Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.RRGR.309

P 191-2022 Steiner (Boll, EVP) Direkte Fährverbindung Spiez-Gunten (Merligen). Antwort des Regierungsrates

Rubrum

P

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 191-2022 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.309

Eingereicht am: 12.09.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Steiner (Boll, EVP) (Sprecher/in) Bichsel (Merligen, Die Mitte) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 28/2023 vom 11. Januar 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Direkte Fährverbindung Spiez-Gunten (Merligen)

Dem Regierungsrat wird folgender Prüfungsauftrag erteilt:

Erwägungen

1. Zur Verkehrsentlastung Thuns eine direkte halbstündliche Fährverbindung zwischen Spiez und Gunten oder Merligen mit Busanschluss an die Schnellzüge in Spiez und mit direkter Busverbindung Richtung Beatenberg-Niederhorn (Beatushöhlen) zu prüfen.

2. Mögliche Fähren müssten mit der neusten effizienten Technik (Elektro- oder Wasserstoffantrieb) für den Personenverkehr und allenfalls Veloverlad ausgestattet sein.

Begründung:

Die Verkehrsprobleme in Thun (rechte Seeseite) sind eine grosse Herausforderung. Alternativen sind gefragt. Es soll geprüft werden, ob ein Teil des Verkehrs umgeleitet und die Stadt Thun durch einen Verkehrsteiler merklich entlastet werden könnte. Die bestehende Schifffahrt ist hauptsächlich touristisch ausgelegt, der Fahrplan spielt dabei keine grosse Rolle, ist aber nicht geeignet für Berufspendler. Darum sollte eine schnelle Fährverbindung, die zu den Hauptverkehrszeiten halbstündlich auf die Schnellzüge in Spiez einen Anschluss schaffen würde, geprüft werden. Eine Busverbindung Spiez Bahnhof–Schiffstation ist heute schon stündlich vorhanden. Busverbindungen von Merligen Richtung Beatenberg-Niederhorn oder Beatushöhlen bestehen auch. Für einen schnellen Fährbetrieb wären eventuell minime Infrastrukturanpassungen nötig. Verkehrswege auf dem Wasser sind ökologisch, wenn sie mit erneuerbarer Energie betrieben werden, weil die Infrastruktur mit dem Wasser schon vorhanden ist und nicht für viel Geld zuerst gebaut werden muss.

Eine solche neue Verbindung könnte sowohl für Berufspendler als auch für den Tourismus-Freizeit-Bereich attraktiv sein und zum Umstieg auf den ÖV motivieren. Die Gebiete Beatenberg,

Niederhorn, Beatushöhlen werden zu immer beliebteren Ausflugsorten für Familien. Das Parkplatzangebot sowohl in Beatenbucht wie bei den Beatushöhlen ist beschränkt und kann nicht ausgebaut werden.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat stimmt mit den Postulanten überein, dass die aktuelle Verkehrssituation am rechten Thunerseeufer unbefriedigend ist. Er ist bestrebt, die Situation rasch und nachhaltig zu verbessern und hat bereits verschiedene Sofortmassnahmen getestet. Diese vermochten Verspätungen über 5 Minuten bereits deutlich zu reduzieren; viele Sofortmassnahmen werden definitiv eingeführt. Der Regierungsrat hat in den Antworten zu verschiedenen Vorstössen das Vorgehen und die einzelnen Massnahmen zur Entlastung der Verkehrssituation detailliert erläutert (P 095-2022 Wenger; P 160-2022 Amstutz, M 223-2021 Egger).

Die Attraktivität und damit den Erfolg eines Angebots im öffentlichen Verkehr misst sich unter anderem massgeblich an der Reisezeit und am Komfort. Zudem muss das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmen, das heisst, dass ein Angebot muss finanzierbar sein und ein möglichst grosses Einzugsgebiet abdecken.

Zur Forderung im Postulat äussert sich der Regierungsrat wie folgt:

1. Die Stausituationen am rechten Thunserseeufer treten insbesondere an Nachmittagen auf. In den Pendlerzeiten am Morgen nach Thun und am Abend in Richtung Gunten ist der öffentliche Verkehr mehrheitlich pünktlich unterwegs.

Der Regierungsrat hat eine Abschätzung der Reisezeiten einer Fährverbindung, wie sie die Postulanten vorschlagen, vorgenommen. Demnach ergäbe sich – optimistisch gerechnet – zwischen Gunten und Thun eine Reisezeit von mindestens 30 Minuten (inkl. Umsteigevorgang und Busfahrt). Demgegenüber steht eine Fahrzeit mit dem Bus von 22 Minuten ab Gunten bzw. 29 Minuten ab Merligen, die eine Reserve für die Ankunftszeit in Thun beinhaltet. In der Regel würde somit die Reisezeit mit einem Schiff über Spiez nach Thun länger dauern als mit der Busverbindung. Hinzu kommt, dass die Verbindung mit der Fähre ein zweimaliges Umsteigen in Spiez erfordert, das sich nicht mit einer merklichen Verkürzung der Reisezeit kompensieren lässt. Von einer solchen Verbindung würden zudem nur die Reisenden ab Gunten oder Merligen – also ein kleiner Teil der Bevölkerung am rechten Seeufer – profitieren.

Die Einführung der neuen Schiffsverbindung wäre zudem mit erheblichen Kosten zulasten des Orts- und Regionalverkehrs verbunden, für den Schiffsbetrieb und die zusätzlichen Busverbindungen zwischen der Schiffsstation und dem Bahnhof Spiez. Im Kontext der angespannten Kantonsfinanzen lässt sich eine solche Investition aufgrund des mangelhaften Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht rechtfertigen. Neben der zusätzlichen Busverbindung in Spiez müssten auch zusätzlich Fährschiffe beschafft werden, um die Verbindung zu gewährleisten.

Der Regierungsrat ist aufgrund der erfolgten Abklärungen der Ansicht, dass mit den eingangs erwähnten Sofortmassnahmen mehr für die Verbesserung der Situation erreicht werden kann, als mittels einer halbstündlich verkehrenden Fährverbindung. Weitere Abklärungen sind aus Sicht des Regierungsrates nicht zielführend.

2. Aus den oben erwähnten Gründen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass das Kosten-Nutzenverhältnis der vorgeschlagenen Fährverbindung die Kriterien für eine Finanzierung nicht erfüllt. Deshalb ist auch die Beschaffung von entsprechenden Fährschiffen nicht angezeigt. Der Regierungsrat verweist darauf, dass er grundsätzlich bestrebt ist, den Verkehr nachhaltig und ökologisch auszurichten. Auch das neue Schiff MS «Thunersee», das 2025 in Betrieb gehen soll, wird nach ökologischen Kriterien betrieben werden.

Verteiler ‒ Grosser Rat