand» bezeichneten Positionen wird grundsätzlich das Bruttoprinzip angewendet, es sei denn bei den Erläuterungen zu den einzelnen Positionen stehe ausdrücklich etwas anderes. Bei den mit «Erfolg» oder «Veränderungen» bezeichneten Positionen können Ertrag und Aufwand verrechnet werden. Pos. 1 Erfolg aus dem Zinsengeschäft Pos. 1.1 Zins- und Diskontertrag
Aktivzinsen, unter Berücksichtigung von Rz 14-15.;
Kreditkommissionen, die als Zinsbestandteil gelten;
Ertrag aus dem Wechseldiskont;
Refinanzierungsertrag aus Handelspositionen, sofern dieser der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» belastet wird (siehe dazu auch Art. 9 Abs. 2 Bst. f RelV-FINMA);
ähnliche, mit dem Zinsengeschäft unmittelbar zusammenhängende Komponenten. Die Erfolge aus Währungsswaps, welche ausschliesslich zum Zweck eingegangen wurden, das Zinsdifferenzgeschäft zu betreiben, können in dieser Position ausgewiesen werden. Negativzinsen auf Aktivgeschäften werden im Zinsertrag erfasst (Reduktion des Zinsertrages). Wenn diese wesentlich sind, werden ihre Auswirkungen im Anhang der Jahresrechnung dargestellt. Pos. 1.2 Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft Diese Position ist nur auszuweisen, wenn das Institut den Zins- und Dividendenertrag aus dem Handelsgeschäft nicht mit dem Refinanzierungsaufwand für das Handelsgeschäft in der Position 3 «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair- Value-Option» verrechnet. Institute, welche die Refinanzierung der im Handelsgeschäft eingegangenen Positionen mit dem Zinsengeschäft verrechnen, erwähnen dies im Anhang in den vom Institut festgelegten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Pos. 1.3 Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen Pos. 1.4 Zinsaufwand
Passivzinsen;
Übrige zinsähnliche Aufwände;
Verzinsung von nachrangigen Darlehen;
Zinsen für Hypotheken Dritter auf eigenen Liegenschaften, einschliesslich Zinskomponenten der Immobilien-Finanzleasingraten.
Anhang 2
der Erfolgsrechnung
Negativzinsen auf Passivgeschäften werden im Zinsaufwand erfasst (Reduktion des Zinsaufwandes). Wenn diese Minusposition wesentlich ist, wird ihre Auswirkung im Anhang der Jahresrechnung dargestellt. Pos. 1.5 Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft Pos. 1.6 Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft
Bildung und Auflösung von betriebsnotwendigen Wertberichtigungen für Ausfall- und Länderrisiken, sofern im Zusammenhang mit dem Zinsengeschäft. Die Bildung bzw. Auflösung von Wertberichtigungen wird netto verbucht (Neubildungen minus zwingende Auflösungen von betriebswirtschaftlich nicht mehr benötigten Posten). Wiedereingänge aus bereits in früheren Perioden abgeschriebenen Forderungen werden ebenfalls in dieser Position erfasst. Sofern das Institut eine Aufteilung vornimmt: Anteil der ausfallrisikobedingten Wertänderungen von zum Niederstwert bewerteten Finanzanlagen (die marktbedingten Wertänderungen werden in der Position 4.5 «Anderer ordentlicher Aufwand» bzw. in der Position 4.4 «Anderer ordentlicher Ertrag» verbucht). Für die Risikovorsorge von Krediten (mit entsprechenden Kreditlimiten), deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (z.B. Kontokorrentkredite): Siehe Option gemäss Rz 16–20. Erstmalige Abschreibungen der Liegenschaft auf den effektiven Marktwert, sofern die Liegenschaft aus Zwangsverwertungen ohne Drittinteressenten übernommen wurde.
Verluste im Zusammenhang mit dem Zinsengeschäft [realisierte Verluste aus Finanzanlagen ohne Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt) werden unter Position 4.1 «Erfolg aus Veräusserung von Finanzanlagen» ausgewiesen]. Pos. 1.7 Subtotal Netto-Erfolg Zinsengeschäft Pos. 2 Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft Hier werden nicht nur Kommissionen im engeren Sinne, sondern generell Erträge und Aufwände aus dem ordentlichen Dienstleistungsgeschäft erfasst. Pos. 2.1 Kommissionsertrag Wertschriften und Anlagegeschäft
Depotgebühren;
Courtagen;
Ertrag aus dem Wertschriftenemissionsgeschäft, sowohl aus kommissionsweisen Übernahmen als auch aus Festübernahmen, soweit es ein Institut nicht
vorzieht, den Primärhandelserfolg unter der Position 3 «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» auszuweisen. Institute, die den Primärhandelserfolg unter der Position 3 «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausweisen, halten dies in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen im Anhang der Jahresrechnung entsprechend fest;
Anhang 2
der Erfolgsrechnung
Couponserträge;
Kommissionen aus dem Vermögensverwaltungsgeschäft;
Erhaltene Retrozessionen, die keiner Herausgabepflicht an Kunden unterliegen;
Kommissionen aus dem Treuhandgeschäft. Erträge aus treuhänderischen Anlagen und deren Vergütung an den Auftraggeber dürfen nicht in die Erfolgsrechnung aufgenommen werden;
Beratungskommissionen Anlagegeschäft;
Kommissionen aus Erbschafts-, Gesellschaftsgründungs- und Steuerberatungen. Pos. 2.2 Kommissionsertrag Kreditgeschäft
Bereitstellungs-, Kautions- und Akkreditivbestätigungskommissionen;
Beratungskommissionen. Pos. 2.3 Kommissionsertrag übriges Dienstleistungsgeschäft
Schrankfachmieten;
Kommissionen Zahlungsverkehr;
Ertrag aus dem Wechselinkasso;
Dokumentarinkassokommissionen. Pos. 2.4 Kommissionsaufwand
bezahlte Retrozessionen;
bezahlte Depotgebühren;
bezahlte Courtagen. Von vorneherein vereinbarte Retrozessionen können mit den entsprechenden Kommissionserträgen verrechnet werden. Pos. 2.5 Subtotal Erfolg Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft Pos. 3 Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option
Kursgewinne und -verluste aus dem Handelsgeschäft mit Wertschriften und - rechten, Buchforderungen, anderen handelbaren Forderungen und Verpflichtungen, Devisen und Noten, Edelmetallen, Rohstoffen, derivativen Finanzinstrumenten (vorbehalten bleibt die in Rz 7 dieses Anhangs erwähnte Verbuchungsoption) usw.;
Kursgewinne und -verluste auf ausgeliehenen Vermögenswerten des Handelsgeschäfts;
Bezugsrechtserlöse;
Bewertungsergebnis aus der Umrechnung von Fremdwährungspositionen;
Anhang 2
der Erfolgsrechnung
• mit dem Handelsgeschäft unmittelbar zusammenhängende, zum Teil in die Kurse eingerechnete Komponenten, wie Brokerage, Transport- und Versicherungsaufwand, Gebühren und Abgaben, Schmelzkosten usw.;
Bei einer Verrechnung der Refinanzierung der Handelspositionen gemäss Rz dieses Anhangs sind sowohl die Zins- und Dividendenerträge aus dem Handelsgeschäft wie auch der Refinanzierungsaufwand in diese Position einzubeziehen;
Gewinne und Verluste aus Bewertungsanpassungen von Positionen, für welche die Fair-Value-Option gemäss Art. 15 RelV-FINMA gewählt wurde. Pos. 4 Übriger ordentlicher Erfolg Pos. 4.1 Erfolg aus Veräusserung von Finanzanlagen Realisierter Erfolg bei Finanzanlagen, die nach dem Niederstwertprinzip bewertet werden. Der realisierte Erfolg entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkaufspreis. Im Laufe der Berichtsperiode bereits verbuchte Wertanpassungen werden nicht in die Position 4.1 «Erfolg aus Veräusserung von Finanzanlagen» umgebucht. Pos. 4.2 Beteiligungsertrag
Dividendenertrag aus Beteiligungen;
Zinsertrag auf Darlehen, die als Eigenkapital gelten (siehe dazu auch Rz des Anhangs 1);
Erträge der nach der Equity-Methode erfassten Beteiligungen im zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View und im Konzernabschluss. Gewinne und Verluste aus Beteiligungsverkäufen werden nicht hier, sondern in der Position 9 «Ausserordentlicher Ertrag» bzw. in der Position 10 «Ausserordentlicher Aufwand» erfasst. Pos. 4.3 Liegenschaftenerfolg Nutzungserfolg von Liegenschaften, die nicht dem Institutsbetrieb dienen (einschliesslich der in der Position 1.9 «Finanzanlagen» bilanzierten), insbesondere
Mieterträge;
Unterhaltskosten für eigene Liegenschaften. Gewinne und Verluste aus Verkäufen von Liegenschaften, welche in der Position 1.12 «Sachanlagen» ausgewiesen sind, werden nicht hier, sondern in der Position 9 «Ausserordentlicher Ertrag» bzw. in der Position 10 «Ausserordentlicher Aufwand» erfasst. Gewinne und Verluste aus Verkäufen von Liegenschaften in der Position 1.9 «Finanzanlagen», werden nicht hier, sondern in der Position 4.1 «Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen» erfasst. Pos. 4.4 Anderer ordentlicher Ertrag
Positiver Saldo der marktbedingten Wertanpassungen der zum Niederstwert bewerteten Finanzanlagen;
Anhang 2
der Erfolgsrechnung
Sofern das Institut eine Aufteilung vornimmt: Anteil der marktbedingten Wertänderungen von zum Niederstwert bewerteten Finanzanlagen bis zum gesetzlichen Höchstwert (die ausfallrisikobedingten Wertänderungen werden in der Position 1.6 «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht);
Positiver Saldo aus Wertänderungen von Kryptowährungen für Rechnung von Kunden, falls die Kryptowährungen im Konkursfall des Instituts nicht aussonderbar sind. Pos. 4.5 Anderer ordentlicher Aufwand
Negativer Saldo der markt- und / oder ausfallrisikobedingten Wertanpassungen der zum Niederstwert bewerteten Finanzanlagen (zu beachten ist, dass bei der Übernahme von Liegenschaften aus Zwangsverwertungen ohne Drittinteressenten, eine allenfalls notwendige erstmalige Abschreibung der Liegenschaft auf den effektiven Marktwert Charakter einer ausfallrisikobedingten Wertberichtigung hat und deshalb über die Position 1.6 «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» erfolgt);
Sofern das Institut eine Aufteilung vornimmt: Anteil der marktbedingten Wertänderungen von zum Niederstwert bewerteten Finanzanlagen (die ausfallrisikobedingten Wertänderungen werden in der Position 1.6 «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht);
Negativer Saldo aus Wertänderungen von Kryptowährungen für Rechnung von Kunden, falls die Kryptowährungen im Konkursfall des Instituts nicht aussonderbar sind. Pos. 4.6 Subtotal übriger ordentlicher Erfolg Pos. 5 Geschäftsaufwand Pos. 5.1 Personalaufwand Es sind alle Aufwände für die Institutsorgane und das Personal einzubeziehen. Dazu zählen insbesondere:
Sitzungsgelder und feste Entschädigungen für Institutsorgane;
Gehälter und Zulagen, AHV-, IV-, ALV- und andere gesetzliche Beiträge; Bar- Bonus, Sonderprämien, Gratifikationen;
Prämien und freiwillige Zuwendungen an Pensions- und andere Kassen sowie an institutseigene Fonds mit gleichem Zweck, aber ohne Rechtspersönlichkeit, soweit es sich nicht um Ausschüttungen im Rahmen der Gewinnverwendung handelt;
Zuweisungen an die Arbeitgeberbeitragsreserve von Personalvorsorgeeinrichtungen, sofern die Arbeitgeberbeitragsreserve nicht aktiviert wird;
• Positive und negative Wertanpassungen bezüglich des wirtschaftlichen Nutzens bzw. der wirtschaftlichen Verpflichtungen aus Personalvorsorgeeinrichtungen;
Anhang 2
der Erfolgsrechnung
Sanierungsbeiträge an Personalvorsorgeeinrichtungen;
Prämien für Lebens- und Rentenversicherungen;
Personalnebenkosten, inkl. direkte Ausbildungs- und Personalrekrutierungskosten, Dienstaltersgeschenke, Kosten für Gesundheits-Checks;
Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung;
Personalaufwand im Zusammenhang mit Restrukturierungen, falls dies nicht in der Position 7 «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» verbucht worden ist;
Auflösung desjenigen Anteils des Badwills aus einer Akquisition, wenn ein entsprechender Mittelabfluss in der Berichtsperiode der Position 5.1 «Personalaufwand» belastet wurde. Pos. 5.2 Sachaufwand
Raumaufwand
bezahlte Mietzinse und Aufwände für Unterhalt und Reparatur ohne Erhöhung des bisherigen Markt- bzw. Nutzwertes von Sachanlagen, die für den Institutsbetrieb bestimmt sind;
Aufwand für operatives Leasing von durch den Institutsbetrieb belegten Räumlichkeiten;
Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik (Informationstechnologie – IT, einschliesslich Kosten für den Bezug von Dienstleistungen von Rechenzentren);
Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Aufwand für operatives Leasing. Finanzierungsleasingraten werden nicht hier, sondern nach der Annuitätenmethode als Zinsaufwand und Rückzahlung der
passivierten Leasingraten verbucht. Abschreibungen, soweit sie nicht geringwerte Wirtschaftsgüter betreffen, werden nicht hier, sondern in der Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» erfasst;
Aufwand für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung und weitere Honorare der Prüfgesellschaft(en);
Übriger Geschäftsaufwand
Büro- und Betriebsmaterial, Drucksachen, Kosten für Kommunikationsmittel aller Art und übrige Transportkosten;
Reiseentschädigungen;
Versicherungsprämien;
Werbeaufwand;
Rechts- und Betreibungskosten, Handelsregister- und Grundbuchgebühren;
Anhang 2
der Erfolgsrechnung
Beratungskosten;
Emissionskosten, einschliesslich solcher im Zusammenhang mit der Fremdkapitalbeschaffung, soweit sie nicht als Zinsaufwand betrachtet und über die Laufzeit amortisiert werden. Emissionskosten im Zusammenhang mit eigenen Beteiligungstiteln werden im zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View und in der Konzernrechnung erfolgsneutral über die Position «Kapitalreserve» verbucht;
Vergabungen, soweit nicht Ausschüttungen im Rahmen der Gewinnverwendung;
Mehrwertsteuer, soweit diese nicht einen Bestandteil des Einstandspreises von Sachanlagen darstellt;
Abgeltung für eine allfällige Staatsgarantie oder eines allfälligen Garantiekapitals, sofern eine feste Verpflichtung besteht und die Abgeltung unabhängig vom Jahreserfolg ist; Die gewinnabhängige Verzinsung von Dotations- und Genossenschaftskapital, von Kommanditsumme und Kapitalkonti sowie die gewinnabhängige Abgeltung der Staatsgarantie und des allfälligen Garantiekapitals werden nicht als übriger Geschäftsaufwand, sondern als Gewinnverwendung behandelt (siehe auch Anhang 1 RelV-FINMA).
Die Auflösung desjenigen Anteils des Badwills aus einer Akquisition, wenn ein entsprechender Mittelabfluss in der Berichtsperiode dieser Position belastet wurde. Pos. 5.3 Subtotal Geschäftsaufwand Pos. 6 Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten
Betriebsnotwendige Wertberichtigungen auf Beteiligungen;
betriebsnotwendige Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten inklusive der aufgrund der periodischen Wertüberprüfung allfällig notwendig werdenden Zusatzabschreibungen;
Abschreibungen auf aktivierten Objekten aus Finanzierungsleasing (siehe
Rz 64 des Anhangs 1);
• Bildung von stillen Reserven im statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung in der Position 1.11 «Beteiligungen» und der Position
«Sachanlagen», falls nicht über die Position 7 «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» oder Position «Ausserordentlicher Aufwand» gebildet; • Auflösung desjenigen Anteils des Badwills aus einer Akquisition, wenn ein entsprechender Mittelabfluss in der Berichtsperiode dieser Position belastet wurde. Verluste aus Veräusserungen von Beteiligungen und Sachanlagen werden in der Position 1.10 «Ausserordentlicher Aufwand» erfasst.
Anhang 2
der Erfolgsrechnung
Pos. 7 Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste
Bildung / Auflösung von betriebsnotwendigen Rückstellungen im Zusammenhang mit Ausserbilanzgeschäften (vorbehalten bleibt die in Rz 16–20 erwähnte Option);
Bildung / Auflösung von betriebsnotwendigen Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken;
Bildung / Auflösung von übrigen betriebsnotwendigen Rückstellungen, inkl. Restrukturierungsrückstellungen, sofern diese nicht über die Position 5.1 «Personalaufwand» gebildet werden (Personalaufwände im Zusammenhang mit Restrukturierungsentscheidungen);
Bildung von stillen Reserven im statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung, soweit nicht über die Position 6 «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» oder die Position 10 «Ausserordentlicher Aufwand» geäufnet;
Sonstige Wertberichtigungen ausserhalb des Zinsengeschäfts (z.B. auf Wiederbeschaffungswerten oder im Rahmen der Einlagesicherung geleistete Zahlungen für Ausfälle von Banken und Wertpapierhäusern);
Verluste, z.B. aus operationellen Risiken;
Auflösung desjenigen Anteils des Badwills aus einer Akquisition, wenn ein entsprechender Mittelabfluss in der Berichtsperiode dieser Position belastet wurde. Pos. 8 Geschäftserfolg Pos. 9 Ausserordentlicher Ertrag Als ausserordentlich gelten Erträge, die nicht wiederkehrend und betriebsfremd sind (kumulativ). Periodenfremde Erträge werden nur hier ausgewiesen, sofern sie auf Korrekturen von Fehlern oder Irrtümern zu betriebsfremden Geschäftsvorfällen aus Vorjahren zurückzuführen sind. In dieser Position werden jedoch ausgewiesen:
Realisationsgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen, Sachanlagen und immateriellen Werten;
Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen bis höchstens zum gesetzlichen Höchstwert; namentlich im Zusammenhang mit Zuschreibungen aus einem (teilweisen) Wegfall einer Wertbeeinträchtigung (vgl. Art. 41, 54, 71 und 89 RelV-FINMA);
Auflösung von stillen Reserven;
Badwill, der einem effektiv günstigen Erwerb entspricht (echter Lucky Buy), und sofort zu vereinnahmen ist (Art. 84 Abs. 5 RelV-FINMA). Garantien zur Deckung eines Verlustes haben keine Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung und die Bilanz.
Anhang 2
der Erfolgsrechnung
Pos. 10 Ausserordentlicher Aufwand Als ausserordentlicher Aufwand gelten die nicht wiederkehrenden und betriebsfremden Aufwände (kumulativ). Nur unregelmässig, aber immer wieder vorkommende Geschäftsfälle des ordentlichen Geschäfts sind nicht ausserordentlich (z.B. Organisation eines Symposiums alle vier Jahre). Dies gilt auch für unübliche Posten, soweit sie aus der normalen Tätigkeit des Instituts stammen (z.B. ausserordentlich hoher Wertberichtigungsbedarf). Periodenfremde Aufwände werden nur hier ausgewiesen, sofern sie auf die Korrektur von Fehlern oder Irrtümern zu betriebsfremden Geschäftsvorfällen aus Vorjahren zurückzuführen sind. In dieser Position werden jedoch ausgewiesen:
Realisationsverluste aus der Veräusserung von Beteiligungen, Sachanlagen und immateriellen Werten;
Bildung von stillen Reserven im statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung, soweit diese nicht über die Position 6 «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» und Position 7 «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet wurden. Pos. 11 Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken
Bildung von Reserven für allgemeine Bankrisiken;
Auflösung von Reserven für allgemeine Bankrisiken. Pos. 12 Steuern
Direkte Ertrags- und Kapitalsteuern;
Zuweisungen an Rückstellungen für latente Steuern;
Aktivierung von latenten Ertragssteuern. Pos. 13 Gewinn / Verlust (Periodenerfolg)
Anhang 3
Darstellung des Eigenkapitalnachweises
Gesellschafts- Kapitalre- Gewinnre- Reserven für Währungsum- Freiwillige Gewinn- Eigene Kapi- Minderheits- Periodener- TOTAL kapital serve serve allgemeine rechnungsre- reserven und Ge- talanteile (Mi- anteile* folg Bankrisiken serven* winn- bzw. Verlust- nusposition) vortrag Eigenkapital am Anfang der Berichtsperiode Auswirkung eines Restatements** Mitarbeiterbeteiligungspläne / Erfassung in den Reserven** Kapitalerhöhung / -herabsetzung Weitere Zuschüsse / weitere Einlagen Erwerb eigener Kapitalanteile Veräusserung eigener Kapitalanteile Aufgehoben Gewinn (Verlust) aus Veräusserung eigener Kapitalanteile Währungsumrechnungsdifferenzen* Dividenden und andere Ausschüttungen Andere Zuweisungen (Entnahmen) der Reserven für allgemeine Bankrisiken Andere Zuweisungen (Entnahmen) der anderen Reserven Gewinn / Verlust (Periodenerfolg) Eigenkapital am Ende der Berichtsperiode
* Nur in der Konzernrechnung / ** nur im zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View und in der Konzernrechnung / *** nur im statutarischen Einzelabschluss
Konzernrechnung
Die nachfolgenden Ausführungen zum Inhalt der einzelnen Anhangsangaben umfassen die wesentlichen Elemente. Die Aufzählung der einzubeziehenden Elemente ist nicht abschliessend. Die im Anhang verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
Angabe: Blosse Nennung ohne weitere Zusätze; je nachdem erfolgt dies quantitativ oder qualitativ;
Erläuterung: Kommentierung und Interpretation eines Sachverhaltes;
Begründung: Offenlegung der Überlegungen und Argumente, die kausal für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen sind. Die Auswirkungen werden quantifiziert;
Aufgliederung: Quantitative Segmentierung einer Grösse in einzelne Komponenten, so dass deren Zusammensetzung ersichtlich wird;
Darstellung: Tabellarische Aufgliederung in zwei Dimensionen nach einer bestimmten inhaltlichen Mindestgliederung. Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
Die Erläuterungen umfassen die Bildung von Wertberichtigungen gemäss Art. 24 und 25 RelV-FINMA sowie Rückstellungen für Ausserbilanzgeschäfte gemäss Art. 28 Abs. 6 RelV-FINMA;
Angabe, ob das Institut für nicht gefährdete Forderungen Wertberichtigungen für erwartete Verluste, für inhärente Ausfallrisiken oder für latente Ausfallsrisiken bildet;
Erläuterungen der angewandten Methoden, der verwendeten Daten, Informationen und Annahmen;
Institute, welche Wertberichtigungen für erwartete Verluste nicht auf Basis eines anerkannten internationalen Standards bilden, erläutern wie die Restlaufzeiten ermittelt werden;
Erläuterung der Parameter über die Art und Weise der Verwendung ohne sofortigen Wiederaufbau sowie Angabe des Zeitraumes für den Wiederaufbau der Wertberichtigungen für erwartete Verluste, welche nicht auf der Basis eines anerkannten internationalen Standards gebildet wurden, sowie der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken;
Angabe, falls in der Berichtsperiode die Verwendung ohne sofortigen Wiederaufbau der Wertberichtigungen für erwartete Verluste, welche nicht auf der Basis eines anerkannten internationalen Ansatzes zur Rechnungslegung gebildet wurden, oder die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken ausgelöst wurde;
Angabe einer allfälligen Unterdeckung in den Wertberichtigungen für erwartete Verluste bzw. in den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken sowie
sinngemäss in den Rückstellungen für Ausfallrisiken gemäss Art. 28 Abs. RelV-FINMA;
Konzernrechnung
Erläuterungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Hedge Accounting
Erläuterung der Risikomanagementstrategie für jede Risikokategorie, für welche das Institut Hedge Accounting anwendet, sowie der Risikomanagementzielsetzungen, welche das Institut mit den einzelnen Sicherungsbeziehungen verfolgt.
Erläuterung der Arten von Grundgeschäften sowie der entsprechenden Absicherungsgeschäfte.
Falls das Institut als Grundgeschäfte Gruppen von Finanzinstrumenten designiert: Erläuterung, wie die Gruppen zusammengesetzt sind und wie diese im Rahmen des Risikomanagements gemeinsam behandelt werden.
Erläuterung des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den Grundgeschäften und den Absicherungsgeschäften.
Erläuterung, wie die Effektivität gemessen wird.
Angaben zur Ineffektivität und Erläuterung, wie diese entstanden ist.
1 Aufgliederung der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven)
Die Aufgliederung enthält (inkl. Vorjahreswerte):
Buchwert der Forderungen und Verpflichtungen (jeweils vor Berücksichtigung allfälliger Netting-Verträge) aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Borrowing and Lending und (Reverse)-Repurchase-Geschäften.
Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz. Diejenigen Sicherheiten bzw. Wertschriften, denen das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde, werden separat ausgewiesen.
Fair Value der im Rahmen von Securities Lending als Sicherheiten oder im Rahmen von Securities Borrowing geborgten sowie von Reverse-Repurchase- Geschäften erhaltenen Wertschriften, bei denen das Recht zum Weiterverkauf oder zur Weiterverpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde. Die weiterverpfändeten und weiterveräusserten Wertschriften werden separat ausgewiesen.
2 Darstellung der Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie der gefährdeten Forderungen
Die Darstellung der Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften enthält:
Konzernrechnung
eine Aufgliederung der Ausleihungen und Ausserbilanzgeschäfte nach den Deckungsarten hypothekarische Deckung, andere Deckung, ohne Deckung, Total.
die Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) unterteilt in Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen (aufgegliedert in die Objektarten Wohnliegenschaften, Büro- und Geschäftshäuser, Gewerbe und Industrie, übrige). Das Total der Ausleihungen nach Deckungsart wird vor und nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen angegeben (inkl. den Vorjahreszahlen).
Die Ausserbilanzgeschäfte werden unterteilt in Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen, Verpflichtungskredite. Das Total pro Deckungsart wird inkl. den Vorjahreszahlen angegeben. Die Darstellung der gefährdeten Forderungen enthält für das Berichts- und Vorjahr den Bruttoschuldbetrag (inkl. den jeweiligen Beständen, für welche pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden), die geschätzten Verwertungserlöse der Sicherheiten (massgebend ist der tiefere der beiden Werte Kredit bzw. Veräusserungswert pro Kunde), den Nettoschuldbetrag, die Einzelwertberichtigungen (inkl. den pauschalierten Einzelwertberichtigungen). Als hypothekarische Deckung gilt die feste Übernahme von Grundpfandforderungen sowie von Grundpfandtiteln als Faustpfand oder durch Sicherungsübereignung. Als andere Deckungen gelten all jene, die nicht den Grundpfanddeckungen zugeordnet werden. Unter „Ohne Deckung“ werden jene Bestände einbezogen, die ohne Sicherheiten gewährt wurden und solche, deren Sicherheiten formell oder materiell hinfällig geworden sind. Es wird eine Aufteilung der gefährdeten Forderungen in Anteile mit und ohne Deckung vorgenommen. Forderungen aufgrund eines nach dem Abschlusstagprinzip verbuchten Kassageschäftes können bis zum Erfüllungstag unter „Andere Deckung“ erfasst werden. Nicht als Deckungen gelten namentlich Lohn- und Gehaltszession, Güter mit reinem Liebhaberwert, Anwartschaften, Eigenwechsel des Schuldners, gerichtlich angefochtene Forderungen, Aktien des eigenen Instituts, sofern nicht an einer anerkannten Börse gehandelt, Beteiligungstitel, Schuldtitel und Garantien des Schuldners oder von mit ihm verbundenen Gesellschaften, Abtretungen künftiger Forderungen. Deckungen werden zum Marktwert berücksichtigt. Derjenige Teil der Forderungen
und der Ausserbilanzgeschäfte, welcher aufgrund einer Wertabnahme der Deckung nicht mehr gedeckt ist, wird als „Ohne Deckung“ ausgewiesen. Unter den „Gefährdeten Forderungen“ wird der Gesamtbetrag der gefährdeten Forderungen offengelegt. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden erläutert. Die überfälligen Forderungen, welche nicht gefährdet sind, gelten nicht als „gefährdete Forderungen“.
Konzernrechnung
3 Aufgliederung des Handelsgeschäftes und der übrigen Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven)
Die aktiven Handelsgeschäfte und die Verpflichtungen aus Handelsgeschäften (für Short-Positionen; Verbuchung gemäss Abschlusstagprinzip) werden aufgegliedert in Schuldtitel, Geldmarktpapiere und -geschäfte, Beteiligungstitel, Edelmetalle und Rohstoffe sowie weitere Handelsaktiven bzw. Handelspassiven. Die kotierten Schuldtitel, Geldmarktpapiere und -geschäfte werden jeweils separat angegeben. Die übrigen Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung sowie die Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung werden jeweils aufgegliedert in Schuldtitel, strukturierte Produkte, Übrige. Das Total Handelsgeschäfte bzw. Verpflichtungen aus Handelsgeschäften und übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung enthält die Angabe des Betrages, welcher mit einem Bewertungsmodell ermittelt wurde. Das Total der aktiven Handelsgeschäfte und übrigen Finanzinstrumente mit Fair- Value-Bewertung enthält die Angabe des Betrages der repofähigen Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften. Als repofähige Wertschriften gelten diejenigen Wertschriften, welche gemäss den Vorgaben der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bzw. anderer Zentralbanken als repofähig eingestuft werden. Alle Aufgliederungen enthalten die Angaben für das Berichtsjahr und das Vorjahr.
4 Darstellung der derivativen Finanzinstrumente (Aktiven und
Passiven)
Die Darstellung enthält alle am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente aus Eigen- und Kundengeschäften. Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte (WBW) sowie das Kontraktvolumen werden für jede Unterposition von derivativen Finanzinstrumenten nach Handelsinstrumente und Absicherungsinstrumente unterschieden. In dieser Aufgliederung wird auch ein Gesamttotal für die positiven und negativen WBW sowie das Kontraktvolumen angegeben (inkl. Vorjahr). Für das Gesamttotal der positiven und negativen WBW (inkl. Vorjahr) wird auch angegeben:
in welchem Umfang die Beträge mit einem Bewertungsmodell ermittelt wurden
das Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge. Das Total der positiven Wiederbeschaffungswerte nach Nettingverträgen wird ausserdem für das Berichtsjahr nach Gegenparteien aufgegliedert in zentrale Clearingstellen, Banken und Wertpapierhäuser, übrige Kunden. Die derivativen Finanzinstrumente werden wie folgt aufgegliedert:
auf Zinsinstrumenten in: Terminkontrakte (inkl. FRAs), Swaps, Futures, Optionen (OTC), Optionen (exchange traded);
Konzernrechnung
auf Devisen / Edelmetallen in: Terminkontrakte, Kombinierte Zins- / Währungsswaps, Futures, Optionen (OTC), Optionen (exchange traded);
auf Beteiligungstitel / Indices in: Terminkontrakte, Swaps, Futures, Optionen (OTC), Optionen (exchange traded);
auf Kreditderivate in: Credit Default Swaps, Total Return Swaps, First-to-Default Swaps, andere Kreditderivate;
auf übrigen Instrumenten (bspw. Commodities) in: Terminkontrakte, Swaps, Futures, Optionen (OTC), Optionen (exchange traded). Die nach Erfüllungstagprinzip verbuchten, am Bilanzstichtag noch nicht erfüllten Kassageschäfte werden bei den Termingeschäften einbezogen. Die noch nicht erfüllten Kassageschäfte gelten als ausserbörsliche Geschäfte. Positive Wiederbeschaffungswerte: Ausgewiesen werden alle am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente aus Eigen- und Kundengeschäften, die einen positiven Wiederbeschaffungswert aufweisen. Dieser Betrag ist dem Kreditrisiko ausgesetzt und stellt den maximal möglichen Buchverlust am Bilanzstichtag dar, den das Institut erleiden würde, falls die Gegenparteien ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen könnten. Gekaufte Optionen werden unter den positiven Wiederbeschaffungswerten einbezogen. Die positiven Wiederbeschaffungswerte vor Berücksichtigung von Nettingverträgen werden brutto, d.h. ohne Verrechnung mit negativen Werten, ausgewiesen. Allfällige Bar-Deckungen werden nicht berücksichtigt, d.h. die Zahlen werden auf Bruttobasis angegeben. Die Bar-Deckungen werden im „Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge“ einbezogen, sofern sie die Bedingungen für die Verrechnung erfüllen. Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente aus Kundengeschäften werden nachfolgenden Grundsätzen ausgewiesen:
Ausserbörsliche Kontrakte (OTC):
Institut als Kommissionär: Wiederbeschaffungswerte ausweisen
Institut als Eigenhändler: Wiederbeschaffungswerte ausweisen
Institut als Mäkler: Keine Wiederbeschaffungswerte ausweisen
Börsengehandelte Kontrakte (exchange traded):
Institut als Kommissionär: Wiederbeschaffungswerte werden grundsätzlich nicht ausgewiesen, es sei denn, der aufgelaufene Tagesverlust (variation margin) wird ausnahmsweise nicht durch die effektiv einverlangte Einschussmarge (initial margin) vollständig abgedeckt. Ausgewiesen wird nur der ungedeckte Teil. Im Falle von Traded Options erfolgt der Ausweis
nur dann, wenn die effektiv einverlangte maintenance margin den Tagesverlust des Kunden nicht vollständig abdeckt. Ausgewiesen wird auch hier nur der ungedeckte Teil. Tagesgewinne der Kunden werden nie ausgewiesen.
Konzernrechnung
Negative Wiederbeschaffungswerte: Ausgewiesen werden alle am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente aus Eigen- und Kundengeschäften, die einen negativen Wiederbeschaffungswert aufweisen. Die negativen Wiederbeschaffungswerte entsprechen dem Betrag, welcher den Gegenparteien bei Nichterfüllung durch das Institut verloren ginge. Geschriebene Optionen werden unter den negativen Wiederbeschaffungswerten einbezogen. Die negativen Wiederbeschaffungswerte werden brutto, d.h. ohne Verrechnung mit positiven Werten, ausgewiesen. Negative Wiederbeschaffungswerte aus Kundengeschäften werden nach den gleichen Grundsätzen ausgewiesen wie die positiven Wiederbeschaffungswerte aus Kundengeschäften. Die ausgewiesenen Wiederbeschaffungswerte stimmen nicht zwingend mit jenen überein, die bilanziert werden. Differenzen können sich ergeben aus der Aufrechnung (Netting) von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten in der Bilanz gemäss Art. 8 Abs. 2 Bst. d RelV-FINMA sowie in den derivativen Finanzinstrumenten aus dem Kundengeschäft. Kontraktvolumen: Ausgewiesen werden die Kontraktvolumen aller am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente aus Eigen- und Kundengeschäften. Als Kontraktvolumen gelten die Forderungsseite der den derivativen Finanzinstrumenten zugrundeliegenden Basiswerte bzw. die Nominalwerte (underlying value resp. notional amount), entsprechend den nachfolgenden Vorschriften, wobei die Optionen nicht mit dem Delta gewichtet werden. Die Kontraktvolumen werden wie folgt definiert:
bei Instrumenten wie Forward Rate Agreements, Zinsswaps und vergleichbaren Instrumenten: Nennwert des Kontraktes oder Barwert der Forderung bestehend aus Nennwert und Zinsen;
bei Währungsswaps: Nennwert der Forderung, d.h. die für die Bestimmung der eingehenden Zinszahlungen massgebende Berechnungsbasis oder Barwert der Forderung bestehend aus Nennwert und Zinsen;
bei Aktienindexswaps, Edelmetallswaps, Buntmetallswaps und Warenswaps: vereinbartes nominelles Entgelt oder – sofern kein nominelles Entgelt vorhanden ist – „Menge × Fixpreis“ oder Marktwert des Lieferanspruches bzw. Barwert der Forderung bestehend aus Nennwert und Zinsen;
bei den übrigen Termingeschäften: Marktwert der Geldforderung bzw. des Lieferanspruches;
bei Optionen: analog wie bei den übrigen Termingeschäften. Für Optionen gelten folgende Werte als massgebend:
Kauf Call / Verkauf Put: Forderungsseite = Aktueller Marktwert X Anzahl Basiswerte;
Verkauf Call / Kauf Put: Forderungsseite = Ausübungspreis X Anzahl Basiswerte.
Konzernrechnung
Für den Ausweis der Kontraktvolumen aus Kundengeschäften gelten folgende Grundsätze:
Ausserbörsliche Kontrakte (OTC): Institut als Kommissionär: Kontraktvolumen ausweisen; Institut als Eigenhändler: Kontraktvolumen ausweisen; Institut als Mäkler: Keine Kontraktvolumen ausweisen.
Börsengehandelte Kontrakte (exchange traded): Institut als Kommissionär: Kontraktvolumen nicht ausweisen.
5 Aufgliederung der Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden aufgegliedert in die Unterpositionen Schuldtitel (aufgeteilt in "mit Halteabsicht bis Endfälligkeit" und "zur Veräusserung bestimmt"), Beteiligungstitel (mit separater Angabe der qualifizierten Beteiligungen, d.h. Beteiligungen mit mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmen), Edelmetalle, aus dem Kreditgeschäft übernommene und zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften und Waren, Kryptowährungen. Es werden die jeweiligen Buchwerte und Fair Values des Berichtsjahres und des Vorjahres pro Unterposition angegeben sowie ein Gesamttotal der Buchwerte und Fair Values. Vom Total der Finanzanlagen werden die repofähigen Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften angegeben. Als repofähige Wertschriften gelten diejenigen Wertschriften, welche gemäss den Vorgaben der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bzw. anderer Zentralbanken als repofähig eingestuft werden. Sofern der Bestand an Schuldtiteln wesentlich ist, werden die Buchwerte der Schuldtitel nach Rating der Gegenparteien aufgegliedert. Das Institut kann sich auf interne oder externe Informationen abstützen und beispielsweise die Ratingklassen einer anerkannten Ratingagentur verwenden. Verwendet das Institut unterschiedliche, jedoch gleichwertige Bezeichnungen für die Kreditqualität, werden mindestens sechs Klassen gebildet.
6 Darstellung der Beteiligungen
Die Darstellung der Beteiligungen enthält folgende Aufgliederung: nach Equity-Methode bewertete Beteiligungen jeweils mit/ohne Kurswert (in der Konzernrechnung und im zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View) und übrige Beteiligungen jeweils mit/ohne Kurswert. In dieser Aufgliederung werden folgende Informationen angegeben: Anschaffungswert, bisher aufgelaufene Wertberichtigungen bzw. Wertanpassungen (Equity-Bewertung), Buchwert Ende Vorjahr, Veränderungen im Berichtsjahr, Buchwert Ende Berichtsjahr, Marktwert. Die Veränderungen im Berichtsjahr werden unterteilt in
Konzernrechnung
Umgliederungen, Investitionen, Desinvestitionen, Wertberichtigungen und Wertanpassung der nach Equity bewerteten Beteiligungen / Zuschreibungen. Für sämtliche dieser Informationen wird ein Total angegeben. Wesentliche Wertbeeinträchtigungen und Zuschreibungen aus (teilweisem) Wegfall einer Wertbeeinträchtigung werden betragsmässig einzeln offengelegt. Ereignisse und Umstände, die dazu geführt haben, werden erläutert. Allfällige Fremdwährungsdifferenzen werden unter „Desinvestitionen“ erfasst.
7 Angaben der Unternehmen, an denen das Institut eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält
Die Angaben zu dauernden direkten oder indirekten wesentlichen Beteiligungen enthalten für jede Beteiligung Firmenname und Sitz, Geschäftstätigkeit, Gesellschaftskapital (Währung in 1'000), Anteil am Kapital (in %), Anteil an Stimmen (in %), direkter Besitz, indirekter Besitz. In der Konzernrechnung wird präzisiert, welche Beteiligungen konsolidiert werden (mit Angabe der entsprechenden Methode). Die Beteiligungen, die nicht konsolidiert werden, da sie ohne strategische Absicht erworben wurden, werden separat aufgeführt. Der Verzicht auf die Konsolidierung wird begründet mit Angaben, die es dem Bilanzleser erlauben, die Bedeutung der Beteiligung abzuschätzen (z.B. Bilanzsumme, Erfolg). Die allfälligen vertraglichen Bindungen werden angegeben. Hier werden auch wesentliche Positionen in Beteiligungstiteln einer Unternehmung angegeben, die in der Position 1.9 «Finanzanlagen» bilanziert sind. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden angegeben. Verpflichtungen zur Übernahme weiterer Anteile z.B. durch eine feste Vereinbarung oder eine Option (erworbene Call-Option oder geschriebene Put-Option) oder zur Abgabe von Anteilen durch z.B. eine feste Verpflichtung oder eine Option (erworbene Put-Option oder geschriebene Call-Option) werden offengelegt.
8 Darstellung der Sachanlagen
Die Darstellung der Sachanlagen enthält eine Aufgliederung in die Unterpositionen vom Institut selbst genutzte Gebäude, andere Liegenschaften, selbst entwickelte oder separat erworbene Software, übrige Sachanlagen, Objekte im Finanzierungsleasing (unterteilt in vom Institut selbst genutzte Gebäude, andere Liegenschaften, übrige Sachanlagen). Je Unterposition wird angegeben: Anschaffungswert, bisher aufgelaufene Abschreibungen, Buchwert Ende Vorjahr, Veränderungen im Berichtsjahr und Buchwert Ende Berichtsjahr. Die Veränderungen im Berichtsjahr werden unterteilt in Umgliederungen, Investitionen, Desinvestitionen, Abschreibungen, Zuschreibungen. In der Konzernrechnung werden die Einflüsse aus der Änderung des Konsolidierungskreises in einer separaten Kategorie dargestellt. Es wird ein Total für jede dieser Information angegeben.
Konzernrechnung
Angegeben wird ein Gesamtbetrag der nicht bilanzierten Leasingverpflichtungen aus operativem Leasing sowie deren Fälligkeitsstruktur mit separater Angabe der Verpflichtungen, die innerhalb eines Jahres gekündigt werden können.
Sind die Sachanlagen unwesentlich oder beträgt deren Buchwert weniger als Millionen Schweizer Franken kann die Aufgliederung auf die Bruttozu- und -abgänge und auf die Abschreibungen des Berichtsjahres beschränkt werden. Wird auf die Ermittlung des Anschaffungswertes verzichtet, wird dies begründet. Angabe der Abschreibungsmethode sowie der angewandten Bandbreite für die Nutzungsdauer. Allfällige Fremdwährungsdifferenzen werden als „Desinvestitionen“ dargestellt. Die zukünftigen Verpflichtungen zur Zahlung von Leasingraten für die nicht bilanzierten Objekte im operativen Leasing werden als Gesamtbetrag der nicht bilanzierten Leasingverbindlichkeiten angegeben. Wesentliche Wertbeeinträchtigungen und Zuschreibungen aus (teilweisem) Wegfall einer Wertbeeinträchtigung werden betragsmässig einzeln offengelegt. Ereignisse und Umstände, die dazu geführt haben, werden erläutert.
9 Darstellung der immateriellen Werte
Die Darstellung der immateriellen Werte enthält eine Aufgliederung in die Unterpositionen Goodwill, Patente, Lizenzen, übrige immaterielle Werte. Je Unterposition werden angegeben: Anschaffungswert, bisher aufgelaufene Abschreibungen, Buchwert Ende Vorjahr, Veränderungen im Berichtsjahr, Buchwert Ende Berichtsjahr. Die Veränderungen im Berichtsjahr werden unterteilt in Investitionen, Desinvestitionen, Abschreibungen. Es wird je ein Total für diese Informationen angegeben. In der Konzernrechnung werden die Einflüsse aus der Änderung des Konsolidierungskreises separat dargestellt. Sind die immateriellen Werte unwesentlich oder beträgt ihr Buchwert weniger als
10 Millionen Schweizer Franken, kann die Aufgliederung auf die Bruttozu- und -
abgänge und auf die Abschreibungen des Berichtsjahres beschränkt werden. Wird auf die Ermittlung des Anschaffungswertes verzichtet, wird eine Begründung angebracht. Wesentliche Wertbeeinträchtigungen werden betragsmässig einzeln offengelegt. Ereignisse und Umstände, die dazu geführt haben, werden erläutert. Allfällige Fremdwährungsdifferenzen werden als „Desinvestitionen“ dargestellt.
Konzernrechnung
10 Aufgliederung der Sonstigen Aktiven und Sonstigen Passiven
Die Aufgliederung der Position 1.14 «Sonstigen Aktiven» und der Position «Sonstigen Passiven» im Berichtsjahr und im Vorjahr enthält mindestens die Unterpositionen Ausgleichskonto, aktive latente Ertragssteuern (im Falle von Verlustvorträgen nur im zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View und in der Konzernrechnung möglich), aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitragsreserven, aktivierter Betrag aufgrund von anderen Aktiven aus Vorsorgeeinrichtungen, Badwill.
11. Angaben der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändeten oder abgetretenen Aktiven und der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt
Es werden die Buchwerte nach Unterpositionen der verpfändeten und sicherungsübereigneten Aktiven sowie der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt und die diesen gegenüberstehenden effektiven Verpflichtungen angegeben. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden nicht hier, sondern in der entsprechenden separaten Aufgliederung der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte aufgeführt.
12. Angaben der Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie der Anzahl und Art von Eigenkapitalinstrumenten des Instituts, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden
Anleihens- und Kassenobligationen des Instituts sowie negative Wiederbeschaffungswerte werden ebenfalls einbezogen. Die Anzahl und Art von Eigenkapitalinstrumenten des Instituts, die von den Personalvorsorgeeinrichtungen des Instituts gehalten werden, werden angegeben.
13 Angaben zur wirtschaftlichen Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen
Die Darstellung der Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) enthält eine Aufteilung in die Unterpositionen patronale Fonds/patronale Vorsorgeeinrichtungen, Vorsorgeeinrichtungen. Für jede dieser Unterposition werden angegeben: Nominalwert am Ende des Berichtsjahres, Verwendungsverzicht am Ende des Berichtsjahres, Nettobetrag am Ende des Berichtsjahres (muss zwingend im Einzelabschluss True and Fair View und in der Konzernrechnung aktiviert werden), Nettobetrag am Ende des Vorjahres, Einfluss der Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) auf den Personalaufwand (Berichtsjahr und Vorjahr). Für die Kategorie „Einfluss der Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) auf Personalaufwand“ für das Berichts- sowie für das Vorjahr gilt: Das Ergebnis aus Arbeitgeberbeitragsreserve des Berichtsjahres ergibt sich als Differenz zwischen dem
Konzernrechnung
Stand des Aktivums am aktuellen und am Vorjahres-Bilanzstichtag unter Berücksichtigung einer allfälligen Bildung. Falls im Ergebnis aus Arbeitgeberbeitragsreserve Zinsen berechnet werden, können diese in der Position 5.1 «Personalaufwand» oder in der Position 1 «Erfolg aus dem Zinsengeschäft» erfasst werden. Die Art der Erfassung wird angegeben. Die allfällige Diskontierung des Nominalbetrages der Arbeitgeberbeitragsreserve wird separat offengelegt. Die Darstellung des wirtschaftlichen Nutzens / der wirtschaftlichen Verpflichtung und des Vorsorgeaufwandes wird unterteilt in die Unterpositionen: Patronale Fonds / Patronale Vorsorgeeinrichtungen, Vorsorgepläne ohne Über- / Unterdeckung, Vorsorgepläne mit Überdeckung, Vorsorgepläne mit Unterdeckung, Vorsorgeeinrichtungen ohne eigene Aktiven. Für diese Unterpositionen werden folgende Informationen offengelegt: Über- / Unterdeckung am Ende des Berichtsjahres, wirtschaftlicher Anteil des Instituts bzw. der Finanzgruppe (Berichtsjahr und Vorjahr), Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung), bezahlte Beiträge für die Berichtsperiode, Vorsorgeaufwand im Personalaufwand (Berichtsjahr und Vorjahr). Für die Kategorie „Bezahlte Beiträge für die Berichtsperiode“ wird berücksichtigt: Die Angabe enthält die auf die Periode abgegrenzten Beiträge (einschliesslich Ergebnis aus Arbeitgeberbeitragsreserve) mit Angabe von ausserordentlichen Beiträgen im Falle von beschlossenen, zeitlich befristeten Massnahmen zur Behebung von Deckungslücken. Für die Kategorie „Vorsorgeaufwand im Personalaufwand“ wird berücksichtigt: Die Angabe enthält den Vorsorgeaufwand mit den wesentlichen Einflussfaktoren – als Teil des Personalaufwandes – für das Berichts- sowie für das Vorjahr. Der Vorsorgeaufwand des Berichtsjahres ergibt sich als Summe aus der Veränderung des wirtschaftlichen Nutzens bzw. der wirtschaftlichen Verpflichtung und den auf die Periode abgegrenzten Beiträgen (einschliesslich Ergebnis aus der Arbeitgeberbeitragsreserve). Der bilanzielle Einbezug eines wirtschaftlichen Nutzens bzw. einer wirtschaftlichen Verpflichtung wird erläutert. Es werden Erklärungen zu den Arbeitgeberbeitragsreserven und zum zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen angebracht, die im statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung nicht aktiviert wurden.
Institute, die alternativ die jeweils gültigen Bestimmungen eines anerkannten internationalen Standards anwenden, kommen den durch den entsprechenden Standard geforderten Offenlegungspflichten nach.
14 Darstellung der emittierten strukturierten Produkte
Die Darstellung des Bestandes der selbst emittierten strukturierten Produkte erfolgt nach dem zugrundeliegenden Risiko (Underlying Risk) des eingebetteten Derivates mindestens nach den folgenden Anlageklassen (Unterpositionen):
Konzernrechnung
Zinsinstrumente
Beteiligungstitel
Devisen
Rohstoffe / Edelmetalle Diejenigen Produkte, welche gesamthaft zu Fair Value bewertet werden, werden separat ausgewiesen, wobei der Anteil der selbst emittierten Produkte mit eigener Schuldverschreibung ersichtlich ist. Im Handelsgeschäft werden nur Produkte ohne eigene Schuldverschreibung verbucht. Bei den restlichen Produkten werden die Buchwerte der Basisinstrumente und der Derivat-Komponenten separat ausgewiesen, wobei der Anteil der selbst emittierten Produkte mit eigener Schuldverschreibung ersichtlich ist. Es werden Totale sowohl für alle Unterpositionen und Kategorien gebildet.
15 Darstellung der ausstehenden Obligationenanleihen und
Pflichtwandelanleihen
Die Darstellung enthält für alle ausstehenden Anleihen einzeln: Ausgabejahr, Zinssatz, Art der Anleihe, Fälligkeit, vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten, ausstehender Betrag. Pfandbriefdarlehen und Darlehen der Emissionszentrale werden je in einem Totalbetrag aufgeführt. Wenn mehr als 20 Emissionen bestehen, können die ausgegebenen Obligationenanleihen zusammengefasst werden. Dabei werden folgende Informationen offengelegt: Gewichteter Durchschnittssatz, Fälligkeiten, Betrag. Es wird zusätzlich unterscheiden in: Nicht-nachrangigen, nachrangigen ohne Point-of-non-Viability-Klausel (PONV-Klausel) und nachrangigen mit PONV-Klausel. Bei Konzernrechnungen erfolgt die Aufteilung nach Emittent.
Die ausstehenden Obligationenanleihen werden nach Fälligkeiten wie folgt aufgegliedert: Innerhalb eines Jahres, mehr als 1 und bis und mit 2 Jahre, mehr als und bis und mit 3 Jahre, mehr als 3 und bis und mit 4 Jahre, mehr als 4 und bis und mit 5 Jahre, länger als 5 Jahre. Bei Konzernrechnungen erfolgt die Aufteilung nach Emittent.
16. Darstellung der Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie der Reserven für allgemeine Bankrisiken und ihrer Veränderungen im Laufe des Berichtsjahres
Das Total der Rückstellungen wird aufgegliedert in die Unterpositionen: Rückstellungen für latente Steuern, Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen, Rückstellungen für Ausfallrisiken (aufgeteilt in Rückstellungen gem. Art. 28 Abs. 1 RelV- FINMA, Rückstellungen für erwartete Verluste, Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, Rückstellungen für latente Ausfallrisiken), Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken, Rückstellungen für Restrukturierungen, übrige Rückstellungen.
Konzernrechnung
Die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und Länderrisiken werden aufgegliedert in die Unterpositionen: Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen, Wertberichtigungen für erwartete Verluste, Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken, Wertberichtigungen für latente Ausfallrisiken. Die Entwicklung der einzelnen Rückstellungen, der einzelnen Wertberichtigungen und der Reserven für allgemeine Bankrisiken im Berichtsjahr wird wie folgt aufgezeigt: Stand Ende Vorjahr, zweckkonforme Verwendungen, Umbuchungen, Währungsdifferenzen, überfällige Zinsen/Wiedereingänge, Neubildungen zulasten der Erfolgsrechnung, Auflösungen zugunsten der Erfolgsrechnung, Stand Ende Berichtsjahr. Im Konzernabschluss werden die Veränderungen aus dem Konsolidierungskreis separat dargestellt. Die Summe der Umbuchungen ergibt über die ganze Darstellung "Null". So werden beispielsweise nicht mehr betriebsnotwendige Netto-Wertberichtigungen, die nicht erfolgswirksam aufgelöst und daher im statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung zu stillen Reserven werden, in die Position 2.12 «Reserve für allgemeine Bankrisiken» oder die Unterposition «Übrige Rückstellungen» umgegliedert. In der Unterposition «Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken» werden z.B. Rückstellungen für Abwicklungsrisiken berücksichtigt. In der Unterposition «Übrige Rückstellungen» werden z.B. solche für Prozessaufwände oder für zweckgebundene Abgangsentschädigungen einbezogen. Sämtliche in der Position 2.11 «Rückstellungen» vorhandenen stillen Reserven im statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung werden in dieser Unterposition ausgewiesen. Wesentliche Rückstellungen werden kurz erläutert. Diese Erläuterung legt die Natur der Verbindlichkeit sowie ihren Unsicherheitsgrad offen. Wird eine Rückstellung diskontiert, erfolgt die Offenlegung des verwendeten Diskontierungssatzes. Im statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung wird angegeben, ob die Reserven für allgemeine Bankrisiken versteuert sind oder nicht. Wird von der in Rz 16–20 erwähnten Option Gebrauch gemacht, werden die Beträge zwischen Wertberichtigungen und Rückstellungen an jedem Bilanzstichtag korrekt aufgeteilt. Sofern es sich um Veränderungen in der Ausschöpfung der Kreditlimite handelt, erfolgen die Veränderungen zwischen Wertberichtigungen und
Rückstellungen für Ausfallrisiken erfolgsneutral. Sie werden als „Umbuchungen“ aufgezeigt.
17 Darstellung des Gesellschaftskapitals
Das Gesellschaftskapital wird aufgegliedert in: Aktienkapital / Genossenschaftskapital, Partizipationskapital. Der jeweils liberierte Anteil wird separat aufgeführt. Zusätzlich wird das Kapitalband und das bedingte Kapital getrennt aufgeführt. Die jeweils durchgeführten Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen werden separat aufgeführt. Kantonalbanken geben das Dotationskapital an.
Konzernrechnung
Für die einzelnen Kapitalbestandteile werden für das Berichts- und Vorjahr folgende Informationen angegeben: Gesamtnominalwert, Stückzahl, dividendenberechtigtes Kapital. Ein allfällig nicht einbezahltes Grundkapital wird separat angegeben. Privatbankiers, welche diese Angaben offenlegen, passen sie der Zusammensetzung ihres Kapitals entsprechend an.
18 Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen auf
solche Rechte für alle Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie für die Mitarbeitenden und Angaben zu allfälligen Mitarbeiterbeteiligungsplänen
Es werden für das Berichtsjahr und das Vorjahr folgende Informationen ausgewiesen: Anzahl Beteiligungsrechte, Wert Beteiligungsrechte, Anzahl Optionen, Wert Optionen. Diese Informationen werden getrennt angegeben für Verwaltungsratsmitglieder, Mitglieder der Leitungsorgane, Mitarbeitende. Für Mitarbeiterbeteiligungspläne werden folgende Informationen offengelegt: Allgemeine Vertragsbedingungen (z.B. Ausübungsbedingungen, Anzahl gewährter Eigenkapitalinstrumente, Form des Ausgleichs), Berechnungsgrundlage für die Fair Values, der im Periodenerfolg erfasste Aufwand.
19 Angaben der Forderungen und Verpflichtungen gegenüber
nahestehenden Personen
Offen gelegt werden je einzeln im Berichtsjahr und Vorjahr die Forderungen und Verpflichtungen gegenüber: Qualifiziert Beteiligte, Gruppengesellschaften, verbundene Gesellschaften, Organe der Gesellschaft, weitere nahestehende Personen. Es wird je ein Gesamtbetrag pro Unterposition angegeben. Forderungen und Verpflichtungen gegenüber am Institut qualifiziert Beteiligten, die gleichzeitig Organe sind, werden als «Qualifiziert Beteiligte» behandelt. In der Konzernrechnung werden in der Unterposition „Gruppengesellschaften“ die Forderungen und Verpflichtungen gegenüber denjenigen Gruppengesellschaften angegeben, welche nicht konsolidiert wurden (bspw., weil sie als unwesentlich gelten). Kantonalbanken beziehen als verbundene Unternehmen öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen ein, an welchen der Kanton qualifiziert beteiligt ist. Verpflichtungen und Forderungen gegenüber dem Kanton selber, werden in der Unterposition «Qualifiziert Beteiligte» erfasst. Andere wesentliche Ausserbilanzgeschäfte werden ebenfalls angegeben. Das Institut bestätigt, dass die Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte unter marktkonformen Bedingungen gewährt wurden. Ist dies nicht der Fall, werden zusätzlich folgende Angaben offengelegt:
Konzernrechnung
Beschreibung der Transaktionen
Volumen der Transaktionen (in der Regel Betrag oder Verhältniszahl)
die wesentlichen übrigen Konditionen.
20 Angaben der wesentlichen Beteiligten
Die Darstellung enthält die wesentlichen Beteiligten und stimmrechtsgebundenen Gruppen von Beteiligten getrennt nach mit und ohne Stimmrecht. Für das Berichtsjahr und das Vorjahr wird das Nominal und der Anteil in Prozent angegeben. Angegeben werden die Beteiligten mit Beteiligungen von über 5 % aller Stimmrechte. Nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise werden sowohl die direkten als auch die indirekten Beteiligten angegeben.
21 Angaben über die eigenen Kapitalanteile und die Zusammensetzung des Eigenkapitals
Es werden folgende Angaben ausgewiesen:
Anzahl und Art der gehaltenen eigenen Beteiligungstitel am Anfang und am Ende der Berichtsperiode;
Anzahl, Art, durchschnittlicher Transaktionspreis (und durchschnittlicher Fair Value, falls vom Transaktionspreis abweichend, im zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View und in der Konzernrechnung) der in der Berichtsperiode erworbenen und veräusserten eigenen Beteiligungstitel, wobei die im Zusammenhang mit aktienbezogenen Vergütungen ausgegebenen eigenen Aktien separat dargestellt werden;
Allfällige Eventualverpflichtungen im Zusammenhang mit veräusserten oder erworbenen eigenen Beteiligungstiteln (z.B. Rückkaufs- bzw. Verkaufsverpflichtungen);
Anzahl und Art von Eigenkapitalinstrumenten des Instituts, die von Tochtergesellschaften, Joint Ventures, verbundenen Gesellschaften und vom Institut nahestehende Stiftungen gehalten werden;
Anzahl, Art und Bedingungen der am Anfang und am Ende der Berichtsperiode für einen bestimmten Zweck reservierten eigenen Beteiligungstitel sowie von nahestehenden Personen gehaltenen Eigenkapitalinstrumente des Instituts, zum Beispiel für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder Wandel- und Optionsanleihen. Folgende Informationen über die Komponenten des Eigenkapitals werden offengelegt: Details zu einzelnen Kategorien des Gesellschaftskapitals (Anzahl und Art ausgegebener und einbezahlter Anteile, Nennwerte und mit Anteilen verbundene Rechte und Restriktionen), Betrag der nicht ausschüttbaren – freiwilligen oder gesetzlichen – Reserven;
Konzernrechnung
Folgende Angaben über Transaktionen mit Beteiligten in ihrer Eigenschaft als Beteiligte werden offengelegt:
Beschreibung und Betrag von Transaktionen mit Beteiligten, die nicht mit flüssigen Mitteln abgewickelt oder mit anderen Transaktionen saldiert wurden;
Begründung und Angabe der Wertbasis von Transaktionen mit Beteiligten, die nicht zu Fair Value erfasst werden konnten. Diese Anforderung betrifft nur den zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View sowie die Konzernrechnung;
Beschreibung von Transaktionen mit Beteiligten, die nicht zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt wurden, einschliesslich der Angabe der in der «Kapitalreserve» erfassten Differenz zwischen dem Fair Value und dem vertraglich vereinbarten Preis der Transaktion. Diese Anforderung betrifft nur den zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View sowie die Konzernrechnung.
22 Angaben gemäss Art. 734, 734a–734f OR für Institute, deren
Beteiligungstitel kotiert sind
Aufgehoben *
Die Veröffentlichungspflichten gemäss Art. 734, 734a–734f OR finden ebenfalls * Anwendung auf Gesellschaften, deren Partizipationsscheine kotiert sind. Folgende Anforderungen werden berücksichtigt: Die Angaben werden grundsätzlich im individuellen statutarischen Abschluss der Gesellschaft, deren Titel kotiert sind, veröffentlicht. Dieser Abschluss enthält einen Verweis, wenn die Veröffentlichung in einem allfälligen konsolidierten Abschluss erfolgt. Aufgehoben 178*-184*
Diese Anforderung kann auch mit einer Erweiterung der Anhangsangabe 18 «Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen auf solche Rechte für alle Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie für die Mitarbeitenden und Angaben zu allfälligen Mitarbeiterbeteiligungsplänen» erfüllt werden. Aufgehoben *
Ein Verweis auf die Position 19 «Angaben der Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen» ist möglich, wenn die verlangten Informationen dort vorhanden sind.
23 Darstellung der Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente
Die Aktivpositionen Flüssige Mittel, Forderungen gegenüber Banken, Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen, Handelsgeschäft, positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente, übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung und die gesamte Position Finanzanlagen sowie die Fremdkapitalpositionen Verpflich-
Konzernrechnung
tungen gegenüber Banken, Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften, Verpflichtungen aus Kundeneinlagen, Verpflichtungen aus Handelsgeschäften, negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente, Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung, Kassenobligationen sowie Anleihen und Pfandbriefdarlehen werden für das Berichtsjahr nach ihrer Fälligkeit und Total aufgegliedert (der Ausweis des Vorjahres erfolgt nur jeweils auf Stufe Total der Aktivpositionen und Fremdkapitalpositionen).
Die Aktiv- und Fremdkapitalpositionen werden in folgende Fälligkeitsbänder aufgegliedert: auf Sicht, kündbar, fällig innert 3 Monaten, fällig nach 3 Monaten bis zu Monaten, fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren, fällig nach 5 Jahren, immobilisiert. Aktiven und Passiven werden nach Restlaufzeiten, d.h. nach Kapitalfälligkeiten ausgewiesen. Handelsbestände sowie Beteiligungstitel und Edelmetalle in der Position Finanzanlagen werden vollständig unter Sichtgeldern eingesetzt. Kapitalkategorien, die grundsätzlich einer Rückzugsbeschränkung unterliegen, werden vollständig als „kündbar“ ausgewiesen. „Kündbar“ bedeutet, dass erst nach erfolgter Kündigung eine bestimmte Fälligkeit eintritt. Callgelder und gebundene Vorsorgegelder gelten ebenfalls als „kündbar“. Forderungen gegenüber Kunden in Kontokorrent-Form und Baukredite gelten als „kündbar“, Verpflichtungen gegenüber Kunden in Kontokorrent-Form gelten als „auf Sicht“ fällig.
24 Darstellung der Aktiven und Passiven aufgegliedert nach In-
und Ausland gemäss Domizilprinzip
Die Buchwerte des Berichts- und Vorjahres der einzelnen Positionen der Aktiven (Ziffer 1.1 bis 1.16 von Anhang 1 BankV) und Passiven (Ziffer 2.1 bis 2.20 ohne Ziffer 2.14.1 von Anhang 1 BankV) werden in In– und Ausland aufgegliedert. Die Aufgliederung nach In- und Ausland erfolgt nach dem Domizil des Kunden mit Ausnahme der Hypothekarforderungen, bei denen das Domizil des Objekts massgebend ist. Liechtenstein gilt als Ausland.
25. Aufgliederung des Totals der Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip)
Die Aktiven des Berichts- und Vorjahres werden beispielsweise nach Kontinenten und innerhalb der Kontinente nach Ländern aufgegliedert. Es wird der absolute Betrag und der Anteil in Prozent angegeben. Der Detaillierungsgrad der Aufgliederung nach Ländern bzw. Ländergruppen kann frei festgelegt werden. Die Aufgliederung nach Ländern bzw. Ländergruppen erfolgt nach dem Domizil des Kunden mit Ausnahme der Hypothekarforderungen, bei denen das Domizil des Objekts massgebend ist. Liechtenstein gilt als Ausland.
Konzernrechnung
26 Aufgliederung des Totals der Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil)
Das Auslandengagement Ende Berichtsjahr und Ende Vorjahr wird nach dem institutseigenen Länder-Rating aufgegliedert. Dabei wird der Betrag in CHF und der Anteil in Prozent angegeben. Die Aufgliederung widerspiegelt die Bonitätsbeurteilung des Instituts. Dabei kann sich das Instituts auf interne oder externe Ratingsysteme abstützen. Das Institut gibt an, auf welche Ratings sie sich abstützt. Unter „Auslandsengagement“ werden die bilanzierten Aktiven ausgewiesen. Verrechnungen werden nur im Rahmen von Art. 8 RelV-FINMA gestattet.
27 Darstellung der Aktiven und Passiven aufgegliedert nach den
für das Institut wesentlichsten Währungen
Die Darstellung enthält für das Berichtsjahr pro Währung (z.B. CHF, EUR, USD usw.): Aktiven pro Bilanzposition (gem. Ziffer 1.1 bis 1.16 Anhang 1 BankV), Total der bilanzwirksamen Aktiven, Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften (Optionen werden deltagewichtet berücksichtigt), Total Aktiven, Passiven pro Bilanzposition (gem. Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.20, ohne Ziffer 2.14.1 Anhang 1 BankV), Total bilanzwirksame Passiven, Lieferverpflichtungen aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften (Optionen werden deltagewichtet berücksichtigt), Total Passiven, Netto-Position pro Währung (z.B. CHF, EUR, USD usw.). Der Detaillierungsgrad der Darstellung nach Währungen kann frei festgelegt werden.
28 Aufgliederung sowie Erläuterung zu den Eventualforderungen und –verpflichtungen
Die Aufgliederung enthält für das Berichts- und Vorjahr folgende Unterpositionen: Kreditsicherungsgarantien und ähnliches, Gewährleistungsgarantien und ähnliches, unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven, übrige Eventualverpflichtungen, Total Eventualverpflichtungen, Eventualforderungen aus steuerlichen Verlustvorträgen (in statutarischen Abschlüssen), übrige Eventualforderungen, Total Eventualforderungen. Eventualverpflichtungen und Eventualforderungen, für welche keine verlässliche Schätzung möglich ist, werden nicht berücksichtigt. Sie werden erläutert. Bezüglich der Zuordnung einzelner Eventualverpflichtungen zu den Kategorien Kreditsicherungsgarantien, Gewährleistungsgarantien, unwiderrufliche Verpflichtungen und übrige Eventualverpflichtungen siehe Rz 145–150 des Anhangs 1.
29 Aufgliederung der Verpflichtungskredite
Die Verpflichtungskredite werden wie folgt aufgegliedert:
Konzernrechnung
Verpflichtungen aus aufgeschobenen Zahlungen (deferred payments)
Akzeptverpflichtungen (für Verbindlichkeiten aus im Umlauf befindlichen Akzepten)
Übrige Verpflichtungskredite
30 Aufgliederung der Treuhandgeschäfte
Treuhandgeschäfte werden wie folgt aufgegliedert:
Treuhandanlagen bei Drittgesellschaften
Treuhandanlagen bei Gruppengesellschaften und verbundenen Gesellschaften (in der Konzernrechnung heisst die Unterposition: «Treuhandanlagen bei verbundenen Gesellschaften»)
Treuhandkredite
Treuhandgeschäfte aus Securities Lending und Borrowing, welche das Institut in eigenem Namen für Rechnung von Kunden tätigt
Fiduziarisch gehaltene Kryptowährungen für Rechnung von Kunden, falls die Kryptowährungen im Konkursfall des Instituts aussonderbar sind
Andere treuhänderische Geschäfte
31 Aufgliederung der verwalteten Vermögen und Darstellungen
ihrer Entwicklung
Die Darstellung umfasst die Aufgliederung der verwalteten Vermögen im Berichtsjahr und im Vorjahr. Die Darstellung enthält: Vermögen in eigenverwalteten kollektiven Anlageinstrumenten, Vermögen mit Verwaltungsmandat, andere verwaltete Vermögen, Total verwaltete Vermögen (inkl. Doppelzählungen). Doppelzählungen werden separat ausgewiesen.
Konzernrechnung
Die Darstellung der Entwicklung der verwalteten Vermögen im Berichtsjahr und im Vorjahr enthält folgende Informationen: Total verwaltete Vermögen (inkl. Doppelzählungen) zu Beginn, +/- Netto-Neugeld-Zufluss oder Netto-Neugeld-Abfluss, +/- Kursentwicklung, Zinsen, Dividenden und Währungsentwicklung, +/- übrige Effekte (wobei wesentliche übrige Effekte betragsmässig einzeln offengelegt und erläutert werden), Total verwaltete Vermögen (inkl. Doppelzählungen) am Ende. In der Konzernrechnung werden die Einflüsse aus der Änderung des Konsolidierungskreises auf das Total der verwalteten Vermögen in beiden Darstellungen angemessen berücksichtigt. Beide Darstellungen umfassen nebst den Vermögen in eigenverwalteten kollektiven Anlageinstrumenten diejenigen Vermögen von Anlegern, die auf der Basis eines Vermögensverwaltungsauftrages bewirtschaftet werden (inkl. die bei Dritten deponierten Vermögen), sowie die sonstigen zu Anlagezwecken gehaltenen Vermögen („andere verwaltete Vermögen“). Eigene Anlagen von Instituten werden im Normalfall nicht zu den verwalteten Vermögen gezählt. Zu den verwalteten Vermögen werden grundsätzlich alle Anlagewerte gezählt, für die Anlageberatungs- und / oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen erbracht werden. Darunter fallen insbesondere gewisse Bestandteile der Position Verpflichtungen aus Kundeneinlagen (namentlich Sparkonti, Anlagekonti, Festgelder), Treuhandgelder und alle bewerteten Depotwerte (nicht abschliessende Liste, Details werden aus dem Prinzip des Anlagezwecks abgeleitet). Die Vermögen werden grundsätzlich ohne Berücksichtigung von Lombardkrediten erfasst. Das heisst, dass mit Lombardkrediten finanzierte Vermögen mitgezählt werden, ohne die entsprechenden Lombardkredite abzuziehen. Die bei Auslandniederlassungen getätigten Treuhandanlagen (bzw. bei Tochtergesellschaften, auf Konzernstufe) können nicht zweimal berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden Vermögen, die ausschliesslich zur Aufbewahrung und Transaktionsabwicklung gehalten werden („Custody-Assets“). Für diese erbringt das Institut typischerweise keine Anlageberatungs- und / oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen. Jedes Institut legt die Kriterien bezüglich der konkreten Abgrenzung der „Custody- Assets“ zu den verwalteten Vermögen fest und dokumentiert sie. Diese Kriterien werden anlässlich jeder Jahrespublikation in Form einer Fussnote erläutert.
Ebenso wird die Behandlung von Umklassifizierungen zwischen verwalteten Vermögen und den nicht ausgewiesenen Vermögen erläutert. Die publikationspflichtigen Institute beachten die Mindestvorgaben. Der Ausweis von Zusatzinformationen ist möglich, wenn die vorgesehenen Positionen klar und gemäss den zutreffenden Definitionen offengelegt werden. Eine freiwillige Unterteilung nach Kundensegmenten erfolgt in separaten Kategorien. "Doppelzählungen“ berücksichtigen vor allem die eigenverwalteten kollektiven Anlageinstrumente, die sich in Kundendepots befinden, die bereits als verwaltete Vermögen gelten.
Konzernrechnung
Netto-Neugeld-Zufluss / -Abfluss: Beim erstmaligen Ausweis ist die Angabe der Vorjahreswerte nicht zwingend. Der Nettozu- oder -abfluss von verwalteten Vermögen (Netto-Neugeld) während einer bestimmten Zeitperiode setzt sich aus der Akquisition von Neukunden, Kundenabgängen sowie dem Zu- und Abfluss von Anlagewerten bei bestehenden Kunden zusammen. Der Begriff „Netto-Neugeld“ umfasst nicht nur den Zu- und Abfluss von Zahlungsmitteln, sondern auch Zu- und Abflüsse in anderen institutsüblichen Anlagewerten (z.B. Wertschriften oder Edelmetalle). Die Berechnung des Netto- Neugeld-Zuflusses/-Abflusses erfolgt auf Stufe „Total verwaltete Vermögen“, d.h. vor Elimination der Doppelzählungen. Die marktbedingten Vermögensveränderungen (z.B. Kursänderungen, Zins- und Dividendenzahlungen) gelten nicht als Zu- bzw. Abfluss. Jedes Institut bestimmt, wie sie die Neugeld-Zuflüsse / -Abflüsse berechnet. Anlässlich jeder Jahrespublikation werden die diesbezüglichen Methoden kommentiert. In diesem Zusammenhang wird die Behandlung der den verwalteten Vermögen belasteten Zinsen, Kommissionen und Spesen offengelegt.
32 Aufgliederung des Erfolges aus dem Handelsgeschäft und
der Fair-Value-Option
Die Aufgliederung erfolgt nach Geschäftssparten (gemäss der Organisation des Instituts) sowie nach zugrundeliegenden Risiken und aufgrund der Anwendung der Fair-Value-Option. Die Aufgliederung des «Erfolges aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» nach Geschäftssparten erfolgt aufgrund der Organisation dieser Geschäftstätigkeit. Erfolge, die angesichts einer spartenübergreifenden Organisation der Geschäftstätigkeit nicht einer bestimmten Geschäftssparte zugeordnet werden können, werden als „Handel mit vermischten Geschäften“ ausgewiesen. Bewertungsveränderungen sowie etwaige Zinsabgrenzungen von Finanzinstrumenten, die mittels Fair-Value-Option bewertet werden, werden separat aufgeführt. Der Erfolg aus dem Handel mit Rohstoffen wird als übriges Handelsgeschäft erfasst. Unter den einzelnen Sparten werden alle Erfolge aus dem Handelsgeschäft erfasst, die im Kassageschäft sowie im Geschäft mit Termin- und Optionskontrakten erwirtschaftet werden. Die Aufgliederung nach zugrundeliegenden Risiken und aufgrund der Anwendung der Fair-Value-Option umfasst: Handelserfolg aus Zinsinstrumenten (inkl. Fonds), Beteiligungstiteln (inkl. Fonds), Devisen und Rohstoffen / Edelmetallen, Total Handelserfolg. Der Erfolg aus der Anwendung der Fair-Value-Option mit zusätzlicher Aufteilung auf Aktiven und auf Verpflichtungen wird getrennt angegeben.
33 Angabe eines wesentlichen Refinanzierungsertrages in der
Position Zins- und Diskontertrag sowie von wesentlichen Negativzinsen
Konzernrechnung
34 Aufgliederung des Personalaufwands
Der Personalaufwand wird wie folgt aufgegliedert:
Gehälter (Sitzungsgelder und feste Entschädigungen an Institutsbehörden, Gehälter und Zulagen)
Davon Aufwände in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung
Sozialleistungen
Wertanpassungen bezüglich des wirtschaftlichen Nutzens bzw. Verpflichtungen von Vorsorgeeinrichtungen
Übriger Personalaufwand
35 Aufgliederung des Sachaufwands
Der Sachaufwand wird wie folgt aufgegliedert:
Raumaufwand
Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik
Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie operatives Leasing
Honorare der Prüfgesellschaft(en) (Art. 961a Ziff. 2 OR)
Davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung
Davon für andere Dienstleistungen
Übriger Geschäftsaufwand
Davon Abgeltung für eine allfällige Staatsgarantie
36. Erläuterungen zu wesentlichen Verlusten, ausserordentlichen Erträgen und Aufwänden sowie zu wesentlichen Auflösungen von stillen Reserven, Reserven für allgemeint Bankrisiken und von frei werdenden Wertberichtigungen und Rückstellungen
Ausserdem werden die wesentlichen Wertbeeinträchtigungen und Zuschreibungen aus (teilweisem) Wegfall einer Wertbeeinträchtigung betragsmässig einzeln offengelegt. Ereignisse und Umstände, die dazu geführt haben, werden erläutert.
37 Angabe und Begründung von Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen bis höchstens zum Anschaffungswert
Konzernrechnung
38 Darstellung des Geschäftserfolges getrennt nach In- und
Ausland nach dem Betriebsstättenprinzip
39 Darstellung von laufenden und latenten Steuern und Angabe
des Steuersatzes
Der Aufwand für laufende Steuern und der Aufwand für latente Steuern werden separat offengelegt. Institute legen den auf der Basis des Geschäftserfolges gewichteten durchschnittlichen Steuersatz offen. Der Einfluss aus Veränderungen von Verlustvorträgen auf die Ertragssteuern wird quantifiziert und erläutert.
40 Angaben und Erläuterungen zum Ergebnis je Beteiligungsrecht bei kotierten Instituten, deren Beteiligungstitel kotiert
sind
Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis wird je Beteiligungsrecht ausgewiesen. Die Berechnungssystematik für das unverwässerte Ergebnis je Beteiligungsrecht wird unter Angabe der durchschnittlichen zeitgewichteten Anzahl ausstehender Beteiligungsrechte offengelegt. Eine Überleitung vom unverwässerten auf das verwässerte Ergebnis je Beteiligungsrecht wird offengelegt. Dabei werden die potenziell verwässernd wirkenden Effekte (z.B. zukünftige Ausübung von Optionen, Wandlung von Wandelanleihen) erläutert.
Anhang 5
Darstellung der Geldflussrechnung
Die Geldflussrechnung zeigt anhand der Geldzu- und -abflüsse die Ursachen der Liquiditätsveränderung im Berichtsjahr auf.
Die Geldflussrechnung umfasst mindestens die folgenden Bestandteile:
Geldfluss aus operativem Geschäft;
Geldfluss aus Eigenkapitaltransaktionen;
Geldfluss aus Vorgängen in Beteiligungen, Sachanlagen und immateriellen Werten;
Geldfluss aus dem Bankgeschäft. Die Geldzu- und -abflüsse aus dem Bankgeschäft können netto dargestellt werden. Die Geldflussrechnung enthält die Vorjahreszahlen. Die Geldflussrechnung erfolgt grundsätzlich gemäss der nachfolgenden Mustertabelle. Die Mindestgliederung kann den Bedürfnissen des Instituts angepasst werden.
Anhang 5
Darstellung der Geldflussrechnung
Geldflussrechnung Geld- Geldzufluss abfluss Geldfluss aus operativem Ergebnis (Innenfinanzierung):
Periodenerfolg
Veränderung der Reserven für allgemeine Bankrisiken
Wertberichtungen auf Beteiligungen, Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten
Rückstellungen und übrige Wertberichtigungen
Veränderungen der ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste
Aktive Rechnungsabgrenzungen
Passive Rechnungsabgrenzungen
Sonstige Positionen
Dividende Vorjahr Saldo Geldfluss aus Eigenkapitaltransaktionen:
Aktien- / Partizipations- / Dotationskapital / usw.
Verbuchungen über die Reserven
Veränderung eigener Beteiligungstitel Saldo Geldfluss aus Vorgängen in Beteiligungen, Sachanlagen und immateriellen Werten:
Beteiligungen
Liegenschaften
Übrige Sachanlagen
Immaterielle Werte
Hypotheken auf eigenen Liegenschaften Saldo Geldfluss aus dem Bankgeschäft:
Mittel- und langfristiges Geschäft (> 1 Jahr): o Verpflichtungen gegenüber Banken o Verpflichtungen aus Kundeneinlagen o Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung o Kassenobligationen o Anleihen o Pfandbriefdarlehen o Darlehen Emissionszentrale o Sonstige Verpflichtungen o Forderungen gegenüber Banken o Forderungen gegenüber Kunden o Hypothekarforderungen o Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung o Finanzanlagen o Sonstige Forderungen
Kurzfristiges Geschäft: o Verpflichtungen gegenüber Banken o Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften o Verpflichtungen aus Kundeneinlagen o Verpflichtungen aus Handelsgeschäften o Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente o Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung o Forderungen gegenüber Banken o Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften o Forderungen gegenüber Kunden o Handelsgeschäft o Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente o Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung o Finanzanlagen
Liquidität: o Flüssige Mittel Saldo
Verzeichnis der Änderungen
Die Anhänge des Rundschreibens werden wie folgt geändert:
Diese Änderung wurde am 4.11.2020 beschlossen und tritt am 1.1.2021 in Kraft.
Neu Rz 9.1 im Anhang
Im Zuge der Aufhebung der Verordnung vom 20. November 2013 gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften [AS 2013 4403, AS 2022 113] und des Nachvollzugs in Art. 734, 734a–734f OR wurden Randziffern gestrichen und Verweise und Begriffe angepasst.
Geändert Rz 143, 175 im Anhang
Aufgehoben Zeile „Auswirkung der Folgebewertung von eigenen Kapitalanteilen“ im Anhang
Titel 22 im Anhang
Rz 174, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 186 im Anhang