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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

15.03.2011

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 280

Liste der von der CO2-Abgabe befreiten Unternehmen Publikation im Intranet AHV- IV / in der Informationsplattform AHV-IV

Gemäss den Weisungen betreffend die Rückverteilung der CO2-Abgabe durch die Ausgleichskassen an die Wirtschaft (WRC) wird im Verlauf des 1. Quartals des jeweiligen Verteilungsjahres eine aktuali- sierte Liste mit den befreiten Unternehmen publiziert (Rz 2005 WRC). Das zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat eine solche Gesamtliste für das Jahr 2011 erstellt, welche nun im Intranet AHV-IV resp. in der Informationsplattform AHV-IV aufgeschaltet wird.

Gemäss BAFU sind folgende Punkte zu beachten:  Die Liste kann nach Ausgleichskassen sortiert werden. Farbig markiert sind die Unternehmen, die neu ab 2011 keine Rückverteilung erhalten.  Es ist aber wichtig, dass die Ausgleichskassen den Status all ihrer Unternehmen im Informatik- system nochmals kontrollieren und bereinigen, da anlässlich der ersten Rückverteilung noch etli- che Fehler festgestellt worden sind.  Neben der erwähnten Gesamtliste wird eine weitere Liste publiziert. Diese enthält 7 Unterneh- men, die 2011 neu rückverteilungsberechtigt sind (2010 haben diese Unternehmen keine Rückverteilung erhalten). Diese Liste hat das BAFU als zusätzliches Kontrollmittel für die Aus- gleichskassen erstellt.

Die beiden Listen stehen ab Mitte März 2011 im Intranet AHV-IV (Rubrik: Aktuelle Downloads) resp. in der Informationsplattform AHV-IV (Rubrik: Dokumente unter Diverses) zur Verfügung. Für Fragen steht Ihnen Frau Simone von Felten, Sektion Klima, Bundesamt für Umwelt, zur Verfügung (Telefon 031 324 35 48 – E-Mail: simone.vonfelten@bafu.admin.ch).

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