Kreisschreiben Rentenanpassung 2027 (KSRA) an die Ausgleichskassen über die vorbereitenden Massnahmen auf den 1. Januar 2027
Kreisschreiben Rentenanpassung 2027 (KSRA) an die Ausgleichskassen über die vorbereiten- den Massnahmen auf den 1. Januar 2027
Gültig ab 1. Januar 2027
318.104.01 KSRA
05.26
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1. Ausgangslage
1 Das vorliegende Kreisschreiben dient der Vorbereitung der
technischen Durchführung der Rentenanpassung und soll den Ausgleichkasse die zu treffende Entscheide erleich- tern.
2 Für das Meldeverfahren zwischen den EL-Durchführungs-
stellen und der ZAS ist Kapitel 7.5 der Wegleitung über die EL (Dok. 318.682) massgebend.
2. Die Grundzüge des Umrechnungsverfahrens
2.1 Grundsatz der zentralen Umrechnung
3 Die Umrechnung aller Leistungen erfolgt grundsätzlich
durch die ZAS. Vorbehalten bleibt die Umrechnung oder Überprüfung der Umrechnung durch die Ausgleichkasse in Fällen, in denen die im Rentenregister gespeicherten An- gaben die abschliessende Umrechnung durch die ZAS nicht erlauben.
4 Die Ausgleichkasse können ihren gesamten Bestand an
laufenden Leistungen selber umrechnen.
5 Die Ausgleichkasse, die die Umrechnungen selber vorneh-
men, müssen aber nachträglich ihre Umrechnungsergeb- nisse mit jenen der ZAS vergleichen und bei Abweichun- gen die erforderlichen Vorkehren treffen (Korrektur ihrer Aufzeichnungen oder Folgemeldung an die ZAS).
2.2 Umrechnungsergebnisse
6 Die Umrechnungsergebnisse werden elektronisch gespei-
chert. Für sämtliche Erhöhungsmitteilungen gilt die Wei- sung über die Aktenführung in der AHV/IV/EO/EL/Fa- mZLw/FamZ (WAF), (Drucksache 318.107.10).
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2.3 Umrechnungsmitteilung der ZAS
2.31 Zeitlicher Ablauf der Auslieferung
7 Die ZAS übermittelt die Umrechnungsmitteilungen in zwei
Lieferungen:
8 – 1. Lieferung am 8. Dezember 2026. Sie umfasst den
Stand des Rentenregisters vom 30. November 2026, ein- schliesslich der noch nicht endgültig verarbeiteten Muta- tionen (sogenannter Wartefile).
9 – 2. Lieferung ab 13. Januar 2027.
Sie umfasst den Zuwachs gemäss der Rentenrekapitula- tion für den Monat Dezember 2026. Die 2. Lieferung dient der Nachkontrolle der kasseneigenen Umrechnung.
10 Auch die Ausgleichskassen, welche die Renten im Sinne
von Rz 4 selber umrechnen, erhalten zwei Lieferungen, wie in Rz 8 und 9 erwähnt.
2.32 Form der Umrechnungsmitteilung
11 Die ZAS übermittelt die Umrechnungsergebnisse mittels Fi-
letransfer.
12 Das Format der übermittelten Daten richtet sich nach den
der Wegleitung zum Rentenregister (RR) und RR-Daten- austausch (WL-RR; Dok.-Nr. 318.106.15). Die Antwortmel- dungen werden durchwegs die ab 1. Januar 2027 gültigen Werte enthalten. In den zusätzlichen Elementen "Bisheri- geWerte" und "BemerkungenZAS" werden zu Kontrollzwe- cken die bisher zutreffenden Werte sowie die Bemerkun- gen der ZAS ergänzt und aufgezeichnet. Es wird auf Bei- lage 1 verwiesen.
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2.4 Folgemeldungen an die ZAS
13 Die Folgemeldungen an die ZAS (es sind Fälle gemeint,
bei denen Leistungen umgerechnete und mit Bemerkungen der ZAS mit der 2. Lieferung an die Ausgleichskassen übermittelt wurden) erfolgen nach dem allgemeinen Ren- tenmeldeverfahren gemäss der Wegleitung zum Rentenre- gister (RR) und RR-Datenaustausch (WL-RR), Kapitel 3. Meldungen der Ausgleichkasse an die ZAS (Dok.-Nr. 318.106.15) und der Wegleitung zum Versichertenregister Kapitel 3 Meldungen (WL-VR, Dok.-Nr. 318.108.07) und dem Kreisschreiben KSU (Dok.-Nr. 318.104.01).
2.5 Umrechnungsprogramme der ZAS
14 Aufgehoben
3. Die Vorkehrungen der Ausgleichkasse
3.1 Vorbemerkung
15 Für die Mitteilung der Umrechnungsergebnisse werden die
XML-Filetransfer-Ausgangsdateien verwendet (ZAS - TRAX).
3.2 Bestellung der Umrechnungsergebnisse
16 Für die Bestellung der Umrechnungsergebnisse wird auf
die Meldung für die Rentenanpassung auf den 01.01.2025 abgestellt. Wünscht eine Ausgleichkasse eine Änderung, meldet sie dies der ZAS bis am 19. August 2026.
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3.3 Ordentliche Mutationsmeldungen für die Monate
November bis Dezember
17 Damit die Umrechnung durch die ZAS in dem in Rz 8-10
umschriebenen Umfang gewährleistet ist, sind für die Über- mittlung der ordentlichen Mutationsmeldungen an die ZAS unbedingt folgende Fristen einzuhalten:
Berichtsmonat (Monat der Renten- Versand an die ZAS rekapitulation) spätestens am
November 2026 Mi., 25. November 2026
Dezember 2026 Mi., 17. Dezember 2026
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Anhang:
Zentrale Ausgleichsstelle Beilage 1
Rentenanpassung auf den 01.01.2027
TECHNISCHE ANGABEN BETREFFEND DIE MITTEILUNG DER UMRECHNUNGSERGEBNISSE AN DIE AUSGLEICHSKASSEN
Die vorliegenden Angaben ergänzen die Wegleitung zum Rentenregister (RR) und RR-Datenaustausch (WL-RR), Kapitel 4.4 Bestandsmeldung der ZAS an die Ausgleichkasse (Dok.-Nr. 318.106.15).
Dieser Anhang detailliert den Aufbau der XML-Elemente BisherigeWerte und BemerkungenZAS, die für die Speicherung der Werte vor der Renten- erhöhung und für die Bemerkungen der ZAS benutzt werden.
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Zusammensetzung des XML-Elements BisherigeWerte für Fälle mit Berech- nung nach altem Recht: Speicherung der Werte vor der Rentenerhöhung
Feld Inhalt und Erläuterungen Alte ersetzte OR MonatsbetragErsetzteOrdentli- alter Monatsbetrag in Franken cheRente Alter Monatsbetrag Monatsbetrag in Franken
gegebenenfalls gekürzter oder erhöhter Be- trag
gegebenenfalls einschliesslich Aufschubszu- schlag Alte Sonderfälle, 0 bis 5 Elemente, 1 Element SonderfallcodeRente pro Sonderfall Gemäss Wegleitung zum Rentenregister (RR) und RR-Datenaustausch (WL-RR), Kapitel 7.3 Liste der Schlüsselzahlen für Sonderfälle (Dok.- Nr. 318.106.15) Alte angerechnete durchschnittliche Erzie- AngerechneteErziehungsgutschrift hungsgutschriften in Franken Altes massgebendes durchschnittliches Jah- DurchschnittlichesJahreseinkommen reseinkommen in Franken Altes durchschnittliches Jahreseinkommen DJEohneErziehungsgutschrift ohne Erziehungsgutschriften in Franken Alter Aufschubszuschlag Aufschubszuschlag in Franken
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Zusammensetzung des XML-Elements BisherigeWerte für Fälle mit Berechnung nach neuem Recht: Speicherung der Werte vor der Rentenerhöhung
Feld Inhalt und Erläuterungen Alte Reduktion beim Vorbezug Vorbezugsreduktion in Franken Alter Monatsbetrag Monatsbetrag in Franken
gegebenenfalls gekürzter oder erhöhter Betrag
gegebenenfalls einschliesslich Aufschubszu- schlag oder Reduktion beim Vorbezug Alte Sonderfälle, 0 bis 5 Elemente, 1 Element SonderfallcodeRente pro Sonderfall Gemäss Wegleitung zum Rentenregister (RR) und RR-Datenaustausch (WL-RR), Kapitel 7.3 Liste der Schlüsselzahlen für Sonderfälle (Dok.- Nr. 318.106.15) Altes massgebendes durchschnittliches Jah- DurchschnittlichesJahreseinkommen reseinkommen in Franken Alter Aufschubszuschlag Aufschubszuschlag in Franken
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Zusammensetzung des XML-Elements BemerkungenZAS (für Fälle mit Berechnung nach neuem und altem Recht): Bemerkungen der ZAS
Feld Inhalt und Erläuterungen
BemerkungenZAS Bemerkungen der ZAS (10-stellig) Abkür- zungen gemäss Rz 6013 des « Kreis- schreiben über die Umrechnung der lau- fenden Renten »
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