2022.RRGR.362
I 224-2022 Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) Welche Organisationen haben den Ausbau der erneuerbaren Energien verzögert oder verhindert? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 224-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.362
Eingereicht am: 31.10.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 01.12.2022
RRB-Nr.: 590/2023 vom 24. Mai 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Welche Organisationen haben den Ausbau der erneuerbaren Energien verzögert oder verhindert?
Die Energiewende basiert auf dem Ausbau von Sonnen- und Windenergie und dem Ausbau der Wasserkraft. Doch der Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung von neuer erneuerbarer Energie kommt nicht vom Fleck. Die blockierenden Organisationen (regelmässig Vereine, insbesondere Verbände und Parteien) und die treibenden Kräfte der Ausbaustrategie sind dem gleichen politischen Lager zuzuordnen. Im Kanton Bern sind dies namentlich Wasserkraftprojekte im Grimselgebiet, aber auch zahlreiche Projekte für Windparks. Dies hat zur drohenden Energiemangellage im kommenden Winter 2022/2023 massgeblich beigetragen. Um eine Übersicht über die verzögerten und verhinderten Projekte zu erhalten, bitte ich den Regierungsrat um die folgende Auflistung.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Welche Organisationen (namentlich), Private (nicht namentlich), Behörden, Stimmberechtigten haben in den letzten 30 Jahren im Kanton Bern welche Sonnenenergieprojekte 1a) verhindert und 1b) um wie lange verzögert?
2. Welche Organisationen (namentlich), Private (nicht namentlich), Behörden, Stimmberechtigten haben seit 1992 welche Wasserkraftausbauprojekte (auch Kleinkraftwerke) 2a) im Kanton Bern verhindert und 2b) um wie lange verzögert?
3. Welche Organisationen (namentlich), Private (nicht namentlich), Behörden, Stimmberechtigten haben in den letzten 30 Jahren im Kanton Bern welche Biogasanlagenprojekte 3a) verhindert und 3b) um wie lange verzögert?
4. Welche Organisationen (namentlich), Private (nicht namentlich), Behörden, Stimmberechtigten haben seit 1992 im Kanton Bern welche Windenergieprojekte 4a) verhindert und 4b) um wie lange verzögert?
Begründung der Dringlichkeit: Die drohende Energieknappheit, die hohen Energiepreise sowie die weiterhin vorhandene Blockierung zahlreicher Projekte für erneuerbare Energie im Kanton Bern erfordern dringlich eine Aufklärung über die Gruppierungen, die massgeblich dafür verantwortlich sind.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat sieht im Zubau von erneuerbaren Energien für eine sichere und erneuerbare Energieversorgung eine zentrale Zielsetzung der kantonalen Energiestrategie. Es wurde bereits vieles getan, trotzdem besteht weiterer Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen, um die gesetzlichen Entwicklungen auf Bundesebene im Kanton umzusetzen. Der Kanton ist mit Hochdruck daran.
Der Interpellant bittet den Regierungsrat um eine Übersicht über die verzögerten und verhinderten Projekte der letzten 30 Jahre. Der Regierungsrat verfügt über keine entsprechende Statistik oder Auflistung, er hat damit auch keine Kenntnis ob und welche Organisationen, Private, Behörden oder Stimmberechtigten zur Verzögerung oder Verhinderung beigetragen haben. Er kann daher die Fragen der Interpellation nicht beantworten, gibt aber nachfolgend ein paar generelle Hinweise zur angesprochenen Thematik.
Der Gesetzgeber sieht explizit die Möglichkeit vor, bei Baubewilligungsverfahren entsprechende Rechtsmittel (Einsprache, Beschwerden) einzulegen. Solche Einsprachen oder Beschwerden können berechtigt sein, wenn z. B. gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden oder wenn sie zu einer Verbesserung des Projektes führen.
Zudem ist zu beachten, dass bei den jeweiligen Plan- und Bewilligungsverfahren von Wasserkraftausbau-, Solarenergie-, Biogasanlagen- und Windenergieprojekten verschiedene Stellen auf unterschiedlichen Ebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) für die Bewilligung zuständig sind. Für Projekte, wie z. B. bei einem Neubau von Windkraftanlagen, braucht es ein dreistufiges Plan- und Bewilligungsverfahren durch Bund, Kanton und Gemeinde, und am Ende kann es durch einen Volksentscheid in der Gemeinde gekippt werden, wie dies z. B. in der Gemeinde Sonvilier am 27. September 2020 beim Projekt Quatre Bornes geschehen ist. Zusätzlich braucht es für die elektrische Anschlussleitung und deren Nebenanlagen ein weiteres, separates Plangenehmigungsverfahren des Bundes. Inwieweit solche Verfahren durch rechtliche Vorgaben oder durch unberechtigte Einsprachen verzögert oder blockiert wurden, kann somit nicht abschliessend beurteilt werden.
Eine nachträgliche Aufarbeitung einer solch langen Zeitspanne von dreissig Jahren erachtet der Regierungsrat als unverhältnismässig, zu teuer und weitgehend nutzlos. Die Daten können nachträglich nicht vollumfänglich erfasst werden, sie wären unvollständig und daher nicht aussagekräftig. Im Hinblick auf die Förderung der erneuerbaren Energien sieht der Regierungsrat keinen Nutzen in der Aufarbeitung dieser Informationen. Angesichts der angespannten Finanzlage im Kanton erachtet es der Regierungsrat als sinnvoller, die Kantonsmittel und personellen Ressourcen in die Förderung der erneuerbaren Energien gemäss den jüngst schon erfolgten oder in Aussicht stehenden Änderungen in der Energie- und Raumplanungsgesetzgebung zu investieren und nicht in umfangreiche historische Abklärungsarbeiten.
Verteiler Grosser Rat