Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Direktionsstab DS – IT-Management ITM
eGov-Mitteilung Nr. 045 vom 14.06.2022 Geht an: AHV-Ausgleichskassen IV-Stellen Familienausgleichskassen
Betreff: Projekt Modernisierung der UPIServices-Schnittstellen bei der ZAS
Das Projekt der ZAS zur Modernisierung der UPIServices-Schnittstellen bein- haltet die Implementierung der Version 2 von eCH-0084, eCH-0085, eCH-0086 und eCH-0212 per 1. Januar 2024.
Das UPI-System, das von der zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) zur Verfügung gestellt wird, ist be- strebt, einen qualitativ hochwertigen Service für seine Partner aufrechtzuerhalten. Um den jüngsten rechtlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, werden die 1.x-Versionen der Datenaustauschstan- dards (XSD), die Sie für die Schnittstelle zu UPI verwenden, zum ersten Mal seit ihrer Einführung im Jahr 2008 einer grösseren Änderung unterzogen.
Dies bedeutet, dass eCH-0084, eCH-0085, eCH-0086 und eCH-0212 aktualisiert werden müssen. Die Produktionseinführung ist für den 1. Januar 2024 geplant und wird de facto eine neue XSD (v2.0) im- plizieren, die nicht mit den aktuellen Versionen kompatibel ist.
Die neuen Versionen der Standards eCH-0084, eCH-0085 und eCH-0086 wurden auf der eCH-Webs- ite veröffentlicht. Die neue Version von eCH-0212 folgt bis Ende 2022.
Neue Funktionen (nicht abschliessend): Ein breiteres Spektrum an Sonderzeichen (die lateinischen Buchstaben der Normen ISO 8859-1 + Latin Extended-A, sowie Interpunktionszeichen, die in Namen oder Vornamen vor- kommen können). Diese Erweiterung folgt einem Beschluss des Bundesrates vom 12. Mai 2021. Verwaltung von unbestimmtem Geschlecht (neuer Code = 3). Verwaltung von gleichgeschlechtlichen Eltern. Verwaltung von mehreren Nationalitäten. Verwaltung von Todesfällen, die nicht bis zum Tag bekannt sind (eine Periode des Todesein- tritts kann angekündigt werden). Kompatibilität mit dem Standard eCH-0058.
Auswirkungen: Für Benutzer/innen, die nur den UPIViewer verwenden, werden diese Änderungen keine Aus- wirkungen haben. Für Anwender/innen von UPIServices werden Neuentwicklungen in ihren Systemen notwen- dig sein. Die ZAS hat eine Übergangszeit von 2 Jahren ab der Implementierung der neuen Funktionen (1. Januar 2024) geplant, in der die aktuelle Version (v1.x) noch unterstützt wird. Um einen reibungslosen Produktionsstart zu gewährleisten, können ab Mitte 2023 Tests
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durchgeführt werden. Der genaue Termin dieser Tests wird zu einem späteren Zeitpunkt auf der Webseite der ZAS (Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenregister) mitgeteilt.
Auf diesen Übergang können Sie sich schon jetzt vorbereiten: Die Bereitstellung von Ressourcen für die notwendigen Entwicklungen. Kontaktieren Sie Ihren IT-Dienstleistungsanbieter, um sich über die Organisation der Tests zu informieren. Für die Testteilnahme sollten Sie sicherstellen, dass Sie über einen Sedex-Test- zugriff verfügen, mit dem Sie diese neue Version (ab Mitte 2023) testen können. Wenn Sie ein Testkonto erstellen möchten oder sonstige Fragen zu diesem Projekt haben, kontaktieren Sie bitte die ZAS unter upi_news@zas.admin.ch.
Weitere Informationen werden mit dem Fortschreiten des Projekts auf der Webseite Einheitlicher Zei- chensatz für alle Personenregister zur Verfügung gestellt.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.
Der Bereich DS/ITM
Für allfällige Fragen wenden Sie sich an egov@bsv.admin.ch
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