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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Anhang 10: Vollständigkeitserklärung (VE) für das Jahr ……… (Die VE ist von allen Organisationen (VN und UVN) zu unterzeichnen. Die VE der VN ist dem BSV mit den jährlichen Reportingdaten einzureichen, die VE der UVN sind bei der VN abgelegt und bei Bedarf dem BSV vorzulegen)

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung bestätigen die Unterzeichnenden nach bes- tem Wissen und Gewissen, im Zusammenhang mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Ab- schlussunterlagen, die unten aufgeführten Punkte:

1. In der Ihnen vorgelegten Jahresrechnung und Kostenrechnung sind alle Geschäftsfälle er- fasst, die für das genannte Rechnungsjahr buchungspflichtig sind. Die Jahresrechnung ent- spricht dem schweizerischen Gesetz sowie den Statuten und ist frei von wesentlichen Fehl- aussagen. 2. Die Anforderungen aus dem KSBOB für die Vertragsperiode 2024 – 2027 und aus dem Ver- trag …, namentlich die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und Standards zur Kostenrechnung sind erfüllt. 3. In der von uns unterzeichneten Jahresrechnung sind alle bilanzierungs-pflichtigen Vermö- genswerte und Verpflichtungen (inkl. Investitionsgeschäfte, Fondsmittel und dergleichen) der Organisation und der angegliederten Betriebe berücksichtigt. Es bestehen keine weiteren Nebenkassen und Nebenrechnungen, die mit der Organisation in irgendeinem Zusammen- hang stehen. Eventualverpflichtungen (Garantien, Bürgschaften etc.) sind offengelegt. 4. Betriebsfremde Aufwendungen wurden vollständig Dritten oder nicht subventionsberechtig- ten Nebenrechnungen belastet; betriebliche Erträge ausnahmslos der Betriebsrechnung der Organisation gutgeschrieben. 5. Andere Verträge, Rechtsstreitigkeiten oder andere Auseinandersetzungen, die für die Beur- teilung der Jahresrechnung der Organisation von wesentlicher Bedeutung sind, bestehen nicht. 6. Alle Lieferungen, Leistungen und Ansprüche (Beiträge Dritter) sind vollständig und fristge- recht in Rechnung gestellt und geltend gemacht worden. 7. Ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen-Prinzip, Unterschriftenregelung, Kompetenzregelung) ist umgesetzt.

8. Die obigen Punkte sind auf die Unterverträge angewendet und dokumentiert.

Ort, Datum:________________ Geschäftsführung:_____________________

Die Trägerschaft der Organisation hat während des abgelaufenen Geschäftsjahres ihre Aufsichtsfunk- tion wahrgenommen.

Ort, Datum:________________ Vorstand:____________________________

Vollständigkeitserklärung Art. 74 IVG VP 2024 – 27 / Version 1.0