Quelle

FINMA-Rundschreiben "Liquidität – Versicherer"

I Gegenstand

Dieses Rundschreiben konkretisiert die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 17. Dezember 2004 (VAG; SR 961.01) und der Aufsichtsverordnung vom 9. November 2005 (AVO, SR 961.011) zum Liquiditätsrisikomanagement (Art. 22 VAG, Art. und 97 AVO), zu den Liquiditätsanforderungen (Art. 98a Abs. 1–3 AVO) und zur Berichterstattung an die FINMA (Art. 98a Abs. 4 AVO).

II Geltungsbereich

Dieses Rundschreiben richtet sich an Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz (Art. 2 Abs. 1 Bst. a VAG) und an Versicherungsgruppen und Versicherungskonglomerate (Art. 2 Abs. 1 Bst. d VAG). Sofern nicht anders vermerkt, werden Versicherungsunternehmen, Versicherungsgruppen und -konglomerate unter dem Begriff „Versicherer“ zusammengefasst.

Für Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland (Art. Abs. 1 Bst. b VAG, Zweigniederlassungen) gelten die Randziffern sofern explizit darauf Bezug genommen wird.

III Proportionalität

Versicherer gestalten die Liquiditätsbewirtschaftung entsprechend der Grösse, der Komplexität der Geschäftstätigkeit und der konkreten Exposition in Bezug auf Liquiditätsrisiken. Das Rundschreiben lässt einen entsprechenden Spielraum für eine proportionale und risikoorientierte Umsetzung.

IV Begriffe

Liquiditätsrisiko: Gefahr, dass der Versicherer den gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollständig oder nicht fristgerecht nachkommen kann (Risiko der Zahlungsunfähigkeit). Liquiditätsablaufbilanz: Gegenüberstellung der kumulierten Liquiditätszu- und -abflüsse in einem bestimmten Zeitraum. Liquiditätsbedarf: Ein positiver Liquiditätsbedarf resultiert, wenn die kumulierten Liquiditätsabflüsse die kumulierten -zuflüsse in einem bestimmten Zeitraum übersteigen. Liquiditätspotenzial: In einem bestimmten Zeitraum generierbare Zahlungsmittel zur Deckung eines Liquiditätsbedarfs. Die Vermögenswerte des Liquiditätspotenzials werden durch die Versicherer basierend auf der Geschäfts- und Risikostrategie und unter Berücksichtigung von regulatorischen oder anderweitigen zwingenden Vorgaben festgelegt. Liquiditätsposition: Die Liquiditätspositionen ergeben sich aus der Liquiditätsablaufbilanz und dem Liquiditätspotenzial in einem bestimmten Zeitraum. Liquiditätsdeckungsquotient: Verhältnis zwischen den realisierbaren Liquiditätsreserven (hochliquide Vermögenswerte) bzw. dem gesamten Liquiditätspotenzial und dem Liquiditätsbedarf in einem bestimmten Zeitraum.

Risikoappetit: Grundsätzliche Bereitschaft im Rahmen der festgelegten Geschäftsstrategie Risiken zu akzeptieren. Stresstests: Wesentliche Risikotreiber und deren Auswirkungen auf die Liquiditätspositionen werden über einen bestimmten Zeitraum untersucht, wobei von einer starken adversen Entwicklung eines oder mehrerer Inputparameter, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten können, ausgegangen wird. In einem Reverse Stresstest werden bei einem festgelegten Ergebnis die Auslenkungen der Inputparameter untersucht. Szenarioanalyse: Die Auswirkungen einer möglichen Veränderung der äusseren und unternehmensinternen Rahmenbedingungen werden untersucht. Dabei werden komplexere (Schlüssel-)Faktoren mit unterschiedlichen Abhängigkeiten und deren Auswirkungen auf die Liquiditätssituation über einen festgelegten Zeitraum quantitativ und/oder qualitativ analysiert. Zentralisierte Liquiditätssteuerung: Alle Formen einer konzerninternen Steuerung und Bereitstellung von Liquidität bzw. von konzerninternen Liquiditätsfazilitäten (insbesondere Cashpooling).

V Anforderungen

A. Governance Versicherer dokumentieren die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Berichtslinien in Bezug auf das Liquiditätsmanagement/-risikomanagement. Sie dokumentieren die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Oberleitungsorgans inkl. dessen Ausschüssen, der Geschäftsleitung, der unabhängigen Kontrollinstanzen bzw. Kontrollfunktionen, der internen Revision sowie weiterer relevanten Geschäfts- oder Organisationseinheiten für die Identifikation, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von Liquiditätsrisiken. Ergeben sich geteilte Zuständigkeiten, sind die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten klar zuzuweisen und die internen Berichtswege sowie die Gesamtverantwortung festzulegen. Das Oberleitungsorgan genehmigt und überprüft die Strategie sowie wichtige Grundsätze im Zusammenhang mit dem Liquiditätsmanagement. Es definiert bzw. genehmigt den generellen Risikoappetit und stellt sicher, dass die Geschäftsleitung die nötigen Vorkehrungen für die Identifikation, Beurteilung, Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos ergreift. Die Geschäftsleitung berichtet regelmässig über die Liquiditätssituation und meldet dem Oberleitungsorgan – basierend auf dem festgelegten Risikoappetit – erhebliche negative Änderungen bzw. Abweichungen der aktuellen oder der zu erwartenden Liquiditätsposition unverzüglich. Bei Zweigniederlassungen muss die generalbevollmächtigte Person über den Risikoappetit und die definierte Risikostrategie für die Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung informiert sein. Die generalbevollmächtigte Person ist in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung in die regelmässige interne Berichterstattung über die Liquiditätssituation einzubeziehen.

B. Liquiditätsmanagement und Liquiditätsplanung Versicherer berücksichtigen mindestens jährlich im Zusammenhang mit der Kapitalplanung den zukünftigen, strategischen Liquiditätsbedarf basierend auf der Geschäftsstrategie und exogenen Gegebenheiten. Dabei sind die zukünftige Finanzierung der Geschäftstätigkeit und insbesondere die Ablösung von bestehenden Finanzierungsquellen zu planen. Bei wesentlichen Veränderungen ist die strategische Liquiditätsplanung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Versicherer planen und beurteilen die Liquiditätspositionen zukunftsgerichtet über einen Horizont von einem Jahr und, mit Ausnahme von begründeten Fällen, auch über einen Horizont von einem Monat. Sie berücksichtigen dabei die Liquiditätszu- und -abflüsse aus der Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit. Je nach Geschäftstätigkeit und Exposition in Bezug auf Liquiditätsrisiken berücksichtigen sie weitere unterjährige Planungshorizonte. Versicherer mit volatilen Liquiditätsflüssen berücksichtigen diesen Umstand angemessen bei der Festlegung der Planungshorizonte. Versicherer mit einer Geschäftstätigkeit oder Positionen mit möglichen sehr kurzfristigen und hohen Liquiditätsabflüssen legen einen entsprechend kurzen Planungshorizont fest. Erfolgt die Planung nicht rollierend, sind wesentliche Veränderungen in den längerfristigen Planungshorizonten zu berücksichtigen. Planungsunsicherheiten sind bei der Bereitstellung des Liquiditätspotenzials angemessen erhöhend zu berücksichtigen. Sofern eine Planung von einzelnen, volatilen, kurzfristigen und wesentlichen Zahlungsabflüssen nicht möglich oder erschwert ist, sind zur Absicherung angemessene, zusätzliche Liquiditätsreserven bereitzustellen. Dabei ist basierend auf Stresstests ein hohes Sicherheitsniveau festzulegen. Versicherer mit wesentlichen Liquiditätsflüssen in unterschiedlichen Währungen berücksichtigen die Wechselkursrisiken, die insbesondere aus Währungsinkongruenzen resultieren, sowie mögliche operationelle Einschränkungen mit sachgerechten, dokumentierten Methoden. Dabei sind zur Absicherung von Währungsrisiken und operationellen Einschränkungen angemessene, zusätzliche Liquiditätsreserven bereitzustellen.

Wahrscheinliche Zahlungszuflüsse aus Vermögenswerten des Liquiditätspotenzials dürfen im jeweiligen Planungshorizont nicht gleichzeitig als Liquiditätszuflüsse in der Liquiditätsablaufbilanz und im Liquiditätspotenzial berücksichtigt werden. Versicherer verwenden für die Einschätzung der zukünftigen Liquiditätszu- und -abflüsse in der Liquiditätsablaufbilanz in den unterschiedlichen Planungshorizonten sachgerechte, dokumentierte Methoden. Die Bewertung der zukünftigen Zahlungsflüsse ist regelmässig (mindestens jährlich) zu überprüfen, mit der Liquiditätsplanung abzugleichen und zu dokumentieren. Für das Liquiditätspotenzial bzw. die einzelnen Vermögenswerte sind entsprechend der Fristigkeit und der Marktfähigkeit bzw. der Geldnähe mindestens die folgenden Kategorien zu definieren:

1 Hochliquide Vermögenswerte, die sehr kurzfristig mit sehr geringen operationellen

Einschränkungen und ohne Abschläge verfügbar sind, sowie notenbankfähige Vermögenswerte, sofern der Versicherer direkt über die Zentralbank oder über eine Handelsplattform, auf welcher die Zentralbank tätig ist, Zugang zum Geldmarkt hat.

2. Liquide, marktfähige Vermögenswerte, die regelmässig gehandelt werden und kurzfristig, gegebenenfalls mit einem Abschlag, verfügbar sind. 3. Übrige, weniger liquide Vermögenswerte, die mittelfristig zur Deckung eines Liquiditätsgaps herangezogen werden können, wobei Wertänderungen angemessen berücksichtigt werden müssen, beispielsweise mit ausreichenden Abschlägen. Bestehende Liquiditätsfazilitäten (Kreditlinien, Liquiditätspools/Cash-Pooling, abstrakte/unbedingte Garantien usw.) können im Rahmen der ordentlichen Liquiditätsplanung als Liquiditätspotenzial berücksichtigt werden, sofern sie im entsprechenden Planungshorizont wahrscheinlich verfügbar sind. Soweit Sicherheiten zu bestellen sind, können diese nicht gleichzeitig im Liquiditätspotenzial berücksichtigt werden. Weitere Refinanzierungsmöglichkeiten können im Rahmen der ordentlichen Liquiditätsplanung angemessen berücksichtigt werden, sofern sie im entsprechenden Planungshorizont wahrscheinlich verfügbar sind. Soweit Sicherheiten zu bestellen sind, können diese nicht gleichzeitig im Liquiditätspotenzial berücksichtigt werden. Versicherer bewerten das Liquiditätspotenzial bzw. die einzelnen Vermögenswerte vorsichtig und berücksichtigen Wertänderungen in angemessener Weise, beispielsweise durch ausreichende Abschläge. Die angemessene Höhe, die Zusammensetzung, die Diversifikation, die Bewertung der Vermögenswerte (inkl. Wert- und Sicherheitsabschläge) und die Annahmen über die Transferierbarkeit bzw. operative Bereitstellung der Vermögenswerte oder Sicherheiten werden regelmässig (mindestens jährlich) überprüft, mit der Liquiditätsplanung abgeglichen und dokumentiert. Versicherer dokumentieren Regeln, Zuständigkeiten und Prozesse, wie die Liquiditätsreserven bzw. das vorhandene Liquiditätspotenzial entsprechend der Kategorisierung zur Deckung eines Liquiditätsbedarfs bereitgestellt werden. Die internen und externen operationellen Abläufe für die zeitgerechte Bereitstellung der Liquiditätsreserven bzw. des Liquiditätspotenzials sind im Rahmen der Liquiditätsplanung je nach gewähltem Horizont zu berücksichtigen. Versicherer in einem Konzernverbund mit einer zentralisierten Liquiditätssteuerung regeln und dokumentieren insbesondere: • Die vertraglichen Zuständigkeiten, Verpflichtungen, Bedingungen, Kündigungs- und Ausschlussmöglichkeiten aller involvierten Parteien, und

• die Liquiditätstransferpreise im Rahmen von marktgerechten Bedingungen. Die Liquiditätsplanung ist angemessen zu dokumentieren. Die am Anfang der Planungshorizonte geplanten Liquiditätsflüsse und die entsprechende Veränderung des Liquiditätspotenzials (Planwerte) sind jeweils mit den tatsächlichen Gegebenheiten am Ende der Planungshorizonte (Ist-Werte) abzugleichen. Umfasst die Geschäftstätigkeit neben Notenbankgeld auch weitere, geldähnliche Zahlungsmittel (Geldsurrogate, Kryptowährungen usw.) sind die Bestimmungen und insbesondere Rz 22 sinngemäss anwendbar. Für Zweigniederlassungen gelten die Rz 19–33, 37 und 38 sinngemäss.

C Liquiditätsreserve

Versicherer halten angemessene Liquiditätsreserven an hochliquiden Vermögenswerten (Rz 26), um einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu überbrücken. Sie können zusätzlich auch weitere, geeignete liquide Vermögenswerte (Rz 27) in der Liquiditätsreserve halten. Sie berücksichtigen dabei die ordentliche Liquiditätsplanung und mögliche Stresssituationen. Der Versicherer stellt sicher, dass die Liquiditätsreserve aus Vermögenswerten besteht, die

  • im Verhältnis zum Geschäftsmodell, dem Umfang der bilanziellen und ausserbilanziellen Geschäfte und basierend auf der Liquiditätsplanung ausreichend bemessen sind;

  • auf den festgelegten Risikoappetit und die abgeleiteten Risikotoleranzen abgestimmt und angemessen diversifiziert sind;

  • auf den möglichen Liquiditätsbedarf, der sich aus Stresssituationen ergibt, abgestimmt sind und

  • deren Aufteilung auf Gesellschaften, Ländereinheiten und Währungen 1 und den da- 0F0 F

mit verbundenen Risiken und marktspezifischen Besonderheiten Rechnung tragen. Der Versicherer stellt sicher, dass der Nutzung der Liquiditätsreserven keine gesetzlichen, vertraglichen, regulatorischen oder operativen Restriktionen entgegenstehen. Die angemessene Höhe, Zusammensetzung, die Diversifikation und die Annahmen über die Transferierbarkeit bzw. operative Bereitstellung der Vermögenswerte oder Sicherheiten werden regelmässig überprüft, dokumentiert und sind mit der Liquiditätsplanung abzugleichen. Der effektive, sofortige und direkte Zugriff des Versicherers auf die Vermögenswerte der Liquiditätsreserven sowie die operativen Abläufe müssen sichergestellt sein. Die Bestimmungen zur Liquiditätsreserve gelten sinngemäss auch für Zweigniederlassungen.

D. Liquiditätsrisikomanagement Die Geschäftsleitung stellt sicher, dass die Zahlungsfähigkeit auch unter adversen Bedingungen gewährleistet werden kann, die Liquidität basierend auf dem definierten Risikoappetit und der daraus abgeleiteten Risikostrategie wirksam gesteuert wird und dass wirksame Vorgaben und Prozesse für die Kontrolle und Begrenzung des Liquiditätsrisikos festgelegt werden. Der Risikoappetit beinhaltet insbesondere die Definition der Widerstandsfähigkeit in Bezug auf die Dauer und den Schweregrad eines Liquiditätsengpasses im Rahmen der festgelegten Geschäftsstrategie und in gestressten Verhältnissen. Dazu gehören insbesondere auch Aussagen zur Mindesthöhe der Liquiditätsreserven bzw. des Liquiditätspotenzials und des Liquiditätsdeckungsquotienten in den relevanten Planungshorizonten. Der Risikoappetit kann dabei statisch oder abgeleitet von verlässlichen Indikatoren dynamisch definiert werden. Der Risikoappetit in Bezug auf Liquiditätsrisiken wird definiert, dokumentiert und durch das Oberleitungsorgan genehmigt.

1 Gegebenfalls auch weitere geldähnliche Zahlungsmittel (Geldsurrogate, Kryptowährungen usw.).

Basierend auf der Geschäftsstrategie und dem definierten Risikoappetit ist der Umgang mit Liquiditätsrisiken in der Risikostrategie zu berücksichtigen. Abgeleitet davon verfügen Versicherer über definierte Toleranzen, Limitensysteme, Indikatoren und Warnschwellenwerte zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätspositionen. Das gesamte Liquiditätsrisikomanagement-Framework ist strukturiert aufgebaut und umfasst die gesamte Dokumentation aller Reglemente, Prozesse, Kontrollen und der definierten Berichtswege auf allen involvierten Organisationsstufen bis zum Oberleitungsorgan. Bei wesentlichen Veränderungen der Geschäftstätigkeit und des Marktumfelds ist das Liquiditätsrisikomanagement-Framework zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Es ist regelmässig auch durch unabhängige Instanzen in Bezug auf die Wirksamkeit zu überprüfen. Das Liquiditätsrisikomanagement, die Reglemente, die Prozesse und die Instrumente zur Überwachung und Steuerung bzw. Begrenzung von Liquiditätsrisiken sind in das übergeordnete, unternehmensweite Risikomanagement integriert. Versicherer in einem Konzernverbund mit zentralisiertem Liquiditätsmanagement stellen sicher, dass sie die eigenen Liquiditätspositionen basierend auf dem Risikoappetit, der Liquiditätsrisikostrategie und den daraus abgeleiteten Grundsätzen bzw. Limiten beurteilen und überwachen können. Dazu sind insbesondere definierte Berichtsprozesse einzurichten. Versicherer in einem Konzernverbund mit einer zentralisierten Liquiditätssteuerung berücksichtigen bei der Planung mögliche Einschränkungen des Liquiditätstransfers zwischen Gesellschaften und Ländereinheiten aufgrund gesetzlicher, vertraglicher, regulatorischer oder operationeller Ursachen. Sie müssen sicherstellen, dass auch in gestressten Verhältnissen das notwendige Liquiditätspotenzial ungehindert abgerufen werden kann, um die eigene Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Beaufsichtigte Versicherungsgruppen/-konglomerate müssen sicherstellen, dass sie auch in gestressten Verhältnissen innerhalb der Gruppe oder dem Konglomerat über das Liquiditätspotenzial bzw. die notwendige Liquiditätsreserve verfügen. Versicherer untersuchen die Liquiditätsrisiken entsprechend der Geschäftstätigkeit und

Relevanz systematisch und bilden soweit sinnvoll entsprechende Risikogruppen von Geschäftsvorgängen. Die Risikobeurteilung unter regulären als auch unter gestressten Bedingungen umfasst insbesondere die Zahlungsströme, die Liquiditätsreserven und das Liquiditätspotenzial, allfällige Währungsinkongruenzen, Gegenparteien, zu bestellende Sicherheiten und die Refinanzierung. Mögliche Konzentrations- und Klumpenrisiken sowie weitergehende Abhängigkeiten sind zu berücksichtigen. Liquiditätsrisikotreibern aus ausserbilanziellen Geschäften (unwiderrufliche Kreditzusagen, Garantien, Downgrade Trigger Agreements, Collateral/Margin Calls, anderweitige Nachschussverpflichtungen usw.) sind besondere Beachtung zu schenken. Versicherer beurteilen mindestens einmal jährlich die Liquiditätspositionen unter gestressten Annahmen (Stresstests) bzw. im Rahmen von adversen Szenarien. Sie berücksichtigen dabei im Einzelnen und gegebenenfalls auch in kombinierten Betrachtungen die wesentlichen Risikotreiber der Liquiditätsflüsse sowie des Liquiditätspotenzials. Mögliche Elemente von Stresstests und Szenarien sind dabei unter anderem:

  • Unternehmens- bzw. geschäftsspezifische Elemente;

  • Gesamtmarktszenarien;

  • Gegenparteien und andere Marktteilnehmer;

  • Einschränkungen von Zahlungsströmen zwischen angeschlossenen Gesellschaften in einem Konzernverbund mit einer zentralisierten Liquiditätssteuerung;

  • Wegfall von Liquiditätsfazilitäten oder Refinanzierungsmöglichkeiten;

  • Liquiditätsrisikotreiber aus ausserbilanziellen Verpflichtungen;

  • spezifische Vorgaben der FINMA. Der Umfang und die Anzahl der Stresstests und der analysierten Szenarien orientiert sich an der Komplexität des Risikoprofils. Dabei sollen die als bedeutend identifizierten Risiken berücksichtigen werden. Versicherer validieren mittels Reverse Stresstests insbesondere die verwendeten Liquiditätskenngrössen, die definierten Risikoindikatoren, die Limitensysteme. Versicherer stellen sicher, dass die bei Stresstests und Szenarienanalysen verwendete Datenbasis der aktuellen Situation entspricht. Bei wesentlichen Veränderungen der Liquiditätssituation des Versicherers oder adversen Veränderungen im Umfeld ist zu prüfen, ob eine zusätzliche Durchführung von Stresstests mit aktualisierten Daten erforderlich ist. Die Szenarioanalysen und Stresstests sind zu dokumentieren. Die Ergebnisse und deren Beurteilung sind an die Geschäftsleitung und das Oberleitungsorgan zu berichten. Um rechtzeitig steuernd eingreifen zu können und die Handlungsfähigkeit sicherzustellen, definieren die Versicherer konkrete Massnahmen und Prozesse bis hin zu einem Notfallkonzept und bestimmen die organisatorischen Zuständigkeiten. Soweit die Liquiditätsrisiken, mithin insbesondere das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das Refinanzierungsrisiko, das Abrufrisiko (call risk) und das Marktliquiditätsrisiko, als wesentlich beurteilt werden, sind diese in der Selbstbeurteilung der Risikosituation und des Kapitalbedarfs (ORSA) angemessen zu berücksichtigen. Für Zweigniederlassungen gelten die Rz 48–51 und 55–62 sinngemäss. Zweigniederlassungen müssen insbesondere sicherstellen, dass sie auch in gestressten Verhältnissen tatsächlich über das notwendige Liquiditätspotenzial ungehindert verfügen können.

E. Liquiditätscontrolling und Liquiditätsüberwachung Basierend auf der Risikostrategie und der Liquiditätsrisikobeurteilung implementieren Versicherer wirksame Überwachungs- und Steuerungsprozesse. Die verwendeten Mess-, Kontroll- und Steuerungsverfahren berücksichtigen dabei insbesondere:

  • die Art und Komplexität der Geschäftstätigkeit und insbesondere ausserbilanzielle Verpflichtungen (gesamtes Risikoexposure);

  • quantitative Kennzahlen und Methoden zur Messung, Beurteilung und Steuerung;

  • den Umfang und Zusammensetzung der Liquiditätsreserve und des verfügbaren Liquiditätspotenzials.

Versicherer definieren Berichtsprozesse, um die wesentlichen Organisationsbereiche, die Geschäftsleitung und das Oberleitungsorgan zeitgerecht mit den notwenigen Informationen, Kennzahlen, Limitenauslastungen usw. zu versorgen. Das Liquiditätsmanagement und das Liquiditätsrisikomanagement sind in das interne Kontrollsystem des Versicherers integriert. Es erfolgen regelmässig Kontrollen über die Einhaltung der Vorgaben und Prozesse sowie mindestens jährlich eine Gesamtbeurteilung der Angemessenheit des gesamten Liquiditätsrisikomanagement-Frameworks. Die Bestimmungen zum Liquiditätscontrolling bzw. zur Liquiditätsüberwachung gelten sinngemäss auch für Zweigniederlassungen.

F. Notfallkonzept Um die Reaktionszeit zu verkürzen, verfügen Versicherer über ein dokumentiertes Notfallkonzept für akute Liquiditätsengpässe, das auf die Liquiditätsrisikobeurteilung abgestimmt ist. Das Notfallkonzept enthält insbesondere:

  • geeignete Frühwarnindikatoren, um rechtzeitig das Entstehen von Gefahren für die Liquiditätsposition und die potenziellen Finanzierungsmöglichkeiten zu erkennen und darauf reagieren zu können;

  • Notfallauslöser und ein strukturiertes, mehrstufiges Schwellenkonzept mit einem Eskalationsverfahren entsprechend der Schwere der Liquiditätskrise;

  • Massnahmen je nach Eskalationsstufe, wobei insbesondere die jeweils möglichen liquiditätsgenerierenden und liquiditätseinsparenden Massnahmen darzustellen und zu priorisieren und die Liquiditätsquellen und die Liquiditätsgenerierung konservativ zu schätzen sind;

  • operative Abläufe, um Liquidität und Vermögenswerte zwischen Jurisdiktionen, Rechtseinheiten und Systemen zu transferieren, wobei Beschränkungen bei der Übertragbarkeit von Liquidität und Vermögenswerten zu berücksichtigen sind;

  • eine dokumentierte Zuweisung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung betreffend alle eingebundenen Personen und Organisationseinheiten;

  • klare Abläufe, Entscheidungsprozesse und Berichterstattungspflichten mit dem Ziel eines zeitnahen und kontinuierlichen Informationsflusses an die übergeordneten Führungsebenen;

  • festgelegte Kommunikationswege und -strategien, die einen klaren, konsistenten und regelmässigen Informationsfluss zu internen wie auch externen Beteiligten im Notfall sicherstellen. Das Notfallkonzept ist jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Das Notfallkonzept und die Überprüfungen werden von der Geschäftsleitung abgenommen. Das Oberleitungsorgan ist über das Notfallkonzept, über die Ergebnisse der Überprüfungen und die Anpassungen zu informieren.

Die Bestimmungen zum Notfallkonzept gelten sinngemäss auch für Zweigniederlassungen.

VI Berichterstattung an die FINMA

Versicherer und Zweigniederlassungen erstellen jährlich auf den 31. Dezember einen Bericht zur Liquiditätsplanung nach Art. 98a Abs. 4 AVO zuhanden der FINMA. Sie reichen den Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr der FINMA bis spätestens am darauffolgenden 30. April ein. Die Berichterstattung an die FINMA erfolgt für alle Versicherer und Zweigniederlassungen im Rahmen einer standardisierten Erhebung. Die FINMA publiziert die Erhebung in der Regel bis zum 30. Juni des Geschäftsjahres. Die Anforderungen an die Berichterstattung werden dabei abgestuft nach Aufsichtskategorie und Risikoexposition ausgestaltet. Die FINMA legt für kleine Versicherungsunternehmen nach Art. 1c AVO zudem vereinfachte Berichtselemente fest, sofern der Kleinversicherer eine verlässliche Liquiditätsplanung aufweist, keine ausserbilanziellen Verpflichtungen eingegangen ist und sich die Liquiditätssituation im Vorjahr nicht wesentlich verschlechtert hat. Neben der ordentlichen Berichterstattung melden Versicherer und Zweigniederlassungen

ausserordentliche Veränderungen der Liquiditätssituation umgehend der FINMA (Art. Abs. 2 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 2007 [SR 956.1]). Als ausserordentliche Veränderungen gelten insbesondere:

  • ein voraussichtlicher Liquiditätsbedarf in den nächsten 30 Tagen gemäss Liquiditätsplanung, der nicht über die Liquiditätsreserve gedeckt werden kann;

  • ein tatsächlicher Liquiditätsbedarf in den letzten 30 Tagen, der nicht über die Liquiditätsreserve gedeckt werden konnte;

  • anderer voraussichtlicher oder tatsächlicher Liquiditätsbedarf innerhalb eines festgelegten Planungshorizonts, der nicht rechtzeitig über das verfügbare Liquiditätspotenzial gedeckt werden kann;

  • ernsthafte operative oder strategische Liquiditätsprobleme;

  • Fälle in denen ein Notfallkonzept bei Liquiditätsengpässen zum Tragen kommt.

VII Übergangsbestimmung

Die ordentliche Berichterstattung an die FINMA erfolgt erstmals für das Geschäftsjahr 2025 per 30. April 2026. Die FINMA publiziert die Elemente der Erhebung bis zum 30. Juni 2025.