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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Bereich Sach- und Geldleistungen

26. Februar 2025

IV-Rundschreiben Nr. 452

Neue Dienstleistung der SAHB ab 1. März 2025 – Technisches Labor

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie im Infoschreiben 15/2024 erwähnt, informieren wir die IV-Stellen hiermit über eine neue Dienstleistung der SAHB, das technische Labor.

Das Postulat «19.4380 SGK-S vom 30.10.2019 - Menschen mit Behinderung. Zugang zu modernen Hilfsmitteln sicherstellen» sieht vor, dass die IV bis am 31. Dezember 2024 ein standardisiertes Antragsverfahren hinsichtlich neuer Hilfsmittel einführt. Damit der technologische Fortschritt im Bereich der Hilfsmittel vom BSV besser antizipiert werden kann, ist es wichtig, dass das BSV Kenntnis hat, welche Hilfsmittel beziehungsweise welche Technologien auf dem Markt vorhanden sind.

Ein standardisiertes Antragsverfahren steigert die Markttransparenz und gewährleistet eine rasche und möglichst faire und gleichberechtigte Bewertung aller Anträge. Alle Entwickler/Hersteller haben unabhängig ihrer Grösse und Ressourcen die gleichen Chancen, ihre Hilfsmittel einer Vergütung durch die IV zugänglich zu machen. Insgesamt ist dem BSV mit einem solchen Antragsverfahren besser möglich, den technologischen Fortschritt angemessen und antizipiert zu berücksichtigen.

Um die von den Antragstellern eingereichten Dokumentationen und Muster zu beurteilen, ist die IV auf das Fachwissen der SAHB angewiesen, damit sie die Hilfsmittel im Hinblick auf, ihre Tauglichkeit, ihren Mehrnutzen und das Kosten-Nutzenverhältnis beurteilen kann. Die SAHB musste jedoch bezüglich der technischen Voraussetzungen so ausgerüstet werden, dass sie diese Aufgaben wahrnehmen kann.

Inzwischen ist die SAHB mit einem technischen Labor ausgerüstet worden. Die Apparaturen haben den Vorteil, dass sie nicht nur vom BSV für das Antragsverfahren neuer Hilfsmittel, sondern auch im Rahmen der fachtechnischen Beurteilungen für die IV-Stellen eingesetzt werden können. Nicht zuletzt ermöglicht das technische Labor der SAHB auch, das Bundesamt für Sozialversicherungen und andere Kostenträger bei Vertragsverhandlungen enger zu begleiten.

Die Dienstleistungen mit dem technischen Labor können von der SAHB ab dem 1. März 2025 erbracht werden. Diese Dienstleistungen werden mit einem Stundenansatz von CHF 190.00 abgerechnet. Der Entscheid, bei welchen fachtechnischen Beurteilungen die Dienstleistung des technischen Labors eingesetzt werden, obliegt der SAHB.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Raphael Tschanz ( raphael.tschanz@bsv.admin.ch ) wenden.

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EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 452 / Neue Dienstleistung SAHB ab 1. März 2025 – Technisches Labor (gültig ab 01.03.2025)