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Kreisschreiben Rentenanpassung 2027 (KSRA) an die Ausgleichskassen über die vorbereitenden Massnahmen auf den 1. Januar 2027

Kreisschreiben Rentenanpassung 2027 (KSRA) an die Ausgleichskassen über die vorbereiten- den Massnahmen auf den 1. Januar 2027

Gültig ab 1. Januar 2027

318.104.01 KSRA

05.26

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1. Ausgangslage

1 Das vorliegende Kreisschreiben dient der Vorbereitung der

technischen Durchführung der Rentenanpassung und soll den Ausgleichkasse die zu treffende Entscheide erleich- tern.

2 Für das Meldeverfahren zwischen den EL-Durchführungs-

stellen und der ZAS ist Kapitel 7.5 der Wegleitung über die EL (Dok. 318.682) massgebend.

2. Die Grundzüge des Umrechnungsverfahrens

2.1 Grundsatz der zentralen Umrechnung

3 Die Umrechnung aller Leistungen erfolgt grundsätzlich

durch die ZAS. Vorbehalten bleibt die Umrechnung oder Überprüfung der Umrechnung durch die Ausgleichkasse in Fällen, in denen die im Rentenregister gespeicherten An- gaben die abschliessende Umrechnung durch die ZAS nicht erlauben.

4 Die Ausgleichkasse können ihren gesamten Bestand an

laufenden Leistungen selber umrechnen.

5 Die Ausgleichkasse, die die Umrechnungen selber vorneh-

men, müssen aber nachträglich ihre Umrechnungsergeb- nisse mit jenen der ZAS vergleichen und bei Abweichun- gen die erforderlichen Vorkehren treffen (Korrektur ihrer Aufzeichnungen oder Folgemeldung an die ZAS).

2.2 Umrechnungsergebnisse

6 Die Umrechnungsergebnisse werden elektronisch gespei-

chert. Für sämtliche Erhöhungsmitteilungen gilt die Wei- sung über die Aktenführung in der AHV/IV/EO/EL/Fa- mZLw/FamZ (WAF), (Drucksache 318.107.10).

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2.3 Umrechnungsmitteilung der ZAS

2.31 Zeitlicher Ablauf der Auslieferung

7 Die ZAS übermittelt die Umrechnungsmitteilungen in zwei

Lieferungen:

8 – 1. Lieferung am 8. Dezember 2026. Sie umfasst den

Stand des Rentenregisters vom 30. November 2026, ein- schliesslich der noch nicht endgültig verarbeiteten Muta- tionen (sogenannter Wartefile).

9 – 2. Lieferung ab 13. Januar 2027.

Sie umfasst den Zuwachs gemäss der Rentenrekapitula- tion für den Monat Dezember 2026. Die 2. Lieferung dient der Nachkontrolle der kasseneigenen Umrechnung.

10 Auch die Ausgleichskassen, welche die Renten im Sinne

von Rz 4 selber umrechnen, erhalten zwei Lieferungen, wie in Rz 8 und 9 erwähnt.

2.32 Form der Umrechnungsmitteilung

11 Die ZAS übermittelt die Umrechnungsergebnisse mittels Fi-

letransfer.

12 Das Format der übermittelten Daten richtet sich nach den

der Wegleitung zum Rentenregister (RR) und RR-Daten- austausch (WL-RR; Dok.-Nr. 318.106.15). Die Antwortmel- dungen werden durchwegs die ab 1. Januar 2027 gültigen Werte enthalten. In den zusätzlichen Elementen "Bisheri- geWerte" und "BemerkungenZAS" werden zu Kontrollzwe- cken die bisher zutreffenden Werte sowie die Bemerkun- gen der ZAS ergänzt und aufgezeichnet. Es wird auf Bei- lage 1 verwiesen.

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2.4 Folgemeldungen an die ZAS

13 Die Folgemeldungen an die ZAS (es sind Fälle gemeint,

bei denen Leistungen umgerechnete und mit Bemerkungen der ZAS mit der 2. Lieferung an die Ausgleichskassen übermittelt wurden) erfolgen nach dem allgemeinen Ren- tenmeldeverfahren gemäss der Wegleitung zum Rentenre- gister (RR) und RR-Datenaustausch (WL-RR), Kapitel 3. Meldungen der Ausgleichkasse an die ZAS (Dok.-Nr. 318.106.15) und der Wegleitung zum Versichertenregister Kapitel 3 Meldungen (WL-VR, Dok.-Nr. 318.108.07) und dem Kreisschreiben KSU (Dok.-Nr. 318.104.01).

2.5 Umrechnungsprogramme der ZAS

14 Aufgehoben

3. Die Vorkehrungen der Ausgleichkasse

3.1 Vorbemerkung

15 Für die Mitteilung der Umrechnungsergebnisse werden die

XML-Filetransfer-Ausgangsdateien verwendet (ZAS - TRAX).

3.2 Bestellung der Umrechnungsergebnisse

16 Für die Bestellung der Umrechnungsergebnisse wird auf

die Meldung für die Rentenanpassung auf den 01.01.2025 abgestellt. Wünscht eine Ausgleichkasse eine Änderung, meldet sie dies der ZAS bis am 19. August 2026.

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3.3 Ordentliche Mutationsmeldungen für die Monate

November bis Dezember

17 Damit die Umrechnung durch die ZAS in dem in Rz 8-10

umschriebenen Umfang gewährleistet ist, sind für die Über- mittlung der ordentlichen Mutationsmeldungen an die ZAS unbedingt folgende Fristen einzuhalten:

Berichtsmonat (Monat der Renten- Versand an die ZAS rekapitulation) spätestens am

November 2026 Mi., 25. November 2026

Dezember 2026 Mi., 17. Dezember 2026

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Anhang:

Zentrale Ausgleichsstelle Beilage 1

Rentenanpassung auf den 01.01.2027

TECHNISCHE ANGABEN BETREFFEND DIE MITTEILUNG DER UMRECHNUNGSERGEBNISSE AN DIE AUSGLEICHSKASSEN

Die vorliegenden Angaben ergänzen die Wegleitung zum Rentenregister (RR) und RR-Datenaustausch (WL-RR), Kapitel 4.4 Bestandsmeldung der ZAS an die Ausgleichkasse (Dok.-Nr. 318.106.15).

Dieser Anhang detailliert den Aufbau der XML-Elemente BisherigeWerte und BemerkungenZAS, die für die Speicherung der Werte vor der Renten- erhöhung und für die Bemerkungen der ZAS benutzt werden.

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Zusammensetzung des XML-Elements BisherigeWerte für Fälle mit Berech- nung nach altem Recht: Speicherung der Werte vor der Rentenerhöhung

Feld Inhalt und Erläuterungen Alte ersetzte OR MonatsbetragErsetzteOrdentli- alter Monatsbetrag in Franken cheRente Alter Monatsbetrag Monatsbetrag in Franken

  • gegebenenfalls gekürzter oder erhöhter Be- trag

  • gegebenenfalls einschliesslich Aufschubszu- schlag Alte Sonderfälle, 0 bis 5 Elemente, 1 Element SonderfallcodeRente pro Sonderfall Gemäss Wegleitung zum Rentenregister (RR) und RR-Datenaustausch (WL-RR), Kapitel 7.3 Liste der Schlüsselzahlen für Sonderfälle (Dok.- Nr. 318.106.15) Alte angerechnete durchschnittliche Erzie- AngerechneteErziehungsgutschrift hungsgutschriften in Franken Altes massgebendes durchschnittliches Jah- DurchschnittlichesJahreseinkommen reseinkommen in Franken Altes durchschnittliches Jahreseinkommen DJEohneErziehungsgutschrift ohne Erziehungsgutschriften in Franken Alter Aufschubszuschlag Aufschubszuschlag in Franken

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Zusammensetzung des XML-Elements BisherigeWerte für Fälle mit Berechnung nach neuem Recht: Speicherung der Werte vor der Rentenerhöhung

Feld Inhalt und Erläuterungen Alte Reduktion beim Vorbezug Vorbezugsreduktion in Franken Alter Monatsbetrag Monatsbetrag in Franken

  • gegebenenfalls gekürzter oder erhöhter Betrag

  • gegebenenfalls einschliesslich Aufschubszu- schlag oder Reduktion beim Vorbezug Alte Sonderfälle, 0 bis 5 Elemente, 1 Element SonderfallcodeRente pro Sonderfall Gemäss Wegleitung zum Rentenregister (RR) und RR-Datenaustausch (WL-RR), Kapitel 7.3 Liste der Schlüsselzahlen für Sonderfälle (Dok.- Nr. 318.106.15) Altes massgebendes durchschnittliches Jah- DurchschnittlichesJahreseinkommen reseinkommen in Franken Alter Aufschubszuschlag Aufschubszuschlag in Franken

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Zusammensetzung des XML-Elements BemerkungenZAS (für Fälle mit Berechnung nach neuem und altem Recht): Bemerkungen der ZAS

Feld Inhalt und Erläuterungen

BemerkungenZAS Bemerkungen der ZAS (10-stellig) Abkür- zungen gemäss Rz 6013 des « Kreis- schreiben über die Umrechnung der lau- fenden Renten »

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