1.1-5
Verordnung über die Herausgabe eines Bieler Jahrbuches
Vom 17.11.1995 (Stand 17.11.1995)
Der Gemeinderat der Stadt Biel
beschliesst:
Art. 1 Grundsatz
Unter dem Patronat des Gemeinderates der Stadt Biel wird jedes Jahr ein Jahrbuch der Stadt Biel herausgegeben.
Art. 2 Organisation
Mit der Herausgabe des Jahrbuches wird ein Arbeitsausschuss betraut, dessen Vorsitz von Amtes wegen der Stadtpräsident / die Stadtpräsidentin innehat.
Der Gemeinderat ernennt die Mitglieder des Arbeitsausschusses selbst. Er achtet dabei auf eine angemessene Vertretung beider Geschlechter und Amtssprachen.
Das Sekretariat des Arbeitsausschusses wird durch die Präsidialabteilung1 geführt. Diese berichtet im Rahmen ihres Geschäftsberichtes jährlich über die Tätigkeit des Arbeitsausschusses und erstellt das Budget.
Im Übrigen bestimmt der Arbeitsausschuss die Organisation und das Verfahren für seine Tätigkeit selbst.
Art. 3 Aufgaben und Kompetenzen des Arbeitsausschusses
Der Arbeitsausschuss bestimmt die zur Herausgabe des Jahrbuches notwendigen Arbeiten und die Aufgaben der einzelnen Mitglieder. Er ist im Rahmen der im Voranschlag enthaltenen Mittel zuständig für Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse im Hinblick auf die Herausgabe des Jahrbuches.
Der Arbeitsausschuss wählt eine Redaktion. Er kann für einzelne Arbeiten oder Beiträge weitere Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen beiziehen. Er legt im Rahmen der im Voranschlag enthaltenen Mittel die Grundsätze für die Entschädigungen fest.
Der Arbeitsausschuss entscheidet abschliessend über die Aufnahme von Beiträgen ins Jahrbuch.
Der Arbeitsausschuss setzt das Erscheinungsdatum des Jahrbuches fest.
Art. 4 Redaktion
Die Redaktion schlägt dem Arbeitsausschuss Beiträge für das Jahrbuch sowie Verfasserinnen und Verfasser vor. Sie sorgt dafür, dass eine angemessene Anzahl Beiträge beider Amtssprachen aufgenommen werden kann.
Die Redaktion nimmt an den eingereichten Texten die notwendigen Korrekturen und Textgestaltungen vor und veranlasst die Drucklegung.
Die Redaktion erstellt und überwacht die Terminplanung. Sie informiert bei grösseren Verzögerungen den Arbeitsausschuss.
Die Redaktion unterstützt Arbeitsausschuss und den beauftragten Verlag für den Verkauf des Jahrbuches und die für einen erfolgreichen Absatz erforderliche Werbetätigkeit.
Art. 5 Inhalt des Jahrbuches
Das Jahrbuch besteht aus drei Teilen:
Allgemeine Beiträge, welche einen ausreichenden Bezug zur Stadt Biel aufweisen;
Beiträge zum Jahr;
Bieler Chronik.
Die zu veröffentlichenden Beiträge erscheinen in der Muttersprache des Verfassers / der Verfasserin.
Art. 6 Schlussbestimmungen2
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