Informationsschreiben vom 25.10.2021
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV
Bern, 25. Oktober 2021
Inkrafttreten der Weisungen W – 02/2021 «Qualitätssicherung bei der externen Verwaltung von Vorsorgevermögen»
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) erlässt per 1. November 2021 die Weisungen W – 02/2021 «Qualitätssicherung bei der externen Verwaltung von Vorsorgevermögen». Die Weisungen bezwecken eine Vereinheitlichung des Meldewesens, wenn die Aufsichtsbehörden bei ihrer Aufsichtstätigkeit allfällige Missstände feststellen bei externen Verwaltern von Vorsorgevermögen, welche eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) benötigen.
Gestützt auf Art. 48f Abs. 4 der Verordnung vom 18. April 1984 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; SR 831.441.1) haben (Vorsorge-) Einrichtungen die Möglichkeit, von der FINMA bewilligte Institute mit der Vermögensverwaltung zu betrauen. Am 1. Januar 2020 ist die Zuständigkeit für die Zulassung bzw. Bewilligung der Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge von der OAK BV auf die FINMA übergegangen. Missstände bei externen Verwaltern von Vorsorgevermögen betreffend die Einhaltung der gesetzlichen, vertraglichen, statutarischen oder reglementarischen Bestimmungen können nicht nur vorsorgerechtlich, sondern auch finanzmarktrechtlich von Bedeutung sein. Für eine wirksame Aufsicht bei der externen Verwaltung von Vorsorgevermögen bedarf es folglich eines koordinierten Informationsaustauschs zwischen den mit der Aufsicht betrauten Stellen im Bereich der beruflichen Vorsorge und denjenigen im Finanzmarktbereich.
Die vorliegenden Weisungen bezwecken, einen Beitrag zur rechtskonformen externen Verwaltung von Vorsorgevermögen zu leisten. Hierfür sollen die Aufsichtsbehörden festgestellte allfällige Missstände bei externen Verwaltern von Vorsorgevermögen, welche von der FINMA eine Bewilligung benötigen, der OAK BV melden. Im Rahmen ihrer Koordinationsfunktion und der Gewährleistung der Systemaufsicht übermittelt die OAK BV die Meldungen der Aufsichtsbehörden an die FINMA und leitet die Informationen aus den Rückmeldungen der FINMA an die Aufsichtsbehörden weiter.
Freundliche Grüsse
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV