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eGov-Mitteilung Nr. 016 vom 16.12.2014 Geht an:  AHV-Ausgleichskassen

Betreff : Neuen Weisungen W-VUID

Weisungen W-VUID Die Weisungen über die Verwaltung der Unternehmensidentifikationsnummer (UID) durch die AHV-Ausgleichskassen (W-VUID) wurden publiziert und treten ab dem 01. Januar 2015 in Kraft.

Gemäss Gesetz über die Unternehmensidentifikationsnummer UIDG sind sämtliche AHV-Ausgleichs- kassen verpflichtet, sich spätestens ab 01. Januar 2016 dem UID-Register anzuschliessen (siehe eGov- Mitteilung Nr. 007 vom 08.05.2014).

Für AHV-Ausgleichskassen, welche sich vor dem 01. Januar 2016 dem UID-Register anschliessen, sind diese Weisungen anzuwenden. Die Weisungen regeln hauptsächlich die organisatorischen Aspekte über die Verwaltung der UID durch die AHV-Ausgleichskassen und treten ab dem 1. Januar 2015 in Kraft.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.

Der Bereich PPR/DAS

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