Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.BKD.10240

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz). Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne t* /

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF Bundeshaus Ost 3003 Bern

(per E-Mail an: jerome.huegli@sbfi.admin.ch)

RRB Nr.: 343/2023 29. März 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 16. Dezember 2022 und danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Aus Sicht des Kantons Bern dürfte die Agentur Movetia ihre Aufgaben auch in der vorgeschlagenen neuen Rechtsform erfüllen können. Wie im Prüfbericht der Eidg. Finanzkontrolle aus dem Jahr 2019 festgehalten, ist bei der Umsetzung jedoch darauf zu achten, dass die Effizienz der bisherigen Struktur auch in der vorgesehenen neuen Organisationsform und Führungsstruktur gewährleistet bleibt. Die Effizienzgewinne der heutigen Agentur im Vergleich zu ihrer Vorgängerin sind hauptsächlich auf schlankere und agilere Strukturen und Prozesse zurückzuführen. Weitere Effizienzverbesserungen sind möglich, zu begrüssen ist in diesem Sinne die in der Vorlage vorgesehene Abgrenzung zwischen strategischen und operativen Aufgaben.

Die Nähe zu und der Dialog mit den Anspruchsgruppen ist sicherzustellen. Im umfassenden Aufgabengebiet der Movetia auf allen Bildungsstufen muss insbesondere die Sicht der Kantone bei der strategischen Ausrichtung weiterhin einfliessen können. In diesem Sinne ist eine im Vergleich zu heute mindestens gleichwertige Mitwirkung der Kantone und damit indirekt der kantonalen Bildungsinstitutionen zentral. Der Kanton Bern geht davon aus, dass dies durch den in der Vorlage vorgesehenen Einbezug der Kantone im Verwaltungsrat und bei der Vorbereitung der strategischen Ziele gewährleistet werden kann. Gleichzeitig wäre im Bereich der mit grosser Autonomie ausgestatteten Hochschulen, die eine Studierendenmobilität auf hohem Niveau aufweisen, ein Einbezug über eine Referenz- oder Strategiegruppe wünschenswert.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 23.03.2023 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 264421 I Geschäftsnummer: 2022.BKD.10240 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

2. Zum 2. Abschnitt: Aufgaben und Zusammenarbeit

2.1 Antrag

Aus Sicht des Kantons Bern soll Movetia zusätzliche Dienstleistungen wie bisher kostenlos anbieten. Der letzte Satz in Art. 3 Abs. 5 sowie Art. 12 Abs. b sind zu streichen.

2.2 Begründung

Einerseits fehlt auf kantonaler Ebene eine Rechtsgrundlage für den Einkauf solcher Leistungen bei der nationalen Agentur, andererseits käme es zu einer Einschränkung der Chancengleichheit: Es wäre unschön, wenn zusätzliche Dienstleistungen von den jeweiligen Kantonsbudgets abhängig wären. Es stellt sich auch die Frage, inwiefern von den Kantonen verlangt werden kann, bei Unterstützungsbedarf prioritär die nationale Agentur zu beauftragen. Auf diese Weise würde für Movetia eine Monopolstellung geschaffen, die nicht in jedem Fall gerechtfertigt wäre: Beispielsweise im Bereich der Organisation von Anlässen ist nicht ersichtlich, wo ein Mehrwert durch die Einbindung der Movetia geschaffen wird.

3. Weiteres

Der Kanton Bern weist darauf hin, dass hinsichtlich der Aufgabe Gewinnung und Anstellung von Lehrpersonen mit schweizerischer Lehrbefähigung zum Einsatz an Schweizerschulen im Ausland dringender Handlungsbedarf besteht und eine Anpassung des rechtlichen Rahmens unbedingt nötig ist. Ursprünglich sah die Vorlage die Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland bei den genannten Tätigkeiten vor. Die Frage wird aktuell nur noch im Begleitschreiben und im erläuternden Bericht diskutiert und ihre Lösung auf eine spätere Phase der Gesetzgebung verschoben. Der Regierungsrat erwartet, dass diese Arbeiten schnell an die Hand genommen werden. Eine damit einhergehende Verbesserung des Status der Lehrpersonen würde zur Qualität der Schweizer Auslandschulen beitragen.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christine Häsler Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 23.03.2023 I Version: 15 I Dok.-Nr.: 1203696 I Geschäftsnummer: 2022.BKD.10240 2/2