Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung
POST CH AG CH-3003 Bern BSV; Mem
An die Sachverständigen
Aktenzeichen: BSV-D-F6D83401/1 Bern, 01.07.2024
Informationsschreiben: SIM-Zertifikat
Sehr geehrte Damen und Herren
Sind Sie noch nicht im Besitz eines Zertifikats des Vereins Versicherungsmedizin Schweiz (Swiss Ins- urance Medicine, SIM)? Dann lesen Sie bitte diese Information sorgfältig durch. Das Parlament hat im Rahmen der Gesetzesrevision zur Weiterentwicklung der IV eine Reihe von Massnahmen beschlossen, um die Qualität der medizinischen Gutachten zu verbessern. Diese Mass- nahmen sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Um für die Sozialversicherungen ein medizinisches Gutachten zu erstellen, müssen Fachärztinnen und Fachärzte unter anderem das SIM-Zertifikat erwer- ben.
Wer braucht ein SIM-Zertifikat, um ein medizinisches Gutachten zu erstellen? Die versicherungsmedizinische Qualifikation wird nur für die am meisten nachgefragten medizinischen Fachdisziplinen vorgeschrieben: • Allgemeine Innere Medizin • Psychiatrie und Psychotherapie • Neurologie • Rheumatologie • Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates.
Chefärztinnen und Chefärzte sowie leitende Ärztinnen und Ärzte von Universitätskliniken sind nicht verpflichtet, ein SIM-Zertifikat zu erwerben.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Michela Messi Effingerstrasse 20
3003 Bern
Tel. +41 58 462 22 41, Fax +41 58 462 37 15 michela.messi@bsv.admin.ch https://www.bsv.admin.ch
BSV-D-F6D83401/1
Ab wann ist das SIM-Zertifikat obligatorisch? Die betroffenen Fachärztinnen und Fachärzte haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, das SIM-Zertifi- kat zu erwerben. Bis zu diesem Datum können ohne SIM-Zertifikat medizinische Gutachten erstellt werden. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die Sozialversicherungen Sachverständige der fünf oben genannten Fachdisziplinen ohne abgeschlossene SIM-Ausbildung nicht mehr beauftragen.
Wo erhalte ich Informationen über die SIM-Ausbildung? Sie finden die Informationen zum Ausbildungsgang auf der Internetseite unter: www.swiss-insurance- medicine.ch > Bildung > Ausbildung für Begutachtung.
Warum lädt die Invalidenversicherung Sie ein, das SIM-Zertifikat zu erwerben? Uns ist bewusst, dass der Erwerb des SIM-Zertifikats eine erhebliche Herausforderung darstellt. Aber nur dank dem persönlichen Engagement jedes einzelnen Sachverständigen ist es den Sozialversiche- rungen möglich, den versicherten Personen eine qualitativ hochstehende und rasche Abklärung zu ge- währleisten. Medizinische Sachverständigen, auf deren Berichte sich die IV-Stellen stützen, sind zentrale Akteure des medizinischen Abklärungsverfahrens der IV. Die Qualität der Gutachten und die Anzahl Sachver- ständige spielen dabei eine entscheidende Rolle. Ebendiese Qualität wie auch die Unabhängigkeit der Sachverständigen werden sowohl von der Öffentlichkeit als auch den Medien häufig in Frage gestellt. Mit der SIM-Zertifizierung ist es Ihnen möglich, Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in der Versicherungs- medizin zu bestätigen. Durch den Nachweis Ihres Fachwissens trägt diese Zertifizierung ausserdem dazu bei, die Anerkennung Ihrer Arbeit durch Dritte zu verbessern. Aus all diesen Gründen laden wir Sie ein, sich für die SIM-Ausbildung anzumelden.
Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung.
Florian Steinbacher Vizedirektor
Kopie: Geschäftsstelle IVSK
2/2