Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Aufruf betreffend Verschollenenerklärung (SZ.2021 174)

Amtsblatt des Kantons Aargau

Publ.-Nr: 00.028.978 Stelle: Bezirksgericht Baden Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 12.12.2022

Aufruf betreffend Verschollenenerklärung (SZ.2021 174) Aufruf betreffend Verschollenerklärung der Malgorzata Eryka Kamp-Biegaj, verheiratet, geboren am 18. Mai 1971 in Pruszków/Polen, von Polen, zuletzt wohnhaft gewesen an der Althaustrasse 30 in 8957 Spreitenbach.

Jedermann, der über die abwesende Malgorzata Eryka Kamp-Biegaj Nachricht geben kann, wird hiermit aufgefordert, sich innert einem Jahr seit der ersten Auskündigung beim Bezirksgericht Baden, Präsidium 3 des Zivilgerichts, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden, zu melden. Gehen innert Frist keine Meldungen ein, so wird die abwesende Malgorzata Eryka Kamp-Biegaj gemäss Art. 38 ZGB für verschollen erklärt.

Bezirksgericht Baden Präsidium 3 des Zivilgerichts

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