Informationsschreiben vom 29.11.2017
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV
Bern, 29. November 2017
Inkrafttreten der Weisungen W - 01/2017 „Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge“
Die vom Bundesrat am 27. Oktober 2004 erlassenen Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge werden per Ende 2017 aufgehoben, da die Kompetenz zum Erlass dieser Weisungen mit dem Inkrafttreten der Strukturreform auf die OAK BV übergegangen ist.
Die neuen Weisungen der OAK BV über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit ist der lückenlose Übergang gewährleistet.
Die Weisungen der OAK BV basieren weitgehend auf den bisherigen vom Bundesrat erlassenen Weisungen, führen jedoch die Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstelle und der Aufsichtsbehörden neu getrennt auf. Zudem bringen sie eine Klärung bezüglich des Vorgehens bei Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken. In diesem Zusammenhang werden unter anderem für die Aufgaben der Revisionsstelle Präzisierungen vorgenommen. Eine aktualisierte Version des Schweizer Prüfungshinweises 40 (PH 40) von EXPERTsuisse wird inklusiv der neuen Berichtsbeispiele, welche erstmals für das Berichtsjahr 2018 anwendbar sind, verfügbar sein.
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV