Jahresbericht MROS 2020
1 Vorwort
1 Vorwort
Das Jahr 2020 war, wie die Jahre davor, sehr 2019 ist bemerkenswert. Des Weiteren haben die herausfordernd für die Meldestelle für Geld- Finanzintermediäre im Berichtsjahr zum ersten wäscherei (MROS). Dank der Einführung des Mal das Transaktionsmonitoring als häufigstes elektronischen Meldesystems goAML, konnte verdachtsbegründendes Element angegeben. die MROS zwar die ausserordentliche Lage be- Das System goAML hat sich bei den Finanzwältigen, die durch die COVID-Pandemie ent- intermediären durchgesetzt. Im Dezember standen ist. Die Pandemie hat Kriminellen aber 2020 wurden der MROS beinahe 90 Prozent der auch diverse Möglichkeiten geboten, um sich un- Verdachtsmeldungen auf elektronischem Weg rechtmässig zu bereichern. Dadurch verschärfte übermittelt. Dieses ermutigende Resultat ist sich auch das Risiko der Geldwäscherei. Dieses das Ergebnis der intensiven Bemühungen, die Risiko kommt durch eine erneute Zunahme der die Finanzintermediäre unternommen haben, Anzahl Verdachtsmeldungen an die MROS zum um sich an dieses neue System anzupassen. Die Ausdruck. Die im Jahr 2020 eingegangenen 5 334 MROS hat ihrerseits viel Personal eingesetzt, Meldungen betreffen über 9 000 Geschäftsbe- um die Finanzintermediäre und ihre Partnerbeziehungen. Diese Zahl ist rund 25 Prozent höher hörden während der Übergangsphase zu unterals 2019. Die Zunahme der Anzahl Verdachts- stützen und zu begleiten. Allerdings muss die meldungen an die MROS in 2020 ist vergleichbar Meldestelle die übermittelten Daten manchmal mit dem Anstieg in den Jahren 2018 und 2019. noch korrigieren und systematisch bereinigen, Im Verlaufe des letzten Jahres hat die MROS um diese analysieren zu können. Es ist zwingend, ausserdem mehr als 6 000 Geschäftsbeziehun- dass sich das Personal, welches 2020 für diese gen bearbeitet, welche zwischen 2016 und 2019 Arbeiten eingesetzt wurde, zukünftig der Analygemeldet wurden und deren Analyse Ende 2019 setätigkeit widmen kann. Aus diesem Grund sind noch nicht abgeschlossen war. Anpassungen und Verbesserungen des Systems notwendig, damit das Potenzial der elektroni- Über 1 000 im Jahr 2020 erfolgte Meldungen schen Übermittlung von Verdachtsmeldung voll betreffen einen Verdacht auf Betrug im Zusam- ausgeschöpft werden kann. menhang mit Krediten schweizerischer Finanzinstitute mit Bundesbürgschaft. Diese Fälle führten Zum ersten Mal präsentiert die MROS in ihrem
zu mehr als 800 Anzeigen an die Strafverfol- Jahresbericht thematische Fallbeispiele, um gungsbehörden vonseiten der MROS. Es wurden die Finanzintermediäre auf schwer erkennbare daraufhin Hunderte von Strafuntersuchungen Risiken von Geldwäscherei, organisierter Krimieröffnet. Diese Tatsache spiegelt sich auch in nalität und Terrorismusfinanzierung aufmerksam den Statistiken wider. Bei über der Hälfte (58 %) zu machen. Wir haben spezifische Typologien der Verdachtsmeldungen, die die MROS im Jahr ausgewählt, die Risiken von Terrorismusfinan- 2020 erhalten hat, wird Betrug als Vortat ange- zierung, Beteiligung an einer kriminellen Orgageben. Dieser Anstieg um 25 Prozent gegenüber nisation, Menschenhandel und Geldwäscherei
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mittels Kryptowährungen oder Online-Identifizierung hervorheben. Die Weiterentwicklung der strategischen Analyse und die Sensibilisierung der Finanzintermediäre sind zentrale Elemente der neuen Strategie der Meldestelle. Die elektronische Bearbeitung der Verdachtsmeldungen bietet hierfür neue Möglichkeiten, welche die MROS in den kommenden Jahren noch stärker nutzen wird.
Eine weitere Neuigkeit besteht darin, dass die MROS dieses Jahr Statistiken zum Informationsaustausch mit anderen nationalen Behörden präsentiert. Dieser Austausch hat eine neue Bedeutung erhalten, einerseits aufgrund des Inhalts und andererseits aufgrund des Aufwands, der bei der MROS deswegen entsteht. Der Austausch mit ausländischen Meldestellen hat im Berichtsjahr ebenfalls einmal mehr zugenommen. Im September 2020 hat das Parlament eine Änderung des Geldwäschereigesetzes vom 10. Oktober 1997 (GwG)1 angenommen, welche der MROS zusätzliche Kompetenzen im Rahmen dieses internationalen Informationsaustauschs einräumt. In Zukunft kann die Meldestelle, unter GwG, ausschliesslich aufgrund von Informationen einer anderen Meldestelle, bei den Finanzintermediären Auskunft über Geschäftsbeziehungen einfordern. Diese neue Kompetenz wird das Schweizer Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei stärken.
Diese Resultate hätte die MROS ohne das Engagement der Mitarbeitenden nicht erreichen können. Ihnen gebührt unsere Anerkennung und unser Dank.
Bern, im Mai 2021
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol
Meldestelle für Geldwäscherei MROS
1 SR 955.0
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2 Neue Organisation und Strategie der MROS 2020 – 2021
2 Neue Organisation und Strategie der
MROS 2020–2021
Für die MROS stand das Jahr 2020 im Zeichen versiebenfacht. Der Informationsaustausch mit von Veränderungen und Neuerungen. Am 1. Ja- ausländischen Financial Intelligence Units (FIUs) nuar 2020 wurde das Informationssystem der nahm zu, und die MROS wurde von nationalen MROS, goAML, in Betrieb genommen. Gleich- Behörden im Rahmen der Amtshilfe vermehrt zeitig trat eine revidierte Fassung der Verordnung angefragt. Diese Trends setzten sich im Berichtsvom 25. August 2004 über die Meldestelle für jahr fort (siehe Kapitel 4), und nichts deutet auf Geldwäscherei (MGwV)2 in Kraft. Am selben Tag eine Kehrtwende hin. Im Jahr 2013 erhielt die verabschiedete die MROS eine neue Strategie; MROS zusätzliche Befugnisse, insbesondere was sie ergänzt die Strategie des Eidgenössischen den Informationsaustausch mit ausländischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zur Kri- Meldestellen und mit Finanzintermediären anminalitätsbekämpfung 2020–2023.3 belangt.4 Diese Befugnisse werden ab dem 1. Juli Diese Veränderungen schlugen sich in einer dieses Jahres weiter ausgeweitet (siehe Kapitel internen Reorganisation der MROS nieder, um 6.2). den Einsatz von goAML und die Umsetzung der Viele FIUs sehen sich in unterschiedlichem Temneuen Strategie zu gewährleisten (siehe Kapitel po und in unterschiedlichem Ausmass mit ähn- 2.3). Diese voneinander abhängigen Entwicklun- lichen Entwicklungen konfrontiert. Die Menge an gen entsprangen dem Bestreben, aus der MROS Finanzinformationen, die sie erhalten, nimmt zu; eine moderne, proaktive Behörde zu machen, die Geldwäschereitechniken haben sich weiterwelche in der Lage ist, den Herausforderungen entwickelt– vor allem was die Nutzung neuer zu begegnen, die sich aus der ständigen Ent- Technologien betrifft (siehe Kapitel 5.5); die Rolle wicklung in Sachen Geldwäschereitechniken der FIUs bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und deren Vortaten, organisierte Kriminalität und wird immer wichtiger, und ihre Kompetenzen Terrorismusfinanzierung ergeben. wachsen, insbesondere im Hinblick auf den nationalen und internationalen Informationsaus-
2.1 Ein Jahrzehnt der Entwicklungen im tausch. Grund für diese Entwicklungen ist das all-
Kampf gegen Geldwäscherei, organisier- gemein verbesserte Dispositiv zur Bekämpfung te Kriminalität und Terrorismusfinanzie- von Geldwäscherei, deren Vortaten, organisierter rung Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Daraus ergeben sich mehr Hinweise, wobei jedoch nicht In den Jahren von 2010 bis 2019 hat sich die alle relevant sind für die Strafverfolgungsbehör- Zahl der von Schweizer Finanzintermediären den. Hier ist die Filterfunktion der FIUs entscheider MROS gemeldeten Geschäftsbeziehungen dend.
2 SR 955.23 Vgl. Strategie des EJPD zur Kriminalitätsbekämpfung 2020 – 2023. Siehe hierzu MROS-Jahresbericht 2013, S. 56 ff. (abrufbar auf der MROS-Internetseite).
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Die internationalen Rahmenbedingungen, unter (intelligence-led policing). GoAML ist mittlerweidenen FIUs arbeiten, haben sich verändert. Vor le seit einem Jahr in Betrieb. In einem späteren mehr als zwanzig Jahren, als die internationalen Kapitel wird eine erste Bilanz zur Nutzung dieses Geldwäschereinormen entstanden, war Sinn und Informationssystems gezogen (siehe Kapitel 3). Zweck des rechtlichen Instrumentariums die Identifizierung und Beschlagnahme von Ver- 2.2 Die MROS-Strategie 2020 – 2021 mögenswerten, die aus Straftaten stammen. Zu diesem repressiven Ziel kommt nun eine präven- Mit Wirkung Anfang 2020 verabschiedete tive Aufgabe hinzu. Die Rolle der FIUs hat sich die MROS eine neue Strategie für die Jahre entsprechend weiterentwickelt: Ihre Aufgabe 2020 – 2021. Sie beruht auf sieben voneinander ist nicht nur, für die Strafverfolgungsbehörden abhängigen Zielen: nützliche Informationen zu identifizieren; vielmehr sollen FIUs auch die Gesamtheit der emp- 1) Die Analysen der MROS sind effektiv. fangenen Signale des Dispositivs zur Bekämp- 2) Die Qualität der Verdachtsmeldungen ist erfung von Geldwäscherei, deren Vortaten, der höht. organisierten Kriminalität und der Terrorismus- 3) Die MROS stärkt die Prävention von finanzierung verwenden und die Schwachstellen Schwerst- und transnationaler Kriminalität. dieses Dispositivs identifizieren. Zu diesem 4) Die Strafverfolgungsbehörden werden durch Zweck erstellen die FIUs strategische Analysen, die MROS optimal unterstützt. die darauf abzielen, Methoden und Trends in die- 5) Die internationale Zusammenarbeit ist versen Kriminalitätsbereichen zu identifizieren. Ihre stärkt und effektiv. Erkenntnisse teilen die FIUs mit Finanzintermedi- 6) Die technischen Kapazitäten der MROS sind ären, Händler*innen, Drittbehörden, politischen ausgebaut. Entscheidungsträgerinnen und -trägern oder der 7) Die Mitarbeitenden der MROS vertiefen ihr interessierten Öffentlichkeit (follow the money). Wissen und aktualisieren es laufend. In den letzten zehn Jahren sind die Ressourcen der MROS zwar gewachsen, aber nicht in einem Das erste Ziel dieser Strategie ist, die Informa- Masse, als dass die MROS ihre Aufgaben weiter- tionen, die die MROS erhält, effektiver zu verhin mit den bestehenden Methoden erfüllen arbeiten. Dazu gilt es, Informationen schnell zu
könnte. Die Änderungen zu Beginn des Jahres triagieren und angemessen zu analysieren, damit 2020 sind das Ergebnis des Bestrebens, den Ent- die MROS ihre Ressourcen dort einsetzt, wo sie wicklungen des letzten Jahrzehnts Rechnung zu den grössten Nutzen erbringen. Über kurz oder tragen, um den Herausforderungen der Zukunft lang soll diese Triage auch durch auf künstlicher besser begegnen zu können. Intelligenz basierenden IT-Tools unterstützt Die Einführung von goAML, eines Informations- werden, die es beispielsweise erlauben, relevante systems, das in der Lage ist, die der MROS ge- Elemente einer Verdachtsmeldung oder Bezüge meldeten Informationen digital zu verarbeiten, zu laufenden Fällen rasch zu identifizieren. Seit ist der Eckpfeiler der neuen Strategie der MROS. dem 1. Januar 2020 bemisst sich die Analysetiefe Dieses System ermöglicht eine schnelle und – etwa wie und welche Informationen die MROSsichere Kommunikation mit Finanzintermediären Mitarbeitenden überprüfen – nach dieser Triage. und nationalen Behörden. Ausserdem ermöglicht Die Analyse hängt vom Inhalt der Verdachtses goAML den MROS-Analystinnen und -Analys- meldung ab (z. B. die Komplexität gemeldeter ten, die erhaltenen Informationen ohne grossen Vorgänge), aber auch von der Strategie des EJPD Erfassungsaufwand zu verarbeiten. Neben der zur Kriminalitätsbekämpfung 2020 – 2023 und von Effizienzsteigerung stellt dieser Digitalisierungs- den Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden. schritt eine Etappe hin zum verstärkten Einsatz Die Art der Analyse wird auf der Grundlage von von Analysetechniken dar, dank denen unter internen Priorisierungskriterien festgelegt. Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz grosse Seit dem 1. Januar 2020 sind erhebliche An- Datenmengen ausgewertet werden können strengungen unternommen worden, um sicherfedpol 9
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zustellen, dass die Analyse die Bedürfnisse der 2.3 Die neue Organisation der MROS Strafverfolgungsbehörden bestmöglich erfüllt. Zu diesem Thema hat ein regelmässiger Austausch Im Jahr 2019 bewilligte der Bundesrat der MROS mit den MROS-Partnern stattgefunden. Das zwölf zusätzliche Vollzeitstellen. Am 31. Dezemneue Informationssystem ermöglicht es, die aus ber 2020 hatte die MROS 57 besetzte Stellen Verdachtsmeldungen stammenden Informatio- mit insgesamt 48,8 Vollzeitäquivalenten, davon nen in digitaler Form zu übermitteln. Ausserdem 10,3 Vollzeitäquivalente mit befristeten Arbeitskönnen Fälle von geringerer Bedeutung schnell verträgen. Die Umsetzung der MROS-Strategie bearbeitet werden, und die internen Prozesse der 2020 – 2021 machte eine Reorganisation dieser MROS sind so umgestaltet worden, dass weniger fedpol-Abteilung notwendig. Seit dem 1. Januar Ressourcen mobilisiert werden müssen. 2020 ist die MROS daher in sechs Bereiche unter- Das zweite Ziel dieser Strategie ist die Stärkung teilt, die jeweils spezifische Aufgaben vorsehen. der Rolle, die die MROS bei der weiter oben Drei Bereiche sind für die operative Analyse zuerwähnten Prävention spielt. Es gilt, die strategi- ständig, das heisst hauptsächlich für die Bearbeische Analyse der Risiken, Methoden und Trends tung der an die MROS gerichteten Verdachtsder Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung meldungen. Die Abteilung Primäranalyse ist für zu verstärken und die Erkenntnisse mit Finanz- den Empfang der eingehenden Informationen intermediären, Händler*innen wie auch mit zuständig und hat eine koordinierende Rolle bei den zuständigen Behörden zu teilen. Denkbar der Triage und der Zuweisung von Verdachtsist dies beispielsweise im Rahmen der natio- meldungen. Ausserdem bearbeitet sie Fälle, die nalen Risikoanalyse, eines unter der Ägide der eine schnelle Analyse erfordern. Weitere zwei Interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bereiche sind für die vertiefte Analyse zuständig Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terroris- – einer für Fälle in kantonaler Zuständigkeit (Opemusfinanzierung (KGGT) geführten kontinuier- rative Analyse Kantone), der andere für Fälle in lichen Prozesses. Diese Arbeiten werden im Jahr Bundeszuständigkeit (Operative Analyse Bund). 2021 fortgesetzt. Der Bereich Internationales beschäftigt sich mit
Die Umsetzung dieser Strategie erfordert einen dem internationalen Austausch von Informatioengeren Austausch zwischen der MROS und nen. Er ist auch für Arbeiten im Zusammenhang ihren Partnern, seien es nationale oder interna- mit der Teilnahme der MROS an den Aktivitäten tionale Behörden, internationale Organisationen internationaler Organisationen (FATF, Egmont- (allen voran die Financial Action Task Force Gruppe) verantwortlich. Der Bereich Strategi- (FATF) und die Egmont-Gruppe) oder der private sche Analyse untersucht Methoden und Trends Sektor. Die Qualität des Informationsaustauschs der Geldwäscherei und übernimmt die der MROS mit ausländischen Partnern muss gesteigert zugewiesenen Aufgaben im Zusammenhang mit werden, wozu die neuen Kompetenzen der MROS der nationalen Risikoanalyse. Der Bereich Plabeitragen werden. Die Zusammenarbeit mit den nung und Policy ist mit den Führungsaufgaben Finanzintermediären soll durch eine öffentlich- der Abteilung, dem Austausch mit nationalen private Partnerschaft (public private partnership) Behörden und mit den für die MROS relevanten institutionalisiert werden, um es den Finanz- rechtlichen Angelegenheiten befasst. intermediären zu ermöglichen, Risiken und verdächtige Transaktionen besser zu identifizieren, 2.4 Künftige Herausforderungen qualitativ hochwertige Verdachtsmeldungen zu erstatten und präventiv zu handeln. Das Jahr 2020 war eine intensive Zeit für die MROS. In den ersten Monaten des Jahres lag der Schwerpunkt auf der Implementierung des neufedpol 10
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en elektronischen Informationssystems goAML. Dies erwies sich als eine sinnvolle Entscheidung, denn goAML ermöglichte es der MROS, trotz der aussergewöhnlichen Umstände, die im März durch die COVID-Pandemie entstanden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Einführung dieses Systems erforderte jedoch mehrere Anpassungen, und nicht alle daraus resultierenden Probleme konnten gelöst werden, vor allem, was die Qualität der von den Finanzintermediären, Händler*innen übermittelten Informationen anbelangt. Hier gibt es für MROS noch eine Reihe vordringlicher Arbeiten zu erledigen. Zunächst bedeutet dies einen wichtigen Aufwand. Letztendlich aber wird sich die Bearbeitungszeit von Verdachtsmeldungen verkürzen und die Qualität der Analyse verbessern. Im Laufe des Jahres 2020 bearbeitete die MROS auch die mehr als 6 000 im Zeitraum von 2016 bis 2019 gemeldeten Geschäftsbeziehungen, die Ende 2019 noch in der Bearbeitung waren (siehe Kapitel 4.13). Im Jahr 2021 wird sich die MROS prioritär auf die Umsetzung ihrer Strategie konzentrieren. Die Arbeit im Bereich der strategischen Analyse wird verstärkt und der Austausch mit den Finanzintermediären ausgeweitet.
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3 Einführung des neuen Informationssystems goAML bei MROS
3 Einführung des neuen Informationssystems goAML bei MROS
Auf den 1. Januar 2020 hat die MROS das Informa- tigten Transaktionen gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. h tionssystem goAML eingeführt. Der Wechsel auf MGwV elektronisch zu melden.5 ein neues Informationssystem war ein unerläss- Zudem entsprechen die eingereichten Daten licher Schritt in Zusammenhang mit der Digitali- nicht immer der notwendigen Qualität (vgl. unten sierung. Das neue System ermöglicht einerseits Ziff. 3.5). den dem GwG unterstellten Finanzintermediären, Händler*innen, Behörden und Organisationen 3.1 Anzahl registrierter Finanzintermediäre (Selbstregulierungsorganisationen [SRO] und Aufsichtsorganisationen [AO]), Verdachtsmeldungen Bis am 31. Dezember 2020 registrierten sich 728 digital über ein Online-Portal einzureichen. Ande- Finanzintermediäre und damit verbunden 1 494 rerseits erlaubt es der MROS, gestützt auf Art. 23 Personen in goAML. Einige Finanzintermediäre Abs. 4 GwG ihre Analyseberichte und Beilagen haben zwar den Registrierungsprozess gestartet, ebenfalls in digitaler Form an die zuständigen den zweiten Schritt, nämlich die Registrierung in Schweizer Strafverfolgungsbehörden zu über- goAML selber, noch nicht vollendet. mitteln sowie Informationen mit inländischen Von den 728 registrierten Finanzintermediären Behörden unter den Voraussetzungen von Art. 29 haben bisher lediglich 252 eine Verdachtsmel- GwG auszutauschen. dung via goAML an die MROS übermittelt. GoAML hat sich seither als sicheres und effizientes Kommunikationstool zwischen den verschie- 3.2 Anteil elektronisch eingereichter denen Parteien etabliert. Dank der elektronischen Verdachtsmeldungen Übermittlung und Bearbeitung der Verdachtsmeldungen konnte nicht nur der Papierverbrauch Seit der Umstellung auf goAML wird die Möglichdrastisch reduziert werden, sondern ist es nun keit, Meldungen elektronisch einzureichen von ebenfalls möglich, jederzeit ortsungebunden zu den Finanzintermediären rege benutzt. So erarbeiten, was sich angesichts der COVID-Pande- reichte der Anteil der über goAML eingereichten mie als äusserst nützlich erwiesen hat. Verdachtsmeldungen schon im Januar über 50 % Gleichzeitig hat dieses System die MROS vor ge- und erhöhte sich in den nachfolgenden Monaten wisse Herausforderungen bezüglich der Daten- stetig. Im Dezember 2020 schliesslich betrug die
übermittlung gestellt. Bestimmte Anpassungen Quote der elektronisch übermittelten Verdachtsin Zusammenhang mit der Quantität der elekt- meldungen knapp 90%. Nachfolgend eine Grafik ronisch zu erfassenden Transaktionen wurden zum Meldungseingang, unterteilt nach elektrobereits am 21. Juli 2020 publiziert. Spätestens ab nisch und in Papierformat eingereichten Verdem 1. April 2021 sind der MROS nur die verdäch- dachtsmeldungen:
Vgl. die Publikation Anpassungen der Praxis für Meldungen via goAML, auf der Internetseite der MROS. Diese Publikation wurde am 30. März 2021 durch die Version 2.0 ersetzt (Anpassung der Praxis für Meldungen via goAML gültig ab 01.04.2021)
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eine klar vordefinierte Struktur. Die aufbereitete Meldungseingang Papierformat / via goAML in Prozent Datei wird anschliessend im Online-Portal von 100.0 90.0 85.8 88.8 goAML hochgeladen und an die MROS übermit- 80.0 70.0 66.8 67.6 73.2 74.2 79.5 75.2 78.9 78.4 telt. Die Entwicklung der dafür notwendigen IT- Lösung liegt in der Verantwortung des jeweiligen 62.6 60.0 52.9 50.0 meldenden Instituts. 47.1 40.0 37.4 33.2 32.4 30.0 26.8 25.8 24.8 20.5 21.1 21.8 20.0 14.2 11.2 10.0 0.0 3.3.2 Halbautomatisierte Erfassung Jan 20 Feb 20 Mär 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20
Papierformat in % goAML in % Bei der halbautomatisierten Meldungserstellung erfolgt eine manuelle Erfassung im goAML-OngoAML hat sich im Verlaufe des Jahres 2020 line-Portal, bei welcher jedoch die Informationen auch in Zusammenhang mit den Informations- zu Konten und Transaktionen mittels einer XMLanfragen der MROS basierend auf Art. 11a GwG Datei hochgeladen werden. Fehlende Informaetabliert. Die Finanzintermediäre können ihren tionen können anschliessend manuell ergänzt mit diesem Gesetzesartikel verbundenen Pflich- werden. Diese Funktionalität führt zu Zeitersparten mittels separatem Reporttyp über goAML nissen für jene Finanzintermediäre, welche die nachkommen. In diesem Bereich ist die Quote automatisierte Lösung nicht umsetzen möchten, der über einen entsprechenden Report in goAML jedoch eine grössere Anzahl von Transaktionen eingereichten Unterlagen und Informationen er- zu melden haben. Damit diese Option genutzt freulich. Diese stieg von 46 % im Januar auf 68 % werden kann, müssen die Transaktionen aus dem im Dezember 2020. Die MROS erhofft sich, diese Bankensystem in strukturierter und vordefinier- Quote im Jahre 2021 weiter zu erhöhen. ter Form als XML-Datei lokal gespeichert und im goAML-web hochgeladen werden.
3.3 Varianten für die Einreichung von
Verdachtsmeldungen via goAML 3.3.3 Manuelle Erfassung
Um den Bedürfnissen der Finanzintermediäre Die manuelle Meldungserstellung erfolgt direkt bestmöglich gerecht zu werden, wurden ver- im goAML-Online-Portal und stellt – neben dem schiedene technische Lösungen entwickelt, Internetzugang und den persönlichen Login-Dawie die elektronische Übermittlung von Ver- ten – keine technischen Anforderungen. Hierbei dachtsmeldungen an die MROS erfolgen kann. sind die relevanten Angaben zu erfassen und Es werden aktuell drei Arten der Einreichung von die einzelnen Felder auszufüllen. Je nach Art der Verdachtsmeldungen via goAML angeboten (vgl. Meldung kann die manuelle Erfassung zeitaufunten). Weitergehende Informationen und Do- wändig sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn kumentationen zu den verschiedenen Lösungen viele Transaktionen zu erfassen sind. sind online abrufbar.6
3.3.1 Automatisierte Datenaufbereitung
(Upload)
Die automatisierte Meldungserstellung setzt voraus, dass der Finanzintermediär eine interne IT- Applikation programmiert hat. Diese Applikation sorgt dafür, dass die Daten aus dem System des meldenden Instituts Finanzintermediärs in einer XML-Datei aufbereitet wird. Diese XML-Datei hat
Vgl. Informationen zur Einführung des neuen Datenverarbeitungssystems goAML bei MROS, auf der Internetseite der MROS.
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3 Einführung des neuen Informationssystems goAML bei MROS
3.4 goAML-Support goAML-Hotline Anzahl entgegengenommene Anrufe pro Quartal 2020 Bereits bei der Einführung von goAML wurde ein Handbuch für die Erfassung von manuellen 500
Meldungen im Online-Portal zur Verfügung ge- 450 485
stellt. Im Verlaufe des Jahres 2020 hat die MROS 400 die FAQs7, also Antworten auf von Finanzinter- 300 mediären häufig gestellte Fragen, erstellt und das 250 goAML Web-Handbuch8 überarbeitet. Weitere 200
online zugängliche Dokumente helfen den Finanzintermediären bei der Erfassung von Ver- 50
dachtsmeldungen und ein Newsletter bedient die 0 meldenden Institute regelmässig mit Tipps und Tricks. Newsletter sind ein praktisches Hilfsmittel, um direkt an die Benutzer*innen von goAML 3.5 Qualität der eingehenden Informationen zu gelangen. Es ist geplant, solche Newsletter regelmässig zu veröffentlichen. Wie eingangs erwähnt war im ersten Jahr die Qualität der von den Finanzintermediären 3.4.1 goAML-Hotline eingereichten Daten, namentlich die Transaktionsinformationen zum Teil ungenügend und Um die Finanzintermediäre, Behörden und dies bescherte der MROS einen beträchtlichen weiteren Nutzer bei der Umstellung auf goAML Korrekturaufwand. MROS musste zusätzliche Bebestmöglich zu unterstützen, hat die MROS eine reinigungsaufgaben vornehmen, dies mehrheitgoAML-Hotline (Telefon oder E-Mail) eingerich- lich manuell, um korrekte und auswertbare Daten tet. Die MROS hat für diesen fachlichen Support zur Verfügung zu haben, um gestützt darauf ihre (z. B. bei der Registrierung, bei spezifischen Analysen durchführen zu können. Insbeson- Fragen zur Erfassung einer Meldung oder zur Um- dere war nicht immer klar, welche Person oder setzung der automatisierten Meldungserstellung Geschäftsbeziehung gemeldet wurde. Zudem via XML-Datei) eigene Mitarbeitende bereitge- hat die MROS den Kontakt mit den Finanzinterstellt. Gerade während der Registrierungsphase mediären gesucht, wenn systematische Fehler und im ersten Halbjahr wurde die goAML-Hotline aufgrund der Programmierung ihrer Schnittsteltäglich von mehreren Dutzend Personen kontak- len entstanden, um die Quote der vom System tiert. Heute hat das Informationssystem goAML automatisch aufgrund von Datenqualitätsmänbei vielen meldenden Instituten eine hohe gel verworfenen Meldungen zu senken. Akzeptanz. Positive Rückmeldungen von Finanz- Diese Ausführungen zeigen auf, inwieweit die intermediären zeigen, dass sich der zusätzliche Einreichung von qualitativ guten Daten für die Aufwand, welcher neben dem Tagesgeschäft für MROS und die Strafverfolgungsbehörden von die MROS anfiel, gelohnt hat. erheblicher Bedeutung ist. Es soll vermieden In der nachfolgenden Grafik wird die Übersicht werden, dass die MROS systematisch unkorreküber die Auslastung der goAML-Hotline während te Daten bereinigen muss und somit einer der des Jahres 2020 dargestellt. Insgesamt haben die Hauptvorteile des elektronischen Meldesystems
Mitarbeitenden der MROS-Hotline im Jahre 2020 zunichte gemacht wird. 1 268 Anrufe entgegengenommen. Sie beant- Für die MROS und die zuständigen Strafverfolworteten zudem viele weitere Anrufe auf ihren gungsbehörden ist es wichtig, korrekte und ausdirekten Telefonnummern (z. B. bei Folgefragen). wertbare Daten zu erhalten, damit diese effizient und zielführend analysiert werden können. Wenn
Vgl. die Publikation goAML: Frequently Asked Questions (FAQ), auf der Internetseite der MROS. Vgl. die Publikation goAML-Web Handbuch, auf der Internetseite der MROS.
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es darum geht, Transaktionen zu melden, ist es unerlässlich, dass die notwendigen Grundinformationen (Angaben zu den Personen, Kontoangaben, etc.) den oben erwähnten Behörden erlauben, ihre Analysen durchführen zu können.
3.6 Ausblick
UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime), eine Abteilung der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) in Wien, ist die Anbieterin der Software goAML. Die Software wird bereits in über 60 Ländern eingesetzt. Die UNODC entwickelt die Software kontinuierlich weiter. Gerade in den Bereichen Crypto Currencies, Entity-to-Entity-Relations und politisch exponierte Personen (PEP) werden gegenwärtig weitere Funktionalitäten entwickelt. Diese Verbesserungen werden in enger Zusammenarbeit mit und aufgrund der Wünsche der beteiligten FIUs gemacht. Eine neue Version von goAML ist zurzeit in Arbeit.
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4 Jahresstatistik der Meldestelle
4 Jahresstatistik der Meldestelle
Durch die Einführung des Systems goAML hat 4.1 Gesamtübersicht Meldestelle-Statistik sich die Zählweise der von der MROS erhalte- 2020 nen Verdachtsmeldungen geändert. Seit dem 1. Januar 2020 zählt die Meldestelle die Anzahl Zusammenfassung Geschäftsjahr 2020 Meldungen und nicht wie bis anhin die Anzahl (1. Januar – 31. Dezember 2020) gemeldeter Geschäftsbeziehungen. Da mit einer einzigen Verdachtsmeldung mehrere Geschäfts- 2020 2020 Anzahl Meldungen beziehungen gemeldet werden können, ist es Absolut Relativ deshalb schwierig, präzise Vergleiche mit den Total eingegangene Meldungen 5 334 100,0 % Zahlen der Vorjahre vorzunehmen. Bearbeitete Meldungen 4 505 84,5 % Meldungen in Bearbeitung per 829 15,5 % 31. Dezember 2020 Um dennoch einen Vergleich mit den Statistiken Branche der Vorjahre zu ermöglichen, haben wir uns ent- Banken 4 773 89,5 % schieden, wann immer möglich, Prozentzahlen zu Zahlungsverkehrsdienstleister 185 3,5 % veröffentlichen. Im Geschäftsjahr 2019 umfasste Andere 121 2,3 % jede Verdachtsmeldung, die schweizerische Kreditkarten 83 1,6 % Finanzintermediäre bei der MROS eingereicht Vermögensverwalter / 45 0,9 % haben, im Durschnitt 1,8 Geschäftsbeziehungen. Anlageberater Wir haben diesen Durchschnittswert verwendet, Treuhänder 30 0,6 % um die Entwicklung der Anzahl Verdachtsmel- Casinos 29 0,5 % dungen zu analysieren, die die MROS im Jahr Versicherungen 20 0,4 % Kredit-, Leasing-, Factoring- und 2020 erhalten hat, und um, wo immer möglich, Forfaitierungsgeschäfte 19 0,4 % diese mit den Zahlen der Vorjahre zu vergleichen. Rohwaren- und Edelmetallhandel 12 0,2 % Rechtsanwälte und Notare 6 0,1 % Trustees 4 0,1 % Geldwechsel / Change 3 0,1 % Effektenhändler 2 0,0 % Selbstregulierungsorganisationen 2 0,0 % (SRO) / FINMA / ESBK
Die voranstehende Tabelle enthält die Übersicht der Verdachtsmeldungen, die die MROS im Berichtsjahr erhalten hat. Sie umfasst aber nicht die Gesamtzahl der Verdachtsmeldungen, die im Jahr 2020 bearbeitet worden sind. Ende 2019 befanden sich 6 095 Geschäftsbeziehungen, die zwischen
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2016 und 2019 gemeldet worden waren, noch Branche, die bei weitem den grössten Teil von in Bearbeitung. Der Grossteil dieser Geschäfts- Verdachtsmeldungen erstattet hat. beziehungen konnte während dem Berichtsjahr 4. Die Finanzintermediäre haben 2020 in 58 Probearbeitet werden (siehe Kapitel 4.13). Sie sind zent der Fälle Betrug als mutmassliche Vortat aber nicht auf dieser Tabelle aufgeführt. gemeldet. Obschon statistische Verzerrungen einen genauen Vergleich mit den Vorjahren Anzeigen 1 939 100,0 % verunmöglichen, beweist diese Zahl, dass Be- An die Bundesanwaltschaft 175 9,0 % trug zweifellos die häufigste durch die Finanz- An die kantonalen 1 764 91,0 % intermediäre gemeldete mutmassliche Vortat Staatsanwaltschaften ist.
5 Zum ersten Mal ist das Transaktionsmonito-
Die voranstehende Tabelle enthält die Übersicht ring die Erkenntnisquelle, die am häufigsten der Anzeigen der MROS an die Strafverfolgungs- zu einem Verdacht der Finanzintermediäre behörden im Jahr 2020. Bis 2019 bestanden geführt hat (siehe Kapitel 4.8). diese Anzeigen darin, dass die MROS die von ihr erhaltenen Verdachtsmeldungen analysierte und 4.3 Verdachtsmeldungen den Strafverfolgungsbehörden weiterleitete. Neu erstellt die MROS, anhand der ihr zur Verfügung Infolge der Einführung von goAML, wurde die stehenden Informationen einen Bericht. Die Ver- Zählweise der Verdachtsmeldungen geändert. dachtsmeldungen sind der zentrale aber nicht Um dennoch einen Vergleich mit den Statistider einzige Bestandteil dieser Berichten. Folg- ken der Vorjahre zu ermöglichen, stützen wir lich können die Informationen in einer Anzeige uns darauf, dass im Geschäftsjahr 2019 jede von verschiedenen Behörden und aus mehreren Verdachtsmeldung, die die schweizerischen Verdachtsmeldungen stammen (siehe Kapitel Finanzintermediäre bei der MROS eingereicht 4.12). Eine geringe Anzahl der Anzeigen aus dem haben, im Durschnitt 1,8 Geschäftsbeziehungen Jahr 2020 enthält Informationen, die der MROS umfasste. Wir haben diesen Durchschnittswert bereits in den Vorjahren gemeldet worden waren. verwendet, um die Entwicklung der Anzahl Ver- Deshalb können aber die Anzahl der Anzeigen dachtsmeldungen zu analysieren, die die MROS und der Verdachtsmeldungen des Berichtsjahrs im Jahr 2020 erhalten hat, und um, wo möglich, nicht miteinander verglichen werden. diese mit den Zahlen der Vorjahre zu vergleichen. Folglich entsprechen die 5 334 Verdachtsmel- 4.2 Allgemeine Feststellungen dungen, die die MROS im Jahr 2020 erhalten hat, schätzungsweise 9 061 Geschäftsbeziehungen. 1. Im Jahr 2019 waren der MROS 7 705 Ge- Aufgrund dieser Schätzung, ist die Anzahl Verschäftsbeziehungen gemeldet worden. 2020 dachtsmeldungen 2020, gegenüber dem Vorjahr, hat die Meldestelle 5 334 Verdachtsmeldun- um beinahe 25 Prozent gestiegen. Die seit 2015 gen erhalten. Gestützt auf die Schätzung, festgestellte Tendenz setzt sich somit fort. wonach eine Verdachtsmeldung im Jahr 2019 im Durchschnitt 1,8 Geschäftsbeziehungen Anzahl gemeldete Geschäftsbeziehungen, 2011-2020 umfasste (d. h. die Schätzung gemeldeter Geschäftsbeziehungen im 2020 beläuft sich auf 9 601), entspricht die Anzahl Meldungen 9601
im Jahr 2020 einem Zuwachs von rund 25 Pro- 7705
zent gegenüber dem Vorjahr. 4686
2 Dieser Anstieg ist zum Teil auf zahlreiche Mel- 2909
dungen zurückzuführen, die die MROS wegen 1625 1585 1411
Verdacht auf Veruntreuung oder Erschlei- 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 chung von COVID-Krediten erhalten hat.
3 Unter den Finanzintermediären, ist der Ban-
Anzahl Meldungen 2020 Anzahl Geschäftsbeziehungen - Schätzung für 2020
kensektor, wie schon 2019, nach wie vor die
fedpol 17
4 Jahresstatistik der Meldestelle
4.4 Herkunft der meldenden Finanzinterme- – Fast 90 Prozent der Meldungen stammen von
diäre nach Branchen Banken. – Im Vergleich zum Vorjahr sind die prozentualen
2020 Anteile der verschiedenen Finanzintermediäre
1% 2% 3% sehr stabil. Wie 2019 stammt ein Prozent der 3% Banken 4773 Meldungen von Treuhändern, Vermögensver- Zahlungsverkehrdienstleister 185 waltern und Anlageberatern sowie Casinos, Kreditkarten 83 während der Anteil der Verdachtsmeldungen Vermögensverwalter / von Zahlungsverkehrsdienstleistern von vier Anlageberater 45 auf drei Prozent gesunken ist. 89% Treuhänder 30 – Zur Kategorie «Andere» zählen insbesondere Casinos 35 Virtual Asset Service Providers (VASP)9. Die Andere 185 Zunahme der Anzahl Meldungen dieser Kategorie ist allerdings zum Teil davon beeinflusst, dass die Zählweise der Verdachtsmeldungen seit der Einführung von goAML geändert hat.
Zum Vergleich: 2011 bis 202010 (in %) 2020 in Durch- Branche 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 absoluten schnitt Zahlen 2011 – 2020 Banken 66,5 66,2 79,6 85,3 91,3 86,0 91,0 88,8 89,9 89,5 4 773 83,4 Zahlungsverkehrs 23,3 22,9 5,2 6,1 2,4 4,4 3,1 4,4 4,0 3,5 185 7,9 dienstleister Andere 0,1 0,3 0,1 0,2 0,2 0,7 0,4 2,3 0,6 2,3 121 0,7 Kreditkarten 0,6 1,4 1,0 0,5 0,5 0,7 0,3 1,2 1,3 1,6 83 0,9 Vermögensverwalter / 1,7 3,1 5,2 2,3 1,9 2,2 1,9 1,0 0,9 0,8 45 2,1 Anlageberater Treuhänder 3,8 4,1 4,9 2,8 2,0 1,5 1,1 0,7 0,8 0,6 30 2,2 Casinos 0,4 0,4 0,6 0,5 0,1 0,5 0,6 0,5 0,7 0,5 29 0,5 Versicherungen 0,7 0,6 1,3 0,6 0,5 3,1 0,5 0,6 0,3 0,4 20 0,9 Kredit-, Leasing-, Factoring- und Forfaitie- 0,3 0,1 0,3 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 19 0,3 rungsgeschäfte Rohwaren- und Edel- 0,1 0,2 0,7 0,2 0,3 0,1 0,2 0,3 0,2 12 0,2 metallhandel Rechtsanwälte und 1,9 0,8 0,6 0,6 0,3 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 6 0,5 Notare Trustees 0,1 4 0,0 Geldwechsel / Change 0,2 0,1 3 0,0 Effektenhändler 0,0 0,1 0,1 0,6 0,1 0,1 0,3 0,1 0,3 0,0 2 0,2 SRO 0,1 0,1 0,1 0,0 2 0,0 Devisenhandel 0,4 0,4 0,1 0,3 0,0 0 0,1 Behörde 0,1 0 0,0 Vertriebsträger von 0,1 0 0,0 Anlagefonds Total 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 5 334 100,0
Unter VASPs versteht man Kryptobörsen, Wallet-Anbieter, Finanzdienstleister im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Angebot und dem Verkauf von virtuellen Vermögenswerten oder andere Finanzintermediationsdienste im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Die absoluten Zahlen für die Jahre 2011 – 2019 sind in den Jahresberichten der MROS für die entsprechenden Jahre veröffentlicht. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass Händler*innen in dieser Statistik nicht enthalten sind, da die MROS 2017 und 2019 jeweils nur eine Meldung einer Händlerin oder eines Händlers erhalten hat, was weniger als 0,1 Prozent der Gesamtzahl der Verdachtsmeldungen in diesen Jahren entspricht.
fedpol 18
23 Jahresbericht 2020 der Meldestelle für Geldwäscherei
4.5 Die Banken – Die untenstehende Tabelle deutet auf erhebliche Veränderungen gegenüber 2019 hin: Der
Die nachfolgende Grafik zeigt die Verteilung der Anteil der Meldungen von Privatbankiers, Verdachtsmeldungen der Banken aufgeschlüs- Börsenbanken und ausländisch beherrschten selt nach Bankkategorien. Banken ist deutlich zurückgegangen (von 1 % auf 0 % bzw. von 25 % auf 11 % und von 27 % auf 12 %), während jener der Grossbanken, der Kantonalbanken, der Raiffeisenbanken und 2% 0% Grossbanken 1629 der anderen Banken zugenommen hat (von 3% Andere Banken 778 28 % auf 34 % bzw. von 5 % auf 14 %, von 3 % Kantonalbanken 666 auf 7 % und von 8 % auf 16 %). 7% Ausländisch – Diese Veränderungen sind teilweise darauf beherrste Banken 596 zurückzuführen, dass die Zählweise der Ver- 11% 34% Börsenbanken 513 dachtsmeldungen geändert hat (siehe Kapitel Raiffeisenbanken 342 4 und 4.3). Zahlenmässig haben Finanzinter- 12% Regionalbanken mediäre, welche tendenziell Verdachtsmel- und Sparkassen 165 dungen mit mehreren Geschäftsbeziehungen 14% 16% Filialen ausländischer erstatten, weniger Gewicht, da die Anzahl Banken 76 Verdachtsmeldungen – und nicht der gemel- Privatbankiers 8 deten Geschäftsbeziehungen – in der Statistik berücksichtigt wird. – Die Zunahme der Meldungen von Kantonalbanken von 5,3 Prozent (2019) auf 14,0 Prozent im Berichtsjahr lässt sich zum Teil durch die hohe Zahl von Meldungen im Zusammenhang mit COVID-Krediten erklären.
Zum Vergleich: 2011 bis 202011 (in %)
2020 in Durch- Bankenkategorie12 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 absoluten schnitt Zahlen 2011 – 2020 Kantonalbanken 6,9 7,6 6,4 5,0 5,8 7,6 5,2 5,5 5,3 14,0 666 6,9 Grossbanken 28,7 29,3 28,9 31,7 35,3 31,1 26,3 26,7 28,2 34,1 1 629 30,0 Regionalbanken und 1,4 1,8 0,5 0,9 0,5 1,2 0,6 1,1 1,3 3,5 165 1,3 Sparkassen Raiffeisenbanken 5,6 6,1 7,0 9,0 5,8 6,2 3,9 3,2 3,1 7,2 342 5,7 Börsenbanken 14,4 12,1 10,2 10,6 14,0 12,4 12,7 20,8 25,1 10,7 513 14,3 Andere Banken 2,5 4,0 20,5 14,3 9,9 12,9 9,6 9,5 8,6 16,3 778 10,8 Privatbankiers 2,4 5,7 4,6 2,6 1,8 2,3 1,7 1,9 1,3 0,2 8 2,5 Ausländisch be- 36,0 33,1 21,4 25,6 26,6 26,3 39,8 31,0 26,9 12,5 596 27,9 herrschte Banken Filialen ausländischer 1,9 0,2 0,4 0,2 0,3 0,1 0,1 0,3 0,2 1,6 76 0,5 Banken Institute mit besonde- 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 rem Geschäftskreis Total 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 4 773 100,0
Die absoluten Zahlen für die Jahre 2011 – 2019 sind in den Jahresberichten der MROS für die entsprechenden Jahre veröffentlicht. Die Bankenkategorien und Reihenfolge entsprechen denjenigen der Schweizerischen Nationalbank. Vgl. die Publikation Die Banken in der Schweiz, 2019, S. 9.
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4 Jahresstatistik der Meldestelle
4.6 Rechtsgrundlagen der Meldungen 4.7 Vortaten
3 248 (60,9 %) der 5 334 Meldungen, die im Be- Die nachfolgende Grafik zeigt, wie häufig bei den richtsjahr eingegangen sind, wurden aufgrund eingegangenen Meldungen im Jahr 2020 eine der Meldepflicht gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. a bestimmte vermutete Vortat erwähnt wurde. Im GwG und 1 952 (36,6 %) aufgrund des Melde- Gegensatz zu den Vorjahren, kann der meldende rechts gemäss Art. 305ter Abs. 2 des Schweize- Finanzintermediär seit 2020 bei jeder Meldung rischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember mehrere mutmassliche Vortaten angeben. Folg- 1937 (StGB)13 erstattet. 129 Meldungen basierten lich ist es zwar möglich, den Anteil einer erwähnauf Art. 9 Abs. 1 Bst. b GwG (2,4 %) und zwei auf ten Vortat unter allen Meldungen zu ermitteln. Art. 27 Abs. 4 GwG. Die Summe dieser Anteile beträgt aber mehr als
100 Prozent, so dass ein Vergleich mit den An-
Vergleich Art. 9 Abs. 1 bst. a GwG / Art. 305ter Abs. 2 StGB teilen der Vorjahre verzerrt ausfallen würde und lediglich als Hinweis dienen kann. 65.7% 61.5% 62.8% 60.9% 58.0% 56.9% 58.7% 54.7% 50.7% 51.4%
42.0% 41.1% Am häufigsten erwähnte Vortaten im Jahr 2020 38.5% 49.3% 48.6% 36.6% 34.3% 45.3% 41.3% 37.2% Misswirtschaft (Art. 165 StGB) 54 1%
Finanzierung des Terrorismus 1% Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug 1% (Art. 163 Ziff. 1 StGB) 64 Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB) 70 1%
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Betäubungsmittelgesetz 72 1%
Betrügerischer Missbrauch einer Art. 9 Abs. 1 bst. a GwG Art. 305ter Abs. 2 StGB 3% Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) 182 Qualifiziertes Steuervergehen 4% Veruntreuung (Art. 138 StGB) 333 6%
Die relative Zunahme der Anzahl Meldungen Kriminelle Organisation (Art. 260ter StGB) 354 7%
nach Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG, die seit 2016 zu be- Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 und 2 StGB) 395 7%
obachten ist, setzt sich also fort. Da die überwie- Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB) 480 9%
gende Mehrheit der Meldungen an die MROS von Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) 761 14%
Banken stammt, zeigt dieser Trend vor allem das Nicht zuzuordnen 896 17%
Betrug (Art. 146 StGB) 3082 Verhalten des Bankensektors auf. Die melden- 58%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%
den Schweizer Banken greifen allerdings je nach Bankenkategorie sehr unterschiedlich auf Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG oder aber Art. 305ter Abs. 2 – Die erheblichen Unterschiede zwischen 2020 StGB zurück, wie die nachfolgende Tabelle zeigt. und den Vorjahren lassen sich demnach zum
Art. 9 Abs. Art. 305ter Bankenkategorie in % in % Andere in % Total in % 1 bst. a GwG Abs. 2 StGB Kantonalbanken 554 83,1 106 15,9 6 0,9 666 100,0 Grossbanken 790 48,5 829 50,8 10 0,6 1 629 100,0 Regionalbanken und Sparkassen 97 58,7 60 36,3 8 4,8 165 100,0 Raiffeisenbanken 305 89,1 28 8,1 9 2,6 342 100,0 Börsenbanken 230 44,8 250 48,7 33 6,4 513 100,0 Andere Banken 663 85,2 101 12,9 14 1,8 778 100,0 Privatbankiers 3 37,5 5 62,5 0 0,0 8 100,0 Ausländisch beherrschte Banken 301 50,5 269 45,1 26 4,3 596 100,0 Filialen ausländischer Banken 12 15,7 64 84,2 0 0,0 76 100,0 Total 2 955 61,9 1 712 35,8 106 2,2 4 773 100,0
13 SR 311.0
fedpol 20
23 Jahresbericht 2020 der Meldestelle für Geldwäscherei
Teil dadurch erklären, dass die Finanzinter- system goAML neu mehrere Gründe angeben, mediäre jetzt die Möglichkeit haben, mehrere die ihren Verdacht ausgelöst haben. Somit kann vermutete Vortaten aus einer allgemeinen berechnet werden, bei welchem Anteil der Mel- Liste anzugeben, welche ausserdem aktuali- dungen ein bestimmtes Element entscheidend siert und erweitert worden ist. war. Hingegen ist es nicht mehr möglich, einen – Es zeigt sich jedoch, dass die Zahl der Mel- präzisen Vergleich dieser Zahlen mit jenen der dungen, bei denen Betrug als Vortat vermutet Vorjahre vorzunehmen. wurde, im Berichtsjahr geradezu explodiert ist: Während dieser Verdacht 2019 bei 25 Pro- Wichtigste Verdachtsauslöser 2020
zent und 2018 bei 20 Prozent der Meldungen Kreditgeschäft 349 6.5%
erwähnt wurde, war dies 2020 bei 58 Prozent Druchlaufkonten 368 6.9%
der Fall. Diese Entwicklung ergibt sich teil- Wirtsch. Hintergrund unklar 373 7.0%
weise aus der hohen Anzahl Meldungen im Bartransaktion 482 9.0%
Zusammenhang mit der Vergabe von COVID- Information SVB 487 9.1%
Krediten (siehe Kapitel 5.1). Information Konzern 494 9.3%
– 2020 gingen zudem die Meldungen mit der Diverse 542 10.2%
Medien 1131 21.2% vermuteten Vortat der Bestechung drastisch Information Dritte 1196 22.4%
zurück. Die Bestechung fremder Amtsträger Transaktionsmonitoring 1930 36.2%
wurde in 480 Meldungen, also 9 Prozent der Fälle genannt, die aktive Bestechung von inländischen Amtsträgern in 21 (0,39 %) und – Ein Vergleich mit den Vorjahren, in denen die passive Bestechung von inländischen nur ein einziger Verdachtsauslöser genannt Amtsträgern in 17 Fällen (0,32 %). Diese drei werden konnte, ist nicht aussagekräftig. Kategorien, die in den früheren Berichten – Das Transaktionsmonitoring ist aber im nicht unterschieden wurden, machten 2019 Berichtsjahr erstmals der am häufigsten insgesamt 24 Prozent der eingegangenen genannte Verdachtsauslöser (36,2 % im Jahr Verdachtsmeldungen aus, 2018 waren es 27 2020 gegenüber 31 % im Vorjahr und 25 % im Prozent. Jahr 2018). Dies bestätigt die erhöhte Sensibi- Es ist schwierig, solche Schwankungen von lität der Finanzintermediäre bei den Abkläruneinem Jahr zum andern zu interpretieren. Der gen und Analysen von Transaktionen gemäss Rückgang der Meldungen wegen mutmass- Art. 6 Abs. 2 GwG. licher Geldwäscherei im Zusammenhang – Medienberichte, die in den Vorjahren in den mit Korruption lässt sich teilweise dadurch meisten Fällen den Verdacht der Finanzerklären, dass einige internationale Fallkom- intermediäre begründet hatten, waren 2020 plexe, die in den letzten Jahren den schwei- deutlich weniger dominant (21,2 % der Fälle zerischen Finanzplatz prägten und zu zahlrei- gegenüber 35 % im Vorjahr und 38 % im Jahr chen gemeldeten Geschäftsbeziehungen bei 2018). der MROS führten, mittlerweile kaum mehr Meldungen auslösen. 4.9 Terrorismusfinanzierung
4.8 Verdachtsbegründende Elemente Im Berichtsjahr erhielt die MROS 64 Meldungen
wegen Verdacht auf Terrorismusfinanzierung Die nebenstehende Grafik zeigt den Anteil der und/oder Verstoss gegen das Bundesgesetz über verdachtsbegründenden Elemente unter den das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und Meldungen, die 2020 eingegangen sind. Wie bei «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisaden Vortaten können die Finanzintermediäre im tionen14, was einem Anteil von 1,2 Prozent aller Gegensatz zu den Vorjahren im Informations- Meldungen entspricht. Da es Schätzungen zufol-
14 SR 122
fedpol 21
4 Jahresstatistik der Meldestelle
ge etwa 1,8 Geschäftsbeziehungen pro Meldung 4.10 Organisierte Kriminalität gibt, betreffen diese 64 Fälle rund 115 Geschäftsbeziehungen. Diese Zahl ist fast identisch mit 2020 erhielt die MROS 354 Verdachtsmeldunjener aus 2019 (114). Diese 64 Meldungen wer- gen wegen Verbindungen mit einer kriminellen den auch mit anderen Vortaten in Verbindung Organisation, was 6,6 Prozent aller eingegangegebracht, genauer gesagt mit Zugehörigkeit zu nen Meldungen entspricht. Unter Berücksichtieiner kriminellen Organisation (19 Fälle), Betrug gung der oben erwähnten Vorbehalte, was den (7 Fälle) und Bestechung von fremden Amtsträ- Vergleich mit Vorjahreszahlen betrifft, deutet gern (3 Fälle). In zehn Fällen wurden ausserdem dieser Anteil auf eine Zunahme gegenüber 2019 noch andere vermutete Vortaten erwähnt. hin, als gemeldete Geschäftsbeziehungen zu Der am häufigsten genannte Verdachtsauslöser solchen Verdachtsfällen nur gerade 2,4 Prozent der Finanzintermediäre – und vor allem der Zah- ausmachten. lungsverkehrsdienstleister – ist das Transaktions- Im Berichtsjahr wurden in den Verdachtsmeldunmonitoring (33 Fälle), gefolgt von Presseartikeln gen, bei denen Verbindungen zu einer kriminellen (20), Bartransaktionen (15), Informationen von Organisation vermutet wurden, auch folgende Dritten (13) und Verbindungen mit kritischen Län- andere mögliche Vortaten erwähnt: Bestechung dern (8). In zwölf Fällen wurden andere Gründe fremder Amtsträger (111 Fälle), Betrug (72 Fälle), genannt. Geldfälschung (67 Fälle), Urkundenfälschung (26 Die meisten Meldungen (34) stammen von Fälle) und Terrorismusfinanzierung (23 Fälle). Banken, 24 von Zahlungsverkehrsdienstleistern. Nur gerade sechs wurden von anderen Arten von Andere Vortaten, die am häufigsten in den Verdachtsmeldungen Finanzintermediären erstattet. mit Verdacht auf Zugehörigkeit Anzahl Erin % wähnungen zu kriminellen Organisationen ge- Art des Finanzintermediärs nannt werden Bestechung fremder Amtsträger 111 31,4 Betrug (Art. 146 StGB) 72 20,3 Geldfälschung 67 18,9 Urkundenfälschung 26 7,3 Finanzierung des Terrorismus 23 6,5 Betäubungsmittelgesetz 20 5,6 Veruntreuung 12 3,4 3 3 3 3
Ungetreue Geschäftsbesorgung 9 2,5 1 1
le ist er an ke n
Ba nk en ed iä re ba nk en an ke n Ba nk en an ke n hä nd er Ba nk en itk ar te n Erpressung 5 1,4 st sb rm lb nb eu en os re te en na te se Tr er ed Kr Waffengesetz 4 1,1 i e s h r sd Gr nd zin ör nt o rsc h ffe i isc B i ke h A na n Ka he r Ra än d er Fi be sl sv e h au
Za hlu ng Üb rig slä n di sc Fi lial en Diebstahl 2 0,6 Au Ungetreue Amtsführung 2 0,6 Aktive Bestechung schweizeri- 1 0,3 47 der 64 eingegangenen Meldungen waren scher Amtsträger
nicht Gegenstand einer Anzeige seitens MROS. Zwei waren am Ende des Berichtsjahres noch in Im Berichtsjahr wurden die Meldungen, bei Bearbeitung. Die Informationen aus den rest- denen – unter anderem – Zugehörigkeit zu einer lichen 15 Meldungen führten zu 14 Anzeigen bei kriminellen Organisation als mutmassliche Tat den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. In erwähnt wurde, aufgrund der folgenden Verdrei Fällen wurde ein formelles Strafverfahren dachtsauslöser an die MROS übermittelt. eröffnet, eines davon allerdings wegen Menschenhandel und nicht wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.
fedpol 22
23 Jahresbericht 2020 der Meldestelle für Geldwäscherei
Anzahl werden von den zuständigen Strafverfolgungsbe- Verdachtsauslöser In % Erwähnungen hörden noch bearbeitet. Medien 168 47,5 Transaktionsmonitoring 115 32,5 4.11 COVID-Pandemie Bartransaktion 82 23,2 Diverse 76 21,5 Die COVID-Pandemie prägte das Jahr 2020 und Information Dritte 42 11,9 bot Kriminellen diverse Möglichkeiten sich un- Information Konzern 28 7,9 rechtmässig zu bereichern. Dadurch verschärfte Information SVB 20 5,6 sich auch das Risiko der Geldwäscherei. Unter Eröffnung Geschäftsbeziehung 18 5,1 den Verdachtsmeldungen bezüglich einer der Kritische Länder 16 4,5 verschiedenartigen Formen der Geldwäscherei, die im Berichtsjahr bei der Meldestelle einge- Die überwältigende Mehrheit (88,7 %) der Ver- gangen sind (siehe Kapitel 5.1), finden sich in den dachtsmeldungen wegen Verbindungen zu einer Statistiken der MROS auch Veruntreuung und kriminellen Organisation wurden der MROS von betrügerischer Missbrauch von Krediten schwei- Banken übermittelt, gefolgt von Zahlungsver- zerischer Finanzinstitute mit Bundesbürgschaft. kehrsdienstleistern (2,82 %), Vermögensverwal- Zwischen dem 25. März 2020, als der Bundesrat tern / Anlageberatern (2,54 %) und Versicherun- die Verordnung zur Kreditgewährung verabschiegen (2,26 %). Die meldenden Finanzintermediäre det hat15, und dem Jahresende 2020 registrierte lassen sich den folgenden Arten zuteilen: die MROS 1 046 Verdachtsmeldungen dieser Art. Sie betrafen 1 054 COVID-Kredite von 43 Banken über eine Gesamtsumme von CHF 146 853 347.16 Im Jahr 2020 erstattete die MROS 764 Anzeigen 8.5% Ausländisch im Zusammenhang mit 914 Meldungen an eine 2.5% beherrschte Banken Börsenbanken Strafverfolgungsbehörde. 27 Meldungen be- 2.8% Filialen ausländischer treffend COVID-Krediten waren am Ende des Banken Berichtsjahrs noch in Bearbeitung. Grossbanken 4.8% Raiffeisenbanken Die nachfolgende Grafik zeigt, an welche Straf- 8.8% 34.7% Andere Banken verfolgungsbehörden diesbezüglich wie viele Zahlungsverkehrs- Anzeigen von der MROS erstattet wurden. Darauf dienstleister basierend eröffneten die Strafverfolgungsbehör- 10.2% Vermögensverwaltung den mehrere hundert Strafuntersuchungen, was 16.1% Andere 11.6% die zentrale Rolle der MROS bei der Bewältigung dieser unerwarteten Entwicklung aufzeigt (siehe Kapitel 5.1).
256 der eingegangenen 354 Meldungen (also 73,2 %) waren nicht Gegenstand einer Anzeige seitens MROS an eine Strafverfolgungsbehörde und 24 sind noch in Bearbeitung. Die MROS hat ausgehend von 74 Meldungen 46 Anzeigen bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden erstattet. In acht Fällen wurde eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen; die restlichen 38 Fälle
SR 951.261. Die Verordnung wurde am 19. Dezember 2020 durch das Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des
Coronavirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz, Covid-19-SBüG; SR 951.26) ersetzt. Vgl. Statistiken auf der Website der MROS: Covid-19-Überbrückungskredite.
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4 Jahresstatistik der Meldestelle
Legende Anzeigen im Zusammenhang mit COVID-Krediten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden 2020 AG Aargau NW Nidwalden AI Appenzel Inner Rhodes OW Obwalden
AR Appenzel Outer Rhodes SG St. Gallen BE Bern SH Schaffhausen BL Basel-Landschaft SO Solothurn BS Basel-Stadt SZ Schwyz Schweizerische CH TG Thurgau 78 Bundesanwaltschaft
63 FR Fribourg TI Ticino
43 40 GE Geneva UR Uri Glarus Vaud 30 28 29 24 23 GL VD 16 15 13 13 Graubunden Valais 12 12 10 4 3 2 2 2 2 1 GR VS ZH VD GE BE AG LU TI ZG SG BS BL NE VS FR GR SO TG SZ AR UR GL OW SH CH NW JU JU Jura ZG Zug LU Lucerne ZH Zurich NE Neuchatel
4.12 Anzeigen an die Strafverfolgungs Jahresbericht 201918 angekündigt, hat die Weiterbehörden leitungsquote der Verdachtsmeldungen in ihrer
alten Form damit ausgedient. Die erstatteten Im Jahr 2020 hat die MROS den Strafverfol- Anzeigen können Informationen aus diversen gungsbehörden 1 939 Anzeigen erstattet. Mit Quellen und mehreren Meldungen aus zuweilen der am 1. Januar 2020 erfolgten Anpassung der unterschiedlichen Jahren enthalten. Daher kön- MGwV werden keine Meldungen mehr an die nen sie nicht mit der Anzahl Meldungen eines Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Um den bestimmten Jahres in Beziehung gesetzt werden. Quellenschutz zu gewährleisten, werden auch keine Angaben zur Herkunft oder zum Verfasser Die Anzeigen von 2020 enthalten Informationen der Verdachtsmeldung geliefert (Vgl. Art 8 Abs. 1 aus MGwV).17 Die relevanten Informationen und die – 2 156 Meldungen, die im Jahr 2020 Einschätzung der MROS zu diesen Informationen eingegangen sind werden vielmehr in Berichtsform elektronisch an – 179 im Jahr 2019 gemeldeten die Staatsanwaltschaften übermittelt. Die An- Geschäftsbeziehungen zeigen an die Strafverfolgungsbehörden können – 52 im Jahr 2018 gemeldeten Informationen aus verschiedenen Quellen und Geschäftsbeziehungen aus mehreren Verdachtsmeldungen enthalten – 12 im Jahr 2017 gemeldeten (Vgl. Art. 1 Abs. 2 Bst. a–e MGwV). In der Praxis Geschäftsbeziehungen gibt es zwar weiterhin Fälle, bei denen eine An- – 3 im Jahr 2016 gemeldeten zeige hauptsächlich auf den Informationen aus Geschäftsbeziehungen einer einzigen Verdachtsmeldung basiert, diese – 1 im Jahr 2014 gemeldeten klassische Konstellation ist jedoch nicht mehr Geschäftsbeziehung die Regel. Die Gesamtheit der Informationen, die – 4 im Jahr 2011 gemeldeten der Meldestelle zur Verfügung stehen, entschei- Geschäftsbeziehungen det, ob Anzeige erstattet wird. Wie bereits im
Vgl. ebenfalls die Erläuterungen zur Teilrevision der MGwV vom 24. November 2019, S. 9f. sowie S. 16. Vgl. MROS-Jahresbericht 2019, S. 9.
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23 Jahresbericht 2020 der Meldestelle für Geldwäscherei
Die Zahlen, die auf Verdachtsmeldungen mit Mehrheit Fälle zur Anzeige gebracht, die Geld- Eingang nach dem 22. November 201919 zurück- wäschereimeldungen im Zusammenhang mit gehen – total 2 235 Fälle –, betreffen Meldungen, Vortaten im Ausland betreffen. Dabei handelt es die sich auf mehrere Geschäftsbeziehungen be- sich um Fälle von grösserer Komplexität, und die ziehen können. Die Zahlen mit Bezug auf voran- Informationen dazu stammen oft aus verschiedegehende Zeitspannen entsprechen jeweils einer nen Meldungen betreffend mehrere Geschäfts- Geschäftsbeziehung. beziehungen. Die Übermittlungen an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden gehen hingegen Betroffene Strafverfolgungsbehörden mehrheitlich auf eine einzige Verdachtsmeldung Die folgende Grafik illustriert, an welche Straf- zurück. verfolgungsbehörden die Anzeigen der MROS im An die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Jahr 2020 ergangen sind. Zürich gingen 2020 insgesamt weit mehr Anzeigen als an jene des Kantons Genf (19 % gegenüber 12 %) Bisher hatten die beiden Kantone etwa gleich viele Anzeigen der MROS zu behandeln, ZH 366 Genf sogar etwas mehr als Zürich. GE 223 Ein weiteres Novum stellt die Tatsache dar, dass 22% 19% VD 216 mehr Anzeigen an die Strafverfolgungsbehörden CH 175 der Kantone Waadt, Bern und Aargau gingen als BE 145 3% an jene des Kantons Tessin. 12% AG 103 4% Zusammengenommen erhielten die anderen 17 TI 97 4% LU 68 Kantone mehr Anzeigen der MROS als Zürich 5% 11% SG 68 (420 gegenüber 366 Anzeigen). Dies steht im 5% TG 58 Kontrast zur Entwicklung bis 2019, als die 17 oder 7% 9% Andere 420 18 Kantone mit der geringsten Anzahl jährlicher Anzeigen der MROS insgesamt kaum je mehr als 15 Prozent aller Meldungen auf sich vereinten. Vergleiche mit den Vorjahren sind aus statisti- Neben den Veränderungen, die auf die Einfühschen Gründen und aufgrund der unterschied- rung des Informationssystems goAML zurückzulichen Zählweise der Verdachtsmeldungen führen sind und deshalb den Vergleich mit den nicht aussagekräftig. Seit der Einführung des Vorjahren erschweren, gehen die Entwicklungen Informationssystems goAML, kann eine Anzeige auch auf die zahlreichen Verdachtsmeldungen an auf mehreren Meldungen mit jeweils mehreren die MROS mit Bezug auf COVID-Kredite zurück.
Geschäftsbeziehungen basieren, wobei die über- Dies erklärt auch teilweise den niedrigeren Promittelten Informationen auch ganz oder teilweise zentsatz bei den Anzeigen an die BA, da Letztere aus anderen Quellen als einer Verdachtsmeldung in der Regel nicht für solche Fälle zuständig ist. stammen können. Ausserdem liefert dieser Umstand auch eine Er- Zum ersten Mal war die Bundesanwaltschaft (BA) klärung dafür, weshalb die Kantone Waadt, Bern nicht die Strafverfolgungsbehörde, an welche die und Aargau mehr Anzeigen verzeichnet haben meisten Anzeigen der MROS gingen. 2020 gingen als das Tessin. nur 9 Prozent der Anzeigen an die BA, während es 2019 noch 40 Prozent und 2018 49 Prozent waren. Dieser Rückgang muss indessen differenziert betrachtet werden: Der BA werden in der
Ab diesem Datum wurden die eingegangenen Meldungen im Informationssystem goAML der MROS erfasst. 76 der 179 im Jahr 2019 ein-
gegangenen Meldungen hatten eine Anzeige der MROS an eine Strafverfolgungsbehörde zur Folge. Diese 76 Meldungen betrafen 153 Geschäftsbeziehungen; somit waren es insgesamt 256 Geschäftsbeziehungen, die 2019 bei der MROS gemeldet wurden und im Jahr 2020 zu einer Anzeige bei einer Strafverfolgungsbehörde geführt haben.
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4 Jahresstatistik der Meldestelle
Zum Vergleich: Jahre 2011 bis 2020 (in %)
2020 in Durch- Behörde 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 absolute schnitt numbers 2011 – 2020 ZH 19,7 14,4 18,4 12,4 13,5 12,0 10,2 12,8 14,3 18,9 366 14,7 GE 12,6 15,1 15,0 12,7 8,4 14,9 12,8 14,1 15,0 11,5 223 13,2 VD 4,7 2,1 2,4 2,5 2,6 3,1 1,8 4,3 5,5 11,1 216 4,0 CH 31,9 35,8 34,2 44,7 53,4 38,1 52,6 48,4 39,9 9,0 175 38,8 BE 3,2 3,8 1,6 4,6 1,8 3,0 1,6 1,8 3,3 7,5 145 3,2 AG 3,3 2,0 1,3 1,8 1,5 2,6 1,2 1,6 1,5 5,3 103 2,2 TI 8,5 13,6 12,5 7,3 6,5 6,0 6,0 3,3 3,3 5,0 97 7,2 SG 4,5 2,2 1,7 3,0 2,0 2,2 2,4 1,3 1,2 3,5 68 2,4 LU 0,6 1,1 1,5 1,8 1,0 1,4 1,4 0,8 1,8 3,5 68 1,5 TG 0,6 1,1 0,7 1,1 0,8 1,5 0,7 0,8 1,3 3,0 58 1,2 FR 0,7 1,2 0,5 0,2 0,6 0,6 1,4 1,6 1,5 2,7 53 1,1 VS 0,5 0,4 1,1 1,0 0,5 1,0 1,2 1,4 0,8 2,7 53 1,1 BS 3,4 2,7 2,2 1,2 1,3 3,3 2,0 0,9 0,9 2,6 50 2,0 ZG 1,3 0,6 1,2 1,3 1,5 1,2 0,6 1,9 1,9 2,5 49 1,4 NE 0,7 0,6 0,7 0,9 1,1 0,9 1,0 1,2 1,4 2,3 44 1,1 BL 0,5 1,3 0,8 0,5 1,5 1,5 1,2 0,8 2,9 2,1 41 1,3 SO 0,9 0,1 1,1 0,7 0,4 4,2 0,4 1,1 1,2 1,9 37 1,2 GR 0,5 0,5 0,9 1,0 0,6 0,3 0,5 0,3 0,4 1,5 29 0,7 SZ 0,6 0,6 0,6 0,2 0,5 0,8 0,5 0,3 0,4 1,0 20 0,6 AR 0,1 0,1 0,2 0,2 0,1 0,3 0,2 0,2 0,3 0,6 12 0,2 SH 0,5 0,4 0,6 0,3 0,1 0,5 0,3 0,1 0,3 0,5 10 0,4 UR 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,3 6 0,1 NW 0,3 0,0 0,4 0,1 0,1 0,0 0,0 0,7 0,2 0,3 5 0,2 JU 0,1 0,1 0,2 0,6 0,0 0,3 0,1 0,1 0,1 0,3 5 0,2 GL 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,1 0,1 0,2 0,0 0,2 3 0,1 OW 0,1 0,2 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,3 0,2 3 0,1 AI 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0,0 Total 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 0 100,0
4.13 Pendente Meldungen aus den Jahren Einzelheiten dazu finden sich in der nachfolgen-
2016 – 2019 den Tabelle, geordnet nach Eingangsjahr der gemeldeten Geschäftsbeziehungen. Ende des Geschäftsjahrs 2019 waren 6 095 der MROS zwischen 2016 und 2019 gemeldeten Eingangsjahr 2016 2017 2018 2019 Total Geschäftsbeziehungen noch im Stadium der Keine Übermittlung 10 730 1,680 3,342 5,762 Analyse (10 von 2016, 737 von 2017, 1 717 von 2018 Anzeige 6 34 256 296 und 3 631 von 2019). Im Berichtszeitraum unter- In Bearbeitung 1 3 33 37 nahm die MROS besondere Anstrengungen, Total 10 737 1,717 3,631 6,095
um diese gemeldeten Geschäftsbeziehungen zu bearbeiten. Die meisten dieser Fälle wurden 4.14 Austausch mit ausländischen nicht an eine Strafverfolgungsbehörde über- Meldestellen (FIUs) mittelt (94,5 %), 4,9 Prozent wurden zur Anzeige gebracht. Ende 2020 sind nur noch 37 dieser Im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung, die Geschäftsbeziehungen (0,6 %) pendent. Weitere Geldwäscherei und deren Vortaten sowie die orfedpol 26
23 Jahresbericht 2020 der Meldestelle für Geldwäscherei
ganisierte Kriminalität können die MROS und ihre 4.15 Austausch mit schweizerischen ausländischen Partnerbehörden – die ausländi- Behörden schen FIUs – über das Instrument der internationalen Amtshilfe Informationen austauschen. Die MROS tauscht nicht nur mit ihren auslän- Gehen bei der MROS Verdachtsmeldungen ein, dischen Pendants Informationen aus, sondern die ausländische natürliche oder juristische auch mit anderen Behörden in der Schweiz, die Personen betreffen, kann die Schweizer Melde- im Kampf gegen die Geldwäscherei und deren stelle bei den FIUs der entsprechenden Länder Vortaten, die organisierte Kriminalität oder die Informationen über diese Individuen oder Unter- Terrorismusfinanzierung tätig sind. Der Infornehmen einholen. Diese Informationen sind für mationsaustausch zwischen der MROS und die Analysen der MROS von grosser Bedeutung, anderen schweizerischen Behörden richtet sich denn die Mehrzahl der eingehenden Verdachts- nach Art. 29 GwG. In den bisherigen Geschäftsmeldungen weisen einen Auslandsbezug auf. berichten wurde keine Statistik zu diesem Aus- Umgekehrt gingen im Jahr 2020 bei der MROS tausch publiziert. Mittlerweile hat der Austausch 795 Anfragen aus 95 Ländern ein, was ein leichter innerhalb der Schweiz an Bedeutung gewonnen, Rückgang gegenüber dem Vorjahr darstellt (2019: sowohl in Bezug auf die Inhalte als auch die 844 Anfragen aus 103 Ländern). 684 oder 86 Arbeitsbelastung für die MROS. Prozent dieser Anfragen konnte die MROS 2020 Im Jahr 2020 wurde die MROS in 392 Fällen von behandeln. Die Behandlung dieser Anfragen insgesamt 26 Behörden um Informationen über beanspruchte im Schnitt 41 Arbeitstage. 2020 bestimmte Personen oder Unternehmen im beantwortete die MROS zudem 173 im Vorjahr Rahmen von Untersuchungen zu Geldwäscherei, eingegangene Informationsanfragen. organisierter Kriminalität oder Terrorismusfinan- Im Jahr 2020 wurden Informationsanfragen aus zierung ersucht. In ungefähr 80 Prozent der Fälle dem Ausland über 5 212 natürliche und juristi- kamen diese Anfragen von einer Kantonspolizei sche Personen behandelt (2 733 natürliche und oder von der Bundeskriminalpolizei. Die 392 In- 2 479 juristische Personen). Davon waren 4 169 formationsanfragen entsprechen einer Zunahme (2 155 natürliche und 1 994 juristische Personen) von mehr als 200 Prozent gegenüber den Vorjah-
Gegenstand einer Informationsanfrage, die 2020 ren: 2018 und 2019 gab es je 117 solche Anfragen einging und im gleichen Jahr behandelt wurde. an die MROS. Spontaninformationen sind Informationen einer Im Kampf gegen die Geldwäscherei und deren ausländischen FIU, die eine Verbindung zur Vortaten, die organisierte Kriminalität und die Schweiz aufweisen und keine Anfrage beinhal- Terrorismusfinanzierung ist die Rolle der MROS ten, oder die umgekehrt von der MROS an eine gegenüber anderen schweizerischen Behörden ausländische FIU ergehen. Seit 2015 werden die jedoch nicht auf die Beantwortung von Inforim jeweiligen Jahr behandelten Spontaninfor- mationsanfragen beschränkt. Im Rahmen ihrer mationen separat von den Informationsanfragen Analysen kann die MROS auch unaufgefordert aufgeführt. Im Berichtsjahr gingen 504 Spontan- Informationen an andere Behörden übermitteln, informationen aus 47 Ländern bei der MROS ein, die in der Überwachung von Finanzoperationen die ihrerseits 365 solche Informationen an 76 und im Kampf gegen die Geldwäscherei, deren ausländische FIUs sandte. Vortaten, die organisierte Kriminalität oder die Im Jahr 2020 richtete die MROS 126 Informa- Terrorismusfinanzierung tätig sind. 2020 erfolgtionsanfragen an 24 verschiedene ausländische ten 69 solche Spontaninformationen vonseiten FIUs. Diese Anfragen betrafen 364 juristische der MROS. Die MROS kann auch für ihre Ana- und 303 natürliche Personen. Die kontaktierten lysen bei anderen Bundes-, Kantons- und Ge- FIUs antworteten durchschnittlich innerhalb von meindebehörden Informationen anfragen. Solche
30 Tagen. Anfragen sind in den vorgängig aufgeführten
Zahlen nicht erfasst.
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5 Typologien (zur Sensibilisierung der Finanzintermediäre)
5 Typologien (zur Sensibilisierung der
Finanzintermediäre)
Die nachfolgenden Typologien beziehen sich Geldwäschereiverdachtsfälle zurückzuführen, bewusst nicht auf repräsentative Verdachtsmel- die einen Bezug zur COVID-Pandemie aufweisen. dungen des Jahres 2020, sondern auf Sachver- Die besondere Situation, die durch die Pandemie halte, die – mit Ausnahme der Fälle rund um entstanden ist, hat Kriminellen eine Reihe von die COVID-Pandemie (siehe Kapitel 5.1) – ver- Möglichkeiten zur illegalen Bereicherung eröffnet gleichsweise selten gemeldet werden. Im Jahr und damit das Risiko der Geldwäscherei erhöht. 2020 entsprachen beispielsweise Verdachts- Die auf internationaler Ebene identifizierten meldungen in Zusammenhang mit kriminellen Risiken im Zusammenhang mit der Bekämpfung Organisationen und Terrorismusfinanzierung nur von Geldwäscherei, kriminellen Organisationen gerade 7,8 % der gesamten Anzahl von den an die und Terrorismusfinanzierung sind sehr unter- MROS abgesetzten Verdachtsmeldungen. Beides schiedlicher Natur.20 Das Spektrum reicht von sind Deliktsfelder, welche im Fokus der Strategie der Veruntreuung von Geldern, die von staat- Kriminalitätsbekämpfung 2020 – 2023 vom EJPD lichen oder supranationalen Organisationen für stehen. den Kampf gegen die Pandemie zur Verfügung Diese Typologien zeigen anhand konkreter Bei- gestellt werden, über Risiken durch die Zunahme spiele, wie die Erträge aus den mutmasslichen von Cyberkriminalität, die durch das weit ver- Straftaten gewaschen werden. Die ausgewählten breitete Arbeiten im Home Office noch zusätzlich Fälle reflektieren auch die neuen Tendenzen und akzentuiert werden, bis zu Risiken im Zusammenverwendeten Methoden. Daneben werden zu- hang mit Betrügereien bei der Vermarktung von sammenhängende Rückschlüsse gezogen. Diese Sanitätsartikeln und mit der Infiltration illegaler Typologien dienen der Sensibilisierung der Fi- Vermögenswerte in die in Schwierigkeiten geratenanzintermediäre indem aufgezeigt wird, welche nen Wirtschaftssektoren. Zur Prävention machte Kontoarten, Finanzinstrumente und Verhaltens- die MROS am 2. und 29. April 2020 ausserdem muster gemäss den von der MROS festgestellten die Schweizer Finanzintermediäre via goAML Risiken mehr Aufmerksamkeit erfordern. über die mit der Pandemie beziehungsweise mit der Vergabe von COVID-Krediten verbundenen 5.1 Fälle rund um die COVID-Pandemie Risiken aufmerksam. Unter den bei der MROS eingegangenen Ver-
Ein wesentlicher Teil der Zunahme der Zahl dachtsmeldungen haben sich drei spezifische der bei der MROS im Jahr 2020 eingegangenen Geldwäschereirisiken herauskristallisiert, die Verdachtsmeldungen – nahezu ein Drittel der sich mit der aufkommenden Pandemie abzeichim Berichtsjahr erstatteten Meldungen – ist auf neten. Das erste betrifft die Veruntreuung oder
Seit dem Frühjahr 2020 haben mehrere nationale und internationale Organisationen Analysen und Warnungen zu diesem Thema veröffentlicht. Siehe dazu beispielsweise die FATF-Publikation vom Mai 2020 (im Dezember aktualisiert): www.fatf-gafi.org/publications/ fatfgeneral/documents/covid-19-ml-tf.html.
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23 Jahresbericht 2020 der Meldestelle für Geldwäscherei
den Missbrauch von Darlehen, die Unternehmen gerichteter Verdachtsmeldungen in diesem Zuunter der Garantie der öffentlichen Hand gewährt sammenhang geführt. wurden. Am 25. März 2020 verabschiedete der Während die Summen bei Internet-Betrugsfällen Bundesrat eine Notverordnung zur Gewährung in der Regel bescheiden sind, ist dies bei den Devon Krediten mit Solidarbürgschaft des Bundes. likten, die im Rahmen des Handels mit Sanitätsar- Einzelunternehmen, Personengesellschaften tikeln begangen werden, nicht der Fall. Hier geht oder juristische Personen mit Sitz in der Schweiz es meist um mehrere Millionen Franken. Massensollten so von schweizerischen Kreditinstituten bestellungen von Atemschutzmasken, hydroalkozu vorteilhaften Bedingungen vom Bund ab- holischer Flüssigkeit oder anderen Sanitätsprogesicherte Kredite erhalten.21 Diese Verordnung dukten durch staatliche Behörden und bisweilen wurde am 19. Dezember 2020 durch das Bundes- auch durch private Unternehmen wurden in einer gesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge Notsituation aufgegeben, die Missbrauch und des Coronavirus (Covid-19-SBüG)22 ersetzt. Das manchmal auch Betrug begünstigt hat. Das ver- Risiko, dass diese Kredite veruntreut werden, kaufte Produkt kann unbrauchbar, von schlechter liegt auf der Hand. Alarmiert durch Bargeld- Qualität oder der Preis überhöht sein oder man bezüge, Transfers auf persönliche Konten von wartet vergeblich auf die Lieferung. Darüber Geld, das aus diesen Krediten stammte, sichtlich hinaus hat die durch die Pandemie ausgelöste gesteigerte Umsätze oder die Verwendung von Angst die Bevölkerung häufig dazu verleitet, sich Krediten entgegen den in der Bundesratsverord- solche Produkte selbst zu beschaffen, oft über nung festgelegten Bedingungen, erstatteten Fi- das Internet. Vermehrt werden mit irreführender nanzintermediäre im Laufe des Jahres 2020 mehr Werbung in betrügerischer Weise die Vorzüge von als tausend Verdachtsmeldungen im Zusammen- Medikamenten angepriesen, die angeblich eine hang mit 1 100 Krediten.23 Die MROS leitete über Ansteckung mit dem Virus verhindern. Fälle die- 800 Verdachtsmeldungen an die zuständigen ser Art umfassen ein paar Dutzend Meldungen. Strafverfolgungsbehörden weiter, insbesondere Sie betreffen häufiger den Verdacht auf Betrug im wegen Verdachts auf Betrug und/oder Urkunden- Ausland als in der Schweiz. Die Hauptelemente,
fälschung und unlautere Geschäftsführung. Im die Anlass für einen Verdacht gegeben haben, Anschluss daran eröffneten die Strafverfolgungs- sind Verträge zweifelhafter Authentizität, die als behörden mehrere hundert Strafuntersuchungen. Beleg für die Transaktionen vorgelegt werden, Eine andere von der Pandemie begünstigte Form der plötzliche Wechsel des Tätigkeitsfeldes von der Wirtschaftskriminalität betrifft Internet-Be- Unternehmen, die zuvor nicht mit Sanitätsprotrügereien wie Phishing oder Social Engineering. dukten gehandelt haben, die verdächtige Zunah- Zwar weisen die Vortaten nicht zwangsläufig me der Zahl von Händlern zwischen dem Liefeeinen unmittelbaren Bezug zur COVID-Pandemie ranten und dem Käufer, aber auch Presseartikel, auf, sind aber aufgrund der in zahlreichen Län- die sich gegen Unternehmen richten, die zu hohe dern angeordneten Lockdowns vermehrt aufge- Preise für die gelieferten Produkte verlangen, treten. In ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder Forderungen nach Rückgabe von Geldern sahen sich auch Menschen praktisch dazu ge- von den Banken der geschädigten Käufer. zwungen, sich des Internets zu bedienen, die es für gewöhnlich eher nicht nutzen. Ungewohnt im Umgang mit dem Internet, fallen diese Menschen entsprechend leicht Betrügereien zum Opfer. Die Zunahme von Internet-Betrügereien – nicht ein allein auf die Schweiz beschränktes Phänomen – hat zu einer leicht erhöhten Zahl an die MROS
Vgl. Fussnote 15 Vgl. Fussnote 15 Vgl. die zu diesem Thema auf der MROS-Internetseite veröffentlichten Statistiken: COVID-19-Überbrückungskredite.
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5 Typologien (zur Sensibilisierung der Finanzintermediäre)
Vermeintliche Geldwäscherei im Rahmen die die aktuelle Gesundheitskrise und ihre wirtder Vermarktung von Sanitätsprodukten schaftlichen Folgen ausnutzen, um ihren Einfluss Ein Finanzintermediär stellt auf einer Ge- auszuweiten, indem sie beispielsweise verschulschäftsbeziehung im Namen einer Domizil- dete Schweizer Unternehmen oder Immobilien gesellschaft, ansässig in einer pazifischen von finanziell angeschlagenen juristischen oder Gerichtsbarkeit, drei Zahlungseingänge aus natürlichen Personen erwerben. Mehrere intereinem Drittland in der Höhe von insgesamt nationale Einrichtungen haben auf dieses ermehreren zehn Millionen Franken fest. Die be- höhte Risiko der Unterwanderung der Wirtschaft treffende Domizilgesellschaft gehört einem durch kriminelle Organisationen hingewiesen europäischen Staatsbürger, der im Rohstoff- – ein Risiko, das auch in zahlreichen Rechersektor tätig und in einem Golfstaat ansässig chen von Journalisten dokumentiert wurde. Die ist. Gemäss dem Kunden würden diese Mittel MROS erhielt indessen lediglich zwei Verdachtsdem Verkauf von 10 Millionen medizinischen meldungen, die einen Bezug zu diesem Risiko Atemschutzmasken entsprechen, einer erkennen liessen. Es ist jedoch anzumerken, dass Menge, die den Bedarf eines Staates deckt. in einigen Fällen die gemeldeten Kreditbetrüge- Die Mittel stammen von einem Konto, das auf reien anscheinend von miteinander verbundenen den Namen einer öffentlichen Einrichtung Personen oder zumindest mit einem ähnlichen eröffnet wurde. Der Kunde agiere angeblich Modus Operandi begangen wurden. Zum jetzigen als Vermittler zwischen der Regierung und Zeitpunkt liegen der MROS jedoch keine Hinausländischen Lieferanten. Ein Teil der auf weise auf die Beteiligung bekannter krimineller dem Konto eingegangenen Beträge wird kurz Organisationen an solchen Machenschaften vor. darauf auf verschiedene Bankverbindungen im Land dieser Lieferanten überwiesen. Der Finanzintermediär stellt mehrere Unstimmig- Ein COVID-Kredit für die Firma einer Person, keiten zwischen den vom Kunden erhaltenen die einer kriminellen Organisation ange- Informationen und der im Bestellerstaat vor- hört? herrschenden Lage fest. Ihm kommen Zweifel Ein Finanzintermediär stellt fest, dass ein in an der Plausibilität der geschäftlichen Trans- der Fahrzeugwartung und –reparatur tätiges
aktionen auf und er vermutet Betrug oder un- Unternehmen einen COVID-Kredit beantragt lautere Geschäftsführung und betrügerische hatte und daraufhin ein Privatdarlehen zu- Handlungen gegen öffentliche Interessen. Die rückzahlte– was nach Art. 2 Abs. 2 Bst. b des von der MROS vorgenommenen Abklärungen Covid-19-SBüG verbotenen ist. Bei weiteren ergaben, dass die fragliche Transaktion trotz Abklärungen stösst der Finanzintermediär ihrer Ungewöhnlichkeit ordnungsgemäss auf Presseartikel, welche die Verhaftung des bewilligt worden war und die bestellten Firmeninhabers in einem Drittland wegen Atemschutzmasken auch tatsächlich ge- Mitgliedschaft in einer kriminellen Organiliefert wurden. Die FIU des Landes, in dem die sation erwähnen. Die betroffene Geschäfts- Masken bestellt worden waren, wurde über beziehung weisst hauptsächlich Bareinlagen den ungewöhnlichen Charakter dieser Trans- und Transaktionen mit Konten Dritter auf, aktion informiert. die im erwähnten Drittland eröffnet wurden. Es handelt sich um Summen von mehreren zehntausend Franken. Neben diesen drei Arten von Risiken im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie, die sich in den von der MROS erhaltenen Mitteilungen widerspiegeln, wurden weitere Risiken identifiziert, deren Intensität jedoch schwer zu beziffern ist. Dies gilt insbesondere für Geldwäscherei, die von kriminellen Organisationen begangen wird,
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23 Jahresbericht 2020 der Meldestelle für Geldwäscherei
5.2 Kriminelle Organisationen zufordern. In der Folge reichte der ersuchte
Finanzintermediär ebenfalls eine Verdachts- Die bisher der MROS gemeldeten Sachverhalte in meldung ein, insbesondere gestützt auf Zusammenhang mit kriminellen Organisationen öffentlich zur Verfügung stehende Quellen deuten darauf hin, dass Presseartikel oder Ein- sowie auf die Anfrage der MROS. träge aus privaten Datenbanken am häufigsten Die MROS-Analyse in Bezug auf die unterdie Verdachtsmomente der meldenden Institute suchten Bankbeziehungen ergab nachfolgenbegründen. des Bild: Die Konten von Mitgliedern von kriminellen 80 % der gemeldeten Geschäftsbeziehungen Organisationen weisen oftmals keine auffälligen wiesen ungewöhnlich häufig Einzahlungen Transaktionen / Transaktionsmuster auf und wer- in bar auf. Alle Inhaber der gemeldeten Geden somit auch nicht als «verdächtig»qualifiziert sellschaften oder Vertragspartner besitzen und somit nicht gemeldet. die italienische Staatsangehörigkeit. 80 % Die Gründe, warum die Finanzintermediäre Ange- der Geschäftsbeziehungen wiesen mehrehörige einer mutmasslichen kriminellen Organi- re Transaktionen entweder von oder nach sation i. S. v. Art. 260ter StGB nur schwer erken- Italien auf. nen, sind wahrscheinlich mannigfaltig. So dürfte Über das Transaktionsverhalten konnte die Verschiebung von inkriminierten Geldern in die MROS weiter feststellen, dass 60 % der bar ebenso eine Rolle spielen, wie der Umstand, Geschäftsbeziehungen eine Verbindung entdass die Geldtransaktionen unter einem ge- weder zu Kalabrien oder zu Neapel in Italien wissen Schwellenwert bleiben. Zudem sind die aufwiesen. gemeldeten Firmen oft in einem Bereich tätig, wo Darüber hinaus ergab die Auswertung der Bartransaktionen bis zu einem gewissen Grad Kontounterlagen der Eisdiele, dass diese charakteristisch sind (Restauration, Garagen, wahrscheinlich nicht operativ tätig war. Im etc.). Allerdings könnten auch andere Sektoren Laufe der Pandemie wurde diese anschei- (wie z. B. Intermediation im Immobilienbereich, nend – gemäss Aussagen des Besitzers – neu Baugewerbe, etc.) betroffen sein. auf die Restauration ausgerichtet.
Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisa- Wie oben aufgezeigt wurde, gibt es aber Faktotion und Bartransaktionen ren, die kumulativ betrachtet ein Zeichen sein Im Jahr 2020 meldete ein Finanzintermediär können, dass über eine Geschäftsbeziehung zwei Kreditkartenanträge nach Art. 9 Abs. 1 inkriminierte Gelder fliessen. Vor allem das Bst. b GwG (versuchte Geldwäscherei), Zusammenspiel von Bartransaktionen, nicht opeaufgrund eines World-Check Eintrags einer rativ tätigen Gesellschaften und spezifische auf der beiden Antragssteller. Gemäss diesem die jeweilige kriminelle Organisation bezogene Eintrag sollte einer der beiden Antragsstel- Risikofaktoren (wie im Beispiel oben der Bezug zu ler Mitglied der kriminellen Organisation Kalabrien in Italien), können als Wegweiser die- «’Ndrangheta» sein. Die Kreditkarten beider nen, um Konten von möglichen Mitgliedern einer Antragsteller sollten über dasselbe Firmen- kriminellen Organisation zu ermitteln. konto, einer Eisdiele, laufen. Beide Antragssteller seien in einem Schweizer Kanton wohnhaft, wobei die Gesellschaft ihren Sitz in einem Grenzkanton hat. Gestützt auf die Informationen in der Meldung war es der MROS möglich, die nach Art. 11a Abs. 2 und 3 GwG notwendigen Informationen zu den Bankkonten der natürlichen Personen und das Bankkonto der Eisdiele einfedpol 31
5 Typologien (zur Sensibilisierung der Finanzintermediäre)
5.3 Terrorismusfinanzierung Finanzintermediäre. Das vorliegende Beispiel
zeigt ausserdem, dass eine einfache Kontaktan- Die Attraktivität von Kryptowährungen für gabe für die MROS entscheidend war, damit sie die Terrorismusfinanzierung die nötigen Verbindungen feststellen konnte. Ein Finanzintermediär stellt seinen Kunden die Dienstleistung Crypto ATM zur Verfügung. Dieser Service macht es möglich, dass Fokussierung auf die Angaben zu den Geld- Schweizer Franken an einem Bankomaten überweisern / Geldempfängern statt den einbezahlt und anschliessend vom anbie- Beträgen tenden Finanzintermediär in Bitcoin umge- Ein in der Schweiz bewilligter Finanzintermetauscht werden. Für den Umtausch der CHF diär erhielt über seine ausländische Mutterin Bitcoin arbeitete dieser Finanzintermediär gesellschaft Informationen einer ausländimit einer südeuropäischen Börse für Krypto- schen Strafverfolgungsbehörde, wonach währungen zusammen. Diese Börse machte bestimmte Personen angeblich verdächtige den Finanzintermediär darauf aufmerksam, Transaktionen zwecks Terrorismusfinanziedass eine Transaktion von BTC 0,00897707 rung über den Finanzintermediär tätigten. (CHF 100) aus der Schweiz an eine Bitcoina- Die Arbeit der MROS wurde durch die vom Fidresse getätigt wurde, welche der Gruppie- nanzintermediär gut dokumentierte Analyse rung Al-Qaïda zuzuordnen sei. Diese Bitcoina- der Transaktionen und der involvierten Persodresse sei Gegenstand von Untersuchungen nen erheblich erleichtert. In der Meldung wureiner Staatsanwaltschaft in einem Drittland den auch die Geldempfänger namentlich ergewesen. wähnt, was der MROS weitere Anhaltspunkte Der an die MROS gemeldete Überweiser lieferte. Dabei wurde ersichtlich, dass zwei konnte durch die Einzahlung am Crypto ATM Personen aus dem gewaltbereiten islamistianonym bleiben und musste nur eine Kon- schen Kreis, wovon einer mit einem schweitaktinformation angeben. Die MROS konnte zerischen Foreign Terrorist Fighter verwandt den Überweiser aufgrund dieser Angabe ist, Beträge im drei- bis vierstelligen Bereich jedoch identifizieren. Abklärungen zur Person insbesondere in zwei südosteuropäische zeigten, dass diese vor vier Jahren in sozialen Länder, aber auch in ein asiatisches Land Medien durch das Teilen von gewalttätiger überwiesen, wo der Bruder der einen Person jihadistischer Propaganda aufgefallen war. die Geldüberweisungen entgegennahm. Ein
Neben der bereits erwähnten Transaktion weiterer Geldempfänger hatte sich gemäss wurden im Rahmen der Transaktionsanalyse öffentlichen Medienquellen bereits in einem weitere 17 Transaktionen – im Gesamtwert kritischen Land aufgehalten und wurde nach von fast CHF 3 000 – an dieselbe Bitcoin- seiner Rückkehr von einem Gericht verurteilt. Adresse identifiziert. Die Adresse soll gemäss einem Blockchain-Analysetool zum al Qaeda Bitcoin Transfer Office gehören. Das Transaktionsmuster ist charakteristisch für die zwei Formen der Terrorismusfinanzierung gemäss FATF24, welche auch in der Schweiz Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch auf, seit mehreren Jahren vorkommen, aber immer dass terroristische Gruppierungen auch neue noch häufig unentdeckt bleiben. Die eine Form Technologien für ihre Finanzierung verwenden. betrifft die Überweisung von Geldmitteln aus Die Überwachung und auch die nachträgliche einem Land an teilweise sogar medial bekannte Verfolgung von Kryptotransaktionen sowie die Extremisten, welche diese im Empfängerland damit zusammenhängenden Abklärungen i. S. v. entweder für ihren Lebensunterhalt verwenden Art. 6 Abs. 2 GwG sind eine wichtige Aufgabe der oder allenfalls für die Planung von Anschlägen
Vgl. die Publikation der FATF Terrorist Financing Risk Assessment Guidance.
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23 Jahresbericht 2020 der Meldestelle für Geldwäscherei
weiterüberweisen. Die zweite in diesem Fall er- bei den Zahlungsempfängern*innen festgekennbare Form ist, dass Geldmittel, welche mut- stellt werden. Somit konnte der Finanzintermasslich für extremistisch motivierte Anschläge mediär eine eindeutige Verbindung zwischen aufgewendet werden können, über verschiedene den verschiedenen Kundenbeziehungen Länder weitertransferiert werden, um den Ur- herstellen. In einem Fall wurde zwischen den sprung der Finanzierungsquelle zu verschleiern. gemeldeten Kundinnen eine Zahlung getä- Die Schweiz ist in einer solchen (Geld)über- tigt, welche danach in dasselbe karibische weisungs-Kette Ausgangspunkt oder lediglich Land weitervergütet wurde. Zwischenstation. Aufgrund der sehr niedrigen Die Mehrheit der Kundinnen arbeitet im Rot- Beträge, die im Rahmen von Überweisungen bei lichtmilieu oder hat Verbindungen dazu. Mit Zahlungsverkehrsdienstleistern oder auch ab wenigen Ausnahmen wurden alle Zahlungen Retail-Konten keinen Verdacht erwecken, bleiben von derselben Agentur in der Nähe eines besolche Zahlungen schwierig zu entdecken. Der kannten Schweizer Rotlichtviertels getätigt. Hauptgrund dafür ist, dass bei der Transaktions- Der meldende Finanzintermediär hat über die überwachung häufig vor allem die Höhe der einzelne Kundenbeziehung hinaus Transüberwiesenen Beträge im Fokus steht. Während aktionsmuster untersucht und verfolgt und dies für die Entdeckung von Transaktionsflüssen so wichtige Verbindungen zwischen oberim Rahmen von mutmasslichen Geldwäscherei- flächlich betrachtet unzusammenhängenden handlungen der richtige Ansatz sein mag, kann Geschäftsbeziehungen entdeckt. Terrorismusfinanzierung vor allem dann erkannt werden, wenn man die Geldüberweiser und -empfänger genauer unter die Lupe nimmt. Dadurch, dass der Finanzintermediär für alle beteiligten Personen Name, Vorname, Geburts-
5.4 Menschenhandel datum und Adresse übermittelte, konnte die
MROS vertiefte und gezielte Personenrecherchen Smurfing, Rotlichtmilieu, Risikoländer und durchführen und so verschiedene Elemente idenpräzise Angaben über Geldempfänger tifizieren, welche den Verdacht des Finanzinter- Ein Zahlungsverkehrsdienstleister meldete mediärs erhärteten. Insbesondere die detaillierinnert einer Zeitspanne von zwei Monaten ten Angaben zu den Geldempfängern im Ausland fünf individuelle Kundenbeziehungen, welche ermöglichten es der MROS, gezielte Ersuchen Überschneidungen im Transaktionsmuster an ausländische Meldestellen zu richten – eine sowie bei den demografischen Merkmalen Massnahme, die bei transnationalen Verbrechen der involvierten Personen (z. B. Alter, Ge- wie Menschenhandel essentiell sein kann. schlecht, Herkunft, Beruf, etc.) aufwiesen Im vorliegenden Fall haben zwei Kundinnen Ad- und Hinweise auf Menschenhandel (Art. 182 ressen angegeben, welche sich in einem Rotlicht- StGB) und/oder Förderung der Prostitution viertel befinden. Bei zwei weiteren, von den Kun- (Art. 195 StGB) beinhalteten. dinnen angegebenen Adressen, handelte es sich Die fünf gemeldeten Kundinnen tätigten um Falschadressen. Dies lieferte einen weiteren mehrfache, identisch hohe Zahlungen im Hinweis darauf, dass die getätigten Überweiselben Zeitraum an verschiedene Privatper- sungen möglicherweise deliktischen Ursprungs sonen, die diese Zahlungen in einem karibi- waren. Die Herkunftsländer der potentiellen schen und einem europäischen Staat entge- Opfer bzw. die Nationalität einiger der Vertragsgennahmen. Es ist davon auszugehen, dass partnerinnen werden in Kombination mit anderen dabei darauf geachtet wurde, die Zahlungen Elementen, als Hochrisikoländer betrachtet. aufzuteilen, um die Grenze von CHF 5 000 Der meldende Finanzintermediär bezieht sich nicht zu überschreiten, beziehungsweise um in seiner Analyse auf verschiedene Indikatoren, vertiefte Abklärungspflichten zu vermeiden. welche gemäss dem 2019 erschienenen Bericht Teilweise konnten bei den Zahlungen der ver- der Organisation für Sicherheit und Zusammenschiedenen Kundinnen Übereinstimmungen arbeit in Europa (OSZE) Following the Money:
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5 Typologien (zur Sensibilisierung der Finanzintermediäre)
Compendium of Resources and Step-by-step shing-Attacken betroffen waren, setzten den Guide to Financial Investigations Into Trafficking meldenden Finanzintermediär über Gelder in Human Beings25 indikativ sind für mögliche aus Staftaten in Kenntnis. Daneben meldete Aktivitäten bzw. Handlungen im Bereich des auch die schweizerische Kryptowährungs- Menschenhandels: börse an die MROS den Kauf von Bitcoins auf – Verwendung von Adressen in bekannten Rot- ihrer Handelsplattform, welcher mit diesen lichtvierteln oder Gebäuden, in denen bekann- Geldern getätigt wurde. Diese teilte der MROS termassen kommerzielle Sexarbeit stattfindet; die involvierten Bitcoinadressen sowie die – Verwendung von Strohpersonen; IP-Adressen der mutmasslichen Täter mit, – Nutzung von Instituten, die nicht zum traditio- welche die Käufe in Auftrag gegeben hatten. nellen Finanzsystem gehören; Diese Transaktionen wurden über einen sog. – Überweisungen aus verschiedenen Regionen API (Application Programming Interface, d. h. an dieselben Personen in Ländern, von denen eine Softwareschnittstelle) getätigt, welche bekannt ist, dass sie ein höheres Risiko für die Kryptowährungsbörse auf ihrer Website Menschenhandel darstellen; den Kunden zur Verfügung stellt. Dabei dient – Strukturierte Überweisungen Smurfing; der API als Softwareschnittstelle mit Ver- – Hohe und/oder häufige Zahlungen […], die bindung zur Handelsplattform der Börse und nicht mit dem persönlichen Gebrauch oder erlaubt den Kunden vereinfachte und autodem angegebenen Geschäft des Einzelnen matisierte Kauf- / Verkaufstransaktionen bis vereinbar sind (Geld wird von einem Dritten zu CHF 5 000 pro Tag, ohne dass die Kunden genutzt). bei ihrer Registrierung detaillierte Angaben Für die komplette Auflistung der verschiedenen, zu ihrer Identität machen müssen. Die Börse vom OSZE Sonderbeauftragten und Koordina- verlangt bei Kauf- / Verkaufstransaktionen tor für die Bekämpfung des Menschenhandels über seinen API vom Kunden lediglich die zusammengeführten Indikatoren sowie Mittel zu Angabe eines Mittelherkunftskontos, das im Finanzanalysen im Bereich des Menschenhan- Normalfall unter der Kontrolle des legitimen dels, verweisen wir auf die besagte Publikation Auftraggebers steht, sowie eine Kryptoder OSZE. währungsadresse, an welche die gekauften Kryptowährungen überwiesen werden
5.5 Meldungen in Zusammenhang mit sollen. Beim Abschluss eines über die Soft-
Virtual Asset Service Providers (VASPs) wareschnittstelle generierten Kaufauftrags erhalten die Kunden eine Referenznummer, Phishing-Betrüger nutzen schweizerische welche sie bei der Banküberweisung auf das Kryptowährungsbörse zum Waschen betrü- Geschäftskonto der Börse angeben müssen. gerisch erlangter Vermögenswerte Sämtliche Kaufaufträge erfolgten genau in Ein Finanzintermediär meldete das Ge- der Höhe von CHF 5 000 oder knapp darunter schäftskonto einer schweizerischen Kryp- (sog. Smurfing), sodass die Kryptowährungstowährungsbörse, auf welches innerhalb börse von den Auftraggebern keine weitere weniger Tage insgesamt etwa CHF 30 000 an Know Your Customer (KYC)-Dokumente ver- Kundengeldern von diversen Banken einge- langte. gangen sind. Die Kunden dieser Finanzinstitute wurden mittels fingierten E-Mails dazu gebracht, ihre persönlichen Zugangsdaten fürs E-Banking offenzulegen (sog. Phishing). Die entsprechenden Zahlungsaufträge wurden dann von unbekannten Dritten ausgelöst. Die Finanzinstitute, deren Kunden von den Phi-
Vgl. die Publikation der OSZE auf folgender Internetseite: https://www.osce.org/cthb/438323 (Dokument auf Englisch).
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Betrügerisch erlangte Kryptoassets über in Bitcoin um, wobei sie darauf achteten, den eine schweizerische Kryptowährungsbörse jeweiligen Gegenwert von CHF 5 000 nicht zu gewaschen überschreiten, um nicht vertieften KYC-An- 2019 erfolgte ein Cyberangriff auf eine aus- forderungen zu unterliegen. Die Kryptowähländische Kryptowährungsbörse, wobei rungsbörse war nun im Besitz dieser Einhei- Vermögenswerte in Form der Kryptowäh- ten der Kryptowährung «F», deren Spur(en) rung «F» im Wert von mehreren Millionen sich auf der betroffenen Blockchain mittels Schweizerfranken gestohlen wurden. Von den Tracing-Software trotz aller Bemühungen mutmasslichen Tätern wird vermutet, dass der Täter auf den Cyberangriff auf den aussie einer Hackergruppe angehören. Um ihre ländischen Kryptowährungshandelsplatz Spuren zu verwischen, tauschten die Hacker zurückverfolgen liess. Die Bitcoins, welche die gestohlenen Kryptomittel in Bitcoin um die Kryptowährungsbörse den Cyberkriminel- (sog. Chain-Hopping, d. h. der Wechsel von len zum Umtausch überwies, weisen auf der der «F»-Blockchain auf die Bitcoin-Block- Bitcoin-Blockchain jedoch keinen Bezug zum chain, welcher die Rückverfolgbarkeit mittels Angriff auf den ausländischen Handelsplatz Tracing Software erschwert). Dafür wählten auf, sondern lediglich zur schweizerischen sie scheinbar gezielt Kryptowährungsbörsen Börse. Nach Entdeckung dieses Missbrauchs auf der ganzen Welt aus, welche für einen konnte die betroffene schweizerische Kryptosolchen Umtausch ein vereinfachtes Kunden- währungsbörse einige ausgehende Bitcoinidentifizierungs-Verfahren anwendeten, also Transaktionen stoppen, und meldete den bei der Registrierung des Kunden lediglich Vorfall der MROS. dessen E-Mailadresse oder Telefonnummer verlangten, sofern die umgetauschten Vermögenswerte eine gewisse Wertgrenze nicht Im Jahr 2019 wurden mehr Kryptowährungsüberschreiten. Die Täter spalteten die gestoh- börsen gehackt als in jedem anderen Jahr lene Menge an «F» in kleine Beträge auf und zuvor.26 Da Kryptowährungen (z. B. Bitcoin) direkt sendeten diese über unzählige «F»-Adressen zwischen Sender und Empfänger weltweit und (sog. Hops), bevor sie auf den verschiedenen relativ anonym transferiert werden können, Kryptowährungsbörsen für den Umtausch spielt es keine Rolle, wo auf der Welt eine Börse
deponiert wurden. Auf diese Weise konnten gehackt wird – die inkriminierten Kryptowährunsie einerseits die Nachverfolgung erschweren gen können innerhalb von wenigen Sekunden und gleichzeitig die Frühwarnsysteme der auf einem anderen Finanzplatz landen und über Kryptowährungsbörsen umgehen, da nun diesen gewaschen werden. nicht mehr direkt ersichtlich war, dass es Diese zwei Fälle zeigen auf, wie wichtig Smurfing sich um die gestohlenen Kryptomittel aus der und die Umgehung von Identifikationspflichten27 Hacking Attacke handelte. in Zusammenhang mit VASPs sind. Zur Vorbeu- Auch in diesem Fall wurde die bereits er- gung solcher Vorfälle ist der Einsatz von Tracingwähnte Softwareschnittstelle API einer Software notwendig, welche es erlaubt, Trans- Schweizer Kryptowährungsbörse miss- aktionen zurückzuverfolgen. Hacker versuchen braucht. Die Täter erstellten bei der besagten wiederum, diese Frühwarnsysteme zu umgehen, Börse mehrere Konten und wechselten die indem sie Kryptowährungen mit kriminellem Urerbeuteten Einheiten der Kryptowährung «F» sprung über mehrere Kryptowährungsadressen
Vgl. die Publikation vom Januar 2020 von Chainalysis The 2020 State of Crypto Crime. Zahlenmässig gab es 2019 mehr Hacks von Kryptobörsen als in jedem Jahr zuvor (Chainalysis zählt 11 Hacks für das Jahr 2019), die Summe der dabei erbeuteten Vermögenswerte ist allerdings kleiner als in den vorangehenden Jahren (2019: USD 282,6 Mio.; 2018: USD 875,5 Mio.; 2014: USD 483,1 Mio). Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass mit dem am 1. Januar 2021 in Rechtkraft getretenen Art. 51a Geldwäschereiverordnung-FINMA
vom 3. Juni 2015 (GwV-FINMA, SR 955.033.0) der Schwellenwert für Wechselgeschäfte in Kryptowährungen von derzeit CHF 5 000 auf CHF 1 000 gesenkt- und somit eine Mitte 2019 publizierte Auslegungsnote zu Empfehlung 15 der FATF zum Umgang mit sog. VASPs umgesetzt wurde. Diese Regeln wurden auch von den SRO übernommen, welche unter ihren Mitgliedern Anbieter von Kryptowährungen zählen.
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fliessen lassen, bevor sie an die eigentliche Ziel- gemeldet wurden, betraf beispielsweise die Onadresse gelangen. Eine Kryptowährungsadresse line-Identifikation von potenziellen Investoren im in einer solchen Transaktionskette stellt also Rahmen eines Initial Coin Offering.30 lediglich eine Zwischenstation dar (sog. Hop). Ein Der Aufbau von Geschäftsbeziehungen über effektives Tracing bedingt also, dass Transaktio- digitale Kanäle ist nicht ohne Risiko. Kriminelnen über mehrere Hops hinweg zurückverfolgt len, die auf diese Weise Geschäftsbeziehungen werden. aufbauen möchten, bietet es zwei Hauptmöglich- Diese Beispiele zeigen ferner einmal mehr auf, keiten, um ihr unrechtmässig erworbenes Geld wie wichtig Tracing-Analysetools in Zusammen- zu waschen: Sie können entweder gefälschte hang mit Kryptowährungs-Transaktionen sind. oder widerrechtlich angeeignete, oft gestoh- Damit die MROS die eigenen Analysemöglichkei- lene Identitätsdokumente verwenden.31 Beide ten einsetzen kann, ist die Dokumentierung der Arten von Fällen tauchen häufig in den bei der Abklärungen i. S. v. Art. 6 GwG seitens der Finanz- MROS eingegangenen Verdachtsmeldungen intermediäre und die damit zusammenhängende auf. Die Meldungen, die nach der Identifizierung Analyse betreffend Verfolgung von Kryptotrans- von gefälschten Dokumenten erstattet werden, aktionen verlangt (Art. 3 Abs. 1 Bst. h MGwV). überwiegen – wahrscheinlich, weil Fälschungen leichter erkennbar sind als gestohlene Dokumen-
5.6 Online- und Video-Identifizierung te. So erhielt die MROS im Jahr 2020 die Meldung
eines Finanzintermediärs, der die Möglichkeit Im März 2016 veröffentlichte die Eidgenössische anbot, nach einem Identifikationsprozess durch Finanzmarktaufsicht (FINMA) das Rundschrei- Einreichen von Kopien von Ausweispapieren ben 2016 / 7. Es handelt von den Sorgfaltspflich- über das Internet online Konten zu eröffnen. ten der Finanzintermediäre bei der Aufnahme Er schöpfte Verdacht, nachdem er in offenen von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle. Quellen auf negative Informationen gestossen Im Jahr 201828 wurde aufgrund der technologi- war: Die fraglichen Klienten wurden beschuldigt, schen Entwicklung das Rundschreiben Video- Investoren bei der Einführung einer technologi- und Online-Identifizierung teilrevidiert, und im schen Innovation zu betrügen. Bei der Untersu- Jahr 2020 schlug die FINMA weitere Änderungen chung dieses Falles konnte die MROS feststellen, vor. Sie wurden bis zum 1. Februar 2021 einer An- dass eine der verwendeten Identitätskarten hörung unterzogen.29 Die Möglichkeit, online eine drei Tage vor der Kontoeröffnung als gestohlen Geschäftsbeziehung aufzunehmen, wird mittler- gemeldet worden war. Es handelte sich um das weile von den meisten Schweizer Bankinstituten Ausweisdokument, welches von einem der Mehrangeboten. Einige Finanzintermediäre, insbeson- heitsaktionäre einer der Gesellschaften benutzt dere jene, die im Handel mit virtuellen Währun- wurde, welche Inhaberin eines der vom Finanzgen tätig sind, machen sogar systematisch davon intermediär gemeldeten Konten war. Gerade weil Gebrauch. Entsprechend nimmt die Zahl der die Verwendung gefälschter oder widerrechtlich an die MROS gemeldeten Fälle zu, bei welchen angeeigneter Dokumente bei der Eröffnung einer die Finanzintermediäre bei der Eröffnung einer Online-Geschäftsbeziehung keine Identifizierung Geschäftsbeziehung im Zuge der Online-Identi- der tatsächlich kontrollierenden Gesellschafter fikation ihrer Kunden einen Verdacht schöpfen. oder der wirtschaftlich Berechtigten ermöglicht, Nahezu zwei Drittel der Fälle stehen in Verbin- ist es besonders schwierig, verdächtige Vermödung mit der Verwendung von Kryptowährungen. genswerte mit Vortaten der Geldwäscherei in Einer der grossen Fälle, die in der Vergangenheit Verbindung zu bringen. Die Zusammenarbeit der
Vgl. die Medienmitteilung https://www.finma.ch/de/news/2018/07/20180717-mm-video-online-id/ Vgl. die Medienmitteilung https://www.finma.ch/de/news/2020/11/20201116-mm-online-identifizierung/ Eine Methode der Kapitalbeschaffung, die auf der Ausgabe von digitalen Vermögenswerten basiert, die in der Startphase eines Projekts in Kryptogeld oder Fiat-Währung umgetauscht werden können. Vgl. auch die FATF-Publikation Guidance on digital identity vom März 2020.
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MROS mit den schweizerischen Polizeibehörden Betrugs und anschliessender Geldwäscherei und mit den ausländischen FIUs erweist sich anzuzeigen. deshalb als entscheidend. Schliesslich ist es aber die Genauigkeit der Angaben des meldenden Den FATF-Empfehlungen entsprechend, haben Finanzintermediärs, die für die Effektivität der mehrere Finanzintermediäre, die mit den Risiken Zusammenarbeit ausschlaggebend ist. von Online-Identifizierungsverfahren konfrontiert sind, diese verbessert. Sie sind von der manuellen Prüfung durch Compliance-Beauftragte Abbruch der Verhandlungen zum Einsatz von Computerprogrammen über- Ein Finanzintermediär, der im Handel mit gegangen, welche die Echtheit der eingereichten virtuellen Währungen tätig ist, erhielt am Dokumente zuverlässiger prüfen. selben Tag drei Anträge auf Eröffnung eines Die MROS erhält vergleichsweise wenig Meldun- Kontos auf seiner IT-Plattform. Er stellte fest, gen, die in Folge eines Abbruchs der Verhanddass in allen drei Fällen das von den poten- lungen zur Eröffnung einer Geschäftsbeziehung ziellen Kunden vorgelegte ausländische Aus- erstattet werden. Die Verwendung falscher Ausweisdokument dasselbe Foto enthielt. Die weispapiere könnte unseres Erachtens durchaus Angaben zu den Namen und Geburtsdaten Anlass zu Meldungen auf der Grundlage von waren allerdings verschieden. Der Finanz- Art. 9 Abs. 1 Bst. b GwG geben. intermediär brach daraufhin die Verhandlungen zur Eröffnung einer Geschäftsbeziehung ab und führte weitere Abklärungen zu kürzlich eröffneten Konten durch. Seinen Verdacht meldete er der MROS gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. b GwG (versuchte Geldwäscherei). In der Folge wurden drei weitere Kunden identifiziert, deren Ausweisdokumente ebenfalls das gleiche Foto enthielten. Auch diese Geschäftsbeziehungen wurden der MROS gemeldet. Dank der MROS-Analyse konnten die ausländischen Konten identifiziert werden, von denen die drei bereits bestehenden Klienten zum Kauf von Kryptowährungen Überweisungen auf das Konto des Finanzintermediärs vorgenommen hatten. Aufgrund von Informationen der FIU des Landes, aus dem diese Überweisungen getätigt wurden, konnte die MROS bestätigen, dass die zum Kauf von Kryptowährungen überwiesenen Gelder aus im Ausland begangenen Betrügereien stammten. Ausserdem konnten der ausländischen FIU aufgrund der vom meldenden Finanzintermediär gelieferten
Informationen die IP-Adressen der Computer übermittelt werden, von denen aus die Überweisungen getätigt wurden. Dies ermöglichte der ausländischen FIU, die Täter bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde wegen
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6 Aus der Praxis der Meldestelle
6 Aus der Praxis der Meldestelle
6.1 Übermittlung von Informationen – und Bestimmungen von Art. 10 GwG zu sperren. nicht von Verdachtsmeldungen Falls entschieden wird, die Informationen nicht an eine Strafverfolgungsbehörde zu übermit- Mit der am 1. Januar 2020 erfolgten Anpassung teln, kann der Finanzintermediär nach eigenem der MGwV werden keine Meldungen mehr an die Ermessen entscheiden, ob er die gemeldete Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Um den Geschäftsbeziehung gemäss den Bestimmungen Quellenschutz zu gewährleisten, werden auch von Art. 30 GwV-FINMA weiterführt. Wie in der keine Angaben zur Herkunft oder zum Verfasser Vergangenheit lassen diese Entscheidungen der Verdachtsmeldung geliefert (Vgl. Art. 8 Abs. 1 keine Rückschlüsse auf die Rechtmässigkeit MGwV). Die relevanten Informationen und die der Vermögenswerte auf einer gemeldeten Ge- Einschätzung der MROS zu diesen Informationen schäftsbeziehung zu. Entscheide seitens MROS, werden vielmehr in Berichtsform elektronisch an Informationen zu einem gegebenen Zeitpunkt die Staatsanwaltshaften übermittelt. Die An- nicht an eine Strafverfolgungsbehörde zu überzeigen an die Strafverfolgungsbehörden können mitteln, können unter anderem erfolgen, nach- Informationen aus verschiedenen Quellen und dem die Informationen an andere FIUs oder an aus mehreren Verdachtsmeldungen enthalten eine nationale Verwaltungsbehörde übermittelt (Vgl. Art. 1 Abs. 2 Bst. a – e MGwV). Die Gesamt- worden sind. Es ist auch möglich, dass ein Teil heit der Informationen, die der Meldestelle zur der aus der Verdachtsmeldung stammenden Verfügung stehen, entscheidet, ob Anzeige Informationen im Rahmen eines Berichts an die erstattet wird. Wie bereits erwähnt (siehe Kapitel Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurde. Die 4.12), hat damit das Konzept der «Weiterleitungs- Übermittlung aller Informationen der Meldung quote» von Verdachtsmeldungen in ihrer alten jedoch nicht gerechtfertigt gewesen wäre. Form ausgedient. Der zweite Punkt, der betont werden muss, hängt 6.2 Neue Befugnisse i. Z. m. Art. 11a Abs. 2bis mit dem ersten zusammen. Nach Abschluss der GwG Bearbeitung von Informationen aus einer Verdachtsmeldung informiert die MROS die Finanz- 6.2.1 Der neue Art. 11a Abs. 2bis GwG intermediäre gemäss Art. 23 Abs. 5 und Abs. 6 GwG, ob die gemeldeten Informationen über- Am 25. September 2020 hat das Parlament den
mittelt werden oder nicht. Mit dieser Information Bundesbeschluss über die Genehmigung und die werden zwei praktische Zwecke verfolgt: Im Falle Umsetzung des Übereinkommens des Europarats einer Übermittlung der gemeldeten Informatio- zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazunen sind die Finanzintermediäre verpflichtet, gehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verdie gemeldeten Vermögenswerte gemäss den stärkung des strafrechtlichen Instrumentariums
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gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität32 Bisher waren Anfragen nach Art. 11a GwG bei verabschiedet. Mit diesem Beschluss wird das Fällen möglich, in denen der MROS bereits eine GwG geändert, insbesondere durch die Einfüh- Verdachtsmeldung eines Schweizer Finanzinrung eines neuen Art. 11a Abs. 2bis. Er lautet wie termediärs vorlag. Im Rahmen der Analyse von folgt: Anfragen ausländischer Partner-FIUs konnte die MROS folglich solche Anfragen bezüglich zusätz- «Wird aufgrund der Analyse von Informationen, licher Informationen nur stellen, wenn sie eine die von einer ausländischen Meldestelle stam- Verbindung zu Finanzinformationen aufwiesen, men, erkennbar, dass diesem Gesetz unterstellte die der MROS von einem Schweizer Finanzinter- Finanzintermediäre an einer Transaktion oder mediär gemeldet worden waren. Wenn diese Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit einen Zusammenhang mit einer Meldung aufwiediesen Informationen beteiligt sind oder waren, sen, konnte die MROS darauf antworten. Andernso müssen die beteiligten Finanzintermediäre der falls konnte die Meldestelle der anfragenden FIU Meldestelle auf Aufforderung hin alle damit zu- keine Finanzinformationen zur Verfügung stellen. sammenhängenden Informationen herausgeben, Diese Lücke wurde bei der FATF-Evaluation der soweit sie bei ihnen vorhanden sind.» Schweiz im Jahr 2016 kritisiert. Infolgedessen wurde die Schweiz als nur «partiellement confor- Am 31. März 2021 beschloss der Bundesrat, dass me» – teilweise konform – mit der FATF-Empfehdiese neuen Bestimmungen am 1. Juli 2021 in lung 40 eingestuft (eine unzureichende Bewer- Kraft treten.33 Mit Inkrafttreten dieser Änderung tung). Die von der Schweiz erreichte Effizienz des GwG erhält die MROS neue Befugnisse zur in der internationalen Zusammenarbeit (RI 2) Bekämpfung der Geldwäscherei, der Vortaten wurde mit «modéré» – mässig – bewertet (was zur Geldwäscherei, der organisierten Kriminali- ebenfalls nicht ausreichend ist).34 Die Behebung tät und der Terrorismusfinanzierung. Bereits seit dieser schwerwiegenden Mängel war denn auch dem 1. November 2013 kann die MROS gestützt eine der acht prioritären Massnahmen, die die auf eine Transaktionsanalyse bei Schweizer Evaluatoren von der Schweiz forderten. Begrün- Finanzintermediären zusätzliche Informationen det wurde diese Aufforderung unter anderem mit
anfordern, die für ihre Analysen notwendig sind der starken Internationalisierung des Schweizer in Bezug auf Drittkonten, mit denen über die Finanzplatzes. gemeldete Geschäftsbeziehung Transaktionen Aufgrund dieser nicht zufriedenstellenden Begetätigt worden sind. Ziel des Gesetzgebers war wertung der Schweiz leitete die Egmont-Gruppe es, der MROS zusätzliche Mittel an die Hand zu – das operative Austauschforum für FIUs – ein geben, um ihre Analysen zu vertiefen und unter Non-Compliance-Verfahren gegen die Schweiz bestimmten Voraussetzungen der Papierspur ein. Gemäss den Regeln zur Anwendung der (paper trail) folgen zu können. Innerhalb weni- Grundsätze dieser Gruppe unterliegt die MROS ger Jahre ist diese Bestimmung zu einem der einem Follow-up-Prozess und ist verpflichtet, wichtigsten Instrumente für die Arbeit der MROS über die Massnahmen zu berichten, die zur geworden. Die Möglichkeit, gestützt auf Art. 11a Behebung der bei der FATF-Evaluation festge- GwG zusätzliche Informationen einzuholen und stellten Mängel getroffen wurden. Sollten die mit ausländischen FIUs und anderen nationalen einschlägigen Schweizer Gesetze nicht innerhalb Behörden Informationen auszutauschen, hat einer bestimmten Zeit entsprechend angepasst dazu beigetragen, dass die MROS ihre Analysen werden, könnte die MROS von der Egmont verbessern und eine Überlastung der Strafverfol- Gruppe ausgeschlossen werden. Vor diesem gungsbehörden vermieden werden konnte. Hintergrund sei daran erinnert, dass die Mehrzahl der Verdachtsmeldungen, die bei der MROS
32 BBl 2020 7891, 7902. Vgl. die Medienmitteilung Terrorismusbekämpfung: Bundesrat setzt verschärftes Strafrecht in Kraft. Vgl. mer-suisse-2016.pdf (fatf-gafi.org).
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eingehen, einen Auslandsbezug aufweisen. In wird. Ersuchen von ausländischen FIUs müssen solchen Fällen ist die Möglichkeit, Informationen schliesslich auch den Anforderungen des Art. 31 anderer FIUs der Egmont-Gruppe beizuziehen, GwG genügen. Auf fishing expeditions-Ersuchen, von wesentlicher Bedeutung. Die neuen Bestim- die eindeutig keinen Bezug zur Schweiz aufweimungen von Art. 11a Abs. 2bis GwG und die damit sen – tritt die MROS nicht ein, ebenso wenig auf verbundenen Kompetenzen sollten den internati- Ersuchen, die darauf abzielen, den Weg der interonalen Standards entsprechen und es der MROS nationalen Rechtshilfe in Strafsachen zu umermöglichen den Follow-up-Prozess innerhalb gehen. Die MROS erteilt auch keine Auskünfte, der Egmont-Gruppe abzuschliessen. falls dadurch die nationalen Interessen oder die Dank der neuen Bestimmung von Art. 11a Abs. 2bis Sicherheit und öffentliche Ordnung der Schweiz GwG kann die MROS künftig auch ohne Ver- beeinträchtigt werden könnten. Die Informatiodachtsmeldung eines Schweizer Finanzinterme- nen dürfen von der FIU, die sie erhält, nur im Rahdiärs bei Finanzintermediären Auskunft über eine men ihrer Analysen in Bezug auf Geldwäscherei, oder mehrere Transaktionen oder Geschäftsbe- deren Vortaten, organisierte Kriminalität und ziehungen verlangen, welche Gegenstand einer Terrorismusfinanzierung verwendet werden. Mit Anfrage oder Spontaninformation einer anderen vorheriger Zustimmung der MROS können die FIU sind. Diese erweiterte Kompetenz kommt an eine ausländische FIU übermittelten Informaauch den Schweizer Finanzintermediären zugute, tionen auch an Drittbehörden im gleichen Land da sie auf bislang unerkannte potenzielle Risiken weitergegeben werden. Die MROS stützt ihre Bein ihren Geschäftsbüchern aufmerksam gemacht willigung auf die Bedingungen von Art. 30 Abs. 4 werden und erhöht somit die Sicherheit in der und Abs. 5 GwG. Dabei ist zu beachten, dass die Schweiz. Damit trägt der verbesserte Informa- übermittelten Informationen nur zu Informationstionsaustausch (financial intelligence) zwischen zwecken (Intelligence) und nicht als Beweismittel den FIUs dazu bei, die internationale Rechtshilfe verwendet und nur in Berichtsform weitergege- und die Strafverfolgung zu stärken. ben werden dürfen (Art. 30 Abs. 3 GwG).
6.2.2 Informationsaustausch mit aus 6.2.3 Erste praktische Fragen zur Anwendung
ländischen Meldestellen des neuen Art. 11a Abs. 2bis GwG
Die internationale Amtshilfe zwischen der MROS Das Inkrafttreten dieser neuen gesetzlichen Be- und ihren ausländischen Partner-FIUs ist in stimmung wirft bei Finanzintermediären einige den Art. 30 bis 31 GwG geregelt. Die MROS wird praktische Umsetzungsfragen auf, die hier besomit die gemäss dem neuen Art. 11a Abs. 2bis antwortet werden sollen. Die Regeln, die Finanz- GwG erhaltenen Finanzinformationen unter intermediäre beachten müssen, wenn die MROS den gleichen Bedingungen wie bisher mit ihren gestützt auf den neuen Art. 11a Abs. 2bis und 3 ausländischen Partner-FIUs austauschen. Der GwG die Herausgabe von zusätzlichen Informa- Bundesrat hat sich mehrfach zu diesem Thema tionen verlangt, sind dieselben, die seit 2013 für geäussert.35 Bevor die MROS mit einer ausländi- Anfragen gestützt auf Art. 11a Abs. 2 GwG gelschen FIU Informationen austauscht, prüft sie, ten.36 Um zusätzliche Informationen zu erhalten, ob die Voraussetzungen gemäss Art. 30 GwG verwendet die MROS an Art. 11a Abs. 1 respektive erfüllt sind. Geprüft wird unter anderem, ob dem Abs. 2 GwG angepasste Formulare. Eine Liste der Spezialitätsprinzip, dem Grundsatz der Gegensei- einzureichenden Dokumente / Informationen ist tigkeit und des Amtsgeheimnisses Genüge getan darin vorgesehen. Die MROS wählt diejenigen
Siehe beispielsweise die Botschaft zur Genehmigung und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des
Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität vom 14. September 2018, BBl 2018 6427 ff. und die Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes vom 27. Juni 2012, BBl 2012 6941, 6487 ff. Siehe hierzu den MROS-Jahresbericht 2013, S. 56 ff.
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aus, die nach der entsprechenden Rechtsgrund- bar gelten alle Informationen, welche in den Entilage (Art. 11 Abs. 1 oder Art. 11a Abs. 2 oder 2bis täten eines Unternehmens vorhanden sind oder GwG) relevant sind. Der Inhalt des Formulars für beschafft werden können, soweit diese Entitäten Ersuchen nach Art. 11a Abs. 2bis wird identisch der schweizerischen Jurisdiktion unterliegen.»38 sein mit demjenigen für Ersuchen nach Art. 11a Abs. 2 GwG. Finanzintermediäre, die in goAML 6.3 Editionsverfügungen der Strafverfolregistriert sind und solche Informationsanfragen gungsbehörden und Meldepflicht erhalten, werden gebeten, entsprechend der im goAML-Handbuch dokumentierten Vorgehens- Ist es notwendig, eine Verdachtsmeldung zu weise über diesen Kanal zu antworten.37 erstatten, sobald eine strafrechtliche Beschlag- Dabei ist zu beachten, dass ein solches Ersuchen nahme durch eine Strafverfolgungsbehörde nicht automatische zu einer Verdachtsmeldung angeordnet wurde? Diese Frage wird der MROS an die MROS führen muss. Der Finanzinterme- von Finanzintermediären und auch von anderen diär, der ein solches Ersuchen erhält, muss es interessierten Kreisen immer wieder gestellt. beantworten. Er kann dabei nicht ignorieren, Die MROS hat dazu bereits vor mehr als zehn dass es sich um eine behördliche Aufforderung Jahren39 eine Antwort gegeben, welche durch handelt, die auf dem Verdacht Geldwäscherei, die Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr Vortaten zur Geldwäscherei, organisierter Kri- 2018 bestätigt wurde. In seiner Botschaft zur Verminalität oder Terrorismusfinanzierung beruht. abschiedung des GwG präzisiert der Bundesrat Der Finanzintermediär muss deshalb zusätzliche den Sinn und Zweck des GwG: Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vornehmen und bei einem einfachen oder begründeten Verdacht «Im Zentrum dieser Anstrengungen steht die der MROS eine Meldung erstatten. Ergeben sich Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es keine Verdachtsmomente, so übermittelt der kann somit nicht nur darum gehen, inkriminierte Finanzintermediär die gemäss Art. 11a Abs. 2bis Gelder aufzuspüren und zu konfiszieren. Vielmehr GwG verlangten Informationen einfach an die sollen die dokumentarischen Grundlagen (paper MROS und dokumentiert seine Abklärungen (vgl. trail) geschaffen und Informationen bereitgestellt Art. 7 GwG und 31 GwV-FINMA). (Meldepflicht) werden, damit die für die Geldwä-
Wie in der Vergangenheit kann ein Finanzinter- scherei verantwortlichen Personen ermittelt und mediär, der sich entschliesst, die Geschäftsbe- strafrechtlich belangt werden können.»40 ziehung, die Gegenstand einer MROS-Anfrage ist, zu melden, dies tun, indem er seiner Ver- Die Bestimmungen des GwG zielen also in erster dachtsmeldung die angefragten Dokumente und Linie auf die generelle Bekämpfung der Gelddie verlangten Informationen beifügt, sofern die wäscherei und auf die strafrechtliche Verfolgung Verdachtsmeldung innerhalb der für die Be- derjenigen ab, die dieser Straftat beschuldigt antwortung der MROS-Anfrage gesetzten Frist werden. Die Sperrung und Beschlagnahme des eingereicht wird. Diese Frist wird von der MROS möglicherweise inkriminierten Vermögens ist nach Massgabe von Art. 11a Abs. 3 GwG gesetzt. zwar nicht von untergeordneter Bedeutung, ist Der aufgeforderte Finanzintermediär stellt der aber weder ausschliessliches noch vorrangiges MROS die in seinem Besitz befindlichen Informa- Ziel. Es soll daher betont werden, dass das GwG tionen zur Verfügung. Bezüglich des Art. 11a GwG beide Zwecke gleichermassen verfolgt. Das präzisierte der Bundesrat wie folgt: «Als verfüg- Erreichen des ersten Zwecks impliziert nicht
Siehe goAML Web-Handbuch, S. 22 und 47. 38 BBl 2018 6427, 6509. Siehe Kapitel 5.5 «Editionsverfügungen der Strafverfolgungsbehörden und Meldepflicht» im MROS-Jahresbericht 2007, S. 88 ff. und Kapitel 4.1 im MROS-Jahresbericht 2017 (S. 57), wo die 2007 veröffentlichte Praxis bekräftigt wird. Siehe auch die an derselben Stelle veröffentlich Praxis der MROS; vgl. Publikationen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). 40 BBl 1996 III 1101, 1116.
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notwendigerweise das Erreichen des zweiten verfügung betroffenen Geschäftsbeziehung das oder, mit anderen Worten, die beiden genannten Vorliegen verdächtiger Transaktionen ausserhalb Zwecke sind voneinander unabhängig, sollen des von der Staatsanwaltschaft angegebenen jedoch soweit möglich, auf koordinierte Weise Zeitraums ergibt. Im Übrigen sei darauf hingewieerreicht werden. sen, dass der Finanzintermediär nicht an den in Was die Meldepflicht der Finanzintermediäre bei der Regel kurz gefassten Sachverhalt gebunden Erhalt eines Editions- und/oder einer Beschlag- ist, der in der Editions- und/oder Beschlagnahmenahmeverfügung betrifft, hat die MROS den verfügung der verantwortlichen Strafverfolgungs- Zweck des GwG bereits 2007 in ihre administra- behörde angegeben ist. tive Praxis integriert. Die MROS betonte damals, Dies bedeutet: Wenn der Finanzintermediär im dass diese Frage nicht abschliessend beurteilt Rahmen weiterer Abklärungen im Sinne von werden sollte. Art. 6 Abs. 2 GwG in Verbindung mit Art. 15 ff. Sie ist vielmehr von Fall zu Fall und unter Be- GwV-FINMA zusätzliche oder neue Verdachtsrücksichtigung der Ergebnisse der zusätzlichen momente im Zusammenhang mit den in der Abklärungen zu beurteilen, die der Finanzinter- Editions- und/oder in der Beschlagnahmeverfümediär in solchen Fällen gemäss Art. 6 Abs. 2 gung genannten oder weiteren Personen und/ GwG in Verbindung mit Art. 15 ff. der GwV-FINMA oder Geschäftsbeziehungen entdeckt, und diese vornehmen muss: «Grundsätzlich ist hierzu zu neuen Elemente einen begründeten Verdacht sagen, dass eine Editions- und/oder Beschlag- rechtfertigen, so ist der Finanzintermediär zur nahmeverfügung immer die besondere Abklä- Meldung nach Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG verpflichrungspflicht […] auslöst.»41 tet. In solchen Fällen müssen die Finanzinter- Wenn der Finanzintermediär aufgrund der Er- mediäre immer die betroffene Editions- und/oder gebnisse der zusätzlichen Abklärungen, die Beschlagnahmeverfügung der Meldung beilegen durch den Erhalt einer Editions- und/oder einer (Art. 3 Abs. 1 Bst. h MGwV).42 MROS versieht eine Beschlagnahmeverfügung ausgelöst wurden, Überprüfungstätigkeit und stellt die Koordination zusätzliche Verdachtsmomente sowohl auf mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden Transaktionsebene als auch auf der Ebene der sicher, was es ermöglicht, die erhaltenen Infor-
Geschäftsbeziehung feststellt und diese Ver- mationen zu bewerten und zu entscheiden, ob es dachtsmomente einen begründeten Verdacht notwendig ist, die gemeldeten Informationen an im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG darstellen, die zuständigen Behörden zu übermitteln. Im Jahr dann muss er der MROS eine Verdachtsmeldung 2020 gaben Finanzintermediäre beispielsweise in erstatten. 9,1 Prozent der Fälle «Informationen der Strafver- Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die folgungsbehörden» als Grund für den Verdacht zusätzlichen Abklärungen zur Identifikation von an, der sie zu einer Meldung veranlasste. In den weiteren Geschäftsbeziehungen führen, die meisten Fällen übermittelt die MROS diese Infornicht Gegenstand der erhaltenen Editions- und/ mationen an die zuständigen Strafverfolgungs- oder der Beschlagnahmeverfügung waren. Der behörden, weil die neuen Informationen für die Finanzintermediär kann in der Verfügung auf die Durchführung eines laufenden Strafverfahrens Namen von Personen stossen, die als Inhaber, nützlich sind. wirtschaftlich Berechtigte, Zeichnungsberech- Ergeben sich hingegen aus den Abklärungen tigte, Kontrollinhaber oder Auftraggeber und Be- des Finanzintermediärs keine Informationen, günstigte von inländischen oder internationalen welche nicht bereits von der Editions- und/oder Überweisungen involviert sind. Der Finanzinter- Beschlagnahmeverfügung der Strafverfolgungsmediär soll zum gleichen Ergebnis kommen und behörde abgedeckt sind, so braucht er der MROS melden, wenn die Transaktionsanalyse der von keine zusätzliche Verdachtsmeldung zu erstatten. der Editionsverfügung oder der Beschlagnahme-
Siehe MROS-Jahresbericht 2007, S. 86. Vgl. MROS-Jahresbericht 2017 (S. 57) sowie die Erläuterungen zur Teilrevision der MGwV vom 24. November 2019, S. 14 Fussnote 37.
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Eine solche Meldung wäre eine unnötige Doppel- Eine Verdachtsmeldung gemäss Art. 9 Abs. 1 spurigkeit. GwG gefolgt von einer Übermittlung der MROS Dasselbe gilt auch für einen dritten Finanzinter- an eine Strafverfolgungsbehörde gemäss Art. 23 mediär (Vermögensverwalter, Treuhänder etc.), Abs. 4 GwG und die daraus resultierende ex lege der – nach Ablauf eines eventuellen Informations- Sperrung von Vermögenswerten (Art. 10 GwG) verbots – von einer Bank über das Bestehen einer ist somit das einzig mögliche Mittel, um sicher- Herausgabepflicht gemäss Art. 265 Schweizeri- zustellen, dass diese Vermögenswerte entdeckt sche Strafprozessordnung vom 5. Oktober 200743 werden und die zuständige Strafverfolgungsinformiert worden ist oder nach Massgabe von behörde allenfalls eine neue Editions- und/oder Art. 10a Abs. 3 GwG davon unterrichtet worden Beschlagnahmeverfügung erlassen kann, die geist, dass eine Verdachtsmeldung nach Art. 9 GwG gebenenfalls den Weg zur Einziehung der Vermöerstattet wurde. genswerte eröffnet. Diese Meldung ermöglicht Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts44 auch die Identifizierung und strafrechtliche Verendet die Meldepflicht der Finanzintermediäre folgung anderer Personen, die sich möglicherweinicht mit der Übergabe der Sache an die Straf- se der Geldwäscherei schuldig gemacht haben. verfolgungsbehörde, sondern «hält an, solange Vermögenswerte aufgespürt und eingezogen wer- 6.4 Entgegennahme von Verdachtsden können».45 Die Eröffnung eines Ermittlungs- meldungen seitens MROS verfahrens bedeutet noch nicht, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer strafrechtlichen Der MROS gehen regelmässig auch Eingaben zu, Beschlagnahmeverfügung erfüllt sind. Anderer- welche sie aufgrund fehlender sachlicher und seits kann die Meldung des Finanzintermediärs örtlicher Zuständigkeit nicht als Meldungen i. S. an die MROS gemäss Art. 9 GwG und Art. 3 des GwG oder des Bundesgesetzes vom 18. De- MGwV sehr schnell zu einer auf der Grundlage zember 2015 über die Sperrung und die Rückvon Art. 10 GwG verfügten vorübergehenden Ver- erstattung unrechtmässig erworbener Vermömögenssperre führen. Die Meldung verdächtiger genswerte ausländischer politisch exponierter Vorgänge ist eine besondere Pflicht des Finanz- Personen (SRVG)46 entgegennehmen und somit intermediärs, unabhängig von einem möglichen nicht behandeln kann.
Strafverfahren. Bei den Meldenden kann es sich um natürliche- Erhält der Finanzintermediär eine Editions- und/ oder juristische Personen handeln, welche dem oder eine Beschlagnahmeverfügung, so ist er ver- GwG nicht unterstellt sind, oder um Institute, pflichtet, durch die korrekte Anwendung der be- welche zwar dem GwG unterstellt sind, im Rahsonderen Sorgfaltspflichten gemäss Art. 6 Abs. 2 men des gemeldeten Sachverhalts aber nicht GwG in Verbindung mit Art. 15 ff. GwV-FINMA als Finanzintermediär i. S. v. Art. 2 GwG oder als alle potenziell verdächtigten Vermögenswerte Person und Institution i. S. v. Art. 7 SRVG handeln. offenzulegen, die sich noch in seinen Geschäfts- Die MROS ist als einzige Stelle in der Schweiz bebüchern befinden oder die im Zusammenhang fugt, Meldungen von Finanzintermediären, Händmit inzwischen abgeschlossenen Geschäftsbe- ler*innen, Behörden und Organisationen gemäss ziehungen stehen. Er ist ausserdem dazu ver- GwG wegen Verdachts auf Geldwäscherei, deren pflichtet, allfällige weitere Verdachtsmomente Vortaten, Zugehörigkeit zu einer kriminellen zu identifizieren. Solange diese Tätigkeit nicht Organisation und Terrorismusfinanzierung entabgeschlossen ist, kann der Finanzintermediär gegenzunehmen und zu bearbeiten. Sie entscheidas Vorliegen eines begründeten Verdachts nicht det darüber, ob die gemeldeten Informationen ausschliessen. an eine Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln
43 SR 312.0 Siehe BGE 144 IV 391, E. 3.1 und 3.3 – 3.4; BGE 142 IV 276, E. 5.4.2 Siehe BGE 144 IV 391, E. 3.1 46 SR 196.1
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sind (Art. 23 Abs. 4 GwG). Daneben nimmt die Gemäss Art. 12 GwG sind ausser der FINMA, die MROS Informationen von Personen und Instituti- ESBK, die interkantonale Aufsichts- und Vollonen nach Art. 7 Abs. 1 und 2 SRVG entgegen und zugsbehörde nach Art. 105 des Bundesgesetztes übermittelt die erhaltenen Informationen dem über Geldspiele (BGS48), d. h. die interkantonale Eidgenössischen Departement für auswärtige Geldspielaufsicht (Gespa), oder die anerkannten Angelegenheiten (EDA) und dem Bundesamt für SRO und bewilligten AO zur Überwachung der Justiz (BJ) (Art. 7 Abs. 6 SRVG). Einhaltung der Verpflichtungen aus dem GwG Falls die MROS eine Meldung aufgrund fehlender befugt. Entsprechende Informationen sind auch sachlicher und örtlicher Zuständigkeit nicht ent- auf deren Websites publiziert. Ferner kann die gegennimmt, können die darin enthaltenen Infor- MROS mit der FINMA, der ESBK oder der Gespa mationen nicht von der MROS bearbeitet und an in diesem Zusammenhang Informationen austaueine Strafverfolgungsbehörde i. S. v. Art. 23 Abs. 4 schen (vgl. Art. 29 Abs. 1 GwG i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GwG übermittelt werden. Bst. d MGwV). Aufgrund des Spezialitätsprinzips kann die MROS Bei der Erstattung einer Verdachtsmeldung umgekehrt erhaltene Verdachtsmeldungen nur oder für die goAML-Registrierung ist u. a. auch entgegennehmen und behandeln, wenn sie sach- die Angabe zu machen, welche Behörde oder lich und örtlich zuständig ist. Organisation gemäss Art. 12 GwG oder Art. 43a Alle übrigen dem GwG und SRVG nicht unter- Finanzmarkaufsichtsgesetz vom 22. Juni 200749 stellten (natürlichen oder juristischen) Personen, den Finanzintermediär beaufsichtigt (vgl. Art. 3 welche einen solchen Verdacht haben, sind des- Abs. 1 Bst. b MGwV). halb gehalten, entsprechende Hinweise direkt Weiter gibt es den Fall von Entitäten, welche an die Strafverfolgungsbehörden zu richten. nicht über eine behördliche Bewilligung im Üblicherweise werden Anzeigen an die Polizei am engeren Sinn verfügen, sodass ihr Tätigkeitsbe- Wohnort der anzeigenden Person erstattet. reich nicht aufgrund behördlicher Feststellung Im Jahr 2020 hat die MROS 140 Bürgerbriefe- und im Bewilligungsverfahren gesamthaft dem GwG 8 als «Verdachtsmeldungen nach Art. 9 GwG unterstellt ist. Ob bei solchen Entitäten in einem oder 305ter StGB bezeichnete» Eingaben erhalten, konkreten Fall Finanzintermediation vorliegt,
für welche sie nicht sachlich und/oder örtlich wird ebenfalls nur summarisch geprüft. Auch hier zuständig war. können mit den Aufsichtsbehörden unter den Die MROS prüft bei Eingang einer Eingabe ihre Voraussetzungen von Art. 29 Abs. 1 GwG Infor- Zuständigkeit von Amtes wegen. Sie kann aber mationen ausgetauscht werden. nur summarisch untersuchen, ob die meldende Entität dem GwG unterstellt ist oder nicht. Dies insbesondere deshalb, weil sie von Gesetzes wegen nicht die Kompetenz hat, materiell darüber zu befinden, ob eine GwG-Unterstellung gegeben ist oder nicht. Diese Aufgabe obliegt grösstenteils der FINMA, welche aufgrund ihrer Zuständigkeit, die SRO und die AO anzuerkennen, indirekt auch für diese bzw. die durch diese beaufsichtigten Entitäten zuständig ist. Die FINMA veröffentlicht denn auch auf ihrer Website die Namen von Institutionen, welche über eine bestimmte Form von Bewilligung verfügen.47
Vgl. https://www.finma.ch/de/finma-public/bewilligte-institute-personen-und-produkte/, https://www.finma.ch/de/bewilligung/selbst-
48 SR 935.51 49 SR 956.1
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7 Links
7.1 Schweiz www.abps.ch
Vereinigung schweizerischer Privatbankiers
7.1.1 Meldestelle für Geldwäscherei (ABPS)
www.fedpol.admin.ch www.afbs.ch Bundesamt für Polizei (fedpol) Verband der Auslandsbanken in der Schweiz (AFBS) www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/kriminalitaet/geldwaescherei.html www.svv.ch Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) Schweizerischer Versicherungsverband
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/ www.sfama.ch kriminalitaet/geldwaescherei/meldung/melde- Swiss Funds & Asset Management Association formular.html (SFAMA) Meldeformular www.svig.org
7.1.2 Aufsichtsbehörden Schweizer Verband der Investmentgesellschaften (SVIG)
www.finma.ch Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) 7.1.4 Selbstregulierungsorganisationen
www.esbk.admin.ch https://www.aoos.ch/ Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht (AOOS) www.gespa.ch Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) www.arif.ch Association Romande des Intermédiaires
7.1.3 Nationale Verbände und Organisationen Financiers (ARIF)
www.vsv-asg.ch http://so-fit.ch/ Verband Schweizerischer Vermögensverwalter Organisme de Surveillance pour Intermédiaire (VSV) Financiers & Trustees (SOFIT)
www.swissbanking.org www.oadfct.ch Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) Organismo di Autodisciplina dei Fiduciari del Cantone Ticino (OAD FCT)
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7 Links
www.polyreg.ch www.bundesanwaltschaft.ch PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein Bundesanwaltschaft (BA)
www.sro-sav-snv.ch https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/ SRO des Schweizerischen Anwaltsverbandes Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zu- und des Schweizerischen Notarenverbandes sammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportgos.html www.leasingverband.ch Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) (Wirt- SRO Schweizerischer Leasingverband (SLV) schaftssanktionen basierend auf dem Embargogesetz) www.sro-treuhandsuisse.ch SRO-Treuhand Suisse www.estv.admin.ch Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) www.vqf.ch Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienst- https://www.vbs.admin.ch/de/vbs/organisation/ leistungen (VQF) verwaltungseinheiten/nachrichtendienst.html Nachrichtdienst des Bundes (NDB) www.sro-svv.ch Selbstregulierungsorganisation des Schweizeri- www.bstger.ch schen Versicherungsverbandes (SRO-SVV) Bundesstrafgericht
7.1.5 Aufsichtsorganisationen 7.2 International
https://www.aoos.ch/ 7.2.1 Ausländische Meldestellen Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht (AOOS) https://www.egmontgroup.org/en/membership/ list http://www.fincontrol.ch/ Liste aller Egmont-Mitglieder, teilweise mit Link FINcontrol Suisse AG auf deren Homepage
https://osif.ch/ 7.2.2 Internationale Organisationen Organisme de Surveillance des Instituts Financiers (OSIF) www.fatf-gafi.org Financial Action Task Force on Money Laundehttp://so-fit.ch/ ring (FATF) Organisme de Surveillance pour Intermédiaire Financiers & Trustees (SOFIT) www.unodc.org United Nations Office on Drugs and Crime https://osfin.ch/fr/ (UNODC) Organisation de Surveillance Financière (OSFIN) www.egmontgroup.org
7.1.5 Weitere Egmont-Gruppe
www.ezv.admin.ch www.cfatf-gafic.org Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) Caribbean Financial Action Task Force (CFATF)
www.snb.ch Schweizerische Nationalbank (SNB)
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7.2.3 Weitere Links
www.interpol.int Interpol
https://www.europol.europa.eu/de/about-europol Europol
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