2022.BKD.8455
Bildungscampus Burgdorf, Technische Fachschule Bern; Betriebsprojekt der BKD; Zusatzkredit zum Projektierungskredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 744/2023 Datum RR-Sitzung: 28. Juni 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2022.BKD.8455 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bildungscampus Burgdorf, Technische Fachschule Bern; Betriebsprojekt der BKD; Zusatzkredit zum Projektierungskredit (2019.BVE.9873)
Erwägungen
1. Gegenstand
Der Grosse Rat hat am 26. November 2019 einen Verpflichtungskredit für die Projektierung der baulichen Massnahmen (Neu- und Umbauten) für die Technische Fachschule Bern (TF Bern) und das Gymnasium inkl. Ausschreibungen bewilligt (2019.BVE.9873).
Der Ausführungskredit soll dem Grossen Rat nach Anpassungen in der Terminplanung aufgrund der Verzögerung des Baustarts beim Campus Biel im Jahr 2026 unterbreitet werden. Für die Ausarbeitung des Bauprojekts muss bis Mitte 2024 ein Betriebsprojekt vorliegen. Dafür ist die Technische Fachschule Bern zuständig. Weil sie im Unterschied zur Universität Bern und der Berner Fachhochschule weder über ein Globalbudget noch über eigenes Fachpersonal verfügt, muss für ein externes Mandat ein Zusatzkredit zu Lasten der BKD zum bereits bewilligten Projektierungskredit der BVD in der Höhe von CHF 950 000 beantragt werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 51 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 14. Juni 2005 (BerG; BSG 435.11), ‒ Art. 11 der Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion vom 27. November 2002 (Organisationsverordnung BKD, OrV BKD; BSG 152.221.181), ‒ Art. 26 Abs. 2, Art. 27, Art. 30 Abs. 1, Art. 35 und Art. 36 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), ‒ Art. 21, Art. 27 und Art. 34 Abs. 2 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1),
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten CHF 22 170 000 ./. bereits bewilligter Architekturwettbewerb (Grossratsbeschluss vom 22. März 2018; – CHF 1 620 000 2018.RRGR.14) ./. bereits bewilligter Projektierungskredit zulasten der BVD (Grossratsbeschluss vom 26. – CHF 19 600 000 November 2019; 2019.BVE.9873) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 950 000
gemäss Art. 36 FHG Zu bewilligender Zusatzkredit CHF 950 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und Art. 30 Abs. 1 FHG. Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 1 FHG und 29 FHaV) Preisstand Oktober 2022, Hochbaupreisindex Espace Mittelland = 141.1 Punkte. Dieser Preisstand gilt ausschliesslich für den Zusatzkredit der BKD und nicht für den Gesamtkredit. Bei den ausgewiesenen Gesamtkosten handelt es sich um die bereits bewilligten Ausgaben für den Architekturwettbewerb und die Projektierung zu Lasten der BVD (zum Preisstand im Zeitpunkt der Bewilligung der entsprechenden Kredite), zuzüglich des vorliegend beantragten Zusatzkredits zu Lasten der BKD.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen Zusatzkredit gemäss Art. 35 FHG.
Die vom Grossen Rat bereits bewilligten Ausgaben der BVD für den Wettbewerb und die Projektierung sind im Budget 2023 und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt und werden voraussichtlich wie folgt abgelöst.
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Konto Bezeichnung Jahr 504000000 Amt für Grundstücke und Gebäude Erwerb + Vorjahre CHF 1 620 000 Erstellung Liegenschaften (VV) 2020 CHF 900 000 2021 CHF 2 460 000 2022 CHF 3 600 000 2023 CHF 3 350 000 2024 CHF 2 690 000 2025 CHF 3 670 000 2026 CHF 2 930 000 Total Ausgaben zulasten BVD CHF 21 220 000
Die Ausgaben der BKD sind im Budget 2023 der BKD nicht eingestellt und werden intern kompensiert. Für das Jahr 2024 werden die Mittel im Rahmen des Planungsprozesses zum BU 2024 / AFP 2025-2027 beantragt.
Produktgruppe: Mittelschulen und Berufsbildung
Konto Bezeichnung Jahr 504000000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften 2023 CHF 650 000 504000000 2024 CHF 300 000 Total Ausgaben zulasten BKD CHF 950 000
5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen
Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung».
6. Begründung
Der Grosse Rat hat im Juni 2016 entschieden, dass nach dem Wegzug der Berner Fachhochschule (BFH) die Technische Fachschule Bern (TF Bern) in Burgdorf konzentriert wird. In diesem Zusammenhang sind auch eine Erweiterung des kantonalen Gymnasiums Burgdorf sowie eine gemeinsam zu nutzende Infrastruktur (Turnhallen, Mensa, Aula) vorgesehen. So soll auf dem Areal Gsteig in Burgdorf ein gemeinsamer Bildungscampus aus TF Bern und Gymnasium Burgdorf entstehen. D er Ausführungskredit für die TF Bern soll dem Grossen Rat im Jahr 2026 unterbreitet werden. Dafür muss spätestens bis Mitte 2024 ein Betriebsprojekt vorliegen zur betriebsspezifischen Logistik und zu Materialflüssen, zu ausbildungs-, arbeits- und sicherheitstechnischen Anforderungen sowie zur Planung und Kostenermittlung sämtlicher nutzerseitigen Betriebseinrichtungen und Ausstattungen, die gemäss Leistungs- und Budgetzuordnung – Form der Zusammenarbeit Nutzende – AGG (LBZ) dem Nutzer zugeordnet sind. Für die Erarbeitung dieser Grundlagen ist die TF Bern auf Unterstützung externer Fachstellen (Support Betriebsprojektleitung, Gesamtbetriebs- / Industrieplaner, Einrichtungs- und Umzugsplaner, etc.) angewiesen.
Im Zeitpunkt der Erstellung des Projektierungskredits (Frühjahr 2019) wurde dieser Bedarf nicht erkannt, weil bei vergleichbar komplexen Projekten im Bereich Hochschulen (z.B. Laborneubau Uni Bern, Murtenstrasse 24, oder Campus Biel/Bienne) die Universität bzw. die BFH über Globalbudgets und über interne Fachstellen verfügen (Uni: Bau+ Raum, Betrieb+ Technik; BFH: Immobilien- und Projektmanagement). Die TF Bern hingegen hat weder ein Globalbudget noch Fachpersonal.
Die Technische Fachschule Bern bildet Lernende in Handwerklichen Berufen aus (Schreiner/Innenausbau, Schlosser/Metallbau, Maschinenbau, Spengler) und ist Lehrbetrieb und Berufsfachschule in einem. Für die praktische Ausbildung mit Holz und Metall funktioniert die TF Bern wie ein gewerblichindustrieller Betrieb. Die Lagerung, Logistik, Bearbeitung in den verschiedenen Abteilungen erfolgt mit einer Vielzahl von hochkomplexen Maschinen. Die Werkhallen entsprechen industriellen Betrieben. Die Art und Besonderheiten der eingesetzten betrieblichen Geräte und Prozesse müssen durch den Betrieb geplant werden und definieren die Anforderungen an die baulichen und gebäudetechnischen Ausrüstungen (Rauchgase, Holzspäne, Lacke und Dämpfe müssen abgesaugt werden, beim Schweissen, Löten, Bohren, Lackieren entstehen Gefahren wie Brand, Explosion, Toxik und Unfallgefahren, die anspruchsvolle betriebliche Gesundheits- und Sicherheitslösungen erfordern. In der Sekundarstufe II gibt es kein vergleichbares Bildungsinstitut. Deshalb ist der Vergleich mit Hochschulprojekten angebracht, wo Laboreinrichtungen und betriebliche Spezialinstallationen ebenfalls durch die Nutzenden definiert und geplant werden müssen.
Folgende Ausgaben fallen in den Jahren 2023 und 2024 für die Erarbeitung des Betriebsprojekts an:
Leistung/ externes Mandat 2023 2024 Support Betriebsprojektleiter 150 000 50 000 Betriebsplanung 500’000 250 000 Total 650 000 300 000
Ohne den beantragten Zusatzkredit kann die Technische Fachschule das notwenige Betriebsprojekt nicht erarbeiten, was Verzögerungen in der weiteren Erarbeitung des Bauprojekts beim AGG zur Folge hätte. Nebst terminlichen und finanziellen Nachteilen würde für das Projekt Bildungscampus Burgdorf und die Technische Fachschule Bern ein Reputationsschaden drohen.
7. Termine
Bauprojekt 2023–2024 TU-Submission 2025 Ausführungskredit 2026 Realisierung 2028–2031 Inbetriebnahme 2031
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion
Beilage ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung