Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
01.07.2022
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 453
Lohnträgerschaft («Portage salarial») Das in Frankreich entwickelte Modell der Lohnträgerschaft («Portage salarial») wird zunehmend auch in der Schweiz angeboten. Es wird regelmässig dazu verwendet, Personen, die tatsächlich selbststän- digerwerbend sind, bei den Sozialversicherungen als Unselbstständige anzumelden.
Die selbstständigerwerbenden Personen werden weisungsunabhängig für Kundschaft tätig (Auftrag, Werk oder Dienstleistung), die sie selber angeworben haben, tragen das Unternehmerrisiko und auch die Haftung liegt alleine bei ihnen. Lediglich die Rechnungsstellung und das Inkasso bei der Kund- schaft wird vom dazwischen geschalteten Trägerunternehmen übernommen, welches als Scheinar- beitgeber auf dem Honorar die Sozialversicherungsbeiträge abrechnet. Dies ist im Schweizer Sozial- versicherungsrecht nicht zulässig und kann insbesondere dazu führen, dass Leistungen verweigert werden.
Nähere Informationen sind dem Faktenblatt in der Beilage zu entnehmen.
Die Ausgleichskassen werden gebeten, ein besonderes Augenmerk auf diese Fälle zu richten, um si- cherzustellen, dass die sozialversicherungsrechtliche Erfassung dieser Personen korrekt erfolgt.
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