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Informationsschreiben Dezember 2018 - Änderungen des bisherigen Rechts

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Deparement des Innern EDI Confédération suisse

Confederazione Svizzera Bundesamt für Gesundheit BAG Confederaziun svizra Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung

CH-3003 Bern, BAG

An die Unfallversicherer Unfallversicherung An die Ersatzkasse Mitteilung

Bern, im Dezember 2018

Änderungen des bisherigen Rechts per 1. Januar 2019

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Blick auf das neue Jahr, das vor der Türe steht, erlauben wir uns, Ihnen einige Informationen zur obligatorischen Unfallversicherung zu unterbreiten:

1. Keine Anpassung der Renten der Unfallversicherung an die Teuerung 2019

Gemäss Artikel 34 Absatz 2 Satz 2 UVG werden die Renten der obligatorischen Unfallversicherung auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der AHV an die Teuerung angepasst, d.h. grundsätzlich alle zwei Jahre. Am 21. September 2018 hat der Bundesrat entschieden, die Renten der AHV/IV sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) anzupassen. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von CHF 1'175 auf CHF 1'185 pro Monat, die Maximalrente von CHF 2'350 auf CHF 2'370 (für eine vollständige Beitragsdauer). Das UVG berücksichtigt die Lohnentwicklung nicht. Die Teuerungszulagen werden auf der Grundlage des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) des Monats September unter Berücksichtigung der Teuerung berechnet. Gemäss den Daten des Bundesamtes für Statistik ist der LIK um 0.8 Punkte gefallen, von 102.6 Punkten gemäss der letzten Anpassung im September 2008 auf 101.8 Punkten im September 2018. Angesichts der negativen Teuerung bleiben die Renten ab dem 1. Januar 2019 unverändert.

2. Einheitliche Rechnungsgrundlagen für die Durchführung der Unfallversicherung

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) hat am 28. September 2018 beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) ein Gesuch für eine Änderung der einheitlichen Rechnungsgrundlagen für die Durchführung der Unfallversicherung eingereicht. Dieses Gesuch wird von der Suva und von der IG Übrige UVG-Versicherer unterstützt. Gemäss Artikel 108 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) müssen die neuen Rechnungsgrundlagen vom EDI genehmigt werden. Sie könnten am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die einzige Änderung betrifft die Senkung des technischen Zinssatzes auf 1,5 % auf allen Renten. Wir erinnern Sie daran, dass die Versicherer Rückstellungen aufbauen müssen, um das

Bundesamt für Gesundheit Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern Tel. +41 58 462 90 22 www.bag.admin.ch

zusätzliche Rentendeckungskapital zu finanzieren, das infolge der Änderung der Rechnungsgrundlagen erforderlich sein wird (Art. 90 Abs. 3 UVG).

3. Brexit

United Kingdom (UK) wird voraussichtlich auf den 29. März 2019 aus der EU austreten. Es ist zurzeit noch offen, wie die künftigen Regelungen in Bezug auf die Koordination der Sozialversicherungen aussehen werden. Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie wahrscheinlich erst ganz kurzfristig über die konkreten Folgen des Austritts informieren können.

4. Swiss National Action Plan for Electronic Exchange of Social Security Information (SNAP-EESSI)

Im Rahmen der Anwendung des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz sehen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 vor, die für den grenzüberschreitenden Datenaustausch verwendeten Papierformulare durch den elektronischen Datenaustausch abzulösen (Electronic Exchange of Social Security Information EESSI: www.bsv.admin.ch/snap-eessi). Der elektronische Datenaustausch wird eine schnellere Behandlung der Dokumente sowie eine Verminderung der Betrugsfälle und Fehler ermöglichen. Zudem wird er, unter Berücksichtigung der Datenschutzgesetze, insbesondere die Sozialversicherungssysteme von 32 Ländern der EU und der EFTA koordinieren. Das Programm für den elektronischen Datenaustausch wurde den Unfallversicherern am 9. November 2018 in Zürich anlässlich einer Präsentation erklärt. Die Präsentation wurde vom SVV in Zusammenarbeit mit der Suva, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) organisiert. Das europäische Projekt EESSI wird im Juli 2019 starten.

5. Änderungen im UVG Register

Gestützt auf ihre beim BAG eingereichten Gesuche werde die Gesellschaften Lloyd's, London, Zweigniederlassung Zürich, und Concordia, Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG, aus dem Register der Versicherer, die befugt sind, die Unfallversicherung gemäss UVG durchzuführen, gestrichen werden. Die Agrisano Krankenkasse AG wird ihr UVG-Portefeuille an die Agrisano Versicherungen AG übertragen. Diese wird inskünftig als Privatversicherer aufgeführt und wird Kurz- und Langfristleistungen anbieten. Alle diese Änderungen werden am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Wir hoffen, Ihnen mit den obigen Informationen dienen zu können und verbleiben mit freundlichen Grüssen.

Abteilung Versicherungsaufsicht Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung Der Leiter

Cristoforo Motta

Kopie: FINMA, SVV, IG Übrige (Solida)

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