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Informationsschreiben Februar 2019 - Meldung der Rückstellungen in der HAST

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Deparement des Innern EDI Confédération suisse

Confederazione Svizzera Bundesamt für Gesundheit BAG Confederaziun svizra Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung

CH-3003 Bern, BAG

An die Unfallversicherer Unfallversicherung An die Ersatzkasse Mitteilung

Bern, im Februar 2019

Meldung der Rückstellungen in der HAST

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Rahmen der letztjährigen Prüfungen der UVG-Prämientarife ist uns aufgefallen, dass in Bezug auf die in der HAST abgebildeten Rückstellungen teilweise wesentliche Mängel bestehen. Die Mängel rühren aus Fehlinterpretationen des Statistikplans aber auch aus der Wahl nicht adäquater Parameter und Methoden für die Meldung der Rückstellungen. Im Resultat kann dies zu signifikanten Abweichungen zwischen den Rückstellungen gemäss Betriebsrechnung und denjenigen gemäss Statistik führen. Aus Sicht des BAG und der TK Unfall des SVV sind diese Mängel zu beseitigen, um einerseits die Qualität der HAST (und somit auch der Gesamtstatistik) sicherzustellen und andererseits die in der Statistik abgebildeten Rückstellungen auf ein Niveau zu bringen, das mit der Höhe der Rückstellungen gemäss Betriebsrechnung weitestgehend (abgesehen von Effekten der Mitversicherung und der zeitlichen Abgrenzung) vergleichbar ist. In diesem Zusammenhang betonen wir, dass nicht nur in der Betriebsrechnung, sondern auch in der Statistik gemäss Statistikplan Kapitel 3.8 Bedarfsrückstellungen abzubilden sind, die voraussichtlich eine Erledigung der Schäden ohne Gewinn oder Verlust ermöglichen. Entsprechend vermögen unterschiedliche Berechnungsmethoden keine grundlegenden Differenzen zu rechtfertigen, da die Zielgrösse in Form von angemessenen Bedarfsrückstellungen sowohl in der Statistik als auch in der Betriebsrechnung identisch ist.

Vor diesem Hintergrund gehen wir insbesondere auf folgende Punkte ein:

1. Langfristrückstellungen auch für ältere Jahre

Einige UVG-Versicherer sind oder waren der Auffassung, dass Rückstellungen für Langfristleistungen nur für die letzten 4 Jahre zu melden seien. Dem ist nicht so, da der Statistikplan gemäss Kapitel 10.3.7 vorschreibt, auch für ältere Jahre Rückstellungen für Langfristleistungen zu melden. :

2. IBN(E)R-Rückstellungen für Langfristleistungen

Die Parametermethode berechnet IBN(E)R-Rückstellungen für Langfristleistungen nur für die letzten 4 Jahre. Gemäss zahlreicher Rückmeldungen seitens der UVG-Versicherer kann die Realität je nach Bestand und Schadenverlauf jedoch zeigen, dass über die 4 letzten Jahre hinaus IBN(E)R-Rückstellungen für Langfristleistungen angebracht sind. Aus unserer Sicht eignet sich die

Bundesamt für Gesundheit Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern Tel. +41 58 462 90 22 www.bag.admin.ch

Parameter-Methode daher nicht für Fälle, in denen der UVG-Versicherer nicht in der Lage ist, für ältere Jahre auf der Einzelschadenbasis Rückstellungen zu schätzen. Jedoch bietet die Methode der absoluten Beträge die Möglichkeit, auch für ältere Jahre IBN(E)R-Rückstellungen zu melden. In diesem Sinne betroffene UVG-Versicherer sind hiermit aufgefordert, die Methode der absoluten Beträge zu prüfen.

3. Angemessenheit der SVV-Empfehlungen

In seinen jährlichen Rundschreiben zu den Schadenrückstellungen nach Pauschalmethode weist der SVV ausdrücklich darauf hin, dass jede Gesellschaft die Angemessenheit der im Rundschreiben hergeleiteten Werte für ihr Portefeuille selbst überprüfen muss. Nach unseren Feststellungen ist für viele Portefeuilles die Angemessenheit der vom SVV hergeleiteten Werte auf Grund der grossen Differenzen bei den Rückstellungen zwischen Betriebsrechnung und Risikostatistik nicht gegeben. In diesem Zusammenhang fordern wir die UVG-Versicherer zur Ermittlung adäquater Parameter auf, die die Bedarfsrückstellungen gemäss Betriebsrechnung widerspiegeln. Die TK Unfall des SVV hat methodische Anpassungen in Bezug auf die Meldung von Schadenrückstellungen in der UVG-Risikostatistik in Aussicht gestellt, wodurch systematische Differenzen bei den Schadenrückstellungen zwischen Betriebsrechnung und Risikostatistik beseitigt werden sollen.

4. Wahl verschiedener Parameter für verschiedene Segmente

Je nach Bestand und Schadenverlauf mag es nicht angemessen sein, im Rahmen der Parametermethode Parameter über alle Segmente festzulegen, da die Segmente unterschiedliche Abwicklungsmuster aufweisen können. Dazu merken wir an, dass es gemäss Statistikplan 15.3.1.5 möglich ist, für einzelne Risikonummern oder auch Gruppen von Risikonummern unterschiedliche Parameter zu wählen, was eine «segmentgenaue» Schätzung ermöglicht.

Wir fordern die UVG-Versicherer auf, die oben vermittelten Hinweise mit Lieferung der nächsten HAST umzusetzen. Dadurch sollten sich die beobachteten Differenzen zwischen Betriebsrechnung und Statistik deutlich reduzieren. In der Folge ist mit einer nennenswerten Qualitätsverbesserung der GEST zu rechnen, von der insbesondere die UVG-Versicherer profitieren.

Bei technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an pauschalmethode@svv.ch.

Wir hoffen Ihnen mit den obigen Informationen dienen zu können und verbleiben mit freundlichen Grüssen

Abteilung Versicherungsaufsicht Die Leiterin

a Larleean

Helga Portmann

Kopie: FINMA, SVV, IG Übrige (Solida)

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