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IV-Rundschreiben Nr. 114 / Weisungen des BSV an die IV-Stellen (Art. 64 Abs. 1 IVG und 92 Abs. 1 IVV, Art. 72 AHVG/Rz 3005 und 3021 KSVI) (Galt als Erinnerung; sollte heute bekannt sein. Im Übrigen im IVG und Weisungen verankert)

IV-Rundschreiben Nr. 114 vom 22. Januar 1997

Weisungen des BSV an die IV-Stellen (Art. 64 Abs. 1 IVG und 92 Abs. 1 IVV, Art. 72 AHVG / Rz 3005 + 3021 KSVI)

(Nach Art. 64 Abs. 1 IVG vollziehen die IV-Stellen das IVG unter der Aufsicht des Bundes. Diese wird durch das Departement oder in dessen Auftrag durch das Bun- desamt ausgeübt. Das Bundesamt kann den mit der Durchführung der Versicherung betrauten Stellen für den einheitlichen Vollzug im allgemeinen und im Einzelfall Wei- sungen erteilen (Art. 92 Abs. 1 IVV).

Sowohl die allgemeinen, als auch die besonderen Weisungen des BSV im konkreten Einzelfall sind verbindlich. Einzelfälle, bei denen eine IV-Stelle eine andere Auffas- sung vertritt, können selbstverständlich mit dem BSV diskutiert und bereinigt werden. Es geht jedoch nicht an, Weisungen einfach unbeachtet zu lassen.

Bei schriftlichen Stellungnahmen an die Versicherten sind die Begründungen von den IV-Stellen selbst zu formulieren und Hinweise auf eine Stellungnahme des BSV oder gar die Zusendung von Kopien an die Versicherten zu unterlassen (Rz 3005 und 3021 des Kreisschreibens über das Verfahren in der Invalidenversicherung [KSVI]). Ansonsten geschieht es, dass sich die Versicherten direkt ans BSV wenden, welches aber eine Verfügung weder erlassen noch ändern kann und infolge Unzuständigkeit die Versicherten an die betreffende IV-Stelle verweisen muss. Für den Erlass der Verfügungen und deren Begründung sind einzig die IV-Stellen zuständig und verant- wortlich (Art. 57 Abs. 1 Bst. e IVG und Art. 41 Abs. 1 Bst. d IVV). Dies gilt nicht nur bei schriftlichen Stellungnahmen, sondern auch bei mündlichen Auskunftserteilungen durch die IV-Stelle an die Versicherten. Auch hier können Einzelfälle, bei denen die IV-Stelle eine andere Auffassung als das BSV vertritt, vor Auskunftserteilung mit dem BSV diskutiert und bereinigt werden.

IV-Rundschreiben Nr. 114 / Weisungen des BSV an die IV-Stellen (Art. 64 Abs. 1 IVG und 92 Abs. 1 IVV, Art. 72 AHVG/Rz 3005 und 3021 KSVI) (Galt als Erinnerung; sollte heute bekannt sein. Im Übrigen im IVG und Weisungen verankert) | Lexipedia | Lexipedia