EVG - Urteile (Auswahl) BSV-Liste Februar 2005 ATSG/AHV/IV/EO/EL/Familienzulagen
1. Teil : Titel der Urteile (Mit Links zu den Regesten)
Art. 6 ATSG. Festlegung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Chiropraktor
Art. 16 ATSG, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 3 lit. b und Art. 17 Abs. 1 IVG. Kriterium der annähernden Gleichwertigkeit der Tätigkeiten Urteil des EVG vom 18. August 2004 (I 783/03)
Regeste
IV. Ausserordentliche Invaliditätsbemessungsmethode bei Selbstständigerwerbenden Urteil des EVG vom 21. Juli 2004 i. Sa. M. A. (I 393/03)
Regeste
2. Teil: Regeste der Urteile (mit Links zu den EVG-Urteilen)
Art. 6 ATSG. Festlegung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Chiropraktor
Art. 16 ATSG, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 3 lit. b und Art. 17 Abs. 1 IVG. Kriterium der annähernden Gleichwertigkeit der Tätigkeiten
Urteil des EVG vom 18. August 2004 (I 783/03)
Zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit wird praxisgemäss auf Berichte von Chiropraktoren als Sachverständige für von ihnen behandelte Beschwerden abgestellt (Erw. 4).
Die annähernde Gleichwertigkeit der Tätigkeiten kann nicht im Sinne einer Momentaufnahme einzig unter dem Aspekt der Verdienstmöglichkeit beurteilt werden; zu berücksichtigen ist vielmehr auch der für die künftige Einkommensentwicklung bedeutsame qualitative Stellenwert der beiden zu vergleichenden Berufe. So kann die unqualifizierte Hilfsarbeit im Vergleich zum erlernten Beruf als Automonteur nicht als annähernd gleichwertig bezeichnet werden, obschon sich aus dem Einkommensvergleich eine Verdiensteinbusse ergibt, die klar unter der für den Umschulungsanspruch rechtsprechungsgemäss geforderten
Erheblichkeitsschwelle (Erwerbseinbusse von zirka 20 %) liegt (Bestätigung der Rechtsprechung BGE 124 V 108) (Erw. 5.2).
Wortlaut des Urteils
IV. Ausserordentliche Invaliditätsbemessungsmethode bei Selbstständigerwerbenden
Urteil des EVG vom 21. Juli 2004 i. Sa. M. A. (I 393/03)
Die Berechnung des Invaliditätsgrades durch die Unterteilung der Tätigkeit in einzelne Aufgabenbereiche, durch die Berücksichtigung der jeweiligen Einschränkungen sowie durch die Gewichtung der wirtschaftlichen Auswirkungen unter Bezugnahme auf einen statistischen Lohn ist zulässig (Erw. 3.2)
Wortlaut des Urteils