WEKO-20230228-a5dd6f
Zahlungsabwicklung Coop: Schlussbericht vom 28. Februar 2023
Rubrum
BB Cchweizericche F
Inhaltsverzeichnis A Verfahren.........ccccecceeceeceeceecceceeceeseeees
A.2 Verfahrensgeschichte......................-- A.2.1 Marktbeobachtung 31-0602: Mark: A.2.2 Eröffnung der vorliegenden Vorab! A.2.3 Marktbefragung...........................- A.2.4 Austausch mit Coop .....................-
B Sachverhalt ...........unuuuneeeneennnennnnnnennee
B.1 Verfahrensadressatin .....................--- B.2 Umstellung der Zahlungsabwicklung | B.2.1 Zahlungsabwicklung über Markant B.2.2 Zusammenarbeit Coop und Marka B.2.3 Zusammenarbeit Lieferantinnen ut B.3 Gründe für Umstellung der Zahlungs: B.4 Verhandlungen zwischen Coop und c B.4.1 Zeitliche Übersicht über die Verhaı
B.4.2 Vorgehensweise von Coop betreff über Markant................................-
B.4.3 Markant-Konditionen für die Umsa B.4.5 Individuelle Abrechnungsmethode B.4.6 Mutmassliche Auslistungen wahre B.5 Wirtschaftliche Auswirkungen der net B.6 Verhandlungsmacht der Lieferantinne B.6.1.1 Absatzkanäle der Lieferantinnen .. B.6.1.2 Lieferantinnen von Markenartikeln B.6.1.3 Lieferantinnen von Eigenmarken .. B.7 Zusammenfassung........uesseereeennneen
Cc Rechtliche Würdigung ...................-
C.3 Unzulässige Verhaltensweisen markt C.3.1.2 Marktstellung....................r C.3.1.2.3. Stellung der Marktgegenseite... C.3.1.3 Zwischenergebnis ........................-
annunnsnsnseeeeensnsnnnnnnnnneeennssnnnnsnnnnnnnnneensnssnnnannnnnreennnnnen 4 anuunnsnsnseeeennnsnnnnnnnnnreennsnsnnnnsnnnnnnnneeenssnssnnnnnnnrrennnnnn 4 ANt / COOP ........nneenneennennnennnnennnnnnnennnennnnnnnennn nenn 4 lärung en 5 Üannunnnsnssseeeensnsnnnnnnnenseensnnnnnnsnnnnnnnnneensnsssnnnnnnnrrernnnnen 6 cee aaeeeeeeeeeeceaaaaeeeeeeeeececeeceeaaeeeeeeeeeseseeniieeeeeeeeeeeeees 8 ceca aeeeeeeeeeecccaaeeeeeeeeeececenensaeeeeeeeeeeseeenetteeeeeeeeeeneas 9 eee ceeeeeeeececeeeaaaeeeeeeeeececcseceeeeeeeeeeeeseeeeneaeeseeeeeeseeeees 9 IM .nnuaansansssnnssnnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnennnenneenneennene 11 1d Markant ..............onssnnsennsennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennne nn 13 ıbwicklung seitens CoOP............uuussneneeeeeeennnnnnn 14 len Lieferantinnen......................... nenn 14
end die Umstellung auf die Zahlungsabwicklung Nn gegenüber von CoOOP...........nnesssnnnnnneennennnnnn
len Zahlungsabwicklung
C.3.2.2 Im Fokus stehende Verhaltenswei:
C.3.2.3 Erzwingung unangemessener Prei Geschäftsbedingungen (Art. 7 Abs
C.3.2.3.1. Betroffenheit von Preisen oder ( C.3.2.3.2. Unangemessenheit der Geschä C.3.2.3.3. Erzwingung der unangemessen C.3.2.3.4. Keine hinreichenden sachlichen C.3.2.3.5. Fazit... C.3.2.4 Weitere potentiell kartellrechtswidr C.4 Ergebnis ..........usseeeeennnnnnnnennennn nenn
D Kosten .......uuanuunnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nenn nenn
E Schlussfolgerungen ......uuuusunnnnennnnnn
se oder sonstiger unangemessener .2 Bst. C K6)..............uuuuseenssnnnnnnnnnnnnnnnnnnen nenne ftsbedingungen. ........nueseeeeessssnnnnnnnnnnnennnnnnn nenne
A Verfahren
A.1 Gegenstand des Verfahrens
1. _ Gegenstand der Vorabklärung bildet c wicklung der Coop Genossenschaft (nachfo führt Coop seit 2020 mit einer Grosszahl ihr Verhandlungen betreffend die Umstellung d nen Lieferantinnen darüber informiert, dass abwicklung Uber die Markant Handels- und. Markant) zu regulieren. Alternativ dazu habe pflichtige Zahlungsabwicklung angeboten.
2. In der vorliegenden Vorabklärung wirc Coop auf den relevanten Märkten über eine Art. 4 Abs. 2 KG! verfügt, und ob Anhaltspu gen.
A.2.1 Marktbeobachtung 31-0602: Marl
3. Ab Mitte März 2020 meldeten sich ver Wettbewerbskommission (nachfolgend: Sek schriftlich mitgeteilt, dass Markant per 1. Jul nehme und die Rechnungsstellung der Liefe kant laufe. Die Lieferantinnen machten das Inkassogebühren von Markant, welche auf ¢ net würden, bis zu [...] % betragen würden. plante Zusammenarbeit zwischen Coop unc
4. Aufgrund von Hinweisen auf die gepla auf die Zentralregulierung von Markant per . die Marktbeobachtung 31-0602: Markant / C Markant und Coop Auskunftsbegehren zuge Vorwürfen aus dem Markt aufgefordert. [...]
5. Auch ein Verband, der die Interessen
che vertritt, reichte am 27. April 2020, am 2 Sekretariat Anzeigen ein und verwies darin
Lieferantinnen bei der vorgesehenen Zusan lich aufgrund der Bedeutung von Coop als e rantinnen von Gütern des täglichen Bedarfs der selbst Markenprodukte herstellen oder s Lebensmitteldetailhandel vertreiben würden
! Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle un KG; SR 251).
? Die im Rahmen der Marktbeobachtung 31-060 Coop, Markant und einem Verband wurden in di
ie im Jahr 2021 eingeführte neue Zahlungsab- Igend: Coop). Laut Angaben von Lieferantinnen er Lieferantinnen im Lebensmitteldetailhandel
er Zahlungsabwicklung. Coop habe die betroffe- Coop sich dazu entschieden habe, die Zahlungs- Industriewaren-Vermittlungs AG (nachfolgend:
2 Coop eine direkte, individuelle und neu kosten-
| geprüft, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass marktbeherrschende Stellung im Sinne von nkte für einen Verstoss gegen Art. 7 KG vorliekant / Coop
schiedene Lieferantinnen beim Sekretariat der retariat) und wiesen darauf hin, Coop habe ihnen 1i 2020 die Zentralregulierung für Coop überrantinnen gegenüber Coop damit neu über Mar- Sekretariat zudem darauf aufmerksam, dass die Jem Umsatzvolumen der Lieferantinnen berech- Viele Lieferantinnen zeigten sich über die ge-
| Markant besorgt.
inte Umstellung der Rechnungsstellung von Coop Juni 2020 eröffnete das Sekretariat im April 2020 oop.* Zwecks Klärung des Sachverhalts wurden stellt und sie wurden zur Stellungnahme zu den
Td.
von Marktteilnehmerinnen der Lebensmittelbran- 7. Mai 2020 und am 28. Oktober 2020 beim
auf die weitreichenden negativen Folgen fur die imenarbeit von Coop mit Markant. Dies namentiner der wichtigsten Absatzkanäle für viele Liefe- und insbesondere für Unternehmen, die entweolche als Grossistinnen/Importeurinnen über den d andere Wettbewerbsbeschrankungen (Kartellgesetz,
2: Markant / Coop abgegebenen Informationen von e Akten der vorliegenden Vorabklarung Ubertragen.
6. Coop hat dem Sekretariat im Rahmen c ferantinnen von Coop kein Zwang bestehe, zwischen Coop und den Lieferantinnen in in Im Rahmen eines Gesprächstermins vom 8 bestätigte Coop dem Sekretariat, dass Coo; tur für das Inkasso der Lieferantinnen, welcl fen seien, aufrechterhalten werde.® Mit Schı gegenüber dem Sekretariat ausdrücklich die dazu entschliessen können, die bisherige Vi Ausdehnung auf Coop als neues Anschluss hung mit Markant neu zu verhandeln und d: Fall zum Anlass nehmen werde, die betroffe nen zu streichen, sondern versuchen werde handlung eine Lösung zu suchen, welche d gerecht werde (nachfolgend auch: Zusicher
7. Gestutzt auf Aussagen von Lieferantinn von Coop nicht der gegenüber dem Sekreta Coop auf Nachfrage hin in ihrer Eingabe vot nach eigener Ansicht keine E-Mails an die L abgegebenen Zusicherung im Widerspruch ner Lieferantin mit einer Auslistung gedroht, habe beenden oder ändern wollen. Coop he licherweise von Coop unverschuldet abhän: zengefühl behandelt würden. An diesen Gru Verhandlungen in jeder Hinsicht gehalten.®
A.2.2 Eröffnung der vorliegenden Vorz
8. | Gemäss weiteren Anzeigen resp. Bes ressen ihrer Mitglieder in der Lebensmittelb: nen Lieferantinnen, welche dem Sekretariat wurden, übte Coop starken Druck aus, dam chen Lieferungen an Coop inskünftig über N ferantinnen in den Verhandlungen vor die W ten gestellt: die Abrechnung über Markant o Abrechnung mit Coop mit Auferlegung der I gend: individuelle Abrechnungsmethode). V über die bisherige Infrastruktur sei seitens C tenden Konditionen für die direkte Abrechnu ferantinnen jedoch erst ab Mitte Dezember : bis dahin einzig darauf aufmerksam gemacl gering wie möglich zu halten, habe jedoch ¢ über Coop in der Regel meist wesentlich «te ferantinnen brachten in diesem Zusamment einbarung der Konditionenverhandlungen m dung der individuellen Abrechnungsmethod:
6 Act. 11.7. 7 Act. 11.8. 8 Act. 11.10.
° Vgl. Act. 1.B.17, Act. 1.B.18.
ler Marktbeobachtung mitgeteilt, dass für die Lieüber Markant abzurechnen, und die Konditionen dividuellen Verhandlungen vereinbart würden.®
_ Juli 2020 zwischen Coop und dem Sekretariat
) auch in Zukunft eine gewisse Parallelinfrastrukve nicht von der Umstellung auf Markant betrofeiben vom 24. Juli 2020 gab Coop denn auch
> Zusicherung ab, dass sich die Lieferantinnen ertragsbeziehung mit Markant zu beenden, einer haus nicht zuzustimmen oder die Vertragsbezieiss Coop einen derartigen Entscheid in keinem nen Lieferantinnen von der Liste der Lieferantin- , mit den Lieferantinnen im Rahmen der Veram bisher gepflegten partnerschaftlichen Ansatz
ung).”
en im August 2020, wonach die Kommunikation riat abgegebenen Zusicherung entspreche, hat n 4. September 2020 darauf hingewiesen, dass ieferantinnen versandt worden seien, welche zur stehen würden. Insbesondere habe Coop nie eifalls die Lieferantin ihre Beziehung zu Markant ibe denn auch immer darauf geachtet, dass mög- Jige Lieferantinnen mit besonderem Fingerspitindsatz habe sich Coop bei den diesbezüglichen
ibklarung
chwerden von zwei Verbanden, welche die Inte- ‘anche vertreten, und Informationen von einzelim zweiten Halbjahr 2020 zur Kenntnis gebracht it die Forderungen der Lieferantinnen aus samtli- \arkant abgewickelt werden.? Coop habe die Liefahl von zwei möglichen Abrechnungsmöglichkeider eine speziell einzurichtende direkte
(osten zu Lasten der Lieferantinnen (nachfolon der Abrechnung ohne zusätzliche Kosten ‚oop keine Rede gewesen. Die genau zu erwar- ıngsmethode habe Coop gegenüber einigen Lie- 2020 offengelegt. Coop habe die Lieferantinnen it, dass Coop versuchen werde, diese Kosten so larauf hingewiesen, dass eine individuelle Lösung :urer» sei als die Lösung Uber Markant. Die Lieang weiter vor, dass Coop ihnen nach der Verit Coop für das Jahr 2021 die künftige Anwen-
e mit Zusatzkosten von 3-5 Umsatzprozenten
angekündigt habe, was [...] sei als eine Abr rantinnen vor, dass Coop ihnen kurz nach d uber Coop die Auslistung von Produkten mi
9. In Folge der substantiierten Hinweise punkte für eine missbräuchliche Verhaltens\ weise marktbeherrschenden Unternehmens nuar 2021 die Vorabklärung 32-0273: Zahlu
10. Mit Schreiben vom 12. Januar 2021 te abklärung mit. Im gleichen Schreiben forder den Vorwürfen aus dem Markt auf und ersu ersuchte das Sekretariat Coop um eine Auf: Umstellung auf Markant betroffenen Liefera
11. Am 9. Februar 2021 teilte der Rechts\ mit, dass die Zahl der betroffenen Lieferanti Sekretariat einen Vorschlag zur Einschrankt prüfte diesen und schlug am 10. Februar 20 kunftsbegehrens vor.'! Der Rechtsvertreter Fristerstreckung, welche das Sekretariat arr 2021 informierte der Rechtsvertreter von Cc schlag zur Einschränkung des Auskunftsbe« und geprüft habe. Mit den Einschränkungen vorgegebenen Angaben [...] Lieferantinnen kunftsbegehrens stelle Coop teilweise vor s Sekretariat seine Kriterien der Auswahl an L gaben gemacht werden mussten, nochmals 2021 und der Ergänzung vom 23. März 202 Auskünfte und Unterlagen ein, wobei für [...
12. Im Rahmen der Sachverhaltsermittlun fragung der Lieferantinnen (nachfolgend au 2022 stellte das Sekretariat bei einigen der missverständlicher Angaben betreffend die 2020 (vgl. Rz 18).
A.2.3 Marktbefragung
13. Von der Umstellung der Zahlungsabw Coop [...] Lieferantinnen ([...]) von insgesar grund der grossen Anzahl an Lieferantinner eingeschränkt, dass die Fragen nur für Liefe welche zum Zeitpunkt der Stellungnahme aı erfüllten. Es handelte sich dabei um Lieferai der Zahlungsabwicklung auf Markant per 1.
10 Act. 1.A.1.
11 Act. 1.A.2.
12 Act. 1.A.3; Act. 1.A.4.
13 Act. 1.A.5.
14 Act. 1.A.6; Act. 1.A.7.
18 Vgl. Act. 1.A.6, Beilage 2a und Act. 11.7.
echnung über Markant. Zudem brachten Liefeeren Wahl der direkten Abrechnungsmethode geteilt habe.
aus dem Markt und um abzuklären, ob Anhaltsneise im Sinne von Art. 7 KG eines möglicher- ‚bestehen, eröffnete das Sekretariat am 12. Jangsabwicklung Coop gegenüber Coop.
ilte das Sekretariat Coop die Eröffnung der Vorte das Sekretariat Coop zur Stellungnahme zu chte Coop um weitere Auskünfte. Unter anderem stellung mit detaillierten Angaben zu allen von der ntinnen von Coop."
ertreter von Coop dem Sekretariat telefonisch nnen [...] beziffert werde, und unterbreitete dem ing des Auskunftsbegehrens. Das Sekretariat 21 eine anderweitige Einschränkung des Ausvon Coop verlangte am 11. Februar 2021 eine
| 12. Februar 2021 gewährte.'? Am 18. Februar op, dass Coop in der Zwischenzeit den Voryehrens von Seiten Sekretariat durchgesehen der Lieferantinnen müsste Coop gemäss den aufarbeiten und die Beantwortung des Ausubstantielle Probleme. In der Folge passte das leferantinnen, betreffend welchen detaillierte Anan (vgl. Rz 13).'% Mit Schreiben vom 15. Marz 1 reichte Coop dem Sekretariat die ersuchten
] Lieferantinnen detaillierte Angaben erfolgten.'*
g führte das Sekretariat am 5. Mai 2021 eine Bech: Marktbefragung) durch (vgl. Rz 13 ff.). Im Mai befragten Lieferantinnen Nachfragen bezüglich realisierten Umsätze in den Jahren 2019 und
icklung auf Markant waren gemäss Angabe von nt rund 4’000 Lieferantinnen betroffen.'® Aufwurde das Auskunftsbegehren dahingehend srantinnen vollständig zu beantworten waren,
Jf das Auskunftsbegehren bestimmte Kriterien ıtinnen, hinsichtlich welcher (1) die Umstellung Dezember 2020 noch pendent war, (2) Coop
schlussendlich doch nicht über Markant abr dass diese von Coop abhängig waren’”. Die oder alternativ erfüllt sein.'® Coop reichte ar [...] Lieferantinnen ein.'?
14. Das Sekretariat führte am 5. Mai 2021 nen von Coop durch.”° Die Grundlage für di deten die von Coop eingereichten Informatic geschränkten Auskunftsbegehren. Konkret | Lebensmitteldetailhandels mit Sitz in der Sc vier Kriterien erfüllten:
Lieferantinnen mit einem Umsatz n
Lieferantinnen, welche mutmasslicl
- Lieferantinnen, welchen Coop ein / thode («individual payment terms»
- Lieferantinnen von Coop ohne best
15. Bei einem Grossteil der 43 befragten | Vollständigkeit oder Stringenz der retrounieı tinnen verlangten eine Fristerstreckung für c Sekretariat gewährt wurde. Das Sekretariat schreiben zur Beantwortung des Frageboge tinnen füllten den Fragebogen schlussendlic Sekretariat, wobei der letzte ausgefüllte Fra zugestellt wurde. Für zwei Lieferantinnen, w sie das Auskunftsbegehren nicht ausfüllen k Coop auch zukünftig wie bis anhin abgerect kunftsbegehren bezüglich gewisser Fragen
16. Das Auskunftsbegehren der Lieferanti betreffend die Zahlungsabwicklung mit Coo, kungen der neuen Zahlungsabwicklung sow den betroffenen Lieferantinnen.
16 Gemäss Ansicht des Sekretariats müssten au von Coop angebrachtem Vermerk «cancelled» i auch in der eingeschränkten Liste (Act. 1.A.6, Be gekürzten Liste von Coop sind nur [...] Lieferant in der ungekürzten Liste es deren [...] sind.
17 Im Entscheid CoopForte wurden Kriterien zur nen von Coop entwickelt. Diese Kriterien wurder weiterentwickelt und in Coop/Carrefour Ubernor RPW 2008/1, 201 ff. Rz 604 ff., Migros/Denner,
18 Act. 1.A.5.
18 Act. 1.A.6, Beilage 2b. 20 Act. 1.B.8 ff.
2 Act. [...].
echnete"® (3) und/oder Coop der Ansicht war, drei vorgegebenen Kriterien konnten kumulativ hand dieser Kriterien eine Liste bestehend aus
eine Befragung von insgesamt 43 Lieferantin- e Auswahl der zu befragenden Lieferantinnen bilynen zu den [...] Lieferantinnen gemäss dem einoefragte das Sekretariat Lieferantinnen des hweiz, welche mindestens eines der folgenden
iit Coop von mehr als CHF 10 Mio. im Jahr 2020; 1 von Coop abhängig waren ([...]);
\ngebot für eine individuelle Abrechnungsme- ) über Coop unterbreitet hatte;
ehenden Markant Vertrag.
_ieferantinnen ersuchte das Sekretariat mangels ten Fragebögen um Ergänzung. Einige Lieferanlie Beantwortung des Fragebogens, welche vom liess zudem vier Lieferantinnen ein Erinnerungsns zukommen. Sämtliche der befragten Lieferanth vollständig aus und retournierten diesen dem gebogen am 1. September 2021 dem Sekretariat elche das Sekretariat darüber informierten, dass önnten, da kein Markant Vertrag bestehe und mit inet werde, schränkte das Sekretariat das Ausein.?!
nnen beinhaltete Fragen zu den Verhandlungen 9, Fragen zu allfälligen wirtschaftlichen Auswirie Fragen zur Marktstellung von Coop gegenüber
fgrund dieses Kriteriums alle Lieferantinnen mit dem
1 der Liste aller Lieferantinnen (Act. 1.A.6, Beilage 2a) ilage 2b) aufgelistet sein. Dies ist nicht der Fall. In der innen mit dem Vermerk «cancelled» aufgelistet, wobei
Prüfung individueller Abhängigkeiten der Lieferantin- 1 in den Zusammenschlussvorhaben Migros/Denner men (vgl. RPW 2005/1, 160 ff. Rz 92 ff., CoopForte; RPW 2008/4, 657 ff. Rz 476 ff., Coop/Carrefour).
17. Nebst den genannten Antworten auf d derte Stellungnahmen von Lieferantinnen be lung der Zahlungsabwicklung von Coop bet den unaufgefordert eingegangene Stellungr mit den Rückmeldungen der 43 tatsächlich :
18. Bei der Auswertung der ausgefüllten F den Jahren 2019 und 2020 haben sich bei r Abweichungen zu den dem Sekretariat vorli Coop im Jahr 2019) ergeben. Zur Klärung d betroffenen Lieferantinnen im Mai 2022 auf, von der Nachfrage betroffenen Lieferantinne spätestens am 11. Juli 2022.
A.2.4 Austausch mit Coop
19. Mit E-Mail vom 26. Oktober 2022 stell gen Coop die vorläufige Version des Schlus geladen, zur in diesem Schlussbericht enth: chen Würdigung Stellung zu nehmen.?® Auc gewährt (vgl. Art. 26 Abs. 2 KG).
20. Mit dem Schlussbericht informierte da abklärung (vgl. Kapitel C.4) und unterbreitet Art. 26 Abs. 2 KG zur Beseitigung der wettb
[Das Sekretariat regte gegenüber Coop an, lungsabwicklung wie vor 2021 zu ermöglich
21. Am 5. Dezember 2022 fand in den Ra Coop eine Besprechung zur Umsetzung der
22. Coop entschied, den Markant Vertrag mit Wirkung ab 1. Januar 2024 die Zahlung: formierte das Sekretariat am 11. Januar 20: Schreiben vom 8. Februar 2023 schriftlich.
22 Act. IV.1, Act. IV.2.
23 Die beiden unaufgefordert eingereichten Stellı welche nicht mit den Antworten der 43 im Rahm abgedeckt wären, daher wird nachfolgend nicht
24 Act. 1.B.19 bis Act. 1.B.27.
25 Beim Schlussbericht des Sekretariats über da formlosen, nicht anfechtbaren Verwaltungsakt. L klärung nicht zur Stellungnahme zugestellt, vgl. über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschrän
26 Act. 1.A.10. 27 Act. 1.A.11.
ie Auskunftsbegehren gingen zwei unaufgeforsim Sekretariat ein, die ebenfalls von der Umstel- ‘offen waren.?? Das Sekretariat wertete die beiahmen separat aus’? und vermengte diese nicht angefragten Lieferantinnen.
-ragebögen betreffend die realisierten Umsätze in jeun der 43 befragten Lieferantinnen signifikante
egenden Angaben von Coop (Gesamtumsatz mit ieser Abweichungen forderte das Sekretariat die
ihre Angaben zu überprüfen.?* Sämtliche der
n retournierten die ausgefüllten Fragebögen bis
te das Sekretariat nach Abschluss der Ermittlunsberichts zu. Coop wurde jedoch nicht dazu einaltenen Sachverhaltsdarstellung und zur rechtlih wurde Coop keine Einsicht in die Akten
s Sekretariat Coop über die Ergebnisse der Vor- e Coop die nachfolgenden Anregungen nach ewerbsrechtlichen Bedenken:
den Lieferantinnen eine kostenneutrale Zahen.]
umlichkeiten des Sekretariats mit Vertretern von "Anregungen statt.26
per Ende 2023 zu kündigen und entsprechend sabwicklung über Markant einzustellen. Coop in- 23 mündlich und bestätigte den Entscheid mit ıngnahmen lieferten keine zusätzlichen Informationen, en des Auskunftsbegehrens befragten Lieferantinnen weiter auf diese eingegangen.
s Ergebnis der Vorabklärung handelt es sich um einen Jer Schlussbericht wird den Beteiligten in der Vorab- CARLA BEURET, in: DIKE-Kommentar, Bundesgesetz kungen, Zäch et al. (Hrsg.), 2018, Art. 26 N 39.
Sachverhalt
B.1 Verfahrensadressatin
23. Coop, mit Sitz in Basel, ist die Dachge einer Genossenschaft organisiert und zählt Coop-Gruppe ist in den Bereichen Detailhar reich Detailhandel ist die Coop-Gruppe mitt weit tätig. Als Kerngeschäft betreibt die Coo aus dem Food-, Near-Food- und Non-Food- Gruppe ist mit diversen Fachformaten im Nc Microspot und Fust im Bereich der Heimele' Einrichtung und mit Jumbo im Bereich Bau- Gruppe Restaurants, Apotheken und Tanks besondere mit der Transgourmet-Gruppe in reich Produktion ist die Coop-Gruppe mit de Produkte) sowie den Produktionsbetrieben | Getränke), Chocolats Halba (Schokolade, S reien (Brote, Backwaren, Teiglinge), Pearlw Reismühle Nutrex (Reis, Essige), Steinfels : und Swissmill (Getreide) tätig. In den Produ dukte und Artikel für Drittkundinnen im In- u
B.2 Umstellung der Zahlungsab
24. Im Zentrum der vorliegenden Vorabkl; lung von Coop und die diesbezüglichen Ver tinnen. Nach Angaben aus dem Markt empf kostenpflichtige Zahlungsabwicklung über N wicklung über Markant biete Coop eine dire lungsabwicklung Uber Coop an.
B.2.1 Zahlungsabwicklung über Marka
25. Markant ist eine Dienstleisterin sowoh nehmerinnen im Gross- und Warenhandel ( lungnahme von Markant in der vorangeganı zehn europaischen Mitgliedstaaten sowie in aktiv und hat Niederlassungen in Deutschla
Coop-Gruppe Genossenschaft/Jumbo-Markt AG AG/Emmi Frisch-Service AG; RPW 2017/3, 493. 2008/3, 475, Coop/Fust; RPW 2002/3, 505, Coo
30 Folgende Anschlusshäuser arbeiteten Stand ‘ geführt gemäss Gruppenzugehörigkeit): Amedis dants SA, Cadar SA, Coop Genossenschaft, Ga kerland (Schweiz) AG, Loeb AG, Manor AG, Mu Saviva AG, SMYTHS TOYS EU HQ UC, Spar A Act. 11.6, Beilage 5).
sellschaft der Coop-Gruppe. Diese ist in Form über 2,5 Mio. Genossenschaftsmitglieder. Die del, Grosshandel und Produktion tätig. Im Bels Coop und weiteren Gesellschaften schweizp-Gruppe die Coop-Supermärkte mit Produkten Bereich (Lebensmitteldetailhandel). Die Coopyn-Food-Bereich tätig, so z.B. mit Interdiscount, <tronik, mit Livique und Lumimart im Bereich der und Heimwerkermarkt. Ferner betreibt die Cooptellen. Im Grosshandel ist die Coop-Gruppe insder Schweiz sowie im Ausland tätig.?® Im Ber Bell-Food-Gruppe (Fleisch und Convenience- 3ananenreiferei (Früchte), Cave (alkoholische nacks, Back- und Kochzutaten), Coop-Bäckeater Mineralquelle (Mineralwasser, Softdrinks), Swiss (Reinigungsmittel, Korperpflege/Kosmetik) ktionsbetrieben werden Coop-Eigenmarkenprond Ausland hergestellt.2°
wicklung Coop
irung steht die Umstellung der Zahlungsabwickhandlungen (vgl. Rz 49 ff.) mit [...] ihrer Lieferaniehlt Coop ihren Lieferantinnen, prioritär auf die larkant umzustellen. Alternativ zur Zahlungsabkte, individuelle und neu kostenpflichtige Zahnt
| für Lieferantinnen als auch für Handelsunternachfolgend: Anschlusshauser)*°. Gemäss Steljenen Marktbeobachtung ist Markant in Europa in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein nd, Österreich, Polen, Tschechien, Rumänien
; RPW 2019/3b, 1021, Transgourmet Holding
Bell Food Group AG/Hilcona AG; RPW 2015/4, 760, 16; RPW 2011/2, 285, Bell/Toni Hilti Treuhand- »urmet, RPW 2008/4, 593, Coop/Carrefour, RPW
1.1.2020 in der Schweiz mit Markant zusammen (auf- -UE AG, GDI - Groupement de Dépositaires Indépenlexis AG, Jumbo-Markt AG, Landi Schweiz AG, Lekller Handels AG Schweiz, OBWIBA AG, Pistor AG,
G, Valora AG, Voigt AG, Volg Konsumwaren AG (vgl.
und Spanien. Im Jahr 2020 hätten ca. [...] n [...] Handelsunternehmerinnen einen aktive
26. Weiter fuhrte Markant aus, dass die K Rechnungsabwicklung, der sog. Zentralregt Markant gegenuber den Lieferantinnen das kant gegenüber den Anschlusshausern und weitere Dienstleistungen.*°
27. Anhand der Informationen der vertrac kant sowie den Angaben der Lieferantinnen wicklung über Markant und die damit einher Coop, der von Coop beauftragten Dienstleis in Abbildung 1 schematisch dargestellt werc
31 Act. 11.6, S. 1 und 3. 32 Act. 11.6, S. 1.
33 Die weiteren von Markant angebotenen Diens (Electronic Data Interchange), Mediendatenban| vorliegenden Vorabklarung, weshalb hierzu kein Act. 11.6, Beilage 4).
ationale und internationale Lieferantinnen und n Vertrag mit Markant in der Schweiz gehabt.?'
erndienstleistung von Markant in der zentralen lierung, besteht. [...].” [...]. Dabei übernehme Zahlungsausfallsrisiko. Zusätzlich erbringe Margegenüber den Lieferantinnen verschiedene
lichen Vereinbarung zwischen Coop und Maraus der Marktbefragung können die Zahlungsabgehenden Geschäftsbeziehungen zwischen
terin Markant und den betroffenen Lieferantinnen len.
tleistungen fur die Lieferantinnen, wie bspw. EDI <, Zentraler Artikelstamm, standen nicht im Fokus der e weitergehenden Abklärungen erfolgten (vgl.
Abbildung 1: Schematisct
Lieferantinnen mit Markant Vertrag [...]
ı Waren- ı lieferung
Coop als neues Anschlusshaus
ıe Darstellung der Zahlungsabwicklung übe
Rechnungen / Belege
Zahlung im Umfang von: CHF X (Einstandspreis)
-L--] -[...]
a © m
SYNTI
Abrechnungsunterlagen
[..-]
[...]
30. [...].*L...].
31. [...]6
32. [...]7[...]3
33. [...].9
34. [...].49
35. LAL)? Lod. 37. [...].#
39. [Ausführungen zu den finanziellen Au:
1.)
Abbildung 2: Direkte finanzielle Auswirkung: für Coop pro Jahr“?
[...] Darstellung des Sekretariats. Quelle: Europaischer Zentralregulierungsvertrag zwis
40. [Ausführungen zu den finanziellen Au:
...].
3 Act. [...].
3 Act. [...].
36 Vgl. Act. [...]. 7 Act. [...].
38 Act. [...].
39 Vgl. Act. [...]; Act. [...].
40 Vgl. Act. [...]. Vgl. Act. [...]. 42 Vgl. Act. [...]. #3 Vgl. Act. [...]. 4 Vgl. Act. [...]. 45 Vgl. Act. [...].
46 Vgl. Act. [...].
4” Coop wird dabei als [...] behandelt (vgl. Rz 32 men, dass Coop einen [...] von [...] % gutgeschı
480. 497. 50 Vgl. Act. [...].
swirkungen des Markant-Systems für Coop.].*”
an des Europäischen Zentralregulierungsvertrag
chen Coop und Markant.
swirkungen des Markant-Systems für Coop.].°°
). Basierend auf der Marktbefragung wird angenomieben erhält (vgl. Tabelle 1, Rz 66).
41. Inwiefern die finanzielle Stellung von I sert wurde, wird vorliegend offengelassen, c rung das mutmasslich missbräuchliche Vert betrifft (vgl. Rz 1 f.).
B.2.3 Zusammenarbeit Lieferantinnen 42. [...].' [...].”% 43. 1...) 1...) [LP [L.-J [21.7 [7.8
44. [Ausführungen zum Mechanismus bei System.].°9 [...].°0
45. Inder Marktbefragung wiesen gewisse punkt des Vertragsabschlusses mit Markant Jahre zurückliegen kann, nicht damit gerect über Markant abwickeln würde.°' So sei Ma welche die (Detail-)Handelsunternehmen at trete.6? Zudem wird von einem Verband, der bensmittelbranche vertritt, denn auch darau «dritte Kraft» im Schweizer Lebensmitteldet Verbund in der Vergangenheit stets erklärt | sie die Lebensmitteldetailhandelsriesen Mig gen».® In diesem Sinne bezeichnete der G« als mittelständisch ausgerichtete Kooperatic tem mit zwei grossen zentralistisch organsie heit herstelle und für eine Vielfalt von Anbie schäftsführer der Markant Syntrade Schwei: den Auftrag und das Ziel von Markant als U) Anstrengungen selbststandiger und unabha darauf verwies, dass Markant diesen Auftra: habe, als unangefochtene dritte Kraft im Sc
51 vgl. z.B. Act. [...].
52 Vgl. z.B. Act. [...].
53 Vg. z.B. Act. [...].
4 Vgl. z.B. Act. [...].
55 Vgl. Act. [...].
56 Im Zusammenhang mit der Marktbefragung w
57 Vgl. zu den Konditionen von Markant auch Ac
58 Vgl. Act.ll.6, S. 11.
5 Vgl. z.B. Act. 11.9, Beilage 1, S. 6, Ziff. 1, 2. Ab 607. J.
61 Act. [...].
62 Act. [...].
63 Act. 11.3, Memorandum, S. 3.
64 Newsletter 20 Jahre Syntrade, S. 1 f., <https:/
Viarkant durch den Anschluss von Coop verbesla der Gegenstand der vorliegenden Vorabklaalten von Coop gegenüber den Lieferantinnen
und Markant
Beitritt neuer Anschlusshäuser zum Markant-
> Lieferantinnen darauf hin, dass sie zum Zeit-
, welcher je nach Lieferantin schon mehrere
inet haben, dass Coop die Zahlungen einmal rkant als eine Organisation verstanden worden, isserhalb der Coop- und Migros-Gruppe ver-
‘die Interessen von Marktteilnehmerinnen der Lef verwiesen, dass Markant in Fachkreisen als ailhandel bezeichnet werde, zumal der Markantabe, eine «Nachfragemacht zu etablieren, wie ros und Coop je einzeln auszuspielen vermösschäftsführer von Markant im Jahr 2013 Markant yn, die in einem ansonsten duopolistischen Sysrten Unternehmen Chancen- und Waffengleichtern und Produktangeboten sorge. Auch der Gez AG ausserte sich in diesem Sinne, indem er nterstützung der gemeinsamen und solidarischen ngiger Handelsgesellschaften bezeichnete und
g in den letzten 20 Jahren überzeugend erfüllt wweizer Markt.®*
iesen [...] Lieferantinnen darauf hin, [...]. t. 11.6, S. 10 f. satz.
Iwww.markant-magazin.com/markant/20-jahre-mar-
B.3 Gründe für Umstellung der.
46. Nach Angaben von Coop zwingt die n dazu, nicht nur laufend die effizientesten Be Prozesse zu entwickeln, welche zu einer eff ziehungen zu den Lieferantinnen beitragen.
47. Nach Vorbringen von Coop lassen sic tiven Prozesse standardisieren und rationell die Zahlungsabwicklung und die Zahlungsst Zudem würden die von Markant zur VerfUgt formationen, die Bereitstellung von Media-D Prozesse darstellen, die von Coop in dieser führe insgesamt zu Effizienzvorteilen für Co dass daraus auch Kostenvorteile realisiert v len sei für die Verbesserung der Marktkondi ten von Coop wiederum von zentraler Bede
48. [Ausführungen zu den finanziellen Au: B.4 Verhandlungen zwischen C
B.4.1 Zeitliche Übersicht über die Vert Lieferantinnen
49. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Coop und den von der Umstellung der Zahlı rantinnen.
Abbildung 3: Zeitliche Übersicht über Verha bezüglich Umstellung auf Markant
[...] Darstellung des Sekretariats. Quelle: Marktbefragung.
50. Gemäss den Angaben der befragten | lagen (Schreiben, E-Mailauszüge, Telefonn Coop und den Lieferantinnen ist insbesonde
51. [...].87 [88 [...].®
52. Mit Schreiben vom 2. März 2020 teilte dazu entschieden habe, die Zahlungsabwicl
53. [...]'
65 Act. 11.5, S. 2.
66 Vgl. Act. 11.5, S.4 f. Rz 11 ff. 87 Vgl. z.B. Act. [...].
68 Vgl. z.B. Act. [...].
68 Vgl. z.B. Act. [...].
70 Vgl. z.B. Act. [...].
™ vgl. z.B. Act. [...].
Zahlungsabwicklung seitens Coop
assive Binnen- und Aussenkonkurrenz Coop schaffungswege zu erschliessen, sondern auch izienten Abwicklung und Administration von Be-
[...].55
h mit dem Einbezug von Markant die administraer ausgestalten. Dies betreffe insbesondere auch röme zwischen Coop und den Lieferantinnen.
ing gestellten Tools für die Aufbereitung von Inaten und die Bearbeitung von Daten teilweise Form nicht vorgenommen werden könnten. Dies op. Diese Effizienzvorteile würden dazu führen, ‚erden könnten. Das Erreichen von Kostenvorteitionen für die Konsumentinnen und Konsumenutung.$®
swirkungen des Markant-Systems für Coop.]. oop und den Lieferantinnen
andlungsführung von Coop mit
verschiedenen Verhandlungsschritte zwischen ingsabwicklung Uber Markant betroffenen Liefendlungen zwischen Coop und den Lieferantinnen
_ieferantinnen und aus den eingereichten Unterotizen etc.) zu den Verhandlungen zwischen re Folgendes hervorzuheben:
Coop den Lieferantinnen mit, dass sich Coop <lung über Markant zu regulieren. [...].”°
54. Die Lieferantinnen suchten in der Folc sung zu finden. Gemäss den Rückmeldunge Hälfte der befragten Lieferantinnen Coop di lungsabwicklung über Coop vor.’? Die meist mit der Umstellung der Zahlungsabwicklung oder zumindest teilweise ab.’? Zudem wiese die Anbindung (Bestellungen, Lieferscheine ronisch erfolge und diese einwandfrei funkti dass die Direktanbindung für Bestellungen ı den Rechnungen nicht weiter funktionieren | denz zwischen den Lieferantinnen und Coo|
55. [...]. Mit dem Informationsschreiben bi Coop am 2. Marz 2020 versandte, hatten di um sich zu entscheiden, den Vertrag mit Me stehenden Anschlusses von Coop) aufrecht trages bedeutet für eine Lieferantin in der H abgerechnet wird und damit eine andere M¢ den einzelnen Anschlusshäusern (einschlie: gegenüber den Lieferantinnen wiederholt kc (d.h. Zahlungsabwicklung direkt über Coop) 2021 nicht mehr geben werde resp. eine inc B.4.5) «teurer» ausfallen werde als die Zahl digung des Markant Vertrags im Zusammen möglicherweise Zusatzkosten verbunden ge denn auch unschlüssig, ob sie aufgrund des mit Markant bis Ende Juni per Ende 2020 ki kündigte den Markant Vertrag schliesslich n den Markant Vertrag (vorsorglich), wobei [.. Verhandlungen mit Coop resp. Markant die Lieferantinnen dürften auch hier unter gewis ten mit Coop resp. Markant bis Ende 2020 « lungen auch im Jahr 2021 möglichst ohne E schlusshäusern) abwickeln zu können.
56. Im Rahmen der weiteren Verhandlung Kapitel B.4.3) und zudem geprüft, ob gegeb sei (vgl. Kapitel B.4.4).8° Gewissen Lieferan kant eine individuelle Abrechnungsmethode umgesetzt. Teilweise seien die Lieferantinn: auch im Dezember 2020 und damit kurz vor möglichen Auslistungen von Seiten von Coc
72 Vgl. z.B. Act. [...]. 73 Vgl. Act. [...].
74 Vgl. Act. [...].
75 Act. [...].
78 Vgl. Act. [...].
7 gl. z.B. Act. [...]. 78 Vgl. z.B. Act. [...]. 79 vgl. z.B. Act. [...]. 80 Act. 11.7, S. 3 f.
je teilweise den Kontakt zu Coop, um eine Lö-
>n aus der Marktbefragung schlugen rund die
> Aufrechterhaltung der bisherigen direkten Zahen Lieferantinnen lehnten insbesondere auch die einhergehenden Zusatzkosten vollumfänglich
nn einige Lieferantinnen Coop darauf hin, dass
, Rechnungen) an Coop bereits vollständig elektoniere.’4 Es sei deshalb nicht nachvollziehbar,
ind Lieferscheine erhalten bleibe, dies aber bei
solle.”> Gemäss der ausgewerteten Korrespon-
0 [...].7° [...].77
streffend die Umstellung auf Markant, welches
e Lieferantinnen demzufolge vier Monate Zeit, irkant zu kündigen oder diesen (trotz des bevorzu erhalten. Eine Kündigung des Markant Verauptsache, dass kein Umsatz mehr über Markant jglichkeit für die weitere Zahlungsabwicklung mit sslich Coop) gefunden werden müsste. Da Coop ymmuniziert habe, dass es das bisherige System nach der Umstellung auf Markant per 1. Januar lividuelle Abrechnungsmethode (vgl. Kapitel ungsabwicklung Uber Markant,’® ware eine Künhang mit Coop mit grossen Unsicherheiten und wesen. Viele der Lieferantinnen zeigten sich
; Anschlusses von Coop bei Markant den Vertrag indigen sollten. Der Grossteil der Lieferantinnen icht. Allerdings kündigten einige Lieferantinnen
.] dieser Lieferantinnen während den weiteren Kündigung wiederum zurückzogen, [...].7° Die sem Zeitdruck gehandelt haben, denn sie musssine Lösung finden, um ihre Lieferungen und Zahinschränkung mit Coop (und allen anderen Anjen hat Coop gemäss eigenen Angaben [...] (vgl. enenfalls infolge [...], eine Gegenleistung nötig tinnen gab Coop bekannt, dass alternativ zu Mar- (vgl. Kapitel B.4.5) möglich sei, diese wurde [...] sn im Laufe der Verhandlungen, insbesondere ‘der geplanten Umstellung auf Markant, auch mit yp konfrontiert worden (vgl. Kapitel B.4.6). Bei den meisten Lieferantinnen konnte schlusse den werden (vgl. Kapitel B.4.7).
57. Von den 40 befragten Lieferantinnen r Markant um. Die restlichen Lieferantinnen rı über Coop ab, da die individuelle Abrechnur umgesetzt wurde (vgl. Rz 86). Von den drei können alle ihre Zahlungen weiterhin direkt
58. Der offizielle Starttermin der Zahlungs 15. Januar 2021.°' Die Marktbefragung zeig für die befragten Lieferantinnen, welche ger wohl im Laufe der ersten Jahreshälfte 2021
B.4.2 Vorgehensweise von Coop betre Zahlungsabwicklung über Marka
59. Im Rahmen eines Besprechungstermi 8. Juli 2020 wurde Coop gebeten, die Bezie Coop mit ihren Lieferantinnen genauer zu e
60. Coop führte zudem aus, dass seitens Markant abzurechnen, sondern lediglich die und den Lieferantinnen auch keine Auslistuı Ausführungen von Coop widersprachen in g Sekretariat aus dem Markt vorlagen (vgl. Rz verhältnisse im Markt zu klären, wurde auf / bart, dass Coop eine Zusicherung bezüglich Zusammenhang mit der Aufschaltung von N ner Kontaktaufnahme durch betroffene Liefe Lieferantinnen zukommen lasse, welche ge: stellung auf Markant angemeldet hatten. Co retariat zu und teilte mit, welche Lieferantinr vorgelegten Kommunikation sicherte Coop ( nen dazu entschliessen können, die bisheri einer Ausdehnung auf Coop als neues Ansc beziehung mit Markant neu zu verhandeln t nem Fall zum Anlass nehmen werde, die be der Lieferantinnen zu streichen, sondern vel men der Verhandlung eine Lösung suchen, chen Ansatz gerecht werde (vgl. zum Ganze
81 Vgl. z.B. Act. [...].
82 14 der [...] Lieferantinnen, welche auf Markan punkt der Umstellung der Zahlungsabwicklung a
83 Act. 11.7, S.3.
8 Act. 11.7, S. 3. 8 Act. II.7, S. 3.
7 [..].
ndlich eine Lösung mit Coop und Markant gefunnit einem Markant Vertrag stellen deren [...] auf achnen vermutungsweise wie bis anhin direkt ıgsmethode bei [...] der befragten Lieferantinnen befragten Lieferantinnen ohne Markant Vertrag über Coop abrechnen.
abwicklung über Markant war schliesslich am
te, dass die technische Umstellung auf Markant näss eigenen Angaben auf Markant umstellten, ‚insbesondere im April, Juni und Juli, erfolgte.®?
ffend die Umstellung auf die nt
ns zwischen Coop und dem Sekretariat vom hung von Coop zu Markant und den Umgang von rlautern. Coop führte aus, [...].°° [...]®4 [...].°
Coop keine Lieferantin gezwungen werde, Uber Zusammenarbeit mit Markant empfohlen werde igen seitens Coop angedroht werden.® Diese jewissen Teilen den Beschwerden, welche dem -3 und 5). Um die offenbar bestehenden Miss- \nregung des Sekretariats hin mit Coop verein-
| der Zusammenarbeit mit den Lieferantinnen im larkant formuliert, welche das Sekretariat bei eirantinnen mitteilen könne und Coop denjenigen Jenüber Coop Vorbehalte gegenüber einer Umop stellte in der Folge die Zusicherung dem Sek- 1en sie damit bedienen werde.?’ Gemäss dieser Jen Lieferantinnen zu, dass sich die Lieferantinye Vertragsbeziehung mit Markant zu beenden, ‚hlusshaus nicht zuzustimmen oder die Vertragsind dass Coop einen derartigen Entscheid in keitroffenen Lieferantinnen von der eigenen Liste rsuchen werde, mit den Lieferantinnen im Rahwelche dem bisher gepflegten partnerschaftlit umstellten, gaben bei Frage 6 zusätzlich den Zeituf Markant an (vgl. z.B. Act. [...]).
61. Im Rahmen der Vorabklärung wies Cc darauf hin, dass sie keine ihrer Lieferantinn« eine Zusammenarbeit mit Markant abzuschl Coop in das Markant-System überführt worc hätten teilweise bereits seit Jahren einen Zu sen. Die Zusammenarbeitsverträge mit Marl rantinnen verpflichten, beim Betritt eines ne rung über Markant für dieses Anschlusshau akzeptieren (sog. Ausdehnungsklausel, vgl.
62. Coop wies im Rahmen der vorangehe mehrfach darauf hin, dass Coop die notwen dern, dass bei der Gestaltung der Beziehun und Gegenleistung im Verlauf einer langfris
B.4.3 Markant-Konditionen für die Um:
63. [Verhandlungen der Markant-Konditio! 64. 1...1.”7 L...].% [...].4
65. Im Rahmen der Marktbefragung erfrac den Zeitraum 2019 bis 2021. [...]
66. [...] der befragten 40 Lieferantinnen m mit Coop seit 2021 über Markant ab (vgl. R: ben zu den Markant-Konditionen gegenübe: sern (ohne Coop) machen.® [...].
88 Act. 1.A.6, S. 10 Rz 27 f.
9 Act. 11.5, S. 2; Act. 1.A.6, S. 7 Rz 15. 92 Act. 11.7, S. 3.
3 Act. 11.5, S. 7 Rz 29.
9 Vgl. z.B. Act. [...].
% Das Sekretariat bezog sich für die Angaben di Beilagen der Lieferantinnen zu diesen Markant |
op darauf hin, [...].°® Coop wies zudem erneut
2n dazu gezwungen habe, einen Vertrag über iessen. Sämtlich Lieferantinnen, welche durch Jen seien oder noch überführt werden sollten, isammenarbeitsvertrag mit Markant abgeschloskant sehen in aller Regel vor, dass sich die Liefeuen Anschlusshauses zu Markant eine Regulies gemäss ihren vertraglichen Verpflichtungen zu Rz 44).°° [...].%
nden Marktbeobachtung und in der Vorabklärung digen Vorkehrungen unternehme, um zu verhing mit den Lieferantinnen das Prinzip von Leistung ‘igen Beziehung beeinträchtigt werde.”
satze mit Coop
nen mit Lieferantinnen.].
jte das Sekretariat die Markant-Konditionen für
it einem Markant Vertrag rechnen die Umsätze 791). Diese Lieferantinnen können daher Anga- "Coop und auch gegenüber den Anschlusshäuar Zahlungsabwicklung ab 2021 auf die eingereichten
Tabelle 1: Übersicht über die verschiedener nen im Jahr 2021 (in % des Umsatzes)
Mittelwert Coop Durchschnit Entwicklung L...] [...] % [...] [..-] [...] % [...] [..-] [...] % [...] Total [..-] % [...]
Legende: AH = Anschlusshaus, [...], [...], [...]. Darstellung des Sekretariats. Quelle: Marktbefragung.
67. [Auswertung der Marktbefragung bezt den Anschlusshäusern (ohne Coop) von Me handlungen von Coop mit gewissen Liefera funden haben, ist mit diesen Daten belegba
68. [Auswertung der Marktbefragung bezi schlusshaus Coop.].
69. [...]. 70. [...].%
71. [Schlussfolgerungen Auswertung der | Inwieweit Coop letztlich von den Markant-K« profitieren kann, wird in Abbildung 2 (vgl. R:
B.4.4 Gegenleistungen von Coop
72. Gemäss eigenen Angaben bot Coop ¢ für die Gewährung des [...] an.” Im von Co den Wert der ausgehandelten Gegenleistun handlungen zur Umstellung auf Markant abı nen erhielten demnach deren [...] Gegenlei: Umsatzes (Minimum [...] % und Maximum [ wurde ein Wert von [...] % des Umsatzes fü
% Vgl. z.B. Act. [...].
97 Von insgesamt 30 der befragten Lieferantinne über Coop für die Jahre 2021 bis 2022 (von 28 |
8 [..].
9 Act. 1.A.6, S.6 Rz 11. 100 Act. 1.A.6, Beilage 2b.
1 Markant-Konditionen der befragten Lieferantintliche Mittelwert AH Durchschnittliche 2021- (ohne Coop) Entwicklung 2019-
[...1% [...]
[...1% [...]
[...1% [...]
[...1% [...]
iglich Markant-Konditionen gegenüber Coop und irkant.].°° Das Vorbringen von Coop, dass Veritinnen betreffend [...] gegenüber Coop stattgerf.” Led:
iglich Markant-Konditionen gegenüber An-
Marktbefragung bezüglich Markant-Konditionen.]. ynditionen, welche die Lieferantinnen bezahlen, 7 39) und Abbildung 4 (vgl. Rz 75) dargestellt.
len Lieferantinnen individuelle Gegenleistungen op eingereichten Datensatz’ bezifferte Coop gen von [...] Lieferantinnen, mit welchen die Veryeschlossen seien. Von diesen [...] Lieferantinstungen im Wert von durchschnittlich [...] % des ...] %). Bei den restlichen [...] Lieferantinnen
r die Gegenleistung ausgewiesen. Der Mittelwert
n stehen dem Sekretariat Angaben zum [...] gegenieferantinnen sogar bis 2023) zur Verfügung. [...].
dieser Gegenleistungen über die [...] Liefer: [...].'°' Daneben verwies Coop auf die Leist nen, die auch von den Anschlusshäusern m der Zahlungsabläufe über eine zentrale Stel ausfallgarantie, die Anbindung von Coop an tingaktivitäten oder die Anbindung von Coop Markant. 102
73. Im Rahmen der Marktbefragung'™ be lichen Gegenleistungen von Coop. Von den nung mit Coop auf Markant umstellten, erhi tensatz'™ [...] der [...] befragten Lieferantinı Widerspruch zu den Antworten von acht Lie ben, dass sie keine Gegenleistungen von C weiter aus, dass Coop zwar Gegenleistunge der entsprechenden Gegenleistung jedoch ( gering sei im Vergleich zum zusätzlichen At rantin!°® gab an, dass noch nicht klar sei, ok und sie die Frage betreffend die Gegenleist Die restlichen 25 Lieferantinnen gaben an, « die Zahlungsabwicklung über Markant erhie tinnen'® angaben, dass die offerierten Geg resp. Kosten mit der neuen Zahlungsabwick gende Teil der Lieferantinnen gab zudem ar (i.d.R. für ein oder zwei Jahre) beschränkte
74. Als Gegenleistungen nannten die Lief [...1'"6, [...]. Die Lieferantinnen mussten für |
101 Act. 1.A.6, S. 6 Rz 11. 102 Act. 1.A.6, S. 6 Rz 10.
103 Es ist anzumerken, dass strategisch motivier werden können.
104 Act. 1.A.6, Beilage 2b.
105 Bei einer Lieferantin (Act. [...]) sind gemäss / bekannt. Die Lieferantin gab an, dass Coop kein
106 Act. [...]. 107 Act. [...].
108 Act. [...].
108 Act. [...]; wobei anzumerken ist, dass die erst sierte, dass die mit Coop verhandelten Gegenlei aufgrund der etablierten Anpassung der Kosten:
110 Im Rahmen der Vorabklärung konnte nicht ge entwickeln werden.
111 Vgl. z.B. Act. [...]. 112 Vgl. z.B. Act. [...]. 113 Vgl. z.B. Act. [...]. 114 Vgl. z.B. Act. [...]. 115 Ygl. Act. [...].
116 Vogl. Act. [...].
antinnen beträgt damit [...] % des Umsatzes. ungen von Markant gegenüber den Lieferantinitfinanziert würden, wie u.a. die Vereinfachung le bei Markant, die Gewährung einer Zahlungsden Datenpool für die Recherche von Marke- ) an das Media-Asset-Management-Tool von
ragte das Sekretariat die Lieferantinnen zu mög- Lieferantinnen, welche ab 2021 bei der Abrechalten gemäss dem von Coop eingereichten Da- 1en'° eine Gegenleistung. Dies steht im ferantinnen, welche in der Marktbefragung angaoop erhielten. Zwei Lieferantinnen führten hierzu :n definiert habe, der Wert für die Lieferantin bei
) % sei!% resp. dass die Gegenleistung lächerlich ıfwand den die Lieferantin betreibe’. Eine Liefe- und welche Gegenleistungen sie erhalten würde ungen entsprechend nicht beantworten könne. lass sie eine oder mehrere Gegenleistungen für Iten, wobei alle mit Ausnahme von zwei Lieferannleistungen von Coop allfällig höhere Aufwände lung nicht kompensieren können. Der überwie-
1, dass die Gegenleistungen nur für eine zeitlich Zeit"? festgelegt worden seien.""'
erantinnen [...]""4, [...]''%, [..-]"'%, [..-]'° und ede aufgeführte Gegenleistung einen Wert aus
te Antworten der Lieferantinnen nicht ausgeschlossen
\ngaben von Coop die Gegenleistungen noch nicht e Gegenleistungen gewährte.
genannte Lieferantin im Fragebogen (S. 8) präzistungen für die Jahre 2021 und 2022 die Belastung sätze nur teilweise kompensiere.
»klärt werden, ob und wie sich diese Gegenleistungen der eigenen Sicht (d.h. der Sicht der Liefera Auswertung zeigte, dass die Lieferantinnen
Gegenwert der einzelnen Gegenleistungen
Ubereinstimmend"'? einschätzte. Keine Liefe der jeweiligen Gegenleistung zu tief, das he genwerts, ansetzte.
75. Die gewahrten Gegenleistungen zur L fuhrten nicht nur zu positiven finanziellen At auch zu finanziellen Einbussen bei Coop. Al kungen aus Abbildung 2 (vgl. Rz 39) ohne ( wande von Coop fur die auszurichtenden G dabei auf den durchschnittlichen Wert der G gemass dem von Coop eingereichten Dater wirkungen des Markant-Systems für Coop. ].
Abbildung 4: Direkte finanzielle Auswirkung: tigung der Gegenleistungen
[...] Darstellung des Sekretariats.
Quelle: Europäischer Zentralregulierungsvertrag zwis (Datenabgleich).
76. Bei dem von Markant angegebenen re von Coop über Markant in Höhe von CHF [. Gegenleistungen direkte finanzielle Auswirk CHF [...] resultieren. Bei einem Anteil von [. somit einem monetären Nutzen von CHF [.. finanziellen Auswirkungen des Markant-Sys
77. Der Wert der Gegenleistungen in Abb Marktbefragung ergab, dass die Lieferantinı ren Wert beimessen als Coop und dass die: Dementsprechend sind die resultierenden fi der Gegenleistungen als untere Schranke z dung 4).
117 Die Lieferantinnen bezifferten teilweise keine Wert den Lieferantinnen nur bekannt, wenn Coo zung dieses Wertes war für die Lieferantinnen n
118 Vgl. z.B. Act. [...]. 119 Vgl. z.B. Act. [...].
120 Der Datensatz (vgl. Act. 1.A.6, Beilage 2b) be genleistungen zwischen 0 % (keine Gegenleistu umfasst der Datensatz für diese Lieferantinnen ( raus berechnet das Sekretariat den nach Umsat [...] %, welcher multipliziert mit dem Beschaffun: Abbildung 4 berücksichtigt wird.
121 [...]. Zusätzlich wird aufgrund der Marktbefra: genleistungen werden anhand des gewichteten |
ntin) und aus Sicht von Coop?!’ angeben. Die der Ansicht waren, dass Coop den monetären entweder zu hoch"'® oder mit ihrer Bewertung »rantin war der Meinung, dass Coop den Wert isst unter deren Schätzung des monetären Ge-
Imstellung der Zahlungsabwicklung auf Markant ıswirkungen bei den Lieferantinnen, sondern bbildung 4 gibt die direkten finanziellen Auswirdunkel) und mit (hell) Berücksichtigung der Aufegenleistungen wieder. Das Sekretariat stellte ‚egenleistungen ab, gewichtet nach dem Umsatz isatz'°. [Ausführungen zu den finanziellen Ausan für Coop pro Jahr '?! mit und ohne Berücksichchen Coop und Markant und Auskunftsbegehren von Coop
salistisch geplanten jährlichen Einkaufsvolumen ..] würden daraus unter Berücksichtigung der ungen für Coop in der Höhe von CHF [...] bis
..] % an Markenartikeln (vgl. Rz 40), würde dies .] entsprechen, wodurch [Ausführungen zu den tems für Coop.].
Idung 4 basiert auf den Angaben von Coop. Die 1en den Gegenleistungen oftmals einen geringese zudem zeitlich beschränkt sind (vgl. Rz 73 f.). nanziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung u verstehen (untere schattierte Fläche in Abbiln Wert aus Sicht von Coop. Schliesslich war dieser p diesen ihnen gegenüber kommuniziert. Eine Schätur bedingt möglich.
ziffert für [...] Lieferantinnen einen Wert für die Geng) und [...] % von deren Umsatz mit Coop. Zudem Jen Umsatz, den diese mit Coop erwirtschafteten. Da- Z gewichteten Mittelwert der Gegenleistung von ysvolumen als Geldfluss von Markant zu Coop in der
Jung von einem [...] von [...] % ausgegangen. Die Ge- Mittelwerts von [...] % beziffert (vgl. Fn 120).
B.4.5 Individuelle Abrechnungsmetho«
78. Gemäss Angaben von Coop erfolgte ¢ sehenen aufwändigen individuellen Abrechr handlungen, die bis dahin mit ganz weniger bracht werden konnten.'!?? Der Verhandlung individuellen Abrechnungsmethode in die R gleich zu denjenigen, welche ihren Pflichten diskriminierungsfrei behandelt würden. Durc nach Angaben von Coop mit ihrem hybrider dem sonst angewendeten standardisierten | schieden und einer Sonderbehandlung zuge handlung sollten sich diese Lieferantinnen : Coop bot gemäss dem von Coop eingereicht ([...] %) eine individuelle Abrechnungsmeth nen für die individuelle Abrechnungsmethoc tariats'?> nicht.
79. Inder Marktbefragung befragte das Si rechnungsmöglichkeiten» neben Markant (r Bei 30'*6 der 43 befragten Lieferantinnen st denjenigen von Coop überein (vgl. Abbildun und gemäss Marktbefragung 14 Lieferantinı methode und 16 der Lieferantinnen kein Anı ben an, dass Coop ihnen eine individuelle A genüber gab Coop bei diesen Lieferantinne thode direkt über Coop angeboten worden s
80. Coop äusserte sich nicht zur Höhe de thode (vgl. Rz 78). 27 Lieferantinnen gaben für die individuelle Abrechnungsmethode vo bezieht sich auf die Angaben dieser Liefera elle Abrechnungsmethode.
Abbildung 5: Höhe der Kondition für die indi zes der Lieferantinnen mit Coop)
[---] Darstellung des Sekretariats. Quelle: Marktbefragung (Konditionenhöhe, Datenabgl
122 Act. 1.A.6, S. 8 Rz 21.
123 Act. 1.A.6, S. 6 f. Rz 14.
124 Act. 1.A.6, Beilage 2b.
125 Act. 1.A.1, Frage 3 sowie Frage 7 h und i.
126 Zwei Lieferantinnen kreuzten im Fragebogen abwicklung erhalten hätten und begründeten die macht habe resp. die vorgeschlagene Alternativ. als „andere Abrechnungsmöglichkeit“ betrachtet fanden sich jeweils E-Mails mit einem Angebot t von Coop (vgl. Act. [...]). Da es vorliegend darur ternative Zahlungsabwicklung angeboten wurde den die Antworten der beiden Lieferantinnen im Coop als Angebot für die individuelle Abrechnun
le
lie Offerte bezüglich einer eigentlich nicht vorgetungsmethode im Rahmen von laufenden Ver-
| Lieferantinnen nicht zu einem Abschluss gesansatz von Coop gehe beim Angebot einer ichtung, dass derartige Lieferantinnen im Veraus ihren Verträgen mit Markant nachkommen, +h ihren Alleingang würden die Lieferantinnen
1 Vorgehen Kosten verursachen, da sie damit aus Varkant-Verfahren für die Lieferantinnen ausgeführt werden müssten. Im Sinne einer Gleichbein den Kosten dieses Alleingangs beteiligen.'?? ten Datensatz'*4 [...] der [...] Lieferantinnen
ode an. Zur Höhe der entsprechenden Konditiole äusserte sich Coop trotz Nachfrage des Sekreskretariat die Lieferantinnen nach «anderen Abachfolgend: individuelle Abrechnungsmethode). mmten die Angaben aus der Marktbefragung mit g 5). So erhielten gemäss Auskunftsbegehren en ein Angebot für die individuelle Abrechnungs- Jebot. Die restlichen 13 der 43 Lieferantinnen gabrechnungsmethode angeboten habe, demge-
1 an, dass keine individuelle Abrechnungsmeei.
r Kondition für die individuelle Abrechnungsmein der Marktbefragung an, dass sie ein Angebot n Coop erhielten. Die Auswertung in Abbildung 5 ıtinnen zur Höhe der Kondition für die individuviduelle Abrechnungsmethode (in % des Umsateich) und Auskunftsbegehren von Coop (Datenabgleich).
an, dass sie kein Angebot für eine andere Zahlungss damit, dass Coop ein «unrealistisches» Angebot ge- > (Kosten von [...] %) in diesem Kontext keinesfalls werden könne. In den Beilagen beider Lieferantinnen iber [...] % für die alternative Abrechnungsmöglichkeit n ging, ob und nicht zu welchen Konditionen eine al- und nicht um die subjektive Einschätzung hierzu, wur- Einklang mit den Angaben in der Stellungnahme von gsmethode gewertet.
81. Die Lieferantinnen (hell in Abbildung 8 als auch aus dem Auskunftsbegehren hervc duelle Abrechnungsmethode anbot, gaben ( von [...] % des Umsatzes mit Coop an. Die [...] % mit der gegenüber dem Sekretariat o rantin gab Kosten in der Höhe von [...] % fü nungsmethode an und belegte diese Angab Kommunikation dieser Kondition Dezember
82. Beiden Lieferantinnen (dunkel in Abb Coop im Auskunftsbegehren angaben, dass geboten worden sei, zeigte sich ein weniger dass Coop ihnen im Dezember 2020 resp. \ [...] % des Umsatzes mit Coop angeboten r denz.'?® Fünf Lieferantinnen bezeichneten e kommunizierte Konditionenhöhe von [...] % sprächsnotizen belegen konnten.'?? Eine we zember 2020 kommunizierte Kondition in de nicht belegen.'?° Die restlichen fünf Lieferar Ziffern, sondern berichteten von einer (meis duelle Abrechnungsmethode «teurer als Ma Zeitpunkt der Kommunikation nannten diese schen Mai und November 2020.'%3
83. Coop schien also bereits in einem fruk mit gewissen Lieferantinnen den Hinweis, d «teurer als Markant» ausfallen würde, ange aber nicht als Angebot für eine individuelle / Möglicherweise nutzte Coop solche Aussag gegenüber den Lieferantinnen zu zeigen un
84. Bei [...] Lieferantinnen, welche die Zal umstellten, [...] die Kosten von [...] % für die Konditionen gegenüber Coop (vgl. Abbildun bei denen dies nicht der Fall war, unterbreit von Coop und den Lieferantinnen kein Ange Mit anderen Worten fielen die angebotenen rechnungsmethode bei [...] befragten Liefer gegenüber Coop. Die Lieferantinnen konnte thode anstatt der Abrechnung über das Mar
127 Act. [...].
128 Act. [...].
129 [..].
130 Act. [...].
131 Act. [...].
132 Act. [...].
133 Zwei Lieferantinnen machen keine Angabe zi
134 Vgl. Act. 1.A.6, Beilage 2b für die Angabe vor nen.
), bei welchen sowohl aus der Marktbefragung rging, dass Coop den Lieferantinnen eine indivijrösstenteils eine offerierte Kondition in der Höhe Lieferantinnen belegten diese Kondition von ffengelegten E-Mailkorrespondenz. Eine Liefer die von Coop angebotene alternative Abrech- e.'2” Die Lieferantinnen gaben als Zeitpunkt der 2020 resp. Januar 2021 an.
Idung 5), welche entgegen den Angaben von ‚ihnen eine alternative Abrechnungsmethode an- “einheitliches Bild. Zwei Lieferantinnen gaben an, Januar 2021 eine Kondition in der Höhe von
abe, und belegten dies mit E-Mailkorresponine zwischen Juli und Dezember 2020 von Coop ‚wobei drei Lieferantinnen ihre Angaben mit Geitere Lieferantin bezifferte eine von Coop im Der Höhe von [...] %, konnte diese Angabe aber tinnen konnten keine konkreten Konditionen bet mündlichen) Aussage von Coop, dass die indivirkant» "3! resp. «kostenpflichtig» '?? werde. Als
» Lieferantinnen einen zeitlichen Rahmen zwien Stadion in den mündlichen Verhandlungen ass eine individuelle Abrechnungsmöglichkeit bracht zu haben. Diese Angabe scheint Coop \brechnungsmöglichkeit gewertet zu haben.
en dazu, die Stärke ihrer Verhandlungsposition d die Umstellung auf Markant zu forcieren. [...].
nlungsabwicklung für Coop Umsätze auf Markant > individuelle Zahlungsabwicklung die Markant
g 6, Rz 96). Den [...] befragten Lieferantinnen, ste Coop gemäss übereinstimmender Angabe bot für eine individuelle Abrechnungsmethode. '3* Konditionen von Coop für die individuelle Abantinnen [...] aus als die Markant-Konditionen
n somit zwar die individuelle Abrechnungsmekant-System wählen, jedoch wären in diesem
ım Zeitpunkt der Kommunikation (Act. [...]). Coop resp. Act. [...] für die Angabe der Lieferantin-
Fall die Kosten [...] ausgefallen, so dass es lungsabwicklung eine wirkliche Alternative f auch regelmässig von den Lieferantinnen kr
85. Wenn sich die Lieferantinnen nach eir nungsmöglichkeit nicht aktiv für Markant od schieden, [...].'% In der Folge gab Coop der das Angebot betreffend die Zahlungsabwick konnte in der Folge aber doch noch eine Lö
86. Gemäss der Auskunft von Coop wählt die Option der individuellen Abrechnungsme gung, wonach die von Coop in Aussicht ges Angaben der befragten Lieferantinnen schlie langte (für detailliere Angaben zu den Resu den Lieferantinnen vgl. Rz 90 ff.).
B.4.6 Mutmassliche Auslistungen wah
87. Gemäss Angaben von Coop sind im Z bei den betroffenen Lieferantinnen keine An den.'%® Coop habe denn auch nie einer Liefe rantin den Vertrag zu Markant habe beende Mails an die Lieferantinnen von Coop versai und 60) im Widerspruch stehen würden. Ne Instrumente des Category Managements, w rantin laufend genutzt würden. Sortimentsbe renzverhalten und der allgemeinen Wirtsch: auf dieses ausgerichteten Category Manage würden sich Listungen und Auslistungen be jährlich zwischen 2'000 Produkte gelistet un ausgelistet.'4°
88. Inder Marktbefragung gaben 23 von 4 Umstellung der Zahlungsabwicklung auf Ma gen von Auslistungen und/oder Ablehnung \ men sei. Unter diesen Lieferantinnen waren wicklung weiterhin direkt über Coop vornahı dass sie aufgrund der Umstellung der Zahlu setzungen von Auslistungen betroffen ware! kreten Auslistungen, welche nach der Einig! Coop wieder zurückgezogen wurden. '* Ans worten damit, dass konkrete Auslistungen o
135 \/gl. beispielsweise auch Fn 126. 136 Act. [...].
137 Act. 1.A.6, S. 9 Rz 26.
138 Act. 1.A.6, S. 9 Rz 26.
139 Act. 1.A.6, S. 8 Rz 21.
140 Act. 1.A.6, S. 10 Rz 26.
141 Insgesamt haben 41 Lieferantinnen auf diese das Auskunftsbegehren in diesem Punkt einges:
142 Act. [...].
fraglich ist, ob die angebotene individuelle Zahir die Lieferantinnen darstellte. Dies wurde denn itisiert.13°
1em Angebot von Coop zur individuellen Abrechar die individuelle Abrechnungsmethode ent-
1 betroffenen Lieferantinnen bekannt, dass Coop lung über Markant zurückziehen würde. Oftmals sung mit Coop und Markant gefunden werden.
e bis zum 15. März 2021 [...] der Lieferantinnen ıthode.'37 Dies bestätigte auch die Marktbefratellte individuelle Abrechnungsmethode gemäss ssslich bei [...] Lieferantin zur Anwendung getaten der Verhandlungen zwischen Coop und
rend den Verhandlungen
usammenhang mit der Umstellung auf Markant derungen bei den Listungen vorgenommen worsrantin mit der Auslistung gedroht, falls die Liefen oder ändern wollen.'*? Auch seien keine Endt worden, welche zur Zusicherung (vgl. Rz 6 ulistungen, Auslistungen und Promotionen seien elche im Verlauf einer Beziehung mit einer Liefe- »wegungen seien vom Konsumverhalten, Konkuriftslage abhängig und würden sodann von einem ments Uber Listings umgesetzt. In der Regel
i Coop in etwa die Waage halten. Es würden
d auf der anderen Seite etwa die gleiche Zahl
}1'*' Lieferantinnen an, dass es aufgrund der rkant zu keinen Androhungen resp. Umsetzun- ‚on Neulistungen und/oder Promotionen gekomauch solche zu finden, welche die Zahlungsabnen. Die restlichen 18 Lieferantinnen gaben an, ngsabwicklung von Androhungen resp. von Um- 1. Fünf Lieferantinnen machten Angaben zu koning zur Zahlungsabwicklung über Markant von sonsten begründeten die Lieferantinnen ihre Anthne sachliche Begründung umgesetzt worden
Frage geantwortet. Für zwei Lieferantinnen wurde chrankt (vgl. Rz 15).
seien'*3 oder dass Coop zwar keine Auslistı angedroht habe’*.
B.4.7_ Resultat der Verhandlungen
89. Coop hat gemäss eigenen Angaben n kant Verträgen (ohne den Bereich [...]) Uber von Coop eingereichten Datensatz'* wurde Vertrag aufgelistet. Diese wählte das Sekret viertes Auswahlkriterium, Rz 14), um festzu: Umstellung der Zahlungsabwicklung überha Lieferantinnen ihre Forderungen gegenüber dienlich, die Lieferantinnen für die Auswertu Gruppen aufzuteilen, nämlich in Lieferantinr
90. Drei der 43 befragten Lieferantinnen c verfügten." Alle diese Lieferantinnen führte lungsabwicklung mit Coop wie bisher direkt lung bei Coop auf Markant scheint folglich fi schaftlichen Auswirkungen zu haben. Ob di Markant Vertrag gegenüber Coop über eine weil Coop mit diesen Lieferantinnen in eineı deln wollte, kann vorliegend nicht abschlies:
91. Bei den 40 befragten Lieferantinnen n Bild: [...] Lieferantinnen können die kostenlc beibehalten.'* Die restlichen [...] Lieferantir über Markant ab und sind somit mit zusätzli Markant konfrontiert. Die von Coop in Aussi nungsmethode kommt bei [...] der befragter
92. Die [...] Lieferantinnen mit einem Marl rechnen, wurden anhand unterschiedlicher | ausgewählt. Aufgrund der im Rahmen der V keine wesentlichen Ähnlichkeiten dieser fün keit oder bezüglich ihrer Zusammenarbeit rr den. Allerdings gilt es zu erwähnen, dass zv
143 Act. [...]. 144 Act. [...]. 145 Act. 11.7. 146 Act. 1.A.6, Beilage 2b.
147 Act. [...]; Aus der von Coop im Rahmen des / tinnen ist ersichtlich, dass zwei der von der Ums nen Markant Vertrag verfügen. Da Coop angege Vertrag von der Umstellung betroffen waren (vgl Auswahlkriterium 4 (vgl. Rz 14) bewusst in die S weiteren befragten Lieferantin stellte sich zuderr verfügte; ausgewählt wurde diese Lieferantin de ums 1 (Umsatz mit Coop).
148 Act. [...].
Ingen umgesetzt habe, solche jedoch mündlich
1it Uber [...] Lieferantinnen mit bestehenden Mar- ‘die Umstellung auf Markant verhandelt.'* Im
n dennoch wenige Lieferantinnen ohne Markant ariat bewusst für die Marktbefragung aus (vgl. stellen, ob diese Lieferantinnen betreffend die upt angegangen worden waren und wie diese Coop ab 2021 abwickelten. Es ist daher sachng der Resultate der Verhandlungen in zwei
en mit und ohne Markant Vertrag.
jaben an, dass sie über keinen Markant Vertrag n weiter aus, dass sie auch in Zukunft die Zah- und kostenlos vornehmen würden. Die Umstelir diese Lieferantinnen von Coop auch keine wirt- 2s der Fall war, weil die Lieferantinnen ohne bessere Verhandlungsposition verfügten, oder
n ersten Schritt grundsätzlich noch nicht verhansend geklärt werden.
lit einem Markant Vertrag ergab sich folgendes se und direkte Zahlungsabwicklung mit Coop ınen rechnen ihre Umsätze mit Coop seit 2021 chen Kosten für die Zahlungsabwicklung über cht gestellte individuelle kostenpflichtige Abrech- ) Lieferantinnen zur Anwendung.
<ant Vertrag, die weiterhin direkt Uber Coop ab- Auswahlkriterien im Rahmen der Marktbefragung orabklärung vorliegenden Informationen konnten f Lieferantinnen bezüglich ihrer Geschäftstätigit Coop insgesamt betrachtet beobachtet wervei dieser fünf Lieferantinnen den Vertrag mit
\uskunftsbegehrens eingereichten Liste der Lieferantellung bei Coop betroffenen Lieferantinnen über keiben hat, dass nur Lieferantinnen mit einem Markant . Rz 59), wurden diese beiden Lieferantinnen mit dem tichprobe für die Marktbefragung integriert. Bei einer 1 heraus, dass auch sie über keinen Markant Vertrag nn auch ausschliesslich aufgrund des Auswahlkriteri-
Markant auf Ende 2020 resp. 2021 gekündii nen an, dass sie den Umstand, dass sie [... Coop abrechnen könne. '>°
B.5 Wirtschaftliche Auswirkung
93. Nebst der Umstellung der Zahlungsab handlungen interessieren in der Vorabklarut neuen Zahlungsabwicklung. In diesem Kapi ferantinnen in den zwei Jahren nach der Un betrachtet, um herauszufinden, ob und wie : auf die Lieferantinnen auswirken.
94. Wirtschaftliche Auswirkungen der im | können nur bei Lieferantinnen anfallen, welc oder einer individuellen Abrechnungsmöglic keit bei keiner Lieferantin zur Anwendung k:
95. Alle [...] Lieferantinnen, welche auf M: die Zahlungsabwicklung mit der Umstellung wicklung bestehen für die Lieferantinnen au für die Zahlungsabwicklung über Markant sc stehen aus einmaligen Kosten für die Aufsc derkehrenden Kosten, wie bspw. für das Co Zahlungsabwicklung. Die unternehmensinte schiedlich und im Vergleich zu den Markant
96. [Kosten der befragten Lieferantinnen f Diese Lieferantinnen gaben mit einer Ausna Coop im Jahr 2019 nicht mit Kosten verbun:
Abbildung 6: Vergleich der Zahlungsabwickl mit Coop im Jahr 2019 und nach der Umste Konditionen)
[...] Darstellung des Sekretariats.
Quelle: Marktbefragung (Angaben zu Kosten im Jahr kant Konditionen im Jahr 2021 aus den von den Liefe
97. Neben den Auswirkungen, welche dire befragte das Sekretariat die Lieferantinnen : gen in den zwei Jahren nach der Umstellun: stellte das Sekretariat Fragen zu den Auswi Verkaufspreise an andere Abnehmerinnen,
149 Act. [...]. 150 Act. [...]. 151 Act. [...].
152 Die weiteren Dienstleistungen von Markant u vgl. hierzu auch Fn 56.
153 Act. [...].
jt haben.!* Zudem gab eine dieser Lieferantin- | und dass sie darum nach wie vor direkt über
en der neuen Zahlungsabwicklung
wicklung bei Coop und den diesbezüglichen Ver- 1g auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der tel werden wirtschaftliche Konsequenzen der Liestellung der Zahlungsabwicklung über Markant sich diese Anpassung der Zahlungsabwicklung
Jahr 2021 neu eingeführten Zahlungsabwicklung ;he entweder seit 2021 über Markant abrechnen hkeit zugeführt wurden, wobei letztere Möglicham.
arkant umstellten, gaben an, dass ihre Kosten fur erhöht wurden. Die Kosten für die Zahlungsabs den Markant-Konditionen für die Entschädigung wie unternehmensinternen Kosten. Letztere behaltung der Zahlungsabwicklung und jährlich wientrolling, im Vergleich zur vorherigen direkten rnen Kosten fielen bei den Lieferantinnen unter- -Konditionen vernachlässigbar tief aus.‘
ur die Zahlungsabwicklung über Markant.]** [...]. hme’s® an, dass die Zahlungsabwicklung über Jen war.
ungskosten der Lieferantinnen für ihre Umsätze llung auf Markant ab dem Jahr 2021 (Markant-
2019 aus Frage 5 des Fragebogens, Angaben zu den Marrantinnen eingereichten Beilagen).
kt die finanzielle Lage der Lieferantinnen betrifft, zudem zu weiteren wirtschaftlichen Auswirkuny der Zahlungsabwicklung bei Coop. Konkret rkungen auf die Verkaufspreise an Coop, die
die Nettomarge, die Qualität der Produkte, die
urden im Rahmen dieser Vorabklärung nicht geprüft,
Absatzmenge, die Produktauswahl sowie di rantinnen (vgl. Abbildung 7).'°* Bei der Ausv dass strategisch motivierte Antworten der Li nen.
154 Die Lieferantinenn konnten jeweils zwischen fer», «gleich», «keine Angabe (k.A.)». Zudem be Begründung und das gesetzte Antwortkreuz sict ten als «nicht auswertbar (n.a.)». Sofern eine Lie Antworten jeweils zu 0,5 Punkten gewertet.
e Innovations- und Investitionstätigkeit der Liefevertung der Resultate ist zu berücksichtigen, eferantinnen nicht ausgeschlossen werden könvier Antwortmöglichkeiten wählen, z.B. «höher», «tie- :gründeten die Lieferantinnen ihre Antworten. Falls die ı widersprachen, wertete das Sekretariat die Antwor- »ferantin zwei Antwortkreuze setzte, so wurden beide
Abbildung 7: Auswirkungen der neuen Zahlı
Verkaufspreise an Verkau Coop andere
Qualität
Innovationstätigkeit Investitic
Legende: k.A.= keine Angabe, n.a.= nicht auswertbar Darstellung des Sekretariats. Quelle: Marktbefragung.
98. In Bezug auf die Verkaufspreise an Ci [...] Lieferantinnen [...], dass die Verkaufspr abwicklung auf dem gleichen Niveau verble damit, dass Coop keine Preisaufschlage au
ingsabwicklung im Überblick
fspreise an Abnehmer
Nettomarge izmenge Produktauswahl
BP aE cot FS S&P g % © & N we * y onstatigkeit
>op (vor Abzug der Markant-Konditionen) sagten eise an Coop mit der Umstellung der Zahlungsben. Meist begründeten die Lieferantinnen dies fgrund der Umstellung der Zahlungsabwicklung akzeptiere.'°® Weiter gaben [...] Lieferantinr über Coop aufgrund der Umstellung der Zal nen über Preisstrategie der Lieferantinnen]. dass die Verkaufspreise an Coop aufgrund ı kant tiefer ausfallen würden. Die Begründur dass die Lieferantinnen ihre Aussagen auf c Markant Konditionen bezogen.'?’ Zwei dies: preise an Coop vor Abzug der Markant Kon Preise identisch blieben’ resp. [Informatior
99. In Bezug auf die Verkaufspreise gege ren [...] Lieferantinnen [...] der Meinung, da [...] der befragten Lieferantinnen ([...] %) ge deren Abnehmerinnen (ohne Coop) steigen Verkaufspreise an andere Abnehmerinnen s die Markant-Konditionen der Anschlusshäus «tiefer» und «gleich» an und führte hierzu a sen bei den anderen Anschlusshäusern rec Nicht-Markant-Kunden, welche sich durch d ausgeschlossen werden können.’
100. Betreffend die Nettomarge sagten die der neuen Zahlungsabwicklung tiefer ausfal lichen Kosten, insbesondere die Markant-K« eine teilweise Anpassung der Verkaufspreis könnten." [Informationen über Preisstratec
101. Die Lieferantinnen bekräftigten sodanı lungsabwicklung dieselbe bleibe. Eine Gros gründung, dass die Qualität der Produkte se macht werden könnten.'6’ Nur eine Lieferan resp. möglicherweise abnehme, nämlich we könne.'6®
102. Die Angaben zu den Auswirkungen de Absatzmenge bereitete den Lieferantinnen 1
155 Vgl. z.B. Act. [...]. 156 Vgl. z.B. Act. [...]. 157 Vgl. z.B. Act. [...]. 158 Act. [...]. 159 Act. [...]. 160 Vg. z.B. Act. [...]. 161 Vgl. z.B. Act. [...]. 162 Act. [...]. 163 Act. [...]. 164 Act. [...]. 165 Vgl. z.B. Act. [...]. 167 Vgl. z.B. Act. [...].
168 Act. [...].
len [...] an, dass sie die Verkaufspreise gegen- ılungsabwicklung erhöhen werden. [Informatio- 156 Schliesslich gaben [...] Lieferantinnen [...] an, der Umstellung der Zahlungsabwicklung auf Margen dieser Lieferantinnen wiesen darauf hin,
lie Verkaufspreise an Coop nach dem Abzug der ar Lieferantinnen gaben bezüglich der Verkaufsditionen weiter an, dass die «verrechneten»
1 über Preisstrategie der Lieferantinnen].'°°
nüber anderen Abnehmerinnen (ohne Coop) wass diese auf dem gleichem Niveau verbleiben.'®° ben an, dass die Verkaufspreise gegenüber an- 161 [,,.].1%2 [...] Lieferantin antwortete, dass die sinken würden und begründete dies damit, dass ser [...].'%% Schliesslich kreuzte [...] Lieferantin us, dass sie mit gleichbleibenden Verkaufspreihne, dass aber Anfragen zu Preissenkungen von ie neuen Regelungen benachteiligt fühlen, nicht
Lieferantinnen mehrheitlich, dass diese aufgrund le. Begründet wurde dies damit, dass die zusätzynditionen, nicht oder nur teilweise (z.B. über
e oder Gegenleistungen) kompensiert werden
ie der Lieferantinnen]. '66
n, dass die Qualität aufgrund der neuen Zahszahl der Lieferantinnen unterstrich in der Behr wichtig sei und dass hier keine Abstriche getin kreuzte an, dass die Qualität gleich bleibe nn der Verkaufspreis nicht erhöht werden
2r Umstellung der Zahlungsabwicklung auf die eilweise Mühe. So machten drei Lieferantinnen keine Angaben hierzu.’ Zudem waren die bar. So führten deren vier Gründe (z.B. Cov Zahlungsabwicklung für die Auswirkungen 2
103. Der Grossteil der Lieferantinnen führte lung der Zahlungsabwicklung unberührt blei Absatzmenge aufgrund der besseren Kunde Lieferantinnen von Coop, welche über Mark Lieferantin antwortete, dass die Absatzmen Wettbewerbsfähigkeit der Produkte aufgrun: alle Lieferantinnen von Coop auf Markant ut meinte, die Absatzmenge bleibe gleich resp rungen durch die Markant-Konditionen, sofe Coop-Eigenmarken fliessen lasse, was zu e Markenindustrie und damit tieferen Absatzn
104. Die Produktauswahl bleibt gemäss 30 rantinnen zusätzlich angeben, dass die Pro« gestrichener Produkte'’’ resp. steige aufgru dem an, dass die Produktauswahl grösser v Gegenleistung von Coop.'’? Eine Lieferantir durch die Zahlungsabwicklung über Markan grund von höheren Kosten eventuell auf Ne müsse. '8°
105. 26 der [...] Lieferantinnen ([...] %) gak neuen Zahlungsabwicklung nicht beeinfluss gab, dass die Innovationstätigkeit aufgrund schränkt werde."® Schliesslich antworteten keit durch die Zahlungsabwicklung über Ma begründeten dies mit dem Umstand, dass a Mittel zur Verfügung stehen würden und sic
106. 14 der [...] Lieferantinnen ([...] %) gak lung keine Auswirkungen auf die Investition: die Investitionstätigkeit durch die Zahlungsa
169 Act. [...].
170 Act. [...]. 171 vgl. z.B. Act. [...]. 172 Act. [...]. 173 Act. [...]. 174 Act. [...]. 175 Act. [...]. 176 Vgl. z.B. Act. [...]. 177 Act. [...]. 178 Act. [...]. 179 Act. [...]. 180 Act. [...]. 181 Vgl. z.B. Act. [...]. 182 Act. [...].
183 Vgl. z.B. Act. [...].
Antworten von fünf Lieferantinnen nicht auswertid) ohne konkreten Bezug zur Umstellung der uf die Absatzmenge an.17°
> aus, dass die Absatzmenge durch die Umstelbe.'7! Zwei Lieferantinnen gaben an, dass die snnahe'”? resp. aufgrund der Vermutung, dass ant abrechnen, bevorzugt würden’’®, steige. Eine Je sinke und begründete dies damit, dass die
d der höheren Preise sinken werde, zumal nicht nstellen würden.'’* Eine weitere Lieferantin
. sinke, da Coop vermutungsweise die Einsparn überhaupt, in tiefere Verkaufspreise auf den iner weiteren Wettbewerbsverzerrung für die engen führen werde.'75
Lieferantinnen unverändert’’®, wobei zwei Liefe- Juktauswahl möglicherweise auch sinke aufgrund nd einer Testlistung'’®. Eine Lieferantin gab zu- ‚erde und begründete dies mit einer Listung als
ı war der Meinung, dass ihre Produktauswahl
t kleiner werde und führte hierzu aus, dass aufulistungen (wegen dem Preis) verzichtet werden
en an, dass die Innovationstätigkeit aufgrund der t werde'®', wobei eine Lieferantin zusätzlich ander geringeren Marge möglicherweise eingesieben Lieferantinnen, dass ihre Innovationstätigrkant eingeschränkt werde. Diese Lieferantinnen ufgrund der neuen Zahlungsabwicklung weniger h dies in den Innovationen niederschlage.'?°
en an, dass die Umstellung der Zahlungsabwickstätigkeit habe. Gemäss 14 Lieferantinnen wird bwicklung über Markant eingeschränkt resp.
möglicherweise eingeschrankt'*. Sie begrü der steigenden Kosten der neuen Zahlungs: im Bereich der Produktion, des Vertriebs od mäss vier Lieferantinnen wird die Investition lungsabwicklung ausgebaut. '®® Begründet w grund der neuen Zahlungsabwicklung resp. offerierten Marketingmassnahmen’®® erfolge
107. Eine Lieferantin weist generell darauf nun doppelt profitiere, einerseits zumal Coo gen hatte und andererseits indem Coop nur kleineren Handelsunternehmen von Markan Schweiz deshalb noch mehr in Schieflage, « könne und Markant noch mehr Gewicht erh:
108. Als weitere wirtschaftliche Auswirkunc Markant nennen die Lieferantinnen u.a. die
Verkauf des Geschäfts oder Verlag
gegebenenfalls Entlassungen von |
- Wettbewerbsnachteile gegenüber | punkt) nicht über Markant abrechne
- die Reduzierung der Sponsoringbe nen Kanälen'®;
- steigende Markt- und Verhandlung: Coop'%;
- steigende Markant-Konditionen'””;
184 Act. [...]. 185 Vgl. z.B. Act. [...]. 186 Act. [...]. 187 Act. [...]. 188 Act. [...].
189 Unter «Ausgleichskonditionen» sind die Mark häuser (ohne Coop) nutzten, um bei den Einkau bare Spiesse, wie die grossen Lebensmitteldeta Rz 45).
190 Konditionserhöhungen (Anmerkung Sekretar 191 Act. [...]. 192 Act. [...]. 193 Act. [...]. 194 Act. [...]. 195 Act. [...]. 196 Act. [...].
197 Act. [...].
ndeten dies mehrheitlich damit, dass aufgrund abwicklung weniger Mittel für Investitionen, z.B. er des Marketings, zur Verfügung stehen.'®> Gestatigkeit in Zusammenhang mit der neuen Zahird dies u.a. mit Investitionen in die IT” aufmit Aufwendungen, die für die von Coop
2 müssten.
hin, dass Coop mit der Umstellung auf Markant p bereits vorher sehr gute Konditionsbedingunt profitiere. Der Detailhandelsmarkt gerate in der Ja Coop die Marktstellung noch vergrössern
alte, um ihre Forderungen'” auch in Zukunft
jen der Umstellung der Zahlungsabwicklung auf folgenden Punkte:
erung ins Ausland’; Mitarbeitenden’;
_ieferantinnen von Coop, die (zum jetzigen Zeititrägen und Werbemassnahmen in verschiedesmacht von Markant durch Anschluss von
ant-Konditionen zu verstehen, welche die Anschlussfskonditionen gleich lange oder zumindest vergleichilhandlerinnen Coop und Migros zu erlangen (vgl.
at).
- die Einrechnung von zusätzlichen I ter auch zu Markant wechseln'®,
109. Die Auswertung der Marktbefragung z dene negative wirtschaftliche Konsequenze Zahlungsabwicklung über Markant erwarten
B.6 Verhandiungsmacht der Lie
110. Im Zentrum dieser Vorabklärung stehe Coop und die diesbezüglichen Verhandlung der verhandelnden Parteien genauer betrac dingungen einseitig durchsetzen kann.
111. In der Stellungnahme zum Auskunftsk rantinnen, die möglicherweise von Coop ind Augenmass behandelt worden seien.'” Coc nen, welche einen hohen Umsatzanteil mit ( eine kontinuierliche Entwicklung dieser Ges nagements trage, ohne dass jedoch die bes lässigen sei. So sei Coop etwa den im Kont Verpflichtungen gegenüber Lieferantinnen it
112. Insgesamt bezeichnete Coop [...] Lief lungsabwicklung auf Markant betroffen ware
113. In der Marktbefragung stellte das Sek ihrer Marktstellung gegenüber Coop. Die Fr der Untersuchung CoopForte?% entwickelte ros/Denner?® weiterentwickelten und in Coc liert. Das Sekretariat befragte die 43 Liefera Vertriebskanälen Lebensmitteldetailhandel, Spezial- und Fachhandel, Export sowie moc 2019 und 2020 (vgl. Kapitel B.6.1.1). Zur Be tinnen von Coop stellte das Sekretariat zusi xisgemäss zwischen Lieferantinnen von Ma nen von Eigenmarken (vgl. Kapitel B.6.1.3).
114. In der Auswertung zur Verhandlungsn das Sekretariat den Fokus auf die Antworteı trag, da Coop primär mit diesen verhandelte
198 Act. [...].
201 Im von Coop eingereichten Datensatz, welch (vgl. zweites Auswahlkriterium, Rz 14), bezeichr (vgl. Act. 1.A.6, Beilagen 2a und 2b). M.a.W. bez der Umstellung der Zahlungsabwicklung auf Maı gig von Coop.
202 RPW 2005/1, 161 ff. Rz 95 ff., CoopForte; vg 203 RPW 2008/1, 201 ff. Rz 604 ff., Migros/Denn
204 RPW 2008/4, 657 ff. Rz 476 ff., Coop/Carrefc
Viargen auf neuen Absatzkanälen, falls diese spaeigte somit, dass die Lieferantinnen verschien in den zwei Jahren nach der Umstellung der
ferantinnen gegenüber von Coop
2n die Umstellung der Zahlungsabwicklung bei en. In diesem Kapitel wird das Kräfteverhältnis htet, um herauszufinden, ob Coop Vertragsbeegehren hält Coop fest, dass diejenigen Liefeividuell abhängig seien, immer mit besonderem yp sei sich bewusst, dass Coop bei Lieferantin- >oop generieren, eine gewisse Verantwortung für chäftsbeziehung im Rahmen des Category Matehende dynamische Marktsituation zu vernachext von Zusammenschlüssen eingegangenen nmer umfassend nachgekommen. ?%
erantinnen, welche von der Umstellung der ZahnN, als von Coop abhängig.?' [...].
retariat den betroffenen Lieferantinnen Fragen zu agen wurden in Anlehnung an die im Rahmen
n und in den Zusammenschlussvorhaben Mig- »p/Carrefour?” übernommenen Kriterien formuntinnen nach ihren realisierten Umsätzen in den Convenience-Shops und Kioske, Gastronomie, Jlichen weiteren Vertriebskanälen in den Jahren wertung möglicher Abhängigkeiten der Lieferanitzlich weitere Fragen und unterschied dabei prarkenartikeln (vgl. Kapitel B.6.1.2) und Lieferantinjacht der Lieferantinnen gegenüber Coop legte 1 der 40 Lieferantinnen mit einem Markant Ver- : und insbesondere auch nur bei diesen einen erer alle abhängigen Lieferantinnen beinhalten sollte ete Coop [...] Lieferantinnen als von Coop abhängig eichnete Coop über alle der rund [...] (vgl. Rz 11) von ‘kant betroffenen Lieferantinnen deren [...] als abhän-
I. auch RPW 2006/1, 137 f. Rz 57, Denner/Pick Pay. er. ur.
folgreichen Abschluss erreichte (vgl. Rz 91) ferantinnen nur Markenprodukte, drei Liefer Markenprodukte und Eigenmarken.
115. Insgesamt ist anzumerken, dass fehle tinnen nicht ausgeschlossen werden könneı für die Marktstellung von Coop gegenüber o
B.6.1.1 Absatzkanäle der Lieferantinnen Alle Absatzkanäle
116. Gemäss Marktbefragung erzielten die Vertrag verfügen, im Jahr 2019 über alle Ve samten Umsatzes mit Coop, 2020 waren es Lieferantinnen im Jahr 2019, resp. [...] Liefe satzes mit Coop. Coop ist somit für einen G ger Absatzkanal. Abbildung 8 illustriert den . rantinnen über alle Vertriebskanäle für die J
Abbildung 8: Anteil von Coop am gesamten näle.
[...] Darstellung des Sekretariats. Quelle: Marktbefragung.
117. Tabelle 2 schlusselt fur das Jahr 2019 samten Umsatz der 40 Lieferantinnen mit ei für die Teilnahme an der Marktbefragung (v die Auswahlkriterien (1)-(3) für die Teilnahn (grau) resp. nicht erfüllten (weiss). Das viert bestand, wurde in dieser Tabelle bewusst w ferantinnen mit einem Markant Vertrag dies:
205 In der Untersuchung CoopForte und den Zus wurde für Lieferantinnen von Markenartikeln der schlussparteien jeweils als erstes Kriterium für n eine Abhängigkeit der Lieferantinnen wurde bei Forte; vgl. auch RPW 2008/1, 201 Rz 607, Migr four).
206 Die Mehrheit der Lieferantinnen wurde aufgrt fragung ausgewählt und wurde somit mehreren
. Von diesen 40 Lieferantinnen vertreiben 13 Lieantinnen nur Eigenmarken und 24 Lieferantinnen
rhafte oder strategische Antworten von Lieferan- 1. Die Auswertung ist damit lediglich als Indikator len befragten Lieferantinnen zu lesen.
40 Lieferantinnen, welche über einen Markant rtriebskanäle im Durchschnitt [...] % ihres ge- ‚durchschnittlich [...] %. Insgesamt erzielten [...] rantinnen im Jahr 2020 über 30 %2° ihres Umrossteil der betroffenen Lieferantinnen ein wichti- Anteil von Coop am gesamten Umsatz der Liefeahre 2019 und 2020.
Umsatz der Lieferantinnen über alle Vertriebskaden durchschnittlichen Anteil von Coop am genem Markant Vertrag nach den Auswahlkriterien gl. Rz 14) auf und zeigt, wie viele Lieferantinnen ıe an der Marktbefragung jeweils erfüllten?®
e Auswahlkriterium, dass kein Markant Vertrag eglassen, da notwendigerweise keine der 40 Liess Kriterium erfüllte.
ammenschlüssen Migros/Denner und Coop/Carrefour Umsatzanteil mit Coop resp. mit den Zusammen- 16gliche Abhängigkeiten geprüft. Der Richtwert für
30 % festgelegt (RPW 2005/1, 162 Rz 101 f., Coop-
ınd von mindestens zwei der Kriterien für die Marktbe- Kategorien zugerechnet.
Tabelle 2: Umsatz der Lieferantinnen mit Cc satz aufgeschlüsselt nach Auswahlkriterien
Kriterium er # Lieferan- Kriterien tinnen (1) Umsatz m (2) Abhängigkeit il
(3) individuelle Abrechnung__ L---]
Legende: (1) Lieferantinnen erzielten mehr als CHF 1 Coop als abhängig eingestuft; (3) Lieferantinnen hatte halten.
Darstellung des Sekretariats.
Quelle: Marktbefragung.
118. Aus den Angaben in Tabelle 2 ist ersi« nen Umsatz von mehr als CHF 10 Mio. erzi durchschnittlichen Anteils von Coop am Ge: gen unterschieden, welche das erste Auswe schien Coop mit [...] % ein [...] Absatzkanal ten [...] Lieferantinnen (Auswahlkriterium 2) [...] % ihres Umsatzes mit Coop. Bei den [.. gig eingestuft hat, ist der Anteil von Coop ar zeichnen. Lieferantinnen, welche ein Angeb ten haben (Auswahlkriterium 3), wiesen im | auf als diejenigen, welche kein Angebot erh hin, dass bei kleineren und abhängigen Lief Coop keine individuelle Abrechnung anbot, fiel. Für diese Lieferantinnen scheint Coop &
119. Die Marktbefragung zeigte, dass die L satzes im Jahr 2019 im Bereich des Lebens erzielten. Den nächst grössten Absatzkanal durchschnittlich [...] % des Umsatzes im Jal nience-Shops und Kiosken, sowie dem Spe tinnen jeweils [...] % ihres Umsatzes in den am durchschnittlichen Absatzvolumen geme tinnen durch den Export mit jeweils [...] % ir
Absatzkanäle des Lebensmitteldetailhandel
120. Nachfolgend wird der Fokus auf den v bensmitteldetailhandel, gelegt. Eine Lieferar bensmitteldetailhandel nicht zu beliefern?”, Lieferantinnen ausgewertet. Die Tabelle 3 g bensmitteldetailhandel der Lieferantinnen aı chen die Lieferantinnen in den Jahren 2019
207 Act. [...].
op im Jahr 2019 im Verhältnis zum Gesamtumfür die Marktbefragung.
füllt Kriterium nicht erfüllt @ Umsatz mit # Lieferan- @ Umsatz mit Coop tinnen Coop
[1% [.] [1% [1% [.] [1% [1% [.] [..1%
0 Mio. Umsatz mit Coop; (2) Lieferantinnen wurden von ın von Coop ein Angebot zur individuellen Abrechnung ershtlich, dass Lieferantinnen, welche mit Coop eisIten (Auswahlkriterium 1), sich bezüglich des samtumsatz der Lieferantinnen [...] von denjeni- ıhlkriterium nicht erfüllten. Für beide Gruppen
zu sein. Die von Coop als abhängig bezeichneerwirtschafteten im Jahr 2019 durchschnittlich
.] Lieferantinnen, welche Coop nicht als abhänn Gesamtumsatz der Lieferantinnen [...] zu beot von Coop zur individuellen Abrechnung erhal- Jurchschnitt einen [...] Umsatzanteil mit Coop ielten. Insgesamt wies die Auswertung darauf erantinnen resp. bei Lieferantinnen, welchen der Umsatzanteil mit Coop im Schnitt höher aussin besonders wichtiger Absatzkanal zu sein.
ieferantinnen im Durchschnitt [...] % ihres Ummitteldetailhandels, resp. [...] % im Jahr 2020, der Lieferantinnen bildete die Gastronomie mit nr 2019, resp. [...] % im Jahr 2020. Mit Convezial-/Fachhandel erzielten die befragten Lieferan- Jahren 2019 sowie 2020. Den geringsten Anteil :ssen am Umsatz erwirtschafteten die Lieferan-
ı den Jahren 2019 und 2020.
S
olumenmässig grössten Absatzkanal, den Leitin mit einem Markant Vertrag gab an, den Ledaher werden nachfolgend die Antworten von 39 ibt einen Überblick über die Absatzkanäle im Le- ıfgeschlüsselt nach den Produktgruppen, in wel- und 2020 tätig waren.
Tabelle 3: Absatzkanäle der befragten Liefe mitteldetailhandel
Coop Mi Produktgruppe 2019 2020 20 Frischprodukte [1% [-..]% [ee Getranke [--]% [...]% [ee Kolonialwaren L.]% [..]% L-
Körperpflege/Kosmetik [..]% [..]% [.- Tiernahrung/Tierbedarf [...]% [...]% L.- Wasch-/Reinigungsmittel [...]% [...]% [. Sonstige Near Food Produkte [.-J]% [...]% [. Total [...]% [...]% [ae
Legende: Andere = Weitere im Lebensmitteldetailhan Darstellung des Sekretariats. Quelle: Marktbefragung.
121. Die Tabelle 3 zeigt, dass die 39 Liefer Lebensmitteldetailhandel bewirtschaften. De durchschnittlich rund [...] mit Coop. An zwei gorie «Andere». Unter der Sammelkategorie lerinnen ohne Coop, Migros-Genossenscha Migros) ?%, Aldi Suisse AG (nachfolgend: Al sammengefasst. Beispielsweise beinhaltet « (nachfolgend: Spar) und die Volg Konsumw häuser von Markant sind. An dritter Stelle fc ten diese Lieferantinnen durchschnittlich [...
Fazit
122. Insgesamt weisen die angegebenen | tigsten Vertriebskanäle für die befragten Lie trachtung aller Vertriebskanäle als auch mit detailhandels. Diese wichtige Stellung von ( Zahlungsabwicklung bei Coop auf Markant : wirkungen auf die Handelsbeziehung zwiscl stieg aus dem Markant-System.].
B.6.1.2 Lieferantinnen von Markenartike
123. Zur Bewertung der möglichen Abhänc den Lieferantinnen folgende Fragen gestellt
1. Ist die Verhandlungsmacht der Lief den zu können, dass Coop die Bed seitig durchsetzt?
Dies ist insbesondere der Fall, wer
- die Lieferantin eine wichtige /
208 Die WEKO liess mit Entscheid vom 3. Septer Migros und Denner unter Auflagen zu (vgl. RPW
rantinnen mit einem Markant Vertrag im Lebensgros/Denner Aldi/Lidl Andere
19 2020 2019 2020 2019 2020 1% L.1% [.1% [.]% [.]% [..]% 1% 11% [.]% [.]% [.]% [.]% 1% 11% [.]% [.]% [..]% [.]% 1% L.1% 1.]% [.]% [.]% [.]% 1% L.1% 1.]% [.]% [.]% [.]% 1% [.]% 1.1% [.]% [.]% [.]%
1% 1[.)% 1.)% 1.)% [.]% 1[..]%
del tatige Unternehmen, bspw. Spar und Volg.
antinnen bereits verschiedene Vertriebskanäle im n grössten Teil ihres Umsatzes erzielten sie mit ter Stelle folgte mit durchschnittlich [...] die Kate- > «Andere» wurden alle Lebensmitteldetailhandfts-Bund einschliesslich Denner (nachfolgend:
di) und Lidl Schweiz AG (nachfolgend: Lidl) zuliese Sammelkategorie die Spar Holding AG
aren AG (nachfolgend: Volg), welche Anschluss- Igte mit rund [...] Migros. Mit Aldi und Lidl erziel- ] ihres Umsatzes.
Jmsätze darauf hin, dass Coop einen der wichferantinnen darstellt. Dies gilt sowohl bei der Be- Fokus auf den Vertriebskanal des Lebensmittel- Soop wird durch die Umstellung der
zusätzlich verstärkt, [Ausführungen zu den Ausren Lieferantin und Anschlusshäuser bei Ausigkeit von Markenartikellieferantinnen wurden
erantin gegenüber Coop stark genug, um vermeiingungen für die neue Zahlungsabwicklung einin
\kteurin auf dem Markt ist;
nber 2007 das Zusammenschlussvorhaben zwischen
- die Lieferantin ihre Produkte |
- die Lieferantin bekannte Proc schwer ersetzbares Sortimen
2. Angenommen, die Lieferantin würd verlieren, welchen Prozentsatz des produkten) mit Coop könnte die Lie der nächsten zwei Jahre kompensi
3. Wenn die Lieferantin vermutet, das fern ist diese Abhängigkeit nicht Fc rantin, welche sich später als nacht diese Abhängigkeit ohne ein Zutun hen ergeben?
124. 37 Lieferantinnen mit einem Markant \ Markenartikel. Davon gaben [...] bei der ers macht gegenüber Coop verfügten, um verm für die Zahlungsabwicklung einseitig durchs [...] Verhandlungsmacht gegenüber Coop ir im Rahmen der Vorabklärung vorliegenden keiten dieser [...] Lieferantinnen bezüglich il sammenarbeit mit Coop insgesamt zu beob
125. Die Antworten zur zweiten Frage zeig; [...] % ihres Umsatzes mit Coop innerhalb v kompensieren könnten. Der Mittelwert ist all welche angibt, [...] % ihres Umsatzes mit Ci Median, nach welchem lediglich [...] % des näle kompensiert werden könnte. [...] Liefer zes mit Coop Uber alternative Vertriebskand
126. Als wichtigste alternative Vertriebskan Lebensmitteldetailhandlerinnen, welche im | pensieren könnten, falls Coop als Absatzkaı haufigsten erwahnt, gefolgt von Aldi und Lid nannten die Lieferantinnen als alternative V handel ([...] %) und die Gastronomie ([...] %
127. Bei der dritten Frage gaben [...] der 3 hängig seien.?'? Die restlichen Lieferantinne selbstverschuldet von Coop abhängig seien eine Schlüsselrolle im Vertrieb von Markenp ter begründeten die Lieferantinnen, dass alt menschlüsse im Schweizer Detailhandel ab rantinnen darauf hin, dass Migros stark vert
209 Act. [...]. 210 Act. [...]. 211 Act. [...]. 212 Act. [...]. 213 Act. [...].
214 Act. [...].
exportieren kann;
lukte (must-in-stock, führende Marken) oder ein t anbietet.
e Coop als Absatzkanal innerhalb eines Jahres Jahresumsatzes (mit Eigenmarken und Markenferantin mit anderen Vertriebskanälen innerhalb eren?
s sie von Coop wirtschaftlich abhängig ist, inwie- Ige einer strategischen Entscheidung der Liefeeilig herausgestellt hat, resp. inwiefern hat sich der Lieferantin lediglich aus dem Marktgesche-
/ertrag vertreiben gemäss eigenen Angaben
ten Frage an, dass sie über [...] Verhandlungseiden zu können, dass Coop die Bedingungen etzt. [...] Lieferantinnen sagten, dass sie über
| dieser Angelegenheit verfügten.?° Aufgrund der Informationen sind keine wesentlichen Ähnlichirer Geschäftstätigkeit oder bezüglich ihrer Zuachten.
ten, dass die Lieferantinnen im Durchschnitt
on zwei Jahren über alternative Vertriebskanäle erdings aufgrund der Antwort einer Lieferantin, 90p kompensieren zu können,?'° höher als der Umsatzes über Coop durch andere Vertriebskaantinnen gaben an, mehr als [...] % ihres Umsatle kompensieren zu können.?"'
äle nannten die befragten Lieferantinnen andere Jurchschnitt [...] % des Umsatzes mit Coop komal verloren ginge. Namentlich wurde Migros am |. Neben den Lebensmitteldetailhanderinnen ertriebskanäle den Export ([...] %), den Online-
).
/ Lieferantinnen an, dass sie nicht von Coop abn nannten verschiedene Gründe, warum sie nicht . Am häufigsten argumentierten sie, dass Coop rodukten im Schweizer Markt einnehme.?'? Weiernative Vertriebskanäle aufgrund der Zusamgenommen hätten.?!* Zudem wiesen einige Liefekal integriert sei und dementsprechend nicht als
Alternative zu Coop in Frage komme.?"® [...] Belieferung bestimmter direkter Konkurrenti
128. Die Antworten der Markenlieferantinne mindest teilweise von Coop abhangig sind t nen, sondern aus dem Marktgeschehen res
B.6.1.3 Lieferantinnen von Eigenmarken
129. Zur Bewertung der möglichen Abhang den Lieferantinnen folgende Fragen gestellt
1. Hat die Lieferantin spezifische Inve nommen?
2. Hat die Lieferantin mit Coop langfri rantin erlauben, die allfallig getatigt sieren bzw. abzusichern?
3. Angenommen, die Lieferantin wurd liche Existenz der Lieferantin infolg der Umstellungskosten auf andere
4. Wenn die Lieferantin vermutet, das fern ist diese Abhängigkeit nicht Fc rantin, welche sich später als nacht diese Abhangigkeit ohne ein Zutun hen ergeben?
130. Insgesamt 28 Lieferantinnen mit einer ben Eigenmarken. [...] der 28 befragten Lie ten Frage an, spezifische Investitionen getä sche Investitionen in Produktentwicklungen Herstellung von Eigenmarken?'®, Marketingi Rohstoffen und Verpackungsmaterialien??".
131. Bei der zweiten Frage führten lediglich langfristige Verträge mit Coop zu verfügen, titionen zumindest teilweise absichere.???
132. Bei der dritten Frage bezüglich der Be die Lieferantinnen auf einer Skala von eins |
215 Act. [...]. 216 Act. [...].
217 Z.B. Kosten für die Entwicklung von entsprec schaftsbeziehung mit Coop getatigt worden sind wendet werden können (sog. sunk costs, vgl. hie economics, 5. Aufl., 2009, 296 f.).
218 Vgl. z.B. Act. [...]. 219 Act. [...]. 220 Act. [...]. 221 Act. [...].
222 Act. [...]. Zudem geben zwei weitere Lieferan zu haben, jedoch keine spezifischen Investitione
Lieferantinnen gaben zudem an, dass Coop die nnen nicht dulde.?'6
»n deuten insgesamt darauf hin, dass diese zu- Ind dies nicht durch das Zutun der Lieferantinultierte.
igkeit von Eigenmarkenlieferantinnen wurden stitionen?’’ für Eigenmarken von Coop vorgestige Verträge geschlossen, welche es der Liefeen vertragsspezifischen Investitionen zu amorti-
e Coop als Kundin verlieren: Wäre die wirtschaft- e fehlender alternativer Absatzkanäle und/oder Absatzkanäle und Märkte gefährdet?
s sie von Coop wirtschaftlich abhängig ist, inwie- Ige einer strategischen Entscheidung der Liefeeilig herausgestellt hat, resp. inwiefern hat sich der Lieferantin lediglich aus dem Marktgeschen Markant Vertrag vertreiben nach eigenen Angaerantinnen für Eigenmarken gaben bei der erstigt zu haben. Dabei handle es sich um spezifider Eigenmarken?'®, Anlageinvestitionen zur nvestitionen?? und Beschaffungskosten von
1 [...] dieser [...] Lieferantinnen weiter aus, Uber welche die Amortisation ihrer spezifischen Invesdrohung der wirtschaftlichen Existenz konnten ois fünf wählen, wobei «eins» bedeutet, dass die
henden Produkten, welche spezifisch für die Ge- und ausserhalb dieser Geschäftsbeziehung nicht ver- 2rzu NICHOLAS GREGORY MANKIW, Principles of Microtinnen an, langfristige Vertrage mit Coop geschlossen n getätigt zu haben (Act. [...]).
wirtschaftliche Existenz aufgrund der fehlen kosten nicht gefährdet ist und «fünf» einer v Die Auswertung zeigte (vgl. Abbildung 9), d: Existenz nicht bedroht einschätzten.??? Der | schiedliche Grade der Bedrohung ihrer wirts
Abbildung 9: Gefährdung der wirtschaftliche beim Verlust von Coop als Abnehmerin
a oO
Oo FN Ww fF u DN CO OO
Legende: 1 wirtschaftliche Existenz ist nicht gefährde! Darstellung des Sekretariats. Quelle: Marktbefragung.
133. Auf die vierte Frage antwortete eine L tegischen Entscheids in eine mögliche Abhé explizit an, nicht von Coop abhängig zu seir schaftlichen Existenz nicht gefährdet sieht (‘ hängigkeit lediglich auf die Markenartikel be nannten als Grund für eine mögliche Abhän Coop. Coop sei für viele die grösste Abnehr kal integriert, weshalb auf Coop nicht verzic ferantin darauf hin, dass Coop kleinere Biol; satzkanäle weggefallen seien.??° [...] Liefer: der Konkurrenz nicht dulde.?°°
134. Die Antworten der Eigenmarkenlieferz teilweise von Coop abhängig sind und mit A das Zutun der Lieferantinnen, sondern aus (
223 Act. [...]. 224 Act. [...]. 225 Act. [...]. 226 Act. [...]. 227 Vgl. z.B. Act. [...]. 228 Act. [...]. 229 Act. [...].
230 Act. [...].
den Absatzkanäle respektive der Umstellungsiirtschaftlichen Existenzgefährdung entspricht. ass drei der 28 Lieferantinnen ihre wirtschaftliche Grossteil der Lieferantinnen gab jedoch unterchaftlichen Existenz an.
n Existenz von Lieferantinnen von Eigenmarken
t, 5 wirtschaftliche Existenz ist gefährdet.
ieferantin, dass sie aufgrund eines eigenen straingigkeit geraten sei.?** [...] Lieferantinnen gaben 1.225 [...] Lieferantin, welche sich in ihrer wirtvgl. Abbildung 9), präzisierte, dass sich die Abziehen würde.??® Die meisten Lieferantinnen gigkeit die Grösse des Absatzvolumens über nerin.??” Zudem wird ausgeführt, Migros sei vertihtet werden könne.??® Schliesslich wies [...] Lieaden verdrängt habe, wodurch alternative Ab- ıntinnen gaben an, dass Coop eine Belieferung
intinnen deuten darauf hin, dass diese zumindest usnahme von einer Lieferantin, dies nicht durch Jem Marktgeschehen resultierte.
B.7 Zusammenfassung
135. Die Vorabklarung hat im Wesentlicher
136. Gegenstand der Vorabklarung bildet c wicklung bei Coop. Die betroffenen Lieferan sich dazu entschieden habe, die Zahlungsal dazu hat Coop eine individuelle Abrechnung tinnen zu [...] Kosten als die Regulierung ük
137. [Ausführungen zur Zusammenarbeit z
138. Coop begründet die Zusammenarbeit tenvorteile, was schliesslich zu verbesserteı sumenten führe. Die im Rahmen dieser Vor Coop aus der Umstellung der Zahlungsabw nicht (vgl. Rz 46 f., und insbesondere auch
139. [Ausführungen zur Zusammenarbeit z 140. [Ausführungen zur Zusammenarbeit z
141. Gemäss eigenen Angaben verhandelt ferantinnen über die Umstellung auf Markar von Coop, welche bereits über einen Vertra gen zum Mechanismus bei Beitritt neuer An
142. Aus der Marktbefragung geht hervor, ı Kontakt zu Coop suchten, um eine Lösung : aus: [...]. Zudem kommunizierte Coop gege bisherige System (d.h. Zahlungsabwicklung geben werde resp. eine individuelle Abrechı Zahlungsabwicklung Uber Markant (vgl. Rz:
143. [Verhandlungen der Markant-Konditio ben mit einer Ausnahme an, dass die Zahlu Kosten verbunden war (vgl. Rz 96).
144. Von den 34 befragten Lieferantinnen « von Coop für die Umstellung der Zahlungsa tens Coop. Die Marktbefragung ergab, dass in Frankenbeträgen Schwierigkeiten bereite tungen, sofern sie welche von Coop angebc sen darauf hin, dass die offerierten Gegenle zwei Jahre) waren (vgl. Rz 73 f.). [Ausfuhrut kant-Systems für Coop.].
145. Gemäss Marktbefragung bot Coop im über [...] Lieferantinnen neben der Zahlung: nungsmöglichkeit über Coop» (individuelle individuelle Abrechnungsmethode wurde vo mit «teurer als Markant» und im Laufe der \ zes mit Coop beziffert (vgl. Rz 81 f.). Da die viduelle Abrechnungsmethode bei [...] befra rechnung über das Markant-System geführt thode nicht als eine wirkliche Alternative gex
1. den folgenden Sachverhalt ergeben:
ie im Jahr 2021 eingeführte neue Zahlungsabtinnen wurden von Coop informiert, dass Coop pwicklung über Markant zu regulieren. Alternativ jsmethode angeboten, welche bei den Lieferanyer Markant führen würde.
wischen Coop und Markant.].
mit Markant durch realisierte Effizienz- und Kos- 1 Marktkonditionen für Konsumentinnen und Konabklärung aufgezeigten finanziellen Vorteile von icklung erwähnt Coop in diesem Zusammenhang Rz 39 f.).
wischen den Lieferantinenn und Markant.]. wischen den Lieferantinnen und Markant.]
e Coop (ohne den Bereich [...]) mit über [...] Liet, insbesondere mit denjenigen Lieferantinnen
g mit Markant verfügten (vgl. Rz 59). [Ausführunschlusshäuser zum Markant-System.].
Jass die Lieferantinnen in der Folge teilweise den zu finden. Die Antwort von Coop fiel meist ähnlich nüber den Lieferantinnen wiederholt, dass es das direkt über Coop) per 1. Januar 2021 nicht mehr ıungsmethode «teurer» ausfallen würde als die 55 und 78 ff.).
nen mit Lieferantinnen.] Diese Lieferantinnen gangsabwicklung über Coop im Jahr 2019 nicht mit
rhielten [...] eine oder mehrere Gegenleistungen bwicklung. Es handelte sich dabei um [...] seidie Bezifferung der Gegenleistungen von Coop te. Die Lieferantinnen bewerteten die Gegenleisten erhielten, meist geringer als Coop und wieistungen zeitlich beschränkt (i.d.R. auf ein bis ıgen zu den finanziellen Auswirkungen des Mar-
Rahmen der laufenden Verhandlungen gegensabwicklung über Markant eine «andere Abrech- \brechnungsmethode) an. Die Kosten für diese
n Coop gegenüber den Lieferantinnen zunächst ferhandlungen mit [...] % resp. [...] % des Umsatangebotenen Konditionen von Coop fur die indigten Lieferantinnen zu [...] Kosten als die Abhätte, kann die individuelle Abrechnungsmeyenuber der Zahlungsabwicklung über Markant angesehen werden (vgl. Rz 84). Die von Co nungsmethode kommt schliesslich nach Ke [...] zur Anwendung (vgl. Rz 86).
146. In der Marktbefragung gaben schliess den Vorbringen von Coop - an, von Androh betroffen gewesen zu sein, die mutmasslich ferantinnen weigerten, ihre Abrechnungen Ü nen machten konkrete Angaben zu Auslistu wurden nach der Einigung bezüglich der Za resp. umgesetzten Auslistungen wieder zur
147. Von den drei befragten Lieferantinnen 2021 wie bisher, d.h. direkt über Coop ab (v Markant Vertrag rechnen [...] von 40 Liefer: Die restlichen [...] Lieferantinnen mit einem Coop ab (vgl. Rz 91 f.).
148. Alle [...] Lieferantinnen, welche neu ül ten für die Zahlungsabwicklung mit der Ums Markant-Konditionen, hinzu treten aber aucl Kosten für die Aufschaltung der Zahlungsat ten (vgl. Rz 95 f.).
149. In Bezug auf die weiteren wirtschaftlic nen folgendes aus: Hinsichtlich der Verkauf rinnen (ohne Coop) gab [...] der befragten L [...]. Die Lieferantinnen gaben weiter an, da Kosten, insbesondere den Markant-Konditic werden könnten, sinken würde. Weiter bekl: kungen bei der Innovationstätigkeit und der genden Kosten der neuen Zahlungsabwickli Bei der Qualität, der Absatzmenge und der heitlich an, dass keine Auswirkungen der Uı seien resp. die Auswertung kein klares Bild Rz 97 ff.).
150. Die Auswertung der Marktbefragung z nen gegenüber Coop zeigte, dass die Liefer gleich zu den Umsatzanteilen mit anderen \ 40 Lieferantinnen, welche über einen Marka alle Vertriebskanäle im Durchschnitt [...] % | es durchschnittlich [...] % (vgl. Rz 116). Leg del, so fallen die mit Coop erzielten Umsatz; Die 39 Lieferantinnen erwirtschaften rund [.. Umsatzes im Lebensmitteldetailhandel mit ( [...] % die Kategorie «Andere». In dieser Ka kant enthalten, auf deren Umsätzen für die | fallen. An dritter Stelle folgt mit rund [...] % | tinnen durchschnittlich [...] %ihres Umsatze wichtigsten Vertriebskanäle für die befragteı Coop wird durch die Umstellung der Zahlun: gen zu den Auswirkungen auf die Handelsb häuser bei Ausstieg aus dem Markant-Syste
op in Aussicht gestellte individuelle Abrech- ıntnis des Sekretariats und Angabe von Coop bei
lich 18 der befragten Lieferantinnen — entgegen ungen bzw. von Umsetzungen von Auslistungen darauf zurückzuführen waren, dass sich die Lieber Markant zu tätigen. Fünf dieser Lieferantinngen. Gemäss den Angaben der Lieferantinnen hlungsabwicklung mit Coop die angedrohten ickgezogen (vgl. Rz 87 f.).
ohne Markant Vertrag rechnen alle auch im Jahr gl. Rz 90). Von den Lieferantinnen mit einem intinnen ihre Umsätze mit Coop über Markant ab. Markant Vertrag rechnen weiterhin direkt Uber
oer Markant abrechnen, gaben an, dass ihre Kostellung erhöht wurden, insbesondere wegen den ı noch die unternehmensinternen, einmaligen wicklung und die jährlich wiederkehrenden Koshen Auswirkungen führten diese [...] Lieferantinspreise an Coop resp. an die anderen Abnehmeieferantinnen an, dass die Verkaufspreise [...]. ss ihre Nettomarge aufgrund der zusätzlichen nen, die nicht oder nur teilweise kompensiert agte ein Teil der Lieferantinnen negative Auswir- Investitionstätigkeit, da hierfür aufgrund der steiing weniger Mittel zur Verfügung stehen würden. Produktauswahl gaben die Lieferantinnen mehrnstellung der Zahlungsabwicklung zu erwarten in eine bestimmte Richtung gezeigt habe (vgl.
u den Verhandlungspositionen der Lieferantinantinnen hohe Umsatzanteile mit Coop im Ver- ‘ertriebskanalen in der Schweiz aufwiesen. Die int Vertrag verfügen, erzielten im Jahr 2019 über Ihres gesamten Umsatzes mit Coop, 2020 waren t man den Fokus auf den Lebensmitteldetailhananteile der Lieferantinnen nochmals höher aus. .]% im Jahr 2019 resp. [...] % im Jahr 2020 des >oop. An zweiter Stelle folgt mit durchschnittlich tegorie sind u.a. auch Anschlusshäuser von Mar- Lieferantinnen ebenfalls Markant-Konditionen an- Migros. Mit Aldi und Lidl erzielten diese Lieferans (vgl. Rz 121). Coop stellt somit einen der
1 Lieferantinnen dar. Diese wichtige Stellung von gsabwicklung auf Markant verstärkt, [Ausführuneziehung zwischen Lieferantin und Anschluss- »m.].
151. Darüber hinaus deuten die Antworten und der Eigenmarkenlieferantinnen (vgl. Rz weise von Coop abhängig sind und dies (ab Zutun der Lieferantinnen, sondern aus dem
Cc Rechtliche Wurdigung
C.1 Geltungsbereich
152. Das Kartellgesetz gilt für Unternehme: tell- oder andere Wettbewerbsabreden treffe menszusammenschlussen beteiligen (Art. 2
153. Als Unternehmen im Sinne des Kartel bieter von Gutern und Dienstleistungen im \ oder Organisationsform (Art. 2 Abs. 1P'° KG) mit ist das KG vorliegend in persönlicher Hit
154. Im Rahmen der Vorabklärung prüft da über eine marktbeherrschende Stellung ver Umstellung der Zahlungsabwicklung auf Ma gesetz ist somit auch in sachlicher Hinsicht beurteilenden Sachverhalte in den örtlichen zes.
C.2 Vorbehaltene Vorschriften
155. Dem Kartellgesetz sind Vorschriften v Waren oder Leistungen Wettbewerb nicht zı staatliche Markt- oder Preisordnung begrün: Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit besonde falls nicht unter das Gesetz fallen Wettbewe Gesetzgebung über das geistige Eigentum «
156. In dem hier zu beurteilenden Markt sir nicht zulassen würden. Der Vorbehalt von A auch nicht geltend gemacht.
C.3 Unzulässige Verhaltensweis Unternehmen
157. Marktbeherrschende Unternehmen ve Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt an übung des Wettbewerbs behindern oder die KG). In einem ersten Schritt prüft das Sekre Coop über eine marktbeherrschende Stellur C.3.1). In einem zweiten Schritt wird geprüft diese Stellung im Rahmen der Umstellung c sig missbrauchte (vgl. Kapitel C.3.2).
der Markenartikellieferantinnen (vgl. Rz 123 ff.) 129 ff.) darauf hin, dass diese zumindest teilgesehen von einer Ausnahme) nicht durch das Marktgeschehen resultiert.
n des privaten und öffentlichen Rechts, die Kar- 2n, Marktmacht ausüben oder sich an Unterneh- KG).
Igesetzes gelten sämtliche Nachfrager oder An- Virtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechts- . Coop ist als Unternehmen zu qualifizieren. Daisicht anwendbar.
s Sekretariat, ob Coop auf dem relevanten Markt ügt und ob Coop diese Marktstellung mit der rkant möglicherweise missbraucht. Das Kartellanwendbar. Schliesslich fallen die vorliegend zu und zeitlichen Geltungsbereich des Kartellgesetorbehalten, die auf einem Markt für bestimmte lassen, insbesondere Vorschriften, die eine
den, und solche, die einzelne Unternehmen zur ren Rechten ausstatten (Art. 3 Abs. 1 KG). Ebenrbswirkungen, die sich ausschliesslich aus der argeben (Art. 3 Abs. 2 KG).
1d keine Vorschriften ersichtlich, die Wettbewerb rt. 3 Abs. 1 und 2 KG wird von Coop sodann
sen marktbeherrschender
rhalten sich unzulässig, wenn sie durch den dere Unternehmen in der Aufnahme oder Aus- Marktgegenseite benachteiligen (Art. 7 Abs. 1
tariat, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
19 auf dem relevanten Markt verfügt (vgl. Kapitel
, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Coop
ler Zahlungsabwicklung möglicherweise unzuläs-
C.3.1 Marktbeherrschende Stellung
158. Als marktbeherrschende Unternehme: die auf einem Markt als Anbieter oder Nach! teilnehmern in wesentlichem Umfang unabh
159. Um festzustellen, ob Anhaltspunkte d: sentlichem Umfang von anderen Marktteilne der relevante Markt abzugrenzen.
C.3.1.1 Relevanter Markt
160. Die Definition des relevanten Marktes bend ist, ob aus deren Optik Waren oder Di hen. Dies hängt davon ab, ob sie vom Nach schaften und des vorgesehenen Verwendur also in sachlicher und örtlicher Hinsicht aus! tauschbarkeit wird auf die funktionelle Auste aus Sicht der Marktgegenseite (Bedarfsmar der Austauschbarkeit von Waren und Diens zugehen ist dabei jeweils vom Gegenstand
161. Gegenstand der vorliegenden Vorabkl bei Coop, welche für die Lieferantinnen von von der Verhaltensweise von Coop betroffeı Folglich sind all jene Lieferantinnen von eine schenden Stellung von Coop betroffen, welc wicklung aufgefordert wurden resp. in Zukut Sie bilden die Marktgegenseite, aus deren S
Sachlich relevanter Markt
162. Der sachliche Markt umfasst alle War: hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vc bar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. ;
163. Ausgehend von der mutmasslichen W der Absatzmarkt der betroffenen Lieferantin Beschaffungsmarkt des Lebensmitteldetailh lungsflexibilitat der Lieferantinnen und derer tinnen produzieren in der Regel einzelne Pr dukte, Backwaren) und sind nicht in der Lag Produkte umzustellen. Die Lebensmitteldete Gesamtsortiment nach, da ihre Konsumenti samtsortiment nachfragen. Im Normalfall ist möglich, dieses Gesamtsortiment von einer einem einzigen Beschaffungsmarkt für den
al. /WEKO.
234 Verordnung vom 17.6.1996 über die Kontrolle SR 251.4).
n gelten einzelne oder mehrere Unternehmen, rrager in der Lage sind, sich von anderen Marktängig zu verhalten (Art. 4 Abs. 2 KG).
afr bestehen, dass sich Coop tatsächlich in we- :hmerinnen unabhängig verhalten kann, ist vorab
erfolgt aus Sicht der Marktgegenseite: Massgeenstleistungen miteinander im Wettbewerb stefrager oder Anbieter hinsichtlich ihrer Eigenigszwecks als substituierbar erachtet werden, auschbar sind.?°! Zur Bestimmung der Ausiuschbarkeit von Waren und Dienstleistungen ktkonzept) sowie auf Methoden zur Bestimmung tleistungen aus Nachfragesicht abgestellt.??? Ausder konkreten Fragestellung.?°°
ärung ist die Umstellung der Zahlungsabwicklung Coop mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die ne Marktgegenseite sind deren Lieferantinnen. 2m möglichen Missbrauch einer marktbeherr-
;he von Coop zur Umstellung der Zahlungsab-
ıft potentiell dazu aufgefordert werden könnten. sicht der relevante Markt abzugrenzen ist.
an oder Leistungen, die von der Marktgegenseite rgesehenen Verwendungszwecks als substituiera VKU2**, der hier analog anzuwenden ist).2°°
ettbewerbsbeschränkung interessiert vorliegend nen (als Marktgegenseite), welcher primär den andels umfasst. Dabei sind die Angebotsumstel- 1 Absatzalternativen massgeblich. Die Lieferanodukte oder Produktgruppen (z.B. Molkereiproje, ihre Produktion ohne Weiteres auf andere ilhändlerinnen, z.B. Coop, hingegen fragen ein nnen und Konsumenten ebenfalls ein Gees aber für die Lebensmiitteldetailhändlerin nicht Lieferantin zu beziehen. Deshalb kann nicht von | ebensmitteldetailhandel ausgegangen werden.
127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al /WEKO. 127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al /WEKO. V 2013/1, 127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et
> von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU;
127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al /WEKO.
Stattdessen werden entsprechend der bishe handel verschiedene Beschaffungsmarkte r sprechend existieren so viele Märkte, wie es
164. In Anlehnung an die Zusammenschlus 2008 stellt das Sekretariat vorliegend auf dit
Bereich Food
- Frischprodukte: Milchprodukte/Eier kühlprodukte, Traiteur/Convenienc: Obst/Früchte;
- Kolonialwaren: Konserven/Saucen, cuits, Snacks/Apero;
- Tiernahrung/Tierbedarf;
- Babybedarf;
- Getranke: Alkoholische Getränke, I Bereich Near Food
- Wasch-/Reinigungsmiittel;
- Körperpflege/Kosmetik;
- Papier-/Hygieneprodukte.
165. Es ist anzumerken, dass der Lebensn Absatzkanal ist, der den Lieferantinnen von dere mögliche Absatzkanäle sind z.B. der S nience-Shops und Kioske sowie der Export. Absatzkanäle ebenfalls Teile des relevanter
166. Um die Bedeutung der verschiedenen zu können, erhob das Sekretariat in den Zu: Coop/Carrefour bei den Lieferantinnen und der verschiedenen Absatzkanäle (Lebensm
238 Vgl. RPW 2010/3, 573 ff., Emmi/Fromalp; RP Frisch Service SA; RPW 2009/3, 228 ff., Emmi / del AG/Alois Koch Käsehandel AG; RPW 2008/ froma SA/Emil Dörig Käsehandel AG; RPW 200 fenaco/Kellenberger Frisch Service AG; RPW 2( SA; RPW 2007/3, 468 f., fenaco/Granador, RPV AG AZM; RPW 2005/4, 612 ff., Procter & Gamb. CoopForte.
237 RPW 2008/1, 150 Rz 208 f., Migros/Denner;
238 RPW 2008/4, 602 Rz 84, Coop/Carrefour; RF 571 Rz 50, Coop/Waro.
rigen Praxis der WEKO im Lebensmitteldetailach Produktgruppen unterschieden.*°> Dement- ; Produktgruppen gibt.
2 folgenden Produktgruppen ab:2°”
> (frisch und gekühlt), Gemüse/Salate,
Beilagen/Suppen/Kochzutaten, Grundnahrungsngetränke/Cerealien (Getreide), Süsswaren/Bisitteldetailhandel in der Regel nicht der einzige Detailhandelsprodukten zur Verfügung steht. Anpezial-/Fachhandel, die Gastronomie, Conve- Die WEKO hat bisher offengelassen, ob andere ı Markts sind.?°®
Absatzkanäle für die Lieferantinnen einschätzen sammenschlussvorhaben Migros/Denner und den Branchenverbänden die geschätzten Anteile tteldetailhandel, Gastronomie, Export, Spezial-
W 2009/4, 453 ff., Emmi Interfrais SA/Kellenberger \G/Nutrifrais SA; RPW 2009/2, 170 f., Dörig Kasehan- 1, 601 ff., Coop/Carrefour, RPW 2008/4, 664 f., Mi- 8/3, 427 ff., Heineken/Eichhof, RPW 2008/2, 270 ff., )07/4, 528 ff., Nestlé SA/Sources Minerales Henniez / 2006/2, 263 ff., Emmi AG/Aargauer Zentralmolkerei e/Gillette; RPW 2005/1, 118 f., Feldschlösschen ’erages AG; RPW 2005/1, 150 f. Rz 24 ff. und Rz 34,
RPW 2008/4, 601 Rz 82 f., Coop/Carrefour. -W 2008/1, 151 Rz 211, Migros/Denner, RPW 2003/3,
/Fachhandel und andere Absatzkanäle) am duktgruppe. Aus den Auswertungen ging he Produktgruppen mit einem Umsatzanteil voı satzkanal war, auch wenn die Bedeutung de gruppen variierte. Bei einer Mehrheit der Pr mehr.239 Die Marktbefragung im Rahmen de Bild. Die Lieferantinnen erzielten im Durchs [...] % im Jahr 2020 im Bereich des Lebens
167. Inden Zusammenschlussvorhaben M festgehalten, dass sich der Lebensmitteldet ter Absatzkanal weniger gut durch andere A Zudem zeigten die Befragungen der Liefera den Zusammenschlüsse, dass der Aufbau v gruppen gewichtige Umstellungskosten nac che die Umstellung vom Lebensmitteldetailt erschweren, stellten sich die Verkaufsstrate sind die Volumina der verschiedenen Absat durch die Nachfrage der Konsumentinnen u einem Absatzkanal können deshalb nicht of pensiert werden.“ Die Marktbefragung im | tigte dies: Der nächst grösste Absatzkanal c handel bildet die Gastronomie mit durchsch [---] % im Jahr 2020. Mit Convenience-Shop erzielten die befragten Lieferantinnen jeweil 2020 (vgl. Rz 119). Schliesslich gaben die L im Durchschnitt [...] % ihres Umsatzes mit ( innerhalb von zwei Jahren über alternative \ Rz 125).
168. In sachlicher Hinsicht wird zum Zweck der bisherigen Praxis und der Erkenntnisse zifischen Beschaffungsmärkten im Lebensm
169. Offengelassen wird, ob die Märkte nai unterteilen sind (vgl. Rz 184 ff.). Zudem wire gegebenenfalls ein gesamtheitlicher bescha artikeln abzugrenzen ist, allenfalls unterteilt Rz 201).
Räumlich relevanter Markt
170. Der räumliche Markt umfasst das Geb sachlichen Markt umfassenden Waren oder 3 Bst. a VKU, der hier analog anzuwenden i
238 RPW 2008/1, 151 f. Rz 212 f., Migros/Denne 240 RPW 2008/1, 152 Rz 215, Migros/Denner, RI 241 RPW 2008/1, 153 Rz 218, Migros/Denner, RI 242 RPW 2008/1, 152 Rz 215, Migros/Denner; RI
243 Das Sekretariat erfragte, angelehnt an die Cc tinnen die Ausweichmöglichkeiten auf alternative schliesslich Eigenmarken herstellen, hat das Se!
gesamten Absatzvolumen der jeweiligen Prorvor, dass der Lebensmitteldetailhandel für alle ı mehr als 50 % mit Abstand der wichtigste Abar verschiedenen Absatzkanäle nach Produktoduktgruppen lag der Anteil bei 70 % und
r vorliegenden Vorabklärung bestätigte dieses chnitt [...] % ihres Umsatzes im Jahr 2019 resp. mitteldetailhandels (vgl. Rz 119).
igros/Denner und Coop/Carrefour wurde weiter ailhandel als in der Regel volumenmässig grössbsatzkanäle substituieren lässt als umgekehrt. 24° ntinnen und der Verbände im Rahmen dieser beion Geschäftsbeziehungen in mehreren Produkth sich zieht. Als weitere zentrale Faktoren, weliandelskanal auf andere Absatzkanäle
gie und der Aufbau der Logistik heraus.?*'! Weiter zkanäle infolge gesättigter Märkte weitgehend
nd Konsumenten vorgegeben. Umsatzverluste in ine Weiteres in einem anderen Absatzkanal komxahmen der vorliegenden Vorabklarung bestäler Lieferantinnen nach dem Lebensmitteldetailnittlich [...] % des Umsatzes im Jahr 2019, resp. s und Kiosken, sowie dem Spezial-/Fachhandel s [...] % ihres Umsatzes in den Jahren 2019 und ieferantinnen von Markenartikeln?* an, dass sie >oop ausserhalb des Lebensmitteldetailhandels /ertriebskanäle kompensieren könnten (vgl.
‘der vorliegenden Vorabklärung entsprechend aus der Marktbefragung von produktgruppenspeitteldetailhandel ausgegangen.
ch Absatzkanälen im Lebensmitteldetailhandel zu 1 im Rahmen der Vorabklarung offengelassen, ob ffungsseitiger Markt für den Vertrieb von Markennach verschiedenen Produktgruppen (vgl. z.B.
iet, in welchem die Marktgegenseite die den Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs.
r, RPW 2008/4, 602 f. Rz 85 f., Coop/Carrefour.
0p-Forte-Kriterien, nur von den Markenartikellieferan- > Absatzkanäle. Von Lieferantinnen, welche auskretariat daher keine Angaben hierzu.
13/1, 127 E. 9.2.1), Publigroupe SA et al /WEKO.
171. Gemäss der Praxis der WEKO zu Zus penspezifischen Beschaffungsmarkte für de Dimensionen auf.?* Bei Produkten, welche nationalen Konsumgewohnheiten unterliege grösser als national sein.?* Allerdings wurd: halten, dass Handelsbarrieren zu einer «Na können. Weiter variiere das Sortiment interr Präferenzen der Konsumentinnen und Kons nalen Unternehmen in nationalen Gesellsch
172. Der Gegenstand der vorliegenden Voı und Markant, welcher sich auf die Schweiz | vorliegenden Vorabklärung von nationalen E
C.3.1.2 Marktstellung
173. Nach der Abgrenzung der relevanten herrschende Stellung auf diesen Märkten ei beherrschende Unternehmen einzelne oder Anbieterinnen oder Nachfragerinnen in der | nen (Mitbewerberinnen, Anbieterinnen oder abhängig zu verhalten. Die Fähigkeit eines | fang unabhängigen Verhalten äussert sich i gegenüber anderen Marktteilnehmerinnen, ( Wettbewerbsbedingungen keine Rücksicht ı teile zu vermeiden, oder der es ihm darüber dingungen immerhin merklich zu beeinfluss:
174. Die marktbeherrschende Stellung ist r Blick auf die konkreten Verhältnisse auf der Bestätigung einer marktbeherrschenden Ste wirksame Wettbewerb auf dem relevanten I derer Verhaltensspielraum zu Gunsten eine von (Rest-)Wettbewerb durch andere Unter! ner marktbeherrschenden Stellung findet de kungszusammenhängen Anwendung.?°°
175. Hierzu werden gemäss Praxis der WE wie die Stellung der Marktgegenseite auf de
245 RPW 2008/4, 609 Rz 129, Coop/Carrefour; F RPW 2006/1, 135 Rz 38, Denner/Pick Pay.
246 RPW 2008/4, 609 Rz 129, Coop/Carrefour, F RPW 2006/1, 135 Rz 38, Denner/Pick Pay.
247 Vgl. RPW 2008/1, 159 Rz 254 f., Migros/Den m.w.H.
250 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, E. 405,
251 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, E. 405,
252 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, E. 405,
253 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, E. 405,
ammenschlussvorhaben weisen die produktgrupn Lebensmitteldetailhandel mindestens nationale nicht rasch verderben und die nicht besonderen n, könnte der räumlich relevante Markt jedoch
e in bisherigen Entscheiden der WEKO festgetionalisierung» der Beschaffungsmarkte führen \ationaler Konzerne je nach Land, weil sich die umenten unterscheiden, weshalb die multinatioaften organisiert seien.?*’
abklarung betrifft den Vertrag zwischen Coop Jezieht.?* [...]. Deshalb wird für die Zwecke der 3eschaffungsmärkten ausgegangen.
Märkte gilt es zu prüfen, ob Coop eine marktbennimmt. Nach Art. 4 Abs. 2 KG gelten als marktmehrere Unternehmen, die auf einem Markt als Lage sind, sich von anderen Marktteilnehmerin- Nachfragerinnen) in wesentlichem Umfang un- Unternehmens zu einem in wesentlichem Umn einem besonderen Verhaltensspielraum
Jer es ihm zumindest ermöglicht, auf bestehende nehmen zu müssen, um beachtenswerte Nachhinausgehend ermöglicht, die Wettbewerbsbean oder sogar zu bestimmen. ?*°
licht anhand fixer Kriterien, sondern immer mit 1 jeweils relevanten Markt festzustellen.?5° Die lung setzt insbesondere nicht voraus, dass der Narkt beseitigt wird.?°' Vielmehr kann ein besons einzelnen Unternehmens auch bei Vorliegen nehmen gegeben sein.?®? Für die Beurteilung eir Wahrscheinlichkeitsbeweis mit multiplen Wir-
‘KO der aktuelle und potentielle Wettbewerb son relevanten Märkten geprüft. Zum Zweck der
PW 2008/1, 158 Rz 248, Migros/Denner; PW 2008/1, 158 Rz 248, Migros/Denner;
ner, RPW 2008/4, 608 f. Rz 123 f, Coop/Carrefour,
402, Sanktionsverfügung — DCC. Sanktionsverfügung — DCC. Sanktionsverfügung — DCC. Sanktionsverfügung — DCC. Sanktionsverfügung — DCC.
vorliegenden Vorabklärung wird die Marktst weit gestützt auf die verfügbaren Informatio! terschiede eingegangen.
C.3.1.2.1. Aktueller Wettbewerb
176. Um die Stellung von Coop auf den Be zunächst die Bedeutung des Absatzkanals ( teile von Coop untersucht. Anschliessend w bensmitteldetailhandel analysiert.
Marktanteile
177. Inden Zusammenschlussvorhaben M hingewiesen, dass die Beschaffungsmärkte der Nachfrageseite eine hohe Konzentratior im Lebensmitteldetailhandel zwar mehrere ı zwei (Migros und Coop) das gesamte Gebie märkte, Supermärkte, kleine Supermärkte) : WEKO darauf hingewiesen, dass neben die absatzkanälen noch weitere Vertriebskanäle Coop dahingehend unterschieden, dass sie waren (z.B. Casino, Spar und Volg), nicht al tes Sortiment anboten (z.B. Aldi) .2°°
178. Beim Zusammenschluss Coop/Carref Coop und Carrefour (seit dem Zusammensc penspezifischen Beschaffungsmarkten anh: händlerinnen sowie auf Grundlage von Date ner geschätzt (vgl. Tabelle 4, Spalten A und
179. Im Rahmen der vorliegend durchgefül von den Lieferantinnen deren Umsätze in de 2019 und 2020 (vgl. Rz 120 f.). Daraus bere Anteil des Umsatzes mit Coop am gesamte: bensmiitteldetailhandel in den Jahren 2019 ı zungen für den Marktanteil von Coop verglic
254 RPW 2008/1, 192 Rz 534, Migros/Denner; RI 255 RPW 2008/1, 193 Rz 537, Migros/Denner; Ri
256 Die Daten basieren auf den Antworten von 4: Angaben den Lebensmiitteldetailhandel nicht bel
ellung von Coop summarisch geprüft und — sonen möglich — auf produktgruppenspezifische Unschaffungsmärkten beurteilen zu können, wird Soop beim Produktvertrieb anhand der Marktanird die Substituierbarkeit der Absatzkanäle im Leigros/Denner und Coop/Carrefour wurde darauf im Lebensmitteldetailhandel in der Schweiz auf 1 aufweisen. Demnach hatten die Lieferantinnen nögliche Absatzkanäle, davon deckten aber nur t der Schweiz in sämtlichen Segmenten (Hyperab. 24 Weiter wurde in diesen Entscheiden der sen beiden gesamtschweizerisch tätigen Haupt- > bestanden, wobei diese sich von Migros und entweder nicht in der ganzen Schweiz vertreten le Segmente abdeckten oder nur ein beschränkour im Jahr 2008 wurden die Marktanteile von
‚hluss: Coop) auf den relevanten produktgrupand einer Befragung der schweizerischen DetailnN aus dem Zusammenschluss von Migros/Den- B).
ırten Marktbefragung erfragte das Sekretariat an verschiedenen Absatzkanalen in den Jahren chnete das Sekretariat den durchschnittlichen 1 Umsatz der befragten Lieferantinnen im Leind 20202, welcher jeweils mit früheren Schät- ;hen werden kann. (vgl. Tabelle 4, Spalte C).
PW 2008/4, 645 Rz 389, Coop/Carrefour. PW 2008/4, 646 Rz 392, Coop/Carrefour.
? Lieferantinnen, da eine Lieferantin gemäss eigenen ieferte (Act. [...]).
Tabelle 4: Umsatzanteile von Lieferantinner Beschaffungsmärkten
Produktgruppe Marktan A (2006) Frischprodukte k.A. Milchprodukte/Eier [30-40] Brot/Backwaren [30-40] Tiefkühlprodukte [30-40] Traiteur/Convenience [40-50] Gemüse/Salate [30-40] Obst/Früchte [40-50] Kolonialwaren k.A. Konserven/Saucen [30-40]
Grundnahrungsmittel/Backzutaten [30-40]
Süsswaren/Biscuits [30-40] Snacks/Apéro [30-40] Tiernahrung/Tierbedarf [40-50] Babybedarf [40-50] Getränke k. A. Alkoholische Getranke k. A. Erfrischungsgetranke [40-50] Near-Food
Körperpflege/Kosmetik [40-50] Wasch-/Reinigungsmittel [40-50] Papier-/Hygieneprodukte [30-40] Textilien k.A.
Legende: Spalte A (2006): Angaben aus dem Verfahr Migros/Denner, Spalte B (2006): Angaben aus dem V zung des Sekretariats gestützt auf Angaben der befra Darstellung des Sekretariats.
Quelle: Marktbefragung und RPW 2008/4, 649 Tabell
180. Die Tabelle 4 zeigt, dass die Ergebnis fragten Lebensmitteldetailhandlerinnen (Sp: fahren Migros/Denner (Spalte A) insbesond zutaten und Körperpflege/Kosmetik Differen Schätzung ausgegangen wird, ist der Tabel fungsmärkten über hohe Markanteile verfüg senen Produktgruppen hat Coop einen bes« weise sogar ein Marktanteil von über 50 %?
257 Nach bundesverwaltungsgerichtlicher Rechts Vermutung für das Vorliegen einer marktbeherrs gegenstehenden Faktoren widerlegt wird (vgl. B onsverfügung — DCC).
1 mit Coop resp. Marktanteile von Coop auf den
teil in % Umsaitzanteil in % B (2006) C (2019) C (2020) [30-40] Lea] Lo) [40-50] [-] kJ) [20-30] k. A. k. A. [50-60] Ei] Jal] [30-40] k. A. k. A. [40-50] k. A. k. A. k. A. EN ad [20-30] [---] [---] [40-50] Len] LJ [40-50] be] I] [40-50] L..J L..]J [30-40] [...] [..-] [40-50] k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k.A. bs] [3 [50-60] Ll Lod [60-70] Lox! [---] [40-50] EJ [ox] [30-40] k. A. k. A.
kA. [J [J]
en Coop/Carrefour, gestützt auf Daten aus dem Verfahren erfahren Coop/Carrefour, Spalte C (2019 und 2020): Schatgten Lieferantinnen.
e 40, Coop/Carrefour.
se der Schatzungen der in Coop/Carrefour bealte B) im Vergleich zu den Daten aus dem Verere die Produktgruppen Beilagen/Suppen/Kochzen aufweisen. Unabhängig von welcher
le 4 zu entnehmen, dass Coop auf den Beschaft. In der überwiegenden Mehrheit der ausgewie- :haffungsseitigen Marktanteil von über 30 %, teil- prechung begründen Marktanteile von über 50 % eine ‚chenden Stellung, die nur bei Vorliegenden von ent- VGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, E. 442, Sankti-
181. Zudem zeigt Tabelle 4, dass der durcl ten Lieferantinnen mit Coop im Lebensmitte meisten Produktgruppen mit den Schätzunc zelnen Beschaffungsmärkten aus den frühe
182. Coop legte anlässlich des Gesprächs terial der Marktforschungsinstitution Nielsen stellung von Coop damit stark zu relativierer präsentierten Zahlen an den vorliegenden S legten Marktanteile von Coop in den Jahren zwar etwas tiefer als die Angaben zu den M Rz 179)?°®, aber die Marktanteile in den ein: tend. Überdies stützt sich die Beurteilung de anteile, sondern auf eine Gesamtbetrachtun
183. Insgesamt bestehen aufgrund der hor schlüssen) sowie der hohen Umsatzanteile der aktuelle Wettbewerb mindestens für gev märkten schwach ist.
Substituierbarkeit der Absatzkanäle im Lebe
184. Im Entscheid Migros/Denner wurde fe refour wurde darauf verwiesen, dass Coop ı ment grundsätzlich gute Substitute darstelle aus verschiedenen Gründen relativiert: So s ten nur beschränkt eine Alternative zu Coop geringeren Anteil solcher Produkte im Sortir integriert sei.2°° Zudem sei Migros bezüglich rum nur teilweise ein Substitut zu Coop, da
diese neu einführe?®' und überwiegend Eige
185. Die eingeschränkte Substituierbarkeit auch die vorliegende Marktbefragung. Verse über sehr starke eigene Produktionsbetrieb: fügen würde, woraus Restriktionen betreffer ren würden.?6 Tabelle 3 (vgl. Rz 120) zeigt, nal Migros im Jahr 2019 und 2020 teilweise Umsatzanteil mit Migros ([...]%) [...] wie der
186. Die WEKO hielt in den Zusammensch fest, dass gemäss den Lieferantinnen der A Schwierigkeiten durch andere Absatzkanäle
258 In acht Produktgruppen liegen die durchschn mass Coop 0-5 % tiefer, in acht Produktgruppe: tiefer als in der Tabelle 4 unter Spalte A für das | duktgruppe weist Coop einen 0-5 % höheren M:
258 RPW 2008/1, 197 Rz 558, Migros/Denner; RI 260 Vgl. RPW 2008/1, 197 Rz 558 ff. und 193 Rz 261 RPW 2008/4, 652 Rz 429, Coop/Carrefour. 262 RPW 2008/1, 188 Rz 484, Migros/Denner. 263 Vgl. z.B. Act. [...].
ischnittliche Umsatzanteil der vorliegend befrag- Idetailhandel sich zumindest annähernd für die jen der hohen Marktanteile von Coop auf den einren Entscheiden deckt.
mit dem Sekretariat (vgl. Rz 21) neues Datenmavor. Nach Auffassung von Coop sei die Markt-
1. Nach Auffassung des Sekretariats ändern die chlussfolgerungen nichts. Die von Coop vorge- 2019 bis 2021 liegen je nach Produktgruppe arktanteilen von Coop in der Tabelle 4 (vgl. zelnen Produktgruppen sind nach wie vor bedeur Marktstellung von Coop nicht allein auf Marktig der dargelegten Kriterien (vgl. Kapitel C.3.1.2).
en Marktanteile von Coop (gemäss Zusammender Lieferantinnen mit Coop Anhaltspunkte, dass visse Produktgruppen auf den Beschaffungsstgehalten und im Zusammenschluss Coop/Carind Migros bezüglich Vertriebsstruktur und Sortin.25° Diese Substituierbarkeit wurde allerdings
ei Migros für Lieferantinnen von Markenproduk- , da Migros im Vergleich zu Coop einen sehr viel nent führe und Migros in einigen Märkten vertikal ı der Einführung neuer (Marken-)Produkte wiede- Migros eher Markenprodukte kopiere als dass sie
der Absatzkanäle Migros und Coop bestätigte shiedene Lieferantinnen gaben an, dass Migros
> in den für sie relevanten Produktkategorien ver- 1d die Aufnahme von Markenprodukten resultiedass die befragten Lieferantinnen den Absatzkabewirtschafteten, jedoch der durchschnittliche ‘Umsatzanteil mit Coop ([...]).
lüssen Migros/Denner und Coop/Carrefour weiter bsatz über Coop (resp. Migros) nur mit grossen im Lebensmitteldetailhandel substituiert werden
ittlichen Marktanteile für die Jahre 2019 bis 2021 ge- ı 5-10 % tiefer und in zwei Produktgruppen 10-15 % Jahr 2006 (vgl. Rz 179) ausgewiesen. In einer Proarktanteil im Vergleich zu Tabelle 4 Spalte A aus.
536, Migros/Denner.
könne.?6* So seien gemäss den Lieferantinr mitteldetailhändlerinnen nicht annähernd mi bar. So stelle gemäss den Lieferantinnen ei geren Umsatz als Coop oder Migros keine r Zudem biete Coop ein breiteres Sortiment a händlerinnen, sodass eine bei Coop ausgeli Detailhändlern aufgenommen werden könn:
187. Die vorliegende Marktbefragung ergal als wichtigste alternative Vertriebskanäle an ten, welche im Durchschnitt [...] % des Ums Coop als Absatzkanal verloren ginge. In die am häufigsten erwähnt, gefolgt von Aldi und
188. [...] von 28 Eigenmarkenlieferantinner Investitionen getätigt zu haben, welche aus: verwendet werden können (vgl. Rz 130). De nicht durch andere Vertriebskanäle im Lebe
189. Die Erkenntnisse aus der bisherigen F sowie die Marktbefragung legen nahe, dass durch alternative Absatzkanäle im Lebensm tiefe Kompensationsvolumen deutet auf ein satzkanälen und/oder gesättigte Märkte im | bei den Eigenmarkenlieferantinnen spezifisc Absatzkanälen.
Fazit
190. Coop verfügt auf den Beschaffungsmi menschlüssen) sowie über hohe Umsatzant die Substitution des Absatzes über Coop du bensmitteldetailhandel nur in begrenztem U punkte, dass der aktuelle Wettbewerb mind: schaffungsmarkten als schwach zu beurteile
C.3.1.2.2. Potentieller Wettbewerb
191. Der potentielle Wettbewerb wird gemi satzkanäle innerhalb und ausserhalb des Le
192. Die WEKO hielt in früheren Entscheid fest, dass die disziplinierende Wirkung pote detailhandels aufgrund hoher Markteintrittsteilen ist.?6® Der letzte bedeutende Marktein Filiale in der Schweiz statt. Zukünftige Mark rinnen sind zurzeit nicht absehbar.
264 RPW 2008/1, 197 Rz 559, Migros/Denner; RI 265 RPW 2008/4, 651 Rz 425, Coop/Carrefour. 266 RPW 2008/4, 651 Rz 426, Coop/Carrefour. 267 Vgl. RPW 2008/1, 198 f. Rz 568 ff., Migros/D 268 RPW 2008/1, 198 Rz 568 ff., Migros/Denner,
en die Verkaufsvolumina der anderen Lebenst denjenigen von Coop (resp. Migros) vergleichne Lebensmitteldetailhandlerin mit einem gerinichtige Alternative für die Lieferantinnen dar.2° n im Vergleich zu kleineren Lebensmitteldetailstete Lieferantin nicht ohne weiteres bei anderen
), dass die befragten Markenartikellieferantinnen dere Lebensmitteldetailhandlerinnen bezeichneatzes mit Coop kompensieren könnten, falls sem Zusammenhang wurden namentlich Migros
1 in der Marktbefragung angegeben, spezifische serhalb der Geschäftsbeziehung mit Coop nicht mzufolge können die damit erzielten Umsätze nsmitteldetailhandel kompensiert werden.
-raxis der WEKO zu Zusammenschlussvorhaben die Kompensation des Umsatzes von Coop itteldetailhandel nur beschränkt möglich ist. Das 2 schlechte Substituierbarkeit zwischen den Ab- _ebensmitteldetailhandel hin. Zudem erschweren she Investitionen einen Wechsel zwischen den
irkten über hohe Marktanteile (gemäss Zusameile bei den befragten Lieferantinnen. Zudem ist rch den Absatz über andere Absatzkanäle im Lemfang möglich. Es bestehen damit Anhaltssstens für gewisse Produktgruppen auf den Be- N ist.
iss Praxis der WEKO anhand der potentiellen Ab- :bensmiitteldetailhandels geprüft.267
en im Rahmen von Zusammenschlussverfahren ntieller Konkurrenz innerhalb des Lebensmittel- und Expansionsbarrieren als schwach zu beurtritt fand 2009 mit der Eröffnung der ersten Lidl
teintritte von anderen Lebensmitteldetailhandle-
SW 2008/4, 651 Rz 424, Coop/Carrefour.
enner, RPW 2008/4, 652 ff. Rz 433 ff, Coop/Carrefour. RPW 2008/4, 654 Rz 444, Coop/Carrefour.
193. Potentielle Absatzkanäle ausserhalb c Gastronomie, der Spezial-/Fachhandel, Cor Den Wechsel auf Absatzkanäle ausserhalb WEKO in ihren Zusammenschlüssen aufgru und kostenaufwendig und zumindest kurzfri Gastronomie stellt kein gutes Substitut für d dar, sondern kann diese lediglich ergänzen. terschiedlichen Absatzvolumen ebenfalls nic teldetailhandel zu ersetzen.2”° Auch Conver der geringeren Absatzvolumen und Sortime bau von Exportmarkten erfordert eine Prase wand möglich.?7?
194. Es bestehen damit Anhaltspunkte dafi Beschaffungsmarkten für den Lebensmittelc disziplinieren vermag.
C.3.1.2.3. Stellung der Marktgegenseite
195. Bei der Beurteilung der Stellung der N welchem Ausmass die Marktgegenseite in c einzuschränken. Die Stellung der Marktgegs von der vertikalen Integration der Lebensmi der Lieferantinnen sowie von den Abhängig! bensmitteldetailhandlerin ab. Diese Einfluss
Struktur der Angebotsseite
196. In diesem Kapitel gilt es zu klaren, ob gende Konzentration aufweist, um ein Gege die Angebotsseite (Lieferantinnen) ist, destc wicht zu Coop auf den Beschaffungsmarkte
197. Gemäss der bisherigen Praxis der WE botsseite (Lieferantinnen) je nach Beschafft
- Grosse international tätige Lieferar meistens Uber die notwendige Marl geseite zu bilden. Sie produzieren Markenprodukte (sog. Leadermark: umfasst. Der Umstand, dass es prc gibt, führt dazu, dass eine Lebensn ten möchte, nur schwerlich auf eine listischer Markt mit grossen interna Märkten Körperpflege/Kosmetik (Pı
269 RPW 2008/1, 198 f. Rz 579, Migros/Denner; 270 RPW 2008/1, 199 Rz 580, Migros/Denner; RI 271 Vgl. RPW 2008/1, 205 Rz 642, Migros/Denne 272 RPW 2008/1, 199 Rz 580, Migros/Denner; RI
273 RPW 2005/1, 157 f. Rz 79 ff., CoopForte; RP 2008/4, 655 Rz 448 ff., Coop/Carrefour.
les Lebensmitteldetailhandels bilden u.a. die wenience-Shops und Kioske sowie der Export. des Lebensmitteldetailhandels beurteilte die
ind der nachfolgenden Grunden als schwierig stig fur die Lieferantinnen als nicht mdglich: Die ie Vertriebskanäle im Lebensmitteldetailhandel 269 Der Spezial-/Fachhandel ist aufgrund der un- ‘ht geeignet, den Vertrieb durch den Lebensmitience-Shops und Kioske eignen sich aufgrund ntsbreite nicht als vollwertiger Ersatz.?’! Der Aufnz vor Ort und ist deshalb nur mit hohem Aufir, dass die potentielle Konkurrenz Coop auf den letailhandel in der Schweiz nicht genügend zu
larktgegenseite geht es um die Frage, ob und in ler Lage ist, die Verhaltensspielräume von Coop snseite hängt von der Struktur der Angebotsseite, teldetailhändlerinnen, der Verhandlungsmacht keitsverhaltnissen zwischen Lieferantin und Lefaktoren werden im Folgenden geprüft.
die Angebotsseite (Lieferantinnen) eine genüngewicht zu Coop zu schaffen. Je konzentrierter ) eher können die Lieferantinnen ein Gegengen schaffen.
:KO?”? variiert die Konzentration der Angeingsmarkt:
tinnen in oligopolistischen Märkten verfügen <tmacht, um ein Gegengewicht zur Nachfra-
bzw. vertreiben international stark verankerte
en) oder bieten ein Portfolio an, welches solche Produktgruppe nur wenige solche Unternehmen jitteldetailhandlerin, die ein Vollsortiment anbie- > solche Lieferantin verzichten kann. Ein oligopotional tätigen Firmen wurde namentlich auf den ‘octer&Gamble, Beiersdorf, Lever Fabergé
RPW 2008/4, 654 Rz 441, Coop/Carrefour.
PW 2008/4, 654 Rz 443, Coop/Carrefour.
PW 2008/4, 654 Rz 442, Coop/Carrefour.
W 2008/1, 199 Rz 585 ff., Migros/Denner; RPW
[heute: Unilever]) und Tiernahrung botsseite scheint in diesen Märkter den Lebensmitteldetailhandlerinner
- In atomistischen Märkten hat jede | dukte solcher Lieferantinnen sind h Produkts ohne Schwierigkeiten suk ferantinnen nicht in der Lage, eine tailhandel auszuüben. Diese Markt märkte Obst/Früchte sowie Gemüs
- In gemischten Märkten gibt es sow lere Unternehmen (KMU). Auf solcl oligopolistischen Märkten — eine Ge teldetailhandels ausüben. KMU hin nicht auf einem Nischenmarkt tätig struktur trifft auf die übrigen, oben ı
198. Die von der Umstellung der Zahlungs: produzieren resp. vertreiben Waren, die unt mar dürfte es sich dabei um gemischte Mar! Produkte auf oligopolistischen Märkten (Kör auch im von Coop eingereichten Datensatz troffenen Lieferantinnen zu finden. [Ausführ nehmen von der Umstellung auf Markant be stellung der Zahlungsabwicklung betroffene Bezug zur Schweiz auf. So ergab die Markt Grossteil der Ware für den Schweizer Markt Rz 119).
199. Gemäss Zusammenschluss Coop/Caı weitere Punkte betreffend die Marktstruktur
200. Erstens stellt Coop in den meisten Pre produktion her (vgl. Rz 23). Dank dieser ver Herstellungskosten der Produkte, welche Ci allfällige Informationsasymmetrien gegenüb ren. Zudem kann aufgrund der Eigenmarkeı mit der Drohung einer Produktauslistung Dr Verhandlungsmacht gegenüber Lieferantinr Markenartikeln abgesetzt werden, da ein W eines bestimmten Eigenmarkenprodukts au: ten in der Regel weniger einschneidend ist: kenprodukten.?” Die Stellung der Lieferantii
201. Zweitens muss berücksichtigt werden )Produkt in der Schweiz flächendeckend lar darstellt. Bereits seit dem Zusammenschlus Stellung, so dass Coop quasi unabhängig v' Produkt in der Schweiz eingeführt werden k Coop/Waro ausführlich behandelt und Coop
274 RPW 2008/4, 655 Rz 454 ff., Coop/Carrefour
(Masterfoods, Vitakraft) festgestellt. Die Ange- | genügend konzentriert zu sein, um gegenüber 1 (u.a. auch Coop) ein Gegengewicht zu bilden.
_ieferantin zahlreiche Konkurrentinnen. Die Proomogen. Deshalb können Lieferantinnen eines stituiert werden. Im Allgemeinen sind solche Lietatsächliche Gegenmacht zum Lebensmitteldestruktur trifft insbesondere für die Beschaffungs- e/Salate zu.
ohl Grossunternehmen als auch kleine und mittyen Märkten können Grossunternehmen - wie in >genmacht zur Nachfragemacht des Lebensmitgegen sind hierzu weniger in der Lage, sofern sie sind oder Leadermarken verkaufen. Diese Marktiicht genannten Produktgruppen zu.
ıbwicklung bei Coop betroffenen Lieferantinnen erschiedlichen Produktgruppen angehören. Prite handeln. Zwar sind Lieferantinnen, welche perpflege/Kosmetik und Tiernahrung) vertreiben, von der Umstellung der Zahlungsabwicklung beingen dazu, ob grosse international tätige Untertroffen waren.]. Weiter weist bei den von der Umn Lieferantinnen ein Grossteil einen starken oefragung, dass die befragten Lieferantinnen den produzieren und nur wenig exportieren (vgl.
refour sind im Zusammenhang mit Coop zwei zu beachten:
yduktgruppen einen Teil des Sortiments in Eigentikalen Integration kann Coop beispielsweise oop selbst produziert, besser einschätzen und so er den Lieferantinnen in Verhandlungen reduziestrategie gegenüber Lieferantinnen glaubhafter uck ausgeübt werden. Überdies kann Coop ihre en erhöhen, wenn Eigenmarken anstelle von echsel zwischen verschiedenen Herstellerinnen 5 der Sicht der Konsumentinnen und Konsumenals ein Wechsel zwischen verschiedenen Mar- ınen wird dadurch geschwächt.
‚ dass für eine Lieferantin, die ein neues (Markenicieren möchte, Coop die rentabelste Möglichkeit s Coop/Waro verfügt Coop über eine so starke on den Lieferantinnen entscheiden kann, ob ein ann oder nicht. Diese Problematik wurde in
hat, um die Bedenken der WEKO zu zerstreuen, verbindlich erklärt, ein standardisiertes Verf: heiten anzuwenden.?’® Mit dem Zusammen: sich die Stellung von Coop gegenüber den | kartellrechtlichen Bedenken entgegenzuwirl den Prozess zur Auslistung bzw. Einführung chen.?’’ Die bedeutende Stellung von Coop dem Vertrieb von Markenartikeln wurde 200 tigt.278
Verhandlungsmacht der Lieferantinnen
202. Der Umsatz von Coop im Jahr 2019 ir riat auf CHF 7 Mrd.?7° Die befragten Lieferaı der Umstellung der Zahlungsabwicklung bet nen Umsatz zwischen CHF [...] und CHF [.. zelnen Lieferantinnen liegt jeweils unter [...] anteil mit Coop bei über 30 % (vgl. Abbildun wurden u.a. Lieferantinnen befragt, welche ı Mio. erzielten (vgl. erstes Auswahlkriterium, terschieden sich bezüglich des durchschnitt von denjenigen, welche das erste Auswahlk Lieferantinnen scheint Coop mit über [...] % Coop mit den einzelnen Lieferantinnen gene satzanteil, den die betroffenen Lieferantinne
203. Darüber hinaus wurde in der bisherige sen, dass die Umstellungskosten für eine Li der Regel höher sind als für eine Lebensmit muss. Dies gelte namentlich dann, wenn de nativer Lieferantinnen mit genügend Kapazi gegen eine (grosse) Lebensmitteldetailhanc tin, könne diese das verlorene Absatzvolum andere Absatzkanäle ersetzen. Dass die Lie Umstellungskosten bei einem Verlust des C nur teilweise möglich ist, bestätigte die Marl
204. Nachfolgend wird zusätzlich die Verhe und von Eigenmarkenlieferantinnen gegenü
275 RPW 2003/3, 595 Rz 145 ff., Coop/Waro. 276 RPW 2008/4, 656 Rz 458 f., Coop/Carrefour. 277 RPW 2008/4, 661 Dispositiv, fünfte Auflage, |
278 RPW 2010/1, 10, Jahresbericht 2009 der We Nichtweitergabe von Wahrungsvorteilen.
278 \/gl. Geschäftsbericht der Coop-Gruppe 201° ads/Coop_GB19_de-2.pdf> (28.2.2023), wonacl Mrd. betrug. Der Warenaufwand betrug laut kon womit eine Schätzung von CHF 7 Mrd. auf dem sultiert.
281 RPW 2008/1, 200 Rz 593, Migros/Denner; Ri
ahren für die Prüfung der Marktchancen von Neuschluss Coop/Carrefour im Jahr 2008 verstärkte Jerstellern von Neuheiten noch weiter.2”6 Um cen, hat Coop sich denn auch dazu verpflichtet,
} von Neuprodukten Öffentlich zugänglich zu mabei der Einführung von Produkteneuheiten und 9 und 2013 vom Sekretariat wiederholt bestän Lebensmitteldetailhandel schätzt das Sekretaitinnen im Lebensmitteldetailhandel, welche von roffen sind, erzielten im Jahr 2019 mit Coop ei- .]°°°, d.h. der Umsatzanteil von Coop mit den ein- %. Fur [...] der Lieferantinnen liegt der Umsatzg 8, Rz 116). Im Rahmen der Marktbefragung nit Coop einen Umsatz von mehr als CHF 10 Rz 14). Diese umsatzstarken Lieferantinnen unlichen Anteils von Coop am Gesamtumsatz [...] riterium nicht erfüllten. Für beide Gruppen von [...] Absatzkanal zu sein. Der Umsatzanteil, den riert, ist somit beträchtlich kleiner als der Umn mit Coop erzielen.
ın Praxis der WEKO®®! jeweils darauf hingewieeferantin, die den Absatzkanal wechseln muss, in teldetailhändlerin, die die Lieferantin wechseln
r Lebensmitteldetailhandlerin eine Auswahl altertäten zur Verfügung stehen würde. Kündige hinlerin (z.B. Coop) den Vertrag mit einer Lieferanen, zumindest kurzfristig, nur schwerlich durch ferantinnen durchaus davon ausgehen, dass die oop Umsatzes hoch sind resp. eine Umstellung tbefragung (vgl. Rz 125 f.).
indlungsmacht von Markenartikellieferantinnen ber Coop verglichen.
Coop/Carrefour. ttbewerbskommission; RPW 2013/4, 509 Rz 121 ff.,
1 der Umsatz der Coop-Supermärkte ca. CHF 10,5 solidierter Erfolgsrechnung ca. 2/3 vom Nettoerlös, Beschaffungsmarkt des Lebensmitteldetailhandels re-
205. Die Position der Markenartikellieferan' produzierten bzw. vertriebenen Produkte de wurde zwischen Leadermarken, Nicht-Lead den. Um die Stärke der Marken zu beurteile und Konsumenten auf die fehlende Verfügb ren die folgenden: Bei der Auslistung einer | sen Bekanntheitsgrad, würden viele Konsur einer anderen Lebensmitteldetailhandlerin a chen. Die Verhandlungsposition der Herstel gegenüber jener der Lebensmitteldetailhanc geglichen zu beurteilen. Im Falle einer Ausli ten Konsumentinnen und Konsumenten ein kaufen. Bei Auslistungen von Mitnahmeproc kauf der übrigen Güter des täglichen Bedart sehen die Konsumentinnen und Konsument ken und Mitnahmeprodukten sei die Verhan grundsätzlich schwach zu beurteilen.?8?
206. Im Rahmen der Marktbefragung fragte nach einer Einschätzung ihrer Verhandlung lung der Zahlungsabwicklung. Im Fragebog Lieferantin umso stärker einzuschätzen sei, Schweizer Markt sei, wenn sie Produkte exf dukte (must-in-stock, führende Marken) ode überwiegende Anzahl der 37 befragten Mar an, dass sie über [...] Verhandlungsmacht o nen, dass Coop die Bedingungen für die Za Rz 124).
207. Im Entscheid Coop/Carrefour hielt die Konsumentinnen und Konsumenten einen E wahrnehmen, weil dieser gegenüber den Kc in Erscheinung treten würde. Wenn sich ein mit der Lebensmiitteldetailhändlerin assoziie Lieferantinnen von Eigenmarken in der Reg mentlich betreffend die Rezeptur, Produktio vestitionen seien risikoreich, weil Herstelleri fach zu ersetzen seien. Folglich befänden s schwachen Verhandlungsposition gegenübe markenlieferantinnen manchmal dadurch ge Durchsetzung der gewünschten Konditioner ihre eigenen Produktionsbetriebe herzustell
208. Die vorliegende Marktbefragung besti meist spezifische Investitionen für Eigenma genmarken gaben an, solche getätigt zu hal tionen in Produktentwicklungen der Eigenm: Eigenmarken, Marketinginvestitionen und B ckungsmaterialien. Von diesen [...] Lieferan [...] Uber langfristige Verträge mit Coop, wel tion zumindest teilweise absichere. Weiter z
282 RPW 2008/4, 656 f. Rz 462 ff., Coop/Carrefo 283 RPW 2008/4, 657 Rz 470 ff., Coop/Carrefour
innen gegenüber Coop wird durch die Stärke der terminiert. Im Zusammenschluss Coop/Carrefour ermarken und Mitnahmeprodukten unterschien, wurde auf die Reaktion der Konsumentinnen arkeit der Produkte abgestellt. Die Resultate wa- _eadermarke, d.h. einer Marke mit einem grosnentinnen und Konsumenten eine Verkaufsstelle ufsuchen, anstatt auf ein Substitut auszuweilerinnen und Lieferantinnen von Leadermarken llerinnen sei daher in den meisten Fällen als ausstung von Nicht-Leadermarken würden die meisanderes Markenprodukt oder eine Eigenmarke lukten, d.h. Markenprodukten, welche beim Eins «impulsartig» in den Einkaufskorb gelangen, en vom Kauf gänzlich ab. Bei Nicht-Leadermardlungsposition der Lieferantinnen daher als
> das Sekretariat die 37 Markenlieferantinnen sposition gegenüber Coop bezüglich der Umstel- 2n wurde präzisiert, dass die Marktposition der wenn die Lieferantin eine wichtige Akteurin im ortieren könne und/oder wenn sie bekannte Pror ein schwer ersetzbares Sortiment anbiete. Die kenartikellieferantinnen, nämlich deren [...], gab legenüber Coop verfügen, um vermeiden zu könhlungsabwicklung einseitig durchsetze (vgl.
WEKO betreffend Eigenmarken fest, dass die rsatz von Eigenmarkenlieferantinnen kaum ınsumentinnen und Konsumenten nicht sichtbar e Eigenmarke einmal etabliert habe, werde diese rt und nicht mit der Lieferantin. Zudem müssten el erhebliche (spezifische) Investitionen — nansanlagen und Verpackung - tätigen. Diese Innnen und Lieferantinnen von Eigenmarken einich Eigenmarkenlieferantinnen in einer
sr Coop. Ferner werde die Position von Eigen- ‚schwächt, dass Coop bei Verhandlungen zur
1 drohen könnte, die fraglichen Produkte durch
itigte, dass die Lieferantinnen von Eigenmarken ‘ken tätigen müssen. [...] Lieferantinnen für Eipen. Dabei handle es sich um spezifische Investiarken, Anlageinvestitionen zur Herstellung von eschaffungskosten von Rohstoffen und Verpatinnen verfügen gemäss eigenen Angaben deren che die Amortisation ihrer spezifischen Investieigte die Auswertung, dass lediglich drei der 28
ur.
Lieferantinnen ihre wirtschaftliche Existenz : Lieferantinnen gab unterschiedliche Grade « (vgl. Rz 130 ff.). Die Verhandlungsmacht de von Eigenmarken kann daher ebenfalls als i
209. Im Allgemeinen ist die Position der Lie schiedlichen Umsatzanteile und der untersc als schwächer zu beurteilen als diejenige vc hinaus scheint die Verhandlungsposition de kenartikeln und Lieferantinnen von Eigenme
Abhängigkeitsverhältnisse
210. Die Auswertung der Marktbefragung z mit Coop von über 30 % aufweisen, sowohl auch über alle möglichen Vertriebskanäle di über hinaus deuten die Antworten der Mark rantinnen darauf hin, dass diese zumindest gesehen von einer Ausnahme; vgl. Rz 133) sondern aus dem Marktgeschehen resultier
Fazit
211. Die Lieferantinnen mit einem Markant ringes Gegengewicht zur starken Stellung v und sind somit kaum in der Lage, den Verh: Dies gilt sowohl für die betroffenen Lieferan troffenen Lieferantinnen von Eigenmarken. | schwach zu beurteilen und vermag Coop nit
C.3.1.3 Zwischenergebnis
212. Es bestehen Anhaltspunkte, dass Coc zifischen Beschaffungsmarkten im Lebensm von Lieferantinnen über eine marktbeherrsc Coop könnte zudem auch beim Vertrieb vor duktgruppen, eine marktbeherrschende Stel märkten Coop tatsächlich über eine marktbe einer Untersuchung zu klären.
C.3.2 Unzulässige Verhaltensweisen
C.3.2.1 Formen des Missbrauchs
213. Das Kartellrecht verbietet eine marktb für sich allein auch nicht missbräuchlich, mc ternehmen durch Markterfolg und internes V chen. Das marktbeherrschende Unternehm: sein Marktverhalten. Zum Tatbestandselem: muss als zusätzliches Element eine unzuläs seits einen Missbrauch voraussetzt. Missbr: lung, welche es einem Unternehmen erlaub mern zu verhalten. Das missbräuchliche Ve
als nicht bedroht einschätzten, der Grossteil der Jer Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz an r von der Umstellung betroffenen Lieferantinnen nsgesamt schwach beurteilt werden.
ferantinnen gegenüber Coop aufgrund der unterhiedlichen Umstellungskosten der Lieferantinnen ın Coop gegenüber den Lieferantinnen. Darüber r vorliegend betroffenen Lieferantinnen von Marirken eher schwach zu sein.
eigte, dass [...] der Lieferantinnen Umsatzanteile mit Blick auf den Lebensmitteldetailhandel als
ar Lieferantinnen (vgl. Abbildung 8, Rz 116). Daranartikellieferantinnen und der Eigenmarkenliefeteilweise von Coop abhängig sind und dies (abnicht durch das Zutun der Lieferantinnen,
te (vgl. Rz 124 ff., 130 ff.).
Vertrag können insgesamt betrachtet nur ein geon Coop im Lebensmitteldetailhandel schaffen indlungsspielraum von Coop einzuschränken. innen von Markenprodukten als auch die be- Folglich ist die Stellung der Marktgegenseite als cht genügend zu disziplinieren.
yp mindestens auf gewissen produktgruppenspeitteldetailhandel und/oder für gewisse Gruppen hende Stellung nach Art. 4 Abs. 2 KG verfügt.
| Markenartikeln, allenfalls unterteilt nach Prolung haben. Ob und auf welchen Beschaffungsherrschende Stellung verfügt, wäre im Rahmen
eherrschende Stellung nicht, und eine solche ist tiviert doch der Wettbewerb konkurrierende Un- Vachstum eine dominierende Stellung zu erreian trägt jedoch eine besondere Verantwortung für ent der Marktbeherrschung in Art. 7 Abs. 1 KG sige Verhaltensweise hinzutreten, welche ihrer- ıucht wird danach die marktbeherrschende Stelt, sich unabhängig von anderen Marktteilnehrhalten richtet sich entweder gegen konkurrierende Unternehmen oder gegen di nehmerinnen des behindernden Unternehm
214. Gemäss der Generalklausel von Art. 7 rungsmissbrauch und einem sog. Benachte schieden werden. Eine klare Zuordnung ist | ken von marktbeherrschenden Unternehme
215. Ein Behinderungsmissbrauch liegt vor oder potenzielle Konkurrenten; aber auch aı Ausübung des Wettbewerbs behindert werd hinderung auf dem Markt des marktbeherrs: nachgelagerten Markt aktualisiert. Der Behii Verhaltensweisen marktbeherrschender Un wettbewerbs, die sich gegen (aktuelle oder | nerinnen richten und diese in ihren Handlun nachbarten Markt einschränken. ?®
216. Demgegenüber wird bei einem Benac Marktgegenseite (d. h. insb. die Lieferantinr den Unternehmens) benachteiligt, indem ihr Preise aufgezwungen werden. Einen typiscl gung von unangemessenen Preisen oder sc Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG dar. Charakteristisch des marktbeherrschenden Unternehmens n trächtigung der Interessen von Handelspartı zung seiner marktbeherrschenden Stellung.
217. Da wirtschaftliche Verhaltensweisen s nachteiligenden Charakter aufweisen könne beiden Missbrauchstypen.?® Die Beurteilun: Verhaltens ist für jeden Einzelfall danach vo oder Benachteiligung eingetretene Wettbew sene Gründe rechtfertigen lässt oder nicht.? ausreichende Gewährleistung eines wirksar schutz als auch den Individualschutz umfas: werbs gemäss Art. 7 KG nicht nur darauf au ten vor einem unmittelbaren Schaden durch sondern er umfasst angesichts der dominan nehmens auch allgemein die Sicherstellung
m.w.H.
285 RPW 2010/1, 166 Rz 322, Preispolitik Swissc (= RPW 2013/1, 130 f. E. 10.1.1), Publigroupe S
al./WEKO; vgl. auch Botschaft vom 23.11.1994 : Wettbewerbsbeschrankungen (Kartellgesetz, KC
al. /WEKO.
288 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 510
289 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 510
290 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 510
e Marktgegenseite (d. h. Lieferantinnen oder Abens).?8*
"Abs. 1 KG kann zwischen einem sog. Behindeligungs- bzw. Ausbeutungsmissbrauch unternicht in allen Fällen möglich, da Geschäftspraktin zugleich behindernd und ausbeutend sein
, wenn andere Unternehmen (i. d. R. aktuelle idere Marktteilnehmer) in der Aufnahme oder en. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Bechenden Unternehmens oder auf einem vor- bzw. iderungsmissbrauch umfasst somit samtliche ternehmen ausserhalb eines fairen Leistungspotenzielle) Konkurrentinnen oder Handelspartgsmöglichkeiten auf dem beherrschten oder behteiligungs- bzw. Ausbeutungsmissbrauch die en oder Abnehmerinnen des marktbeherrschen- ‘ausbeuterische Geschäftsbedingungen oder ven Ausbeutungsmissbrauch stellt die Erzwinynstigen Geschäftsbedingungen im Sinne von für den Ausbeutungsmissbrauch ist das Streben ach ökonomischen Vorteilen durch eine Beeinnerinnen und Verbraucherinnen unter Ausnut- owohl einen behindernden als auch einen ben, bedarf es keiner strengen Abgrenzung der g der Wettbewerbswidrigkeit eines bestimmten rzunehmen, ob die infolge einer Behinderung erbsverfalschung sich durch sachlich angemes- 32 Massstab für die Beurteilung bildet dabei die nen Wettbewerbs, die sowohl den Institutionenst.2°° Dies bedeutet, dass der Schutz des Wettbesgerichtet ist, Konsumentinnen und Konsumenein missbräuchliches Verhalten zu bewahren, ten Stellung des marktbeherrschenden Untervon sachgerechten Wettbewerbsbedingungen
|, 130 f. E. 10.1.1), Publigroupe SA et al/WEKO,
A et al /WEKO.
W 2013/1, 130 f. E. 10.1.1), Publigroupe SA et zu einem Bundesgesetz über Kartelle und andere
/ 2013/1, 130 f. E. 10.1.1), Publigroupe SA et
, Sanktionsverfügung — DCC. , Sanktionsverfügung — DCC. , Sanktionsverfügung — DCC.
zur Aufrechterhaltung oder Ausbildung eine: das Verhalten beeinflussten Märkten.
218. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprecl zu eruieren, ob eine unzulässige Verhaltens ersten Schritt sind die Wettbewerbsverfälscl von Marktteilnehmerinnen) herauszuarbeite che Gründe (sog. legitimate business reaso vor, wenn kein sachlicher Grund für die Ben vorliegt. Die Lehre anerkennt daneben weite unzulässiges Verhalten bzw. ein Missbraucl drängungsabsicht, die Schwächung der We oder die normzweckorientierte Interessenak
219. Angesichts dessen, dass der Wettbew nes Unternehmens bereits eingeschränkt is dafür zu, dass der Wettbewerb keine weiter: weisen erfährt, die nicht den Mitteln eines o sprechen.? Es hat daher auf die Anwendut teln des Leistungswettbewerbs entsprechen marktbeherrschenden Unternehmen einzelr sein können, die nicht zu beanstanden wäre marktbeherrschende Stellung vorgenomme: nem marktbeherrschenden Unternehmen di haltensweisen auf ihre Vereinbarkeit mit Art cherstellung eines unverfälschten Wettbewe Schutzfunktion zu.?% Deshalb werden durch als Ordnungssystem als auch die Individual erfasst.2°” Die Beurteilung, ob eine durch ei rufene weitere Einschrankung des Wettbew oder von Konkurrentinnen dem Leistungswe hangig zu machen, ob ausreichende sachlic hen.?%® Bejahendenfalls handelt es sich um dernfalls um ein wettbewerbswidriges Verhe
220. Gemäss Praxis des Bundesverwaltun: stands der Wettbewerbsverfälschung keine den.?% Zudem ist es für die Verwirklichung « KG nicht erforderlich, dass die nachteiligen missbräuchliche Verhalten eine bestimmte I
al. /WEKO.
292 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 510 233 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 111
294 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 112
295 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 112
296 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 112
297 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 112
298 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 138
299 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 120
300 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018, Rz 114
5 ausreichenden Wettbewerbs auf allen durch
nung ist anhand eines dualen Prüfungsmusters weise bzw. ein Missbrauch vorliegt: In einem nungen (d.h. Behinderung bzw. Benachteiligung n. In einem zweiten Schritt sind mögliche sachlins) zu prüfen. Unzulässiges Verhalten liegt dann achteiligung bzw. Ausbeutung oder Behinderung re Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob ein 1 vorliegt, wie etwa die Behinderungs- oder Verttbewerbsfähigkeit, den Nichtleistungswettbewerb wägung.??'
‚erb durch die marktbeherrschende Stellung eit, kommt diesem eine besondere Verantwortung en Beeinträchtigungen durch seine Verhaltensrdnungsgemässen Leistungswettbewerbs ent-
1g von Praktiken zu verzichten, die nicht den Mit- ‚2% Daraus ergibt sich, dass einem
ie wirtschaftliche Verhaltensweisen untersagt
Nn, wenn sie von einem Unternehmen ohne
1 würden.?°%* Zum anderen folgt daraus, dass ei- e Verpflichtung zukommt, alle praktizierten Ver-
. 7 KG zu überprüfen.?% Dem Anspruch auf Sirbs kommt dabei eine umfassende
1 das Missbrauchsverbot sowohl der Wettbewerb interessen der einzelnen Marktteilnehmerinnen
1 konkretes wirtschaftliches Verhalten hervorgeerbs zu Lasten der jeweiligen Marktgegenseite ttbewerb zugeordnet werden kann, ist davon abhe Gründe für diese Verhaltensweise besteeine Massnahme des Leistungswettbewerbs, anilten des marktbeherrschenden Unternehmens.
Jsgerichts müssen für die Erfüllung des Tatbetatsächlichen Auswirkungen nachgewiesen wersiner Wettbewerbsverfälschung gemäss Art. 7 Einwirkungen auf den Wettbewerb durch das
/ 2013/1, 131 E. 10.1.2), Publigroupe SA et
, Sanktionsverfügung — DCC.
9, Sanktionsverftigung — DCC.
0, Sanktionsverftigung — DCC.
1, Sanktionsverfügung — DCC.
2, Sanktionsverfügung — DCC.
2, Sanktionsverfügung — DCC.
6, Sanktionsverftigung — DCC.
7i.V.m. 1209 ff., Sanktionsverfügung — DCC. 6, Sanktionsverftigung — DCC.
C.3.2.2 Im Fokus stehende Verhaltenswe
221. In Art. 7 Abs. 2 KG hat der Gesetzgeb tensweisen aufgestellt, die den Tatbestand kretisieren soll.2°' In der vorliegenden Vorat haltspunkte dafür bestehen, dass das Verh: unangemessenen Preisen oder sonstiger ur (Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG, vgl. hierzu Kapitel ( dass eine weitere möglicherweise kartellrec lung (Art. 7 Abs. 2 Bst. f KG) vorliegt (vgl. hi
C.3.2.3 Erzwingung unangemessener Pr Geschäftsbedingungen (Art. 7 Al
222. Als unzulässiges Verhalten eines mar Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG die Erzwingung unar sener Geschäftsbedingungen. Der Tatbesta gung unangemessener Preise oder Geschä Abs. 2 Bst. c KG ist erfüllt, wenn kumulativ «
Betroffenheit von Preisen oder Ges
Unangemessenheit der Preise ode
Erzwingung der unangemessenen
- für die durch die Verhaltensweise k Gründe (keine legitimate business
223. Werden die Tatbestandsmerkmale de ergibt sich daraus auch automatisch die Ber Art. 7 Abs. 1 KG.
C.3.2.3.1. Betroffenheit von Preisen ode
224. Preise und Geschäftsbedingungen bil werbswidrigen Verhaltens. Der Preis ist der chem der monetäre Gegenwert für eine Die bedingungen sind Modalitäten, zu welchen | kann. Der Begriff «Geschäftsbedingungen» weit auszulegen.°*° Bezweckt wird mit diese erfasst werden, die vom marktbeherrschenc die Abwicklung einer bestimmten Transaktic Preis und sonstigen Geschäftsbedingungen
301 Vgl. RPW 2012/3, 467 Rz 71, Erdgas Zentral
302 Vgl. RPW 2016/1, 186 Rz 393 ff., Swisscom 303 BBI 1995 | 468, 572 f.; DIKE KG-LucA STAUB
304 MARC AMSTUTZ/BLAISE CARRON, in: Basler Ko 2022, Art. 7 N 375.
305 RPW 2016/1, 186 Rz 393, Swisscom WAN-A
sisen
er eine nicht abschliessende Liste von Verhalvon Art. 7 Abs. 1 KG veranschaulichen und kon- \kKlarung wird der Fokus darauf gelegt, ob Analten von Coop eine Erzwingung von angemessener Geschäftsbedingungen darstellt 2.3.2.3). Nicht ausgeschlossen wird vorliegend, htswidrige Verhaltensweise in Form einer Koppeerzu Kapitel 0.3.2.4).
eise oder sonstiger unangemessener
ktbeherrschenden Unternehmens gilt gemass ıgemessener Preise oder sonstiger unangemesnd einer kartellrechtlich unzulässigen Erzwinftsbedingungen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 i.V.m. lie folgenden Tatbestandsmerkmale vorliegen*:
schaftsbedingungen; r Geschaftsbedingungen; Preise oder Geschaftsbedingungen;
jewirkte Ausbeutung bestehen keine sachlichen reasons).
r Unangemessenheit und Erzwingung erfüllt, vachteiligung der Marktgegenseite im Sinne von
r Geschäftsbedingungen
den den Gegenstand des jeweiligen wettbefestgelegte Umrechnungsparameter, mittels welnstleistung oder ein Gut festgelegt ist. Geschäftssine Dienstleistung oder ein Gut bezogen werden ist gemäss Gesetzesmaterialien und der Lehre m Grundsatz, dass alle denkbaren Modalitäten len Unternehmen seinen Geschäftspartnern für yn auferlegt werden.?% Die Trennlinie zwischen ist nicht scharf.°°®
schweiz AG; BBI 1995 | 468, 570. WAN-Anbindung.
LE/FELIX SCHRANER (Fn 25), Art. 7 N 411 m.w.H. mmentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.),
nbindung.
225. Coop hat am [...] einen Europäischen schlossen. Markant erbringt für Coop gemä: gen, welche mit dem Begriff Zentralreguliert Markant gegenüber den Anschlusshäusern weitere Dienstleistungen (vgl. Rz 26 und 43
226. Mit Schreiben vom 2. März 2020 teilte dazu entschieden habe, die Zahlungsabwicl
227. Die Zahlungsabwicklung über Markan Lieferantinnen mit einem gültigen Markant \ nannten Markant-Konditionen (in Prozenten den Forderungen der Lieferantinnen abgezc
228. Bis im März 2021 verhandelte Coop ( ben mit über [...] ihrer Lieferantinnen, die be bezüglich der Umstellung der Zahlungsabwi
229. Die Marktbefragung ergab, dass [...] c kant Vertrag (vgl. Rz 91) im Jahr 2021 ihre | wickeln und ihnen hierzu durchschnittliche \ mit Coop für die Zentralregulierung und die gen werden (vgl. Rz 96).
230. Bei der Art der Zahlungsabwicklung b gen.
C.3.2.3.2. Unangemessenheit der Gesch
231. Als weiteres Tatbestandselement sieh der Geschäftsbedingungen vor. Die Unange nicht näher umschriebener Begriff. Die Lehr dung von Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG Zurückhalt desrates zur KG-Revision ist im Zusammen gemessenheit auszugehen, wenn diese auf unbillig sind.?°® Unangemessenheit von Ges tungsgericht dann vor, wenn im Rahmen de kein sachgerechtes Verhältnis zwischen deı den im Gegenzug von seinem Geschaftspa! aller damit in Zusammenhang stehenden Ar weshalb Geschäftsbedingungen nicht mehr stehen sind.%°° Eine eindeutige ökonomisch zwischen den wechselseitigen Leistungen (1 Bereich der Geschäftsbedingungen im Erge rücksichtigung der massgeblichen Umständ
306 Im von Coop eingereichten Datensatz (vgl. A rantinnen ohne Markant Vertrag aufgelistet (vgl.
307 BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (Fn 304), Art. 7 N
309 BVGer, B-3618/2013 vom 24.11.2016, E. 27
310 BVGer, B-3618/2013 vom 24.11.2016, E. 27 m.w.H.
Zentralregulierungsvertrag mit Markant abgess diesem Vertrag im Wesentlichen Dienstleistun- ıng umschrieben werden. [...]. Zusätzlich erbringt und gegenüber den Lieferantinnen verschiedene
).
Coop den Lieferantinnen mit, dass sich Coop lung über Markant zu regulieren (vgl. Rz 52).
t und deren weitere Dienstleistungen sind für die fertrag mit unterschiedlichen Kosten, den sogedes Umsatzes mit Coop) verbunden, welche von gen werden (vgl. Rz 43).
ohne den Bereich [...]) gemäss eigenen Angareits Uber einen Markant Vertrag verfügten®"®, cklung auf Markant (vgl. Rz 59).
ler 40 befragten Lieferantinnen mit einem Mar- -orderungen gegenüber Coop über Markant ab- Narkant-Konditionen von [...] % des Umsatzes weiteren Dienstleistungen von Markant abgezo-
2i Coop handelt es sich um Geschaftsbedingunäftsbedingungen
t Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG die Unangemessenheit 'messenheit der Geschäftsbedingungen ist ein
e geht daher davon aus, dass bei der Anwenung geboten ist.°°” Gemäss Botschaft des Bunhang mit Geschäftsbedingungen dann von Unangrund der konkreten Umstände offensichtlich chäftsbedingungen liegt gemäss Bundesverwalr Abwicklung des vereinbarten Rechtsgeschäfts
ı vom marktbeherrschenden Unternehmen und tner zu erbringenden Leistungen einschliesslich sprüche und Verpflichtungen (mehr) besteht,
als Ausdruck des Leistungswettbewerbs zu ver- e Formel, wann kein sachgerechtes Verhältnis nehr) vorliegt, besteht allerdings nicht. So ist im bnis eine Verhältnismässigkeitsprüfung unter Be- e des Einzelfalls vorzunehmen?!
ct. 1.A.6, Beilage 2b) wurden dennoch wenige Liefe- Rz 89 f.).
390 f.
3, Vertrieb von Tickets im Hallenstadion Zürich, m.w.H. 3 f., Vertrieb von Tickets im Hallenstadion Zürich,
232. Coop hat über [...] Lieferantinnen daz kant umzustellen. Gemäss der Marktbefragı rekt über Coop den Lieferantinnen zuminde boten (vgl. Rz 96). Für die Zahlungsabwickl zusätzlich im Bündel angebotenen Dienstlei Marktbefragung Konditionen ([...]) in der Hé mit Coop zu bezahlen (vgl. Rz 96).
233. Gemäss Angabe von Coop bot Coop ı für die Gewährung des [...] an. Laut dem vo der Lieferantinnen Gegenleistungen. Die re: tungen. Der Mittelwert der Gegenleistungen Umsatzes (vgl. Rz 72). Aus der Marktbefrac Gegenleistungen von Coop in Frankenbeträ [Ausführungen zu den finanziellen Auswirku Coop weist darauf hin, dass die Gegenleistt (vgl. Rz 72). Gemäss der Marktbefragung si schränkt (vgl. Rz 73). Es bestehen damit au angebotenen Gegenleistungen dem Wert de nen auch nur annäherungsweise entsprech
234. In diesem Zusammenhang ist weiter z Lieferantinnen angaben, dass die Verkaufsg abwicklung auf Markant auf dem gleichen N schläge aufgrund dieser neuen Zahlungsab' über Preisstrategie der Lieferantinnen].
235. Die Lieferantinnen gaben weiter an, d: Kosten, insbesondere der Markant-Konditio werden könnten, sinke (vgl. Rz 100). Ein Te Auswirkungen bei der Innovationstätigkeit u zwei Jahre infolge der Zahlungsabwicklung genden Kosten der neuen Zahlungsabwickli Rz 105 f.). Trotz diesen höheren Kosten gal nahme allesamt an, dass die Qualität der Pı Abstriche gemacht werden könnten (vgl. Rz duktauswahl gehen die Lieferantinnen mehr aufgrund der Umstellung der Zahlungsabwic
236. Im Gegensatz zu den Lieferantinnen, schaftlichen Konsequenzen für die Umstellu aus den vertraglich vereinbarten Zahlungen durch die Zusammenarbeit mit Markant im \ Zahlungsabwicklung [Ausführungen zu den für Coop.]. Zieht Coop einen zusätzlichen fil den weiteren Dienstleistungen von Markant, gen infolge der Systemoptimierung, so ist dı höher (vgl. Rz 75 f. und 46 f.).
237. Nebst dem finanziellen Anreiz von Co rücksichtigen, dass die Umstellung der Zahl wobei Coop als Grund für die Umstellung ar kant standardisiert und rationeller ausgestal Zahlungsabwicklung und die Zahlungsströn
u angehalten, die Zahlungsabwicklung auf Mar- ıng wurde die bisherige Zahlungsabwicklung dist bis im Jahr 2019 überwiegend kostenlos angeung über Markant und die ausschliesslich stungen haben die Lieferantinnen gemäss der he von durchschnittlich [...] % ihres Umsatzes
Jen Lieferantinnen individuelle Gegenleistungen n Coop eingereichten Datensatz erhielten [...] stlichen Lieferantinnen erhielten keine Gegenleisüber die 103 Lieferantinnen beträgt [...] % des ung geht jedoch hervor, dass die Bezifferung der gen Schwierigkeiten bereitete (vgl. Rz 74 f.). ngen des Markant-Systems für Coop.]. Selbst Ingen nur im Umfang des [...] gewährt werden nd die Gegenleistungen in der Regel zeitlich bes wettbewerbsrechtlicher Sicht Zweifel, dass die sr Markant-Konditionen der einzelnen Lieferantinan.
u berücksichtigen, dass rund [...] der befragten jreise an Coop mit der Umstellung der Zahlungsiveau verbleiben, zumal Coop keine Preisaufwicklung akzeptiere (vgl. Rz 98). [Informationen
ass ihre Nettomarge aufgrund der zusätzlichen nen, die nicht oder nur teilweise kompensiert il der Lieferantinnen geht zudem von negativen nd der Investitionstätigkeit innert der nächsten über Markant aus, da hierfür aufgrund der stei- ıng weniger Mittel zur Verfügung stünden (vgl. ven die befragten Lieferantinnen mit einer Ausodukte sehr wichtig sei und dass deshalb keine 101). Bezüglich der Absatzmenge und der Proheitlich davon aus, dass keine Auswirkungen sklung zu erwarten seien (vgl. Rz 103 f.).
welche die finanziellen Kosten und weiteren wirting der Zahlungsabwicklung tragen müssen, geht zwischen Coop und Markant hervor, dass Coop /ergleich zum Status quo vor der Umstellung der finanziellen Auswirkungen des Markant-Systems vanziellen Nutzen aus der Zentralregulierung und ‚beispielsweise aufgrund von Kosteneinsparunar ausgewiesene finanzielle Anreiz entsprechend
op zur Zusammenarbeit mit Markant ist zu beungsabwicklung von Coop angestossen wurde, gab, dass die administrativen Prozesse mit Martet würden. Dies betreffe insbesondere auch die ie zwischen Coop und den Lieferantinnen. Zu- dem würden die von Markant zur Verfügung mationen, die Bereitstellung von Media-Dat zesse darstellen, die von Coop in dieser Foı führe insgesamt zu Effizienzvorteilen für Co Effizienz- und Kostenvorteile (vgl. Rz 236) s handen (vgl. Rz 249) und vermögen die mit gemachten Nachteile der Lieferantinnen mu
238. Es bestehen vorliegend insgesamt An Zahlungsabwicklung neu Konditionen verbu zahlen sind und hierzu keine angemessene stehen. Nebst höheren Kosten sind bei den liche Konsequenzen in den zwei Jahren nac Markant zu erwarten. Im Gegensatz dazu w wicklung (auch unter Berücksichtigung der ( stehen Anhaltspunkte für die Unangemesse
C.3.2.3.3. Erzwingung der unangemesse
239. Im Hinblick auf den Einzeltatbestand \ unangemessener Geschäftsbedingungen zı ment des Aufzwingens das qualifizierende E den unangemessenen Geschäftsbedingung desgericht dem Element der Erzwingung in deutung zu.°'! Daher muss für das Vorliege Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. c KG zuminc ausgeübt werden, der sich auf die Marktbeh seite nichts entgegenzusetzen hat bzw. wel gericht hat hingegen offengelassen, ob für c Einverständnis zu den unangemessenen Ve Marktgegenseite erfolgen muss oder ob sicl tion gegen ihre eigenen Interessen fügt.°'?
240. Im vorliegend zu beurteilenden Sachv dass sich Coop dazu entschieden habe, die regulieren (vgl. Rz 52). Aus der Marktbefrac Folge teilweise den Kontakt zu Coop suchte munizierte Coop gegenüber den Lieferantin lungsabwicklung direkt über Coop) per 1. Je individuelle Abrechnungsmethode «teurer»
Markant (vgl. Rz 54 f.).
241. Im Hinblick auf die Umstellung der Zal handlungen denn auch einige der Lieferanti abwicklung der Umsätze mit Coop auf Mark neu über eine individuelle und kostenpflichti men. Da die individuelle Abrechnungsmethc
Sanktion.
Sanktion; vgl. hierzu auch RPW 2016/1, 186 Rz
Sanktion.
| gestellten Tools für die Aufbereitung von Inforan und die Bearbeitung von Daten teilweise Pro- "m nicht vorgenommen werden könnten. Dies
op (vgl. Rz 47). Die von Coop geltend gemachten ind möglicherweise aber nur eingeschränkt vorder Umstellung der Zahlungsabwicklung geltend tmasslich nicht zu überwiegen.
haltspunkte dafür, dass mit der Umstellung der nden sind, welche von den Lieferantinnen zu ben Gegenleistungen von Seiten Coop gegenüber- Lieferantinnen verschiedene negative wirtschaftsh der Umstellung der Zahlungsabwicklung Uber ird Coop von der Umstellung der Zahlungsabsegenleistungen) stark begünstigt. Folglich benheit von Geschäftsbedingungen.
nen Geschäftsbedingungen
on Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG, der die Erzwingung ım Gegenstand hat, bildet das Verhaltensele- -lement, welches zur Marktbeherrschung und zu en hinzutritt. Folglich kommt gemäss dem Bun- Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG eine eigenständige Ben eines Marktmachtmissbrauchs im Sinne von lest auf die Marktgegenseite ökonomischer Druck errschung stützt und welchem die Marktgegenchem sie nicht ausweichen kann.?'? Das Bundeslie Annahme eines Marktmachtmissbrauchs das rtragsinhalten geradezu gegen den Willen der
1 diese letztlich einfach aufgrund der Marktsituaerhalt hat Coop den Lieferantinnen mitgeteilt, Zahlungsabwicklung inskünftig über Markant zu ung geht hervor, dass die Lieferantinnen in der n, um eine Lösung zu finden. [...]. Zudem komnen, dass es das bisherige System (d.h. die Zahinuar 2021 nicht mehr geben werde resp. eine ausfallen würde als die Zahlungsabwicklung über
nlungsabwicklung hat Coop im Laufe der Vernnen konkret vor die Wahl gestellt, die Zahlungsant umzustellen oder die Zahlungsabwicklung ge Abrechnungsmethode über Coop vorzuneh- ‚de Uber Coop für [...] befragten Lieferantinnen
16 E. 4.3.4), Terminierungspreise im Mobilfunk — 16 E. 4.3.5), Terminierungspreise im Mobilfunk —
394, Swisscom WAN-Anbindung. 16 E. 4.3.5), Terminierungspreise im Mobilfunk — mit [...] Kosten als bei einer Abwicklung Ube stellt diese keine tatsächliche Alternativmög keiner der befragten Lieferantinnen gewählt
242. Aus der Marktbefragung geht weiter h angaben, von Androhungen bzw. von (temp gewesen zu sein, die mutmasslich darauf zt nen zunächst weigerten, die Zahlungsabwic
243. [Ausführungen zum Mechanismus bei System.] Die Lieferantinnen dürften zudem | sie mussten mit Coop resp. Markant bis Enc und Zahlungen auch im Jahr 2021 möglichs zu können (vgl. Rz 55).
244. Der Umstand, dass die überwiegende rantinnen mit einem Markant Vertrag die fra nung der Markant-Konditionen nach teilweis lungen, in welchen sich die Lieferantinnen g gesetzt hatten, schliesslich akzeptierten (vg dem die Lieferantinnen von Seiten Coop au: Widerstands von einzelnen Lieferantinnen g auf Markant war Coop in der Lage, die Liefe schäftsbedingungen zu zwingen.
245. Aus der Marktbefragung geht sodann befragten Lieferantinnen, welche einen Um: eigenen Angaben [...] Verhandlungsmacht ı nen, dass Coop die Bedingungen für die Za Rz 124). Zudem sind die verfügbaren Ausw Lieferantinnen begrenzt (vgl. Rz 120 f.), da. nachfrageseitig sehr konzentriert und gesät sel auf Absatzkanäle ausserhalb des Leben ferantinnen insgesamt als schwierig und ko: fristig nicht möglich (vgl. Rz 125 f.). Es bestı dass Coop einseitig ihre Geschäftsbedingur
246. [Ausführungen zu den Auswirkungen : und Anschlusshaus bei Ausstieg aus dem h
247. Es bestehen damit Anhaltspunkte, da: gegenüber der Marktgegenseite erzwungen
C.3.2.3.4. Keine hinreichenden sachlich
248. Die von Coop angeführten Effizienz- ı sammenarbeit mit Markant dürften nicht als chem die von den Lieferantinnen verlangten sammenhang mit den durch Coop resp. Ma Zahlungsabwicklung gerechtfertigt werden k zienter werden will und deshalb auch die ad lung zentralisieren und damit schlussendlict
314 Dies folgt auch aus der Marktbefragung, in w elle Zahlungsabwicklung keine wirkliche Alternat
r Markant verbunden gewesen wäre (vgl. Rz 84), lichkeit?'* dar und wurde dementsprechend von (vgl. Rz 91).
ervor, dass 16 der der befragten Lieferantinnen orären) Umsetzungen von Auslistungen betroffen ırückzuführen waren, dass sich die Lieferantinklung auf Markant umzustellen (vgl. Rz 88).
Beitritt neuer Anschlusshäuser zum Markantunter gewissem Zeitdruck gehandelt haben, denn le 2020 eine Lösung finden, um ihre Lieferungen t ohne Einschränkung mit Coop ([...]) abwickeln
> Mehrheit, konkret [...] der 40 befragten Liefeglichen Geschäftsbedingungen durch Unterzeich- e über mehrere Monate andauernden Verhandegen das neue Abrechnungsmodell zur Wehr
|. Rz 91), illustriert den ökonomischen Druck, sgesetzt waren. Denn trotz des teilweise grossen egen die Umstellung der Zahlungsabwicklung rantinnen faktisch zur Übernahme der neuen Geauch hervor, dass die überwiegende Anzahl der satz mit Markenprodukten erwirtschaften, nach yegenuber Coop verfügen, um vermeiden zu könhlungsabwicklung einseitig durchsetzt (vgl. sichmöglichkeiten bei den Absatzkanälen für die der Lebensmitteldetailhandel in der Schweiz
igt ist (vgl. Rz 177 ff. und Rz 184 f.). Der Wechsmitteldetailhandels wird von den befragten Liestenaufwendig beurteilt und sei zumindest kurzahen damit wettbewerbsrechtliche Bedenken, igen gegenüber den Lieferantinnen [...].
auf die Handelsbeziehung zwischen Lieferantin larkant-System.].
55 Coop die Umstellung der Zahlungsabwicklung hat.
en Grunde
ind Kostenvorteile (vgl. Rz 46 f.) infolge der Zuhinreichende sachliche Gründe gelten, mit wel-
| Konditionen für die Zahlungsabwicklung im Zurkant erbrachten Dienstleistung der
önnen. Nachvollziehbar ist zwar, dass Coop effiministrativen Abläufe wie die Zahlungsabwick-
ı auch Kosten einsparen will (vgl. Rz 46). Zumal
elcher die Lieferantinnen angaben, dass die individu- ‘ive darstelle (vgl. Rz 84).
die Zahlungsabwicklung für Coop aufgrund
teilen führt, ist nicht verständlich, weshalb C den Kostenvorteile überwiegend von den Li mehr angesichts des Umstands, dass die Li (d.h. der Zahlungsabwicklung über Markant wicklung keinen eigentlichen Mehrwert zu h
249. Zudem gilt es zu berücksichtigen, das denn bis anhin [...] Lieferantinnen von den | kant ab. [...]. Zudem bestehen Hinweise, de ferscheine) der Lieferantinnen an Coop auc Infrastruktur zwischen den Lieferantinnen ut geltend gemachten Effizienz- und Kostenvo schränkt vorhanden. Es kann demnach auc! Zahlungsabwicklung über Markant für Coop geltend gemachten Effizienz- und Kostenvo mässigkeit dürfte damit vorliegend nicht ein derzeit nicht ersichtlich.
C.3.2.3.5. Fazit
250. Es bestehen Anhaltpunkte, dass die Z Erzwingung unangemessener Geschaftsbec Sinne von Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. c
C.3.2.4 Weitere potentiell kartellrechtswi
251. Nebst der Erzwingung unangemesser ausgeschlossen werden, dass Coop eine m Produkte mit der Zahlungsabwicklung und o Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. f KG vornimmt.
C.4 Ergebnis
252. Die Vorabklarung hat Verhaltensweise lungsabwicklung Uber Markant zum Gegens riat, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass marktbeherrschende Stellung im Sinne von Schritt, ob Anhaltspunkte für den Missbrauc gen.
253. Das Sekretariat kommt zum Schluss, Marktstellung verfügt: Den aktuellen Wettbe beurteilt das Sekretariat auf Grundlage der | der Marktbefragung zumindest für gewisse | Auch der potentielle Wettbewerb ist als nich linierenden Einfluss auf Coop auf den Bescl Schliesslich können die von der Umstellung nen von Coop (Marktgegenseite) gesamtha starken Stellung von Coop im Lebensmittelc in der Lage, den Verhandlungsspielraum vo bestehen Anhaltspunkte, dass Coop mindes Beschaffungsmärkten im Lebensmitteldetail rantinnen über eine marktbeherrschende St
der Zusammenarbeit mit Markant zu Effizienzvoroop die mit den Effizienzvorteilen einhergehenaferantinnen finanzieren lässt. Dies gilt umso eferantinnen der Ansicht sind, von dieser Lösung ) im Vergleich zur bisher direkten Zahlungsababen (vgl. Rz 54).
s Coop nach eigenen Angaben [...]. Es rechnen (napp 4’000 Lieferantinnen von Coop über Marss für die restliche Anbindung (Bestellung, Lieh weiterhin die bereits bestehende IT-
1d Coop genutzt wird (vgl. Rz 54). Die von Coop rteile sind damit möglicherweise nur eingeh nicht davon ausgegangen werden, dass die unerlässlich und absolut notwendig ist, um die rteile zu erzielen. Der Grundsatz der Verhältnisyehalten sein. Weitere sachliche Gründe sind
ahlungsabwicklung von Coop über Markant eine Jingungen gegenüber den Lieferantinnen im KG darstellt.
idrige Verhaltensweise
ier Geschaftsbedingungen kann vorliegend nicht issbrauchliche Koppelung der Beschaffung der len weiteren Dienstleistungen über Markant im
[...].
2n von Coop rund um die Einführung der Zahtand. In einem ersten Schritt prüfte das Sekreta- Coop auf den relevanten Markten Uber eine
Art. 4 Abs. 2 KG verfügt, und in einem zweiten
h dieser marktbeherrschenden Stellung vorliedass Coop beschaffungsseitig Uber eine starke werb auf den relevanten Beschaffungsmarkten Jisherigen Praxis sowie der Auswertungen aus Produktgruppen als schwach (vgl. Rz 177 ff.).
t genügend gross zu beurteilen, um einen diszip- 1affungsmärkten zu erwirken (vgl. Rz 191 ff.). der Zahlungsabwicklung betroffenen Lieferantinft betrachtet nur ein geringes Gegengewicht zur letailhandel schaffen und sind somit auch kaum n Coop einzuschränken (vgl. Rz 196 ff.). Somit stens auf gewissen produktgruppenspezifischen handel und/oder für gewisse Gruppen von Liefeellung verfügt. Coop könnte zudem auch beim
Vertrieb von Markenartikeln, allenfalls unter schende Stellung haben. Ob und auf welche eine marktbeherrschende Stellung verfügt, \
254. Die Vorabklärung ergibt zudem gestüt punkte für den Missbrauch dieser marktbeh:
255. Mit vertraglicher Vereinbarung erbring tungen, welche mit dem Begriff Zentralregul wicklung über Markant und deren weitere D nem Markant Vertrag mit unterschiedlichen (in Prozenten des Umsatzes mit Coop) verb rantinnen abgezogen werden. Coop hat übe lungsabwicklung auf Markant umzustellen. ( befragten Lieferantinnen mit einem Markant über Markant ab, wobei sie hierzu durchsch len haben (vgl. Rz 65 ff.). Die Marktbefraguı Zahlungsabwicklung über Markant mutmass Seiten Coop gegenüberstehen. Nebst höhe dene negative wirtschaftliche Konsequenze Zahlungsabwicklung über Markant zu erwar stellung der Zahlungsabwicklung (auch unte Lieferantinnen) sowohl finanziell und auch 2 (vgl. Rz 232 ff.). Zudem weist die Marktbefr: mischen Druck von Seiten Coop ausgesetz! stands faktisch zur Übernahme der neuen ( Coop die Lieferantinnen vor die Wahl, die Z oder die Zahlungsabwicklung über eine teur men. Zudem listete Coop teilweise (tempori masslich im Zusammenhang mit den Verha lung aus. Es dürften schliesslich keine hinre die mutmassliche Erzwingung unangemess ten.
256. Es bestehen damit Anhaltspunkte, da: lung unangemessene Geschäftsbedingunge Tatbestand der Erzwingung unangemessen Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. c KG erfüllt ist.
257. Vorliegend kann zudem nicht ausgesc rer Produkte gegenüber den Lieferantinnen Zahlungsabwicklung und dem Bezug der we von Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. f KG mis gelassen.
C.5 Einstellung der Vorabklärur
258. Zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet das diums der WEKO, die Eröffnung einer Unter Hierfür ist massgebend, dass Coop entschie gen und entsprechend die Zahlungsabwickl 2024 nicht mehr Uber Markant abzuwickeln. zeitnahen Verbesserung der Situation der b unzulassige Wettbewerbsbeschrankung fall breiteten Anregungen (vgl. Rz 20) hinfällig t
eilt nach Produktgruppen, eine marktbeherr- ın Beschaffungsmärkten Coop tatsächlich über wäre im Rahmen einer Untersuchung zu klären.
zt auf die vorliegenden Abklärungen Anhaltserrschenden Stellung von Coop:
t Markant für Coop im Wesentlichen Dienstleisierung umschrieben werden. Die Zahlungsabienstleistungen sind für die Lieferantinnen mit ei- Kosten, den sogenannten Markant-Konditionen unden, welche von den Rechnungen der Liefer [...] Lieferantinnen dazu angehalten, die Zahsemäss der Marktbefragung wickeln [...] der 40 Vertrag seit 2021 ihre Rechnungen an Coop nittlich [...] % an Markant-Konditionen zu bezah- 1g hat ergeben, dass diesen Konditionen für die lich keine angemessenen Gegenleistungen von ren Kosten sind bei den Lieferantinnen verschien in den zwei Jahren nach der Umstellung der ten. Im Gegensatz dazu wird Coop von der Umr Berücksichtigung der Gegenleistungen für die ufgrund von Effizienzvorteilen stark begünstigt agung darauf hin, dass die Lieferantinnen 6konowaren und diese trotz teilweise grossen Widerseschäftsbedingung gezwungen waren. So stellte ahlungsabwicklung über Markant zu akzeptieren ere individuelle Abrechnungsmethode vorzunehir) Produkte von betroffenen Lieferantinnen mutndlungen der Umstellung der Zahlungsabwickichenden sachlichen Gründe vorliegen, welche ener Geschäftsbedingungen rechtfertigen könnss Coop mit der Umstellung der Zahlungsabwick- :n bei den Lieferantinnen durchsetzte und der er Geschäftsbedingungen im Sinne von Art. 7
‚hlossen werden, dass Coop die Beschaffung ihmit einem bestehenden Markant Vertrag an die siteren Dienstleistungen von Markant im Sinne
sbräuchlich koppelt. Dies wird vorliegend offenig
Sekretariat darauf, bei einem Mitglied des Prasisuchung gemäss Art. 27 KG zu beantragen.
:d, den Markant Vertrag per Ende 2023 zu kündiung der betroffenen Lieferantinnen ab 1. Januar Der Vertragsablauf per Ende 2023 führt zu einer etroffenen Lieferantinnen und die mutmasslich
t weg. Damit werden die vom Sekretariat unter- Ind das Sekretariat stellt die Vorabklarung ein.
259. Weitere Abklärungen und die Eröffnur nem Mitglied des Präsidiums der WEKO ble sollten, dass Coop den Lieferantinnen bei in Option der Zahlungsabwicklung zur Verfügu stellung der Zahlungsabwicklung.
D Kosten
wer ein Verwaltungsverfahren verursacht he
261. Das Verursacherprinzip wird durch Ar cher eines Verfahrens müssen dann keine } kein unzulässiges Verhalten der Beteiligten gen» und das Verfahren aus diesem Grund renpflicht, wenn sich die zu Beginn vorliege: schränkungen erhärtet haben oder wenn sic und c GebV-KG e contrario). Vorliegend hat löst und wird auf Anregung des Sekretariats riat beanstandetes Verhalten anpassen. Da gen geschlossen werden und eine Gebühre Abs. 2 GebV-KG gilt ein Stundenansatz vor mentlich nach der Dringlichkeit des Geschä sonals. Auslagen für Porti sowie Telefon- ur schlossen (Art. 4 Abs. 4 GebV-KG).
262. Der Zeitaufwand der Vorabklärung be die Funktionsstufe der mit dem Fall betraute genden Stundenansätzen verrechnet:
[...] Stunden zu CHF 130.-, ergeber
[...] Stunden zu CHF 200.-, ergeber
[...] Stunden zu CHF 290.-, ergeber
Daraus resultieren Verfahrenskosten von in
315 Verordnung vom 25.02.1998 über die Gebüh GebV-KG; SR 251.2).
ig einer Untersuchung im Einvernehmen mit eiiben vorbehalten, falls sich Hinweise ergeben dividuellen Verhandlungen keine kostenneutrale ing stellt im Vergleich zur Situation vor der Um-
Art. 2 Abs. 1 GebV-KG°"5 ist gebührenpflichtig, it.
.3 Abs. 2 GebV-KG eingeschränkt. Die Verursa- (osten übernehmen, wenn in der Vorabklärung festgestellt wird, wenn sie also nicht «unterlieeingestellt wird. Umgekehrt besteht eine Gebühiden Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsbeth die Parteien unterziehen (Art. 3 Abs. 2 Bst. b Coop das Verfahren durch ihr Verhalten ausge- ‚ihr mutmasslich unzulässiges und vom Sekretaher kann im vorliegenden Fall auf das Unterlienpflicht von Coop ist zu bejahen. Nach Art. 4
| CHF 100.- bis 400.—. Dieser richtet sich nats und der Funktionsstufe des ausführenden Per- 1d Kopierkosten sind in den Gebühren eingeläuft sich auf [...] Stunden und wird gestützt auf ın Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den folid CHF [...]; id CHF [...]; id CHF [...]. sgesamt CHF [...].
ren zum Kartellgesetz (Gebührenverordnung KG,
E Schlussfolgerungen
Das Sekretariat der Wettbewerbskommissic die vorangehenden Erwägungen,
1. stellt fest, dass Anhaltspunkte für die | gungen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Ak
2. stellt fest, dass die Anhaltspunkte für « Umsetzung der unterbreiteten Anregungen.
3. nimmt zur Kenntnis, dass Coop ihr Ve
4. beschliesst, demzufolge die Vorabklar Öffnung zu verzichten;
5. teilt Coop die Einstellung der Vorabkli 6. erhebt Verfahrenskosten von CHF [...
7. beschliesst, diesen Schlussbericht zu
n, gestützt auf den bekannten Sachverhalt und
=rzwingung unangemessener Geschäftsbedins. 2 Bst. c KG vorliegen;
sine unzulässige Wettbewerbsbeschrankung mit des Sekretariats wegfallen;
rhalten anpasst;
ung einzustellen und auf eine Untersuchungserirung mit;
publizieren.