151.41
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz
vom 05.09.2022 (Stand 05.09.2022)
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV)1,
beschliesst:
Art. 1 Beitritt
Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 22-079 veröffentlichten Vereinbarung vom 14. Juni 2022 über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz bei.
Art. 2 Aufhebung
Der Grossratsbeschluss vom 6. September 2021 betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz vom 5. März 2021 2 wird aufgehoben.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
Bern, 5. September 2022
Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Schlup Der Generalsekretär: Trees
22-080