Informationsschreiben an die Sachverständigen vom 25.08.2022 - Neue Tarifvereinbarung für polydisziplinäre Gutachten, Übergangsregelungen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung
POST CH AG CH-3003 Bern BSV; Bam
An die polydisziplinären Gutachterstellen
Aktenzeichen: BSV-D-318B3401/244 Info SuisseMED@P 4/2022 Bern, 25. August 2022
Informationsschreiben: Neue Tarifvereinbarung für polydisziplinäre Gutachten / Übergangsregelungen
Sehr geehrte Damen und Herren
Nachdem sich die Tarifpartner im Juni 2022 auf eine neue Tarifvereinbarung für polydisziplinäre Gut- achten einigen konnten, gilt es nun die Ablösung der aktuellen Vereinbarung durch die neue Vereinba- rung zu regeln und zu planen. In diesem Schreiben möchten wir Sie über einige wichtige Punkte infor- mieren, die bis zur Ablösung zu beachten sind.
Im Anschluss an die Kündigung konnten die mit der Ablösung anstehenden Arbeiten konkret angegan- gen und geplant werden. Aufgrund dieser Planung ist nun die Ablösung der Tarifvereinbarung per 1. Februar 2023 vorgesehen. Bis dahin erfolgt die Umprogrammierung von SuisseMED@P und die Überprüfung der vertraglichen Anforderungen an die Gutachterstellen durch das BSV. Die entspre- chenden Prüffragebogen wurden Anfang Juli an die Gutachterstellen verschickt.
Zum Zeitpunkt der Ablösung der Tarifvereinbarung werden noch einige Gutachtensaufträge nach der alten Tarifvereinbarung hängig sein. Es braucht daher eine einfach zu handhabende Regelung, nach der bestimmt werden kann, welcher Tarif für einen jeweiligen Gutachtensautrag zur Anwendung kommt. Weil sich das Datum der Rechnungsstellung für eine entsprechende Differenzierung nur be- dingt eignet und um den Gutachterstellen entgegenzukommen, die vor dem Zeitpunkt der Ablösung des Tarifvertrages weiterhin Aufträge entgegennehmen, wird eine Unterscheidung nach dem Datum der Auftragsvergabe über die Plattform getroffen: − Für Aufträge, die bis zum 31. Oktober 2022 zugeteilt werden, ist der bisherige Tarif an- wendbar.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Magali Baumann Effingerstrasse 20
3003 Bern
Tel. +41 58 462 90 59, Fax +41 58 462 78 80 Magali.Baumann@bsv.admin.ch https://www.bsv.admin.ch
BSV-D-318B3401/244
− Für Aufträge die ab dem 1. November 2022 zugeteilt werden, kommt die neue Tarifver- einbarung zur Anwendung.
In der neuen Tarifvereinbarung für polydisziplinäre Gutachten wird es die Kategorie «Allgemeine/In- nere Medizin + 2 Spezialisten» nicht mehr geben. Mit der neuen Vereinbarung wird bei diesen Aufträ- gen, die auch als bidisziplinäre Gutachten in Auftrag gegeben werden könnten, eine klare Abgrenzung zwischen bi- und polydisziplinären Gutachtensaufträgen angestrebt.
Angesichts der Wartefrist auf der Plattform SuisseMED@P können nicht alle Aufträge der Kategorie «Allgemeine/Innere Medizin + 2 Spezialisten» vor Inkrafttreten der neuen Vereinbarung an die Gutach- terstellen vergeben werden. Für die Aufträge dieser Kategorie, die bis zum 31. Januar 2023 noch nicht verteilt worden sind, ist sichergestellt, dass sie weiterhin auf der Plattform und im Verteilmechanismus von SuisseMED@P bleiben, bis sie schlussendlich verteilt worden sind. Für diese Aufträge bleibt die bisherige Tarifvereinbarung auch über dieses Datum hinaus weiterhin anwendbar und es wird der bisherige Tarif von Fr. 8972.00 vergütet.
Im Bestreben, dass zum Zeitpunkt der Ablösung nur noch möglichst wenige solcher Aufträge auf Suis- seMED@P vorhanden sein werden, haben wir die IV-Stellen angewiesen, von nun an keine Aufträge der Kategorie «Allgemeine/Innere Medizin + 2 Spezialisten» mehr auf SuisseMED@P zu platzieren.
Freundliche Grüsse
Ralf Kocher, Fürsprecher Magali Baumann, MA in Volkswirtschaftslehre Leiter Bereich Verfahren und Rente Bereich Verfahren und Rente
Kopie an: Geschäftsstelle IVSK