Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.BKD.4528

Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH). Änderung

Rubrum

Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) Änderung vom 15.02.2023

Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Geändert: 439.34 Aufgehoben: –

Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 2 des Grossratsbeschlusses vom 21. April 2004 betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)1), auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion,

Dispositiv

beschliesst:

I.

Der Erlass 439.34 Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 21.04.2004 (Stand 01.01.2015) wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2 (neu) Die Änderung vom 15. Februar 2023 /TT. MMMM JJJJ der Vereinbarung wird genehmigt.

II.

Keine Änderung anderer Erlasse.

1) BSG 439.34

III.

Keine Aufhebungen.

IV.

Diese Änderung tritt am 1. April 2023 in Kraft.

Bern, 15. Februar 2023 Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Häsler Der Staatsschreiber: Auer