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IV-Rundschreiben Nr. 226 / Vereinbarung betr. Abgeltung von Expertisen im Rahmen der Abgabe elektronischer Hilfsmittel an körperlich und geistig behinderte Menschen (Expertisentätigkeit FST und AC seit 2009 eingestellt)

IV-Rundschreiben Nr. 226 vom 27 Oktober 2005

Vereinbarung betreffend die Abgeltung von Expertisen im Rahmen der Abgabe elektronischer Hilfsmittel an körperlich und geistig be- hinderte Menschen

Dieses Rundschreiben informiert Sie über eine neue Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und der Active Communication GmbH, gültig ab 01.07.2005.

Diese Vereinbarung betrifft die Abgeltung von Expertisen im Rahmen der Abgabe elektronischer Hilfsmittel an körperlich und geistig behinderte Menschen im Sinne der Ziffern 15.01, 15.02, 15.04 und 15.05 des Anhangs zur Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI).

Durch diese Vereinbarung besteht die Möglichkeit, nebst der Fondation suisse pour les téléthèses (FST) im Bedarfsfall auch einer anderen Stelle Expertisen in Auftrag geben zu können.

Die Vereinbarung, welche diesem Schreiben beiliegt, steht auch auf dem Intranet AHV-IV zur Verfügung.

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