Quelle

proj/2025/85/cons_1

Botschaft Standortförderung 2028–2031

Bern, 25. Februar 2026

Standortförderung in den Jahren 2028–2031 (Botschaft Standortförderung 2028–2031)

Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

BK-D-BB8A3401/1090

Übersicht

Die Standortförderung des Bundes zielt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu erhalten und den Wohlstand zu sichern. Für die Fortführung dieser Arbeit unterbreitet der Bundesrat dem Parlament fünf Finanzierungsbeschlüsse im Gesamtumfang von 392,21 Millionen Franken für die Jahre 2028–2031.

Ausgangslage

Die geopolitische Lage wirkt sich auch auf die Schweizer Wirtschaft aus. Früher geltende Regeln werden durch unilaterale Zölle, handelspolitische Barrieren und industriepolitische Alleingänge verändert. Die Standortförderung des Bundes unterstützt KMU und Regionen dabei, den Auswirkungen derartiger Veränderungen zu begegnen.

2.2.2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten

zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen für die Jahre 2028–2031 Im Zentrum der Aktivitäten von E-Government für KMU stehen das KMU-Portal (kmu.admin.ch) als Informationsplattform und EasyGov.swiss als Transaktionsplattform. Die Mittel werden hauptsächlich für Angebotserweiterungen neuer Behördenleistungen auf EasyGov sowie für den Betrieb der Plattform eingesetzt.

EasyGov: Finanzielle Mittel 2028–2031 Untenstehende Abbildung (vgl. Abbildung 4) veranschaulicht den strategischen Entwicklungsplan für EasyGov in vier aufeinander aufbauenden Stufen (A bis D), die den Betrieb, die Migration, den Ausbau und die fortlaufende Weiterentwicklung der Behördenleistungen betreffen.

Universität St. Gallen, IMP-HSG (2022): Aktualisierung der Nutzenbewertung EasyGov.swiss, abrufbar unter www.seco.admin.ch > Standortförderung > KMU-Politik > E-Government > Nutzerbewertung EasyGov.swiss 2021 > Aktualisierung der Nutzenbewertung EasyGov.swiss

Abbildung 4

Strategischer Entwicklungsplan EasyGov 2028–2031 mit Kostenschätzung

Quelle: SECO

Die Basis bildet Stufe A (Betriebsnotwendige Basisleistungen), in der der laufende Betrieb sowohl der aktuellen Plattformversion EasyGov 1.0 (Parallelbetrieb bis Ende 2031) als auch des zukünftigen EasyGov Core 2.0 sichergestellt wird. Diese Phase beinhaltet sämtliche notwendigen Aktivitäten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten – darunter Wartung, Sicherheitsupdates, Änderungsmanagement, Projektsteuerung sowie Help-Desk-Dienste, einschliesslich des KMU-Portals. Die Kosten für Stufe A belaufen sich in der Periode 2028–2031 auf rund 15,95 Millionen Franken.

Darauf folgt Stufe B (Migration), in der alle bestehenden Behördenleistungen von der alten Systemarchitektur (EasyGov 1.0) in die neue Umgebung von EasyGov 2.0 überführt werden. Ziel ist es, die Benutzerfreundlichkeit und die bestehende Funktionalität zu verbessern und vollständig in die neue IT-Architektur zu integrieren. Ohne technische Modernisierung und Standardisierung 28 ist die Weiterentwicklung von EasyGov nicht möglich. Die Kosten der schrittweisen Migration werden im Zeitraum 2028-–2031 auf rund 9,5 Millionen Franken kalkuliert.

In Stufe C (Ausbau) wird EasyGov 2.0 mit neuen Behördenleistungen erweitert. Der verstärkte Ausbau von EasyGov orientiert sich insbesondere an Artikel 11 des UEG, welcher Behörden des Bundes und der Kantone beim Vollzug von Bundesrecht verpflichtet, ihre elektronischen Behördenleistungen auch über EasyGov zugänglich zu machen. Die Kosten für den Ausbau werden für 2028–2031 auf 35,9 Millionen Franken veranschlagt. Mit diesem Betrag lassen sich rund 46 Fachmodule mit durchschnittlich

Gemäss Artikel 13 UEG kann die Bundeskanzlei technische, organisatorische und prozedurale Standards festlegen, soweit es für die Interoperabilität anderer Systeme mit der Plattform EasyGov erforderlich ist. Sie legt die Standards in Zusammenarbeit mit dem SECO und der Organisation Digitale Verwaltung Schweiz fest.

drei Behördenleistungen pro Modul integrieren – insgesamt also etwa 140 neue Behördenleistungen.

Schliesslich folgt Stufe D (Updates), die sich auf die kontinuierliche Pflege und Verbesserung der neuen Behördenleistungen konzentriert. Die Kosten für Stufe D werden in der Periode 2028–2031 auf 6,45 Millionen Franken geschätzt.

Die nachfolgende Tabelle 4 zeigt, dass im Voranschlag 2026 in der Finanzplanung 2028–2031 Mittel von rund 2,1 Millionen Franken pro Jahr eingestellt sind, was über vier Jahre rund 8,4 Millionen Franken ergibt. Weiter stehen aus dem Entwicklungsrahmen durchschnittlich zusätzlich 5,9 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, was 23,6 Millionen Franken über vier Jahre ergibt. Die Summe dieser beiden Positionen ergibt rund 32 Millionen Franken, mit denen primär der Betrieb (Stufe A: 15,95 Mio.) und die Migration (Stufe B: 9,5 Mio.) finanziert werden können. Verbleiben aus diesen Mitteln nur noch 6,6 Millionen Franken für den Ausbau (Stufe C), reicht dies lediglich für einen äusserst begrenzten Ausbau neuer Behördenleistungen. Entsprechend sind die in der Tabelle 4 aufgeführte strategische Finanzierung DVS sowie die gegenfinanzierten Mittel entscheidend, um den Ausbau (Stufe C) sowie die Updates (Stufe D) im angestrebten Umfang vollziehen zu können. Sollten diese zusätzlichen Mittel nicht bereitgestellt werden können, müssten Abstriche am geplanten Ausbau gemacht werden.

Antrag des Bundesrates Für die Umsetzung der administrativen Entlastung der Unternehmen im Rahmen der KMU-Politik beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit (VK) von 67,8 Millionen Franken für alle E-Government Aktivitäten für KMU (EasyGov und KMU-Portal, vgl. Tabelle 3). Dies entspricht einer Erhöhung von insgesamt 35 Millionen Franken gegenüber dem Verpflichtungskredit der Periode 2024–2027. Neben den externen Projektarbeiten, die dem Verpflichtungskredit angerechnet werden, kommen weitere Mittel aus dem Globalbudget des SECO hinzu, insbesondere für die bundesinterne Leistungsverrechnung und das interne Personal, die nicht dem Verpflichtungskredit angelastet werden (vgl. Tabelle 5). Tabelle 6 zeigt die Gesamtkosten an inklusive dem gesperrten Anteil des Verpflichtungskredits. Tabelle 3

in Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Bundesbeschluss Eff./geplante Antrag/Eff Ausgaben E-Government 67,80 32,80 36,78 29 31,02

Die Mehrausgaben von rund 4 Millionen werden im Jahr 2027 mit einer Erhöhung des VK beantragt. Diese Mehrausgaben werden soweit wie möglich intern kompensiert und zudem teilweise mit zusätzlichen Mitteln zu Lasten des Bundeshaushalt mit dem VA27 beantragt.

Tabelle 4

Ausgaben VK E-Govern- 2028 2029 2030 2031 ment in CHF Gesamt Ausgaben VK 16'950'000 16'950'000 16'950'000 16'950'000 Finanzplanung gemäss VA26, 2'188'000 2'083'800 2'083'800 2'083'800 Zusätzliche Mittel zu Lasten des Bundeshaushaltes (Ent- 6'000'000 5'700'000 5'900'000 6'000'000 wicklungsrahmen) Strategische Finanzierung 4'600'000 4'600'000 4'600'000 4'600'000 DVS* VK-Sperrung durch BR 4'162'000 4'566'200 4'366'200 4'266'200 Davon Gegenfinanzierte Mittel (über Partnerinstituti- 1'040'500 1'522'100 2'183'100 2'133'100 onen / Kantone)* Davon intern kompensierte 3'121'500 3'044'100 2'183'100 2'133'100 Mittel* *nicht im Globalbudget für EasyGov eingestellte, bundesintern kompensierte Mittel Tabelle 5

Ausgaben E-Government 2028 2029 2030 2031 (ausserhalb VK) in CHF Gesamtfinanzplanung 3'447'800 3'577'200 3'577'200 3'577'200 Davon Personalkosten 1'912'900 1'912'900 1'912'900 1'912'900 Davon IT-LV 1'534'900 1'664'300 1'664'300 1'664'300

Tabelle 6

Gesamt Ausgaben E- 2028 2029 2030 2031 Government in CHF Gesamt Ausgaben E-Gov 20'397'800 20'527'200 20'527'200 20'527'200 Ausgaben E-Gov (ausserhalb 3'447'800 3'577'200 3'577'200 3'577'200 VK) Ausgaben VK E-Gov 16'950'000 16'950'000 16'950'000 16'950'000 Davon VK-gesperrt 4'162'000 4'566'200 4'366'200 4'266'200 (in % vom VK) (25%) (27%) (26%) (25%) Davon VK nicht gesperrt 12'788'000 12'383'800 12'583'800 12'683'800 (in % vom VK) (75%) (73%) (74%) (75%)

Die Weiterentwicklung von EasyGov hat einen Bezug zum Ziel der DVS. So ist im Umsetzungsplan der DVS aktuell namentlich der Ausbau von EasyGov als zentrales Zugangsportal für Unternehmen verankert. Daher ist anzustreben, dass auch in der neuen Periode 2028–2031 der Ausbau von EasyGov erneut in ihrer Strategie verankert und ein Teil des Ausbaus der Plattform über die Mittel der DVS finanziert wird. Die geplante Finanzierung der DVS ist zudem abhängig von Finanzierungsbeschlüssen in den Kantonen. Dabei sollen die Mittel für die Weiterentwicklung von EasyGov möglichst im selben Umfang wie in den Vorjahren (rund 4,6 Mio. pro Jahr) in der strategischen Planung der DVS ab 2028 berücksichtigt werden. Das SECO wird einen entsprechenden Antrag bei der DVS einreichen. Die Gremien der DVS werden über den Antrag des SECO für die Periode 2028–2031 selbstständig entscheiden.

Der restliche Betrag wird während der Laufzeit entweder durch alternative Finanzierungsquellen, z.B. Beiträge von Verwaltungseinheiten von Bund und Kantonen zur Anbindung gewisser Behördenleistungen, gedeckt oder kann vom Bundesrat im Rahmen der Entscheide zum Entwicklungsrahmen (alle zwei Jahre) in die Finanzplanung aufgenommen werden.

Begründung des Bundesrates Eine moderne, effiziente öffentliche Verwaltung ist eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Landes. Die Möglichkeit für die Unternehmen, mittels EasyGov ihre Behördenleistungen kostengünstig und unabhängig von Büroöffnungszeiten und Lokalitäten an einem einzigen virtuellen Ort online zu beziehen, bietet einen handfesten Standortvorteil für die Schweizer Unternehmen wie auch für ausländische Unternehmen mit der Absicht einer Ansiedlung in der Schweiz.

Neben der Gewährleistung des sicheren Betriebs werden die zusätzlichen finanziellen Mittel in erster Linie für den Ausbau von EasyGov verwendet. Mit den beantragten Mitteln von 67,8 Millionen Franken kann das Portal in der Periode 2028–2031 um rund 140 neue Behördenleistungen erweitert werden. Mit einem geringeren Betrag könnten weniger Vorhaben realisiert werden. So würden beispielsweise die im Verpflichtungskredit 2024–2027 eingestellten 32,8 Millionen Franken reichen, um den Betrieb und die Migration sicherzustellen sowie in vier Jahren maximal 30 neue Behördenleistungen auf EasyGov zu integrieren.

Die beantragten Mittel beinhalten aber auch die notwendige Ablösung von EasyGov 1.0 auf EasyGov 2.0. Diese Mittel sind wichtig, um den künftig erhöhten Anforderungen an die Plattform gemäss Verpflichtung aus dem Unternehmensentlastungsgesetzt gerecht zu werden (vgl. Kap. 2.2.1). Zudem soll das E-Government-Angebot gezielt bekannt gemacht, permanent weiterentwickelt und verbessert werden.

Indem die Bundesversammlung den Verpflichtungskredit genehmigt, schafft sie die nötige Planungssicherheit für EasyGov, unabhängig davon, über welche Kanäle innerhalb des Bundesbudgets die Finanzierung erfolgt.

Rechtliche Aspekte Der Verpflichtungskredit über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das UEG. Artikel 14 Absatz 1 UEG sieht vor, dass der Bund die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten der Plattform für die Verwendung zum Vollzug von Bundesrecht trägt. Der Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government- Aktivitäten ist strategiekonform mit der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz» von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie mit der Strategie «Digitale Schweiz» des Bundesrates.

2.3 Instrumente ohne Finanzierungsbeschluss

KMU-Forum Das KMU-Forum ist eine Kommission von ausserparlamentarischen Expertinnen und Experten, die 1998 ins Leben gerufen wurde. Seine Mitglieder sind mehrheitlich Unternehmerinnen und Unternehmer. Im Rahmen von Vernehmlassungen prüft das KMU-Forum die Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, die Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, und gibt eine Stellungnahme aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. Die Kommission befasst sich ausserdem mit spezifischen Bereichen der bestehenden Regulierung und schlägt gegebenenfalls Vereinfachungen oder Alternativen vor.

Das KMU-Forum leistet einen wichtigen Beitrag zur administrativen Entlastung und hat einen spürbaren Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess. In der grossen Mehrheit der Fälle konnten Vorlagen mit schädlichen Auswirkungen für die KMU rechtzeitig identifiziert und konkrete Vereinfachungsvorschläge eingebracht werden. In der Legislaturperiode 2020–2023 lag die Erfolgsquote für die vom KMU-Forum abgegebenen Empfehlungen bei 67 Prozent. Die Empfehlungen des KMU-Forums führen regelmässig zu Entlastungen oder zur Vermeidung von zusätzlichen Belastungen in der Höhe von mehreren Millionen Franken für die Unternehmen pro Jahr.

Die Zusammensetzung des KMU-Forums wird überprüft und dessen Aufgaben in den nächsten Jahren weiterentwickelt. So wird die Kommission zu einzelnen Bereichsstudien (gemäss Art. 7 UEG) Stellung beziehen und in die Arbeiten zum Bericht über die Senkung der Regulierungskosten (Art. 8 UEG), der alle vier Jahre publiziert wird, konsultiert.

Bürokratiemonitor Im Rahmen des Bürokratiemonitors des SECO wurden 2012, 2014, 2018 und 2022 Unternehmen nach ihrer subjektiven Wahrnehmung der administrativen Belastung in verschiedenen Regulierungsbereichen befragt. Über alle Regulierungsbereiche hinweg beklagten sich im Jahr 2022 60 Prozent der befragten Unternehmen über eine hohe oder eher hohe Belastung. Die wahrgenommene Belastung ist zwar auf weiterhin hohem Niveau, gegenüber der letzten Befragung von 2018 ist sie jedoch leicht gesunken. Auch der Anteil der Unternehmen, die über eine Zunahme der administrativen Belastung berichten, ist mit 60 Prozent leicht gesunken (2018: 67%). Die nächste Erhebung des Bürokratiemonitors ist 2026 vorgesehen. Die Ergebnisse des Bürokratiemonitors bilden eine wichtige Grundlage für weitere Analysen. Dank dem Bürokratiemonitor können Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf definiert und konkrete Entlastungsmassnahmen vorgeschlagen werden.

Bürgschaftswesen für KMU Das Bürgschaftswesen für KMU erleichtert leistungs- und entwicklungsfähigen KMU sowie Start-ups in der Schweiz mithilfe von Bürgschaften den Zugang zu Bankdarlehen. Die Standortförderung des Bundes trägt mit dem Bürgschaftswesen für KMU somit zur Wettbewerbsfähigkeit und zum langfristigen Erfolg von KMU in der Schweiz bei. Die Bürgschaften werden von den vier vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisationen, BG OST-SÜD, BG Mitte, Cautionnement romand und BG SAFFA, an KMU gewährt. Der Bund beteiligt sich zu 65 Prozent an den

Bürgschaftsverlusten und richtet an die Bürgschaftsorganisationen Verwaltungskostenbeiträge von insgesamt maximal drei Millionen Franken pro Jahr aus.

Das Bürgschaftswesen für KMU hat sich, während der Covid-19-Pandemie, als ein wichtiger Eckpfeiler für die Resilienz der Schweizer Wirtschaft in Krisenzeiten bewiesen. Das Bürgschaftssystem wurde innert weniger Wochen anzahlmässig auf das rund 74-fache skaliert, damit die Schweizer Wirtschaft mittels Covid-19-Kredite mit zusätzlicher Liquidität versorgt werden konnte. Die verbürgten Kredite stiegen mit den Covid-19-Krediten von etwa 300 Millionen Franken auf 16,9 Milliarden Franken 30. Das in Folge der Covid-19-Pandemie revidierte Bundesgesetz vom 28. September 2012 31 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) sieht in Abschnitt 8a Finanzhilfen in Form von verbürgten Bankkrediten für Unternehmen vor. Das Bürgschaftswesen für KMU könnte somit auch in zukünftigen Epidemien zur Stabilität der Schweizer Wirtschaft beitragen.

Im Jahr 2025 wurde analysiert, inwiefern die nachhaltige Entwicklung bei der Bürgschaftsgewährung berücksichtigt werden kann. Das Ziel ist es, dass die Bürgschaftsorganisationen bei der Bürgschaftsgewährung den Beitrag der unterstützten Projekte zur nachhaltigen Entwicklung erfassen und dadurch sichtbar machen können. Der Fokus liegt auf der sozialen und ökologischen Dimension, da die wirtschaftliche Dimension Grundvoraussetzung für die Bürgschaftsgewährung ist. Im Jahr 2026 werden die Details der Umsetzung mit den Bürgschaftsorganisationen verhandelt und voraussichtlich erste Erfahrungen im Rahmen einer Pilotphase ohne finanzielle Anreize gesammelt. Dabei wird ein pragmatischer aber effektiver Ansatz verfolgt.

3 Tourismuspolitik

3.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte 28–31

Der Tourismus trägt massgeblich zum Wohlstand und zur Identität der Schweiz bei. Der Tourismus ermöglicht der Schweiz beachtliche Exporteinnahmen, die ausländischen Gäste generierten in der Leistungsbilanz der Schweiz im Jahr 2024 Einnahmen von 19,4 Milliarden Franken. In einigen Regionen der Schweiz wie etwa den Kantonen Wallis (7,4% des BIP) und Graubünden (9,4% des BIP) ist der Tourismus der wichtigste Wirtschaftsfaktor überhaupt. Der Tourismus sorgt in diesen Regionen für Entwicklungsperspektiven und trägt so zu einer regional breit diversifizierten Wirtschaftsstruktur der Schweiz bei.

Der Tourismus ist ein globaler Wachstumssektor. Gemäss dem «World Tourism Barometer» der Welttourismusorganisation (UN Tourism) werden sich weltweit die internationalen Touristenankünfte innerhalb von 10 Jahren bis 2034 fast verdoppeln. Dieser Trend wird auch in der Schweiz wahrnehmbar sein und Chancen aber auch Herausforderungen mit sich bringen. Chancen für den Schweizer Tourismus ergeben sich aus diesem globalen Wachstumstrend vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht,

Aktuelle Informationen und Daten zu den Covid-19-Krediten befinden sich unter covid19.easygov.swiss. 31 SR 818.101

Herausforderungen entstehen insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Akzeptanz gegnüber einem wachsenden Tourismus sowie dessen ökologischer Auswirkungen, insb. was die Reduktion der CO2-Emissionen angeht.

Die landschaftlichen und kulturellen Attraktionen prägen die Schweiz. Deren touristische Inwertsetzung und Vermarktung machen das Tourismusland Schweiz zugänglich und erlebbar. Damit trägt der Tourismus zum positiven Image und zur internationalen Vernetzung der Schweiz bei. Dies ist gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten ein wertvoller Beitrag des Tourismus zu einer erfolgreichen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

Der Schweizer Tourismus verzeichnet seit einigen Jahren eine starke Wachstumsdynamik und hat sich rasch von der Covid-19-Pandemie erholt. Der V-förmige Nachfrageverlauf während und nach der Covid-19-Pandemie hat einerseits die hohe Abhängigkeit des Tourismussektors von exogenen Einflussfaktoren als auch dessen rasche Erholungsfähigkeit bestätigt. Die Schweizer Hotellerie erreichte im Jahr 2025 mit schätzungsweise 43,8 Millionen 32 Logiernächten einen neuen Höchstwert.

Strategische Grundlagen

Die aktuelle Tourismuspolitik basiert auf der Tourismusstrategie des Bundes vom 10. November 2021. Die Strategie hat sich in weiten Teilen bewährt. Sie dient insbesondere als Orientierungsrahmen für die Tourismusakteure. Die Umsetzung der Strategie verläuft planmässig. Die strategischen Grundlagen der Tourismuspolitik werden zurzeit in einem partizipativen Prozess aktualisiert und weiterentwickelt. Der Einbezug der relevanten Akteure, unter anderem der Begleitgruppe Tourismuspolitik 33, stellt sicher, dass die Tourismuspolitik des Bundes auch künftig bedarfsgerecht und zukunftsorientiert ausgerichtet bleibt. Die Gutheissung der neuen Strategie durch den Bundesrat erfolgt im ersten Quartal 2027, zeitgleich mit der Gutheissung der Botschaft Standortförderung 2028–2031

Als wichtige Neuerung soll die neue Tourismusstrategie des Bundes längerfristig ausgerichtet werden, konkret ist ein Geltungshorizont bis 2035 vorgesehen. Damit wird die neue Tourismusstrategie die nächsten zwei Legislaturen umfassen. Eine längere Gültigkeitsdauer ist sinnvoll, da die wesentlichen Herausforderungen, welche mit der Tourismusstrategie adressiert werden, alle mittel- bis längerfristiger Natur sind. Dies ermöglicht eine längerfristigere Perspektive in der Tourismuspolitik des Bundes.

Die Vision der Tourismusstrategie bleibt auf die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus ausgerichtet, nimmt künftig aber verstärkt Bezug auf die nachhaltige Entwicklung. Damit soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber dem Tourismus bzw. die gesellschafltiche Dimension einer nachhaltigen Tourismusentwicklung wichtiger wird. Gleichzeitig bleibt die ökologische Dimension

Diese Zahl stützt sich für die Monate Januar bis November 2025 auf die Beherbergungsstatistik (HESTA) für Dezember 2025 basiert sie auf einer Schätzung zur Entwicklung der Hotellogiernächte (HESTA-Flash). Begleitgruppe Tourismuspolitik, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Standortförderung > Tourismuspolitik > Tourismusstrategie > Begleitgruppe Tourismuspolitik

einer nachhaltigen Tourismusentwicklung, insbesondere der Beitrag zum Klimaschutz und zur Landschaftsqualität wichtig.

Die Ziele der Tourismusstrategie geben die Stossrichtungen der Tourismuspolitik des Bundes vor und adressieren die wichtigsten Herausforderungen des Schweizer Tourismus. Die bisherigen Ziele «Rahmenbedingungen verbessern», «Unternehmertum fördern» und «Attraktivität des Angebots und den Marktauftritt stärken» sollen beibehalten und zukünftig die drei Ziele darstellen.

Den drei Zielen sollen zukünftig zwei Querschnittsziele zugrunde liegen: «Zur nachhaltigen Entwicklung beitragen» und «Chancen der Digitalisierung nutzen». Die Querschnittsziele Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind übergeordnet und beeinflussen die Ausgestaltung sämtlicher Bereiche der Tourismuspolitik. Damit wird sichergestellt, dass langfristige Entwicklungen und gesellschaftliche Anforderungen in der Tourismuspolitik berücksichtigt und verankert sind.

Zur Erreichung der tourismuspolitischen Ziele stehen in Zukunft sieben thematische Handlungsfelder im Fokus, dies anstelle der heutigen Aktivitäten. Die sieben Handlungsfelder sind mittel- bis langfristig angelegt und definieren die mittel- bis längerfristigen thematischen Stossrichtungen der Tourismuspolitik des Bundes.

Die sieben Handlungsfelder lauten folgendermassen: 1. Zu einem tourismusfreundlichen Regulierungsumfeld beitragen, insbesondere mittels administrativer Entlastung; 2. Strukturwandel im Tourismus und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit touristischer Infrastrukturen unterstützen;

3 Ausbalancierte Tourismusentwicklung fördern zur Verhinderung von

Overtourism und zur Stärkung der Aktzeptanz des Tourismus in der Bevölkerung;

4 Anpassung an den Klimawandel unterstützen und zum Klimaschutz

beitragen;

5 Digitalisierung fördern, insbesondere auch über Wissenstransfer und

Vernetzung, sowie Daten und Statistikgrundlagen weiterentwickeln; 6. Attraktivität des touristischen Arbeitsmarkts verbessern;

7 Touristische Mobilität weiterentwickeln, insbesondere mittels Stärkung der

Schnittstellen zwischen den für Tourismus und Mobilität zuständigen Bundesstellen.

Die einzelnen Handlungsfelder haben untereinander Bezüge und sie sollen nach Möglichkeit zu mehreren Zielen beitragen. Sie sind so formuliert, dass die Tourismuspolitik flexibel auf neue Herausforderungen reagieren kann. Inhaltlich sollen die Handlungsfelder während der vorgesehenen Geltungsdauer der neuen Tourismusstrategie bis 2035 bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden.

Zur Umsetzung der Tourismusstrategie werden verschiedene Herangehensweisen angewendet. In allen Handlungsfeldern spielen Wissenstransfer und Vernetzung (Tourismus Forum Schweiz, Webinare etc.), die Kooperation und Koordination mit anderen Bundesstellen sowie die internationale Zusammenarbeit eine wichtige Rolle.

Zur Zielerreichung sind die vier tourismuspolitischen Förderinstrumente zentral:

  • die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour),

  • Schweiz Tourismus (ST),

  • die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH),

  • sowie die Neue Regionalpolitik (NRP).

Das Förderinstrumentarium bleibt im Grundsatz bestehen, es müssen jedoch mit der Umsetzung des EP27 gemäss Botschaft des Bundesrates 34 Priorisierungen vorgenommen werden. Aufgrund der Liquidität des Fonds der NRP kann der Bund die Umsetzungsperiode 2028–2031 weiterhin wie geplant finanzieren, aber für die Periode 2032–2035 müssen dann mit der Standortförderbotschaft die Modalitäten des Ausstiegs des Bundes aus der Regionalpolitik aufgezeigt werden (vgl. Kap. 4.1).

Die Umsetzung der Strategie soll weiterhin praxisnah und partizipativ erfolgen. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die vom SECO geleitete Begleitgruppe Tourismuspolitik mit Mitgliedern aus dem Tourismussektor, der Politik, der Kantone sowie der Wissenschaft. Die Begleitgruppe Tourismuspolitik trifft sich im Regefall halbjährlich und unterstützt das SECO bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Tourismuspolitik.

Schwerpunkte Ein erster inhaltlicher Schwerpunkt der Tourismuspolitik 2028–2031 besteht in der Umsetzung der neuen Tourismusstrategie. Mit den Handlungsfeldern werden in der zukünftigen Toursmusstrategie insbesondere auch neue Themen, auf die ein besonderer Akzent gesetzt werden soll, wie eine ausbalancierte Tourismusentwicklung, der Klimaschutz oder die touristische Mobilität adressiert.

Ein zweiter Schwerpunkt der Tourismuspolitik 2028–2031 bildet die Weiterentwicklung der Tourismusförderung über die vier Förderinstrumente. Bei der SGH hat der Bundesrat dem Parlament eine Totalrevsion der gesetzlichen Grundlagen vorgelegt. Bei Innotour setzt das SECO die Empfehlungen aus einer umfassenden Evaluation zur Weiterentwicklung dieses Förderinstrumentes um, wobei es insbesondere um die Verstärkung des Wissenstransfers und der Vernetzung unter den Akteuren geht. Der Auftrag von ST zur Nachfrageförderung wird ergänzt um die Gästelenkung und bei der NRP werden die Inhalte des Mehrjahresprogramms 2024– 2031 (MJP3 2024–2031) vertieft sowie punktuell weiterentwickelt (vgl. Kap. 4).

Ein dritter Schwerpunkt der Tourismuspolitik 2028–2031 besteht aus Priorisierungsmassnahmen aufgrund der Botschaft des Bundesrates zum EP27. Diese Massnahmen betreffen die beiden Förderinstrumente Innotour (vgl. Kap. 3.2) und ST (vgl. Kap. 3.3). Zu diesem Zeitpunkt werden noch keine Massnahmen beim ebenfalls vom EP27 betroffenen Förderinstrument NRP umgesetzt (vgl. Kap. 4).

Die Tourismuspolitik des Bundes wird auch mit der neuen Tourismusstrategie ihre Aufgaben subsidiär zu privaten Akteuren sowie zu Kantonen und Gemeinden erfüllen. Die Tourismuspolitik des Bundes schafft Anreize für wirtschaftliches Handeln, Innovation und Eigeninitiative privater und öffentlicher Akteure, wobei Eigenleistungen

Bundesrat (2025): Botschaft zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27); abrufbar unter www.efd.admin.ch /de > Entlastungspaket 27

der Akteure vorausgesetzt werden. Das Subsidiaritätsprinzip (vgl. auch Kap. 7.4) ist auch eine wichtige Grundlage für die Ausgestaltung der Tourismusförderung.

3.2 Innotour

3.2.1 Ziele und Aufgaben

Die touristische Innovations- und Kooperationsförderung sowie die Förderung des Wissensaufbaus mit dem Förderinstrument Innotour basiert auf dem Bundesgesetz vom 30. September 2011 35 über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus. Für den Vollzug ist das SECO zuständig.

Der Tourismus ist ein fragmentierter Querschnittssektor, weshalb bei der Bündelung von kompletten Tourismusangeboten hohe Transaktionskosten entstehen. Innovative integrierte Angebote sind nicht einfach zu realisieren, da die Innovationskosten und die Renditen schwer teilbar und internalisierbar sind. Diese Aspekte führen zu Externalitäten, zu Unsicherheit und zu mangelnder Kooperation. Entsprechend hat bei Innotour die Entwicklung von überbetrieblichen Tourismusangeboten eine hohe Bedeutung.

Zudem leistet Innotour durch die Förderung des Wissensaufbaus und dessen Diffusion einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Schweiz. So werden über Innotour auch Wissensgrundlagen wie die Tourismusprognosen oder Wissenstransferveranstaltungen wie das Tourismus Forum Schweiz finanziert.

Innotour ist ein Förderinstrument, das grundsätzlich allen touristischen Akteurinnen und Akteuren offensteht und bei dem die touristischen Kreise den grösseren Teil der Kosten selbst tragen (mindestens 50%). Mit Innotour werden Anreize geschaffen, die Finanzierungs- und Managementverantwortung bleibt aber bei den Projektträgern. Diese Eigenverantwortung wird verstärkt, indem Finanzhilfen aus Innotour auf einmalige Anschubhilfen beschränkt werden.

Wirksamkeit und Weiterentwicklung In der Innotour-Periode 2024 bis 2027 wurden bis August 2025 63 Projekte mit insgesamt rund 32 Millionen Franken unterstützt. Im Vergleich zur Vorperiode 2020 bis 2023 ist über den gleichen Zeitraum betrachtet eine deutliche Zunahme der Projektanzahl wie auch der verpflichteten Finanzhilfen zu verzeichnen. Dies liegt insbesondere daran, dass aufgrund des Covid Recovery Programms Projekte im Zeitraum 2023 bis 2026 mit maximal 70 Prozent, statt der ansonsten und ab 2027 wieder geltenden maximal 50 Prozent unterstützt werden können. Entsprechend sind die Projektunterstützungen im Durchschnitt deutlich grösser. Mit dem Recovery- Programm konnten insbesondere zahlreiche Projekte im Bereich Digitalisierung unterstützt werden.

35 SR 935.22

Praxisbeispiel Innotour Der Einsatz künstlicher Intelligenz gewinnt für die Tourismusakteure laufend an Bedeutung. Für das Projekt AI Local Guides haben sich mit Basel, Graubünden, Luzern und Zürich vier grosse Tourismusdestinationen zusammengeschlossen um gemeinsam, und dank der Unterstützung von Innotour, eine Plattform zu entwickeln, die es Tourismusorganisationen ermöglicht, dynamische und interaktive Reiseleiter mit modernster KI-Technologie bereitzustellen.

Die 2012 in Kraft getretenen totalrevidierten Innotour-Regulierungen (Gesetz und Verordnung) wurden in den Jahren 2024 und 2025 evaluiert 36. Im Fokus standen die Wirkung sowie der Vollzug von Innotour.

Die Evaluation zeigt, dass sich das Förderprogramm bewährt, einen hohen Nutzen stiftet und einen substanziellen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus leistet. Über Innotour wurden vom SECO zwischen 2012 und Mitte 2023 insgesamt 215 Projekte unterstützt. Insgesamt wurden 74,3 Millionen Franken an die geförderten Projekte verfügt, d.h. durchschnittlich rund 345'000 Franken pro Projekt. Die Unterstützung des Bundes hat weitere (finanzielle und nicht finanzielle) Mittel in der Höhe von 190,3 Millionen Franken ausgelöst. Dies entspricht einem Multiplikator von rund 3,6. Ein Grossteil der Mittel (73 %) floss in nationale Projekte, rund ein Viertel (27 %) in regionale Modellvorhaben.

Die Analyse des vom SECO wahrgenommenen Vollzugs zeigt, dass die Prozesse insgesamt angemessen ausgestaltet sind und umgesetzt werden. Grundlegende konzeptionelle Anpassungen sind gemäss Evaluation nicht notwendig. Gleichwohl lassen sich die Wirkungen und der Vollzug von Innotour aus Sicht des Evaluationsteams optimieren. Hinsichtlich der Wirkung wird dem SECO empfohlen, den Wissenstransfer und die Vernetzung zwischen den Akteuren zu verstärken. Beim Vollzug wird eine gezielte Weiterentwicklung der Prüfkriterien und des Prüfprozesses als zentral erachtet. Das SECO wird die Empfehlungen bei der Weiterentwicklung von Innotour berücksichtigen.

Schwerpunkte 2028–2031 Die thematischen Schwerpunkte von Innotour 2028–2031 orientieren sich an den Zielsetzungen der Tourismusstrategie des Bundes (vgl. Kap. 3.1). Bereits heute müssen die Projektträger den Beitrag ihres Projektes zu den Zielen der Tourismusstrategie nachweisen. Zukünftig soll – um eine noch engere Verknüpfung von Innotour mit den Schwerpunkten der Tourismusstrategie sicherzustellen – diesem Thema zusätzliches Gewicht bei der Projektprüfung beigemessen werden.

Mit der Botschaft des Bundesrates zum EP27 wurde entschieden, dass Innotour ab 2027 über 5 Millionen Franken pro Jahr verfügt, was einem tieferen Budget als in den

INFRAS / ITM-HSLU (2025): Evaluation Innotour vom 10. März 2025, abrufbar unter > www.seco.admin.ch > Standortförderung > Tourismuspolitik > Innotour > Evaluationen

Vorjahren entspricht. Sollte das Parlament diese Kürzung bestätigen, erfordert dies Anpassungen und Priorisierungen in der Projektförderung.

Basierend auf den Vollzugserfahrungen der letzten Jahre, wie auch aufbauend auf Erkenntnissen aus umfassenden Grundlagenarbeiten 37, wird das SECO im Bereich Förderung Priorisierungen vornehmen und die Fördervoraussetzungen durch drei Massnahmen verschärfen. Erstens wird die Förderung regionaler Modellvorhaben wirkungsorientierter ausgestaltet. Neu braucht es zudem bei Projekten, welche von Destinationen getragen werden, eine Kooperation von mindestens drei Destinationen. Damit wird die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt auch für weitere Tourismusakteure von Nutzen ist (Wissenstransfer) und nach Projektabschluss ausgeweitet und weitergeführt werden kann, erhöht.

Zweitens wird die Förderung von Digitalisierungsprojekten auf skalierbare Vorhaben ausgerichtet. Die Skalierbarkeit der Projektergebnisse auf weitere Nutzer und Anwender muss neu bei der Gesuchseinreichung mittels schriftlicher Interessensbekunden entsprechender Akteure nachgewiesen werden. Damit wird die Förderung von Digitalisierungsprojekten mit dem Ziel fokussiert, dass übertragbare Projekte und offene Lösungen, die Kooperation ermöglichen und zukunftsgerichtet sind, finanziell unterstützt werden. Isolierte Einzellösungen sollen verhindert werden.

Drittens werden Kleinprojekte, das heisst Projekte mit einem anrechenbaren Gesamtprojektvolumen von weniger als 200'000 Franken, nicht mehr unterstützt. Zudem ist eine indirekte Innovationsförderdung über Innotour nicht mehr möglich. Dabei handelt sich um Projekte, die von Projektträgern im Rahmen von vom SECO bewilligten Dachprogrammen selbständig gefördert werden. Damit findet eine stärkere Konzentration der Mittel statt.

3.2.2 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Innotour für die Jahre

2028–2031 Antrag des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, für die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus für die Jahre 2028–2031 einen Verpflichtungskredit im Umfang von insgesamt 19,16 Millionen Franken (vgl. Tabelle 7), und weitere Mittel im Umfang von 0,84 Millionen Franken im Globalbudget für den Vollzug von Innotour, zur Verfügung zu stellen. Tabelle 7 in Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Bundesbeschluss Eff./geplante Antrag/Eff. Ausgaben Innotour 19,16 45,43 38 37,17 -18,01

Innotour-Evaluation sowie der Bericht «Digitalisierung im Tourismus» vom CRED-T und Ecoplan vom 6.3.2025, abrufbar unter www.seco.admin.ch > Standortförderung > Tourismuspolitik > News Schweizer Tourismuspolitik 15 Millionen Franken gehen auf das Recovery-Programm in den Jahren 2024–2026 zurück.

Der beantragte Verpflichtungskredit entspricht abgesehen von kleinen Abweichungen der aktuellen Finanzplanung (vgl. Tabelle 8): Tabelle 8

Ausgaben Innotour 2028 2029 2030 2031 2032 2033 (Transferaufwand) in Mio. CHF Aktuelle Finanzplanung 4,97 4,97 5,02 5,07 Geplante Ausgaben im 4,75 4,75 4,80 4,85 Transferbereich gemäss Antrag davon Innotour 2024–2027 1,5 0,8 davon Innotour 2028–2031 3,25 3,95 4,80 4,85 1,5 0,8 Differenz zur Finanzplanung 0,01 0,01 0,01 0,01

Begründung des Bundesrates Von den 45,43 Millionen Franken wurden effektiv 37,17 Millionen Franken ausgegeben. Davon sind zudem 15 Millionen Franken auf das Recovery-Programm in den Jahren 2024–2026 zurückzuführen. Die mit der Botschaft zur Standortförderung 2028–2031 beantragten 19,16 Millionen Franken entsprechen dem Antrag des Bundesrates im Rahmen des EP27.

Basierend auf den Artikeln 6 («Verfahren») und 7 («Information und Evaluation») des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus verfügt das SECO über Mittel für Eigenaufwand wie statistische Grundlagen, Informationstätigkeiten sowie für den Vollzug von Innotour von rund 0,9 Millionen Franken pro Jahr (rund 280’000 CHF für den Vollzug, 60’000 Franken für die Tourismusprognose, 240’000 Franken für statistische Grundlagenarbeiten beim BFS und 340’000 Franken für Informationstätigkeiten).

Im Hinblick auf die Periode 2028–2031 werden im Vergleich zur Botschaft 2024–2027 210'000 Franken pro Jahr vom Verpflichtungskredit in das Globalbudget des SECO verschoben. Damit wird eine 60 Prozent Stelle (108'000 CHF) für die intensivierten Prüf- und Kontrollprozesse finanziert. Zudem stehen zusätzlich 75'000 Franken für die im Vollzug beigezogenen Innotour-Experten sowie zusätzlich 30'000 Franken für statistische Grundlagenarbeiten beim BFS zur Verfügung. In den vergangenen Jahren erfolgte ein Ausbau der Prüf- und Kontrollarbeiten, dies insbesondere basierend auf einer Aufsichtsprüfung durch die interne Revision des SECO sowie aufgrund von Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Die Innotour Evaluation aus dem Jahr 2025 hat aufgezeigt, dass sich die neuen Prüf- und Kontrollarbeiten bewährt haben und weitergeführt sowie punktuell weiterentwickelt werden sollen. Mittel in ähnlichem Umfang wurden bereits für die Jahre 2025–2027 befristet in das Globalbudget des SECO verschoben. Die zusätzlichen Ressourcen sind auch zukünftig für die Weiterführung und Weiterentwicklung der Prüf- und Kontrollarbeiten unabdingbar.

Damit stehen dem Förderinstrument Innotour in der Periode 2028–2031 insgesamt 22,9 Millionen Franken, davon 19,2 Millionen Franken im Transferbereich und 3,7 Millionen Franken im Eigenbereich, zur Verfügung.

Rechtliche Aspekte Der Verpflichtungskredit zur Finanzierung des Förderinstruments Innotour für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus. Artikel 8 des Gesetzes hält fest, dass die Bundesversammlung alle vier Jahre die zur Verfügung stehenden Mittel als Verpflichtungskredit mit einfachem Bundesbeschluss festlegt.

3.3 Touristische Landeswerbung

3.3.1 Ziele und Aufgaben

ST ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sui generis, die auf der Basis des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1955 39 über Schweiz Tourismus im Auftrag des Bundes das touristische Landesmarketing wahrnimmt und die Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland fördert. Dabei handelt es sich ökonomisch betrachtet um ein öffentliches Gut. Viele Akteurinnen und Akteure profitieren davon, sie haben aber lediglich eine geringe Zahlungsbereitschaft dafür.

Die gesetzliche Aufgabe von ST umfasst zum einen das Basismarketing für das Tourismusland Schweiz wie etwa die Pflege der Marke, die Bearbeitung der Märkte und die Kundeninformation. Zum anderen hat ST einen Koordinations- und Beratungsauftrag. Im Rahmen des Koordinations- und Beratungsauftrags leistet ST unter anderem einen Beitrag zum Team-Switzerland-Ansatz und damit zu einem koordinierten Aussenauftritt der Schweiz.

Im Hinblick auf die nächste Förderperiode 2028–2031 soll der Förderauftrag von ST ergänzt werden. Denn eine zukunftsweisende Tourismusentwicklung kann nicht ausschliesslich auf Nachfrageförderung basieren, sondern muss der Gästelenkung mindestens so hohes Gewicht beimessen. Es braucht nicht einfach mehr Gäste, sondern die Gäste sollen zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein. Dies stärkt die Resilienz der Tourismusbranche, bricht lokale und temporäre Nachfragespitzen und sorgt für ganzjährige sowie flächendeckende Auslastung. ST hat dazu das Programm «Travel Better» initiiert, das auf fünf Aktionsfeldern basiert: Ganzjahrestourismus fördern, Gästeströme lenken, Aufenthaltsdauer verlängern, das Nachhaltigkeitsprogramm «Swisstainable» vorantreiben und Tourismusakzeptanz stärken. In allen Feldern hat ST bereits einige Massnahmen umgesetzt (vgl. Praxisbeispiele unten).

Das SECO nimmt die Aufsicht über ST war. Die Aufsichtstätigkeit basiert auf einer alle vier Jahre erneuerten Vereinbarung über das Controlling, Monitoring und Reporting zwischen dem SECO und ST. ST ist im Schweizer Tourismussystem eine Lead- Organisation. Als solche agiert ST als Vordenker, testet und entwickelt neue Anwendungen und stellt das erworbene Know-how den Tourismusakteurinnen und - akteuren zur Verfügung. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Nachhaltigkeitsstrategie «Swisstainable 2030» 40 von ST, welche für den Tourismussektor eine Orientierungshilfe bietet und ein wesentlicher Beitrag dazu leistet, den Schweizer Tourismus für die Zukunft konsequent der Nachhaltigkeit zu verpflichten.

39 SR 935.21 Nachhaltigkeitsstrategie «Swisstainable 2030», abrufbar unter www.stnet.ch > Swisstainable 2030: Neue Strategie

Digitalisierungsinitiativen im Bereich der KI oder der sozialen Medien bringen der Branche nicht nur Pionier-Know-how, sondern auch konkrete Zusatznutzen. Ein Beispiel dafür ist der Chatbot «hAIdi», eine KI-Plattform für Datenanalysen für den Schweizer Tourismus, welche im Jahr 2024 mit dem Award «Digital Innovation of the Year» ausgezeichnet wurde.

Die Führungsrolle von ST umfasst aber auch die Wahrnehmung von koordinativen Aufgaben, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung. ST organisiert regelmässige Austausche mit den Digitalisierungsverantwortlichen der Tourismusregionen mit dem Ziel der Vernetzung, des Austauschs und des gegenseitigen Lernens.

Praxisbeispiele von Schweiz Tourismus: Programm «Travel Better» Um die (internationalen) Gäste im ganzen Land zu verteilen, führt ST seit drei Jahren gemeinsam mit dem Bundesamt für Kultur die Kampagne «Verliebt in schöne Orte», im Rahmen derer weniger bekannte touristische Perlen gezielt beworben werden, durch. Und in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen «Creator Camp» werden internationale Influencer im Rahmen von organisierten Thementouren bewusst an weniger frequentierte Orte wie etwa das Oberwallis oder ins Rheintal geführt. Die grösste internationale Kampagne des Jahres 2024 (mit Roger Federer) hat ST erstmals nicht auf die Hauptreisezeiten ausgerichtet, sondern explizit den Herbst thematisiert. In den nordischen Ländern wurde in Zusammenarbeit mit dem nationalen dänischen Fernsehen eine Serie über einen Herbst-Aufenthalt in den Schweizer Alpen produziert und im Frühjahr 2025 ausgestrahlt, rechtzeitig zum Ferienplanungs-Termin für Herbstferien. Mit der «Bleisure»-Kampagne «Fly another day» werden gezielt Geschäftsreisende dazu motiviert, ein, zwei Tage zu verlängern und somit Business und Leisure zu verbinden.

ST wird im Regelfall durch etwas mehr als die Hälfte durch den Bund finanziert. Im Durchschnitt der Jahre 2016–2019 betrug der Anteil der Bundesmittel am Budget von ST 56,7 Prozent. Während der Covid-19-Pandemie ist der Anteil der Bundesmittel am Budget von ST aufgrund der befristeten Sondermittel des Bundes zur Unterstützung der Tourismusbranche angestiegen und betrug in den Jahren 2020–2023 im Durchschnitt 65,7 Prozent. Nach der Pandemie hat sich der Anteil der Partnermittel am Budget von ST wieder erhöht und der Anteil der Bundesmittel entsprechend reduziert. Im Jahr 2024 betrug der Anteil der Bundesmittel am Budget von ST 58,0 Prozent und lag damit nahe am Durchschnittswert von vor der Pandemie. Der Bund erwartet von ST, Drittmittel für das Landesmarketing zu generieren. Dazu kann ST Mitgliedern und Dritten Dienstleistungen anbieten, die im gesetzlichen Auftrag von ST liegen. Für die Beschaffung von Drittmitteln relevant sind zudem die von ST eingegangenen Partnerschaften mit Wirtschaftspartnern. Daneben finanziert sich ST über Mitgliederbeiträge.

3.3.2 Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die

Jahre 2028–2031 Antrag des Bundesrates Der Bundesrat beantragt für ST einen Zahlungsrahmen (ZR) des Bundes für die Jahre 2028–2031 von insgesamt 188 Millionen Franken, d. h. von durchschnittlich 47,0 Millionen Franken pro Jahr (vgl. Tabelle 9). Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Schweiz Tourismus werden zudem

finanziert aus dem Globalbudget des SECO rund 0,7 FTE eingesetzt. Gegenüber der aktuellen Finanzplanung ergibt sich keine Differenz (vgl. Tabelle 10). Tabelle 9 in Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Budesbeschluss Eff./geplante Antrag/Eff Ausgaben Schweiz Tourismus 188,00 233,00 218,37 -30,37

Tabelle 10

Ausgaben Schweiz Tourismus 2028 2029 2030 2031 in Mio. CHF Aktuelle Finanzplanung 46,25 46,81 47,28 47,75 Geplante Ausgaben gemäss 46,25 46,81 47,28 47,75 Antrag Differenz zur Finanzplanung 0,00 0,00 0,00 0,00

Begründung des Bundesrates Mit der Botschaft Standortförderung 2024–2027 hatte das Parlament einen Zahlungsrahmen für ST im Umfang von 233 Millionen Franken beschlossen. Im Budgetvollzug werden in den Jahren 2024–2027 voraussichtlich Beiträge an ST im Umfang von insgesamt 218,37 Millionen Franken bewilligt. Die erhebliche Differenz zwischen den in der Vorperiode beschlossenen und den voraussichtlich eingesetzten Mitteln ist u.a. auf die Reduktion des Bundesbeitrags im Jahr 2027 um 20 Prozent aufgrund der Botschaft des Bundesrates zum EP27 zurückzuführen.

Für die Gästelenkung und die Förderung der Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland unterhält ST-Vertretungen im Ausland. Zurzeit beschäftigt ST im Ausland 139 Mitarbeitende. Wo es aus administrativen Gründen oder zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeitenden sinnvoll und möglich ist, werden die Mitarbeitenden von ST in das Aussennetz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) integriert. Zurzeit arbeiten 27 Mitarbeitende (26,5 Vollzeitstellen) im Aussennetz des EDA für ST. Diese Mitarbeitenden haben aus völkerrechtlichen Gründen einen Arbeitsvertrag mit dem EDA. Das EDA verrechnet ST für diese Mitarbeitenden jährlich Personalkosten von rund 2,4 Millionen Franken.

Der vom Bundesrat für die Jahre 2028–2031 beantragte Zahlungsrahmen für ST entspricht den Anträgen des Bundesrates im Rahmen des EP27. Der Bundesrat beabsichtigt, die Bundesmittel an ST ab 2027 gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung dauerhaft um 20 Prozent zu reduzieren.

Die Mittelkürzung wird dazu führen, dass die Marktaktivitäten von ST künftig auf die Herkunftsländer mit der grössten Relevanz für den Schweizer Tourismus fokussiert werden. Anstelle grossflächiger Leuchtturmkampagnen wird ST verstärkt auf innovative, digitale Formate sowie Kooperationen mit starken Partnern setzen. Zudem werden betriebliche Optimierungen vorgenommen und ST wird die Erschliessung weiterer Tätigkeitsfelder zwecks Generierung von Mehreinnahmen prüfen.

Rechtliche Aspekte Der Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an ST für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das Bundesgesetz über Schweiz Tourismus. Artikel 6 des Gesetzes hält fest, dass die Bundesversammlung alle vier Jahre den Zahlungsrahmen für ST mit einfachem Bundesbeschluss bestimmt.

3.4 Instrument ohne Finanzierungsbeschluss

Förderung der Beherbergungswirtschaft Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist für den Vollzug des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003 41 über die Förderung der Beherbergungswirtschaft zuständig. Mit der SGH verfolgt der Bund das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung der Beherbergungswirtschaft zu erhalten und zu verbessern. Dazu gewährt die SGH subsidiär zu privaten Kapitalgeberinnen Darlehen an Beherbergungsbetriebe für die Erneuerung, für den Kauf, für Neubauten und für Ablösungen. Per 31. Dezember 2024 betrug der Darlehensbestand 224 Millionen Franken, aufgeteilt auf 276 Betriebe.

Die Förderwirkung der SGH ergibt sich in der Finanzierungstätigkeit dadurch, dass die SGH eine nicht durch private Kapitalgeberinnen gedeckte Lücke in der Finanzierung schliesst und dabei höhere Risiken übernimmt. Die höhere Risikoübernahme äussert sich insbesondere in tieferen Zinsen für die nachrangigen Darlehen. Der Wirkungsfaktor der Darlehensbewilligungen der SGH beträgt etwa 5,6. Das heisst, für jeden Franken, den die SGH als Darlehen bewilligt, werden 5.60 Franken an Investitionen in die Beherbergungswirtschaft ausgelöst.

Die gesetzlichen Grundlagen zur SGH werden aktuell revidiert. Die SGH soll künftig Darlehen zu besonders vorteilhaften Konditionen vergeben können für Investitionen, welche den Strukturwandel besonders begünstigen oder die nachhaltige Entwicklung vorantreiben. Zudem wird die Förderung flexibler, indem die SGH explizit auch Darlehen für Mobilien ohne Bauinvestitionen gewähren darf. Auch wird die Rolle der SGH als Kompetenzzentrum für die Beherbergungsförderung im Bundesgesetz verankert.

4 Regionalpolitik

Die Neue Regionalpolitik wird in der Periode 2028–2031 gemäss Bundesbeschluss über das NRP-Mehrjahresprogramm 2024–2031 von 2023 umgesetzt. Gleichzeitig wird der Ausstieg des Bundes aus der Regionalpolitik ab 2032 vorbereitet, wie es die Botschaft des Bundesrates zum EP27 vorsieht. Die Ausstiegsmodalitäten werden dem Parlament mit der Botschaft Standortförderung 2032–2035 vorgelegt.

4.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte

Ländliche Regionen und Berggebiete stehen vor besonderen Herausforderungen: Aufgrund der geringen Dichte von Akteuren, Arbeitsplätzen und Bevölkerung, der Topographie und weniger guten Erschliessung sowie der demographischen

41 SR 935.12

Entwicklung sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen weniger gut als in grösseren urbanen Zentren.

Obwohl die regionale Ungleichheit in der Schweiz vergleichsweise tief ist, gibt es weiterhin Regionen, die bezüglich Bevölkerung, Arbeitsplätzen und Lebensqualität einen negativen Entwicklungspfad ausweisen. Sowohl das durchschnittliche Reineinkommen als auch die durchschnittliche Bruttowertschöpfung sind in den urbanen Zentren zwar höher als in ländlichen Regionen und Berggebieten, die Einkommensschere ist im Zeitverlauf aber nicht wesentlich aufgegangen 42.

Die wirtschaftliche Entwicklung von ländlichen Räumen, Berggebieten und Grenzregionen ist für die ganze Schweiz von zentraler Bedeutung – als direkter Beitrag zur Wirtschaftsleistung und auch als Pool von Fachkräften. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer instabilen Weltlage. Wirtschaftlich und touristisch starke Regionen tragen dazu bei, die grossen urbanen Zentren und touristische Hotspots zu entlasten. Die NRP unterstützt deshalb lokale und regionale Akteure und Initiativen, die regionalwirtschaftliche Impulse auslösen und KMU innovativ und für die Weltmärkte wettbewerbsfähig machen.

Strategische Grundlagen Das Parlament hat mit der Botschaft Standortförderung 2024–2027 bereits Ende 2023 das dritte achtjährige NRP-Mehrjahresprogramm (MJP3 2024–2031) genehmigt, welches den Rahmen für die NRP-Umsetzungsperiode 2028–2031 stellt. Es stützt sich auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 (BRP)43 über Regionalpolitik, die Verordnung vom 28. November 2007 44 über Regionalpolitik, das Raumkonzept Schweiz (wird 2023–2026 überarbeitet), die Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete (P-LRB) und die Agglomerationspolitik (AggloPol) sowie das Landschaftskonzept Schweiz.

Schwerpunkte Die Regionalpolitik ist eine langfristig ausgerichtete Wirtschaftspolitik, die sich an kantonalen und (über-)regionalen Entwicklungsstrategien orientiert und entsprechend auf längere Zeiträume ausgerichtet ist. Mit dem MJP3 2024–2031 und den dort erläuterten Inhalten hat das Bundesparlament den Handlungsspielraum definiert, mit dem Kantone, Regionen sowie Akteurinnen und Akteure die NRP so umsetzen, dass sie optimal auf die lokalen und regionalen Bedürfnisse und Besonderheiten abgestimmt ist. In der nun anstehenden zweiten Hälfte des MJP3 2024–2031 werden diese Inhalte vertieft sowie punktuell weiterentwickelt (vgl. Kap. 4.2).

Entlastungspaket 27 Der Bundesrat schlägt in der Botschaft zum EP27 eine Anpassung des BRP vor, so dass ab 2027 keine Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung mehr möglich sein werden. Dies bedeutet, dass sich der Bund mittelfristig aus der Regionalpolitik www.regiosuisse.ch > Regionen > Regionenmonitoring > Regionale Ungleichheit in der Schweiz 43 SR 901.0 44 SR 901.021

zurückzieht. Auf Grund der Liquidität des Fonds kann die NRP-Umsetzungsperiode 2028–2031 seitens Bund für die kantonalen und überkantonalen Programmteile noch auf dem Niveau der aktuellen Periode 2024–2027 finanziert werden. Für die Teilnahme der Schweiz an den grenzüberschreitenden Interreg-Programmen der EU ergeben sich erste Einschränkungen voraussichtlich ab 2028, bevor die bundesseitige Finanzierung aller übrigen Programme der NRP in den 2030er-Jahren auslaufen wird.

Im Laufe der NRP-Umsetzungsperiode 2028–2031 erarbeitet das SECO in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren betroffenen Kreisen die Modalitäten des Ausstiegs des Bundes aus der Regionalpolitik. Der Bundesrat wird im Rahmen der Botschaft Standortförderung 2032–2035 aufzeigen, wie dieser Ausstieg abgewickelt wird resp. wie die im Fonds für Regionalentwicklung zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Mittel bestmöglich eingesetzt werden.

4.2 NRP

4.2.1 Ziele und Aufgaben

Die NRP unterstützt Berggebiete, ländliche Räume und Grenzregionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Bund und Kantone investieren gemeinsam mit regionalen Akteuren in Menschen, Ideen und Projekte, die attraktive Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensräume schaffen. Dazu gehören innovative Geschäftsmodelle von KMU, deren Unterstützung zur Ausschöpfung ihres Innovationspotenzials, Projekte zur digitalen Transformation, touristische Infrastrukturen und Angebote, Kooperationen und Netzwerke, der Aufbau und das Vermitteln von Wissen und Erfahrungen, sowie Vieles mehr. Unternehmen sollen in der ganzen Schweiz optimistisch investieren können, weil gute wirtschaftliche Bedingungen und Perspektiven vorherrschen. Für Arbeitnehmende ergeben sich daraus in allen Regionen gute, zukunftsorientierte Jobs und attraktive Orte zum Leben und Arbeiten.

Seit 2008 wurden über 5'000 Projekte realisiert, wobei jeder bereitgestellte Bundesfranken im Durchschnitt zu einer Gesamtinvestition von fünf Franken geführt hat. Für die Periode 2024–2031 hat das Parlament Bundesbeiträgen von je maximal 400 Millionen Franken Darlehen und A-Fonds-perdu-Unterstützungen zugestimmt. Die Kantone beteiligen sich mindestens im selben Ausmass an den NRP-Programmen wie der Bund.

Die Kantone legen dem SECO alle vier Jahre kantonale und überkantonale NRP- Programme vor. Sie erarbeiten diese auf der Grundlage kantonaler Strategien und Konzepte im Rahmen von Vorgaben, die SECO und Kantone gemeinsam erarbeiten. Über die Mitfinanzierung einzelner Projekte entscheiden die Kantone entlang gemeinsam von Bund und Kantonen festgelegter Kriterien und Spielregeln. Die kantonalen NRP-Fachstellen und das SECO tauschen sich regelmässig über die NRP und weitere aktuelle Themen der Regionalentwicklung aus.

Die NRP ist eine raumrelevante Wirtschaftspolitik. Zusammen mit anderen Sektoralpolitiken trägt sie eine Mitverantwortung dafür, dass sich die vielfältigen Regionen der Schweiz kohärent entwickeln. Eine kohärente Raumentwicklung strebt resiliente, lebenswerte und wettbewerbsfähige Regionen mit starken Zentren und funktional angebundenen Räumen an, die ihren Beitrag an eine nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt leisten. Die NRP stimmt ihre Aktivitäten dementsprechend mit anderen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Aktivitäten des Bundes ab.

Thematische Förderschwerpunkte 2028–2031 Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen: Um in ihren Regionen die Rolle als wirtschaftliche Entwicklungsträger wahrnehmen zu können, müssen KMU hoch innovativ und damit wettbewerbsfähig sein. Die NRP unterstützt KMU dabei insbesondere im Rahmen der überkantonalen Regionalen Innovationssysteme (RIS). Diese RIS bieten den KMU Coachings, Vernetzungsmöglichkeiten mit der Wissenschaft sowie thematische Plattformen an. Die Angebote der RIS sowie weiterer Elemente der NRP-Innovationsförderung werden 2028–2031 weiterentwickelt. Grundlagen dazu liefern neben den gesammelten Erfahrungen eine Studie zur Innovationsförderung im Rahmen der NRP 45 sowie die von SBFI und SECO gemeinsam erstellte Innovationsförderlandschaft 46.

Praxisbeispiel: Innovationscoaching im Rahmen der RIS Eines der wichtigsten Instrumente zur Innovationsförderung der NRP sind die RIS. Durch die im Rahmen dieser RIS angebotenen Coachings profitieren jährlich zwischen 2500 und 3000 KMU von einer gezielten Begleitung. Ein konkretes Beispiel ist etwa das Start-up 4K-MEMS, das Infrarot-Breitband-sender entwickelt, die sich in winzig kleine Messsysteme integrieren lassen. Dank des Coachings durch das RIS Westschweiz konnte das Unternehmen in einem ersten Schritt zunächst die Geschäftschancen ausloten, um in einem zweiten Schritt die Lancierung strukturiert anzugehen. Danach konnte es sich mithilfe der Begleitung durch das RIS auf finanzielle Aspekte wie etwa die Abklärung des Ressourcenbedarfs und die Aushandlung von Verträgen konzentrieren. Inzwischen beschäftigt 4K-MEMS sieben Mitarbeitende und feierte 2025 sein fünfjähriges Bestehen.

Tourismus: Vor allem für Kantone, die eine hohe Wertschöpfung im Tourismussektor aufweisen, ist die NRP sehr wichtig. Sie treibt im Rahmen der kantonalen Politiken den Strukturwandel im Tourismus voran und erlaubt es gezielt, innovative Vorhaben zu realisieren. Die Weiterentwicklung dieses Förderschwerpunkts erfolgt in Abstimmung mit der Tourismuspolitik des Bundes und deren weiteren Förderinstrumente. (vgl. Kap. 3). Die NRP ist zur Erreichung dieser Ziele von zentraler Bedeutung.

Eine Herausforderung, die sich nicht nur im Tourismus, sondern auch in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbranchen zunehmend verstärkt, ist der Arbeits- und Fachkräftemangel. Eine neue Analyse der Berner Fachhochschule zeigt, dass die Arbeitskräftesituation in ländlichen Gemeinden tendenziell angespannter ist als in urbanen und periurbanen Regionen 47.

Die NRP trägt bereits heute mit konkreten Projekten zur Linderung des Fachkräftemangels in ländlichen Regionen bei. Aufbauend und ergänzend dazu kann die NRP in der Umsetzungsperiode 2028–31 bei der Bewältigung folgender vier

Bericht Interface/KMU-Forum Austria (noch nicht publiziert) Innovationsförderlandschaft (noch nicht publiziert) SECO (2025): Fachkräftemangel: Möglichkeiten und Grenzen der Neuen Regionalpolitik (NRP), Bericht mit Management Response, Dezember 2025, abrufbar unter www.regiosuisse.ch -> Wissen > Publikationen > Downloads

Herausforderungen wichtige Impulse geben, insbesondere dort, wo kleinere Unternehmen oder Gemeinden an organisatorische bzw. finanzielle Grenzen stossen:

1 Abfederung des demographischen Wandels, zum Beispiel durch die Förderung

von altersfreundlichen Arbeitsmodellen (z.B. NRP-Projekt «Golden Workers» im Kanton Aargau).

2 Positives Image technischer Berufe fördern (z.B. App für Lehrstellen und

Berufsinformation im Kanton Appenzell Innerrhoden). 3. Die Vakanzdauer & Besetzungsprobleme offener Stellen verkürzen (z.B. «Back2Business» im Kanton Neuenburg).

4 Abfederung infrastruktureller Standortnachteile durch Projekte zur

Fachkräftegewinnung, Wohnraumplanung und sozialen Integration (z.B. «WIWA – Wirtschaftswachstum» im Kanton Wallis).

Querschnittsthemen Lokale Wirtschaft, Digitalisierung und nachhaltige Entwicklung: Im Vordergrund stehen die Konsolidierung und Weiterentwicklung der bisherigen Erfahrungen. Die 2024 eingeführten Konzepte und Überlegungen zur nachhaltigen Entwicklung in der NRP und zur lokalen Wirtschaft werden weitergeführt und vertieft.

Die Ergänzung der exportorientierten Wertschöpfung der NRP mit dem Ansatz der lokalen Wirtschaft ist ein erfolgversprechender Ausgangspunkt für regionalwirtschaftliche Entwicklung. Projekte der lokalen Wirtschaft mobilisieren insbesondere in weniger dicht besiedelten Regionen lokale Akteure und Netzwerke. Projekte der lokalen Wirtschaft erfüllen die Voraussetzungen und Kriterien der NRP, tragen besonders zum Abbau regionaler Disparitäten bei und erhöhen die Attraktivität einer Region als Arbeits-, Erholungs- und Lebensraum. Sie schaffen gezielt Voraussetzungen dafür, dass Einwohnerinnen und Einwohner sowie Tagesausflügler aus der Region ihr Geld vermehrt auch vor Ort ausgeben können.

Praxisbeispiel lokale Wirtschaft: «Il Larice», Leontica Das Projekt «Il Larice» in Leontica (Valle di Blenio) schafft durch die Neuausrichtung und Umnutzung einer alten «Osteria» einen neuen Treffpunkt für die Dorfbevölkerung und für Touristen, bindet lokale Produzentinnen und Produzenten mit ihren Produkten ein und sorgt für die Pflege regionaler Traditionen und Feste. Dadurch wird das Dorf als Lebens-, Arbeits- und Tourismusort gestärkt, und es entstehen Wertschöpfung sowie mehrere Teilzeitarbeitsplätze vor Ort. 48

Die Digitalisierung bleibt eine der Prioritäten der NRP in diesem zweiten Teil des MJP3 2024–2031. So unterstützt die NRP den digitalen Wandel in den Regionen, indem sie Projekte fördert, die digitale Tools nutzen und entsprechend in diesem Bereich zur Wettbewerbsfähigkeit der Akteure und Unternehmen beitragen. Sie kann auch Unterstützung leisten zugunsten von Aktivitäten, die direkt die Digitalisierung betreffen, wie etwa Vorprojekte, strategische Studien, Innovationsprojekte (neuartige Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder Kooperationen). Mit ihren Investitionen und

Weitere Informationen zu diesem Projekt: https://illarice.ch

Förderaktivitäten im Bereich der Digitalisierung trägt die NRP dazu bei, dass die entsprechenden Chancen genutzt werden.

Praxisbeispiel Digitalisierung: Neuchâtel Tourist Card (NTC) Im Rahmen des Projekts «Digitalisierung der Neuchâtel Tourist Card NTC» wurde eine digitale Version der Neuchâtel Tourist Card entwickelt. Jede Person, die im Kanton übernachtet und Kurtaxe bezahlt, erhält elektronisch die digitale NTC zugestellt, die während des gesamten Aufenthalts die kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs im ganzen Kanton, die Tagesmiete von Fahrrädern in Le Locle und Neuenburg oder auch freien Eintritt in einigen Museen erlaubt. Dank der Digitalisierung der NTC lassen sich die Nutzung der entsprechenden Dienstleistungen, insbesondere des öffentlichen Verkehrs, aber auch die Touristenflüsse innerhalb des Kantons sowie die Saisonalität der Angebotsnutzung digital analysieren. Zudem steht den Gästen die elektronische NTC so ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts zur Verfügung. Neuenburg Tourismus und die betroffenen Akteure können auf diese Weise ihre Kommunikation verbessern und neue, den Erwartungen der Gäste entsprechende Tourismusstrategien entwickeln. Die Unterstützung durch die NRP machte die Umsetzung dieses Projekts möglich.

Die NRP bleibt auch in der Förderperiode 2028–2031 ein wirtschaftspolitisches Förderinstrument, das im Sinne eines ganzheitlichen Verständnisses von nachhaltiger Entwicklung wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele miteinander verbindet. Die Umsetzung beruht auf einem mit den Kantonen erarbeiteten Konzept zur nachhaltigen Entwicklung in der NRP, das bereits in der vorherigen Umsetzungsperiode 2020–2023 eingeführt wurde und in der folgenden weitergeführt wird.

Interreg / Europäische territoriale Zusammenarbeit: Die Schweiz nimmt im Rahmen der NRP an den grenzübergreifenden Interreg-Programmen der Europäischen Union sowie an der Makroregionalen Strategie für den Alpenraum (EUSALP) teil. Diese Instrumente sind Teil der EU-Kohäsionspolitik. Evaluationen zur Schweizer Teilnahme an Interreg haben die Wichtigkeit dieser Teilnahme bestätigt. 2027 endet die Interreg- VI-Periode (2021–2027). Der Bund wird die Teilnahme an den Interreg-Programmen der Interreg-VII-Periode (2028–2034) weiterhin über die NRP unterstützen. Die Finanzierung kann allerdings aufgrund des Verzichts auf weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung im Rahmen des EP27 voraussichtlich nicht mehr wie bisher weitergeführt werden. Entsprechend werden für Interreg VII weniger Mittel zur Verfügung stehen als in den beiden letzten Programmperioden (Interreg V und VI, je gut 56 Millionen). Damit werden die Interreg-Programme mit Schweizer Beteiligung überwiegend aus kantonalen Mitteln und Mitteln Dritter finanziert werden. Die Kantone leisteten in den verschiedenen Programmen bisher jeweils mindestens äquivalente Beiträge zu den Beiträgen des Bundes. Die voraussichtliche Reduktion der Bundesmittel bei Interreg führt zu einer weiter steigenden Asymmetrie der Mittel, welche die EU respektive die Schweiz für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bereitstellen.

Praxisbeispiel Interreg: Alp Textyles Die Textilindustrie ist mit ihren langen Transportwegen eine der umweltschädlichsten Branchen. Immer mehr Menschen suchen deshalb nach nachhaltigen Alternativen. Aus diesem Grund will das transnationale Interreg B-Projekt AlpTextyles die alpine Textilproduktion wiederbeleben und die Schaffung einer regionalen Wertschöpfungskette unterstützen. Ziel des Projekts ist es, praktische Lösungen und Pilotprojekte zu finden, um eine funktionierende regionale Textilversorgungskette zu schaffen. Am Projekt sind insgesamt sechs Alpenländer beteiligt, mit der Schweiz als Leadpartner. 49

Flankierende Massnahmen Kohärente Raumentwicklung: Die Vielfalt der Regionen, Sprachen und Kulturen sowie die Komplementarität von Städten, ländlichen Regionen und Berggebieten sind eine Stärke der Schweiz, der Sorge zu tragen ist. Eine kohärente räumliche Entwicklung ist unerlässlich, um dieser Vielfalt Rechnung zu tragen und die unterschiedlichen Herausforderungen in den verschiedenen Raumtypen zu berücksichtigen. Angesichts immer komplexer werdender Herausforderungen sind zielgerichtete und koordinierte Massnahmen dafür unverzichtbar: Politiken und Instrumente von Bund, Kantonen und Gemeinden müssen sich abstimmen, Synergien suchen und sowohl horizontal als auch vertikal zusammenarbeiten.

Die NRP ist eine raumwirksame Sektoralpolitik, die – ebenso wie andere Sektoralpolitiken – zur Umsetzung der Ziele und Leitideen der Agglomerationspolitik (AggloPol), der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete (P-LRB) und damit einer kohärenten Raumentwicklung (KoRE) der Schweiz beiträgt. Sie berücksichtigt regionale Besonderheiten und fördert eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Die Koordination und proaktive Zusammenarbeit mit anderen raumrelevanten Sektoralpolitiken zielt auf konkrete Verbesserungen vor Ort und trägt dazu bei, wirtschaftliche und andere Herausforderungen in den verschiedenen Raumtypen wirksam anzugehen. In der Umsetzungsperiode 2028–2031 werden deshalb weiterhin gezielt Mittel aus dem Fonds für Regionalentwicklung zur Mitfinanzierung ausgewählter Massnahmen eingesetzt. Grundlage dafür ist der Bericht des Bundesrates zur kohärenten Raumentwicklung vom Juni 2024 sowie der darin enthaltene Aktionsplan 2024+ 50.

Weitere Informationen zu diesem Projekt: https://www.alpine-space.eu/project/alptextyles/ Grundlage dafür ist der Bericht des Bundesrates vom Juni 2024: Bundesrat (2024), Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete: Beitrag des Bundes für eine kohärente Raumentwicklung 2024–2031, verfügbar unter www.regiosuisse.ch > Programme > Kohärente Raumentwicklung

Praxisbeispiel: Modellvorhaben nachhaltige Raumentwicklung (MoVo) Die Modellvorhaben sind eine Massnahme des Aktionsplans 2024+ der kohärenten Raumentwicklung und werden gemeinsam von neun Bundesämtern getragen und umgesetzt. Sie erlauben es lokalen, regionalen und kantonalen Akteuren, sektorübergreifende innovative Lösungsideen zu entwickeln und vor Ort zu erproben. Die Ergebnisse und Erkenntnisse sollen dauerhaft verankert und anderen Regionen mit ähnlichen Herausforderungen als Vorbild und Inspiration dienen. Das Projekt «Das Zürcher Weinland: eine integrierte Regionalentwicklung auf Basis von Netzwerken» 51 veranschaulicht beispielhaft, wie die NRP in diesem Rahmen zusammen mit anderen Bundesämtern innovative, auf lokale Gegebenheiten abgestimmte Entwicklungsdynamiken unterstützt. Durch die Vernetzung regionaler Akteure in Bereichen wie Tourismus, Landwirtschaft oder Mobilität stärkt das Projekt die Fähigkeit der Region, integrierte und nachhaltige Strategien zu entwickeln. Mit Unterstützung der Modellvorhaben testen Regionen neue Ansätze, bündeln Erkenntnisse und transferieren Erfahrungen in andere Regionen. Solche Initiativen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer kohärenten, ausgewogenen, bedarfsgerechten und damit nachhaltigen räumlichen Entwicklung.

Regiosuisse: regiosuisse 52 stellt als Wissens- und Netzwerkplattform die Qualifizierung der kantonalen und regionalen Akteurinnen und Akteure sicher. Als Plattform bereitet regiosuisse Wissen zur Regionalentwicklung auf, macht es der Allgemeinheit zugänglich, vernetzt Akteurinnen und Akteure und bietet Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen an. In den Jahren hat sich regiosuisse als wichtiger Katalysator für eine effektive Umsetzung der NRP etabliert und weiterentwickelt. Entsprechend behält die Netzwerkstelle auch 2028–2031 ihre Wichtigkeit als breite Wissensplattform zur Regionalentwicklung. Neben der Aufarbeitung von Themen der regionalwirtschaftlichen Entwicklung trägt regiosuisse auch wesentlich zur Einbettung der NRP in die kohärente Raumentwicklung bei. Nach einer entsprechenden Ausschreibung ist regiosuisse mit neuen Verantwortlichen und einer neuen Organisation in die Periode 2024–2027 gestartet. Eine Zwischenevaluation, die 2026 vorliegen wird, widmet sich dem Leistungsausweis von regiosuisse und beleuchtet die Neuorganisation. Sie dient als Basis für den Entscheid, ob regiosuisse in der Periode 2028–2031 mit derselben Struktur weitergeführt wird resp. ob Anpassungen vorgenommen werden.

4.2.2 Finanzierung in den Jahren 2028–2031

Für die Neue Regionalpolitik unterbreitet der Bundesrat dem Parlament alle acht Jahre einen Bundesbeschluss über die Festlegung des Mehrjahresprogramms zur Umsetzung der NRP sowie einen Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. Dies hat er zuletzt mit der Botschaft Standortförderung 2024–2027 für das dritte achtjährige Mehrjahresprogramm (MJP3 2024–2031) getan.

Projekt durchgeführt im Rahmen der 4. Generation der Modellvorhaben (2020–2024), im Rahmen des Themenschwerpunkts Integrale Entwicklungsstrategien fördern. Mehr Infos: www.are.admin.ch > Siedlung und Landschaft > Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung > Modellvorhaben 2020–2024 > Integrale Entwicklungsstrategien fördern > Zürcher Weinland (ZH): Regionalentwicklung mit der breiten Bevölkerung https://www.regiosuisse.ch

Somit legt der Bundesrat mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 für die NRP keinen Bundesbeschluss zur Finanzierung vor.

4.3 Instrument ohne Finanzierungsbeschluss

Steuererleichterungen in der Regionalpolitik Augrund der geringen Fallzahlen beantragt der Bundesrat mit dem EP 27, auf die bisher nach Artikel 12 BRP gewährten Steuererleichterungen zu verzichten. Die vom WBF bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung verfügten Steuererleichterungen (inkl. Bedingungen und Auflagen) bleiben für die verfügte Dauer (maximal 10 Jahre) bestehen. Die Kontrolltätigkeiten erstrecken sich über die 1,5-fache Dauer der gewährten Steuererleichterung und werden daher bis ca. 2041 anfallen.

5 Exportförderung und Standortpromotion

5.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte 2028–2031

Strategische Grundlagen Die Instrumente und Massnahmen der Aussenwirtschaftsförderung haben zwei Hauptziele: Zum einen sollen sie Schweizer KMU dabei unterstützen, ihre Exportaktivitäten im Ausland zu erleichtern und Risiken zu verringern (Exportförderung und Exportrisikoversicherung). Zum anderen wird die Ansiedlung ausgewählter ausländischer Unternehmen in der Schweiz gefördert, um den Unternehmens- und Innovationsstandort Schweiz zu stärken (Standortpromotion).

Die Exportförderung hilft exportorientierten Schweizer KMU dabei, unternehmerisches Potenzial im Ausland zu entfalten, das ohne spezifisches Fachwissen über internationale Geschäftsmöglichkeiten ungenutzt bleibt. Durch die Erschliessung neuer Absatzmärkte können Exporteure ihre Leistungsfähigkeit steigern und somit zusätzliche Wertschöpfung in der Schweiz generieren. Letztere wird auch durch die Ansiedlung innovativer ausländischer Firmen gestärkt. Neben direkten Investitionen und Steuereinnahmen bringen Zuzüger neue Technologien mit, fördern den Wissenstransfer und schaffen zusätzliche Zuliefermöglichkeiten für bereits ansässige Unternehmen.

Nebst den Prioritäten der Standortförderung orientieren sich Strategie, Schwerpunkte und Massnahmen der Exportförderung insbesondere an der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundes. Diese zielt auf einen rechtlich abgesicherten und möglichst weitreichenden Zugang zu den internationalen Märkten und setzt die geographischen Prioritäten. Die Standortpromotion ist als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen aufgestellt, entsprechend wird auch den kantonalen Prioritäten Rechnung getragen. Die Instrumente berücksichtigen zudem zentrale Grundsätze der Innovations- und Aussenpolitik sowie der SNE 2030 53. So haben die Instrumente in ihren Nachhaltigkeitskonzepten die zentralen Handlungsfelder und die wichtigsten Hebel und Massnahmen identifiziert sowie messbare Ziele gesetzt, um zur Erreichung der SNE 2030 respektive den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable

Schweizerischer Bundesrat (2021): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, abrufbar unter www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung

Development Goals, SDG) beizutragen. Die Konzepte werden regelmässig überprüft und weiterentwickelt. Eine Information über die Massnahmen im Bereich Nachhaltigkeit 54 erfolgt regelmässig.

Schwerpunkte 2028–2031 Angesichts des unsicheren nationalen und internationalen Umfelds gewinnen die Exportförderung und die Standortpromotion und deren stabilisierende und positive Wirkung auf die Schweizer Volkswirtschaft weiter an Bedeutung.

Schweizer Exporteure sind mit einschneidenden internationalen Entwicklungen konfrontiert. Dazu gehören unter anderem sich verändernde wirtschaftliche Verflechtungen, handelsbeschränkende Massnahmen ausländischer Regierungen oder schnell wechselnde Regulierungen (vgl. auch Kap. 1.1). Diese Faktoren machen die Realisierung von Geschäften im Ausland zunehmend komplexer, aufwändiger und risikoreicher. Strategien und entsprechende Unterstützung zur Diversifikation von Marktrisiken werden vermehrt erforderlich. Daher legt die Exportförderung – im Einklang mit der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundes – den Fokus insbesondere auf ausgewählte Märkte, wo die Schweiz den Marktzugang mit Handelsabkommen absichert oder am Absichern ist, auf die USA sowie weitere Länder mit wesentlicher Nachfrage nach Unterstützungsleistungen bzw. massgeblichem Potenzial für die Exportwirtschaft. Zudem gilt es, zusätzliche Verpflichtungen bei Handelsabkommen, beispielsweise in Bezug auf Investitionen im Partnerland, zu berücksichtigen und soweit möglich zur erfolgreichen Implementierung dieser Handeslabkommen beizutragen. Entsprechend sind neue Wege und spezialisierte Angebote gefragt. Die Exportförderung des Bundes soll daher mit geeigneten Partnern passende, noch zu definierende Massnahmen ausarbeiten und umsetzen.

Ein flexibles und branchenübergreifendes Angebot ist zentral: Wie sich beispielsweise bei Störungen in globalen Lieferketten oder mit der Implementierung von hohen Zöllen durch die US-Administration 2025 gezeigt hat, ist ein gezieltes und im Bedarfsfall rasch auf neue und zusätzliche Bedürfnisse anpassungsfähiges Informations- und Unterstützungsangebot für Exporteure weiterhin besonders wichtig. Es trägt so zur Diversifikation und zur Reduktion von Risiken bei.

Weiterentwicklung der Exportförderung zur Stärkung exportierender KMU

Damit exportierende Schweizer KMU auch künftig in diesem herausfordernden Umfeld erfolgreich navigieren können, richtet die Exportförderung, ausgeführt durch S-GE, das Informationsangebot und die Beratungsleistungen in diesen ausgewählten Märkten auf die erhöhte und geänderte Kundennachfrage aus: So wird das internationale Experten- und Partnernetzwerk ausgebaut. Damit kann zusätzliches, marktspezifisches Fachwissen erschlossen werden. Zudem erhalten Schweizer Exporteure durch die Erweiterung und Vertiefung von Kooperationen mit Industrie- und Branchenverbänden Zugang zu zusätzlichen sektorspezifischen Informationen und Netzwerken. Dazu soll unter anderem das digitale Angebot von S-GE hin zu einer umfassenden Serviceplattform für Unternehmen und weitere Akteure der

Berichterstattung zur Nachhaltigkeit bei S-GE, abrufbar unter: www.s-ge.com > über uns > Nachhaltigkeit bei S-GE. Informationen zur Nachhaltigkeit bei der SERV sind unter www.serv-ch.com > Nachhaltigkeit abrufbar.

schweizerischen Exportförderung weiterentwickelt werden. So können Markt- und Brancheninformationen besser geteilt und den Exporteuren rasch und niederschwellig zugänglich gemacht werden. Auch die Angebote der Messe- und Projektkommission (MPK) werden weiterentwickelt. Damit erschliessen sich der Schweizer Exportwirtschaft zusätzliche Chancen. In Ländern ohne Abdeckung durch S-GE offerieren die Schweizer Botschaften Schweizer KMU einen Grundservice.

Innovative Unternehmen gezielt für den Wirtschaftsstandort Schweiz gewinnen

Obwohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz in vielen Bereichen nach wie vor gut sind, gerät die Standortattraktivität der Schweiz durch Unsicherheiten, beispielsweise bezüglich Besteuerung aber auch durch die zunehmende Regulierungsdichte, unter Druck. Und da Standortvorteile immer relativ sind, können sich diese im internationalen Vergleich rasch ändern. Dies wird akzentuiert durch internationale industriepolitische Tendenzen, mit welchen ein zunehmender Förderwettbewerb einhergeht. Damit wird die Positionierung der Schweiz als attraktiver Standort für ausländische Firmen anspruchsvoller und aufwändiger. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wird die Visibilität der Schweiz bei innovativen ausländischen Firmen erhöht. Dies erfolgt insbesondere durch einen einheitlichen Auftritt der Schweiz und die gezielte Ansprache von Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Schweizer Innovationskraft stärkt und sich optimal in die Schweizer Wirtschaftsstruktur einfügt. Die nationale Standortpromotion versorgt diese Unternehmen mit Informationen zu Rahmenbedingungen und Potenzialen der Schweiz. Sie stellt wichtige Kontakte her, beispielsweise zu Behörden, Wirtschaftsvertretern und Forschungsinstitutionen, um eine Niederlassung zu begünstigen. Um ausgewählte Ansiedlungen zu fördern, sollen Investoren individuell und umfassend betreut werden. Zudem werden nationale und internationale Partnernetzwerke stärker genutzt und digitale Angebote gezielt eingesetzt, zum Beispiel um Geschäfts- und Marktinformationen zu gewinnen.

5.2 Exportförderung

5.2.1 Ziele und Aufgaben

Bei der Erschliessung von Absatzmöglichkeiten im Ausland werden Schweizer Exporteure durch die Angebote der Exportförderung unterstützt. Basis bildet das Exportförderungsgesetz vom 6. Oktober 2000 55. Konkret umfasst die Exportförderung das Leistungsangebot von S-GE sowie die Angebote der MPK.

Die zentralen Leistungen von S-GE beinhalten Informations- und Beratungsleistungen zu Bedingungen, Potenzial und Geschäftsmöglichkeiten in ausgewählten Exportmärkten. Der Bund gilt weiterhin ausschliesslich gemeinwirtschaftliche Leistungen ab. Einzelbetriebliche Informations- und Beratungsangebote sind kostenpflichtig und werden durch das beziehende Unternehmen bezahlt. Als Informationsmassnahmen gelten beispielsweise Webinare oder Kurzberichte zu Entwicklungen in internationalen Märkten. Sie umfassen auch die Anlaufstelle ExportHelp für Fragen zu Exportpapieren, Zollabwicklung, Warenursprung oder technischen Handelshemmnissen. Diese beantwortet die zunehmend komplexen Anfragen oder vermittelt sie für vertiefte Abklärungen an spezialisierte Partner. Der Informationsbedarf steigt und ändert sich

55 SR 946.14

gleichzeitig. So ist vermehrt Wissen gefragt zu regulatorischen Rahmenbedingungen, etwa zu internationalen Nachhaltigkeitsbestimmungen oder Entwicklungen bezüglich Künstlicher Intelligenz. Zu diesen und weiteren länder- und branchenspezifischen Themen stellt S-GE Marktberichte, Faktenblätter oder Toolboxen mit Links zu spezialisierten Anbietern z.B. bezüglich ESG Reporting, nachhaltigen Lieferketten oder Compliance zur Verfügung.

Damit können exportierende Schweizer KMU zeit- und ortsunabhängig und niederschwellig auf aktuelle Informationen und spezialisiertes Wissen zugreifen. Des Weiteren erhalten die Unternehmen über digitale Self-Service Tools Zugang zu Hilfsmitteln wie individualisierte Anleitungen und Checklisten für Exportgeschäfte oder zu internationalen Geschäftsmöglichkeiten. Aufbauend auf diesen Leistungen setzt S- GE die Schwerpunkte 2028–2031 wie in Kap. 5.1 beschrieben.

Internationaler Zollstreit 2025 – S-GE schafft Orientierung und Stabilität Die Zollentscheidungen der US-Regierung sorgen bei Schweizer KMU für Unsicherheiten und Herausforderungen. S-GE bietet seit Ende 2024 zusammen mit Branchenpartnern und Schweizer sowie ausländischen Experten massgeschneiderte Veranstaltungen mit fachlichen Impulsen und Best-Practice- Beispielen an. Von hoher Bedeutung ist zudem die Anlaufstelle ExportHelp: S- GE unterstützt zusammen mit den schweizerischen Auslandsvertretungen und weiteren Partnern die betroffenen Firmen mit aktuellen Informationen und hilft im Umgang mit der Situation, so zum Beispiel bezüglich Lieferungen.

Die MPK unterstützt Schweizer Anbieter wie Handelskammern, Verbände oder Branchenorganisationen bei internationalen Messevorhaben. Gemeinschaftsstände dienen als Schaufenster für Produkte und Dienstleistungen und als Ort für direkte Kontakte zwischen Produzenten und Abnehmern. Die MPK fördert nur jene Schweizer Auftritte an Leitmessen, von denen eine ganze Branche oder die schweizerische Wirtschaft im Allgemeinen profitieren. Zudem werden seit einigen Jahren auch neue Ideen und innovative Initiativen zur Absatzförderung getestet. Dies kurbelt den Ideenwettbewerb an und fördert die Zusammenarbeit in der Exportförder-Landschaft.

Infrastrukturgrossprojekte: Erfolgreicher Team Switzerland-Ansatz

In enger Zusammenarbeit mit Verbänden, diversen Bundesstellen sowie S-GE und der SERV wird seit 2021 Schweizer Exportunternehmen der Zugang zu ausländischen Infrastrukturgrossprojekten erleichtert. Mit dem Mandat des Bundesrats wurde ein Vorhaben lanciert, welches in diverser Hinsicht Neuland betrat. Koordiniert durch ein beim SECO eingerichtetes Liaison Office und unterstützt durch auf ausgewählten schweizerischen Auslandvertretungen vom EDA angestellten Infrastrukturspezialisten wird das Wissen über Infrastrukturgrossprojekte, die Rahmenbedingungen vor Ort und über Finanzierungslösungen aufbereitet und die Schweizer Expertise gezielt mit der ausländischen Nachfrage zusammengebracht. Nach einer ersten Phase wurde das Projekt 2024 planmässig einer Evaluation unterzogen. Die Überprüfung zeigte, dass der Ansatz erfolgreich und wirkungsvoll ist. Die gebündelten Leistungen der involvierten Partnerorganisationen (SERV, S-GE, Verbände) sowie die Aufbau- und Koordinationsarbeit des Liaison Office wurden positiv gewürdigt. Gemäss dieser Evaluation tragen die Massnahmen insgesamt zu einem verbesserten Zugang zu ausländischen Grossprojekten und so zu einem spürbaren Mehrwert für Schweizer Exporteure bei. Die verstärkte Zusammenarbeit mit ausländischen Generalunternehmen, welche vermehrt Produkte und Dienstleistungen in der Schweiz

beziehen, leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Diesbezüglich spielen die Angebote der SERV eine wesentliche Rolle. Sie übernahm deshalb ab dem 1. Januar 2026 vom SECO die Gesamtkoordination. Ab 2028 wird dieser erfolgreiche «Team Switzerland»- Ansatz vollständig ohne Finanzierung des Bundes weitergeführt. Die dadurch freiwerdenden Budgetmittel werden teilweise für andere notwendige Weiterentwicklungen der Exportförderung eingesetzt, insbesondere zur Stärkung der Nutzung bzw. Umsetzung von Handelsabkommen, der Zusammenarbeit mit internationalen Finanzierungsinstitutionen sowie eines modernen «service public» in der Exportförderung.

Marktpräsenz und lokales Know-How als Erfolgsfaktoren

Die Präsenz in den Märkten und das lokale Know-How sind zentrale Erfolgsfaktoren der Exportförderung und der Standortpromotion. Zur Erfüllung der Mandate von S-GE steht ein Netz von 22 teils regionalen Swiss Business Hubs (SBH) mit rund 85 Vollzeitstellen zur Verfügung (Stand April 2025). Die Personal- und Infrastrukturkosten der SBH werden durch das EDA getragen. Sie ermöglichen den Einsatz von Hubleitenden und lokalen Spezialisten, die durch das EDA angestellt werden. Diese Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 9,4 Millionen Franken pro Jahr und sind nicht Gegenstand der beantragten Finanzierung.

Wirkung Gerade KMU können konkreten Nutzen aus aktuellen und relevanten Informationen über ausländische Marktgegebenheiten und -entwicklungen ziehen, welche S-GE meist in einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung stellt. Die kostenpflichtigen Beratungsangebote werden auf die besonderen Anliegen einzelner Firmen zugeschnitten und bieten beispielsweise mittels vertieften Marktabklärungen oder individueller Unterstützung im Zielmarkt zusätzlichen Mehrwert. Pro Jahr nehmen rund 6’500 Schweizer Firmen über 25’000 Informations-, Beratungs- und Messedienstleistungen von S-GE in Anspruch, d.h. durchschnittlich vier Leistungen pro Firma. Davon werden rund 1'500 Exportunternehmen auch zu Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit unterstützt. Die Wirksamkeit der Massnahmen wird regelmässig durch unabhängige Erhebungen überprüft. So geben rund 90 Prozent der unterstützten Exporteure an, dass dadurch konkrete Resultate wie zum Beispiel die Vermittlung von neuen Geschäftspartnern oder die Überwindung von Geschäftsbarrieren erzielt werden. Generell heben die befragten Exporteure hervor, dass sie dank S-GE die eigene Exportkompetenz steigern können. 56 Im internationalen Vergleich zählt S-GE gemäss einem Benchmarking des International Trade Center zu den wirksamsten der weltweit 100 untersuchten Förderorganisationen. Als führend gilt S-GE im Bereich «digitale Reife», weiter sticht die konsequente Kundenausrichtung hervor. Nebst der positiven Wirkung für Exporteure zeigt eine von S-GE in Auftrag gegebene Untersuchung von Swiss Economics, dass jeder durch S-GE investierte Franken im Durchschnitt 34 Franken an zusätzlichem Exportumsatz generiert. Die MPK fördert jährlich ungefähr 90 Projekte, die von Verbänden, Handelskammern und weiteren Organisatoren in wichtigen Absatzmärkten durchgeführt werden. Damit werden

gfs.bern (2023): 2. Studie zur unabhängigen Zufriedenheitsbefragung der Kunden von Switzerland Global Enterprise, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Standortförderung > Exportförderung / Standortpromotion > Exportförderung > Publikationen > 2. Studie zur unabhängigen Zufriedenheitsbefragung der Kunden von Switzerland Global Enterprise

kollektiv Exportanstrengungen von über 1000 Firmen unterstützt, welche ansonsten nicht oder nur in begrenztem Mass gemacht werden könnten. Durch die erhöhte Sichtbarkeit eines gemeinsamen Standes unter der Marke «Schweiz» wird Zusatznutzen geschaffen, welcher einer Branche und letztlich der Schweizer Volkswirtschaft zugutekommt.

5.2.2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die

Jahre 2028–2031 Antrag des Bundesrates Der Bundesrat beantragt einen Zahlungsrahmen von 98,9 Millionen Franken (vgl. Tabelle 11). Davon sollen 84 Millionen Franken für die Exportförderung von S-GE, 4,9 Millionen Franken für Weiterentwicklungen der Exportförderung im Kontext insbesondere von Handelsabkommen und 10 Millionen Franken für die MPK bereitgestellt werden. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Exportförderung werden zudem finanziert aus dem Globalbudget des SECO rund 1.5 FTE eingesetzt.

Tabelle 11

in Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Bundesbeschluss Eff./geplante Antrag/Eff. Ausgaben Exportförderung 98,9 99,10 96,38 2,52

Tabelle 12

Ausgaben Exportförderung in 2028 2029 2030 2031 Mio. CHF Aktuelle Finanzplanung 24,36 24,60 24,84 25,09 Geplante Ausgaben gemäss 24,36 24,60 24,84 25,09 Antrag Differenz zur Finanzplanung 0,00 0,00 0,00 0,00

Begründung des Bundesrates Angesichts des volatilen und unsicheren internationalen Handelsumfeldes braucht die Schweizer Exportwirtschaft weiterhin eine adäquate und gezielte Unterstützung bei der Erschliessung von neuen Märkten und der Diversifizierung von Geschäftstätigkeiten. Exportierende Schweizer KMU sollen durch die verstärkte Fokussierung auf die Nutzung und Umsetzung von Handelsabkommen von günstigen Rahmenbedingungen sowie einem geregelten und damit stabilen Marktzugang profitieren können. Die Konzentration auf diese Märkte und solche mit hohem wirtschaftlichem Potenzial für die Exporteure steht im Einklang mit den aussenwirtschaftlichen Prioritäten der Schweiz. Nebst der geographischen Konzentration bleibt ein bedarfsgerechtes und kundenfreundliches Angebot von S-GE und der MPK zentral, was sich in den Schwerpunkten wie in Kap. 5.1 widerspiegelt. Dazu sollen Mittel im gleichen Umfang wie in der Periode 2024–2027 bereitgestellt werden, so dass die Leistungen weitergeführt und wo nötig durch gezielte Priorisierungen weiterentwickelt werden können.

Rechtliche Aspekte Der Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung des Exports für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das Exportförderungsgesetz. Artikel 7 des Gesetzes hält fest, dass die Bundesversammlung jeweils für vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Höchstbetrag für die Exportförderung nach diesem Gesetz bewilligt. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Exportförderungsgesetzes schliesst das WBF/SECO jeweils einen Leistungsauftrag ab, in dem die Dienstleistungen im Bereich der Exportförderung und weitere sachliche Verpflichtungen sowie die Subvention der Beauftragten festgelegt werden.

5.3 Standortpromotion

5.3.1 Ziele und Aufgaben

Auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 2007 57 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz unterstützt der Bund die nachhaltige Ansiedlung ausländischer Firmen in der Schweiz. So übernimmt die Standortpromotion auf nationaler Ebene zentrale Vermarktungs-, Beratungs- und Koordinationsaufgaben. Sie identifiziert innovative ausländische Firmen für die Kantone und richtet Informations- und Promotionsmassnahmen wie auch die Beratung zu wichtigen Standortvorteilen der Schweiz gezielt auf diese aus. Sie fördert zudem einen einheitlichen Auftritt im Ausland. Die nationale Standortpromotion ist entsprechend als Verbundaufgabe angelegt, welche S-GE im Auftrag des Bundes sowie aller Kantone ausführt. Damit leisten neben dem Bund auch die Kantone einen finanziellen Beitrag in der Höhe von insgesamt 5,2 Millionen Franken (2024–2027). Für die kommende Periode wird aktuell von gleichbleibenden Beiträgen der Kantone ausgegangen.

Fokus auf ausgewählte Unternehmen aus innovativen Ökosystemen

Die mit allen Kantonen festgelegte Strategie sieht vor, die Kräfte zu bündeln und besonders innovative ausländische Unternehmen über die Vorteile und Rahmenbedingungen der Schweiz als weltweit führenden Innovations-, Technologie- und Wirtschaftsstandort zu informieren. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf Technologie- und Industrieökosysteme in den Bereichen Health, Digital Worlds, Automation, Food und Finance. Dort werden gezielt ausländische Firmen angesprochen, deren innovative Produkte und Dienstleistungen die bestehenden Schweizer Ökosysteme ideal ergänzen und erweitern. Es sollen aber nicht möglichst viele, sondern nur handverlesene, innovative Firmen den Weg in die Schweiz finden. Zur Weiterentwicklung dieses Ansatzes wird unter anderem das Partnernetzwerk ausgebaut, um zusätzliche Wirtschafts- und Wissenschafts-Netzwerke zu erschliessen. Dies unterstützt den Zugang zu Schlüsselpersonen in Zielfirmen. Gleichzeitig wird dadurch zusätzliches Know-How für die Beratung und Betreuung dieser Firmen nutzbar gemacht. Zudem wird die Kooperation mit zentralen Akteuren in der Schweiz («Team Switzerland») weiter vertieft, zum Beispiel über einen möglichst gut abgestimmten digitalen Auftritt. Um im internationalen Konkurrenzkampf bestehen zu können, müssen wichtigen Investoren während ihren Abklärungen vor Ort

57 SR 194.2

in der Schweiz zunehmend hochstehende, individuell angepasste Betreuungen angeboten werden.

Des Weiteren arbeitet S-GE eng mit Akteuren im Innovationsbereich zusammen, so auch mit dem Schweizerischen Innovationspark. Mit der Weiterführung und Vertiefung der Kooperation von S-GE mit der Stiftung Switzerland Innovation, der Trägerschaft des Schweizerischen Innovationsparks, wird zusätzliches Ansiedlungspotenzial von Forschungsabteilungen ausländischer Firmen erschlossen und die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft zusätzlich gestärkt.

Erfolgreiche Ansiedlung eines Weltkonzerns Im April 2025 hat die japanische NEC Corporation angekündigt, den globalen Hauptsitz für ihren Wachstumsschwerpunkt Digital Government und Digital Finance in die Schweiz zu verlegen. Dem Entscheid der NEC Corporation sind jahrelange Gespräche und mehrere Treffen in Japan und der Schweiz vorausgegangen. Zum Beispiel hat der Swiss Business Hub Japan zusammen mit der Schweizer Botschaft und Swissnex der Firma NEC in einem One-Team-Ansatz Schweizer Deeptech Startups vorgestellt. Zudem hat die Botschaft NEC an Netzwerk-Anlässe eingeladen. Basierend auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis und den starken Standortvorteilen hat sich die Schweiz gegen andere europäische Länder erfolgreich durchsetzen können. Die Ansiedlung ist ganz im Sinne der Qualitätsstrategie, da diese Kooperationen mit Schweizer Unternehmen sowie Forschungsinstitutionen ermöglicht und damit die Innovationsfähigkeit der Schweiz nachhaltig stärkt.

Angesichts der in Kap. 1.1 erwähnten Entwicklungen zu zentralen Standortfaktoren der Schweiz gewinnt die Pflege der bereits in der Schweiz ansässigen internationalen Unternehmen an Bedeutung. Durch den Zugang zu den Hauptsitzen über das Schweizer Aussennetz bietet die nationale Standortpromotion zusätzlichen Mehrwert. Daher soll dieses Netzwerk auch weiterhin – in Ergänzung zu und in Abstimmung mit den Kantonen – gezielte Massnahmen ermöglichen, die dem Erhalt und Ausbau der hiesigen Standorte dieser Unternehmen dienen.

Wirkung Die Standortpromotion beeinflusst Ansiedlungsentscheide auf verschiedenen Kanälen: Im digitalen Marketing mittels ausgewählter PR, Kampagnen und Social-Media- Aktivität und im direkten Kontakt mittels Beratung und Begleitung. Die Effektivität der Massnahmen bleibt hoch: Ähnlich wie in den beiden vorherigen Legislaturperioden lässt sich jede siebte Ansiedlung auf ein Projekt zurückführen, das durch die nationale Standortpromotion unterstützt wurde. Nebst den direkten und indirekten Effekten, z.B. zusätzliche Investitionen oder Wissenstransfer, senden erfolgreiche Ansiedlungen auch positive Signale bezüglich der Standortperspektiven von bereits ansässigen internationalen und Schweizer Firmen. Die beiden Zielgruppen der nationalen Standortpromotion – die ausländischen Investoren und die Kantone als Standorte für Unternehmen – werden regelmässig nach ihrer Zufriedenheit und ihrer Einschätzung der Wirksamkeit der Massnahmen befragt. Die Ergebnisse zeichnen ein positives Bild und liefern zudem wertvolle Hinweise für mögliche Optimierungsschritte.

5.3.2 Bundesbeschluss über die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) für die Jahre 2028–2031 Antrag des Bundesrates Der Bundesrat beantragt einen Zahlungsrahmen von 18,35 Millionen Franken (Standortpromotion, vgl. Tabelle 13). Davon sind 1,2 Millionen Franken für die Vermarktungsleistungen für Switzerland Innovation zwecks Förderung von Ansiedlungen ausländischer Forschungsfirmen und -abteilungen beim schweizerischen Innovationspark vorgesehen. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Standortpromotion werden zudem finanziert aus dem Globalbudget des SECO rund 1.5 FTE eingesetzt.

Tabelle 13

in Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Bundesbeschluss Eff./geplante Antrag/Eff Ausgaben Standortpromotion 18,35 18,50 17,93 0,42

Tabelle 14

Ausgaben Standortpromotion 2028 2029 2030 2031 in Mio. CHF Aktuelle Finanzplanung 4,52 4,56 4,61 4,66 Geplante Ausgaben gemäss 4,52 4,56 4,61 4,66 Antrag Differenz zur Finanzplanung 0,00 0.00 0.00 0,00

Begründung des Bundesrates Damit die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb ausgewählte Firmen für die Schweiz gewinnen kann, sind weiterhin gezielte und mit den Kantonen abgestimmte Massnahmen notwendig. Denn Ansiedlungen schaffen Mehrwert, so zum Beispiel durch zusätzliche Arbeitsplätze, durch Steuersubstrat oder durch Kooperationen mit lokalen Forschungsinstitutionen und Firmen. Sie verstärken damit die volkswirtschaftliche Wertschöpfung und den Innovationsstandort Schweiz. Zudem senden erfolgreiche Ansiedlungen auch ein positives Signal für die Zukunftsaussichten bereits ansässiger internationaler und Schweizer Unternehmen. Mit Mitteln im gleichen Umfang wie in der Periode 2024–2027 kann das aktuelle, mit allen Kantonen abgestimmte, Leistungsangebot weitergeführt werden. Notwendige Weiterentwicklungen, welche sich durch Veränderungen im Umfeld ergeben, können durch gezielte Re-Priorisierungen ermöglicht werden.

Rechtliche Aspekte Der Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz. Artikel 7 des Gesetzes hält fest, dass die Bundesversammlung jeweils für vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Höchstbetrag für die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz nach diesem Gesetz bewilligt. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 dieses Gesetzes

schliesst das WBF/SECO einen Leistungsauftrag ab, in welchem die Dienstleistungen im Bereich der Standortpromotion und weitere sachliche Verpflichtungen sowie die Subvention festgelegt werden. Dieser Leistungsauftrag wird vom SECO mit den Kantonen abgestimmt, die ihrerseits eine jeweils identische Vereinbarung mit S-GE unterzeichnen.

5.4 Instrument ohne Finanzierungsbeschluss

SERV Der gesetzliche Grundauftrag der SERV ist die Versicherung von Exportrisiken mit dem Ziel, Arbeitsplätze in der Schweiz zu schaffen und zu erhalten sowie den Wirtschaftsstandort Schweiz durch die Erleichterung der Teilnahme der Exportwirtschaft am internationalen Wettbewerb zu fördern. Sie bietet Versicherungslösungen für Exporteure und Finanzierungsinstitute an und erleichtert damit den Exporteuren die Übernahme von Auslandaufträgen, bei denen der Zahlungseingang aufgrund politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten gefährdet ist. Die SERV erleichtert mit ihren Produkten zudem die Exportfinanzierung und ermöglicht es Exporteuren, ihren ausländischen Kunden attraktive Zahlungsbedingungen offerieren zu können. Die SERV ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes und in Ergänzung zum Markt aktiv (Subsidiaritätsprinzip). Sie erhebt für ihre Leistungen angemessene Prämien und arbeitet eigenwirtschaftlich, weshalb mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 keine Finanzierung beantragt wird.

Der Zugang zu den Förderleistungen der SERV wird weiter verbessert, so zum Beispiel durch eine vereinfachte Antragsstellung. Zudem sollen über eine geplante Gesetzesrevision, welche eine Flexibilisierung ihres Produkteangebotes vorsieht, zusätzliche Versicherungsgeschäfte ermöglicht werden.

Wirkung Die SERV zeichnet sich als effizientes Exportförderinstrument aus. Dies gerade für KMU, die über 80 Prozent der SERV-Kunden ausmachen. 2024 genehmigte die SERV knapp 580 Versicherungsanträge. Die Summe der 2024 neuausgestellten Versicherungspolicen und Grundsätzlichen Versicherungszusagen (Neuexposure) lag 2024 bei 2,73 Milliarden Franken, 2023 sogar bei 4,43 Milliarden Franken. Insgesamt beliefen sich die Versicherungsverpflichtungen der SERV per Ende 2024 auf 9,9 Milliarden Franken.

Gemäss einer 2022 durchgeführten Studie werden mit jedem Franken an SERV- Versicherungen und -garantien neue Schweizer Exporte im Umfang von 0.53 Franken generiert, die ohne eine solche SERV-Lösung nicht erfolgen würden. Die Studie zeigt ferner, dass SERV-Versicherungen zwischen 2017 und 2020 den Erhalt und die Schaffung von bis zu 21’000 Arbeitsplätze in der Schweiz ermöglicht haben.

6 Auswirkungen der beantragten Bundesbeschlüsse

6.1 Auswirkungen auf den Bund

6.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 beantragt der Bundesrat dem Parlament zwei Verpflichtungskredite und drei Zahlungsrahmen im Umfang von

insgesamt 392,21 Millionen Franken (vgl. Tabelle 15). Dies entspricht unter Ausklammerung der Sonderzahlungen (Covid/Recovery-Programm) einer Reduktion von 21,62 Millionen Franken (- 5,2 %) gegenüber der vom Parlament für die Legislaturperiode 2024–2027 bewilligten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen. Vergleicht man den Antrag für die Jahre 2028–31 mit den effektiv getätigten rsp. geplanten Ausgaben bis Ende 2027 (rund 406 Mio.), beträgt der Rückgang rund 14 Millionen (-3.4%). 58

Tabelle 15

In Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Bundesbeschlüsse Eff./geplante Antrag/Eff. Ausgaben E-Government 67,80 32,80 36,78 31,02 Innotour 19,16 45,43 59 37,17 -18,01 Schweiz Tourismus 188,00 233,00 218,37 -30,37 Exportförderung 98,90 99,10 96,38 2,52 Standortpromotion 18,35 18,50 17,93 0,42 Total 392,21 428,83 406,63 -14,42

Der finanzielle Rahmen mit einer Verdoppelung der Mittel für E-Government ermöglicht es, die Massnahmen zur administrativen Entlastung der KMU voranzutreiben. Die Leistungen im Bereich der Aussenwirtschaftsförderung (Exportförderung, Standortpromotion) können mit Mitteln im bisherigen Umfang weitergeführt und durch Priorisierungen gezielt weiterentwickelt werden. Die Instrumente im Bereich Tourismus nutzen ihren Handlungsspielraum, um ihre Leistungen trotz reduziertem Mitteleinsatz auf einem hohen Niveau und mit grosser Wirkung aufrechtzuerhalten. Die NRP wird aufgrund der im Fonds vorhandenen Mittel bis 2031 wie geplant umgesetzt.

Für die Jahre 2024–2027 wurden vom Parlament Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang von 428,83 Millionen Franken für die Standortförderung bewilligt. Hinzu kam ein Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024–2031 im Umfang von 217,3 Millionen Franken. Gemäss Botschaft des Bundesrates zum EP27 werden die für 2028–2031 beschlossenen Einlagen vollständig gestrichen. Neue Einlagen sind künftig nicht mehr möglich.

Hinzu kamen für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie Zusatzmittel an Schweiz Tourismus zur Förderung der Tourismusnachfrage und zur finanziellen Entlastung der

Die für die Periode 2024–2027 bewilligten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen konnten aufgrund von Querschnittskürzungen nicht vollständig ausgeschöpft werden. Bei ST und Innotour wirken sich zudem im Jahr 2027 die mit der Botschaft des Bundesrates zum EP27 vorgesehenen Sparmassnahmen aus. Bei Innotour kommen zusätzlich vom Parlament beschlossene Einsparungen für die Jahre 2025 und 2026 sowie bundesinterne Mittelverschiebungen hinzu. 15 Millionen Franken gehen auf das Recovery-Programm in den Jahren 2024–2026 zurück.

Tourismuspartner von Schweiz Tourismus im Umfang von 70 Millionen Franken sowie Zusatzmittel für die Exportförderung im Umfang von 5,6 Millionen Franken.

Die dem Umfang der Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden in den Bundesbeschlüssen ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2024 von 106,8 Punkten zugrunde, wobei sich dieser Indexstand auf die Indexreihe «Dezember 2020 = 100 Punkte» bezieht. Die jährlichen Voranschlagskredite werden dann jeweils an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst.

Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite sind von der Bundesversammlung festgesetzte Höchstbeträge für bestimmte Ausgaben. Sie stellen keine Kreditbewilligung dar. Die erforderlichen Voranschlagskredite für die Ausgaben zugunsten der Standortförderung müssen jährlich im Budget beantragt und vom Parlament beschlossen werden.

Für die Umsetzung der Standortförderbotschaft sind im Globalbudget WBF/SECO derzeit jährlich knapp 1,5 Millionen Franken für Begleitmassnahmen wie bspw. Evaluationen und Informatikausgaben (ohne E-Government für KMU) vorgesehen.

Für E-Government sind ausserhalb des beantragten Verpflichtungskredits weitere rund 1,6 Millionen Franken p.a. für den Vollzug und die Umsetzung vorgesehen.

6.1.2 Personelle Auswirkungen

Im Jahr 2025 umfasste der Personalbestand der Standortförderung rund 59 Vollzeitstellen. Davon sind 12 Vollzeitstellen befristet. Mit den befristeten Stellen werden die Covid-19-Massnahmen (Anzahl zusätzlich bewilligte Vollzeitstellen pro Jahr: 2024–2026: 8; 2027–2030: 6; 2031/32: 3), der Wiederaufbau in der Ukraine (2025–2027: 1 Vollzeitstelle), die Gesetzgebungsarbeiten betreffend Landesausstellung (2025/2026: 1 Vollzeitstelle) und bei Innotour das Recovery-Programms sowie Prüf- und Kontrollarbeiten (2025–2027: 2 Vollzeitstellen) umgesetzt.

Mit EasyGov 2.0 erfolgt der Wechsel von einer Applikation zu einer Plattform- Organisation. Dafür wird ein gewisser Mehrbedarf an personellen Ressourcen im Bereich Security/Datenschutz & Qualitätssicherung, Produkt- & Partner-Management sowie Plattform-Governance benötigt. Die finanziellen Mittel hierfür werden bundesintern freigespielt.

Nebst den Basic Services, die alle Schweizerischen Auslandvertretungen anbieten, finanziert das EDA für die Exportförderung und die Standortpromotion Personal- und Infrastrukturkosten für die Swiss Business Hubs im Aussennetz im Umfang von rund 9,4 Millionen Franken pro Jahr. Die Kosten für diese rund 85 Vollzeitstellen (vgl. auch Kap. 5.2.1) sind nicht Gegenstand der Botschaft Standortförderung 2028–2031. Diese Mitarbeitenden des EDA werden fachlich von S-GE geführt.

Zudem arbeiten zurzeit zusätzlich 27 Mitarbeitende (26,5 Vollzeitstellen) von ST im Aussennetz des EDA. Diese Mitarbeitenden haben aus völkerrechtlichen Gründen einen Arbeitsvertrag mit dem EDA (vgl. Kap. 3.3.2).

6.1.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete Mit der Standortförderung stärkt der Bundesrat in allen Regionen der Schweiz das Unternehmertum, die Innovationskraft, die Wertschöpfung und damit die Wettbewerbsfähigkeit. Die Standortförderpolitik des Bundes schafft sowohl für Arbeitgebende – insbesondere KMU – als auch für Arbeitnehmende Perspektiven, die über die rein wirtschaftlichen Aspekte hinausgehen. Weil die meisten Instrumente gesamtschweizerisch angelegt sind, profitieren sowohl urbane Zentren und Agglomerationen als auch ländliche Räume und Berggebiete von den Massnahmen gemäss Botschaft Standortförderung 2028–2031. Speziell auf die Berggebiete, die ländlichen Räume und die Grenzregionen ausgerichtet ist die Regionalpolitik. Im Zusammenspiel mit den anderen Instrumenten der Standortförderung leistet sie damit einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Regionen, zur Erhaltung einer dezentralen Besiedelung und zum Abbau regionaler Disparitäten. Der Perimeter der SGH für die Gewährung von Darlehen ist ebenfalls eingeschränkt und umfasst die Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte.

6.2 Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen und den weiteren betroffenen und interessierten Kreisen ist entscheidend für eine erfolgreiche Standortförderpolitik. In den letzten Jahren haben alle Beteiligten gezielt in diese Zusammenarbeit investiert und damit sichtbare Erfolge erzielt. Verschiedene den Bedürfnissen angepasste Plattformen stehen heute zur Verfügung, um die Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Handlungsfeldern der Standortförderung zusammenzubringen und die eingesetzten Instrumente kontinuierlich einem «reality check» zu unterziehen. Ein Beispiel dafür sind die seit 2017 durchgeführten «Standortförderkonferenzen», bei denen sich das SECO mit den kantonalen Amtsleitenden für Wirtschaft und Tourismus austauscht.

Die administrative Entlastung von Unternehmen ist ein Ziel im Bereich der KMU-Politik, das sowohl von Bund wie auch von den Kantonen verfolgt wird. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt dabei insbesondere bei der Integration von kantonalen Behördenleistungen auf EasyGov und mit der DVS. Weiter besteht ein institutionalisierter Austausch zwischen Bund und Kantonen über Ansätze zur administrativen Entlastung der Unternehmen.

Im Rahmen der Tourismuspolitik wird mit den kantonalen Tourismusfachstellen einmal jährlich eine Tagung durchgeführt. Die Kantone sind zudem wichtige Partner des Tourismus Forums Schweiz, welches als Dialog- und Koordinationsplattform der Tourismuspolitik dient.

Im Rahmen der «Konferenz der kantonalen NRP- und Interreg-Fachstellen (FSK)» diskutieren SECO und Kantone quartalsweise über die Umsetzung der NRP sowie über aktuelle Themen der Regionalpolitik. Im Hinblick auf die Erarbeitung des MJP3 2024– 2031 haben verschiedene Arbeitsgruppen der FSK – je nach Thema erweitert um Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft – die Entwicklung von Konzepten und Grundlagen begleitet. Solche thematischen Arbeitsgruppen werden auch während der Umsetzungsphase eingesetzt, wenn sich dafür ein Bedarf ergibt.

Im Bereich Exportförderung erfolgt eine punktuelle Zusammenarbeit mit einzelnen Kantonen, so z. B. mit der gemeinsamen Organisation von Informationsveranstaltungen.

Die Standortpromotion ist als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen angelegt. Gesteuert wird das Mandat durch den Steuerungsausschuss Standortpromotion, welcher durch die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und das SECO co-präsidiert wird und in welchem die Kantone regional oder gruppiert vertreten sind. Die Kantone sind entsprechend eng ins Controlling und die strategische Steuerung sowie in wichtige längerfristige Weichenstellungen eingebunden.

6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die primäre Zielsetzung der Standortförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Schweizer Volkswirtschaft langfristig zu erhalten und zu steigern, dank hoher Wertschöpfung attraktive Arbeitsplätze zu schaffen und die Schweiz als zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort zu positionieren. Als Teil der Wirtschaftspolitik des Bundes fokussiert die Standortförderung auf die Bedürfnisse der KMU und der Regionen. Sie fördert eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz, die auch zur Steigerung der Resilienz der Unternehmen und Standorte sowie zur Sicherung und Inwertsetzung der natürlichen Ressourcen und zur gesellschaftlichen Solidarität beiträgt.

Die Standortförderung des Bundes unterstützt KMU und Regionen dabei, die Chancen der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung zu nutzen. Sie trägt zur stetigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU bei und unterstützt die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsakteure mittels fokussierter Förderinstrumente. Sie leistet zudem einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen, schärft das positive Profil des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Ausland und stärkt dessen Marktauftritt. Insgesamt wirkt sich die Vorlage positiv auf Wirtschaft und Beschäftigung in allen Regionen der Schweiz aus.

Die Standortförderung richtet sich an einer marktorientierten und nachhaltigen Wirtschaftspolitik sowie an der föderalistischen Staatsordnung aus. Sie konzentriert sich darauf, wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen für KMU zu schaffen und gezielte Förderinstrumente, die einem politischen Auftrag entsprechen, einzusetzen. Bei der Konzeption und Umsetzung der Standortförderung strebt der Bundesrat Lösungen an, die Unternehmen zu Eigeninitiative und Innovation motivieren und ihre Produktivität steigern. Die Standortförderung soll dabei im Einklang mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) 60 dazu beitragen, dass Produktionsprozesse nachhaltiger werden.

Über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Standortförderung und deren einzelnen Instrumente geben die Kap. 2–5 Auskunft. Die Instrumente werden regelmässig evaluiert und deren Wirkungen so weit wie möglich quantifiziert.

Schweizerischer Bundesrat (2021): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, abrufbar unter www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung

6.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Standortförderpolitik des Bundes leistet mit ihren Instrumenten und Aktivitäten einen Beitrag zur Erhaltung und Schaffung von würdigen Arbeitsplätzen. Sie fördert damit den Wohlstand der Gesellschaft in allen Regionen der Schweiz - eine wichtige Grundvoraussetzung für Gesundheit und Sicherheit. Die wirtschaftliche Stärkung der Regionen wirkt sich zudem positiv auf die regionale Identität aus.

Die in der Botschaft Standortförderung 2028–2031 beschriebenen Massnahmen begünstigen Unternehmertum und Innovation als Basis für neue, resiliente und nachhaltige Geschäftsmodelle, ohne dabei den Strukturwandel zu verneinen. Über Wissensaufbau und -diffusion, die Umsetzung praxisnaher Bildungsangeboten und die Qualifizierung regionaler Akteurinnen und Akteure gestalten sie die Bildungslandschaft mit.

Die Standortförderung des Bundes setzt gezielte Anreize für die Vernetzung der Wirtschaftsakteurinnen und -akteure sowie das Denken und Handeln in funktionalen Räumen und regionalen Kreisläufen. So stärkt sie die Teilhabe, gesellschaftliche Werte und die nationale Solidarität. Die Inwertsetzung endogener Wirtschaftspotenziale stärkt indirekt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in und zwischen den Regionen. Die Standortförderung des Bundes trägt dazu bei, die Abwanderung aus den ländlichen Räumen und den Berggebieten zu bremsen und damit die dezentrale Besiedlung aufrecht zu erhalten. Sie trägt zudem zur Erhaltung und Stärkung der baukulturellen Qualitäten der Schweiz bei.

Die Standortförderung des Bundes unterstützt wirtschaftlich benachteiligte Regionen und trägt zum Abbau sozioökonomischer Disparitäten bei. Durch die Förderung von Unternehmensgründungen durch Frauen erhöht sie die Möglichkeiten für die Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt und damit indirekt die Chancengleichheit der Geschlechter (Bürgschaftswesen). Die Förderung setzt auf die Eigeninitiative privater Akteurinnen und Akteure und stärkt den wirtschaftlichen Austausch sowohl innerhalb der Schweiz als auch mit dem Ausland, insbesondere durch die Aussenwirtschaftsförderung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie finanziert Projekte mit, die bauliche Hindernisse für Personen mit eingeschränkter Mobilität beseitigen (SGH) oder speziell für ältere Personen zugeschnittene Tourismusangebote schaffen (Innotour). Sie ermöglicht auch soziale Innovationen, insofern diese auch regionalwirtschaftliche Impulse auslösen (NRP).

Durch die Förderung der allgemeinen Wohlfahrt, des Zusammenhalts zwischen den Regionen, die Zusammenarbeit in funktionalen Räumen und regionalen Systemen sowie die horizontale und vertikale Vernetzung der Akteurinnen und Akteure auf allen Staatsebenen kann sich die Standortförderung indirekt positiv auf die nationale Solidarität in der Gesellschaft auswirken.

Der Einfluss der Standortförderung auf die Zuwanderung ist gemäss einer im Auftrag des SECO durchgeführten Studie 61 gering: Der Zuwanderungseffekt der Instrumente Standortpromotion, Förderung der Beherbergungswirtschaft und Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik – einschliesslich des Beitrages Ecoplan (2025): Standortförderung und Zuwanderung (Aktualisierung) -> abrufbar unter www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Standortförderung > Studien

der Kantone – beträgt jährlich schätzungsweise rund 1640 Personen (inkl. Familiennachzug). Gemessen an der Nettozuwanderung macht dies rund 2.3 Prozent aus. Da sich ausser bei der Standortpromotion der Förderperimeter auf ländliche Regionen beschränkt, entfällt ein wesentlicher Teil dieses Zuwanderungseffektes auf solche Gebiete, weg von den Ballungszentren.

6.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Standortförderung des Bundes ist eine nachhaltige und langfristig orientierte Politik.

Der Beitrag der Fördermassnahmen gemäss Botschaft Standortförderung 2028–2031 an die nachhaltige Entwicklung werden unter dem Querschnittsthema «Die Wirtschaft ist nachhaltig» im Kap. 1.2 beschrieben

Generell kann Wirtschaftswachstum zu einem erhöhten Verbrauch erneuerbarer sowie nicht erneuerbarer Energien und zu einer erhöhten Belastung von Umwelt und Mensch führen. Durch die Unterstützung von technologischen, systemischen und Prozessinnovationen werden die erzielten Fortschritte im Umwelt- und Ressourcenschutz weitergeführt und wo möglich intensiviert.

7 Rechtliche Aspekte

7.1 Verfassungs- und Gesetzesmässigkeit

Die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen sind unter den jeweiligen Instrumenten aufgeführt.

7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Mit der Vorlage werden die internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht tangiert.

7.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung (BV 62) müssen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, von der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte gutgeheissen werden. Diese Bestimmung gilt für alle Finanzierungsbeschlüsse der Botschaft Standortförderung 2028–2031.

7.4 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen

Äquivalenz Zu den Grundsätzen für die Zuweisung und Erfüllung von Aufgaben und Kompetenzen zählt das in Artikel 5a BV statuierte Subsidiaritätsprinzip. Artikel 43a Absatz 1 BV konkretisiert, dass der Bund nur jene Aufgaben übernehmen soll, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.

62 SR 101

Gleichzeitig hat der Bund schonenden Gebrauch seiner Kompetenzen zu machen und den Kantonen ausreichend Raum zur Aufgabenerfüllung zu überlassen.

Der Bundesrat erfüllt die Aufgaben der Standortförderung subsidiär zu privaten Akteurinnen und Akteuren und zu den Kantonen und Gemeinden sowie auf der Basis von politischen Aufträgen. Die Subsidiarität schafft Anreize für wirtschaftliches Handeln, Innovation und Eigeninitiative privater sowie staatlicher Akteurinnen und Akteure auf regionaler und lokaler Ebene, wobei sie Eigenleistungen der Nutzniessenden voraussetzt. Sie achtet gleichzeitig darauf, nicht wettbewerbsverzerrend zu wirken.

Subsidiarität bedeutet aber auch, dass staatliche und private bzw. andere öffentliche Leistungsträger zusammenarbeiten. Die Standortförderung umfasst u. a. gemeinsame Aufgaben von Bund und Kantonen. Die Standortförderung des Bundes wirkt in diesen Bereichen ergänzend zu den kantonalen Tätigkeiten. Deshalb werden die Instrumente des Bundes komplementär auf die kantonalen Instrumente abgestimmt.

Der in Artikel 43a BV verankerte Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz verlangt, dass der Empfänger einer staatlichen Leistung, das Gemeinwesen, welches die Kosten dafür trägt und das Gemeinwesen, welches darüber entscheidet, identisch sind. Somit trägt jedes Gemeinwesen, das eine staatliche Leistung in Anspruch nimmt, auch die Kosten dafür (Abs. 2; Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz), und jedes Gemeinwesen, welches die Kosten trägt, verfügt auch über die entsprechende Entscheidungsgewalt (Abs. 3; Grundsatz der Kongruenz).

Der Bundesrat legt bei der Umsetzung der Standortförderung Wert auf die Einhaltung der fiskalischen Äquivalenz. Ziehen aus einer staatlichen Leistung Bund und Kantone gleichermassen Nutzen, so wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kantone angestrebt, wie z. B. beim Vollzug der NRP (vgl. Kap. 4) oder bei der Standortpromotion (vgl. Kap. 5.3).

Damit wird die fiskalische Äquivalenz in Bezug auf die Kongruenz von Kostenträger und Entscheidträger eingehalten.

7.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Innotour

Bei Innovationsaktivitäten im Tourismus liegen oft mehrere Formen von Marktversagen vor. Dazu gehören externe Effekte, öffentliche Güter oder unvollkommene Informationen 63. Ohne Subvention des Bundes würden Innovationen im Tourismus nicht gleichermassen erfolgen; gleichzeitig sind diese wichtig, um den nötigen Strukturwandel in der Branche zu ermöglichen. Die Finanzhilfen von Innotour sind als einmalige, subsidiäre Anschubfinanzierungen in Form von Pauschalbeiträgen

In einer Evaluation des Förder- und Finanzierungsansatzes im Jahr 2010 wurden vier Formen des Marktversagens und die Rechtfertigung einer staatlichen Innovationsförderung vertieft analysiert. Universität St. Gallen (2010): Schlussevaluation Innotour vom Januar 2010, abrufbar unter > www.seco.admin.ch > Standortförderung > Tourismuspolitik > Innotour > Wirkung

ausgestaltet, welche die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen voraussetzen. Die touristischen Kreise tragen den grösseren Teil der Kosten selbst.

Das Finanzierungsverhältnis zwischen Innotour und den Projektträgern liegt etwa bei eins zu drei64. Die materielle und finanzielle Steuerung der Subvention erfolgt über öffentlich-rechtliche Verfügungen. Das Verfahren für die Beitragsgewährung wird regelmässig überprüft und weiterentwickelt. Die unterstützten Projekte kommuniziert das SECO über das Internet.

Die im Jahr 2024 und 2025 durchgeführte Evaluation zu Innotour zeigt, dass sich das Förderprogramm bewährt, einen hohen Nutzen stiftet und einen substanziellen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus leistet.

Schweiz Tourismus

Das touristische Landesmarketing hat den Charakter eines öffentlichen Gutes: viele Akteurinnen und Akteure profitieren davon, sie haben aber lediglich eine geringe Zahlungsbereitschaft dafür. Mit dem finanziellen Beitrag an ST hilft der Bund mit, diese Lücke zu schliessen. Die Leistungen von ST ergänzen grundsätzlich subsidiär private Initiativen. ST konzentriert sich auf Leistungen, die im Interesse des gesamtschweizerischen Tourismus bereitgestellt werden und die nicht von privaten Anbieterinnen und Anbietern mit kommerziellen Interessen in vergleichbarer Weise angeboten werden.

Über den finanziellen Umfang der Subvention gibt Kap. 3.3.2 Auskunft. Der Bund finanziert ca. die Hälfte des Jahresbudgets von ST. Während den Jahren 2020–2023 (Covid-19-Pandemie) betrug der Anteil der Bundesmittel am Jahresbudget von ST im Durchschnitt 65,7 Prozent. Daneben finanziert sich ST über Mitgliederbeiträge. Weiter erwartet der Bund von ST, Drittmittel für das Landesmarketing zu generieren. Die materielle und finanzielle Steuerung erfolgt mittels Vereinbarungen über das politische Controlling, Reporting und Monitoring zwischen dem SECO und ST mit Laufzeiten von vier Jahren. Darauf basierend pflegt das SECO mit ST einen regelmässigen Informationsaustausch. Dieser erfolgt formalisiert in halbjährlichen Controlling- Gesprächen sowie in Arbeitsgruppen, die circa viermal jährlich stattfinden. Das SECO überprüft und aktualisiert sein Aufsichtskonzept und die Risikoanalysen zur Aufsicht über ST periodisch. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Schweiz Tourismus setzt das SECO rund 0.7 FTE ein. Die Wirkung der Marketingtätigkeiten von ST wird regelmässig überprüft. Gemäss Modellschätzungen werden die Reiseziel- und Übernachtungsentscheide von ST in der Regel bei rund 13 Prozent der Übernachtungen in der Schweizer Hotellerie und Parahotellerie beeinflusst.

Exportförderung

Bei der Informationsvermittlungsaktivität der Exportförderung handelt es sich um ein öffentliches Gut, welches der Markt nicht im gewünschten Mass erbringt. Ohne staatlich finanzierte Exportförderung könnte einiges an unternehmerischem Potenzial in der

Mit der ab 2027 wieder geltenden maximalen Finanzierung von 50 Prozent wird sich das Finanzierungsverhältnis zwischen Innotour und den Projektträgern verbessern.

KMU-geprägten Volkswirtschaft nicht freigesetzt werden. So ist beispielsweise das Wissen um internationale Geschäftsmöglichkeiten zu wenig bekannt und die Märkte könnten insbesondere von KMU entsprechend nicht erschlossen werden. Das Leistungsangebot muss laut Exportfördergesetz in Ergänzung zur privaten Initiative und unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erbracht werden. Der finanzielle Umfang ist Kap. 5.2.2 zu entnehmen. Das SECO steuert die Verwendung der an den privatrechtlichen Verein S-GE ausgerichteten Abgeltung über vierjährige Leistungsvereinbarungen (strategische Ziele, jährliche Leistungsziele). Diese werden alle vier Jahre an die neuen Herausforderungen am Markt angepasst. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Exportförderung setzt das SECO rund 1.5 FTE ein. Die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Exportförderung sowie die Leistungen des Exportförderers werden regelmässig evaluiert, die Leistungen werden bei Bedarf zudem angepasst und weiterentwickelt.

Standortpromotion

Um sich in einem neuen Land anzusiedeln, benötigen Firmen Informationen, bspw. zu Steuern, Arbeitsrecht oder Kapitalmarkt. Deren Beschaffung ist mit Kosten verbunden, die nicht alle Firmen aufbringen können. Unter diesen Gegebenheiten stellt der Markt solche Leistungen nicht oder nur ungenügend bereit. Ohne Standortpromotion würde der Unternehmensstandort Schweiz im Ausland nicht ausreichend positioniert, und damit würden weniger Ansiedlungen wertschöpfungsintensiver Firmen aus dem Ausland in der Schweiz erfolgen. Als Folge der föderalen Kompetenzverteilung in der Wirtschaftsförderung erfolgen die Arbeiten der Standortpromotion in Ergänzung zu den Aktivitäten der Kantone. Der finanzielle Umfang kann Kap. 5.3.2 entnommen werden. Mit der operativen Umsetzung der nationalen Standortpromotion haben der Bund und alle Kantone S-GE beauftragt. Bund und Kantone legen gemeinsam die strategischen Vorgaben an S-GE fest und stellen ein wirksames Controlling der vereinbarten Ziele und der effizienten Mittelverwendung sicher. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Standortpromotion setzt das SECO rund 1.5 FTE ein. Die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Standortpromotion sowie die Leistungen des Beauftragten werden regelmässig evaluiert, der Leistungsauftrag wird bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt.

KMU-Politik

Der Verpflichtungskredit zur Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für kleine und mittelgrosse Unternehmen für die Jahre 2028–2031 stellt keine Subvention dar und fällt damit nicht unter das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 65 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG). Der Verpflichtungskredit wird aus diesem Grund hier nicht erörtert.

65 SR 616.1

Abkürzungsverzeichnis

AggloPol Agglomerationspolitik BRP Bundesgesetz über Regionalpolitik DVS Digitale Verwaltung Schweiz EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EasyGov zentrale elektronische Plattform EasyGov.swiss EU Europäische Union EP27 Entlastungspaket 2027 FSK Konferenz der kantonalen NRP- und Interreg-Fachstellen KI Künstliche Intelligenz KMU kleine und mittlere Unternehmen KoRE Kohärente Raumentwicklung LV Leistungsverrechnung MJP Mehrjahresprogramm der NRP MPK Messe- und Projektkommission NRP Neue Regionalpolitik OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung P-LRB Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete RIS Regionale Innovationssysteme SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBH Swiss Business Hub SECO Staatssekretariat für Wirtschaft SERV Schweizerische Exportrisikoversicherung S-GE Switzerland Global Enterprise SGH Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SNE Strategie Nachhaltige Entwicklung Schweiz ST Schweiz Tourismus UEG Unternehmensentlastungsgesetz VK Verpflichtungskredit ZR Zahlungsrahmen