Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (Gültig ab 01.01.2022; Stand: 01.01.2025)
Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der in- dividuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)
Gültig ab 1. Januar 2022
Stand: 1. Januar 2025
318.108.06 d WL-DILIV
01.25
Vorbemerkung zum Nachtrag 3, gültig ab 1. Januar 2025
– Kapitel 4.3.7 «IVAbbruchAbschluss77»: Die Codierung «Ab- schlussergebnis der medizinischen Behandlung» wird gemäss Rz
528 KSGLS mit dem Code 4 «Abtretung an andere IV-Stelle» er-
weitert.
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Vorbemerkung zum Nachtrag 2, gültig ab 1. April 2023
– Korrektur eines Übersetzungsfehlers in Meldung 72 Individuelle Massnahmen: Anstelle des Begriffes Schlichtungsverfahren muss es Einigungsversuch heissen.
– Aufgrund der anstehenden Ablösung der NIF wird das Feld «NIF» in der Meldung 72 Individuelle Massnahmen mit einem neuen Feld «GLN» ersetzt.
– In Umsetzung der Rz 307 KSGLS wird ein neues Feld «Sozialhil- febezug» in die Meldung 73 «IVAnmeldungMeldung», Subtyp An- meldung aufgenommen.
– Korrektur der Meldung 75 Ablehnungen und Nichteintreten: Im Feld «BetroffeneLeistung» sind Werte von 1 bis 11 zugelassen.
– Korrektur bei diversen Randziffern, dass der Wert eines Attributs NULL (= leer, nicht 0) sein kann, was im Register als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird.
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Vorbemerkung zum Nachtrag 1, gültig ab 1. Juli 2022
Die Wegleitung WL-DILIV wird per 1. Juli 2022 dahingehend angepasst, dass mit Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS) vom 1. Juli 2022 für den «Abschluss Eingliederungsprozess» die Bezeichnung und die Nummerierung der bestehenden Codes 1 bis 11 angepasst und zwei neue Codes
12 und 13 hinzugefügt wurden.
– Kapitel 4.3.7 «IVAbbruchAbschluss 77» (Anpassung): Angleichung Codes 1 bis 13 bei XML-Tag «Abschlussergebnis- ProzessBI» gemäss KSGLS.
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Vorwort, Anpassungen per 01.01.2022
Die vorliegende Wegleitung regelt den Datenaustausch zwischen den IV-Stellen (IVST) und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) im Bereich der individuellen Leistungen AHV/IV und auf der Basis der XML-Technologie. Sie tritt auf den 01.01.2022 in Kraft und ersetzt das Kapitel 7 (Teil 2) der bestehenden technischen Weisungen für den Datenaustausch mit der ZAS im EDV-Verfahren im Bereich der Datenübermittlung (TW Dok 318.106.04), die technische Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS (TW XML Dok 318.106.03) und übernimmt Teile des Kreisschreibens über die Ge- brechens- und Leistungsstatistik (KSGLS Dok 318.108.03). Weiter nimmt sie die Änderungen der per 01.01.2022 in Kraft tretenden Weiterentwicklung der IV auf.
Mit dieser Änderung werden auch die alten Datenaustauschformate, die sogenannten R-120 Flat Files, mit nativ-XML für die Meldungen an die ZAS abgelöst.
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3.6 Abbruch Massnahmen BI, Abschluss beruflicher
Eingliederungsprozess und Abschluss Auflagen, Angebot
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Abkürzungen
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
BSV Bundesamt für Sozialversicherungen
DWH Datawarehouse
GLN Global Location Number: dient als eindeutiger Identifikationsschlüssel der referenzierten Perso- nen. Die Rollen der Referenzierten Personen sind im Index of Health Professions (IHP) definiert und die Organisationstypen im Index of Health Organi- sations (siehe Webseite Forum Datenaustausch)
IV Invalidenversicherung
IVST IV Stelle
KSGLS Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leis- tungsstatistik (KSGLS Dok 318.108.03
MZR Meldung zentralen Register
NIF Leistungserbringer-Identifikationsnummer der ge- währten Leistung gemäss dem Partnerregister (Leistungserbringer) der ZAS
rere Meldungspakete, d. h. R120-Einheiten, deren erste ein Record 01 und letzte ein Record 99 ist; ein Beschrieb ist in den technische Weisungen TW zu finden
Swiss DRG Swiss Diagnosis Related Groups
vP Versicherter Person
VR Versichertenregister
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XML Extensible Markup Language: XML ist eine Be- schreibungssprache für den Austausch von struk- turierten Daten. Sie beschreibt die Struktur eines Dokuments mit einem System von Marken, die den Anfang und das Ende der Elemente markie- ren, aus denen es zusammengesetzt ist. XML stellt ein Standard-Datenaustauschformat dar. Dieses garantiert den Anwenderinnen und An- wendern die Unabhängigkeit ihrer Dokumente von proprietären Technologien.
XSD XML-Schema
ZAS Zentrale Ausgleichsstelle
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1. Einleitung
[1001] Diese Wegleitung erläutert die Schnittstelle zwischen der Durchführung der Bereich AHV/IV individuellen Leistungen, welche in der Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS Dok 318.108.03) beschrieben ist und den organisatorischen und technischen Anforderungen für den Betrieb der zwei zentrale Informationssysteme der zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) und des dazugehörenden Datenaustausches, die für die Aufsicht und die statistische Auswertung für das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als Aufsichtsorgan notwendig sind.
[1002] Die zwei zentralen Informationssysteme sind namentlich:
• Sumex für die Entgegennahme, Erfassung, Prüfung und Bezahlung von Rechnungen für individuelle IV- Leistungen auf der Basis der BSV Kreisschreiben über die Zahlung der individuellen Leistungen in der IV und der AHV (KZIL Dok 318.507.04).
• Das Datawarehouse (DWH) für die statistischen Aus- wertungen im Bereich der Antrags- und Abklärungspro- zesse sowie deren Entscheide, die der ZAS gemeldet werden.
[1003] Diese Wegleitung beschreibt die fachlichen Abläufe auf Seite der IV Stelle (IVST) und der ZAS, die Anforderungen an die Informationssysteme der IVST, den eigentlichen Da- tenaustausch, die zu verwendenden Plausibilitätsprüfun- gen, sowie die technische Schnittstelle mit den Datendefi- nitionen. Damit richtet es sich sowohl an interessierte Fachpersonen bei den IVST wie auch an die technischen Personen, welche die Informationssysteme für diese entwi- ckeln und unterhalten müssen.
[1004] Dieses Dokument beschreibt den Prozess für den elektro- nischen Datenaustausch zwischen den IVST und der ZAS. Es enthält unter anderem die Spezifikationen der Meldun- gen und Qualitätskontrollen.
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[1005] Die IVST meldet der ZAS täglich alle Ereignisse betreffend AHV/IV individuellen Leistungen (vgl. Kapitel 3).
[1006] Die gemeldeten Daten werden in die zwei zentralen Infor- mationssysteme der ZAS, d.h. Sumex und DWH gespei- chert und dienen hauptsächlich zur Revisions-, Qualitäts- und Statistikkontrolle in der 1. Säule. Diese Informations- systeme werden von der ZAS geführt und betrieben.
1.1 Zweck und Funktionen des Registers der individu-
ellen Massnahmen (Sumex)
[1101] Die ZAS führt gemäss Art. 66b Abs. 1 IVG ein Register der Bezüger und Bezügerinnen von Sachleistungen sowie ein Verzeichnis der diese Leistungen betreffenden Rechnun- gen. Das Register und das Verzeichnis dienen dazu, die Kosten dieser Leistungen zu vergüten.
[1102] Dieses Register wird durch das Informationssystem Sumex verwaltet. Sumex stellt sicher, dass die Rechnungen mit dem Gesetz und den Tarifverträgen übereinstimmen, dass die AHV/IV Fonds korrekt ausgegeben werden und dass die Rechnungen pünktlich bezahlt werden.
[1103] Sumex dient für die automatisierte Prüfung der Rechnun- gen sowie für statistische Zwecke. Es ermöglicht, alle Da- ten auf einer Rechnung zu erfassen.
[1104] Sumex verwaltet Rechnungen von Versicherten sowie von Leistungserbringern für die IV. Diese Wegleitung betrifft den Rechnungsprozess nicht, sondern beschränkt sich in Bezug auf Sumex auf die Meldung der Individuellen Mass- nahmen (Meldungen zentrale Register MZR 72).
[1105] Die Daten einer Rechnung orientieren sich an den vom Fo- rum Datenaustausch1 definierten Attributen für den elektro- nischen Rechnungsaustausch im Gesundheitswesen. Die
1 Siehe www.forum-datenaustausch.ch
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folgende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung der Daten, welche sich in Sumex aus dem Rechnungsprozess ergeben:
– Rechnungskopfdaten: Rechnungsdatum, Behandlungs- datum, AHV-Nummer, Versichertenname und Kontaktin- formationen, Entscheidungsnummer, Anbietername und Kontaktinformationen, Anbieter-Global Location Number (GLN), Rechnungsbetrag, Zahlungsinformationen, Wäh- rung, usw.
– Positionsdaten (Leistungsdetails): Leistungsdatum, Ta- rifcode, Tarifziffer, Bezugsziffer, Menge, medizi- nisch/technische Punktwerte, Fremd- und Splittingfakto- ren, Positionsbetrag, Behandler-GLN, usw.
[1106] Sumex ermöglicht die Korrektur von Rechnungen. Dies ist wichtig, da einige der Rechnungen von den Versicherten erhalten werden und es wichtig ist, diese vor der Zahlung ändern zu können.
[1107] Es muss möglich sein, dass die IVST Rechnungen online validieren können. Das bedeutet, dass mehrere Adminis- tratoren in permanenten Zugriff auf das System haben müssen, um Rechnungen zu validieren oder abzulehnen.
[1108] Die IVST müssen jederzeit Zugriff auf alle Rechnungen im Rechnungsregister haben. Die Original-Rechnungen müs- sen ebenfalls zugänglich sein.
1.2 Zweck der Datenbank zur Aufsicht und Statistik
(DWH)
[1201] Die ZAS führt eine zentrale Datenbank zur Aufsicht und Statistik über die Tätigkeiten und Leistungen der IV-Stellen.
[1202] Diese Datenbank umfasst Daten, die zur Aufsicht über die Versicherung im Rahmen der IV und der AHV benötigt wer- den. Grundlage bilden die Art. 76 und 77 ATSG, Art. 72
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1.3 Rolle und Aufgaben der ZAS
[1301] Die ZAS gewährleistet den Betrieb des Sumex und des DWH gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Sie ist für sämt- liche organisatorischen und technischen Belange zustän- dig.
[1302] Die ZAS stellt den Zugang zu Sumex und DWH für den Da- tenaustausch der verschiedenen Benutzergruppen mit den geeigneten Informationsmitteln sicher. Sie gewährleistet die Verwaltung dieser Zugänge und stellt dafür die notwen- digen Informationen und Einrichtungen zur Verfügung.
[1303] Des Weiteren ist sie für die Einhaltung der geltenden Si- cherheitsstandards der Bundesverwaltung (Weisungen über die Sicherheit der gemeinsamen Anwendungen in den Bereichen AHV/IV/EO/EL/FamZLw/FamZ (SGA Dok 318.106.09)) sowie für die Weiterentwicklung und Pflege von Sumex und DWH zuständig.
[1304] Die ZAS organisiert und betreibt folgende Aufgaben für die Zugriffverwaltung auf Sumex:
– Sicherstellen des Informationssystembetriebs; – Führen eines Verzeichnisses der meldenden Stellen; – Überwachen des laufenden Meldungsflusses zwischen den IVST und Sumex; – Kontaktstelle für die IVST (fachliche Fragen: sachleistun- gen@zas.admin.ch) – Gewährleisten eines Supports für fachliche und techni- sche Fragen; – Koordination der Zusammenarbeit zwischen den IVST und der ZAS bei Datenaustausch- oder Informationssys- temproblemen; – Nachkontrolle von Inkohärenzen im Sumex und von wi- dersprüchlichen Datenmeldungen sowie Aufforderung der IVST, diese zu beheben; – Information und Kommunikation über Sumex.
[1305] Die ZAS organisiert und betreibt die Zugriffe auf DWH.
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[1306] Die ZAS gewährleistet den Empfang und die tägliche, wö- chentliche sowie die monatliche Verarbeitung der Meldun- gen.
1.4 Rolle und Aufgaben der IVST
[1401] Die IVST meldet täglich die Daten mittels der nachfolgend beschriebenen Verfahren elektronisch an der ZAS. Es be- steht eine Meldepflicht.
[1402] Die IVST organisieren die entsprechenden internen Be- triebsabläufe und betreiben geeignete Informationssysteme für die Verarbeitung und Verwaltung der IV Meldungen.
[1403] Die IVST stellen sicher, dass ihre Informationssysteme bei der Verarbeitung der IV-Meldungen die nachfolgend spezi- fizierten Plausibilitätsprüfungen (vgl. Kapitel 4) ebenfalls durchführen. Zudem gewährleisten sie für die Datenmel- dung die Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Spezi- fikationen (vgl. Kapitel 3).
[1404] Die IVST gewährleisten eine Abklärung und Korrektur der von der ZAS erhaltenen Fehler- und Konfliktmeldungen im Bereich der Verfügungsmeldungen der individuellen Mass- nahmen (Sumex).
2 Meldeprozesse
Nachfolgend sind die Hauptprozesse im Bereich des Da- tenaustausches zwischen den IVST und der ZAS darge- stellt. Diese definieren den Ablauf des Meldeverfahren inkl. der Rückmeldungen der ZAS. Art, Inhalt und Zeitpunkt der einzelnen Meldungen wird in den nachfolgenden Kapiteln erläutert.
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[2101] Sumex ermöglicht individuelle Aktualisierungen des letzten Datensatzes einer Version einer Entscheidung/Mitteilung (Erstellung, Änderung bestimmter Daten, vorübergehende Aufhebung, genannt Sperrung und endgültige Aufhebung) oder transaktionale Aktualisierungen des letzten Datensat- zes aller Versionen einer Entscheidung/Mitteilung (vorüber- gehende Aufhebung, genannt Sperrung und endgültige Aufhebung).
[2102] Jedes dieser Ereignisse, das sich auf das Entscheidungs- register auswirkt, ist Gegenstand einer Bekanntmachung (MZR72). Die Verwaltung und Verfolgung dieser Ereignisse im Entscheidungsregister für eine bestimmte IVST, einen bestimmten Versicherten und eine bestimmte Entschei- dungs-/Mitteilungsnummer basiert auf den folgenden zwei Konzepten (siehe Abbildung 1):
– Jede Änderung im Sumex führt dazu, dass dem Register ein neuer Datensatz hinzugefügt wird.
– Jeder Datensatz ist mit einer Versionsnummer und ei- nem Status (der Entscheidung/Mitteilung) versehen.
Verfügungsregister
Aufeinanderfolgende Einträge zu einer bestimmten IV- Stelle, Versicherten und Verfügungs-/Mitteilungsnummer 1. Meldung (XML) für die gleiche: • IV Stelle Version der Verfügungs-/Mitteilungsnummer Status • Versicherter
1. Eintrag • Verfügungs-/Mitteilungsnummer
2. Meldung (XML) für die gleiche:
• IV Stelle Version der Verfügungs-/Mitteilungsnummer Status • Versicherter
2. Eintrag • Verfügungs-/Mitteilungsnummer
3. Meldung (XML) für die gleiche:
IV Stelle
Versicherter Version der Verfügungs-/Mitteilungsnummer Status • Verfügungs-/Mitteilungsnummer
3. Eintrag
N. Meldung (XML) für die gleiche:
IV Stelle
Versicherter Version der Verfügungs-/Mitteilungsnummer Status • Verfügungs-/Mitteilungsnummer N. Eintrag
Abbildung 1: Struktur von Sumex
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[2103] Wenn der Versicherte einer IVST Gegenstand einer Mass- nahme ist, führt dies zur Gewährung einer oder mehrerer Leistungen (die jeweils durch einen Leistungscode referen- ziert werden). Jede gewährte Leistung kann die Einschal- tung mehrerer Leistungsträger erfordern. Wenn sie bereits identifiziert und im Register der Partner (Dienstleister) auf- geführt sind, können sie in derselben Entscheidung/Mittei- lung erwähnt werden.
[2104] Jeder identifizierte Dienstanbieter unter derselben Be- schluss-/Mitteilungsnummer ist in das Beschlussregister eingetragen, wobei die Versionsnummer des Beschlus- ses/der Mitteilung die technische Unterscheidung zwischen den verschiedenen Eintragungen für jeden Dienstanbieter darstellt, der von dem durch diesen Beschluss/diese Mittei- lung gewährten Dienst betroffen ist. Mehrere Leistungserbringer, die für eine dem Versicherten gewährte Leistung in einer einzigen Verfügungs-/Mitteilung geführt werden Me ldung 1 (XML)
Gleiche IV Stelle
Gleicher Versicherter
Gleiche Verfügungs-/Mitteilungsnummer
Unterschiedliche Version de r Verfügungs-/Mitteilungsnummer Leistungserbringer 1
Me ldung 2 (XML)
Gleiche IV Stelle
Gleicher Versicherter
Gleiche Verfügungs-/Mitteilungsnummer
Unterschiedliche Version de r Verfügungs-/Mitteilungsnummer
Leistungsverfügung an Eine einzige Leistungserbringer 2 eine versicherte Person Verfügungs-/Mitteilungsnummer durch eine IV Stelle
Me ldung N (XML)
Gleiche IV Stelle
Gleicher Versicherter
Gleiche Verfügungs-/Mitteilungsnummer
Unterschiedliche Version de r Verfügungs-/Mitteilungsnummer
Leistungserbringer N
Abbildung 2: Meldungen für mehrere Leistungserbringer
[2105] Die IVST verwaltet in seinem Informationssystem die Num- mern der Entscheidungen/Mitteilungen und die Versions- nummern der Entscheidungen/Mitteilungen.
[2201] Die IVST versenden täglich Batches mit den Meldungen gemäss Kapitel 3 an die ZAS.
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[2202] XML-Formats der Meldung wird durch die ZAS verifi- ziert/validiert (Schema-Konformität, keine inhaltliche Kon- trolle)
– Ist das XML-Format korrekt, wird eine Quittung/Bestäti- gung an die IVST zurückgesendet (Korrektheit des XML- Formats, Inhalt nicht relevant).
– Wenn nicht, wird eine Fehlermeldung generiert.
[2203] Zurzeit gibt es keine Automatisierung der inhaltlichen Prü- fung beim Erhalt der IVST Meldungen.
3 Meldungen der IVST an die ZAS
3.1 Abschluss Frühintervention und Anmeldungen
(MZR 73)
3.1.1 Business Use Case
Meldung 73 Meldungen und Anmeldungen Auslöser a. Abschluss der Früherfassung (vgl. KSGLS Kapitel 2) b. Eingang einer Anmeldung (vgl. KSGLS Kapitel 3) Vorbedingungen a. Eingang einer Früherfassungsmeldung b. Eingang einer Anmeldung Beschreibung • Die IVST erfasst die Daten und meldet sie die Früherfassungsmeldung und deren Abschluss an die ZAS. Ausnahmebehandlung Nachbedingungen
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3.1.2 XML Schema (XSD)
3.1.2.1 Überblick
3.1.2.2 Abschluss Früherfassung
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3.1.2.3 Anmeldung
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3.1.3 Datenfelder und Inhalte
XML-Tag Beschreibung a) b) Code/Meldeinhalt Früherfas- Anmel- sung dung CodeZustaendigeIVStelle Code der zuständi- X X Code der IV-Stelle, welche die Meldung verfasst gemäss Fehler! gen IV-Stelle Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Versichertennummer Versichertennum- X X AHV-Nummer der betroffenen versicherten Person (vP). mer DatumAnmeldung Datum der Mel- X X Datum der eingereichten Meldung resp. Anmeldung. dung/Anmeldung:. WohnortVersichertePerson Wohnort des Versi- X X Bei Wohnort in der Schweiz wird die Postleitzahl angegeben: cherten Post_Adressdaten-YYYYMMDD.zip InlandPLZ Inland SchluesselzahlStaat Ausland Bei Wohnort im Ausland wird die Schlüsselzahl des Staates ange- geben: https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6878 Versicherung Versicherung X X Angabe der betroffenen Versicherung gemäss KSGLS Rz 203 resp. 303 AnmeldungErstmalig Erstmalige Anmel- X Angabe, ob es sich um eine erstmalige Anmeldung handelt ge- dung mäss KSGLS Rz 305 ALVTaggelder ALV-Taggelder X In Verbindung mit dem Formular 001.001 Anmeldung für Erwach- sene: Berufliche Integration/Rente ist anzugeben, ob in den letz- ten drei Jahren vor Einreichung der Anmeldung Taggelder der Ar- beitslosenversicherung bezogen worden sind.
Siehe KSGLS Rz 304 Sozialhilfebezug Sozialhilfebezug X Ebenfalls zu überprüfen ist der Bezug von Sozialhilfe innerhalb der letzten drei Jahre vor der Anmeldung.
Siehe KSGLS Rz 307
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XML-Tag Beschreibung a) b) Code/Meldeinhalt Früherfas- Anmel- sung dung Meldeinstanz Meldende Instanz Angabe der meldenden Instanz in der Früherfassung gemäss X KSGLS Rz. 205 Anmeldungsformular Formular Meldung, X X Angabe, welches Formular für die Meldung respektive Anmeldung Anmeldung verwendet wurde gemäss KSGLS Rz. 204 resp. 304 DatumAbschlussFrueherfas- Datum Abschluss X - sung Früherfassung
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3.2 Angaben zu Branchen und Tätigkeiten der versicherten
Person (MZR 76)
3.2.1 Business Use Case
Meldung 76 Branchen und Tätigkeiten Auslöser • Eingang eines Anmeldeformulars Anmeldung Erwachsene: Berufliche Integration/Rente (001.001) (vgl. KSGLS Kapitel 3.2)
Vorbedingungen • Einreichen des Anmeldeformulars Anmeldung Erwachsene: Berufliche Integration/Rente (001.001) Beschreibung • Die IVST erfasst die Daten und meldet sie die Früherfassungsmeldung und deren Abschluss an die ZAS. Ausnahmebehandlun • Die Erhebung ist auf Personen beschränkt, die ihren g Wohnsitz in der Schweiz haben. Nachbedingungen
3.2.2 XML Schema (XSD)
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3.2.3 Datenfelder und Inhalte
XML-Tag Beschreibung a) b) Code/Meldeinhalt Re- Wiedereingliede- gelfall rung CodeZustaendigeIVStelle Code der zuständigen X X vgl. MZR 73 IV-Stelle Versichertennummer Versichertennummer X X vgl. MZR 73 DatumAnmeldung Datum der Anmeldung X X vgl. MZR 73 WohnortVersichertePerson Wohnort des Versi- X X vgl. MZR 73 cherten: InlandPLZ Inland SchluesselzahlStaat Ausland ArbeitsplatzBeiAnmeldung Arbeitsplatz bei Anmel- X X Es ist anzugeben, ob die versicherte Person zum Zeitpunkt dung der Anmeldung über einen Arbeitsplatz verfügt oder nicht gemäss KSGLS Rz 309 Branchencode Branchencode X X Angabe zur letzten Erwerbstätigkeit vor der Anmeldung ge- mäss KSGLS Rz 311 und Rz 312 Funktionscode Funktionscode X Codes gemäss KSGLS Rz 313 CodeAusgeuebterBeruf Code des ausgeübten X Codes gemäss KSGLS Rz 314 Berufs CodeHoechsteAusbildung Code der höchsten X X Codes gemäss KSGLS Rz 315 Ausbildung
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3.3 Individuelle Massnahmen (MZR 72)
3.3.1 Business Use Case
Meldung 72 Individuelle Massnahmen Auslöser • Verfügung/Mitteilung einer individuellen Massnahme
Revisionsentscheid HE für Minderjährige oder Assistenzbeitrag
Mitteilung für Auflagen zur Schadenminderung
(vgl. KSGLS Kapitel 5) Vorbedingungen • Gesuch um IV-Leistungen • Bei Revisionsentscheiden: Laufende HE für Minderjährige oder Assistenzbeitrag Beschreibung 1. Die IV-Stgelle fertigt die Verfügung/Mitteilung aus und meldet sie an die ZAS.
2. Die Daten werden durch die ZAS plausibilisiert (vgl.
Kap. 4).
3. Rückmeldung der ZAS
Ausnahmebehandlung
Nachbedingungen
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3.3.2 XML Schema (XSD)
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3.3.3 Datenfelder und Inhalte
XML-Tag Beschreibung Inhalte und Erklärungen
CodeZustaen- Code der zuständigen IV- Code der IV-Stelle, die die Verfü- digeIVStelle Stelle gung/Mitteilung erlässt.
Der Wert dieses Attributs ist obligato- risch und muss einer der zulässigen Werte für die Codierung der IV-Stellen sein, wie sie im KSGLS definiert sind.
Dieses Attribut wird in Verbindung mit drei anderen Attributen (Nummer der Verfügung/Mitteilung, Nummer des Versicherten und Nummer der Version der Verfügung/Mitteilung) verwendet, um die Eintragung der Verfügung/Mit- teilung in das Register der von der Mit- teilung betroffenen Verfügungen ein- deutig zu definieren. ElfstelligeNrVerfue- Verfügungs-/Mitteilungsnum- Nummer der Verfügung/Mitteilung in gung mer 11 Positionen JJJJNNNNNNNP
Der Wert dieses Attributs muss ausge- füllt werden, wobei die ersten vier Posi- tionen JJJJ idealerweise das Jahr der Verfügung/Mitteilung und die letzte Po- sition P eine Prüfziffer darstellen.
Dieses Attribut wird in Verbindung mit drei anderen Attributen (IV-Stelle, Ver- sichertennummer und Versionsnum- mer der Entscheidung/Mitteilung) ver- wendet, um die Eintragung der Version der Verfügung/Mitteilung in das Regis- ter der von der Meldung betroffenen Entscheidungen eindeutig zu definie- ren.
Hinweis: Die Prüfziffer P wird derzeit nicht verwendet und kann einen belie- bigen Wert haben. Ausserdem wird sie nicht dazu verwendet, 2 Verfügun- gen/Mitteilungen technisch nach ihrer Anzahl zu unterscheiden. Wenn es zum Beispiel 20150000003 und
20150000007 gibt, sieht das System
sie als dieselbe Meldung an (wenn die
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IV-Stelle, der Versicherte und die Ver- sionsnummer dieselbe sind). Versichertennummer Versichertennummer 13-stellige AHV-Nummer der versi- cherten Person (AHV13), die Gegen- stand der Verfügung/Mitteilung ist.
Der Wert dieses Attributs muss ausge- füllt werden, muss im Versichertenre- gister (VR) vorhanden sein und darf sich nicht auf die Nummer eines inakti- ven Versicherten beziehen.
Dieses Attribut wird in Verbindung mit drei anderen Attributen (IV-Stelle, Nummer der Verfügung/Mitteilung und Versionsnummer der Verfügung/Mittei- lung) verwendet, um die Eintragung der Verfügung/Mitteilung in das Regis- ter der von der Meldung betroffenen Verfügungen eindeutig zu definieren. DatumVerfuegung Datum der Verfügung/Mittei- Datum, an dem die IV-Stelle die Verfü- lung gung/Mitteilung gefällt hat.
Der Wert dieses Attributs muss ausge- füllt werden und darf in Bezug auf das Datum der Meldung nicht in der Zu- kunft liegen (das Datum, an dem die Meldung geschickt wurde, ist zulässig). DatumAnmeldung Datum der Anmeldung Datum, an dem die Anmeldung der versicherten Person auf Erlass der Verfügung/Mittelung an die IV-Stelle gesandt wurde.
Der Wert dieses Attributs muss ausge- füllt werden und darf in Bezug auf das Datum der Meldung nicht in der Zu- kunft liegen (das Datum, an dem die Meldung geschickt wurde, ist zulässig).
WohnortVersicherte- Wohonort der versicherten Wohnsitz des Versicherten zum Zeit- Person Person punkt des Erlasses der Verfügung/Mit- teilung.
Der Wert dieses Attributs muss einem der folgenden Bedingungen erfüllen: ➔ InlandPLZ ➔ Inland ➔ Wenn der Wohnsitz der versi- cherten Person in der Schweiz liegt, ist die entsprechende Postleitzahl gemäss Schweize- richen Post zu melden EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich
YYYYMMDD.zip wobei YYYYMMDD mit der zuletzt publizierten gültigen Version, verfügbar unter https://webser- ons/latest/file/gateway
Die Mitarbeitenden der IV-Stel- len und der ZAS können das Vorhandensein einer Leitpost- leitzahl mit dem Online-Dienst der Schweizerischen Post über- prüfen (www.post.ch/fr/pa- ges/plz-suche).
-> Schluessel- ➔ Im Ausland ➔ Wenn der Wohnsitz im Ausland zahlStaat liegt, ist dies der Ländercode, wobei die zulässigen Werte für den Ländercode sind in BSV Kreisschreiben «Die Schlüssel- zahlen der Staaten» NummerLeistungen- Versionsnummer der Verfü- Indikator zur Identifizierung jeder geän- Leistungserbringer gung/Mitteilung derten Version einer Verfügung/Mittei- lung im Verfügungsregister und damit zur Gewährleistung der Rückverfolg- barkeit von Änderungen.
Der Wert dieses Attributs muss ausge- füllt werden, von 0 verschieden und kleiner als 1000 sein.
Bei der ersten Meldung sollte dieses Kennzeichen auf 1 gesetzt werden (es besteht jedoch keine Verpflichtung).
Wurde die Verfügung/Mitteilung bereits geändert und soll eine neue Änderung, Sperrung/Freigabe oder Aufhebung dieser Verfügung/Mitteilung erfolgen, so ist der Wert dieses Attributs in der Meldung (nach jeder angekündigten Änderung) um 1 zu erhöhen.
Dieses Attribut wird in Kombination mit drei anderen Attributen (IV-Stelle, Nummer der Verfügung/Mitteilung und Nummer des Versicherten) verwendet, um die Aufzeichnung der Version der Verfügung/Mitteilung in dem von der
EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich
Meldung betroffenen Verfügungsregis- ter eindeutig zu definieren. VisumIVStelle Visum des Mitarbeiters der Visum des Mitarbeiters der IV-Stelle, IV-Stelle der die Verfügung/Mitteilung erlassen hat.
Der Wert dieses Attributs ist mit einem Text von höchstens 8 Zeichen auszu- füllen (zur förmlichen Identifizierung des betreffenden Mitarbeiters) Gebrechenscode Gebrechenscode Gebrechenscode des Versicherten, der Gegenstand der Verfügung/Mitteilung ist.
Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als Nullwert (Ab- wesenheit eines Wertes) interpretiert wird) oder er muss einer der zulässi- gen Werte für die Codierung von Be- hinderungen sein, die im KSGLS defi- niert sind.
Derzeit ist es möglich, aber nicht emp- fehlenswert, Invaliditätscodes zu ver- wenden, auf die in dem KSGLS nicht mehr Bezug genommen wird, insbe- sondere wenn eine frühere Entschei- dung erneuert werden soll. Funktionsausfallcode Funktionsausfallcode Code der funktionellen Beeinträchti- gung der versicherten Person, die Ge- genstand der ergangenen Verfü- gung/Mitteilung ist.
Der Wert dieses Attributs kann NULL(=leer, nicht 0) sein (was dann in jedem Fall im Verfügungsregister als Nullwert (Abwesenheit eines Wertes) interpretiert wird) oder muss einer der Werte sein, die für die Kodierung funk- tioneller Beeinträchtigungen zulässig sind, wie sie im KSGLS definiert sind.
Die Verwendung von Codes für funkti- onelle Beeinträchtigungen, auf die im Rundschreiben nicht mehr Bezug ge- nommen wird, ist derzeit möglich, wird aber nicht empfohlen, insbesondere wenn eine frühere Entscheidung er- neuert werden soll.
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Leistungscode Leistungscode Code der Leistung, die dem Versicher- ten, der Gegenstand der Verfü- gung/Mitteilung ist, gewährt wird.
Der Wert dieses Attributs ist auszufül- len und muss einer der zulässigen Werte für die Kodierung der Leistun- gen sein, die im KSGLS definiert sind.
Derzeit ist es möglich, aber nicht emp- fehlenswert, Leistungscodes zu ver- wenden, auf die im KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert wer- den soll. LeistungGemaessTa- Leistung gemäss Tarif Von der IV-Stelle bewilligte(r) Tarif(e) rif für die gemäss Verfügung/Mitteilung gewährte Leistung.
Der Wert dieses Attributs kann leer oder ungültig sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als ungültiger Wert interpretiert wird), oder er muss aus einem Text von höchstens 10 Zei- chen bestehen. GLN Global Location Number Global Location Number der gewähr- ten Leistung gemäss dem Partnerre- gister (Leistungserbringer) der ZAS.
Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als Nullwert (Ab- wesenheit eines Wertes) interpretiert wird) oder er muss zwischen 1 und
9999999 liegen und im Register der
Partner (Leistungserbringer) der ZAS vorhanden sein.
GueltigAb Datum des Beginns der Gül- Datum, an dem die Gültigkeit der Ge- tigkeit währung der Dienstleistung gemäss der erteilten Verfügung/Mitteilung be- ginnt, aber es gibt derzeit keine auto- matische Kontrolle auf der Ebene der zugehörigen Rechnungen, daher bleibt dies informativ.
Der Wert dieses Attributs muss ausge- füllt werden, aber es gibt derzeit keine Beschränkung für das definierte Da- tum.
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GueltigBis Enddatum der Gültigkeit Datum, an dem die Gültigkeit der Ge- währung der Leistung gemäss der Ver- fügung/Mitteilung endet, aber es gibt derzeit keine automatische Kontrolle auf der Ebene der zugehörigen Rech- nungen, so dass es informativ bleibt
Der Wert dieses Attributs kann leer oder ungültig sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als ungültiger Wert interpretiert wird) oder muss ein Datum in der Zukunft in Bezug auf den Beginn der Gültigkeit der ergangenen Verfügung/Mitteilung sein Hoechstgrenze Höchstbetrag der Assistenz- Höchstbetrag der Assistenzbeitrag in beitrag Schweizer Franken, der für die erlas- sene Verfügung/Mitteilung gewährt wird. Das bedeutet, dass der Gesamt- betrag aller Rechnungen, die mit die- ser Verfügung verbunden sind, diesen Höchstbetrag nicht überschreiten sollte. Es gibt jedoch derzeit keine au- tomatische Überprüfung auf der Ebene der verbundenen Rechnungen, so dass dies informativ bleibt.
Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was dann in allen Fällen im Verfügungsregister als Null- wert (Abwesenheit eines Wertes) inter- pretiert wird), ausser wenn es sich bei der gewährten Leistung um einen Un- terstützungsbeitrag handelt.
Hinweis: Früher wurde dieses Attribut verwendet, um den Höchstbetrag an- zugeben, der einem Versicherten für eine Leistung gewährt wird, es hat je- doch keinen Einfluss auf die Rech- nungskontrolle. Aus Gründen der sta- tistischen Relevanz wurde der Inhalt dieses Attributs neu definiert, um nur den Höchstbetrag der gewährte Assis- tenzbeitrag anzugeben.
StatusVerfuegung Status der Verfügung Auszuführende Aktion (Transaktion) im Verfügungsregister gegen den vorhan- denen Inhalt des Verfügungsregisters und andere Daten (XML-Tags), die in der ergangenen Verfügung/Mitteilungs- meldung enthalten sind.
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Der Wert dieses Attributs muss ausge- füllt werden und muss einer der folgen- den 6 zulässigen Werte sein:
0 (=Aktive Verfügung)
98 (=Gelöschte Massnahme)
99 (=Blockierte Massnahme)
1 (=Deblockierte Massnahme)
998 (=Gelöschte Verfügung)
999 (=Blockierte Verfügung)
Anhand des Wertes dieses Attributs und der Attribute betreffend die IV- Stelle, die Verfügungs-/Mitteilungs- nummer, den Versicherten und die Versionsnummer der Verfügung/ Mit- teilung aktualisiert die Meldung das Verfügungsregister gemäss einer der folgenden 7 Möglichkeiten:
1. Erstellung einer neuen Verfü-
gung/Mitteilung
2. Änderung bestimmter Daten einer
bestehenden aktiven Verfügung/Mittei- lung
3. Sperrung (vorübergehende Aufhe-
bung) einer bestehenden aktiven Ver- fügung/Mitteilung
4. Aufhebung der Blockierung einer
bestehenden blockierten Verfü- gung/Mitteilung
5. Annullierung (endgültig) einer be-
stehenden aktiven oder gesperrten Verfügung/Mitteilung
6. Massensperrung (vorübergehende
Massenaufhebung) einer bestehenden aktiven Verfügung/Mitteilung
7. (endgültige) Massenaufhebung ei-
ner bestehenden aktiven oder gesperr- ten Verfügung/Mitteilung
Im Verfügungsregister kann die Regist- rierung einer Verfügungs-/Mitteilungs- version nur den Status 0, 98 oder 99 haben.
Die vollständigen Regeln sind in der entsprechenden KSGLS Randziffer do- kumentiert.
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Wiedereingliederung IV Leistungscode gemäss Indikator zur Bestimmung, ob die von Art. 8a IVG der IV-Stelle gewährte Leistung unter Artikel 8a IVG fällt.
Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfü- gungsregister in jedem Fall als Null- wert (Abwesenheit eines Wertes) inter- pretiert wird), ausser im Falle eines IV- Hilfsmittels oder einer Leistung ge- mäss Anhang 3 KSGLS.
Wenn der Wert dieses Attributs defi- niert ist, muss er einer der folgenden zulässigen Werte sein:
- 0 (= FALSE)
Die Verwendung dieses Attributs, ins- besondere seine Verpflichtung in Be- zug auf bestimmte Leistungen, wird in KSGLS beschrieben.
Revisionsart Revisionsart Indikator für das auslösende Ereignis für die Revision der Leistung eines Versicherten.
Der Wert dieses Attributs kann leer oder null sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als Nullwert (Abwe- senheit eines Wertes) interpretiert wird), sollte aber nicht leer sein, wenn es sich um eine Änderung einer Leis- tung handelt, die einen Assistenzbei- trag, eine Hilflosenentschädigung oder einen Zuschlag für Intensivpflege für Minderjährige und einen Assistenzs- beitrag betrifft.
Wenn der Wert dieses Attributs defi- niert ist, muss es sich um einen der zu- lässigen Werte für die Codierung der in KSGLS definierten Revisionsarten handeln.
Derzeit ist es möglich, aber nicht emp- fehlenswert, Revisionsartencodes zu verwenden, auf die in KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere
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wenn eine frühere Entscheidung er- neuert werden soll. Revisionscode Revisionscode Indikator zur Bestimmung des Ergeb- nisses einer Überprüfung der Leistung eines Versicherten.
Der Wert dieses Attributs kann leer oder null sein (was in jedem Fall im Verfügungsregister als Nullwert (Abwe- senheit eines Wertes) interpretiert wird), sollte aber nicht leer sein, wenn es um die Änderung einer Leistung geht, die einen Assistenzbeitrag, eine reine Hilfloseentschädigung oder einen Zuschlag für Intensivpflege für Minder- jährige und einen Assistenzbeitrag be- trifft.
Wenn der Wert dieses Attributs defi- niert ist, muss es sich um einen der zu- lässigen Werte für die Codierung von Revisionen handeln, die in KSGLS de- finiert sind.
Es ist derzeit möglich, aber nicht emp- fehlenswert, Revisionscodes zu ver- wenden, auf die in KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert wer- den soll. Auflagezeitpunkt Betreffende Periode Betroffene Periode, wenn die Leistung eine Behandlung betrifft.
Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfü- gungsregister in jedem Fall als Null- wert (Abwesenheit eines Wertes) inter- pretiert wird), es sei denn, es betrifft eine Behandlung.
Wenn der Wert dieses Attributs defi- niert ist, muss es sich um einen der Werte handeln, die für die Kodierung von Zeiträumen gemäss den KSGLS zulässig sind.
Es ist derzeit möglich, aber nicht emp- fehlenswert, Periodencodes zu ver- wenden, auf die in KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn
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eine frühere Verfügung erneuert wer- den soll.
VerfahrenAbklae- Verfahrensphase für Er- Im Rahmen einer ärztlichen Beurtei- rungmassnahmen mittlungsmassnahmen lung oder Untersuchung durch den re- gionalen ärztlichen Dienst (RAD) An- gabe der Phase des laufenden Verfah- rens einer Forderung im Zusammen- hang mit dieser Beurteilung oder Un- tersuchung.
Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfü- gungsregister in jedem Fall als Null- wert (Abwesenheit eines Wertes) inter- pretiert wird), es sei denn, es handelt sich um eine medizinische Beurteilung oder eine Untersuchung durch den RAD.
Wenn der Wert dieses Attributs defi- niert ist, muss es sich um einen der Werte handeln, die für die Kodierung der in KSGLS definierten Verfahrens- phasen zulässig sind.
Es ist derzeit möglich, aber nicht emp- fehlenswert, Verfahrensphasencodes zu verwenden, auf die in KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert werden soll. VerfahrenMonodiszi- Einigungsversuch im Rah- Indikator zur Ermittlung des Ergebnis- plinaerenGutachten men eines monodisziplinä- ses des Einigungsversuchs zwischen ren Gutachtens der IV-Stelle und der versicherten Per- son im Rahmen eines medizinischen monodisziplinären Gutachtens zu ei- nem Leistungsanspruch.
Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was in allen Fällen im Verfügungsregister als Nullwert (Ab- wesenheit eines Wertes) interpretiert wird), sollte aber im Falle einer Eini- gung über ein monodisziplinäres medi- zinisches Gutachten nicht leer sein.
Wenn der Wert dieses Attributs defi- niert ist, muss es sich um einen der
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Werte handeln, die für die Kodierung von Ergebnis gemäss KSGLS zulässig sind.
Es ist derzeit möglich, aber nicht emp- fehlenswert, Codes für das Ergebnis zu verwenden, auf die in KSGLS nicht mehr verwiesen wird, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert werden soll. GruendeExterneMed- Gründe für externe medizini- Grund für die Notwendigkeit, die ex- Fallfuehrung sche Fallführung terne medizinische Fallführung zu de- legieren.
Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfü- gungsregister in jedem Fall als Null- wert (Abwesenheit eines Wertes) inter- pretiert wird), ausser im Falle der ex- ternen medizinischen Fallführung.
Wenn der Wert dieses Attributs defi- niert ist, muss es sich um einen der Werte handeln, die für die Kodierung der Gründe für die externe medizini- sche Fallführung gemäss den KSGLS zulässig sind.
Es ist derzeit möglich, aber nicht emp- fehlenswert, Codes für externe medizi- nische Fallführungsgründe zu verwen- den, die nicht mehr in KSGLS genannt werden, insbesondere wenn eine frühere Verfügung erneuert werden soll. Durchfuehrungsstel- Durchführungsstelle für die Durchführungsstelle für bestimmte leBerufEingliederung berufliche Eingliederung Massnahmen.
Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfü- gungsregister in jedem Fall als Null- wert (Abwesenheit eines Wertes) inter- pretiert wird), es sei denn, es handelt sich um eine Leistung, auf die in An- hang 3 KSGLS.
Wenn der Wert dieses Attributs defi- niert ist, muss es sich um einen der zu- lässigen Werte für die Codierung der Durchführungsstellen handeln, die in KSGLS definiert sind.
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Derzeit ist es möglich, aber nicht emp- fehlenswert, Codes für Durchführungs- stellen zu verwenden, auf die in KSGLS nicht mehr verwiesen wird, ins- besondere wenn eine frühere Verfü- gung erneuert werden soll.
Durchfuehrung- Ort der Durchführung von ar- Erfüllungsort für bestimmte Massnah- sortBerufEingliede- beitsbezogenen Massnah- men. rung men Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was im Verfü- gungsregister in jedem Fall als Null- wert (Abwesenheit eines Wertes) inter- pretiert wird), es sei denn, es handelt sich um eine Leistung, auf die in An- hang 3 des KSGLS.
Wenn der Wert dieses Attributs defi- niert ist, muss es sich um einen der zu- lässigen Werte für die Kodierung der Leistungsorte handeln, die im KSGLS definiert sind.
Es ist derzeit möglich, aber nicht emp- fehlenswert, Codes für den Ort der Leistung zu verwenden, auf die im KSGLS nicht mehr verwiesen wird, ins- besondere wenn eine frühere Verfü- gung erneuert werden soll. UnfalldeckungUVIV Unfalldeckung Unfallversi- Indikator, der angibt, ob die gewährte cherung (UVIV) gemäss Art. Leistung gemäss Art. 11 IVG fällt, wie
11 IVG von der IV-Stelle, die die Verfü-
gung/Mitteilung ausgestellt hat, festge- stellt.
Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was dann in allen Fällen im Verfügungsregister als Null- wert (Abwesenheit eines Wertes) inter- pretiert wird), ausser im Falle einer Leistung gemäss Anhang 3 des KSGLS.
Wenn der Wert dieses Attributs defi- niert ist, muss er einer der folgenden zulässigen Werte sein:
- 0 (= FALSE)
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Die Verwendung dieses Attributs, ins- besondere seine Verpflichtung in Be- zug auf bestimmte Leistungen, wird im KSGLS beschrieben. SchadeneintrittHaf- Haftung für Schäden Art. Indikator, mit dem festgestellt wird, ob tung 68quinquies IVG die von der IV-Stelle gewährte Leis- tung unter Artikel 68quinquies IVG fällt (Haftung des Versicherten für im Be- trieb verursachte Schäden).
Der Wert dieses Attributs kann NULL (=leer, nicht 0) sein (was dann in allen Fällen im Verfügungsregister als Null- wert (Abwesenheit eines Wertes) inter- pretiert wird), ausser im Falle einer Leistung gemäss Anhang 3 des KSGLS.
Wenn der Wert dieses Attributs defi- niert ist, muss er einer der folgenden zulässigen Werte sein:
- 0 (= FALSE)
Die Verwendung dieses Attributs, ins- besondere seine Verpflichtung in Be- zug auf bestimmte Leistungen, wird im KSGLS beschrieben. VerknuepftenVerfue- Nummer der Verfügung/Mit- Handelt es sich bei der gemäss Ent- gungsnummer teilung der Verfügung/zuge- scheid/Bescheid der IV-Stelle gewähr- hörige Mitteilung (für Bera- ten Leistung um eine Beratung und tung und Follow-up gemäss Nachbetreuung (gemäss Art. 14quarter Art. 14quarter IVG) IVG), ist die 11-stellige Verfügung/Be- scheidnummer JJJJNNNNNNNP anzu- geben, deren Leistung mit dieser Bera- tung und Nachbetreuung verbunden ist.
Der Wert dieses Attributs ist auszufül- len und muss einer anderen Verfü- gung/Mitteilungsnummer entsprechen, die demselben Versicherten zugeord- net ist, wenn es sich bei der erbrachten Leistung um Beratung und Nachsorge (gemäss Artikel 14quarter IVG) han- delt; im gegenteiligen Fall ist der Wert leer zu lassen oder auf Null zu setzen (was in jedem Fall im Verfügungsregis- ter als Nullwert interpretiert wird).
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3.4 Beschlüsse (MZR 74)
3.4.1 Business Use Case
Meldung 74 Beschlüsse Auslöser a. Mitteilung des Beschlusses für neue Rente b. Mitteilung des Beschlusses für neue HE für Erwachsene c. Revisionsentscheid für Rente (inkl. «Nichteintreten auf Revisionsgesuch») d. Revisionsentscheid für HE für Erwachsene (inkl. «Nichteintreten auf Revisionsgesuch»)
vgl. KSGSL Kapitel 7 Vorbedingungen • Gesuch um IV-Leistungen • Bei Revisionsentscheiden: Laufende HE für Erwachsene oder Rente Beschreibung • Die IV-Stelle fertigt den Bschluss oder Revisionsentscheid aus und meldet die Daten an die ZAS Ausnahmebehandlung • Bei Nichteintreten auf Revisionsgesuche werden nur folgende Angaben gemeldet: o CodeZustaendigeIVStelle o Versichertennummer o DatumBeschluss o DatumAnmeldung o WohnortVersichertePerson o Revisionsart o Revisionscode
Nachbedingungen
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3.4.2 XML Schema (XSD)
3.4.2.1 Überblick
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3.4.2.2 Neuer Rente
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3.4.2.3 Neue Hilflosenentschädigung
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3.4.2.4 Revision Rente
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3.4.2.5 Revision Hilflosenentschädigung
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3.4.3 Datenfelder und Inhalte
XML-Tag Beschreibung a) b) c) d) Code/Meldeinhalt Neue Neue Revision Revision Rente HE Rente HE CodeZustaendigeIVStelle Code der zuständigen IV- X X X X vgl. MZR 73 Stelle Versichertennummer Versichertennummer X X X X vgl. MZR 73 DatumBeschluss Datum des Beschlusses X X X X JJJJ-MM-TT DatumAnmeldung Datum der Anmeldung X X X X vgl. MZR 73 WohnortVersichertePerson Wohnort des Versicherten: X X vgl. MZR 73 InlandPLZ Inland SchluesselzahlStaat Ausland Gebrechenscode Gebrechenscode X X X X Art des Gebrechens gemäss KSGLS Anhang 1 Funktionsausfallcode Funktionsausfallcode X X X X Art des Funktionsausfalls gemäss KSGLS Anhang 2 Revisionsart Revisionsart X X Angabe zum Auslöser der Revi- sion gemäss KSGLS Rz 711 Revisionscode Revisionscode (ink. Nichtein- X X Angabe zum Resultat der Revi- treten) sion oder bei Nichteintreten auf ein Revisionsgesuch zum Grund des Nichteintretens Entscheides gemäss KSGLS Rz 712 IVGrad Neuer IV-Grad X X Angabe des neuen IV-Grades (KSGLS Rz 704) HEGrad Neuer HE-Grad X X Angabe des neuen HE-Grades gemäss KSGLS Rz 704 Invaliditaetsbemessung Invaliditätsbemessung X X Zur Invaliditätsbemessung ange- wandte Methode gemäss KSGLS
Rz 708
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XML-Tag Beschreibung a) b) c) d) Code/Meldeinhalt Neue Neue Revision Revision Rente HE Rente HE Beitragsart Beitragsart X X Massgebende Beitragsart vor Ein- tritt des Gesundheitszustandes (KSGLS Rz 709) AnspruchsbeginnNeueLeistung Anspruchsbeginns der neuen X X X X Jahr und Monat des Anspruchs- Leistung beginns der neuen Leistung AnspruchsbeginnErsteLeistung Anspruchsbeginns der ersten X X X X Jahr und Monat des Anspruchs- beginns der ersten Leistung NummerZustaendigeAKELStelle Zuständigen Ausgleichs- X X X X Nummer der zuständigen Aus- kasse oder EL-Stelle gleichskasse oder EL-Stelle Valideneinkommen Valideneinkommen X X Massgebendes Validen Einkom- men für Invaliditätsbemessung pro Jahr BisherigerIVGrad Bisheriger IV-Grad X Bei Revision: Bisher gültiger IV- Grad BisherigerHEGrad Bisheriger HE-Grad X Bei Revision: Bisheriger HE-Gra- des gemäss KSGLS Rz 705
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3.5 Ablehnungen und Nichteintreten (MZR 75)
3.5.1 Business Use Case
Meldung 75 Ablehnungen und Nichteintreten Auslöser Ausfertigung ablehnende Verfügung oder Nichteintretensverfügung oder Abschluss des Verfahrens (vgl. Kapitel 6 KSGLS)
Vorbedingungen Anmeldung/Gesuch für IV-Leistungen
Beschreibung Die IV-Stelle fertigt die Verfügung aus und übermittelt die Daten an die ZAS
Ausnahmebehandlung
Nachbedingungen
3.5.2 XML Schema (XSD)
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3.5.3 Datenfelder und Inhalte
XML-Tag Beschreibung Code/Meldeinhalt CodeZustaendigeIVStelle Code der zuständigen IV- vgl. MZR 73 Stelle Versichertennummer Versichertennummer vgl. MZR 73 DatumVerfuegung Datum der Verfügung vgl. MZR 72 DatumAnmeldung Datum der Anmeldung vgl. MZR 73 WohnortVersichertePerson Wohnort des Versicherten: vgl. MZR 73 InlandPLZ Inland SchluesselzahlStaat Ausland Leistung Leistung 1…11 Es können bis zu 11 abgelehnte Leistungen mit derselben Ablehnung gemeldet werden.
BetroffeneLeistung Betroffene Leistung Angabe zur betroffenen Leistung gemäss KSGLS Rz 605
Ablehnungscode Nichteintretens-, Pro Leistung ist ein Nichteintretens- respektive Ablehnungsgrund Ablehnungsgrund anzugeben. Codes gemäss KSGLS Rz 606
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3.6 Abbruch Massnahmen BI, Abschluss beruflicher Einglie-
derungsprozess und Abschluss Auflagen, Angebot med. Fallführung (MZR 77)
3.6.1 Business Use Case
Meldung 77 Abbruch Massnahmen BI, Abschluss beruflicher Einglie- derungsprozess, Abschluss Auflagen, Angebot med. Fallführung Auslöser a. Abbruch einer Massnahme zur beruflichen Eingliederung (vgl. KSGLS Kapitel 5.7.3) b. Der berufliche Eingliederungsprozess ist abgeschlossen. (vgl. KSGLS Kapitel 5.7.4) c. Die Auflage (d.h. Psychoterhapie, Entzug, sonstige) ist abgeschlossen(vgl. KSGLS Kapitel 5.6.3) d. Angebot der IV-Stelle für med. Fallführung (vgl. KSGLS Kapitel 5.3) Vorbedingungen a. Verfügung/Mitteilung für eine Massnahme der beruflichen Einglierdung b. Die IV-Stelle hat den beruflichen Eingliederungsprozess durchgeführt. c. Die Prüfung der IV-Stelle hat Auflagen zur Erfüllung der Schadenminderungspflicht (d.h. Psychotherapie, Entzug, sonstige) ergeben d. Medizinische Massnahmen sind zugesprochen oder werden geprüft. Beschreibung Die IV-Stelle meldet die Daten bei Eintritt des Auslösers andie ZAS. Ausnahmebehandlung
Nachbedingungen
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3.6.2 XML Schema (XSD)
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3.6.3 Datenfelder und Inhalte
XML-Tag Beschreibung a) b) c) d) Code/Meldeinhalt Abbruch Abschluss Abschluss Angebot BI BI Auflage med. Fallführung CodeZustaendigeIVStelle Code der zuständigen IV- X X X X vgl. MZR 73 Stelle Versichertennummer Versichertennummer X X X X vgl. MZR 73
Verfuegungsnummer Nummer der (letzten) zuge- X X X Referenziert auf die (letzte) zugehörige hörigen Verfügung/Mitteilung Verfügung/Mitteilung, welche mit MRZ 72 an die ZAS gemeldet worden ist.
Datum Datum des Abbruchs, Ab- X X X X Datum des Abbruchs der Massnahme, schlusses, resp. Angebots des Abschlusses BI, des Abschlusses der med. Fallführung Auflage oder Angebots med. Fallführung GruendeVorzeitigAbbruch Gründe Vorzeitige Beendi- X Angabe, weshalb die Massnahme vorzei- gung / Abbruch BI tig beendet resp. Abgebrochen wurde ge- mäss KSGLS Rz 547 Abschlussergebnis- Abschlussergebnis Prozess X Angabe zum Ergebnis des Eingliede- ProzessBI BI rungsprozesses gemäss KSGLS Rz 551 ErgebnisAuflage Ergebnis der Auflage X Angabe zum Ergebnis der Auflage ge- mäss KSGLS Rz 528 AnnahmeMedFallfuehrung Annahme der med. X Angabe, ob das Angebot für med. Fallfüh- Fallführung rung angenommen wurde oder nicht ge- mäss KSGLS Rz 403
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3.7 Meldungen zwischen den IVST und der ZAS
Wird zu gegebener Zeit in einer neuen Fassung erstellt.
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4 Qualitätssicherung
4.1 Bei den IV-Stellen
Die IVST sind primär für die Datenqualität verantwortlich und führen die nötige Kontrollen in Rahmen ihre internen Kontrollsysteme (IKS).
4.2 In Sumex
Das XSD-Schema für individuellen Massnahmenmeldungen (MZR72) schreibt Validierungsregeln für je- des Attribut vor, die nur seinen Datentyp (Ganzzahl, String, ...), sein Format (Muster) und seine möglichen Einschränkungen (Mindestwert, Höchstwert, ...) betreffen. XML-Tag Beschreibung Datentyp Format Einschränkungen
CodeZustaen- Code der zuständigen IV-Stelle Unsigned short ------ Minimum: digeIVStelle 301
Maximum: ElfstelligeNrVer- Verfügungs-/Mitteilungsnummer Unsigned long ------ Minimum: fuegung 19480000000
Maximum: 99999999999
EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)
Versichertennum- Versichertennummer Unsigned long ------ Minimum: mer 7560000000002
Maximum: 7569999999998 DatumVerfuegung Datum der Verfügung/Mitteilung Date JJJJ-MM-TT Minimum: 1948-01-01 (01 Januar1948)
Maximum: 9999-12-31 (31 Dezember 9999) DatumAnmeldung Datum der Anmeldung Date JJJJ-MM-TT Minimum: 1948-01-01 (01 Januar 1948)
Maximum: 9999-12-31 (31 Dezember 9999) WohnortVersi- Wohonort der versicherten Per- Unsigned integer Max 4 digits ------ chertePerson son
➔ InlandPLZ ➔ Inland ➔ unsigned short ➔ ------ Minimum:
Maximum: ➔ 999 ➔ Schluessel- ➔ Im Ausland ➔ Unsigned short ➔ ------ Minimum: zahlStaat 0
Maximum: ➔ 999
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NummerLeis- Versionsnummer der Verfü- String ------ Maximum Buchtstaben: tungenLeis- gung/Mitteilung 8 tungserbringer VisumIVStelle Visum des Mitarbeiters der IV- Unsigned short ------ Minimum: Stelle 0
Maximum: Gebrechenscode Gebrechenscode Unsigned short ------ Minimum:
Maximum: Funktionsausfall- Funktionsausfallcode Unsigned short ------ Minimum: code 0
Maximum: Leistungscode Leistungscode String ------ Minimum Buchstaben:
Maximum Buchstaben: LeistungGe- Leistung gemäss Tarif Unsigned integer ------ Minimum: maessTarif 1
Maximum: 9999999 GLN Global Location Number Unsigned long ------ Minimum:
Maximum: 9999999999999 EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)
GueltigAb Datum des Beginns der Gültig- Date JJJJ-MM-TT Minimum: keit 1948-01-01 (01 Januar 1948)
Maximum: 9999-12-31 (31 Dezember 9999) GueltigBis Enddatum der Gültigkeit Decimal ([\+\- ------ d{1,2}) Hoechstgrenze Höchstbetrag der Assistenzbei- Unsigned integer ------ Minimum: trag 0
Maximum: StatusVerfuegung Status der Verfügung Boolean ------ ------
Wiedereingliede- IV Leistungscode gemäss Art. 8a Unsigned short ------ Minimum: rung IVG 0
Maximum: Revisionsart Revisionsart Unsigned short ------ Minimum:
Maximum: Revisionscode Revisionscode Unsigned short ------ Minimum: Maximum:
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Auflagezeitpunkt Betreffende Periode Unsigned short ------ Minimum:
Maximum: VerfahrenAbklae- Verfahrensphase für Er- Unsigned short ------ Minimum: rungmassnahmen mittlungsmassnahmen 0
Maximum: VerfahrenMono- Einigungsversuch im Rahmen ei- Unsigned short ------ Minimum: disziplinaerenGu- nes monodisziplinären Gutach- 0 tachten tens Maximum: GruendeExterne- Gründe für externe medizinische Unsigned short ------ Minimum: MedFallfuehrung Fallführung 0
Maximum: Dur- Durchführungsstelle für die be- Unsigned short ------ Minimum: chfuehrungsstelle- rufliche Eingliederung 0 BerufEingliede- rung Maximum: Durchfuehrung- Ort der Durchführung von ar- Boolean ------ ------ sortBerufEin- beitsbezogenen Massnahmen gliederung Unfalldeckun- Unfalldeckung Unfallversiche- Boolean ------ ------ gUVIV rung (UVIV) gemäss Art. 11 IVG Schadeneintrit- Haftung für Schäden Art. 68quin- Unsigned long ------ Minimum: tHaftung quies IVG 19480000000
EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)
Maximum: 99999999999 VerknuepftenVer- Nummer der Verfügung/Mittei- fuegungsnummer lung der Verfügung/zugehörige Mitteilung (für Beratung und Follow-up gemäss Art. 14quarter IVG)
4.3 Qualitätssicherung der Meldungstypen 73 bis 77 im DWH
Die zulässigen detaillierten Wertebereiche werden in der Weisung KSGLS-C (evtl. link) beschrieben und in den nachfolgenden Tabellen nicht immer in allen Details aufgeführt.
Die Felder des Meldetyps 73 bis 77 sind alle obligatorisch, weshalb die Häufigkeit ("occurrence") überall 1,1 ist und entsprechend nicht in jedem Feld einzeln wiederholt wird.
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4.3.1 Felder die in allen Meldungstypen vorkommen ARC 73-77
Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH CodeZustaendigeIVStelle • IVStelle_strongType • 301-325 Wenn CodeZustaendigeIV-
minIncl: 301 • 327 Stelle vom zulässigen Wer-
maxIncl: 350 • 350 tebereich abweicht
Versichertennummer • Versichertennummer13Stel- --- Zwecks Ergänzung demogra- len_Type fischer Informationen werden
minIncl: 7560000000000 die Meldungen nach Eingang
maxIncl: 7569999999999 im Zentralregister mit dem Versichertenregister ver- knüpft. Dabei kann die Gül- tigkeit der AHVN13 geprüft werden.
EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)
4.3.2 Felder die in den Meldungstypen 73-76 vorkommen
Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Test qualité in DWH / Qua- litätstest im DWH
WohnortVersichertePerson • Schlüsselzahl Staat: --- o SchluesselzahlStaat o LandNrBSV_weakType download (admin.ch) o minIncl: 100 o maxIncl: 999
Inland PLZ Wertebereich o InlandPLZ o Dig: 4 DatumAnmeldung • AHVDatumJMT_Type --- Wenn DatumAnmeldung >
1,1 laufendes Jahr
minIncl: 1948-01-01
maxIncl: 9999-12-31
EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)
Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH Versicherung • String1stellig_Type 1 = IV Wenn Versicherung 0 oder > 2
Length: 1 2 = AHV AnmeldungErstmalig • String1stellig_Type 0 = Nein Wenn AnmeldungErstmalig
Length: 1 1 = Ja nicht 0, 1, 2, oder 9
2 = Ja, Grenzgänger/-in
9 = Unbekannt
ALVTaggelder • String1stellig_Type 0 = Nein Wenn ALVTaggelder nicht 0, 1, • Length: 1 2 oder 9
1 = Ja, Teilarbeitslosigkeit
2 = Ja, Vollarbeitslosigkeit
9 = Unbekannt
Sozialhilfebezug • String1stellig_Type 0 = Nein Wenn Sozialhilfebezug nicht 0, • Length: 1 1 = Sozialhilfebezug 1 oder 9
9 = Unbekannt
Meldeinstanz • Short2stellig_Type 1 – 14 Wenn Meldeinstanz nicht 1 –
minIncl: 0 14
maxIncl: 99 Anmeldungsformular • UnsignedByte1stellig_Type • 0, 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9 • Wenn Anmeldungsformular
min-maxIncl: 0,9 • Wert = 6 kommt nicht vor =6
maxIncl: 9 • Überprüfung des Formular- typs anhand des Attributs Vesicherung (s.o.) DatumAbschlussFrueherfas- • AHVDatumJMT_Type --- Wenn DatumAbschlussFrue- sung • minIncl : 1948-01-01 herfassung < DatumAnmel-
maxIncl : 9999-12-31 dung
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4.3.4 IVBeschlussMeldung 74
Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH DatumBeschluss • AHVDatumJMT_Type --- Wenn DatumBeschluss <
minIncl : 1948-01-01 DatumAnmeldung
maxIncl : 9999-12-31 Gebrechenscode • Short3stellig_Type 101 – 938 Wenn 0 <= Gebrechenscode <
minIncl: 0 101
maxIncl: 999 Funktionsausfallcode • UnsignedByte2stellig_Type 00 – 91 Den exakten Wert überprüfen
minIncl: 0
maxIncl: 99 Revisionsart • UnsignedByte1stellig_Type 1 = auf Gesuch Wenn Revisionsart 0 oder > 2
minIncl: 0
2 = von Amtes wegen (inkl.
maxIncl: 9 Art. 8a bei Renten) Revisionscode • UnsignedByte2stellig_Type 10-13 Wenn Revisionscode nicht
minIncl: 0 vorgegebenen Werten ent-
maxIncl: 99 spricht
➔ Le XSD prévoit pour l’instant un NUM à une position tandis que les valeurs dans Matrix_Co- dierungen IV.xlsx contient des valeurs à 2 positions ! (l’onglet Revision)
minIncl: 0
maxIncl: 100
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HEGrad • UnsignedByte1stellig_Type 0 = Keine HE Wenn HEGrand nicht 1 – 3
minIncl: 0 1 = Leichter Grad oder 5 – 9
maxIncl: 9 2= Mittlerer Grad
3 = Schwerer Grad
5 = Leichter Grad mit le-
benspraktisch Begleitung
6 = Leichter Grad ohne le-
benspraktisc Begleitung
7 = Mittlerer Grad mit lebens-
praktisch Begleitung
8 = Mittlerer Grad ohne lebens-
praktische Begleitung
9 = Schwerer Grad
Invaliditaetsbemessung • UnsignedByte1stellig_Type 1 = Einkommensvergleich Wenn Invaliditaetsbemessung • minIncl: 0 0 oder > 4
2 = Betätigungsvergleich
• maxIncl: 9
3 = Gemischte Methode
4 = Sonderfälle
Beitragsart • Short2stellig_Type 11 = Arbeitnehmende mit Wenn Beitragsart nicht 11 – 20
minIncl: 0 beitragspflichtigem Arbeit-
maxIncl: 99 geber
12 = Selbständige ohne Land-
wirtschaft
13 = Selbständige Landwirte
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14 = Ohne Erwerbseinkom-
men
15 = Freiwillige Versicherung
16 = Andere
17 = Gemischte Beiträge 11 +
18 = Gemischte Beiträge 11 +
19 = Andre gemischte Beiträge
20 = Nicht beitragspflichtig (.B.
Eheleute, Versicherte unter 20 Jahren)
Die Information nach der Bei- tragsart kann gegebenenfalls auch aus dem IK-Datensatz bezogen werden. AnspruchsbeginnNeueLeis- • AHVDatumJM_Type --- Wenn AnspruchsbeginnErs- tung • minIncl : 1948-01 teLeistung > • maxIncl : 2048-12 AnspruchsbeginnneueLeis- tung
AnspruchsbeginnErsteLeis- • AHVDatumJM_Type --- --- tung • minIncl : 1948-01
maxIncl : 2048-12 NummerZustaendigeAKELS- IrgendeineZweigstelle_weak- Codes gemäss KSGLS -C --- telle Type Valideneinkommen • BetragFR6MitNull_Type • 0 – 999999 ---
minIncl: 0 • Wenn Invaliditaetsbemes-
maxIncl: 999999 sung = 2 oder 4 (betrifft EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)
nicht erwerbstätige Perso- nen), dann kann das Vali- deneinkommen auf 0 ge- setzt werden.
minIncl: 0
maxIncl: 100 BisherigerHEGrad • UnsignedByte1stellig_Type Siehe weiter oben Wenn HEGrand nicht 1 – 3
minIncl: 0 oder 5 – 9
maxIncl: 9
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4.3.5 IVAblehnungMeldung 75
Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH DatumVerfuegung • AHVDatumJMT_Type --- • Wenn DatumVerfuegung <
minIncl : 1948-01-01 DatumAnmeldung
maxIncl : 9999-12-31 • DatumVerfuegung > lau- fendes Jahr Leistung:betroffeneLeistung • unsignedByte 1 = Med. Massnahmen zur Wenn Leistung:be-
minIncl: 1 Eingliederung troffeneLeistung = 9
maxIncl: 11 2 = Med. Massnahmen zur Behandlung von Geburtsge- brechen
3 = Beratung und Begleitung
4 = Integrationsmassnahmen
5 = Berufliche Massnahmen
6 = Hilfsmittel
7 = Rente
8 = Hilflosenentschädigung
9 = Assisenzbeitrag
10 = Beratung Assistenzbei-
trag
11 = Intensivpflegezuschlag
Leistung:Ablehnungscode • unsignedByte 18 = Rückzug durch die versi- Wenn Leistung:Ablehnungs-
minIncl: 18 cherte Person code von den vorgegebenen
maxIncl: 86 25 = Übergabe des Dossiers Werten abweichen an eine andere IV-Stelle
30 = Abschluss des Falles
ohne Verfügung/Mitteilung oder Beschluss
80 = Fehlende Mitwirkung (Ab-
klärung Sachverhalt)
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81 = Versicherungsmässige
Voraussetzungen nicht erfüllt
82 = Fehlende Glaubhaftma-
chung
83 = Leistungsspezifische Vo-
raussetzungen nicht erfüllt
84 = WZW-Kriterien nicht er-
füllt
85 = Mitwirkungspflicht verletzt
86 = Andere Gründe
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4.3.6 IVBranchenTaetigkeitenMeldung 76
Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH ArbeitsplatzBeiAnmeldung • unsignedByte 0 = Arbeitsplatz nicht vorhan- ---
minIncl: 0 den
maxIncl: 1 1 = Arbeitsplatz vorhanden Branchencode • String2stellig_Type Codes gemäss KSGLS -C Wenn Branchencode ≠ 1-36
minLen: 1 oder {40, 99}
maxLen: 2 Funktionscode • String2stellig_Type 1 = Selbständig Wenn Funktionscode > 9
minLen: 1 2 = Kaderfunktion
maxLen: 2
3 = Fachfunktion
5 = Lehrling
6 = Heimarbeiterin
7 = SchülerIn, StundenIn
8 = Nicht erwerbstätig (zh.B.
Hausfrauen/-männer) CodeAusgeuebterBeruf • String2stellig_Type Codes gemäss KSGLS -C Wenn CodeAusgeuebterBeruf
minLen: 1 >37 oder ≠ 99
maxLen: 2 CodeHoechsteAusbildung • String2stellig_Type 1 = Weniger als 6 Jahre Obli- Wenn CodeHoechsteAusbil-
minLen: 1 gatorische Schule dung > 9
maxLen: 2 2 = Obligatorische Schule (ohne Sonderschule)
3 = Sonderschule (inkl. Inte-
grierte Sonderschule)
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4 = Vorbereitung auf eine
Hilfstätigkeit oder auf eine Tä- tigkeit in einer geschützten Werkstätte (z.B. IV-Anlehre, praktische Ausbildung nach INSOS)
5 = Berufliche Grundbildung
(eidg. Berufsattest, eidg. Fä- higkeitszeugnis, Berufsmaturi- tät)
6 = Allgemeinbildende Schu-
len (Gymnasium, Fachmittel- schule)
7 = Höhere Berufsbildung
(z.B. höhere Fachschule, Be- rufsprüfung, höhere Fachprü- fung)
8 = Hochschulen (Universität,
ETHZ, EFPL, Fachhochschu- len, Pädagogische Hochschu- len)
9 = Unbekannt
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4.3.7 IVAbbruchAbschluss 77
Tag XML / Attribut Format Zulässiger Wertebereich Qualitätstest im DWH Verfuegungsnummer • VerfuegungNummer_Type Siehe Details Kap. 4…→ Überprüfung der Verfügungs-
minIncl: 19480000000 MZR72 nummer durch Verknüfung
maxIncl: 99999999999 mit Verfügungstabelle von Su- mex DatumAbbruchBI • AHVDatumJMT_Type --- ---
minIncl : 1948-01-01
maxIncl : 9999-12-31 GruendeVorzeitigAbbruch • unsignedByte 1 = Ziel vorzeitig erreicht ---
minIncl: 1 2 = Aus med. Gründen / med.
maxIncl: 6 Intervention
3 = Versicherte Person ver-
weigert Mitwirkung (Schaden- minderung)
4 = Muterschaft, Wegzug, Tod
5 = Andere Massnahme
6 = Andere Gründe
Abschlussergebnis- • unsignedByte 1 = Eingeliedert im ersten Ar- --- ProzessBI • minIncl: 1 beitsmarkt: Arbeitsplatzer- • maxIncl: 13 halt/Erhalt Selbständigkeit - Vollzeit
2 = Eingegliedert im ersten
Arbeitsmarkt: Arbeitsplatzer- halt/Erhalt Selbständigkeit - Teilzeit
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3 = Eingegliedert im ersten
Arbeitsmarkt: neuer Arbeits- platz im gleichen Betrieb - Vollzeit
4 = Eingegliedert im ersten
Arbeitsmarkt: neuer Arbeits- platz im gleichen Betrieb - Teilzeit
5 = Eingegliedert im ersten
Arbeitsmarkt: neuer Be- trieb/Neue Selbständigkeit - Vollzeit
6 = Eingegliedert im ersten
Arbeitsmarkt: neuer Be- trieb/Neue Selbständigkeit – Teilzeit
7 = Eingliederung im ersten
Arbeitsmarkt möglich: Ohne Anstellung
8 = Eingliederung im ersten
Arbeitsmarkt nicht möglich: Eingegliedert im zweiten Ar- beitsmarkt
9 = Eingliederung nicht mög-
lich: medizinische Gründe
10 = Eingliederung nicht mög-
lich: fehlende Mitwirkung (Schadenminderung)
11 = Eingliederung nicht mög-
lich: subjektiv nicht eingliede- rungsfähig EDI BSV | Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV)
12 = Eingliederung nicht mög-
lich: Mutterschaft, Wegzug, Verzicht, Tod
13 = Eingliederung nicht mög-
lich: andere Gründe ErgebnisAuflage • unsignedByte 1 = Erfolgreich abgeschlossen ---
minIncl: 1 (Auflistung etwas umständlich,
maxIncl: 4 aber es ist ja nicht die Auf- lage, die ein Ergebnis zur Folge hat, sondern die medizi- nische Behandlung)
2 = Ohne Erfolg abgeschlos-
sen (Ziel nicht wie gewünscht erreicht; Abbruch durch Arzt)
3 = Nach MBZV abgebrochen
(Abbruch durch versicherte Person)
4 = Abtretung an andere IV-
Stelle AnnahmeMedFallfuehrung • unsignedByte 1 = Abgelehnt ---
minIncl: 0 2 = Angenommen
maxIncl: 1
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Anhang 1: Codes IV-Stellen
301 ZH 302 BE 303 LU 304 UR 405 SZ 306 OW 307 NW 308 GL 309 ZG 310 FR 311 SO 312 BS 313 BL 314 SH 315 AR 316 AI 317 SG 318 GR 319 AG 320 TG 321 TI 322 VD 323 VS 324 NE 325 GE 350 JU 327 ET
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