Der nachfolgende Text ist als Vorschlag zu verstehen, den Sie unverändert übernehmen oder nach Belieben überarbeiten kön- nen. Um Missverständnisse zu vermeiden, verwenden Sie bitte nicht das Logo des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), sondern dasjenige Ihrer Ausgleichskasse. Besten Dank!
Rückverteilung der Erträge aus der CO2-Abgabe 2024 an die Unter- nehmen
Die rückverteilten Beträge stammen aus den Erträgen der CO2-Abgabe auf fossilen Brenn- stoffen wie Heizöl oder Erdgas, die am 1. Januar 2008 eingeführt wurde. Diese Lenkungsab- gabe wird bei der Einfuhr der fossilen Brennstoffe erhoben und bei deren Kauf automatisch bezahlt. Die Einnahmen aus der Abgabe werden – im Verhältnis zu den entrichteten Abgab- ebeträgen – an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt, und zwar mit einem ein- heitlichen Betrag pro Person beziehungsweise proportional zur abgerechneten AHV- Lohnsumme an die Unternehmen. Die Abgabe verteuert fossile Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2- armer Technologien.
2024 wird eine Summe von rund 272 Millionen Franken an die Schweizer Wirtschaft verteilt. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur am 31. Oktober 2023 deklarierten AHV- Lohnsumme für das Jahr 2022. Nachträglich von den Arbeitgebern korrigierte Lohnsummen werden nicht berücksichtigt.
Rückverteilung für Ihr Unternehmen im Jahr 2024
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) über die Ausgleichskassen zurückverteilt. Die Verteilung der CO2-Abgabeerträge an die Un- ternehmen erfolgt proportional zur AHV-Lohnsumme. Im 2024 erhalten die Arbeitgeber pro
1000 Franken Lohnsumme 0,707 Franken zurück (Referenzjahr 2022).
Den Ihnen zustehenden Betrag aus der Rückverteilung der CO2-Abgabe für das Jahr 2024 entnehmen Sie bitte der beiliegenden Abrechnung. Dieser Betrag wird Ihnen verrechnet. Falls eine Verrechnung nicht möglich ist, wird Ihnen der Betrag direkt ausbezahlt.
Weitere Informationen im Faktenblatt «Rückverteilung der CO2-Abgabe: von der Einführung bis heute» auf http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung, unter «Weiterführende In- formationen».
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N° de référence: O065-2039
An wen wenden Sie sich bei Fragen?
Für alle Fragen und Bemerkungen betreffend Zeitpunkt der Auszahlung / der Verrechnung, relevante Lohnsumme oder Rechnungsadresse wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichs- kasse.
Detaillierte Informationen zum Ablauf der Rückverteilung der CO2-Abgabe und zur Höhe des Rückerteilungsfaktors finden Sie unter http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung im Faktenblatt «Rückverteilung 2024 der CO2-Abgabe an die Wirtschaft».
Gut zu wissen Für ein gutes Klima am Arbeitsplatz Mit dem Klimawandel werden Hitzewellen häufiger, länger und intensiver. Das kann für ältere und geschwächte Personen lebensbedrohlich sein. Aber auch Un- ternehmen sind von der zunehmenden Sommerhitze betroffen. Bei hohen Temperaturen sinkt die Arbeitsproduktivität der Mitarbeitenden, was ho- he Kosten verursachen kann. Auch der Kühlenergiebedarf für die Produktion, La- gerung und den Transport nimmt je nach Produkt zu. Einfache Massnahmen gegen die Hitzebelastung am Arbeitsplatz sind die Beschattung von Fenster mit Bäumen oder Sonnenstoren, das Lüften während der Nacht, das Bereitstellen von Trink- wasser oder das Anpassen der Arbeitszeiten. Anpassungsmassnahmen des Bundes – u.a. auch zur Arbeitssicherheit – sind im Aktionsplan Anpassung an den Klimawandel 2020–2025 enthalten: www.bafu.admin.ch/ui-2022-d
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