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EVG - Urteile (Auswahl) BSV-Liste September 2006 ATSG/AHV/IV/EO/EL/Familienzulagen

1. Teil: Titel der Urteile (mit Links zu den Regesten)

IVG. Eintritt des Versicherungsfalles

Urteil des EVG vom 16. März 2006 (I 159/05)

Regeste

IVG und FZA. Anspruch auf eine berufliche Umschulungsmassnahme der schweizerischen Invalidenversicherung

Urteil des EVG vom 13. April 2006 (I 484/05)

Regeste

IVG und ATSG. Valideneinkommen bei Selbstständigerwerbenden

Urteil des EVG vom 27. April 2006 i. Sa. Z. (I 400/05)

Regeste

IVG, BVG und ATSG. Verfahrenskoordination und -teilnahme

Urteil des EVG vom 21. April 2006 (I 349/05)

Regeste

IV, im Zusammenhang mit dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten; BV und ATSG Urteil des EVG vom 5. April 2006 (I 750/04)

Regeste

2. Teil: Regeste der Urteile (mit Links zu den EVG-Urteilen)

Art. 4 Abs. 2, Art. 16 Abs. 2 lit. b und Art. 17 IVG: Eintritt des Versicherungsfalles

Urteil des EVG vom 16. März 2006 (I 159/05)

Abgrenzung der beruflichen Neuausbildung von der Umschulung, wenn im Verlauf mehrjähriger Ausübung des erlernten Berufs als Elektromonteur zunehmend Beschwerden im Zusammenhang mit einem von Anbeginn behandelten Geburtsgebrechen auftreten. (Erw. 3.6 und 3.7)

Wortlaut des Urteils

Art. 8 und 17 IVG; Art. 13 Par. 2 Bst. a und f; Art. 94 Par. 3 der Verordnung Nr.°1408/71; Punkt 9 der Bst. o des Par. 1 des Abschnitts A des Anhangs II zum FZA: Anspruch auf eine berufliche Umschulungsmassnahme der schweizerischen Invalidenversicherung

Urteil des EVG vom 13. April 2006 (I 484/05)

Ob eine Person im Sinne des Art. 13 Par. 2 Bst. f der Verordnung Nr. 1408/71 den schweizerischen Rechtsvorschriften nicht weiter unterliegt und, gesetzt den Fall ab welchem Zeitpunkt, bestimmt sich ausschliesslich nach dem schweizerischen Recht. (Erw. 4.3.2)

Ein Grenzgänger, der seine Erwerbstätigkeit in der Schweiz wegen gesundheitlicher Probleme aufgeben musste und eine Rente der schweizerischen Invalidenversicherung zugesprochen bekam, kann zu einem späteren Zeitpunkt keine Wiedereingliederungsmassnahmen beantragen. Ein solcher Anspruch lässt sich weder aus der Verordnung Nr. 1408/71 noch aus dem Anhang II zum FZA ableiten. So endet insbesondere die im Anhang II zum FZA vorgesehene Weiterführung der Versicherung spätestens mit dem definitiven Abschluss des Falles im Zeitpunkt der Ausrichtung einer Rente oder nach erfolgreicher Umsetzung der Eingliederung. (Erw. 6)

Wortlaut des Urteils

Art. 28 Abs. 1 IVG und 16 ATSG: Valideneinkommen bei Selbstständigerwerbenden

Urteil des EVG vom 27. April 2006 i. Sa. Z. (I 400/05)

Begnügt sich die versicherte Person während vieler Jahre mit bescheidenen Einkünften und nimmt sie über mehrere Jahre hinweg sogar in Kauf gar kein Einkommen zu realisieren, dann muss sie sich auch bei der Ermittlung des Valideneinkommens dabei behaften lassen. Nach der Rechtsprechung kann

unter Vorbehalt eines Gegenbeweises grundsätzlich auf die Angaben im Individuellen Konto abgestellt werden.

Wortlaut des Urteils

Art. 29 IVG; Art. 23 ff. BVG und Art. 49 Abs. 4 ATSG: Verfahrenskoordination und -teilnahme Urteil des EVG vom 21. April 2006 (I 349/05)

Die Rechtsmittelbefugnis des BVG-Versicherers im Verfahren nach IVG setzt voraus, dass die iv-rechtliche Leistungszusprechung grundsätzlich, der Höhe nach oder hinsichtlich ihres Beginns beanstandet wird. Wird einzig eine über den Beginn des Wartejahres (Art. 29 Abs. 1 lit. b IVG) zurückreichende Arbeitsunfähigkeit im berufsvorsorgerechtlich massgebenden Umfang von 20% behauptet, ist der BVG-Versicherer nicht legitimiert, Rechtsmittel im Verfahren nach IVG einzureichen. (Erw. 2)

Wortlaut des Urteils

Art. 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte; Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten; Art. 8 Abs. 2 BV; Art. 16 ATSG

Urteil des EVG vom 5. April 2006 (I 750/04)

Schadenminderungspflicht, Zumutbarkeitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot mit Bezug auf die Invaliditätsbemessung eines Mitgliedes des fahrenden Volkes. (Erw. 4 und 5)

Wortlaut des Urteils