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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Anhang 2: Richtlinien zum Reporting Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................... 1 Abkürzungen............................................................................................................................................ 2 1 Allgemein ......................................................................................................................................... 3 2 Leistungsreporting ........................................................................................................................... 3 2.1 Leistungserfassung .................................................................................................... 3 2.1.1 Grundsätze/ Minimalanforderungen ...................................................................... 4 2.1.2 Verrechenbare Arbeitsstunden, Teilnehmertage und Teilnehmerstunden................... 4 2.2 Klientenerfassung ...................................................................................................... 6 2.3 Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) – Übersicht Reportingdaten ......................................... 7 2.3.1 Personenspezifische Leistungen........................................................................... 7 2.3.2 Nicht personenspezifische Leistungen ................................................................... 9 3 Finanzreporting ................................................................................................................................ 9 3.1 Ziele ......................................................................................................................... 9 3.2 Grundsätze / Minimalanforderungen ............................................................................. 9 3.3 Abgrenzungen ......................................................................................................... 10 3.4 Kostenarten ............................................................................................................ 10 3.5 Kostenstellen (KST) ................................................................................................. 13 3.6 Kostenträger (KTR) .................................................................................................. 13 4 Organisationsdaten ....................................................................................................................... 14

Abkürzungen

DB 4 Deckungsbeitrag 4

DO Dachorganisation

FiBu Finanzbuchhaltung

FTE Full Time Equivalent (vgl. VZÄ)

Kap. Kapitel

KB Kurzberatung

KLR Kosten-/Leistungsrechnung

KLS Klienten-/Leistungsstatistik Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behinderten- KSBOB hilfe KST Kostenstellen

KTR Kostenträger

LE Leistungserfassung

MA Mitarbeitende

RL Richtlinien

Rz Randziffer

SB Sozialberatung

TN Teilnehmende

UVN Untervertragsnehmerin

VN Vertragsnehmerin (resp. Dachorganisation)

VZÄ Vollzeitäquivalent (vgl. FTE)

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1 Allgemein

Die vorliegenden Richtlinien sollen als Hilfestellung für die Erstellung des jährlichen Reportings dienen und einheitliche Grundsätze und Vorgaben dafür festlegen. Nur so kann ein Vergleich zwischen den Organisationen gewährleistet werden. Das Reporting besteht aus folgenden Bestandteilen, welche in den nachfolgenden Abschnitten im Detail erläutert werden: - Klienten-/Leistungsstatistiken (KLS) (Leistungsreporting) - Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) (Finanzreporting) - Angaben zur Organisation (Basisinformationen) - Weitere Unterlagen (Jahresrechnung/-bericht, Formulare etc.)

Die DO/VN ist verantwortlich für die fristgerechte und jährliche Einreichung der Reportingunterlagen der DO/VN sowie der UVN zuhanden des BSV. Die jährliche Entschädigung für die DO-Funktion dient als Entschädigung für die Erledigung der Aufga- ben als Dachorganisation. Die DO/VN koordiniert, unterstützt und überwacht die vertragsgemässe Leistungserbringung ihrer UVN und sorgt für faire Bedingungen. Die DO/VN sorgt dafür, dass die ge- leisteten Stunden der einzelnen Tätigkeiten bis zur leistungserbringenden Person zurück verfolgbar sind. Die DO/VN ist für die Einhaltung der qualitativen Bedingungen (inkl. Fristen) gemäss Rz. 4023 KSBOB für sich selbst wie auch für die dem Vertrag angeschlossenen UVN verantwortlich. Dafür steht eine Vorlage (Erfassungsmappe) auf der Internetseite des BSV zur Verfügung. Bei Anpas- sungen der Vorlagen informiert das BSV die DO/VN über die Anpassungen und die Neu-Aufschaltung auf der Internetseite. Die Erfassungsmappe beinhaltet folgende Tabellen: Übersicht Leistungen VN und UVN (inkl. kurze Anleitung) A) KLS Beratungen B) KLS Vermittlung Betreuung C) KLS Begleitetes Wohnen D) KLS Medien und Publikationen E) KLS Kurse F) KLS Treffpunkte G) KLS LUFEB I. Organisationsdaten II. Selbstbeurteilung III. FiBu – KLR VN, UVN und konsolidiert IV. Allgemeine Fragen und Bemerkungen Zu den Reportingunterlagen gehören die Erfassungsmappe, die Kurz-Wegleitung sowie weitere Unter- lagen gemäss Abschnitt 4.2 KSBOB. Die Reportingunterlagen sind dem BSV vollständig jeweils bis 30. Juni des Folgejahres mittels Erfas- sungsmappe (Vorlage auf der Homepage des BSV) einzureichen. Eine Fristverlängerung wird nur in hinreichend begründeten und unvorhersehbaren Fällen gewährt.

2 Leistungsreporting

Die Grundsätze der Leistungen bzw. des Leistungsreportings sind im KSBOB (Kap. 3 und 4.2) gere- gelt.

2.1 Leistungserfassung

Die Leistungserfassung soll folgendes Hauptziel erfüllen: Leistungsausweis: Die Leistungen ausweisen, welche die DO/VN gemäss Vertrag mit dem BSV ab- rechnet.

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2.1.1 Grundsätze/ Minimalanforderungen

Die Leistungen sind so zu erfassen, dass diese bis zur Person, welche die Leistung erbringt, zurück- verfolgt werden können. In der KLS sind alle Leistungen gemäss Kap. 3 KSBOB auszuweisen, unabhängig davon, ob sie durch interne Mitarbeitende (MA) oder ob sie von MA auf Honorar-/Mandatsbasis erbracht werden. Sind die geleisteten Stunden auf Honorar-/Mandatsbasis nicht bekannt, sind diese wie folgt zu ermit- teln: Honorarbetrag geteilt durch einen Stundenansatz von 130.– Franken. Freiwillig oder ehrenamtlich erbrachte Leistungen dürfen in der KLS nur ausgewiesen werden, wenn die freiwilligen resp. ehrenamtlichen MA die Qualifikation/Bedingungen gemäss Anhang 3 KSBOB er- füllen. Es werden die Versicherungskosten, die administrativen Kosten für die Rekrutierung und Koordina- tion, die Schulung der Freiwilligen und die qualitative und administrative Vorbereitung und Umsetzung dieser Leistungen, die effektiven Spesen für Mahlzeiten, Reisen und Material sowie moderate (deut- lich unter vergleichbaren Löhnen liegende) Beträge als Anerkennung des Engagements etc. ange- rechnet.

2.1.2 Verrechenbare Arbeitsstunden, Teilnehmertage und Teilnehmerstunden

Verrechenbar ist die klientenspezifische, produktive Arbeitszeit des qualifizierten Personals. Bei den Kursen werden Teilnehmertage und Teilnehmerstunden verrechnet. Die Grundlagenarbeit zu den Leistungen ist verrechenbar. Folgende Tätigkeiten dürfen in der KLS nicht aufgeführt werden (keine abschliessende Aufzählung):

• Allgemeine, administrative Tätigkeiten (z. B. Buchhaltung, Personaladministration, Geschäfts- leitung, Betreuung von Personen in Aus-, Fort- und Weiterbildung, allgemeine Lektüre von Fachzeitschriften und Fachliteratur etc.) • Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Mittelbeschaffung (Fundraising, Werbung/Marketing, Spendenbetreuung etc.) • Tätigkeiten der Stiftungs- und Vereinsorgane (Vereins- und Delegiertenversammlungen, Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben durch die Vereinsorgane etc.) • Politische Interessen sind in den Leistungen des Zweckartikels nicht inbegriffen und werden somit auch nicht mittels Finanzhilfe unterstützt. Mit den Weisungen des BSV wird ausge- schlossen, dass die Organisationen Beiträge der IV zur politischen Interessenvertretung ver- wenden dürfen. • Bezahlte Abwesenheiten (Krankheit, Ferien, Arztbesuche, Arbeitspausen etc.) des angestell- ten Personals • Weiterbildung des angestellten Personals • Prozessführung in Rechtsstreitigkeiten • Simultanübersetzungen in gesprochener Sprache • Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Fabrikation, dem Vertrieb und der Reparatur von Hilfs- mitteln • Leistungen im Aufgabenbereich der IV-Stellen • Dienstleistungen hauswirtschaftlicher, pflegerischer, therapeutischer und medizinischer Art • Massnahmen, die der Primärprävention oder der medizinischen Rehabilitation dienen • Aufgaben, die zum Aufgabenbereich von Sonderschulen, beruflichen Eingliederungsstätten, Werkstätten, Wohnheimen und Tagesstätten gehören • Schulpsychologische oder logopädische Leistungen • Vor- und Nachbereitung von Kursen. Die Leistungserfassung der ‘Vor- und Nachbereitung von Kursen’ bezieht sich ausschliesslich auf die Zeit der Kursleiterin/des Kursleiters und nicht auf die allgemeine Kursadministration. Die Kosten für die Administration kann jedoch in der KLR im entsprechenden Kostenträger unter Vollkosten angegeben werden.

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Nachfolgend werden pro Leistungskategorie Beispiele von Tätigkeiten genannt, die als Leistungsstun- den in der Erfassungsmappe (Reg. A-G) rapportiert werden dürfen (keine abschliessende Aufzäh- lung):

Leistungskategorie Verrechenbare Tätigkeiten Beratung (Dossierberatung und Kurz- - direkter Kontakt mit Klienten/innen und beratung) von Menschen mit Behin- Angehörigen (persönlich, schriftlich oder derungen und deren Angehörigen telefonisch) (Sozial-, Bau- und Rechtsberatung) - Beratung/Informationsvermittlung an Klienten/innen, Angehörigen oder Bezugsperson (Problem der Einzelperson im Zentrum *) - Angemessene Vor- und Nachbereitung - klientenspezifische Abklärungen und Informationsbeschaffung, Absprechen der Arbeitsteilung mit anderen Diensten - klientenspezifische Administration (klientenspezifische Korrespondenz, Gesuchsanträge, Aktenführung etc.) - Fallbesprechungen (nicht dazu gehören: Team- Sitzungen/-Supervisionen ohne Fallbesprechungen, Sitzungen mit Vorgesetzten) - Wegzeiten zum Einsatz und nicht anderweitig nutzbare Wartezeiten (diese sind in einem vertretbaren Verhältnis zu halten) - Grundlagenarbeit zu dieser Leistung

* Allgemeine Informationen sind als LUFEB-Auskünfte zu erfassen. Vermittlung von Betreuungsdiensten Bedarfsabklärung / Vermittlung / Koordination der Einsätze von Entlastungsdiensten - Bedarfsabklärung in Bezug auf Unterstützungsbedarf und Auftrag für Entlastung - Suche / Rekrutierung / Vermittlung / Evaluation der geeigneten Entlastungspersonen - Gespräche Koordinator/-in mit Klient/-in (und Entlastungsperson(en)) - Einsatzplanung in Rücksprache mit Klient/-in - Koordination der Einsätze - Grundlagenarbeit zu dieser Leistung Begleitetes Wohnen - Beratung bzw. Einsatz vor Ort (in der Wohnung - Vor- und Nachbereitung des Einsatzes vor Ort - Wegzeiten zum Einsatz und nicht anderweitig nutzbare Wartezeiten (diese sind in einem vertretbaren Verhältnis zu halten) - klientenspezifische Abklärungen - Kontakte mit Angehörigen und Bezugspersonen - Fallbesprechungen - klientenspezifische Administration (klientenspezifische Korrespondenz, Gesuche/Anträge, Aktenführung etc.) - Grundlagenarbeit zu dieser Leistung

Leitung/Koordination/Admin. BeWo - Bedarfsabklärung in Bezug auf Unterstützungsbedarf und Auftrag für Begleitetes Wohnen

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Leistungskategorie Verrechenbare Tätigkeiten - Vermittlung / Evaluation der geeigneten Begleitperson - Gespräche Koordinator/-in mit Klient/-in (und Begleitperson) - Einsatzplanung in Rücksprache mit Klient/-in - Koordination der Einsätze - Kontrolle der Hilflosenentschädigung für Lebenspraktische Begleitung Medien und Publikationen; - Eigene oder Mitarbeit bei einer gemeinsamen Entwicklung, Herstellung und Verbrei- Webseite tung von Informationsmaterialien und - Medien- und Publikationen: Rundbriefe, Medien; Informationsbroschüren, Merkblätter erstellen Informations- und Dokumentations- stelle - Videos zu aktuellen Alltagsinformationen (z. B. in Gebärdensprache) - Soziale Medien - Standardisierte (in sich abgeschlossene) Beratungsmodule - Apps (Applikationen) - Medien und Informationen - Grundlagenarbeit zu dieser Leistung Kurse Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» mit oder ohne Übernachtung. Die Leistungen werden bei den Block- und Tageskursen als Teilnehmer/-innen-Tage und bei den Se- mester-/Jahreskursen als Teilnehmer/-innen-Stunden rap- portiert.

Kurse «Soziale Kontakte – Freizeit und Sport» mit oder ohne Übernachtung. Die Leistungen werden bei den Block- und Tageskursen als Teilnehmer/-innen-Tage und bei den Semester-/Jahreskursen als Teilnehmer/-innen-Stunden rapportiert.

Grundlagenarbeit Kurse sind als Leistungsstunden unter LUFEB "Themenspezifische Grundlagenarbeiten" zu erfas- sen und sollen im der Erfassungsmappe, Reg. IV zusätzlich aufgeführt werden. Das BSV wird diese Grundlagenarbeit als personenspezifische Leistung anrechnen.

Treffpunkte für Menschen mit Behin- Effektiv geleistete Arbeitsstunden der qualifizierten Fach- derungen und deren Angehörige personen (Öffnungszeiten plus max. 1 Std. für Vor-/Nach- bereitung); Grundlagenarbeit zu dieser Leistung LUFEB Effektiv geleistete Arbeitsstunden (inkl. Vor- und Nachbe- reitung) der qualifizierten Fachpersonen für LUFEB-Tätig- keiten gemäss Kap. 3.2 KSBOB; Grundlagenarbeit zu dieser Leistung

2.2 Klientenerfassung

Bei den einzelspezifischen Leistungen gemäss Rz 3001 KSBOB wird eine Person pro Kalenderjahr nur einmal gezählt, auch wenn das Dossier zwischenzeitlich geschlossen wurde. Personen, welche Menschen mit Behinderungen zur und während der Beratung begleiten, dürfen nicht gezählt werden. Mit der strukturierten Dossierführung wird eine systematische und zielführende Beratung sicherge- stellt.

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Bei den gruppenspezifischen Leistungen gemäss Rz 3002 KSBOB kann die Person pro Kalenderjahr mehr als nur einmal gezählt werden, da diese pro Anlass/Besuch gezählt wird. Pro Klient/-in werden die Zielgruppe, die Bezugsberechtigung und der Wohnsitzkanton erfasst (bei Treffpunkten wird der Ort der Durchführung erfasst). Die Zuordnung bezieht sich immer auf den Klien- ten/-in. Dies gilt auch dann, wenn sich die Beratung selbst an Angehörige oder Bezugspersonen rich- tet. Der Behindertennachweis ist gemäss Kap. 1.7 KSBOB zu erbringen.

2.3 Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) – Übersicht Reportingdaten

Nachfolgend werden die für die Erfassung der KLS benötigten Leistungsdaten aufgeführt. Für die Leistungsbeschreibungen siehe Kap. 3 KSBOB.

2.3.1 Personenspezifische Leistungen

2.3.1.1 Einzelspezifische Leistungen

Sozial-, Rechts- und Bauberatung sind separat zu erfassen.

Leistungskategorie Reportingdaten Beratung (Dossierberatung und Kurz- Anzahl Stunden Beratung* für Bezugsberechtigte (inkl. 20% ohne beratung) von Menschen mit Behinde- IV-Nachweis; vgl. Leistungsübersicht KSBOB Anhang 1) nach rungen und deren Angehörigen (So- - Zielgruppe zial-, Bau- und Rechtsberatung) - Bezugsberechtigung (IV / AHV) - Nicht Bezugsberechtigte (nB; zum vornherein klar, dass nicht bezugsberechtigt)

* Gruppenberatung als Anschlussberatung möglich. Bei der Grup- penberatung ist die rapportierte Arbeitszeit der Beratungsperson zu erfassen und den Klientendossiers anteilmässig zuzuweisen.

Anzahl Klienten/innen nach - Bezugsberechtigung (IV / AHV) - Davon neu - Wohnsitzkanton

Selbstbeurteilung der DO/VN der Leistung Vermittlung von Betreuungsdiensten Anzahl Stunden Vermittlung nach - Zielgruppe - Bezugsberechtigung (IV / AHV) - Nicht Bezugsberechtigte (nB)

Anzahl Klienten/innen nach - Bezugsberechtigung (IV / AHV) - Davon neu - Wohnsitzkanton

Selbstbeurteilung der DO/VN der Leistung Begleitetes Wohnen Anzahl Stunden Begleitung* nach - Zielgruppe - Bezugsberechtigung (IV / AHV) - Nicht Bezugsberechtigte (nB)

* Gruppenberatung als Anschlussberatung möglich. Bei der Grup- penberatung ist die rapportierte Arbeitszeit der Beratungsperson zu erfassen und den Klientendossiers anteilmässig zuzuweisen.

Anzahl Klienten/innen nach

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Leistungskategorie Reportingdaten - Bezugsberechtigung (IV / AHV) - Davon neu - Aus Heim (aH) - Mit abgeschlossener Begleitung, die selbstständig woh- nen (aBs) - Wohnsitzkanton

Selbstbeurteilung der DO/VN der Leistung

2.3.1.2 Gruppenspezifische Leistungen

Leistungskategorie Reportingdaten Medien und Publikationen; Effektiv geleistete Arbeitsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung) Entwicklung, Herstellung und Verbrei- der qualifizierten Fachpersonen tung von Informationsmaterialien Me- dien; Selbstbeurteilung der DO/VN der Leistung Informations- und Dokumentations- stelle Kurse Teilnehmenden-Stunden (Semester-/Jahreskurse) Aufgeteilt nach Kurstyp («Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» oder «Soziale Kontakte – Freizeit und Sport»).

- Anzahl Kurse

Anzahl Teilnehmenden-Stunden * (besuchte Kursstunden mal An- zahl Teilnehmer/-innen). Die Anzahl Kursstunden werden in 1-Stunden-Einheiten erfasst nach - Nach Berechtigung (IV / AHV) - Nicht Bezugsberechtigte (nB)

Anzahl Teilnehmende (Mehrfachnennung möglich) nach - Bezugsberechtigung (IV / AHV) - Wohnsitzkanton

Teilnehmer-Tage (Tageskurse und Blockkurse) Aufgeteilt nach Kurstyp («Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» oder «Soziale Kontakte – Freizeit und Sport»).

- Anzahl Kurse

Anzahl Teilnehmenden-Tagen* (besuchte Kurstage mal Anzahl Teilnehmende). Beginnt ein Kurs erst am Nachmittag oder endet er am Mittag, gelten diese Tage als halbe Kurstage.

- Nach Berechtigung (IV / AHV) - Nicht Bezugsberechtigte (nB)

Anzahl Teilnehmende (Mehrfachnennung möglich) nach - Bezugsberechtigung (IV / AHV) - Wohnsitzkanton

Bei Tageskursen ist die Anzahl TN in der Regel auf max. 20 Per- sonen begrenzt.

* Teilnehmenden-Stunden oder Tage werden ohne Kursleitung und Betreuungspersonal erfasst. Besucht eine Person mehrere Kurse, wird sie pro Kurs einmal erfasst.

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Leistungskategorie Reportingdaten Selbstbeurteilung der DO/VN der Leistung Treffpunkte für Menschen mit Behin- Anzahl Stunden Betreuung nach derungen und deren Angehörige - Zielgruppe - Erfassung unter IV Anzahl Klienten/-innen nach - Total IV + AHV, davon neu - Kanton (= Durchführungsort)

Selbstbeurteilung der DO/VN der Leistung

2.3.2 Nicht personenspezifische Leistungen

Leistungskategorie Reportingdaten LUFEB Allgemeine Medien- und Öf- Effektiv geleistete Arbeitsstunden fentlichkeitsarbeit Selbstbeurteilung der DO/VN der Leistung LUFEB Themenspezifische Grundla- genarbeiten (inkl. Grundlagenarbeiten für Kurse)

LUFEB Förderung der Selbsthilfe LUFEB Projektarbeiten (nach Pro- Effektiv geleistete Arbeitsstunden jekteingabe)

3 Finanzreporting

Die Anforderungen an die FiBu sind den Kap. 2.6 und 2.7 KSBOB zu entnehmen. Gemäss Rz 2028 ist für jede Organisation eine Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) für den Betrieb Art. 74 IVG zu erstellen und dem BSV einzureichen. Die Anforderungen an die KLR werden nachfol- gend erläutert.

3.1 Ziele

Die KLR Betrieb Art. 74 IVG weist sämtliche im Betrieb Art. 74 IVG anfallenden Kosten und Erlöse aus. Unter «Betrieb Art. 74 IVG» werden alle Aktivitäten im Zusammenhang mit den über die KLS ge- meldeten Leistungen gemäss KSBOB (für Personen mit Bezugsberechtigung IV/AHV und ohne Be- zugsberechtigung) und allen damit verbundenen Kosten und Erlöse verstanden. Mit der KLR sollen folgende Grössen automatisch ermittelt werden: - Gesamtkosten der einzelnen Leistungskategorien (Überprüfung Wirtschaftlichkeit; Grundlage für Tarifberechnung) - Deckungsbeitrag des Betriebs Art. 74 IVG (DB 4) (Überprüfung der Eigenleistungsfähigkeit) - IV-Finanzierungsgrad (= IV-Beitrag / Gesamtkosten Betrieb Art. 74 IVG) (Grundlage für Tarif- berechnung) - Anteil Art. 74 IVG (= Schlüsselung Gesamtkosten Betrieb Art. 74 IVG / Aufwand gemäss FiBu)

3.2 Grundsätze / Minimalanforderungen

Die KLR Betrieb Art. 74 IVG beruht auf folgenden Grundsätzen: - Ist-Gesamtkostenrechnung (= effektive Einzel- und Gemeinkosten) - Gliederung nach Kostenarten (KOA), Kostenstellen (KST) und Kostenträgern (KTR) - Die KLR übernimmt als Ausgangsbasis von der FiBu sämtliche Aufwendungen und Erträge. Nur so kann ein Rückschluss zur FiBu gewährleistet werden. - Direktzuordnung vor Umlage - Umlagen sind nach kostentreibenden Faktoren auf die KTR zuzuweisen. Die Werteflüsse sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

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- Die KLR wird verhältnismässig und effizient erarbeitet.

3.3 Abgrenzungen

Betriebsfremde Aufwendungen und Erträge werden in der KLR separat ausgewiesen und sind abzu- grenzen. Sachliche Abgrenzungen Typische Beispiele sind (keine abschliessende Aufzählung): - Alle Kosten und Erlöse, welche den Betrieb Art. 74 IVG nicht betreffen, sind sachlich abzu- grenzen. Auch bei den Gemeinkosten muss ein Teil für den Betrieb ausserhalb Art. 74 IVG berücksichtigt werden. Zweckgebundene Spenden/sonstige Erträge für Leistungen ausserhalb Art. 74 IVG werden ebenfalls abgegrenzt. Nicht zweckgebundene Spenden/sonstige Erträge sind auf den Betrieb Art.74 IVG im Verhältnis der Gesamtkosten Art. 74 IVG zum Gesamtauf- wand gemäss FiBu umzulegen. Es wird somit nur ein Teil abgegrenzt. - Organisationen, welche an mehr als einem Vertrag Art. 74 IVG beteiligt sind, müssen die Kos- ten/Erlöse pro Vertrag entsprechend aufteilen. Die Kosten/Erlöse, die nicht den Vertrag betref- fen, sind abzugrenzen. - Beiträge der DO/VN an UVN für Leistungen Art. 74 IVG (Transferzahlungen): Die DO/VN grenzt den IV-Beitrag Art. 74 IVG ab, den sie an die UVN weiterleitet, sofern dieser in der FiBu brutto verbucht wird. Zeitliche Abgrenzungen Zeitliche Abgrenzungen werden in der FiBu mittels transitorischer Buchungen vorgenommen. In der KLR können zeitliche Abgrenzungen nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden und sind dem BSV im Rahmen des Reportings anzuzeigen.

3.4 Kostenarten

Das BSV gibt keinen einheitlichen Kontenplan vor. Die Zuordnung auf die Kosten-/Erlösarten gemäss Vorlage ist der untenstehenden Tabelle zu entneh- men.

Kosten-/Erlösart Beschreibung Personalkosten (exkl. Honorare) Zu den Personalkosten (exkl. Honorare) gehö- ren (keine abschliessende Aufzählung): Lohnkosten • Löhne und Gehälter inkl. Zulagen aller Art (Erfolgsprämien, Treueprämien, Dienstaltersgeschenke etc.) Sozialversicherungskosten • Obligatorische und freiwillige Sozialver- sicherungskosten des Arbeitgebers (AHV, IV, ALV, EO/Mutterschaft, FAK, BVG, Unfall- und Krankentaggeldversi- cherung etc.) Übrige Personalkosten: • Fort- und Weiterbildung • Spesenentschädigung (z. B. Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungsspesen) * • Supervision • Personalrekrutierung • Personalveranstaltungen • Geschenke (z. B. Geburtstag, Jubiläum, Abgangsentschädigung)

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Kosten-/Erlösart Beschreibung Leistungen von Sozialversicherungen (EO, Tag- gelder von Kranken- und Unfallversicherungen etc.) sind unter Personalaufwand zu erfassen. * Ausnahme: Spesenentschädigungen an das leitende Organ (Vorstand, Stiftungsrat) sind un- ter den Sachkosten auszuweisen. Honorare Honorare für eingekaufte Arbeitsleistungen * an Selbständigerwerbende im Auftragsverhältnis, die ihre Sozialversicherungen selbst bezahlen. Moderate Entschädigungen an kursleitende Be- gleitpersonen.

Bsp.: externe Kursleiter/Innen, externe Buchhal- tung etc.

* Ausnahme: Die Kosten für externes Reini- gungspersonal sind Bestandteil der Raumkosten und sind somit unter den Sachkosten auszuwei- sen. Sachkosten Zu den Sachkosten gehören (keine abschlies- sende Aufzählung): Raumkosten: • Fremdmieten und/oder Eigenmietwert • Energie und Wasser • Reinigung (Material und Fremdreini- gungskosten) • Unterhalt und Reparaturen Liegenschaf- ten (zu Lasten der/des Mieters/In) • Liegenschaftsnebenkosten

Übrige Sachkosten: • Unterhalt, Reparaturen, Ersatz und Lea- sing von Mobiliar • Verwaltungsaufwand (Büromaterial, Drucksachen, Porti, Telefon etc.) • Sachversicherungen, Gebühren • Revision, Beratung (Jahresabschluss, Einführung Rechnungslegung etc.) • Entschädigungen an das leitende Organ (Stiftungsrat, Vorstand) (Sitzungsgelder, Reisespesen etc.) • Informatikaufwand • Werbeaufwand • Rückstellungen • Abschreibungen*

Die Höhe von Abschreibungen richtet sich grundsätzlich nach der erwarteten Nutzungs- dauer. Entsprechen die Abschreibungen ge- mäss FiBu nicht der erwarteten Nutzungsdauer, ist dies in der KLR kalkulatorisch zu kompensie- ren. Als Obergrenzen für die Abschreibungen gelten die von der eidgenössischen Steuerver- waltung (direkte Bundessteuer) publizierten An- sätze.

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Kosten-/Erlösart Beschreibung * Die Abschreibungen auf Liegenschaften sind Bestandteil des Liegenschaftsergebnisses (siehe unten).

Leistungserlös Zum Leistungserlös gehören (keine abschlies- sende Aufzählung): • Dienstleistungserlöse (= an Klienten/in- nen fakturierte Leistungen) • Sonstiger Erlös aus Leistungen und Lie- ferungen (an Dritte verrechnete Leistun- gen, Verkauf Publikationen etc.) • Debitorenverluste Beiträge IV/AHV (Art. 74 IVG und Art. 101bis Jährlicher erhaltener BSV-Beitrag (direkt vom AHVG) BSV oder über Dachorganisation), DO-Entschä- digung Sonstige Beiträge Bund / Kantone / Gemeinden Beiträge der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Gemeinden). Zweckgebundene Spenden / sonstige Er- Dazu gehören (keine abschliessende Aufzäh- träge/Erlöse lung): Zweckgebundene Spendenerträge: • Zweckgebundene Einzelspenden • Zweckgebundene Grossspenden • Zweckgebundene Legate / Vermächt- nisse Nicht zweckgebundene Spenden / sonstige Er- Dazu gehören (keine abschliessende Aufzäh- träge/Erlöse (geschlüsselt) lung): Nicht zweckgebundene Spendenerträge: • Mitglieder- und Gönnerbeiträge • Patenschaften • allgemeine Sammlungserträge für die Organisation • Nicht zweckgebundene Spenden und Legate/Vermächtnisse.

Finanzerfolg (Ertrag – Aufwand): • Bank- und Postgebühren (Kontoführung, Transaktionen, Depotverwaltung etc.) • Zinsaufwand und -ertrag • Erträge aus kurz- und langfristigen Geld- und Finanzanlagen • Abschreibungen auf Finanzanlagen • Realisierte und nichtrealisierte Gewinne auf Finanzanlagen

Liegenschaftserfolg (Ertrag – Aufwand): • Hypothekaraufwand • Abschreibungen auf Liegenschaften

• Mieteinnahmen

A.o. Erfolge (Ertrag – Aufwand) • Betriebsfremdes Ergebnis • Erfolg Nebenbetriebe • ausserordentlicher Erfolg

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3.5 Kostenstellen (KST)

Wo immer dies möglich ist, sind die Kosten/Erlöse direkt einem KTR zuzuordnen. Wo dies nicht mög- lich ist, werden die indirekten Kosten/Erlöse (Gemeinkosten-/erlöse) der KST «Gemeinkosten/-er- löse» zugewiesen. Die Kosten/Erlöse werden dann mittels Umlageschlüssels auf die KTR umgelegt. Die Gemeinkosten/-erlöse sind nach kostentreibenden Faktoren auf die KTR umzulegen bzw. zu ver- rechnen. Die Umlageschlüssel dienen der möglichst sachgerechten Zuordnung der Kosten/Erlöse auf die KTR. Die Umlagen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Als Umlageschlüssel können bspw. folgenden Grössen angewendet werden:

Kosten-/Erlösart Schlüssel Quelle Personalkosten - Arbeitsstunden - Leistungserfassung - Anteil direkte Kosten der - KLR Kostenträger Raumkosten - Arbeitsstunden - Leistungserfassung - m2 (bei Bedarf Gewichtung - Gebäudegrundriss nach Raumqualität)

Die indirekten Erlöse werden den KTR gemäss fest definiertem Umlageschlüssel zugewiesen:

Kosten-/Erlösart Schlüssel Quelle Indirekte Spenden / indirekte Verhältnis der Gesamtkosten - sonstige Erträge/Erlöse Art. 74 IVG zum Gesamtauf- wand gemäss FiBu

Die Kosten für die Mittelbeschaffung werden ebenfalls über die Gemeinkosten anteilig dem Betrieb Art. 74 IVG zugewiesen. Sinnvollerweise wird auch hierfür das Verhältnis der Gesamtkosten Art. 74 IVG zum Gesamtaufwand gemäss FiBu angewandt. Aufwendungen und (IV-)Erträge im Zusammenhang mit der Funktion als Dachorganisation (Konsoli- dierung Leistungsstatistik/Kostenrechnung, Sicherstellung der qualitativen Vorgaben bei den UVN, Vertragswesen etc.) sind ebenfalls als Gemeinkosten/-erträge aufzuführen und gesamthaft auf den Betrieb Art. 74 IVG umzulegen.

3.6 Kostenträger (KTR)

Die KTR entsprechen im Grundsatz den Leistungskategorien gemäss Kap. 3.1 KSBOB. Bei den Kursen werden die KTR nach Tageskursen, nach Blockkursen und nach Semester-/Jahres- kursen gegliedert. Die Kosten für die Grundlagenarbeit bei den Kursen werden jedoch unter LUFEB erfasst, da auch die Leistung in diesem KTR ausgewiesen wird. Kurse können als Blockkurse, Semester-/Jahreskurse oder Tageskurse rapportiert werden. Block- kurse sind Kurse, die über mehrere Tage mit oder ohne Übernachtung stattfinden (z. B. von Montag- morgen bis Mittwoch). Semester-/Jahreskurse sind Kurse, die mehrmals (z.B. mehrere Wochen) oder regelmäßig über das Jahr oder über ein Semester stattfinden (haben eine regelmäßige Frequenz und sind von kurzer Dauer 1-2 Stunden (Bsp.: Keramik-/Sportkurs zweimal im Monat von 9.00 bis 11.30 Uhr) Ein eintägiger Kurs ist ein Kurs, der über einen Tag (auch halbtags: nur vormittags oder nur nachmittags) stattfindet und keine Wiederholung hat (z. B: Computerkurs am Dienstag, 25. Juli 2022

09.00 bis 17.00 Uhr).

Aktivitäten ohne Kurskonzept/Wissensvermittlung gemäss vereinbartem Fachkonzept gelten als nie- derschwellige soziale Kontakte und werden als Treffpunkte rapportiert. Die Leistungen «Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit», «Themenspezifische Grundlagen-ar- beiten», «Förderung der Selbsthilfe» und «Projekte» bilden einen gemeinsamen Kostenträger. Die KTR weisen die gesamten Kosten/Erlöse der einzelnen Leistungskategorien aus (unabhängig von der Bezugsberechtigung).

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Es sind sämtliche Personalkosten der MA (inkl. Kosten für nicht verrechenbaren Zeitaufwand, allge- meine Administration wie Team-Sitzungen, Pausen etc., Fort- und Weiterbildung, Abwesenheiten, Fe- rien etc.) zu berücksichtigen. Typische Beispiele (keine abschliessende Aufzählung): - Personalkosten (Lohn, Sozialleistungen, Spesen etc.) / Honorare der qualifizierten MA - Personalkosten (Lohn, Sozialleistungen, Spesen etc.) / Honorare der MA im Bereich Leitung/Ko- ordination/Administration Kurse oder Begleitetes Wohnen - Arbeitsplatzkosten der oben aufgeführten MA - Materialkosten für Klienten/-innen - Behinderungsbedingte Mehrkosten (z. B. Übernachtungskosten der Begleitpersonen, Mehrkosten für Pflegebett etc.) - Overheadkosten - Leistungserträge (falls Leistung verrechnet wird) - Kantons- und Gemeindebeiträge (auch für nicht Bezugsberechtigte) - Zweckgebundene Spenden - Geschlüsselte Spenden - Druckkosten bei LUFEB

4 Organisationsdaten

Neben dem Leistungs- und Finanzreporting müssen Angaben zu den jährlichen Personalressourcen gemacht werden. Folgende Angaben sind zu melden: - VZÄ angestellter MA insgesamt (ganze Organisation - VZÄ angestellte MA des Betriebes Art. 74 IVG - VZÄ freiwilliger/ehrenamtlicher MA insgesamt (ganze Organisation,) - VZÄ freiwilliger/ehrenamtlicher MA des Betriebes Art. 74 IVG (nur für diejenigen, welche eine entsprechende Leistung in der KLS ausgewiesen wird) Bei der Anzahl Stellen sind die Vollzeitäquivalente (VZÄ) anzugeben. Z. B. zwei 100 %-Stellen und eine 50 %-Stelle ergeben 2.5 VZÄ. Anzugeben sind alle angestellten Mitarbeiter/-innen (MA). Als angestellte MA gelten jene Personen, die einen Arbeitsvertrag mit einem marktgerechten Lohn erhalten. Personen, die auf Honorarbasis tä- tig sind und somit die Sozialversicherungsabgaben selbst abrechnen, zählen nicht dazu. Als angestell- tes Personal gelten auch Lernende und Praktikant/-innen. Während des Jahres ein- und ausgetretene MA im Monatslohn sind anteilsmässig zu berechnen (ge- mäss Sozialversicherungs-Abrechnungen). Für die Umrechnung von MA im Stundenlohn entsprechen

1900 Arbeitsstunden einem ganzen VZÄ.

Die Liste der wirtschaftlichen Verbindungen (Anhang 11) ist jeweils nur zu Beginn einer Vertragsperi- ode einzureichen.

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