Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung
22. Februar 2007
IV-Rundschreiben Nr. 249
Hilfsmittel
Änderung Beträge im Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmittel durch die IV (KHMI)
Als Folge der Erhöhung des AHV-Rentenansatzes sowie des Mindestbeitrages AHV/IV/EO für Nicht- erwerbstätige haben sich per 1.1.2007 folgende Betragslimiten im KHMI geändert:
KHMI Rz 1017 resp. Anhang 1 Ziff. 6.1, Erwerbstätigkeit: Fr. 4406.00/Jahr KHMI Rz 1023 resp. Anhang 1 Ziff. 6.2, existenzsichernde Erwerbstätigkeit: Fr. 1658.00/Monat KHMI Rz 1036ff resp. Anhang 1 Ziff. 6.4, Dienstleistungen Dritter: Fr. 1658.00/Monat
Amortisationsbeiträge an Automobile, Änderung KHMI per 1.7.2006
Aufgrund einiger Rückfragen werden nachfolgend die Gründe dargelegt, welche dazu geführt haben, dass der höhere Amortisationsbeitrag für Automobile mit Automat an den jährlichen Beitrag für Autos ohne Automatikgetriebe (Fr. 3000.00/Jahr) angeglichen wurde.
Die Anpassung per 1.7.2006 hat sich aufgrund des Urteils des eidgenössischen Versicherungsge- richts vom 11.10.2005 aufgedrängt, in welchem festgehalten wurde, dass die IV im Rahmen der Kos- tenübernahme von invaliditätsbedingten Abänderungen an Motorfahrzeugen ein vom Strassenver- kehrsamt vorgeschriebenes Automatikgetriebe zusätzlich zu vergüten hat (vgl. KHMI Ziff. 10.05.5 und Anhang 1 Ziff. 1.6). Mit der Anwendung dieser Praxis sind die entsprechenden Mehrkosten bereits abgedeckt und können nicht zusätzlich über die Amortisationsbeiträge abgegolten werden.
Des weiteren ist festzuhalten, dass die Amortisationsbeiträge für Automobile im Sinne von Einfachheit und Zweckmässigkeit auf dem Preis eines unteren Mittelklassewagens basieren. Bis anhin war der Beitrag für Automobile mit Automatikgetriebe um Fr. 750.00/Jahr höher als derjenige für Automobile ohne Automat. Diese Differenz ist heute aufgrund des relativ geringen Mehrpreises von Automatikge- trieben bei unteren Mittelklassewagen nicht mehr gerechtfertigt.
Da Amortisationsbeiträge an Automobile im Voraus finanziert werden, wurden die Beiträge 2006 noch nach altem Recht vergütet. Sie sind jedoch für das Jahr 2007 anzupassen. Die Versicherten sind ge- mäss den Übergangsbestimmungen im 4. Teil des KHMI in geeigneter Form über die Änderung zu informieren.
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