4.3.5-1.1

Stadtratsbeschluss betreffend Übertragung der Kompetenz zum Eingehen von Bürgschaftsverpflichtungen im Zusammenhang mit Ausbildungsdarlehen

Vom 21.03.1996 (Stand 21.03.1996)

Der Stadtrat von Biel,

gestützt auf Artikel 33 Absatz 1 Ziffer 25, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 11 Ziffer 6 der Gemeindeordnung1,

beschliesst:

Art. 1

Die Kompetenz zum Eingehen von Bürgschaftsverpflichtungen gegenüber der Berner Kantonalbank im Zusammenhang mit der Gewährung von Ausbildungsdarlehen wird generell dem Gemeinderat übertragen und dieser gleichzeitig ermächtigt, die Zuständigkeit für die einzelnen Verpflichtungen an das Schulamt2 zu delegieren.

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