151.41

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz

vom 05.09.2022 (Stand 05.09.2022)

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV)1,

beschliesst:

Art. 1 Beitritt

Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 22-079 veröffentlichten Vereinbarung vom 14. Juni 2022 über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz bei.

Art. 2 Aufhebung

Der Grossratsbeschluss vom 6. September 2021 betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz vom 5. März 2021 2 wird aufgehoben.

Art. 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

Bern, 5. September 2022

Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Schlup Der Generalsekretär: Trees

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