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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

21. Dezember 2009

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 260

Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenz- minimums nach Art. 93 SchKG Am 01.07.2009 hat die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz neue Richtli- nien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG herausgegeben.

Beim Feststellen der Bedürftigkeit von Versicherten, die im Einspracheverfahren um unentgeltliche Verbeiständung ersuchen, sind per sofort die aktuellen Ansätze anwendbar. Zu finden sind diese un- ter folgendem Link: http://www.betreibung-konkurs.ch/bk/DE/aktuell.htm

Anhang 2 des Kreisschreibens über die Rechtspflege in der AHV, der IV, der EO und bei den EL (KSRP) wird bei nächster Gelegenheit entsprechend angepasst.

Diese Information erscheint gleichzeitig als IV-Rundschreiben Nr. 288

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