IV-Rundschreiben Nr. 313 / Leitlinien für versicherungspsychiatrische IV-Gutachten (ins Kreisschreiben KSVI übernommen)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung
6. Juni 2012
IV-Rundschreiben Nr. 313
Leitlinien für versicherungspsychiatrische IV-Gutachten Der Schlussbericht zur Erhebung der Qualität von psychiatrischen IV-Gutachten aus den Jahren 2008 und 2009 durch die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel zeigt, dass die Qualität dieser Gut- achten regional unterschiedlich und bei einigen Kriterien, welche gerade für die berufliche Eingliede- rung relevant sind, noch ungenügend ist. Da mehr als die Hälfte aller Begutachtungen im IV-System psychische Gesundheitsstörungen betref- fen, werden die parallel zur Evaluationsstudie der UPK Basel unter dem Patronat der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) entwickelten Qualitätsleitlinien für psychi- atrische Gutachten in der Eidgenössischen Invalidenversicherung für alle Ärztinnen und Ärzte der IV sowie für alle für die IV tätigen Gutachterinnen und Gutachter als verbindlich erklärt. Sie sind im öffentlichen Bereich der SGPP-Homepage (http://www.psychiatrie.ch) unter der Rubrik „Empfehlun- gen“ publiziert.
Mit einer durch Leitlinien standardisierten versicherungsmedizinischen Abklärung soll einerseits die Qualität der versicherungsmedizinischen Abklärungen gesamtschweizerisch verbessert und anderer- seits eine einheitliche Vorgehensweise und Berichterstattung bei der Begutachtung gefördert werden. Zudem kann durch den konsequenten Einsatz dieser Leitlinien in der versicherungspsychiatrischen IV-Abklärung auch die Akzeptanz bei den Sozialversicherungsgerichten und den Versicherten sowie in der breiten Öffentlichkeit gesteigert werden. Die vorliegenden Leitlinien enthalten sowohl die Ergebnisse der Evaluationsstudie der UPK Basel als auch die relevanten Leiturteile des Bundesgerichts. Sie liegen in deutscher, französischer und italieni- scher Sprache vor und können demzufolge gesamtschweizerisch angewendet werden.
Das BSV erteilt mit diesem Rundschreiben folgende fachlichen Weisungen an die IV-Stellen : Die Leitlinien sind einzusetzen bei der Beurteilung des medizinischen Sachverhalts von versi- cherten Personen mit psychischen Gesundheitsstörungen bei eigenen klinischen Untersuchungen, in der Berichterstattung bei der reinen Dossieranalyse resp. Aktengutachten und als Raster bei der Qualitätssicherung von externen psychiatrischen IV-Gutachten. Die Einhaltung dieser Leitlinien bei den externen Gutachterstellen im Rahmen der Auftragser- teilung ist sicherzustellen. Die vorliegende Weisung gilt für alle psychiatrischen IV-Gutachten und internen medizinischen Berichte, welche ab 1. Juli 2012 in Auftrag gegeben werden.
Medizin und Geldleistungen Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern www.bsv.admin.ch
Die Leitlinien werden durch das BSV auch den polydisziplinären Gutachterstellen zugestellt und kom- men so in den polydisziplinären Begutachtungen gemäss Tarifvereinbarung zur Umsetzung.
Nach einer gewissen Umsetzungsphase wird das BSV die Wirkung der Leitlinien in der Praxis über- prüfen. Zu diesem Zweck wird es eine erneute Erhebung der Qualität der psychiatrischen IV- Gutachten veranlassen und allenfalls aus dieser Analyse hervorgehende Mängel beseitigen. Ferner wird das BSV für die Qualitätssicherung und –verbesserung der versicherungsmedizinischen Abklä- rungen künftig weitere Leitlinien verbindlich erklären.