00.098.479
Verfügung vom 25. Juni 2026, SZ.2026.85
Rubrum
Publ.-Nr: 00.098.479
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 26.06.2026
Verfügung vom 25. Juni 2026, SZ.2026.85
Verfügung vom 25. Juni 2026 Betroffene: Fresh Metzgerei GmbH, Oltnerstrasse 93, 4663 Aarburg Zustellungsbevollmächtigter: Eyyüp Akdogan, Wehntalerstrasse 515, 8046 Zürich
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel
Dispositiv
1. Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen.
2. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs an.
Bitte beigefügte Hinweise beachten!
Lauf der Frist
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts