proj/2025/114/cons_1
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis in Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bern, 26. November 2025
Unwetterbewältigungsgesetz 2024
Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
BAFU-D-97013501/1060
7.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen
Äquivalenz Gestützt auf das Subsidiaritätsprinzip und das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz regelt das geltende Recht den Hochwasserschutz als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen mit Subventionssätzen des Bundes zwischen 35 Prozent und 55 Prozent. Mit dem Unwetterbewältigungsgesetz 2024 sollen die Restkosten der Gemeinden auf ein tragbares Niveau von höchstens 1500 Franken pro Kopf begrenzt werden. Die Restkosten der Gemeinden hängen dabei nicht nur vom Umfang der Unwetterschäden ab, sondern auch vom kantonalen Recht (Höhe der regulären kantonalen Subventionen). Es kann argumentiert werden, dass der Umfang der Ereignisse die finanziellen Spielräume in einzelnen Kantonen überschritten hat. Aus Sicht der fiskalischen Äquivalenz drängt sich die neue Subventionsbestimmung hingegen nicht auf.
7.6 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Die Grundsätze des Subventionsgesetzes werden eingehalten, und es wird Eigenleistung eingefordert. Gleichzeitig werden bereits erstattete Leistungen berücksichtigt, (Beiträge der öffentlichen Hand, Versicherungen, Spenden). Dadurch soll sichergestellt werden, dass Doppelsubventionen ausgeschlossen werden, aber auch, dass Kantone mit einer grosszügigen Gesetzgebung zur Hilfestellung nach Unwettern gegenüber anderen Kantonen nicht benachteiligt werden. Der finanzielle Umfang bemisst sich an den entstandenen Schäden und zu tragenden Kosten der öffentlichen Gemeindeinfrastruktur. Das Gesetz ist befristet.
7.7 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Es werden keine Rechtsetzungsbefugnisse delegiert.
7.8 Datenschutz
Der Datenschutz wird gewahrt.