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IV-Rundschreiben Nr. 153 / CAD-Anlagen als Hilfsmittel am Arbeitsplatz

Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 33 Abteilung Invalidenversicherung 3003 Bern ___________________________________________________________________________

IV-Rundschreiben Nr.153 vom 28. Oktober 1999

CAD-Anlagen als Hilfsmittel am Arbeitsplatz (Rz 13.01.7* WHMI, IV-Rundschreiben Nr. 6 vom 18. April 1994, Rz 43)

Seit 1993 hat die IV CAD-Anlagen als Hilfsmittel am Arbeitsplatz abgegeben, sofern Versicherte behinderungsbedingt zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf eine solche angewiesen waren.

Das BSV hat der Entwicklung in diesem Bereich in den vergangenen zwei Jahren seine vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt. Eine kürzlich gemachte Umfrage bei verschiedenen Fachstellen in der ganzen Schweiz hat gezeigt, dass CAD-Anlagen für die verschiedenen Zeichnerberufe heute zur Standardausrüstung gehören und deshalb nicht mehr als behinderungsbedingt notwendiges Hilfsmittel betrachtet wer- den können.

Die IV wird aus diesem Grund ab 15. November 1999 keine CAD-Anlagen mehr als Hilfsmittel am Arbeitsplatz abgeben. Gesuche, welche nach diesem Datum eintreffen, sind abzulehnen.

Die CAD-Experten (Herr Jan Stanek für die deutsche Schweiz, Herr Gabriel G. Minder für die welsche Schweiz) wurden über diese Massnahme orientiert. Sie werden Gesuche, welche sie bis zum 15. November 1999 erhalten, bearbeiten.

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