Weisungen für den Bereich Buchführung und Geldverkehr im Zusammenhang mit der Corona Erwerbsersatzentschädigung (WBG-CORONA); gültig ab 03.04.2020, Stand 18.01.2021
Weisungen für den Bereich Buchführung und Geldverkehr im Zusammenhang mit der Corona Erwerbsersatzentschädigung (WBG-CORONA)
Gültig ab 3. April 2020
Stand 18. Januar 2021
318.715 d
01.21
Vorwort zum Nachtrag 1, gültig ab 18. Januar 2021
Kontenplan (Rz 1501)
Der Kontenplan im Anhang 1 wird um die seit der Publizierung der ersten Fassung neu eingeführten und jeweils ad hoc kommunizierten Konten ergänzt.
Die früher bereits ad hoc kommunizierte Präzisierung zur letzten Geldbestellung per Monatsende wurde ergänzt.
Die angepassten oder ergänzten Randziffern sind mit einem Vermerk 1/21 gekennzeichnet.
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Abkürzungen
COVID-19- Verordnung vom 20. März 2020 über Massnah- Verordnung-Er- men bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit werbsausfall dem Coronavirus (Covid-19), 830.31
CEE Corona Erwerbsersatzentschädigung
KSCE Kreisschreiben über die Entschädigung bei Mass- nahmen zur Bekämpfung des Coronavirus – Corona-Erwerbsersatz, 318.713
WBG Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen, 318.103
WL VA/IK Wegleitung über Versicherungsausweis und indivi- duelles Konto, 318.106.02
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Teil 1 Buchführung und Geldverkehr
1. Grundsatz
1101 Für die Bewältigung der Arbeiten im Zusammenhang mit
der neuen Corona Erwerbsersatzentschädigung verfolgen wir die folgenden Grundsätze:
Liquidität der Ausgleichskassen sicherstellen.
Robust: Wir wollen die Rahmenbedingungen so anpas- sen, dass die Ausgleichskassen so robust wie möglich dastehen.
Pragmatisch: Die Lösungen sollen einfach verständlich und schnell umgesetzt werden können.
Auf bestehenden Prozessen basierend: Wir orientieren uns an bestehenden Prozessen und nehmen nur die Än- derungen vor, die absolut nötig sind.
Diese Weisungen führen nur die Abweichungen zu den sonst gültigen Weisungen aus.
2. Geldbestellung
2.1 Geldbestellungen für das ordentliche Geschäft
1201 Für alle Zahlungen ausserhalb der Corona Erwerbsersatz-
entschädigung findet die Geldbestellung wie bisher statt. Die einzige Änderung ist, dass im Feld "Kommentar" bei der Geldbestellung in der gesicherten Applikation ZAS der Kommentar "1. Säule" angebracht werden muss.
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1. Säule
2.2 Geldbestellung für die Corona Erwerbsersatzent-
schädigung (CEE)
1202 Die Geldversorgung funktioniert exakt auf dem gleichen
Kanal wie die bisherige Geldbestellung. Da im Hintergrund die Finanzierung aus einer anderen Quelle kommt, müssen die Kassen in der "gesicherten Applikation ZAS" dazu eine separate Geldbestellung machen. Als Kommentar muss dabei zwingend "CORONA" erfasst werden
CORONA
1203 Die Geldbestellung muss auf das gleiche (Post-) Konto er-
folgen wie die übrigen Geldbestellungen. Sie ist aber nicht im Kontokorrent ZAS (200.2100) zu erfassen, sondern im neu eingeführten, separaten Kontokorrent ZAS CORONA (200.2101) abzubilden. Buchung: 100.10xx an 200.2101 EDI BSV | Weisungen für den Bereich Buchführung und Geldverkehr im Zusammenhang mit
1204 Zu beachten ist dabei der Hinweis im Kapitel 6. Abschluss-
buchungen.
1205 Es braucht keine Forecast-Meldungen, die ZAS ist liquide
genug.
2.3. Zeitpunkt für die Geldbestellung
1206 Geldbestellungen müssen am Vortag des benötigten Va-
luta-Datums erfolgen. Express Bestellungen mit Valuta am gleichen Tag müssen die Ausnahme bilden und sind bis
14.00 Uhr zu übermitteln. Diese gewohnten Regelungen
gelten sowohl für die Geldbestellungen für das ordentliche Geschäft als auch für die CEE. Durch die Erhöhung des Sockelbetrags gemäss Rz 1401 erhöht sich die Flexibilität für die Erfassung von Zahlungs- aufträgen nach 14.00 Uhr.
1206.1 Geldbestellungen am Monatsende für die Corona-Erwerbs-
1/21 ersatzentschädigung: Expressbestellungen am letzten Ar- beitstag eines Monats sowie Geldbestellungen am zweit- letzten Arbeitstag des Monats nach 14.00 Uhr für den nächsten Tag sind nicht erlaubt. Das bedeutet, dass je- weils am zweitletzten Arbeitstag die letzte Geldbestellung um 14.00 Uhr gemeldet sein muss.
3. Geldablieferung
3.1. Geldablieferung für das ordentliche Geschäft
1301 Die Geldablieferung für das ordentliche Geschäft wird wie
bisher vorgenommen und in der gesicherten Applikation ZAS angemeldet. Zu beachten ist lediglich die Anpassung des Sockelbetrags.
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3.2. Nicht zustellbare Zahlungen Corona Erwerbser-
satzentschädigung
1302 Es finden keine Geldablieferungen für die Corona Erwerbs-
ersatzentschädigungen statt, ausser sie werden explizit durch das BSV angeordnet.
1303 Damit zwischen den Geldbestellungen für das ordentliche
Geschäft und denjenigen für die Corona Erwerbsersatzent- schädigung keine Vermischung stattfindet, darf auch bei nicht zustellbaren Zahlungen keine Geldablieferung von "Corona-Geld" stattfinden.
1304 Das separate Kontokorrent ZAS CORONA wird erst bei
Einstellung der Notstandsmassnahmen ausgeglichen. Da die Verjährung erst nach 5 Jahren eintritt, wird das Konto noch mindestens 5 Jahre in Gebrauch sein. Es wird zu ge- gebener Zeit eine separate Weisung erteilt. Das bedeutet, dass für den Bereich Corona Erwerbsersatzentschädigung immer nur Geld bestellt, aber nie welches abgeliefert wird. Wurde zu viel bestellt, dann erfolgt keine Rückübertragung, sondern das Geld wird bis zur nächsten Auszahlung behal- ten.
4. Sockelbetrag
1401 Der Sockelbetrag gemäss Rz 1003 WBG wird von
CHF 100'000 auf CHF 2 Mio. erhöht. Die Kassen können zur Erhöhung des Geldbestandes eine Geldanforderung mit dem Stichwort "Corona" machen. Durch den höheren Sockelbetrag erhalten die Kassen die Möglichkeit, auch nach der ordentlichen Geldbestellung bis zum Feierabend noch Zahlungsaufträge für den nächsten Tag zu generieren und Zwischenfinanzierungen gemäss
Rz 3102 vorzunehmen.
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5. Kontenplan
1501 Die für die Corona Erwerbsersatzentschädigung notwendi-
gen, zusätzlichen Konten sind im Anhang aufgeführt.
6. Abschlussbuchungen
1601 Beim Abschluss der monatlichen Betriebsrechnung muss
das Resultat des Rechnungskreises 218 dem Corona ZAS Kontokorrent (Konto 200.2101) belastet werden. Dies kann in einer manuellen Buchung erfolgen oder programmiert werden.
Buchungen: Betriebsertrag 218.3900 an 200.2101 Betriebsaufwand 200.2101 an 218.490
1602 Die restlichen Buchungen richten sich nach dem Anhang 2
Ziff 1 WBG.
Teil 2 Eintragung ins individuelle Konto (IK)
1. Eintrag IK - Abrechnungsnummer
2101 Bei Direktauszahlungen von Corona Erwerbsersatzent-
schädigungen wird der Eintrag analog zum Eintrag der Mutterschaftsentschädigung vorgenommen. Es ist jedoch die Abrechnungsnummer 55555555555 (5-er Zahlenreihe) zu verwenden.
2102 Die Bezeichnung der Einkommen lautet:
DE: Corona Erwerbsersatzentschädigung FR: Allocation pour perte de gain en cas de Corona IT: Indennità di perdita di guadagno Corona EN: Corona Compensation Payment
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Teil 3 Entschädigung der Kassen
1. Entschädigung für die Durchführungskosten
3101 Die Kassen werden für die Durchführung der Corona Er-
1/21 werbsersatzentschädigung entschädigt werden. Die Fest- setzung muss pro Abrechnungsperiode konkret definiert werden und wird in Zusammenarbeit mit Kassenvertretern ermittelt und separat kommuniziert.
3102 Bis die jeweilige Entschädigung definiert und ausgerichtet
1/21 wird, erhalten die Kassen das Recht, die Kosten durch den erhöhten Sockelbetrag vorauszufinanzieren. Es ist daher erlaubt, dass der Rk 9 eine Schuld gegenüber dem Rk 1 ausweist.
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Die vorliegenden Weisungen treten am 03. April 2020 in Kraft. Sie gelten bis auf Widerruf.
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Anhang 1: Kontenplan
Konto Konto Bezeichnung Beschreibung
200.1165 Rückerstattungsforderungen
Corona-Erwerbsersatzent- schädigungen (Rk 218)
200.2101 Kontokorrent Zentrale Aus- Konto für Verbuchung des Geldeingangs
gleichsstelle - Corona Corona von der ZAS (Gegenkonto: 100.1011) sowie Konto für die Verbuchung des Ab- schlusses der Betriebsrechnung Rk 218 (Ge- genkonten: 218.3900/218.4900)
218.3056 Entschädigung für AN in ar- Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitneh-
beitgeberähnlicher Stellung mer in arbeitgeberähnlicher Stellung (Gegen- konto 200.1101/200.2111)
218.3057 Entschädigung für gefährdete Erwerbsausfall Entschädigung für gefährdete AN Arbeitnehmer (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3058 Entschädigung für gefährdete Erwerbsausfall Entschädigung für gefährdete SE Selbständigerwerbende (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3091 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitneh-
ung Arbeitnehmer mer infolge Ausfall der Fremdbetreuung (Ge- genkonto 200.1101/200.2111) 218.3092 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi- ung SE gerwerbende infolge Ausfall der Fremdbetreu- ung (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3093 Entschädigung Quarantäne Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitneh-
Arbeitnehmer mer infolge Quarantäne (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3094 Entschädigung Quarantäne Erwerbsausfall Entschädigung für SE infolge
SE Quarantäne (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3095 Entschädigung Zwangs- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi-
schliessung SE gerwerbende infolge Betriebsschliessung (Ge- genkonto 200.1101/200.2111) 218.3096 Entschädigung für SE Veran- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi- staltungsverbot gerwerbende infolge Veranstaltungsverbot (Gegenkonto 200.1101/200.2111) 218.3097 Entschädigung für SE Härte- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi- fälle gerwerbende Härtefälle (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3098 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung Kinderbetreu-
ung Intensivpflege / Sonder- ung Eltern Minderjähriger / Sonderschule schule - AN - Arbeitnehmer (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
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218.3099 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung Kinderbetreu-
ung Intensivpflege / Sonder- ung Eltern Minderjährigen / Sonderschule - schule – SE SE (Gegenkonto 200.1101/200.2111)
218.3280 Parteientschädigungen, Ge-
richtskosten
218.3290 Posttaxen gemäss Rz 6005
KSPF
218.3330 Abschreibung Rückerstat- Abschreibungen von uneinbringlichen Rücker-
tungsforderungen Leist. stattungsforderungen CE 218.3370 Erlass Rückerstattungsforde- Erlass von Rückerstattungsforderungen auf rungen Leist. dem Konto 200.1165
218.3400 Beitragsanteile Arbeitgeber Beitragsanteil AHV/IV/EO/ALV
218.3500 Kostenentschädigungen Durchführungskosten der AK (Gegenkonto
910.6354) 218.3610 Verzugszinsen auf Leistungen Verzugszinsen auf verspätete Leistungsaus- zahlungen
218.4650 Nachzahlung abgeschriebener
Rückerstattungsforderungen
218.4676 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung für AN in arbeitge- berähnlicher Stellung
218.4677 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung für gefährdete AN
218.4678 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung für gefährdete SE
218.4691 Rückforderungen Kinderbe- Gegenkonto 200.1165
treuung AN
218.4692 Rückforderungen Kinderbe- Gegenkonto 200.1165
treuung SE
218.4693 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung Quarantäne AN
218.4694 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung Quarantäne SE
218.4695 Rückforderung Zwangs- Gegenkonto 200.1165
schliessung SE
218.4696 Rückforderung Entschäd. Ver- Gegenkonto 200.1165
anstaltungsverbot
218.4697 Rückforderung Entschäd. SE Gegenkonto 200.1165
Härtefälle
218.4698 Rückforderung Kinderbetreu- Gegenkonto 200.1165
ung Intensivpflege / Sonder- schule - Arbeitnehmer
218.4699 Rückforderung Kinderbetreu- Gegenkonto 200.1165
ung Intensivpflege / Sonder- schule - SE
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218.3900 Übertrag zu Gunsten Konto- Konten für die monatlichen Abschlussbuchun-
korrent ZAS - Corona gen der Betriebsrechnung Rk 218 (Gegen- konto: 200.2101) 218.4900 Übertrag zu Lasten Kontokor- Konten für die monatlichen Abschlussbuchun- rent ZAS - Corona gen der Betriebsrechnung Rk 218 (Gegen- konto: 200.2101)
910.6354 Verwaltungskostenvergütung
Corona
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