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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

25.08.2017

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 398

Migration der Zahlungsanweisung mit Barauszahlung am Domizil

Wie Ende Februar 2017 in der AHV-Mitteilung Nr. 393 angekündigt, erhalten Sie mit dieser Mittei- lung weitere Informationen zur briefgebundenen Alternativlösung Zahlungsanweisung. Dabei handelt es sich um eine Speziallösung von PostFinance, die exklusiv den AHV-Ausgleichskassen zur Verfü- gung gestellt wird. Sie löst die heutige Zahlungsanweisung per Ende Oktober 2017 ab und wird für Rentenbeziehende bereitgestellt, die ihre Rente heute noch via Zahlungsanweisung erhalten. Die Lösung besteht aus einer Rentenauslieferung in Form eines eingeschriebenen Briefes. Die wichtigs- ten Informationen zur briefgebundenen Alternativlösung Zahlungsanweisung sind dem beiliegenden Factsheet zu entnehmen.

Die Lösung wird seit August 2017 mit ausgewählten Ausgleichskassen und den IT-Pools pilotiert. Ab November 2017 ist die Barauszahlung der Rente nur noch in dieser Form möglich.

Anmeldung Wir bitten Sie aktiv zu werden: Ausgleichskassen, die Interesse an der Alternativlösung haben, melden sich bis spätestens am -> 15. September 2017 bei ihrem Berater von PostFinance. Anschliessend erhalten sie sämtliche Informationen (Anmeldeformular, Teilnahmebedingungen, Rentnerbrief etc…) direkt von PostFi- nance.

Auflösung Gebührenkonto 30-313-3 Aufträge mit AHV/IV/EO- Zahlungsanweisungen werden von PostFinance noch bis im Oktober 2017 entgegengenommen. Mit dem Wegfall der Zahlungsanweisungen wird ebenfalls das Gebührenkonto 30-313-1 aufgelöst und darf nicht mehr verwendet werden.

Wir bitten Sie, das Gebührenkonto 30-313-1 bis spätestens am 31.12.2017 aus den Stammda- ten bzw. aus ihrer Software zu entfernen. Ab diesem Datum können EZAG Aufträge mit dem Ge- bührenkonto 30-313-1 nicht mehr verarbeitet werden (siehe AHV/IV/EO Zusatzbestimmungen V01.19 / Punkt 1.3.1).

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 58 462 90 01, Fax +41 58 464 15 88 www.bsv.admin.ch

Alternativlösung Zahlungsanweisung

Dienstleistung in Kürze

Die Alternativlösung Zahlungsanweisung ist eine Speziallösung von PostFinance und wird ausschliesslich den Ausgleichskassen zur Verfügung gestellt. Sie dient als Ersatz für die Zahlungsanweisung und wird für Rentner bereitgestellt, die heute ihre Rente via ­Zahlungsanweisung erhalten. Die Lösung besteht aus einer Rentenauslieferung in Form eines eingeschriebenen Briefes.

Bis 25. Kalendertag Bis 20. Kalendertag des Vormonats des Monats

Datenbereitstellung Zustellung Rente via PostFinance/ eingeschriebenem Brief Rentner Ausgleichskasse Überweisung (Zustellversuch) Post (Empfänger) Gesamtbetrag

Bis 1. Kalendertag des Monats

Rücksendung (bei Nicht-Abholung) Poststelle/ Abholung Rente (nach ­Abwesenheit) Agentur

Beschreibung der Dienstleistung

–– Speziallösung: Die Alternativlösung Zahlungsanweisung ist eine Speziallösung und wird nur den Ausgleichskassen zur Verfügung gestellt. Sie dient als Ersatz für die Zahlungsanweisung und wird für Rentner angeboten, die heute ihre Rente via Zahlungsanwei- sung erhalten. Die Ausgleichskassen müssen sich für diese Dienstleistung anmelden und die Teilnahmebedingungen akzeptieren.

–– Auslieferung in Briefform: Die Lösung besteht aus einer Rentenauslieferung mittels eingeschriebenem Brief spätestens bis zum 20. Kalendertag des jeweiligen Monats. Der Termin bezieht sich auf den Zustellversuch. Bei erfolgloser Zustellung wird eine Einla- dung zur Abholung bei der zugewiesenen Poststelle oder Agentur hinterlegt.

–– Wiederkehrende Auszahlungen: Das Produkt Alternativlösung Zahlungsanweisung steht nur für monatlich wiederkehrende Auszahlungen von Renten zur Verfügung. Auszahlungen, die z. B. nur quartalsweise erfolgen, können nicht mit dieser Dienstleis- tung ausgeführt werden. Veränderungen bei der Anzahl auszuliefernder Zahlungen, die 5% der Vormonatsanzahl unter- oder überschreiten und eine Differenz von mehr als 10 Zahlungen betreffen, müssen PostFinance mindestens 20 Tage vor dem nächsten Stichtag (25. des jeweiligen Monats) schriftlich mitgeteilt werden.

–– Auslieferungsorte: Die Alternativlösung Zahlungsanweisung steht nur für Sendungen innerhalb der Schweiz zur Verfügung. ­Besteht vom Empfänger ein Nachsendeauftrag, wird der eingeschriebene Brief auch ins Ausland nachgesendet.

–– Auszahlbare Beträge: Mit der Alternativlösung Zahlungsanweisung werden frankengenaue Beträge ausgeliefert. Rappenbeträge werden durch und zulasten von PostFinance auf den nächsten Franken aufgerundet. Der Höchstbetrag je Rentensendung beträgt CHF 4000.–.

–– Preis: Jeder Einzelzahlungsauftrag via Alternativlösung Zahlungsanweisung kostet CHF 75.–.

–– Anmeldeprozess: Bei der Alternativlösung Zahlungsanweisung handelt es sich um eine neue Dienstleistung. Jede Ausgleichskasse, welche die Dienstleistung in Anspruch nimmt, muss sich vorgängig dafür anmelden und die Teilnahmebedingungen akzeptieren.

Alternativlösung Zahlungsanweisung 08 / 2017

Ablauf

Die nachfolgende Abbildung zeigt die wesentlichen Prozessschritte zur Auszahlung einer Rente mittels Alternativlösung Zahlungs­ anweisung. Im Anschluss folgen weitere Details zu den Prozessschritten.

Prozess im Überblick

Ausgleichskasse PostFinance SecurePost Die Post Rentner (Empfänger)

1 Daten­­ bereitstellung

2 3 Überweisung Daten­­ ­Gesamtbetrag an verarbeitung PostFinance

4b 4a Überprüfung 5 Empfang Überweisung und Renten­ Avisierung Bereitstellung aufbereitung Avisierung

6 7 Zustellung der Abholung Rente Renten an (nach ­Empfänger Abwesenheit)

8b 8a Empfang (bei Rücksendung (bei Nicht-Abholung) Nicht-Abholung)

Details zum Prozess

Nr. Aktivität Beschrieb Verantwortung

1 Daten­ Die Ausgleichskassen stellen die Empfängerdaten gemäss Vorlage auf der Ausgleichskassen bereitstellung ­bereitgestellten, gesicherten Datenablage bis zum 25. Kalendertag des Vor­ monats bereit. Auf der Ablage wird eine Excel-Vorlage zur Verfügung gestellt. Die Daten müssen gemäss dieser Vorlage vollständig und korrekt eingeliefert werden. Zugriff auf die Daten­ablage haben nur die berechtigten Mitarbeiter der jeweiligen Ausgleichskasse sowie PostFinance.

Alternativlösung Zahlungsanweisung 08 / 2017

Nr. Aktivität Beschrieb Verantwortung

2 Überweisung Der Gesamtbetrag aller Renten (ungerundeter Betrag), die mit der Alternativ­ Ausgleichskassen Gesamtbetrag an lösung ausbezahlt werden sollen, sowie der Gesamtbetrag der Vergütung PostFinance für die Dienstleistung (CHF 75.– je Einzelzahlungsauftrag) müssen durch die ­Ausgleichskassen bis zum 1. Kalendertag des Monats auf das Konto 34-990003-0 von PostFinance überwiesen werden.

3 Datenverarbeitung PostFinance prüft die Daten und bereitet diese entsprechend auf. Es erfolgt eine PostFinance frankengenaue Aufrundung zulasten von PostFinance. Anschliessend werden die Daten an SecurePost übermittelt.

4 Überprüfung Die Zahlungen, die die Ausgleichskassen an PostFinance senden (Gesamt­betrag PostFinance Überweisung und aller Renten sowie Vergütung), werden auf dem Kontoauszug bzw. auf der Bereitstellung ­Auftragsavisierung als Lastschrift angezeigt und von PostFinance überprüft. Avisierung

5 Renten­ SecurePost konfektioniert und kommissioniert die Renten und stellt die einge- SecurePost aufbereitung schriebenen Briefe bereit.

6 Zustellung der Die Post stellt die Renten den Empfängern als Einschreiben zu. Der Rentner er- Die Post ­Renten an hält spätestens am 20. Kalendertag seine Rente. Dies bezieht sich auf den letz- ­Empfänger ten Zustellversuch durch den Postboten an der Haustüre. Die Auszahlung der Rente erfolgt frankengenau, wobei eine ­rappengenaue Avisierung beigelegt wird. Bei erfolglosem Zustellversuch erhält der Empfänger eine Abholungsein­ ladung und der Brief wird zur entsprechenden Abholstelle (Poststelle oder ­Agentur) gebracht.

7 Abholung Rente Der Empfänger kann den eingeschriebenen Brief innerhalb von 7 Tagen bei der Rentner (nach Abwesen- zugewiesenen Abholstelle (Poststelle oder Agentur) abholen. Alternativ kann der heit) Rentner die Abholfrist verlängern, eine nochmalige Zustellung beauftragen oder (optionaler Schritt) den Brief an eine andere Adresse senden lassen. Für die Abholung bei der Abhol- stelle muss sich der Empfänger bzw. eine bevollmächtigte Person ausweisen.

8 Rücksendung (bei Nach der ordentlichen Abholfrist von 7 Tagen wird der Brief – sofern nicht abge- Die Post Nicht-Abholung) holt – an die Ausgleichskasse retourniert. Die Ausgleichskasse erhält den Brief (optionaler Schritt) mit dem Geldbetrag sowie der Avisierung rund 10 Tage nach dem letzten Zu- stellversuch. D. h. Renten, die nicht erfolgreich zugestellt werden konnten und nicht auf der Poststelle/Agentur abgeholt wurden, werden an die Ausgleichs­ kassen gesendet (Briefumschlag inkl. Geld).

Bei Fragen wenden sich die Empfänger direkt an ihre Ausgleichskasse. Die Ausgleichskassen können ihrerseits mit Rückfragen und Reklamationen an PostFinance gelangen. Die Koordinaten werden bei der Anmeldung zur Alternativlösung Zahlungsanweisung ­bekannt gegeben.

Zeitplan

–– Letzte Auszahlung via Zahlungsanweisung 31.10. 2017 –– Dateneinlieferung für November-Rente bis 25.10. 2017 –– Überweisung Gesamtbetrag für November-Rente: 1.11.2017 –– Die Auszahlungen erfolgen via Alternativlösung Zahlungsanweisung bis am 20.11.2017

08.2017

PostFinance AG Mingerstrasse 20

3030 Bern

www.postfinance.ch

Alternativlösung Zahlungsanweisung 08 / 2017