Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.BKD.4968

Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung; Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee; Zustimmung zu den Leistungsverträgen 2023–2026 und Gewährung der damit verbundenen Kantonsbeiträge. Objektkredit 2023–2026

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 252/2023 Datum RR-Sitzung: 1. März 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2022.BKD.4968 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung; Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee; Zustimmung zu den Leistungsverträgen 2023–2026 und Gewährung der damit verbundenen Kantonsbeiträge. Objektkredit 2023–2026

Erwägungen

1. Gegenstand

1.1 Ausgangslage

Gemäss dem Kantonalen Kulturförderungsgesetz vom 12. Juni 2012 (KKFG) leistet der Kanton Bern unabhängig von einer Beteiligung der Gemeinden Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung. Diese Kulturinstitutionen haben ein schweizweit ei nzigartiges Angebot und zeichnen sich durch ein nationales bis internationales Publikum und Medienecho aus. Die Ausrichtung der Betriebsbeiträge erfolgt gestützt auf öffentlich-rechtliche Leistungsverträge. Diese Verträge regeln die Rechte und Pflichten der Parteien und definieren insbesondere die zu erbringenden Leistungen der Kulturinstitutionen wie auch den Beitrag des Kantons an diese Leistungen.

1.2 Kulturinstitutionen mit Vertragserneuerung

Die Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung sind in der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV) festgelegt. Mit folgenden Trägerorganisationen der Institutionen wird per 1. Januar 2023 ein neuer Leistungsvertrag abgeschlossen: ‒ Stiftung Kunstmuseum Bern (handelnd durch die Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee) ‒ Zentrum Paul Klee - Maurice E. and Martha Müller Foundation (handelnd durch die Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee)

Die bestehenden Verträge 2019–2022 sind am 31. Dezember 2022 ausgelaufen.

1.3 Dauer des Leistungsvertrags

Die Leistungsverträge mit der Stiftung Kunstmuseum Bern und der Zentrum Paul Klee - Maurice E. and Martha Müller Foundation werden für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2026.

1.4 Jährlicher Betriebsbeitrag

Der Kanton Bern unterstützt die Kulturinstitutionen in den Jahren 2023–2026 mit folgenden jährlichen Beiträgen:

Kunstmuseum Bern CHF 6'350’000 Zentrum Paul Klee - Maurice E. and Martha Müller Foundation CHF 6'218’000

Die Kulturinstitutionen verpflichten sich, dem Kanton jährlich über die Leistungserbringung Bericht zu erstatten und an einem Reporting-Gespräch teilzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass die im Vertrag definierten Leistungen erfüllt werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 7, Art. 12 Abs. 1 Bst. c, Art. 13, Art. 15, Art. 16, Art. 17, Art. 21, Art. 35 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11) ‒ Art. 3 und Art. 4 der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV; BSG 423.411.1) ‒ Art. 22, Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25 und Art. 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Zustimmung zu den Leistungsverträgen

Den folgenden Leistungsverträgen wird zugestimmt: ‒ Leistungsvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Stiftung Kunstmuseum Bern für die Beitragsperiode 2023–2026 vom 30. Juni 2022 ‒ Leistungsvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Zentrum Paul Klee – Maurice E. and Martha Müller Foundation für die Beitragsperiode 2023–2026 vom 30. Juni 2022

Die Parteien verpflichten sich in den Leistungsverträgen zu Vertragsverhandlungen, wenn sich die Verhältnisse erheblich verändern (Art. 20 der Leistungsverträge). Es wird festgehalten, dass eine Kürzung oder Erhöhung der vom Kanton in Aussicht gestellten finanziellen Mittel eine erhebliche Veränderung der Verhältnisse darstellt.

4. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Wiederkehrende, neue Ausgabe (Art. 28, Art. 30 Abs. 1 FHG)

Es handelt sich um eine delegierte Ausgabe in der Kompetenz des Regierungsrates. Gemäss Art. 35 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 KKFG beschliesst der Regierungsrat für den Kanton abschliessend über die Leistungsverträge und die damit verbundenen Ausgaben.

5. Massgebende Kreditsumme

Kantonsbeiträge 2023–2026 pro Jahr CHF 12'568'000

6. Kreditart / Konto / Profitcenter / Innenauftrag / PSP-Element / Rechnungsjahr

Verpflichtungskredit (Objektkredit) Konto 363510000, Profitcenter 4487010001 Kulturförderung, Innenauftrag 484100010001 Kulturförderung Museen und bildende Kunst, PSP-Element 4800G-400012.E.W.01.1.01 Die Kredite sind im Aufgaben- und Finanzplan ab 2023 eingestellt. Rechnungsjahr 2023 CHF 12'568’000 Rechnungsjahr 2024 CHF 12'568’000 Rechnungsjahr 2025 CHF 12'568'000 Rechnungsjahr 2026 CHF 12'568’000

7. Begründung

Um das aktuell hochstehende Kulturangebot der beiden Institutionen aufrechterhalten zu können und um den neuen Begebenheiten Rechnung zu tragen, werden die Betriebsbeiträge an die beiden Kulturinstitutionen wie folgt angepasst: Der Beitrag an das Kunstmuseum Bern wird um CHF 100'000 erhöht. Damit wird der Umstand berücksichtigt, dass sich die Provenienzforschung inzwischen als essentielle neue Zusatzaufgabe der Museen etabliert hat. Das Kunstmuseum Bern konnte bisher von der Förderung durch Drittmittel profitieren. Doch diese werden in Zukunft nur noch in Verknüpfung mit einem Engagement des Kantons Bern fliessen.

Der Beitrag an das Zentrum Paul Klee wird um CHF 100'000 gekürzt. Die in der Vorperiode gewährte Erhöhung um CHF 70'000, die dem städtischen Beitrag aus der Kulturmillion des Bundes entsprochen hatte, entfällt, da das Zentrum Paul Klee in den Jahren 2023–2026 direkt Beiträge des Bundesamtes für Kultur erhalten wird. Um weitere CHF 30'000 wird der Betriebsbeitrag gekürzt, da die im Sommer 2022 bewilligten Instandsetzungsarbeiten zu Einsparungen im Energiebereich führen werden.

8. Eröffnung

Der vorliegende Beschluss wird der Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee durch die Bildungs- und Kulturdirektion eröffnet.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion